Tierschutzprozess 8. Tag
Mittwoch 17. März 2010
Inhalt:
Der 8. Prozesstag war ausschließlich der Einvernahme des Angeklagten Mag. Felix Hnat gewidmet. Damit zog sich auch seine Befragung über bereits 2½ Tage hin. Da der Hauptangeklagte DDr. Martin Balluch seinerseits 4½ Tage lang einvernommen worden war, scheint die vorgenommene Zeitskala für den Prozess bereits jetzt aus dem Gefüge zu geraten. Dieser Prozess ist noch monströser und verwinkelter und komplexer, als das jedenfalls die Richterin Mag. Sonja Arleth im Vorfeld geahnt haben mag.
Der heute Prozesstag zeichnete sich wiederum durch eine Reihe von Konflikten der Richterin mit den Angeklagten und den VerteidigerInnen aus. Es ist, wie gesagt, schon klar, dass dieses Verhältnis nicht konfliktfrei sein kann und dass die Umstände dieses Prozesses beide Seiten aufschaukeln müssen – dank der Staatsanwaltschaft, die diese Art der Anklage zu verantworten hat. Aber dennoch ist nicht ganz zu verstehen, warum die Richterin den Angeklagten immer wieder unterbricht und oft kaum zu Wort kommen lässt und auch die Zuhörerschaft nach der Art einer Oberlehrerin zurechtweist, wenn diese nur bittet, es möge der Vorhang geschlossen werden, damit die projizierten Bilder besser zu erkennen sind. Wenn man sich unter den ZuhörerInnen umhört, dann ist die Meinung ziemlich weit verbreitet, dass die Richterin in ihrer Prozessführung einseitig wirkt, weil sie den Staatsanwalt nie unterbricht und seine Fragen nie in Zweifel zieht, während sie das bei allen Beweisanträgen und Fragen bzw. Kommentaren der Verteidigung praktisch jedes Mal tut.
Aus Zeitmangel hat die Richterin jedenfalls angekündigt, dass es noch zusätzliche Prozesstage geben wird müssen, bevor Anfang April mit den Zeugenaussagen der SOKO-BeamtInnen begonnen werden kann.
Der Prozess hätte um 9 Uhr beginnen sollen, aber einer der Angeklagten war offenbar in der Badewanne gestürzt und hatte sich eine schwere Gehirnerschütterung zugezogen, für die er stationär im Spital aufgenommen wurde. Die Richterin hatte direkt mit dem Spital telefoniert und es wurde mitgeteilt, dass dieser Angeklagte erst heute oder morgen entlassen werden kann. Der Prozess werde ohne diesen Angeklagten weitergeführt, bestimmte die Richterin, das Ergebnis werde ihm nach seiner Genesung verlesen. Die Anwältin des Betroffenen stimmte zu.
Der Prozessbeginn musste aber dennoch auf 9:15 Uhr verschoben werden, weil eine der Angeklagten mit dem Auto im Stau steckengeblieben war. Nachdem die Betreffende erschienen war, wurde sie von der Richterin ermahnt in Zukunft pünktlich zu kommen und dann begann der heutige Prozesstag mit einer Bekanntgabe der Richterin. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung habe ihr mitgeteilt, dass eine Beschreibung der Sachbeschädigung bei Kleider Bauer vom ersten Prozesstag jetzt auf einer amerikanischen Webseite erschienen sei. Zusätzlich legte die Richterin eine Statistik über die auf dieser Webseite Bite Back
genannten Straftaten weltweit in den Jahren 2003 – 2008 vor. Danach hätte es in Österreich 4% aller Straftaten gegeben, in England im Vergleich 22%. Dazu muss man aber bedenken, dass manche der auf dieser Webseite genannten Straftaten
gar keine sind, wie z.B. der Jagdhüttenbrand in Zurndorf im November 2007. Diese Webseite, und das wurde im Prozess klar herausgearbeitet, sammelt Meldungen am Internet und verbreitet sie dann weiter, ohne Beweise für die Urheberschaft einer Tat zu haben. In jedem Fall verwundert den unbedarften Beobachter, dass in Österreich verhältnismäßig wenige tierschutzbezogene Straftaten auftreten, aber dennoch Österreich das einzige Land ist, in dem eine SOKO gegen alle derartige Straftaten gegründet wurde und die gesamte Tierschutzszene durchleuchtet und in Geiselhaft genommen hat. Dieser Eindruck muss jedenfalls entstehen, wenn man die konkreten Verdachtsmomente, die im Prozess vorgeführt wurden, betrachtet und wenn man weiters von 267 Personen aus dem Tierschutz hört, gegen die allein im Jahr 2008 akustische und/oder optische Überwachungen angeordnet worden waren, wie ein parlamentarischer Bericht des Justizministeriums darlegt.
