Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 10. Tag

Montag 22. März 2010

Inhalt:

Der 10. Prozesstag stand im Zeichen der Befragungen des Radikalkünstlers Chris Moser und des Universitätsassistenten DI Elmar Völkl. Auffällig war jedenfalls, dass die Richterin die Befragungen immer kürzer gestaltete und an immer weniger Anklagepunkten Interesse zeigte. Vor allem die Anklagepunkte betreffend die kriminelle Organisation an sich wurden von ihr nur mehr sehr kurz behandelt. Der Staatsanwalt hat sich an diesem Tag fast überhaupt nicht mehr zu Wort gemeldet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die immer offensichtlicher werdende Absurdität der Vorwürfe ließ ihn sich aus dem Prozessgeschehen zurückziehen.

Bei Chris Mosers Befragung ging es fast ausschließlich um seine Kunstwerke, was er damit sagen wollte und was das auf die BetrachterInnen für eine Auswirkung habe. Ganz zentral war also hier die Frage, wie weit die Freiheit der Kunst gehen darf. Aber kann man wirklich ausschließlich durch radikale Kunstwerke als Mitglied einer kriminellen Organisation verurteilt werden? Zu Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft hat es offenbar gereicht. Man darf auch nicht vergessen, dass die besagte SOKO Herrn Moser aufgrund eines seiner Kunstfilme anlässlich des Hofer-Gedenkjahres 2009 wegen Verächtlichmachung staatlicher Symbole (im Film wurde eine der Tiroler Landesfahne ähnliche Fahne verbrannt) angezeigt hat. Das Verfahren wurde aber bereits eingestellt, es hatte dennoch zu Einvernahmen bei der Sicherheitsdirektion in Innsbruck und zur Sperrung des Videos auf Youtube geführt.

Die Befragung von DI Elmar Völkl war in einem halben Tag erledigt. Auch ihm wurden einige radikale Emails vorgelegt. Ansonsten schienen sich die Vorwürfe darauf zu beschränken, dass er dem VGT in EDV-Fragen und bei der Beschaffung von Mobiltelefonen und Funkgeräten durch sein technisches Wissen geholfen habe.

Auch am 10. Prozesstag blieb der Platz des Siebtangeklagten von der BaT leer. Er dürfte weiterhin wegen seiner Kopfverletzung nicht prozessfähig sein. Anwesend waren mehr als 40 Personen und weiterhin einige MedienvertreterInnen.

Die Kleider Bauer Kampagne in Tirol

Pünktlich um 9 Uhr wurde der heutige Prozesstag eröffnet. Die Befragung von Chris Moser wurde fortgesetzt. Die Richterin wollte wissen, ob Moser aufgrund der Demonstrationen, die er vor der Kleider Bauer Filiale in der Museumstraße in Innsbruck angemeldet hatte, Probleme mit der Versammlungsbehörde bekam und ob er gewusst habe, dass es Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer gegeben habe. Erst in Gesprächen mit der Bundespolizeidirektion sei er von dieser auf die Sachbeschädigungen in anderen Teilen Österreichs – niemals in Tirol – aufmerksam gemacht worden. Es habe immer restriktivere Auflagen für seine Demonstrationen gegeben, die er immer anstandslos befolgt habe.

Ob sein Ziel gewesen sei, Kleider Bauer pelzfrei zu machen, wollte die Richterin wissen. So würde er das nicht formulieren, meinte er dazu, die VGT-Gruppe in Tirol wollte vielmehr solange die KundInnen von Kleider Bauer über die Problematik von Pelz informieren, solange Kleider Bauer weiterhin Pelz verkaufe.

Warum habe er sich nicht von den Sachbeschädigungen distanziert, wie sie ihm bekannt wurden, fragte die Richterin. Warum habe er nicht die Kampagne beendet? Die Sachschäden seien nur am anderen Ende von Österreich aufgetreten und wären auch von der Polizei nie mit den Tiroler Aktivitäten in Beziehung gebracht worden.

Ein radikales Email

Die Richterin legte einen Beitrag von Moser im Fadinger-Forum vor, in dem dieser sagte, im Rahmen von Tierschutzkampagnen sei er auch bereit, eine Vorstrafe zu riskieren. Auf Anregung von Moser wurde das gesamte Email vorgelegt und dabei zeigte sich, dass es um Jagdstörungen ging und um die Verantwortung des VGT für seine AktivistInnen. Moser erklärte, dass er juristisch nicht bewandert sei, dass er daher nicht gewusst habe, dass für Verwaltungsübertretungen keine Vorstrafen möglich sind. In dem Email wurde die Frage behandelt, wer für mögliche Geldstrafen aufkäme. Er habe gesagt, er könne die Zeit für Aktionen erübrigen, aber nicht das Geld für etwaige Strafen. Aber er sei bereit, zur Not nicht bezahlte Geldstrafen im Gefängnis abzusitzen, wofür er dachte eine Vorstrafe zu bekommen.

Radikalkunst von Chris Moser

Nun begann die Richterin eine Reihe von Kunstwerken von Chris Moser zu präsentieren und ihn dazu zu befragen. Beim ersten handelte es sich um ein Plakat mit dem Text Vegan Vandals, das auch mit Stern und Maschinengewehr verziert war. Das sei ein Kunstprojekt zur Provokation und würde nicht zur Gewalt aufrufen.

Auf einem weiteren Kunstwerk war Direct action for liberation zu lesen und man sah eine maskierte Person mit einem Bolzenschneider und einer Säge. Er habe sich bei dieser Kreation an dem Piratensymbol orientiert, meinte Moser dazu. Auch das sei ein künstlerisch provokatives Plakat.

Es folgten weitere Kunstwerke mit Texten Rache für jedes ermordete Tier, Wenn Hochsitze krachen vergeht Euch das Lachen, Vegan straight edge Jihad und Kidz 4 Liberation mit einem Foto seines Sohnes samt Steinschleuder. Ob das seine Gedanken und seine Gesinnung zum Ausdruck brächte, fragte die Richterin. Seine Kunst solle provozieren und schockieren, erklärte Moser. Ob ihn diese Themen innerlich bewegten, ob er das zeige, was er haben möchte, ergänzte die Richterin. Ja, sagte Moser dazu, das Thema habe ihn bewegt, aber seine Kunst sei metaphorisch zu verstehen. Man könne das geschmacklos finden, aber es sei Kunst und nicht kriminell. Er habe alle diese Kunstwerke auf seiner Homepage www.radikalkunst.net veröffentlicht und nicht verheimlicht, er habe sie auch in verschiedenen Kunstgalerien ausgestellt. Viele andere KünstlerInnen würden ähnlich arbeiten.

Die Richterin fasste zusammen: Er würde seinen Kindern einen ALF-Film zeigen, er würde derartige Kunstwerke produzieren, er habe per Email vorgeschlagen, die toten RAF-GründerInnen am Friedhof zu besuchen. Könne man das nicht als Neigung zur Radikalität sehen? Philosophisch gesehen sei er sehr wohl radikal, aber nicht in seinen Handlungen. Die Freiheit der Kunst sei verfassungsmäßig geschützt und in der Kunst war es ihm wichtig, sich verbal radikal zu gebärden.

Run-in bei Kleider Bauer

Ob er einen Run-in bei Kleider Bauer abgehalten habe, wollte die Richterin wissen. Ja, das habe er. Dazu möchte er gerne einen Film zeigen, fügte Moser hinzu. Sie habe den Film bereits im Internet gesehen, kommentierte die Richterin. Und, es wurde niemand von uns verängstigt, oder, fragte Moser zurück. Seine Anwältin Dr. Lehner beantragte die Vorführung des 2-Minuten Films dieses Run-ins. Alle anderen AnwältInnen schlossen sich dem Antrag an. Die Richterin wollte ihn aber mit den Worten zurückweisen, dass sie sich bereits ein Bild gemacht habe. Dennoch wurde der Film vorgeführt. Man sah einige AktivistInnen mit grünen T-Shirts, auf denen Buchstaben zu sehen waren. Wenn die AktivistInnen nebeneinander in eine Richtung schauten, stand dort Pelz ist, drehten sich die AktivistInnen um entstand das Wort Mord. Dieses T-Shirt Ballett wurde in den Geschäftsräumen von Kleider Bauer einige Male wiederholt, bevor die AktivistInnen wieder fortgingen. Die gesamte Aktion dauerte nicht einmal 2 Minuten.

Kunstsymposium Großwarasdorf im Jahr 2001

An diesem von der Grünen Bildungswerkstatt im Jahr 2001 organisierten Symposium habe Keith Mann einen Vortrag gehalten und es wären ALF-Plakate gezeigt worden, behauptete die Richterin. Ob Moser dort gewesen wäre. Ja, und zwar als Künstler, war die Antwort. Keith Mann wäre ein Vortragender von sehr vielen gewesen. Es sei darum gegangen, KünstlerInnen für Tierrechte zu sensibilisieren. Moser selbst habe Keith Manns Vortrag nicht gehört, da er nicht gut genug Englisch könne.

Ob Moser dort auch Filme über die ALF gesehen habe, wollte die Richterin wissen. Das Symposium sei jetzt 9 Jahre her, er könne sich nicht mehr erinnern, meinte dieser. Anwältin Dr. Lehner wollte an dieser Stelle einen Beweisantrag stellen, sie sei am Ende des letzten Prozesstages nicht mehr zu Wort gekommen, aber die Richterin wies sie brüsk zurecht und betonte, dass sie selbst jetzt frage und dann schon anderen das Wort erteilen werde.

Tierrechtskongress

An einem Tierrechtskongress habe es einen Vortrag von John Curtin gegeben, der einmal wegen Tierschutzaktionen unbekannter Natur in England im Gefängnis gesessen sei, behauptete die Richterin. Ob Moser davon wüsse. Er habe auf diesem Kongress eine Kunstausstellung in einem eigenen Ausstellungsraum abgehalten, sagte dieser dazu. Er habe kaum andere Vorträge angehört, sondern sei hauptsächlich mit seinen Kunstwerken beschäftigt gewesen. Abgesehen davon könne er ja, wie gesagt, kaum Englisch.

Ob er gewusst habe, was SHAC bedeute, wollte die Richterin wissen. Das wüsse er nicht mehr genau, antwortete Moser. Aber SHAC sei nichts Kriminelles, für ihn sei SHAC einfach der Name einer legalen Kampagne. Ob er aber gewusst habe, dass in England Unbekannte im Namen des Tierschutzes kriminelle Straftaten gesetzt hätten, fragte die Richterin nach. Ja, das habe er gewusst, dass soetwas auch passiert, aber er halte das nicht für zentral in der Tierrechtsarbeit.

Total Liberation Tour

Er habe auf einer sogenannten Total Liberation Tour am 20. Jänner 2007 in Innsbruck einen Vortrag gehalten, warf die Richterin Moser vor. Ja, er habe damals über die Kampagne gegen Kleider Bauer gesprochen und Flugblätter von der deutschen Tierrechtsorganisation PETA und vom VGT ausgelegt. Laut einem Email sei an diesem Tag auch über die ALF und die Earth Liberation Front ELF gesprochen worden, fügte die Richterin hinzu. Die Tour war eine Tournee einer Musikband. ALF und ELF waren von einem Sprecher der Band genannt worden, er selbst habe nur über seine legale Kampagne geredet, sagte Moser dazu.

Aber er habe diese Veranstaltung in einem Email beworben, kritisierte die Richterin. Er habe sie nicht organisiert, sondern nur eine Ankündigung weitergeleitet, rechtfertigte sich Moser. Er habe aber in einem weiteren Email das VGT-Büro in Wien gefragt, ob er seine Demonstrationsanmeldung für die Kundgebung vor Kleider Bauer von 20 genannten TeilnehmerInnen wegen der Veranstaltung sicherheitshalber auf bis zu 40 TeilnehmerInnen erweitern solle, sagte die Richterin. Er habe eben nicht gewusst, ob wegen der Veranstaltung noch weitere Personen zu seiner Demonstration kommen würden und er wollte die Anmeldung den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, antwortete Moser.

Bei der Werbung für die Total Liberation Tour stünde aber im Untertitel Für die Befreiung von Mensch, Tier und Erde. Was damit gemeint sei, fragte die Richterin. Es ginge nicht um die physische Befreiung bei diesem Slogan, sagte Moser dazu, sondern um die philosophisch-politische, wie bei woman’s liberation. Ob er die Gespräche über ALF und ALF gehört habe, wollte die Richterin wissen. Nein, habe er nicht, antwortete Moser, er habe auf dieser Veranstaltung für alle gekocht und habe sehr schlechte Englischkenntnisse. Was er denn für eine Bildung genossen habe, fragte die Richterin dazu. Er sei 5 Jahre in ein Gymnasium gegangen, meinte Moser.

Verbindung zur OGPI?

Die Richterin legte ein Email von Moser vor, in dem dieser einen Aufruf zu einem Aktionstag gegen Pelz im Dezember 2006 weitergeleitet hätte. Es sei dabei nicht um Straftaten, sondern um Demonstrationen gegen Pelz gegangen, rechtfertigte sich Moser. Wussten Sie von den Sachbeschädigungen gegen P&C in Deutschland, fragte die Richterin. Er sei in die Kampagne gegen P&C nicht involviert gewesen, meinte Moser dazu, es habe in Tirol nie eine Aktion oder Demonstration gegen P&C gegeben. Was er von der OGPI wisse, legte die Richterin nach. Die OGPI sei für ihn nur eine Webseite gewesen, sagte Moser.

Auf der Webseite von ihm selbst als Künstler habe er Links zur BaT, zu den deutschen Tierbefreiern und zum VGT eingerichtet, erläuterte die Richterin. Warum er das gemacht habe, wollte sie wissen. Er habe diese Webseiten interessant gefunden, sagte Moser dazu, und vom Verein der Tierbefreier in Deutschland habe er Pullover bestellt. Der Siebtbeschuldigte sei von diesen Tierbefreiern, fügte die die Richterin hinzu. Bis zu Prozessbeginn wusste er das nicht und habe weder ihn noch seinen Namen je wo gesehen bzw. gehört, meinte Moser dazu.

Da sagte der Staatsanwalt dazwischen, dass es auch einen Link zur Webseite animalliberationfront.com von Mosers Webseite aus gäbe. Auch das habe er interessant gefunden. Er habe die ALF mit Tierbefreiungen assoziiert und daher positiv bewertet.

Anwältin Dr. Lehner konnte nun fragen, ob Moser eine kriminelle Organisation unterstütze und ob er der Firma Kleider Bauer wirtschaftlich schaden habe wollen. Es gäbe keine kriminelle Organisation im Tierschutz, sagte Moser dazu und die Demonstrationen gegen Kleider Bauer seien zur Information für potentielle KundInnen von Kleider Bauer gedacht gewesen. Ein Verzicht des Verkaufs von Pelz hätte Kleider Bauer keinen wirtschaftlichen Schaden zugefügt.

Wie gut seine Beziehung zur Polizei in Innsbruck gewesen sei, die ja für die Demonstrationsanmeldungen verantwortlich wäre, wollte Dr. Lehner wissen. Das Verhältnis sei sehr gut gewesen, meinte Moser dazu. Das Konzept der wöchentlichen Dauerdemonstrationen sei neu für Tirol gewesen, aber, wie gesagt, er habe alle Vorgaben der Polizei immer peinlichst genau eingehalten und nichts wurde beanstandet. Dazu beantragte seine Anwältin Dr. Lehner eine Polizistin der Versammlungsbehörde in Innsbruck, um das gute Einvernehmen unter Beweis zu stellen. Zusätzlich wurden zwei UniversitätsprofessorInnen und weitere ZeugInnen beantragt, die TeilnehmerInnen von Mosers Kundgebungen gegen Pelz vor Kleider Bauer gewesen seien, um zu bestätigen, dass diese Kundgebungen weder kriminell noch aggressiv waren. Die Richterin behielt sich vor diese ZeugInnen auch tatsächlich aufzurufen.

Wie er die TeilnehmerInnen für seine Kundgebungen gefunden hätte, wollte sie vielmehr wissen. Er habe eine eigene Email-Liste für tierschutzinteressierte AktivistInnen in Tirol, antwortete Moser. Ob er auch die Kleider Bauer Demonstrationen in Wien besucht hätte, fragte die Richterin nach. Normalerweise hätte er das nicht gemacht, betonte Moser, aber er sei auf einigen Großdemonstrationsmärschen gegen Pelz in Wien dabei gewesen und eine Gruppe aus Tirol habe einmal ein Straßentheater bei einer Kleider Bauer Kundgebung in Wien abgehalten, um den Demonstrationsstil aus Tirol den WienerInnen vorzuführen.

Anwältin Dr. Lehner fragte dazu, wie denn die Demonstrationen in Tirol abgelaufen wären und legte gleichzeitig einige Fotos dieser Kundgebungen vor, auf denen verkleidete Personen, die ein Straßentheater aufführten, zu sehen waren. Genau, sagte Moser dazu, seine Demonstrationen würden immer Straßentheater einbeziehen und hätten einen kreativ-künstlerischen Schwerpunkt.

Anwältin Dr. Lehner beantragte auch einige ZeugInnen, die bei dem Run-in bei Kleider Bauer in Innsbruck dabei gewesen seien. Die Richterin schnitt aber Dr. Lehner sehr scharf das Wort ab und betonte, sie wolle keine Wiederholungen, sie wolle eine effiziente Verhandlungsführung.

Fragen der Verteidigung zum Kunstsymposium

Die Anwältin Dr. Lehner wollte noch Fragen zu vorigen Themen einbringen und bezog sich auf das Kunstsymposium. Ob Moser jemals bei seinen Kunstausstellungen ALF-Plakate benutzt hätte. Er würde überhaupt keine ALF-Plakate kennen, antwortete Moser, er würde aber sicher keine Plakate, die nicht von ihm stammen, bei Ausstellungen benützen.

Dr. Lehner beantragte dann eine Reihe von KünstlerInnen, die damals vor 9 Jahren auf dem Kunstsymposium im Burgenland teilgenommen hatten. Warum sich Moser daran erinnere, wer auf diesem Symposium war, wo das doch so lange her sei, fragte die Richterin. Er habe 1½ Jahre lang das nachrecherchiert, antwortete dieser.

Fragen der Verteidigung zur Total Liberation Tour

Worüber er bei der Total Liberation Tour im Jänner 2007 in Innsbruck gesprochen habe, fragte jetzt Dr. Lehner. Er habe erklärt, warum TierschützerInnen vor Kleider Bauer demonstrieren und er habe ihre künstlerische Art zu demonstrieren vorgestellt, antwortete Moser. Das Zielpublikum seien Musikinteressierte gewesen und nicht Personen, die bereits im Tierschutz aktiv sind. Die Total Liberation Tour war ja die Konzerttournee einer Band.