Emails zu Sachbeschädigungen
Den gesamten Tag hindurch ging es um den Anklagepunkt, dass Mag. Hnat Mitglied in einer kriminellen Organisation sei, weil er auf andere Weise
diese unterstützt habe. Die Richterin eröffnete die Befragung mit einem Eintrag von Mag. Hnat in dem öffentlichen Diskussionsforum der Webseite www.vegan.at. Darin soll Mag. Hnat Gewalt gegen TierschützerInnen beschrieben und dann dargelegt haben, dass alle erfolgreichen sozialen Bewegungen wie z.B. jene gegen Sklaverei Sachbeschädigungen als Aktionsmittel angewandt hätten. Es würde der Eindruck entstehen, Mag. Hnat befürworte das. Der Artikel stellte weiter die Frage, was Gewalt sei und wann Sachbeschädigungen gerechtfertigt sein könnten. Dabei wurde auch ein Mensch-Tier Vergleich gezogen und gemeint, dass es allen leichter viele, Sachbeschädigungen zu akzeptieren, wenn sie zum unmittelbaren Schutz von Menschen gesetzt würden.
Mag. Hnat machte deutlich, dass er den gesamten Eintrag in der Form von Fragen geschrieben und keine eigenen Aussagen getroffen hätte. Dieses Forum sei öffentlich und habe mehr als 3000 eingetragene Mitglieder. Da unterbrach die Richterin bereits und wollte eine klare Antwort, ob Mag. Hnat Sachbeschädigungen ablehne. Ja, Sachbeschädigungen aus Tierschutzgründen seien politisch falsch, meinte dieser. Es handle sich also nur um Gedankenakrobatik bei diesem Eintrag? Mag. Hnat sagte, er hätte Menschen, die aufgrund von Sachbeschädigungen anderer ihre Aktivität im Tierschutz einstellen wollten, dahingehend beeinflussen wollen, dass sie weiter für Tiere aktiv sind. Er betonte noch einmal, nur durch Fragen sein Gegenüber zum Denken anregen haben zu wollen, und keine eigene Meinung ausgedrückt zu haben.
Es sei unter seinen zahlreichen tierschutzbezogenen Sammlungen von Schriften auch eine gefunden worden, bei der die Konstruktion von Molotov-Cocktails beschrieben wäre, sagte die Richterin. Dazu sagte Mag. Hnat, dass er im Tierschutz alles sammle, was ihm unterkomme, und diese Schrift wäre besonders kurios gewesen. Allerdings sei die letzte Brandstiftung aus Tierschutzgründen zu einer Zeit geschehen, in der er gerade 16 Jahre alt war und noch keinen Kontakt zur Tierschutzszene hatte, also wäre ein derartiger Bezug für ihn nicht gegeben. Im Übrigen habe er sich auf dem vegan.at Forum öfter von der ALF distanziert, aber diese Zitate hätte die Polizei nicht in den Akt aufgenommen.
Computer Verschlüsselung
Dazu legte die Richterin zunächst ein Email vor, das von Computerverschlüsselung handelte. Mag. Hnat wies darauf hin, dass er dieses Email nicht geschrieben habe. Tatsächlich war das Email nur eine Antwort auf ein Email von Mag. Hnat. Diesen Fehler hatte bereits die SOKO gemacht und der Staatsanwalt hatte das Email falsch im Strafantrag zugeordnet.
Dann wurde eine Telefonüberwachung gezeigt, in der Mag. Hnat mit dem Mitangeklagten DI Völkl Anfang 2008 über Verschlüsselung diskutiert. Mag. Hnat sagte dazu, dass es gute Gründe für Verschlüsselung gäbe, die nichts mit Kriminellem zu tun haben. Warum solle dieses Gespräch kriminell sein? Es sei Gegenstand des Strafantrags, meinte die Richterin vieldeutig.
In einem weiteren Telefonat sprach Mag. Hnat mit dem Obmann eines Salzburger Tierrechtsvereins, der ebenfalls eine Hausdurchsuchung hatte, gegen den aber alle Verfahren eingestellt worden waren. Der Salzburger fragte darin, wie er auf eine Webseite anonym Daten raufladen könnte. Mag. Hnat erklärte seine diesbezügliche Beratung damit, dass die eigenen Spuren zu verwischen auch privat wichtig wäre, z.B. beim Wechsel von Computern möchte man auch nicht, dass die eigenen Bilder weiterhin einsehbar blieben.