Dr. Lehner beantragte dann einige ZeugInnen, die das Konzert in Innsbruck arrangiert hatten. Sie sollen auch belegen können, dass der Vortrag von Moser auf die künstlerischen Aspekte der Demonstrationen fokussiert war.

Fragen zum Run-in auf eine Legebatterie in Güssing im Burgenland 2004

Moser hatte ja festgestellt, dass er nicht an dieser Aktion beteiligt gewesen war. Deshalb beantragte Anwältin Dr. Lehner mehrere ZeugInnen dafür, dass Moser nicht dabei war. Warum die das wissen würden, wollte die Richterin wissen. Sie waren dabei, rief DDr. Balluch heraus. So geht das nicht, Sie können nicht für den Angeklagten antworten, sagte dazu die Richterin.

Anwältin Dr. Lehner legte dann noch einen Auszug aus der Befragung des damaligen Legebatteriebesitzers vor, der angegeben hatte, sich nicht von dem Run-in bedroht gefühlt zu haben.

Fragen anderer AnwältInnen

Mag. Bischof fragte Moser, ob er Mitglied einer kriminellen Organisation sei und ob er sich an Aktivitäten einer kriminellen Organisation beteiligt habe. Nein, war die kurze Antwort. Bei Durchführung des Run-ins bei Kleider Bauer in Innsbruck sei niemand maskiert gewesen. Wo zu habe dieser Run-in gedient, wollte Mag. Bischof wissen. Man habe öffentlichkeitswirksam auf das eigene Anliegen aufmerksam machen wollen, sagte Moser dazu. Ob seine Kunst die Aktivität einer kriminellen Organisation wäre, fragte Mag. Bischof nach. Nein, meinte Moser, er würde sich im Rahmen der Freiheit der Kunst ausdrücken und nichts daran wäre kriminell.

Anwältin Dr. Stuefer wollte dann wissen, ob andere KünstlerInnen ähnliche Formen der Kunst praktizierten. Moser zog zahlreiche Bilder von Kunstwerken anderer KünstlerInnen aus der Tasche und fragte die Richterin, ob er das vorlegen dürfe. Ja, sie wäre sehr an Kunst interessiert, sagte diese und schmunzelte. Dann wurden Kunstwerke z.B. von Gottfried Helnwein, Günther Brus und Marina Abramovic mit viel Blut, Gewalt und Waffen gezeigt.

Wie die Menschen in der Kleider Bauer Filiale auf den Run-in reagiert hätten, fragte Dr. Stuefer. Sie hätten interessiert geschaut, aber niemand sei eingeschüchtert gewesen, sagte Moser dazu.

Anschließend gab es eine Pause von 10:18 – 10:25 Uhr.

Ein radikales Flugblatt zur Jagd

Ob er gegen die Jagd sei, wollte die Richterin von Moser wissen. Ja, war die Antwort. Die Richterin legte ein von einem Kind gemaltes Bild vor, auf dem zwei Personen einen Hochstand umsägen. Dieses Bild sei bei der Hausdurchsuchung gefunden worden, konstatierte sie. Er male oft Bilder für Demonstrationen, sagte Moser, und dabei wären manchmal Hochstände z.B. auf Verbotsschildern zu sehen. Sein Sohn würde das sehen, dann selbständig assoziieren und es künstlerisch umsetzen. Das hielte er für gut.

Die Richterin legte dann ein Flugblatt vor, auf dem stand Jäger töten! – Keine Schonzeit für Jäger. Sie wollte wissen, was damit gemeint sei. Das wäre provokant gemeint, sagte Moser. Auf einem weiteren Flugblatt stünde Jagd ist Mord – sofort abschaffen!. Wozu wären diese Flugblätter verwendet worden? Er habe beide auf Kundgebungen gegen die Jagd an JägerInnen verteilt, um diese zu einer Diskussion zu provozieren. Moser legte dann das gesamte Flugblatt unter dem Slogan Jäger töten! vor und zeigte, dass es direkt diesem Spruch gegenüber ein Gedicht enthielt, in dem angeführt war, welche Tiere von Jägern getötet werden. Dann sagte die Richterin wörtlich: Das Gericht geht nicht davon aus, dass zum Töten von Jägern aufgerufen wurde. Das ist insofern bemerkenswert, als dass das OGH-Urteil, in dem das höchste Gericht Österreichs die Untersuchungshaft von Moser gerechtfertigt ansah, eindeutig festgestellt hatte, dass wegen des Ausrufezeichens das Flugblatt sehr wohl so zu interpretieren wäre, dass es zum Töten von Jägern aufrufe. Hier ergab sich also eine direkte Diskrepanz zwischen diesem OGH-Urteil und der Beweiserhebung der Richterin im vorliegenden Verfahren. Deswegen lehnte die Richterin auch einen Zeugen ab, der als Universitätsprofessor für Germanistik aus der Grammatik des Flugblatts nachweisen wollte, dass es nicht als Aufforderung zum Mord gemeint gewesen sein könnte. Abgesehen davon legte Anwältin Dr. Lehner ein Flugblatt vor, das auf einer Demonstration gegen Burschenschaften verteilt worden war, und auf die Worte Burschis zerstückeln! zu lesen waren. Damit sollte gezeigt werden, dass auch andere Flugblatt-SchreiberInnen provokante Ausdrucksweisen wählen würden.

Vorwurf: Moser habe ausländische AktivistInnen bei sich übernachten lassen

Die Richterin stellte fest, dass Emails ergeben hätten, dass Moser und seine Frau einige TierschützerInnen aus Holland und England bei sich hätten übernachten lassen. Er habe eine Anfrage per Email erhalten und habe das angeboten, weil das so in Protestkulturen üblich sei. Er habe auch in Wien bei ihm fremden Personen übernachtet, wenn er dort war, um an einer Demonstration teilzunehmen. Ob er die Namen dieser Personen nennen könne, die vor 4 Jahren bei ihm übernachtet hätten, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte Moser dazu, er habe nicht gefragt und er habe sie vorher und nachher nie wieder gesehen. Ob er mit ihnen etwas gesprochen habe, fragte die Richterin nach. Sie hätten nur Englisch gesprochen und das könne er nicht sehr gut, meinte Moser. Er uns seine Frau hätten ein Essen gekocht. Sie wären nur abends da gewesen und dann sehr zeitig in der Früh nach Wien aufgebrochen.

Es habe jemand mit roter Farbe Schmierereien gegen Tierversuche in Tirol angebracht, sagte die Richterin. Es habe nie eine Kampagne gegen Tierversuche in Tirol gegeben, kommentierte Moser.

Der Staatsanwalt wollte dann noch wissen, was mit dem Begriff Aktionswerkzeug gemeint sei, das Moser in einem Email erwähnt hätte zu einem Aktionscamp mitbringen zu wollen. Es ginge dabei um Handschellen, Rohre, Ketten und dergleichen für Aktionen des zivilen Ungehorsams, sagte Moser dazu. Alle diese Gegenstände wären bei der Hausdurchsuchung bei ihm gefunden und ihm abgenommen worden.

Anwältin Dr. Lehner wollte noch wissen, ob Moser seinen Computer verschlüsselt habe. Die Richterin hatte danach nicht gefragt. Seine Frau habe PGP installiert, meinte Moser dazu, die Informationen dazu wären aus einem Projekt der Rosa-Antifa gekommen. Verschlüsselung sei für Absprachen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams sinnvoll.

Waren Sie eigentlich auf einer Jagdstörung vermummt, wollte die Richterin plötzlich wissen und legte ein Email von Moser vor, auf dem dieser erwähnte, dass er immer, wenn ihn ein Jäger fotografieren wollte, vermummt war. Das gelte nur für das Fotografiert-Werden, sagte Moser, weil es dabei um Besitzstörungsklagen ginge.

Dann legte Anwältin Dr. Lehner noch einen Auszug aus einem Internetlexikon vor, in dem die Bedeutung von Smileys erklärt werden. Sie würden Ironie und Sarkasmus bedeuten. Und derartige Smileys fänden sich öfters bei den inkriminierten Emails von Moser mit angeblich radikalem Inhalt.

Zuletzt nutzte DDr. Balluch die Möglichkeit, ein Kommentar zur Aussage von Moser abzugeben, und stellte fest, dass es weder bei Mag. Hnat, noch bei Jürgen Faulmann oder Chris Moser eine kampagnenbezogene Zusammenarbeit mit ihm persönlich gegeben habe. Seltsam wäre dann aber, dass sie gemeinsam eine kriminelle Organisation bilden sollen.

Gegenäußerung vom Fünftbeschuldigten DI Elmar Völkl

Anschließend begann die Vernehmung von DI Elmar Völkl. Dieser beantragte zunächst, dass ein Kreuz, das hinter der Richterin auf einem Kasten stand, aus dem Gerichtssaal entfernt werden möge. Dazu gab es lauten Beifall und Klatschen aus dem Publikum. Die Richterin ermahnte erbost die ZuhörerInnen, ruhig zu sein. Sie habe noch nie einen Prozess erlebt, in dem die ZuhörerInnen so viel stören würden. Jede Beifalls- oder Missfallensbekundung sei nicht zulässig. Dann wollte sie wissen, wie sein Antrag mit dem Prozess zusammenhänge. Es sollte sich um einen säkularen Prozess handeln, und wenn ein christliches Symbol dominant im Raum stünde, dann wäre das seinem Eindruck nach nicht garantiert, meinte dazu DI Völkl. Die Richterin behielt sich die Entscheidung zu diesem Antrag vor.

DI Völkl führte dann aus, dass er seit über 10 Jahren im Tierschutz aktiv sei. Recherchen von Tiermissbrauch seien essentiell, weil auch ihn die so erhaltenen Bilder aufgerüttelt hätten. Um zu belegen, was für Missstände heute noch legal sind, begann DI Völkl aus dem Tierschutzgesetz zu zitieren. So sei die Kastration von Schweinen ohne Betäubung oder Schmerzbehandlung erlaubt, männliche 1-Tages Küken von Legehuhnrassen würden geschreddet, Kälber ihren Mutterkühen entrissen, um die Milch für Menschen zu erhalten und Fische würde man einfach ersticken lassen, um sie zur Nahrung zu verkaufen. Die Richterin schritt an dieser Stelle ein und mahnte, dass das Tierschutzgesetz nicht Teil dieser Verhandlung sei.

Dann fügte sie die Frage an, ob DI Völkl vegan sei. Ja, antwortete dieser, seit 12 Jahren. Aber als DI Völkl dann über Tierversuche und eine fehlende Genehmigungskommission sprechen wollte, sagte die Richterin erneut, dass das kein Thema sei.

Die SOKO habe 3½ Jahre lang 200.000 Aktenseiten zusammengetragen, die nichts mit ihm persönlich zu tun hätten, meinte DI Völkl, jetzt möchte er wenigsten 10 Seiten einer Gegenäußerung vortragen dürfen, die seine Sicht der Dinge beleuchten, auch wenn sie nichts mit den Akten zu tun hätten. So gäbe es z.B. ein Vollzudsdefizit im Tierschutz, wonach laut Statistik nur 9% der nachweislichen Gesetzesübertretungen überhaupt geahndet würden. Tierschutz als Staatsziel sei seit 2004 beschlossen aber bis heute nicht umgesetzt. Die menschlichen Wünsche würden das Schicksal von Millionen von Tieren jedes Jahr bestimmen. Das Gesetz fordere einen vernünftigen Grund dafür, ein Tier töten zu dürfen. Aber dafür würde es reichen, Geld verdienen zu wollen als Grund zu nennen.

Dann sagte die Richterin, das Gericht sei nicht an diesen Dingen, sondern an seiner Gesinnung, seiner Ideologie interessiert. Interessant, meint dazu der unbedarfte Beobachter, wenn man bedenkt, dass es in Österreich keine Gesinnungsjustiz geben sollte. Aber DI Völkl begann, seine Gesinnung zu erklären. Er sei durch die genannten Fakten motiviert worden, die Wahrheit über die Tierausbeutung herauszufinden, um sie verbreiten zu können. 10 Jahre lang habe er dann auf Informationstischen gefroren, habe bei Recherchen viel riskiert und sich ständig ehrenamtlich für die Tiere eingesetzt. Der Dank dafür sei eine Sonderkommission gewesen, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft und Polizeiterror.

Mit der ALF habe er überhaupt nichts zu tun, aber er verstehe es, wenn jemand aus einem Ohnmachtsgefühl heraus ein Schloss im Wert von 30 Euro aufschneidet, um Tiere aus einer Zwangslage zu befreien.

Und wie stehe er zu Brandstiftung, fragte die Richterin. Das sei nicht politisch sinnvoll, sondern kontraproduktiv, antwortete DI Völkl. Ob er diese Meinung auch vor der Festnahme gehabt hätte, wollte die Richterin wissen. Ja, meinte DI Völkl. Aber man solle auch nicht vergessen, dass bei ALF-Aktionen niemals Menschen oder andere Tiere verletzt werden. Aus der Literatur sei zu entnehmen, dass die ALF aus Kleinstzellen und EinzeltäterInnen bestehe und keine kriminelle Organisation bilde. Es würde Richtlinien geben, nach denen jede Aktion als ALF-Aktion bezeichnet werden dürfe, die folgenden Bedingungen genügt:

Zusätzlich müssen alle möglichen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden, um physischen Schaden zu vermeiden.

Auch in den Verfassungsschutzberichten werde von Kleinstgruppen als TäterInnen der ALF geschrieben. Univ.-Prof. Maier habe in einem Fachartikel festgestellt, dass die ALF nicht straff organisiert sei, sondern eine lose Gesinnungsgemeinschaft bilde. Und selbst SOKO-Leiter Mag. Zwettler habe in einer Aussage von Gericht behauptet, ALF sei nur ein Name, den sich Personen geben würden, wenn sie im Tierschutz Straftaten setzen.

Dann sagte DI Völkl, er sitze hier als Unschuldiger vor Gericht und er hätte sich nie gedacht, dass sowas möglich sei. Auch ich hätte mir nie gedacht, so einen Prozess führen zu müssen, meinte dazu spontan die Richterin. Und DI Völkls Anwalt Mag. Bischof fügte hinzu, sein Mandant habe allerdings die unangenehmere Rolle.

DI Völkl führte aus, dass es 4500 Sachbeschädigungen in Österreich pro Jahr gäbe. Laut Staatsanwalt wären fast 20 davon TierschützerInnen begangen worden. Die Gründung der SOKO sei daher offensichtlich politisch motiviert, insbesondere, weil auf der Webseite des Grünen Sicherheitssprechers Peter Pilz die Gespräche zur Gründung dieser SOKO widergegeben seien, wobei dabei konstatiert worden wäre, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Straftaten und dem VGT gäbe. Dennoch wurde von Anfang an gegen den VGT ermittelt. Tatsächlich habe das Innenministerium der Firma Kleider Bauer die Gefälligkeit erwiesen, den lästigen Tierschutz wegzusperren.

Ob das Teil des Aktes sei, wollte die Richterin wissen. Spätestens jetzt wurde das Teil des Aktes, antwortete DI Völkl, weil er es vorgetragen habe und es dadurch im Protokoll sei. Aber es gäbe tatsächlich Anschläge, meinte die Richterin. Mit denen er nichts zu tun habe, warf DI Völkl ein. Es gäbe keinen Zusammenhang zu ihm und mangels konkreten Tatvorwürfen versuche man jetzt seine Gesinnung zu kriminalisieren. Bei der Rückgabe einiger seiner Habseligkeiten, die ihm bei der Hausdurchsuchung weggenommen worden seien, habe ein SOKO-Beamter gesagt, dass er wisse, dass DI Völkl schuldig sei, und wenn es wieder eine Sachbeschädigung gäbe, dann werde man ihm wieder seine Wohnung ausräumen. Er wolle diesen Beamten als Zeugen rufen, gehe aber davon aus, dass dieser vor Gericht lügen werde.

Alle Angeklagten hätten nur legale Aktivitäten durchgeführt. Ihre Kriminalisierung empfinde DI Völkl als sehr bedenklich. Welche konkreten Straftaten sollte er persönlich durch seine Aktivitäten unterstützt haben? Ja, erheblichen Einfluss auf die Politik habe er schon nehmen wollen. Aber ihm werde hauptsächlich vorgeworfen, sich und andere abgeschirmt zu haben. Verschlüsselung von Computern wäre aber normal und würde sogar vom deutschen Bundeskanzleramt empfohlen. Dass nichts abgeschirmt wurde, ergäbe sich daraus, dass eine unverschlüsselte Version des verschlüsselten VGT-Servers im Besitz der SOKO sei, sie aber dort nichts Kriminelles gefunden habe. Ebenso sei das Fadinger Forum unverschlüsselt, und abgesehen von angeblich radikalen Meinungsäußerungen sei dort nie etwas Kriminelles geschehen oder geplant worden. Tatsächlich gäbe es sehr gute Gründe, führte DI Völkl weiter aus, sich vor dem Überwachungsstaat zu schützen.

Um § 278a zu erfüllen sei Wissentlichkeit Voraussetzung. Diese sei aber bei allen Angeklagten nicht zu finden, weil alle davon ausgehen würden, dass es keine kriminelle Organisation gäbe. Die zunehmend unruhiger werdende Richterin unterbrach DI Völkl an dieser Stelle endgültig und meinte, seine Ausführungen würden über eine Stellungnahme hinausgehen. DI Völkl wollte dann den Rest seiner Gegenäußerung in schriftlicher Form übergeben, aber die Richterin nahm das nicht an, weil im Prozess das Prinzip der Mündlichkeit gelte.

Fragen zur Gesinnung

Ob er die BaT gegründet habe, wollte die Richterin wissen. Ja, er habe die BaT allein ungefähr im Jahr 2002 gegründet. Und jetzt wäre er beim VGT, fragte die Richterin. Nein, er sei dem VGT nicht besonders verbunden sondern würde sich überall engagieren, wo es ihm sinnvoll erscheine. Er habe dem VGT zwar immer wieder Geld gespendet, sei aber nicht Mitglied.

Die Richterin behauptete dann, DI Völkl hätte ein Emailaccount unter dem Aliasnamen ALF Huntsmansdead benützt. Er habe viele Emailaccounts gehabt, aber diese Namen wären doch Scherze. So habe er gerade ein T-Shirt an, auf dem stünde Ich bin eine kriminelle Organisation. Auch das sei ein Scherz mit einer kritischen politischen Botschaft und nicht wörtlich zu nehmen.