Die Richterin stellte fest, dass GPG, Truecrypt und ein Eraserprogramm auf Mag. Hnats Computer gefunden worden sein soll. Alle diese Programme wären Freeware, sagte Mag. Hnat dazu, die man in kürzester Zeit kostenlos installieren könne. Er nähme den Schutz der Privatsphäre ernst.
Kontakte zur Basisgruppe Tierrechte
Die Richterin meinte, es hätte Telefonate zwischen einem der BaT-Mitglieder und Mag. Hnat gegeben. Das wären aber nur ca. 10 Telefonate mit BaT-Mitgliedern im gesamten Überwachungszeitraum gewesen. Die Richterin zeigte dann eine Statistik der letzten 18 Monate vor der Festnahme von Mag. Hnat, in der diesem von insgesamt fast 10.000 Telefongesprächen jeweils 61, 8 und 4 zu drei BaT-Mitgliedern zugeordnet wurden. Dabei wäre es hauptsächlich um Demonstrationsverbote gegangen, weil zu dieser Zeit sowohl der BaT als auch dem VGT die Demonstrationen vor Kleider Bauer untersagt worden waren. Man wollte sich diesbezüglich austauschen.
Da die Richterin widerholt unterbrach, beantragten die Anwältinnen Dr. Stuefer und Dr. Lehner, dass Mag. Hnat ausreden dürfen sollte. Nach einiger Diskussion ließ die Richterin Mag. Hnat fertig sprechen. Da rief ein Mann aus dem Zuschauerraum heraus, dass der Angeklagte aussprechen können solle. Die Richterin identifizierte einen Mann und warnte ihn. Dieser sagte aber, er wäre es nicht gewesen. Stattdessen meldete sich ein anderer, der es gewesen sei. Mag. Hnat sagte dann, dass auch im Polizeibericht stehe, dass er mit dem Mitangeklagten, der auch BaT-Mitglied sei, über Demonstrationsverbote gesprochen habe. Er habe allerdings nur mehr mit diesem BaT-Mitglied gesprochen, weil alle anderen ihn sehr schlecht und respektlos behandelten.
Kontakt zur OGPI
Die Richterin zeigte einen Bericht eines BaT-Treffens, wonach die OGPI nicht mit dem VGT in Verbindung gebracht werden wolle. Die Richterin wollte wissen, ob das als Teil einer Doppelstrategie verstanden werden könne, der VGT das freundliche Gesicht der Kampagne nach außen, die OGPI die Radikalen. Nein, sagte dazu Mag. Hnat entschieden, er sei zwar nicht auf diesem BaT-Treffen gewesen und kenne diesen BaT-Bericht nicht, aber wenn die OGPI nicht mit dem VGT in Verbindung gebracht werden will, dann kann das nicht an einem derartigen Kalkül liegen, weil ja sonst stehen müsste, dass der VGT nicht mit der OGPI in Verbindung gebracht werden wolle. Tatsächlich ginge es damals um eine Distanzierung der OGPI vom VGT. Sie wollte mit dem VGT nichts zu tun haben. Es gab nie eine Zusammenarbeit der OGPI mit dem VGT, weder hat der VGT die OGPI, noch die OGPI den VGT auf der jeweiligen Webseite verlinkt. Das deshalb, führte Mag. Hnat aus, weil die OGPI gegen Reformkampagnen gewesen wäre und sich vom Universellen Leben distanziere, der VGT aber nicht. Und es hätte nie eine Escada-Demonstration des VGT gegeben, wobei es im vorliegenden BaT-Bericht um die Escada-Kampagne gegangen sei.
Zur ALF
Die ALF agiere in kleinen unabhängigen Zellen, stellte die Richterin fest. Seltsamerweise gäbe es aber nie irgendwelche Spuren am Tatort. Laut ihrer Erfahrung im Strafrecht wären sonst an Tatorten meistens Spuren wie z.B. von DNA zu finden. Wie würde sich Mag. Hnat das erklären? Offenbar zielte die Richterin dabei auf die Überlegung ab, dass nur kriminelle Organisationen so professionell wären, keine Spuren zu hinterlassen. Mag. Hnat meinte, er könne das nicht beantworten. Aber er legte einen Webbericht von einer ORF-Nachrichtenseite vor, in der von einer Halali-Bande geschrieben wird, die bereits 33 Jagdhütten angezündet hätte. Dabei handle es sich offenbar um StraftäterInnen, die nicht tierschutzmotiviert sind, die aber Jagdhütten anzünden und dabei auch keine Spuren hinterlassen. Man könne also selbst aus abgebrannten Jagdhütten ohne Tatortspuren nicht schließen, dass es eine kriminelle Organisation im Tierschutz gäbe.