Die Richterin legte dann ein Email vor, in dem sich DI Völkl als linksradikal bezeichnete. Ob das wahr sei, wollte sie wissen. Das sei jedenfalls besser als rechtsradikal, witzelte DI Völkl. Es sei so zu verstehen, dass er, derb gesprochen, Kapitalismus Scheiße fände. Das habe er damit sagen wollen.

In einem anderen Email habe er einen Link zu einer ELF, der Earth Liberation Front, gepostet. Was das denn sei, wollte die Richterin wissen. Di Völkl meinte dazu, es handle sich um Personen, die sich für Umweltschutz einsetzen. Dazu zitierte die Richterin aus Wikipedia, wonach die ELF Wirtschaftssabotage betreibe und vor allem in Kanada und den USA seit den 1970er Jahren aktiv sei. Er sei erst 1977 geboren worden, meinte DI Völkl dazu trocken. Die ELF würde vom FBI als terroristisch qualifiziert, meinte die Richterin. Die AnwältInnen Mag. Bischof und Dr. Stuefer beantragten dann, den Vorhalt eines Wikipedia-Auszuges zu unterlassen, weil der Oberste Gerichtshof bereits geschrieben habe, dass das nicht vertrauenswürdig sei.

Ob er wüsse, was die ELF sei, fragte die Richterin. Nicht genau, aber er habe den Link aus Interesse gepostet, meinte DI Völkl dazu. Warum sei das interessant, wollte die Richterin wissen. Auf dem Fadinger-Forum würden laufend philosophische Diskurse geführt und es sei üblich in solchen Diskursen alle Positionen einzubringen, auch wenn man sie persönlich nicht teile.

Die Richterin zitierte aus einem weiteren Email von DI Völkl, in dem dieser Reformkampagnen wie die des VGT kritisierte und meinte, man solle radikale Forderungen stellen. Es ginge in diesem Email darum, wie man nach außen hin vor der Öffentlichkeit auftreten solle. Seine Ansicht damals sei gewesen, man solle zum Veganismus stehen. Das habe er mit radikal gemeint.

Dann zeigte die Richterin ein Email, in dem DI Völkl einen linken Redner für einen Vortrag gesucht habe. Das sei eine Frechheit ihm dieses Email vorzulegen, kommentierte DI Völkl. Was für ein Problem gäbe es mit linken Rednern?

Kontakte zu anderen AktivistInnen

Ob er Kontakte zu angeklagten BaT-Leuten hätte, fragte die Richterin. Er würde den Sechst- und den Zehntangeklagten kennen, alle anderen nicht, meinte DI Völkl. Man habe eine Liste mit Telefonkontakten auf seinem Computer gefunden, sagte die Richterin weiter. Das wären private Kontakte, im Übrigen seien sie nicht verschlüsselt gewesen. Ein Fehler, wie man jetzt sehen könne.

Verschlüsselung

In einem privaten Email an den VGT-Geschäftsführer sei es um Hilfe in EDV-Belangen gegangen, sagte die Richterin. Ob er für den VGT EDV-Arbeiten verrichtet habe, wollte sie dann wissen. Im genannten Email waren Tätigkeiten wie Erstellen von Back-ups, Spam-Filter und Updates von Microsoft-Programmen angeführt. Ob er das gemacht habe, ja oder nein, wurde die Richterin ungeduldig. Das sei gut möglich, antwortete DI Völkl, aber es sei sicher nicht kriminell. Er solle diese Art der süffisanten Kommentare lassen, beschwerte sich die Richterin. Was sie genau meine, wollte Di Völkl wissen. Die Richterin ignorierte diese Frage und fragte ihrerseits, ob Di Völkl bei der Verschlüsselung geholfen habe. Das sei gut möglich, war die Antwort. Was das Ziel davon gewesen sei, fragte die Richterin. Es gäbe zwei Gründe, führte Di Völkl aus, den eigenen Computer zu verschlüsseln. Einerseits die Achtung der Privatsphäre und andererseits der Schutz von politischer Tierrechtsarbeit.

In einem Email habe DI Völkl geschrieben, zitierte die Richterin, dass er eine Verschlüsselung will, weil die Scheiß-Kieberei jeden Tag über Persönliches, Einstellungen, Taktik und Aktivitäten auf den Emails mitlese. DI Völkl wollte das erklären doch die Richterin befand, dass es Zeit für eine Mittagspause sei. Diese fand von 11:56 – 13:01 Uhr statt.

Nach der Mittagspause kam die Richterin wieder auf den Antrag von DI Völkl zurück, das Kreuz aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Ob er den Antrag zurückziehe, fragte sie. DI Völkl wiederholte seine Begründung und bestand darauf, den Antrag aufrecht zu halten. Das Kreuz müsse als religiöses Symbol aus dem Gerichtssaal entfernt werden.

Dann zeigte die Richterin wieder zwei Emails von DI Völkl aus dem Jahr 2003 vor, in denen dieser dazu aufrief, die Computer zu verschlüsseln. Dazu legte dieser die gesamte Korrespondenz vor. Es sei um eine Medienaktion bei einer illegalen Schweinefabrik gegangen, in der noch immer die Tiere verbotener Weise am Boden angekettet waren. Die Polizei habe aber am Vortag angerufen und zu erkennen gegeben, dass sie von der Aktion wüssten. Das habe ihn konkret dazu veranlasst, eine Verschlüsselung zu fordern. Die entsprechenden Emails wurden der Richterin übergeben. Ja, sagte diese, das sei für das Gericht nachvollziehbar.

Dann zeigte DI Völkl ein weiteres Set von Emails im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung des veganen Kollektivs in Oslo. Aus diesem Anlass habe er damals eine Verschlüsselung gefordert.

In mitgeschnittenen Telefongesprächen soll DI Völkl mit dem Geschäftsführer des VGT zwischen Jänner und April 2008 mehrmals über Verschlüsselung gesprochen haben, monierte die Richterin. Das sei richtig, sagte DI Völkl dazu, und legte ein Email vor, in dem er sagte, dass er alle Informationen zu Jagdstörungen nur per PGP verschlüsselt erhalten wolle. Offenbar sei soetwas also der Grund für die Verschlüsselung.

Einem weiteren Email entnahm die Richterin, dass DI Völkl einen Workshop für AktivistInnen zu Computersicherheit abgehalten habe. Ja, sagte DI Völkl dazu, er habe dabei geholfen und dafür eine eigene CD gebrannt. Diese CD sei von der Polizei ausgewertet worden, sagte dazu die Richterin. Darin sei ein Beispiel angegeben, in dem jemand zu einer anderen Person sage, man solle sich vorstellen, man halte eine legale Demonstration ab, und danach gäbe es am selben Ort eine Brandstiftung. In diesem Fall wäre es besser, die Fotos der legalen Demonstration würden verschlüsselt, sonst könnten sie verwendet werden, um unschuldige Menschen zu verfolgen. Ja, sagte dazu DI Völkl, das sei wie im derzeitigen Prozess. Legale Demonstrationen würden ausgewertet, um Leute zu kriminalisieren.

Das ist Ihre Meinung, meinte dazu die Richterin. Ich selbst wurde so kriminalisiert!, rief DI Völkl aus.

In einem weiteren Email habe DI Völkl dazu geraten, Gespräche ohne Handys zu führen, wenn man nicht belauscht werden will. Das habe er als Antwort auf ein Email gesagt, in dem von einem Workshop einer Datenschutzgruppe berichtet worden war, die einen Handy-Pool vorgeschlagen hatten. In Deutschland sei die Vorratsdatenspeicherung per Gesetz eingeführt und danach am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt worden. Dann überreichte er das entsprechende Urteil der Richterin, die es in den Akt aufnahm.

In einem weiteren Telefonüberwachungsprotokoll wird DI Völkl vom Geschäftsführer des VGT beauftragt, mehrere anonyme Wertkartenhandys zu kaufen. Die Richterin wollte wissen wofür. Das sei sehr sinnvoll bei Aktionen wie z.B. bei Jagdstörungen, meinet DI Völkl dazu und legte Emails vor, aus denen hervorging, dass die Polizei durch Belauschen Jagdstörungen verhindert habe. Daraufhin sei vom VGT-Vorstand die Anschaffung eines Handypools beschlossen worden. DI Völkl legte das Protokoll der Vorstandssitzung des VGT vor. Darin stand, dass man DI Völkl mit dem Ankauf beauftrage. Ebenso wurde er vom VGT-Vorstand beauftragt, Funkgeräte für Aktionen des VGT zu kaufen.

Der Staatsanwalt warf ein, warum der VGT gerade DI Völkl mit so etwas beauftrage, wo er doch nach eigenen Angaben mit dem VGT wenig zu tun habe. Er habe sich wahrscheinlich angeboten, mutmaßte DI Völkl, weil er aufgrund seiner Ausbildung ein technisches Verständnis hätte.

In einem Polizeibericht stünde, so führte der Staatsanwalt aus, dass DI Völkl für den Tierrechtskongress im Herbst 2008 einen Workshop zur Computersicherheit angekündigt habe. Dazu sei es dann nicht gekommen, meinte dieser. Aber er habe das angeboten.

Zusammenarbeit mit den anderen Angeklagten

Der Staatsanwalt wollte dann von DI Völkl wissen, in welchem Verhältnis er zu den anderen Angeklagten stünde. Mit DDr. Balluch habe er nur ab und zu telefoniert, Mag. Hnat sei ein guter Freund mit dem er auch Radtouren unternehme, Jürgen Faulmann kenne er nur von Medienaktionen, Chris Moser sowie die Siebt-, Acht- und Neuntangeklagten der BaT kenne er überhaupt nicht, den Sechst- und Zehntangeklagten würde er aus der Frühzeit der BaT kennen und mit den drei restlichen Angestellten des VGT sei er ab und zu bei Aktivitäten des VGT zusammengekommen.

Vorwurf: Ausspionieren von Kleider Bauer Detektiven

In einem Email habe er geschrieben, so führte die Richterin aus, dass es in der Nacht vor einer Kleider Bauer Filiale Männer in einem Auto gäbe, die die Filiale bewachen würden. Warum er das gewusst habe? Immerhin habe es vor diesem Zeitpunkt 2 Anschläge bei Kleider Bauer Filialen gegeben. Dazu antwortete DI Völkl, dass es danach noch 8 weitere gegeben habe, wäre das eine Warnung gewesen, dann hätte sie nicht funktioniert. Er sei zu dieser Zeit mit einer Frau zusammen gewesen, die in der Nähe gewohnt hätte und dann sei er in der Nacht mit dem Fahrrad direkt am Kleider Bauer vorbei gefahren nach Hause. Er sah dabei ein Auto mit laufendem Motor in der Fußgängerzone stehen und zwei Männer saßen darin. Er habe das bemerkenswert gefunden und daher weitererzählt.

Ob er damit andere AktivistInnen im Fadinger-Forum habe warnen wollen, fragte die Richterin. Nein, war die Antwort. Anwalt Mag. Bischof wollte wissen, was das Fadinger Forum sei. Ob er die Statuten kenne, fügte die Richterin hinzu. Ja, er kenne die Statuten und halte sie für sinnvoll, sagte DI Völkl dazu. Er wolle 20 Fadinger Forumsmitglieder als ZeugInnen beantragen, um zu beweisen, dass seine Emails nicht als Warnung für Kriminelle zu verstehen waren. Die Namen wurden vorgelesen.

Die Richterin fragte dann DDr. Balluch, ob er die Namen aller Forumsmitglieder kenne. Heute könne er die damaligen Mitglieder nicht nennen, kenne aber sehr wohl die heutigen Mitglieder, wolle sie aber nicht alle nennen. Ob jeder Mensch auf dem Forum alle Emails des Forums lesen könne, wollte die Richterin wissen. Ja, jedes Email ist ausnahmslos allen Mitgliedern zugänglich, sagte dazu DI Völkl.

Weiters beantragte DI Völkl die Verlesung von Seiten 121-137 aus dem Buch Widerstand in der Demokratie von DDr. Balluch, weil dort hervorragend erklärt würde, wieso man aufgrund von Klagsdrohungen bei vielen politischen Aktivitäten lieber anonym bleiben solle.

Von 14:12 – 14:22 Uhr gab es eine Pause.

Vorwurf: Ausforschung von Jagdständen

Ob er sich gegen die Jagd engagiert habe, wollte die Richterin wissen. Ja, antwortete DI Völkl. Und ob er in Güssing auf einer Jagdstörung gewesen sei? Das wisse er nicht mehr, meinte DI Völkl dazu, aber es sei möglich. Ob bei Jagdstörungen Funkgeräte verwendet werden und wie viele Personen teilnehmen würden, fragte die Richterin. Funkgeräte seien oft wichtig und es gäbe 4-50 TeilnehmerInnen, seiner Erfahrung nach, antwortete DI Völkl.

In einem Tagebucheintrag von Mag. Hnat sei erwähnt, dass er zusammen mit DI Völkl auf einer Radtour im Jahr 2003 Hochstände angeschaut habe, legte die Richterin vor. Mag. Hnat sei ein guter Freund und Partner für Mountainbiketouren. Wenn TierschützerInnen zusammen unterwegs seien, dann würden diese immer automatisch alles Tierrelevante recherchieren, d.h. anschauen und dokumentieren. Der genannte Vorfall sei 7 Jahre her, aber man habe wahrscheinlich Verstöße gegen Gesetze dokumentieren und anzeigen wollen.

Wie könnten Hochstände und Gesetzesübertretungen zusammenhängen, sagte die Richterin zweifelnd. §87 des niederösterreichischen Jagdgesetzes besage, dass Fütterungen bei Hochsitzen nur sehr eingeschränkt zugelassen wären. Entsprechend wäre so etwas anzuzeigen.

Wenn Hochsitze umgeschnitten werden, dann könnten die JägerInnen keine Tiere mehr schießen. Wäre das richtig, fragte die Richterin. Das habe er nie gesagt, betonte DI Völkl. Dann legte er Fotos von illegalen Luderplätzen und Hochständen vor, die er Anfang 2008 selbst gemacht habe. Die Richterin wollte das nicht annehmen, doch Anwalt Mag. Bischof betonte, dass es dabei um den Tatzeitraum gehe. Anwältin Dr. Stuefer zitierte sofort aus dem Akt jene Stelle, in der direkt auf die genannten Fotos Bezug genommen wurde.

Vorwurf: Verbreitung eines Links zu einem ALF-Leitfaden

Die Richterin legte ein Email von DI Völkl vor, in dem dieser einen Link zu einer ALF-Seite verschickt hatte. Dazu sagte dieser, es habe sich um einen Scherz gehandelt. Dann legte er die gesamte Email-Korrespondenz vor. Zuerst habe er vier Seiten lang von einem Vortrag einer Primatologin an der veterinärmedizinischen Universität berichtet aber dabei kritisiert, dass es ein Spanferkelgrillen gegeben habe, obwohl dieser Vortrag die Rechte von Menschenaffen gefordert habe. Dazu antwortete eine Veterinärstudentin, dass sie das auch ärgere, aber es handle sich um Privatgelände und deshalb könne niemand eine Kundgebung genehmigt bekommen. Ob jemand wüsse, was ohne Genehmigung dagegen zu unternehmen wäre. Dazu habe Di Völkl geschrieben, dass hier eine Aktion ohne Genehmigung beschrieben sei und dazu den Link auf die ALF-Seite gepostet. Offensichtlich war das also ein Scherz.

Ob er nicht Angst gehabt hätte, dass die Studentin das ernst nehmen würde, wollte die Richterin wissen. Unmöglich, sagte DI Völkl dazu. Abgesehen davon ginge es um eine Webseite, die öffentlich zugänglich sei. Er habe keine großen Geheimnisse verbreitet. Anwalt Mag. Bischof führte an, er könne ein Gutachten beibringen, in dem gesagt würde, dass diese Art schwarzen Humor am Internet üblich sei.

DI Völkl legte dann einen Zeitungsartikel vor, in dem Innenministerin Fekter davon sprach, sie wolle Mafiaköpfe zerschlagen. Eine weitere Internetseite, die er zeigte, hieß Tierquäler gehören lebendig auf brennende Scheiterhaufen und habe auf Facebook mehr als 18.000 Mitglieder. Ein weiterer Internetbericht führte aus, wie man Flugzeuge in Hochhäuser lenken könne. Und ein Buch, das er erst gestern gekauft habe, hieße Lehrbuch des Sprengmeisters. Alle diese Vorlagen würden zeigen, dass derbe Sprüche oder Anleitungen zu Straftaten im Internet üblich seien.

Die Richterin nahm allerdings nichts davon an.

Vorwurf P&C Kampagne

Die Richterin legte wiederum ein Email vor, in dem DI Völkl zu einem Aktionstag gegen P&C aufrufen würde. Ob er in diese Kampagne involviert gewesen sei, wollte sie wissen. Nein, sagte DI Völkl dazu, aber er sei ab und zu auf Informationstischen gestanden und hätte sich an Run-ins beteiligt. Das genannte Email sei ein typisches Beispiel für Internetaktivismus. Dazu wollte DI Völkl einen Beweisantrag stellen aber die Richterin unterbrach ihn und sagte, dass das Gericht davon ausginge, dass es sich bei dem genannten Email um einen normalen Aktionsaufruf gehandelt habe.

Vorwurf: Teilnahme an einer OGPI-Sitzung am 25. 8. 2003

Die Richterin verwies diesen Anklagepunkt gleich an den Staatsanwalt. Dieser fragte, ob Di Völkl an dieser Sitzung teilgenommen hätte. Er könne sich daran konkret nicht erinnern, sei aber öfter auf Sitzungen gewesen. OGPI sei ein diffuser begriff, alle Tierschutzorganisationen seien gegen Pelz aktiv und manche würden sich vielleicht dabei OGPI nennen.

Ob es eine Zusammenarbeit zwischen OGPI und VGT gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, damit habe er nichts zu tun, sagte DI Völkl dazu.

Vorwurf: Aufruf zur Aktionswoche gegen die Jagd

Er habe einen Aufruf zu einer Aktionswoche gegen die Jagd weitergeleitet, kritisierte der Staatsanwalt. Darin stünde u.a., dass man auch Holzbearbeitungskünste einsetzen könne. Der Aufruf sei nicht von ihm, sagte dazu DI Völkl. Holzbearbeitungskünste erinnere ihn an Aktionen, bei denen selbst gebaute Hochstände medienwirksam umgesägt werden, wie das schon in Österreich stattgefunden habe. In der genannten Aktionswoche gegen die Jagd habe es keine Straftaten gegeben, aber es habe eine Jagdsabotage stattgefunden, die völlig legal war. Das belege, dass es sich um keinen Aufruf zu kriminellen Aktionen gehandelt haben könne, schloss DI Völkl.