Zu internationalen Tierschutztreffen
Die Richterin legte einen Polizeibericht vor, wonach Mag. Hnat im Jahr 2006 in England und im Jahr 2007 in Holland auf internationalen Tierschutztreffen gewesen wäre. Ja, meinte Mag. Hnat dazu, es seien jeweils ca. 400 Personen anwesend gewesen, auf Anfrage wusste er aber nicht mehr genau, wer aus Österreich dabei gewesen wäre.
In einem Telefonat mit einer gewissen Martina
habe Mag. Hnat gesagt, es würden radikale Menschen mit schwarzen Kapuzen auf dem Tierschutztreffen in Holland sein, die nicht so bürgerlich wären wie am Tierrechtskongress in Wien und es würden auch kriminelle Aktionen besprochen aber nicht geplant. Mit radikal habe er gemeint, dass es um Personen ginge, die gegen Reformkampagnen wären. Und was sagen Sie zu den Kapuzen, fragte die Richterin? Sind nicht ALF-AktivistInnen immer mit Kapuzen abgebildet? Kapuzen würden einer gewissen Jugendkultur entsprechen, sagte Mag. Hnat dazu. Dabei handle es sich nicht um etwas Kriminelles. Sowohl er als auch Anwältin Dr. Stuefer beantragten die Anhörung des Telefongesprächs in voller Länge. Das wäre sehr kompliziert, meinte dazu die Richterin. Dann erweiterte Dr. Stuefer ihren Antrag dahingehend, dass alle Angeklagten alle Telefongespräche der Telefonüberwachung in elektronischer Form überreicht bekommen sollten oder wenigsten anhören dürften. Anwalt Mag. Bischof schloss sich diesem Antrag an und forderte dasselbe für das Fadinger-Internetarchiv.
Letzterem könne sofort abgeholfen werden, sagte dazu die Richterin, und folgte allen VerteidigerInnen eine DVD dieses Archivs aus. Ab jetzt könnten Emails aus diesem Archiv direkt zitiert und an die Wand projiziert werden.
Mag. Bischof sagte dennoch zu den Telefonüberwachungsprotokollen, dass die SOKO immerhin 4 Jahre lang akribisch ermittelt habe und trotzdem keine Telefonüberwachungs-Audiodateien vorliegen würden, obwohl das schon vor über einem Jahr beantragt worden sei. Wenn die keine DVD brennen können, dann komm ich hin und mach ihnen das
. Seltsam, dass das Telefongespräch von DDr. Balluch mit einer UVS-Richterin sofort vorgespielt werden konnte, während alle andere Telefongespräche nicht vorgespielt würden, obwohl das dieselbe Technologie sei.
Escada und P&C
Die Richterin zeigte dann ein Fadinger-Email von Mag. Hnat, in dem dieser einen Aufruf zur deutschen Escada-Kampagne weitergeleitet hatte. Er habe selbst nie an Demonstrationen gegen Escada teilgenommen, meinte dieser, auch der VGT nicht. Er habe das nur zur Information weitergeleitet, wie das im Internet üblich sei.
Der Staatsanwalt legte dann ein privates Email vor, in dem Mag. Hnat am 1. 9. 2007 geschrieben habe, er mache bei der OGPI und der BaT nicht mehr mit. Mag. Hnat sagte dazu, dass das stimme, er hätte ab dann keine Pelzdemos mehr besucht, aber er wäre schon vorher weder bei der OGPI noch bei der BaT gewesen.
Der Staatsanwalt bezog sich dann auf einen Rundbrief der OGPI, der bei einem der Angeklagten aus der BaT bei der Hausdurchsuchung gefunden worden sei. Darin wäre von einem Domino-Effekt durch den P&C-Erfolg die Rede. Dazu meinte Mag. Hnat, er kenne diesen Rundbrief nicht, aber er interpretiere das so, dass nach dem Ausstieg von P&C andere Firmen folgen könnten. P&C habe verlautet, dass sie aus eigener Überlegung ohne Druck von außen aus dem Pelzhandel ausgestiegen seien. Das könnte eine Vorbildwirkung für andere Firmen haben.
Dann fragte die Richterin, was Mag. Hnat dazu sage, dass während seiner U-Haft jemand Unbekannter einen Farbbeutel auf das Landesgericht Wr. Neustadt geworfen habe. Ich habe dafür ein Alibi
meinte Mag. Hnat und der Saal lachte.
Die Richterin legte dann einen Polizeibericht vor, nach dem Mag. Hnat sich an einer Reihe von Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligt hätte, insbesondere an einem Run-in am 6. 3. 2004 im P&C in der Südstadt. Das wären alles normale NGO-Aktivitäten, verteidigte sich Mag. Hnat, aber am 6. 3. 2004 wäre er gar nicht dabei gewesen.
Ob die Halali-Bande Bekennerschreiben schicke, die mit ALF unterschrieben seien, wollte der Staatsanwalt wissen. Das wisse er nicht, meinte Mag. Hnat.
Anträge der Verteidigung
Habe Mag. Hnat beim VGT eine Position gehabt, in der er etwas bestimmen könne, fragte Anwältin Dr. Lehner. Nein, war Mag. Hnats Antwort.
Dr. Lehner beantragte dann zwei englische AktivistInnen, die in einem historischen Monsterprozess von McDonalds auf Unterlassung geklagt worden waren, weil sie Flugblätter gegen diese Firma verteilt hatten. Die beiden würden belegen können, warum es sinnvoll ist, AktivistInnen vor Überwachung zu warnen, weil nur durch Detektive der Firma diese Anklage letztendlich möglich geworden war.
Weiters beantragte Dr. Lehner eine lange Liste von ZeugInnen, die Mitglieder auf dem Fadinger-Internetforum sind und bezeugen könnten, dass die Emails von Mag. Hnat dort erkennbar keine kriminelle Botschaft enthielten.
Von 11:11-11:24 Uhr wurde eine Pause eingelegt.
Bezogen auf Fadinger-Emails führte Mag. Hnat aus, dass man jetzt mit diesem Prozess sehen könne, dass seine Warnungen vor Hausdurchsuchungen auch für Unschuldige
berechtigt gewesen seien. Das ist Ihre Meinung
, sagte dazu die Richterin trocken.
Zu einem Interneteintrag auf vegan.at, in dem über die Stinkbombenaktion in Graz diskutiert wurde, meinte Mag. Hnat, es hätte AktivistInnen gegeben, die nach dieser Aktion mit ihren legalen Kundgebungen aufhören wollten. Das sei verständlich, sagte dazu die Richterin. Für Mag. Hnat war das aber der Grund dafür, dass er in seinem Eintrag diesen Stinkbombenvorfall relativiert und besser dargestellt habe.
Mag. Hnat legte noch ein Email von der angeklagten VGT-Kampagnenleiterin Monika Springer vor, in dem diese zwischen Demonstrationen der OGPI und des VGT deutlich unterschied. Sie schrieb zu den Kundgebungen gegen Kleider Bauer, dass es vom Verein RespekTiere in Salzburg welche gäbe, dann von der OGPI und dem VGT in Wien und vom VGT in Graz. Offensichtlich würde hier klar zwischen OGPI und VGT getrennt.
Anwalt Dr. Haberditzl fragte Mag. Hnat, ob es auf den Kundgebungen gegen Pelz auch einmal Gewalt von PelzbefürworterInnen gegeben hätte. Ja, meinte dieser, immer wieder, und Dr. Haberditzl gab an schon selbst Opfer eines Pfefferspray-Attentats durch einen Pelzbefürworter gewesen zu sein. Im Akt wäre auch ein Bild, auf dem Dr. Haberditzl eine von Zirkusleuten blutig geschlagene Nase habe, sagte dazu die Richterin, und wirkte amüsiert. Der Angeklagte DI Völkl rief aus: Wo bleibt da die SOKO?
.
Anwältin Dr. Stuefer fragte Mag. Hnat noch zum Verhältnis zur BaT. Alle Angeklagten Nicht-BaT-Mitglieder wären auf BaT-Treffen unerwünscht gewesen. Es gab überhaupt keine Gesprächsbasis, führte Mag. Hnat dazu aus.
Bekennerschreiben und Aktionsaufrufe
Die Richterin legte ein Email vor, in dem Mag. Hnat die LeserInnen bat, ihm alle Informationen zu Kundgebungen gegen P&C zukommen zu lassen. Ja, sagte Mag. Hnat, er wollte alle Informationen zu legalen Aktivitäten zur Weiterleitung. Er hätte aber auch Aufrufe zur Escada-Kampagne und Bekennerschreiben zu Sachbeschädigungen weitergeleitet. Das habe er nur zur Information an EntscheidungsträgerInnen und nicht an die Öffentlichkeit weitergeleitet, weil diese informiert sein müssten, sollten sie von Medien befragt werden.