Vorwurf: Teilnahme an einem Tierschutztreffen in Holland

Ob es auf diesem Treffen Aktionsbesprechungen gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Ja, sagte DI Völkl dazu und wollte das Programm des Treffens vorlegen, wurde aber dabei von der Richterin mit den Worten ich glaubs Ihnen gestoppt.

Abschlussfragen von Staatsanwalt und Verteidigung

Damit waren alle konkreten Anklagepunkte gegen DI Völkl abgearbeitet. Der Staatsanwalt wollte noch von ihm wissen, wie weit für ihn ziviler Ungehorsam gehe. Blockaden und Jagdsabotagen fielen darunter, aber auch angemeldete home demos. In einem Email hätte DI Völkl Stellenangebote der Firma Novartis verbreitet, meinte der Staatsanwalt. Erst eine Anstellung würde die Möglichkeit bieten, Tiermissbrauch im Tierversuch aufzudecken, sagte DI Völkl dazu. Dann wollte er einen Beweisantrag stellen, aber die Richterin meinte, dass sie das nachvollziehen könne und daher keinen Beweisantrag dazu brauche.

Ob DI Völkl dem Gericht seine Passwörter für die Verschlüsselungen am Computer seiner Arbeitsstelle verraten würde, wollte der Staatsanwalt wissen. Die AnwältInnen intervenierten sofort und wollten diese Frage gestrichen haben. Das sei für das Verfahren irrelevant. Die Richterin bestand aber auf die Frage. DI Völkl sagte dazu nein, aber er habe auf diesem Computer eine Verschlüsselung verwendet, die bereits geknackt sei.

Sein Anwalt Mag. Bischof fragte dann, wie Recherchen ablaufen würden. 70% seiner Tierschutztätigkeiten wären Recherchen, meinte DI Völkl, deshalb würde er auch so auf Datenschutz bestehen. So habe er z.B. Gänsestopfleberbetriebe in Ungarn recherchiert und sei dabei von Detektiven verfolgt worden. Auch die Polizei hätte ihn behindert und ein Gänsefarmer habe ihn mit Schimaske und Axt auf der öffentlichen Straße angegriffen. Dazu wollte DI Völkl einen Film vorlegen, der diese Axt-Attacke zeige. Die Richterin ließ das nicht zu, sie werde sich die Zulassung noch überlegen.

DI Völkl führte weiter aus, dass er auch Autokennzeichen recherchiert und Pirvatfahrzeuge verfolgt habe und auch Firmenbuchauszüge angesehen, z.B. um illegale Hundehändler aufzudecken. Auch dazu beantragte er einen Film zu zeigen. Und auch da behielt sich die Richterin eine Entscheidung dazu vor.

Zuletzt fragte noch DDr. Balluch, ob DI Völkl damals in den Plank-Konflikt einbezogen gewesen sei. Ja, führte DI Völkl aus. Im Jahr 2002 hätten die RechungsprüferInnen des VGT Unklarheiten bei den Ausgaben von Tierschutzspendengeldern durch Dr. Plank festgestellt. Er selbst sei als Mediator aufgetreten und habe lange Zeit mit Dr. Plank darüber gesprochen. Er wollte Dr. Plank damals dazu bringen, dass er eine zweite Person als Kontrolle bei der Kontozeichnung zulasse. Dr. Plank habe aber abgelehnt und wollte sich nicht kontrollieren lassen. Deshalb sei er dann von der Generalversammlung abgewählt worden. Seitdem hege er einen großen Groll gegen DDr. Balluch und den VGT.

Jürgen Faulmann nutzte dann noch die Möglichkeit, die Befragung von Di Völkl zu kommentieren. Er selbst habe auch Autokennzeichen bei Treibjagden notiert, wenn diese z.B. illegal waren, oder beim Singvogelfang. Das sei normal bei Recherchen. Für welche Vereine DI Völkl denn recherchiert habe, fragte er zuletzt. Er habe zumeist vereinsübergreifend recherchiert, aber am häufigsten für die Vier Pfoten, ab und zu auch für PETA und den VGT.

Gegenäußerung des Sechstbeschuldigten

Die letzten 10 Minuten nutzte der Sechstbeschuldigte, um eine inhaltliche Gegenäußerung zur Darstellung des Staatsanwalts am ersten Tag zu machen.

Er sei seit vielen Jahren für Tiere engagiert, weil diese nur als Ressource für den Menschen verwendet würden. Er wurde in die SOKO-Ermittlungen einbezogen, weil ein Freund mit ihm telefoniert habe, während eine unangemeldete Demonstration stattfand.

Im Gegensatz zum Vorwurf des Staatsanwalts sei er weder Kontochecker noch Hauptaktivist bei der BaT.

Die OGPI sei nicht kriminell, sie biete lediglich Informationen und Flugblätter für Personen, die sich an Kampagnen gegen Pelz beteiligen wollen. Die Webseite der OGPI habe keine illegalen Inhalte und es stünden dort keine Aufrufe zu Straftaten. Die Kampagnen der OGPI seien berechtigt.

Er habe keine Sachbeschädigungen begangen und auch keine Bekennerschreiben verfasst. Er habe allerdings sehr wohl bei Escada eine Ankettaktion gemacht, Demonstrationen organisiert und zivilen Ungehorsam geleistet. Für Kampagnen seien Recherchen sehr wichtig, damit die verbreiteten Informationen seriös sind. Den Angeklagten werde nur die normale Tierrechtsarbeit ohne strafbare Handlungen vorgeworfen.

Bei Gründung der SOKO im April 2007 sei bereits klar gewesen, dass § 278a benutzt werden solle. Es kann sich also nicht um ein Ermittlungsergebnis handeln.

Die BaT habe keine Führungspersonen, sie sei grundsätzlich basisdemokratisch. Die Zuordnung derartiger Rollen wie Führungsperson, EDV-Spezialist oder Kontochecker würde also nur deshalb getroffen, weil die SOKO die Tierschutz-AktivistInnen verfolgen will. Es gäbe in Wirklichkeit keine kriminelle Organisation. Die Vorwürfe würden letztendlich nur gemacht, um lästige DemonstrantInnen zu vertreiben.

Bei den Demonstrationen der BaT habe es nie strafbare Handlungen und nie gefährliche Drohungen gegeben. Trotzdem wurde schon am Anfang der SOKO festgelegt, dass alle administrativen Mittel gegen die Demonstrationen auszuschöpfen seien. Ebenso wurde von der SOKO beschlossen, dass bei allen Tierschutzdemonstrationen in ganz Österreich unverhältnismäßig viel Polizei anwesend sein solle, um der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass es sich bei den TierschützerInnen um besonders gefährliche und radikale Menschen handle. Diese Beschlüsse finden sich in den Akten wider.

Es habe viele Jahre lang eine Überwachung gegen ihn gegeben. Dabei seien keine strafbaren Handlungen festgestellt worden. Aber daraus wurde nicht geschlossen, dass es keine strafbaren Handlungen gebe, sondern nur, dass die TierschützerInnen besonders geschickt wären, ihre wahre Tätigkeit zu verbergen. Interessant sei, dass der große Lauschangriff gegen ihn weder im Abschlussbericht noch im Strafantrag erwähnt würde. Das beweise einmal mehr, dass man seitens der SOKO und der Staatsanwaltschaft widerrechtlich alle entlastenden Fakten verschwiegen habe.

Alle Angeklagten waren bereits vor Beginn der Ermittlungen bekannte TierschutzaktivistInnen. Sie wurden nicht von der SOKO ermittelt, sondern ausgewählt.

Fasse man die gesamten Vorwürfe zusammen, dann müsse man erkennen, dass die freie Meinungsäußerung allein zum Verdacht wird. Bezüglich der kriminellen Organisation gäbe es sonst im Strafantrag nur unbelegte Behauptungen. Deshalb werde er aus Protest gegen dieses Vorgehen keine Fragen beantworten.

Um 15:36 Uhr endete dieser Prozesstag.

15 Kommentare

Danke für die ausführlichen Berichte!!! :)

Wie kommt die Richterin auf die Idee, dass DI Völkl den Antrag, das Kreuz aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen, zurückziehen wollte? War das Kreuz bis zum Schluss im Gerichtssaal?

VIEL KRAFT FÜR EUCH ALLE!
Klagt doch mal die Ankläger wg. Amtsmissbrauch an!

Die Tierschützer haben sich bis jetzt prächtig verteidigt. Das Einzige, was zu bedenken ist, dass sich bei solch intellektueller und ehtischer Überlegenheit und den Demos vor und der großen Anzahl an TS-Sympathisanten in dem Verhandlungssaal, die Richterin unter Druck gesetzt fühlen könnte. Sehr befremdend ist, warum der Hauptangeklagte und sein Anwalt durch ihre Fragen immer wieder andere Tierschützer schlecht zu machen versuchen.