SHAC Aktionstage
Auf Anfrage sagte Mag. Hnat, er wäre an SHAC-Aktionstagen in Österreich nicht beteiligt gewesen. In einem privaten Email an eine finnische Aktivistin im Februar 2006 hätte er aber SHAC-Aktionen berichtet. Er habe damals von dieser Frau geschwärmt und hätte ihr nur von interessanten Ereignissen in Österreich erzählt, ohne dabei gewesen zu sein. Sie sei keine SHAC-Aktivistin gewesen.
Er habe aber zu den SHAC-Aktionstagen in Wien aufgerufen, fragte die Richterin. Ja, es gab damals legale Demonstrationen und da habe er zur Teilnahme aufgerufen. An dieser Stelle will sich einer der Angeklagten mit seiner Anwältin besprechen, die Richterin möchte aber zunächst noch weiterfragen. Die Anwältin Dr. Stuefer bittet um eine Unterbrechung bzw. eine Mittagspause. Letztendlich lässt die Richterin dann eine Mittagspause von 12:20 – 13:22 Uhr zu.
Nach dem Mittagessen begann die Richterin mit der Frage, ob Mag. Hnat, wie in einem Email beschrieben, im Juli 2006 ein Grillfest für holländische und englische Ehrengäste gegeben habe, die bei SHAC mitgemacht hätten? Nein, sagte Mag. Hnat, das Grillfest wäre sein alljährliches Geburtstagsfest. Dazu legte er eine Einladung aus dem Jahr 2005 für ein identisches Grillfest vor. Die ausländischen AktivistInnen habe er aber dann wieder ausgeladen, weil sie ihm unsympathisch gewesen wären. Sie waren jedenfalls nicht auf seinem Grillfest. Warum wären die unsympathisch gewesen, fragte die Richterin. Sie seine so kurz angebunden gewesen, sagte Mag. Hnat. Er beantragte eine Reihe von ZeugInnen, die bestätigen würden, dass keine AusländerInnen auf dem Grillfest waren.
Und waren Sie an den SHAC-Aktionstagen beteiligt? Ja, an legalen Demonstrationen, war die Antwort. In einem Email hätte Mag. Hnat ausgeführt, dass er Emails an HLS-KundInnen geschrieben habe und denen geht der Reis
, weil sie immer antworten. Das könne sein, meinte dieser, mit es geht ihnen der Reis
habe er aber nur gemeint, dass sie Angst um ihr Image hätten.
Laut Staatsanwalt hätte Mag. Hnat per Email Zugtickets für SHAC-Aktionstage in Basel zum Verkauf angeboten. Er habe zum Geburtstag Gutscheine für Busfahrten bekommen und auf diese Weise diese verkaufen wollen, verteidigte sich Mag. Hnat. Es habe ihm aber niemand diese Tickets angekauft und es wäre niemand aus Österreich nach Basel gefahren. 400 Anrufe aus der Telefonüberwachung würden beweisen, dass Mag. Hnat in dieser Woche in Österreich war. Anwältin Dr. Lehner legte Emails vor, in denen Mag. Hnat seine Busgutscheine auch für andere, touristische Fahrten zum Verkauf angeboten habe.
Ausländische Kontakte
Ob er gute internationale Kontakte habe, wollte die Richterin wissen. Ja, die habe er, meinte Mag. Hnat. Er sei ein angesehenes Mitglied der internationalen vegetarisch/veganen Community. Ob er jetzt Werbung für sich und den Veganismus machen wolle, fragte dazu die Richterin etwas aufgebracht. Ihm würden internationale Kontakte vorgeworfen und er verteidige sich nur, meinte Mag. Hnat.
Dann fügte Mag. Hnat hinzu, dass es ein Skandal sei, dass ihm Briefe aus dem Gefängnis als kriminelle internationale Kontakte ausgelegt würden. Er solle nicht so abfällig sprechen, alles habe seine Grenzen, warnte die Richterin. Mag. Hnat zeigte Originalbriefe, die ihm von Unbekannten während seiner U-Haft ins Gefängnis geschickt worden waren. Er habe diese aus Freundlichkeit beantwortet und der Staatsanwalt würde das jetzt als Evidenz gegen ihn verwenden, er habe kriminelle Auslandskontakte.
Die Richterin projizierte dann Mag. Hnats private Briefe aus dem Gefängnis an die Wand. Er habe insgesamt 400 Briefe im Gefängnis von Menschen aus aller Welt erhalten. Der Staatsanwalt begründete seinen Verdacht damit, dass in beiden Briefe von den SHAC 7
die Rede sei. Das wären 6 Personen aus den USA, die wegen des Betreibens einer Webseite angeklagt waren und Gefängnisstrafen erhielten. Er halte das bis heute für unfassbar und würde das kritisch in Briefen als Negativbeispiele erwähnen.