Ich denke nicht dass der Erstangeklagte , oder irgendeine/r der anderen irgendwen schlecht gemacht habt, ausser berechtigterweise die SOKO, den Staatsanwalt und Denunzianten und Lügner wie den Plank (der kann aber nicht als Tierschützer bezeichnet werden …)

Ich finde auch dass die alle bisher einvernommenen Beschuldigten sehr gut geredet haben und die Vorwürfe lächerlicher denn je wirken. Die Kriminelle Organisation ist nur ein Hinrgespinst des Staatsanwalts und seinen Hinterleuten , sowie Kriminalisierungsmechanismus einer sehr aktiven, lauten und unangehnemen Bewegung!

Von mir auch noch einmal ein Dankeschön, dass ich den Prozess auf diese Weise mitverfolgen kann, wenn auch immer mit sehr gemischten Gefühlen. ;-)

In politischen Prozessen wie diesem, ist die Gefahr immer groß, dass Richterin und Staatsanwalt gemeinsamen unter einer Decke stecken und die hervorragende Vorarbeit diverser SOKOs vollenden:
Beim Elsner-Prozess, welcher ebenfalls ein offensichtlich rein politischer war, sind nach getaner Arbeit die Richterin und ihr Staatsanwalt gemeinsam als Justizministerin und deren Kabinettschef ins Justizministerium gezogen. Die ÖVP hat sich somit als dankbar erwiesen. Helmut Elsner kommt ja bekanntlich aus der politisch roten Ecke und musste (muss), öffentlichkeitswirksam, für jene, welche weit mehr am Kerbholz, jedoch die mächtigeren Freunde haben, stellvertretend seinen Kopf hinhalten.
Von Helmut Elsners Anwälten wurde gegen die frühere Richterin und jetzige Justizministerin Bandion-Ortner und ihrem ehemaligen Staatsanwalt Krakow und jetzigem Kabinettschef Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs bzw. der angeblichen Unterdrückung entlastender Beweismittel etc. eingebracht. Offenbar war es auch nicht leicht eine Staatsanwaltschaft zu finden, welche unbefangen die Ermittlungen führen kann (Staatsanwaltschaft Leoben).

Irgendwo bleibt da doch ein bitterer Nachgeschmack, und hoffentlich sehen wir beim TS-Prozess nicht die zukünftige Justizministerin und ihren Kabinettschef …

Wenn die Richterin die Angeklagten vermeintlich nicht ausreichend zu Wort kommen lässt und kein Interesse an zusätzlichen Zeugen der Verteidigung zeigt, muss das nicht darauf hindeuten, dass sie die Sichtweise der Anklage teilt. Für alle, die den Prozess bis jetzt beobachtet haben, ist doch längst klar, dass es unmöglich zu einer Verurteilung nach §278a kommen kann. Das weiß sicher auch die Richterin. Schlimm genug, dass Sie jetzt dieses Verfahren zu Ende führen muss (Auch ich hätte mir nie gedacht, so einen Prozess führen zu müssen, meinte dazu spontan die Richterin …) Aber sie wird sich nicht die Blöße geben, das Verfahren durch einen Schuldspruch in die nächste Instanz zu schicken und damit die Peinlichkeit und natürlich auch die Kosten für den Staat (samt Schadenersatzansprüchen der Tierschützer) zu potenzieren.

Jedenfalls werden dieser Prozess, die Freisprüche dazu und die Schadenersatzansprüche der unschuldig Inhaftierten, wichtige Meilensteine im Tierschutz sein.

Ein weiterer Erfolg der Tierschützer zeichnet sich ab:
Die Paragraphen 278ff können nach diesem Verfahren unmöglich in der aktutellen Form aufrecht gehalten werden und damit werden die Tierschützer auch zu Schützern unserer Freiheitsrechte!
Gehen wir davon aus, das die lautere Absicht des Gesetzgebers darin bestanden hatte, mit §§278ff ein Gesetz zum Schutz von Demokratie und Zivilgesellschaft zu erlassen, dann beweist dieser Prozess anschaulich, dass die derzeitige Fassung genau das Gegenteil bewirken kann: Nicht die Demokratie wird vor einer Mafia geschützt, sondern Missstände und deren Verursacher vor der Demokratie, vor demokratisch agierenden NGOs.

genau das ist es, was radikale Tierschützer so unsympathisch macht: Sie maßen sich an, allen anderen, die nicht so radikal sind wie sie, mit ihren radikalen Maßstäben zu messen: er kann aber nicht als Tierschützer bezeichnet werden. Immerhin hat er den VgT aufgebaut

Was bedeutet schon radikal? In erster Linie dienen Begriffe wie radikal dazu politische Gegner_innen zu stigmatisieren und einen sachlichen Dialog der Argumente zu verhindern/vermeiden. Wenn eine Position nicht geteilt wird, kann sie ganz schnell als radikal abgestempelt werden. Und das wars dann.
Zu ihren Zeiten wurden Personen wie Sokrates, Kopernikus, Galileo Galilei usw.. auch sicher als radikal, damals synonymhaft als blasphemisch, bezeichnet. Solchen Leuten wurde auch der Prozess gemacht, größtenteils verurteilt, oftmals getötet. Ich möchte nicht diese historischen Persönlichkeiten mit den 13 Tierrechtsaktivst_innen gleichsetzen, lediglich auf den Mechanismus dieser politischen Agitation aufmerksam machen.

Es ist oftmals unangenehm die Wahrheit zu erfahren, und durch diese schlecht dazustehen. So wie es für gewisse Personen unangenehm ist zu hören, dass der Plank (ehemaliger Obmann Vgt; wurde 2002 aus dem Vorstand rausgewählt, da es grobe Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung gab) in großem Ausmaß Spendengelder hinterzogen hat um sich sein Leben zu finanzieren bzw. besser zu gestalten.

das ist alles so lächerlich!!!!! das man tiere schützt und alles dafür macht, ist normal.jeder mensch, der nur ein bißchen gehirnmasse hat, wird das bestätigen!

Radikal heißt für mich auch konsequent. Was sagt radikal schon aus.
Radikal ist sicher nicht gleichzusetzen mit Gewalt, Sachbeschädigung und unmotivierten Handlungen. DDR. Balluch macht mir nicht den Eindruck, dass er für Tiere über Leichen gehen würde, sondern hat eben zielstrebige politische Methoden. Entweder man setzt sich für Tiere ein oder nicht. Und setzt man sich für Tiere ein, und das konsequent, gilt man bald als radikal. Grundvoraussetzung dafür ist, dass man sich für überhaupt irgendwas einsetzt. Viele setzen sich für gar nichts ein, leben gedankenlos in der Spaßgesellschaft, für uninteressierte Leute sind schon Vegetarier, geschweige denn Veganer radikal oder exotisch. Und dass man nicht jedem sympathisch sein kann, auch wenn man nicht radikal ist, ist sowieso klar.

er kann aber nicht als Tierschützer bezeichnet werden. Immerhin hat er den VgT aufgebaut. Diese Aussage ist doch wahrscheinlich in diesem Sinne zu verstehen, dass Spendengelder, die für Tierrechtsbelange gedacht waren, persönlich abgezweigt wurden und so nicht dem Tierschutz zugute kamen.
Über die genauen Hintergründe dazu und auch über die Einstellung des Dr. Plank zum Tierschutz und allgemein, wage ich nicht zu urteilen, da ich ja den genauen Sachverhalt nicht kenne.
Warum dieser Dr. Plank so häufig zur Sprache kommt, ist mir aber auch nicht ganz klar.

Dr. Plank wird erwähnt, weil er der einzige Belastungszeuge aus dem Tierschutz gegen die Angeklagten und insbesondere Martin Balluch und Jürgen Faulmann ist. Er behauptet, diese beiden Personen und eine Reihe weiterer wären radikal und für Straftaten verantwortlich. Die Fragen über ihn sollen klarstellen, dass er einen persönlichen Hass auf Balluch und Faulmann hat und nur deshalb diese Unterstellungen erfindet. Es handelt sich also um eine Selbstverteidigung gegen diesen Lügner und Denunzianten.

D A N K E !

DIESE PROZESS-BERICHTE SIND HISTORISCH!
UND SIE GEHEN SCHON JETZT UM DIE WELT. NICHT NUR IN TIERSCHUTZ-KREISEN.

Herrn Daniel Kirchmaier (und seinen MitarbeiterInnen?) ist wirklich ganz herzlich zu danken. Durch ihre Berichte ist das in bester Form gewährleistet, was ich diesem Event von Anfang an gewünscht habe, wenn ich schrieb (vgt.at/presse/news/2010/LageDerNation.pdf):

Ich wünsche diesem Event ein großes internationales Publikum! Ich sage event, denn wenn ich mir vergegenwärtige, …

Dann sagte die Richterin, das Gericht sei nicht an diesen Dingen, sondern an seiner Gesinnung, seiner Ideologie interessiert.

Und wieder einmal entlarvt die Richterin die österreichische Justiz erfreulich offen, nämlich dass diese nun wirklich nicht an den wirklich Kriminellen, seien es nun Tierqualbetriebe, Menschenhändler oder Waffenschieber, interessiert ist, sondern lediglich daran, ethisch und mutig handelnde Aktive, die nicht so einfach vor dem Staat kuschen wie die mitlaufende Normalbevölkerung, mundtot zu machen.

Dass der Staatsanwalt immer ruhiger wird, wird bestimmt daran liegen, dass er nun endlich mal kapiert, wie lächerlich er sich mit diesem Prozess macht und wie peinlich seine Handlanger-Position der Tierqualindustrie und Jägerlobby ist.

Operation Spring 2.0