Anwalt Dr. Haberditzl nahm Bezug auf einen Aktenteil und fragte Mag. Hnat, ob in Holland wirklich TierschützerInnen wegen Fahrens ohne Sicherheitsgurt festgenommen worden seien. Mag. Hnat bejahte. Dann sei Holland ja noch tierrechtsfeindlicher und unzivilisierter als Österreich, meinte Dr. Haberditzl unter dem heftigen Protest der Richterin, die die Privatmeinung von Dr. Haberditzl nicht vor Gericht zulassen wollte. Er widerholte diese Aussage als Frage an Mag. Hnat und dieser antwortete: offenbar
. Dr. Haberditzl fügte ironisch hinzu: In Österreich ginge das nie!
woraufhin der Saal in schallendes Gelächter ausbrach.
Weitere Beweisanträge der Verteidigung
Mag. Hnat legte ein Telefonüberwachungsprotokoll vor, in dem er sagte, dass er zur BaT den Kontakt abgebrochen habe. Vorher habe er 10 Telefonate in einem Jahr geführt, aber nur zum Sechstbeschuldigten Mitglied der BaT und es wäre nur um Demonstrationsanmeldungen gegangen. Es hätte also keinen Kontakt zur BaT gegeben.
Da bat eine Zuschauerin darum, den Vorhang zuzuziehen, weil sie sonst den projizierten Text nicht lesen könne. Dazu sagte die Richterin, dass die ZuschauerInnen schweigen sollen, es gäbe im Gerichtssaal keine Diskussion, die ZuschauerInnen hätten nichts zu kommentieren. Letztendlich wurde der Vorhand dann doch geschlossen.
Dann legte Mag. Hnat ein Telefonprotokoll zwischen zwei angeklagten BaT-Mitgliedern vor, in dem gesagt wurde, dass Mag. Hnat mit dem Sechstbeschuldigten am Telefon über Demonstrationsverbote geredet habe.
Zum Vorwurf tote Briefkästen zu benützen führte Mag. Hnat aus, dass er einmal eine DVD für eine öffentliche Vorführung rasch übergeben musste, weil der Computer der Angeklagten Monika Springer nicht kopieren hatte können, und so hätte er die DVD am Bahnhof auf einem Eisengerüst für sie hinterlegt. Er hatte nicht warten können, weil sein Zug abfuhr. Darin sei nichts Verdächtiges, weil er Monika Springer sowieso dauernd treffe und ihr auch einfach so jederzeit DVDs hätte übergeben können. Warum die DVD dann versteckt wurde, wollte die Richterin wissen. Hätte ich sie einfach auf den Boden gelegt, hätte sie doch irgendwer mitgenommen. Mag. Hnat konnte zwei Telefonprotokolle vorlegen, in denen er mit Springer über diese Filme und die Übergabe gesprochen hat. Im Protokoll wurde von der Polizei allerdings der Begriff Filme
unter Anführungszeichen gesetzt, weil die SOKO offenbar dachte, dass etwas anderes, vielleicht etwas Kriminelles übergeben worden sein könnte. Das sei aber nicht der Fall gewesen.
Tierschutztreffen England
Der Staatsanwalt legte ein Email vor, in dem Mag. Hnat von dem Tierschutztreffen berichtete und meinte, der Grundkonsens
sei sehr radikal
gewesen. Dabei hätte er sich darauf bezogen, dass es um Grassroots Gruppen und nicht um klassische Vereine gegangen wäre. Anwalt Mag. Bischof las einen weiteren Teil des Emails vor, in dem stand: Die VGT-Erfahrungen
seien ungewöhnlich
gewesen. Das zeige, dass der VGT nicht radikal wäre, weil in einem radikalen Grundkonsens die VGT-Arbeit als außergewöhnlich bezeichnet wurde. Anwältin Dr. Lehner beantragte einige ZeugInnen, die bei diesem Treffen waren, und wollte, dass das Programm des Treffens verlesen würde. Dies geschah aber nicht.
Workshop Computersecurity
Mag. Hnat habe einen Kurs zu Computersecurity für AktivistInnen abgehalten, meinte die Richterin. Das sei richtig, sagte Mag. Hnat, es wäre um Verschlüsselung, Virenschutz und Truecrypt gegangen. Die Intention wäre gewesen, für Sicherheitslücken im Internet die Augen zu öffnen. Es hätten ca. 20 Personen teilgenommen. Es wäre kostenlos gewesen und er hätte zusammen mit den TeilnehmerInnen Gratissoftware aus dem Internet heruntergeladen. Niemand der Angeklagten sei KursteilnehmerIn gewesen.
Mag. Hnat legte dazu einen Aufruf des Vereins ARGE Daten vor, GPG-Verschlüsselung zu verwenden.
Letzte Beweisanträge der Verteidigung
Dann brachte Mag. Hnat die Webseite des Tierschutzvereins Animal Spirit
vor, auf der sowohl zu www.tierbefreier.de als auch zur Webseite der OGPI verlinkt würde. Beide diese Webseiten würden regelmäßig Bekennerschreiben veröffentlichen. Dass sie hier verlinkt würden zeige, dass diese Webseiten als normale Tierschutzseiten aufgefasst werden.
Weiters legte Mag. Hnat eine Reihe von Auszügen der Webseite der Vier Pfoten vor. In einer stünde, dass P&C als Erfolg der Vier Pfoten bezeichnet werde und dass es Nachfolgekampagnen gäbe. Es wären auch von der Vier Pfoten Webseite Tausende Protestemails an P&C versandt worden. Das beweise, dass Vier Pfoten an der P&C Kampagne beteiligt war und das sogar als ihren Erfolg sehen würden. Es wäre also in der Wahrnehmung dieser Kampagne von Sachbeschädigung keine Spur.
In einem weiteren Webseitenauszug der Vier Pfoten würde dazu aufgerufen, an Textilhandelsketten Protestemails zu schicken und Mag. Hnat legte auch eine Postkarte der Vier Pfoten vor, die als Protest an Kleider Bauer und Fürnkranz geschickt werden kann.
Zusätzlich legte Mag. Hnat einige Berichte vor, die belegen würden, dass er den Großteil seiner Zeit in die Arbeit der Veganen Gesellschaft Österreich investiere.
Dann zeigte Mag. Hnat einen Artikel in der Vereinszeitschrift Vegan.at
, die im April 2008, also unmittelbar vor den Verhaftungen, erschienen war. Darin war ein Streitgespräch zwischen Keith Mann und einem Sprecher der österreichischen Tierrechtspartei veröffentlicht worden, in dem es um Tierschutzparteiarbeit im Parlament gegangen sei. Die Richterin las den Text dieser Artikel vor und meinte, sie erinnere sich, dass der Hauptangeklagte DDr. Balluch in seiner Vernehmung gesagt hätte, dass Keith Mann auf eine pro-ALF Meinung festgefahren wäre und mit ihm nicht zu diskutieren sei und dass es viele Personen gäbe, die von der ALF begeistert wären, anstelle sich Gedanken über Reformkampagnen zu machen. Mag Hnat meinte dazu, dass Keith Mann offenbar durch diese Diskussion über Tierschutzparteien überzeugt worden sei, weil er sich ja seitdem in England in der dortigen Tierschutzpartei engagiere.
Mag. Hnat legte dann noch Webseitenberichte von der Tageszeitung Der Standard und von den Grünen vor, in denen Computerverschlüsselung und das anonyme Surfprogramm Tor beworben wurden.
Zuletzt zeigte er noch Flugblätter des VGT gegen Pelz bei P&C und bei Kleider Bauer, die, erstens, sehr freundlich und nicht aggressiv formuliert seien, und die, zweitens, beweisen würden, dass der VGT nicht mit der OGPI zusammengearbeitet hätte.
Fragen und Kommentar von DDr. Martin Balluch
Mit Bezug auf § 248 (3) der Strafprozessordnung wollte DDr. Balluch dann ein Kommentar zur Mag. Hnats Ausführungen abgeben und einige Fragen stellen. Nach kurzem hin und her ließ die Richterin dies zu.
DDr. Balluch wandte sich also an Mag. Hnat und siezte ihn und nannte ihn Herr unschuldig Angeklagter
in offensichtlicher Anspielung an den Staatsanwalt, der immer von den Angeklagten spricht. Die Richterin fragte dazu freundlich, warum DDr. Balluch Herrn Mag. Hnat sieze. DDr. Balluch sagte dazu, es sei hier so ein förmlicher Rahmen, dass ein Du nicht passe, griff aber dann doch auf das Du zurück.
Auf Befragen durch DDr. Balluch sagte also Mag. Hnat, dass DDr. Balluch weder im persönlichen Gespräch noch in öffentlichen Vorträgen jemals für die ALF geworben oder diese positiv dargestellt und promotet habe. Er habe DDr. Balluch auch nie den Decknamen Giles Reeve benutzen gehört, er hätte ihn nie vermummt auf Demonstrationen gesehen, hätte nie erlebt, dass er Treffen in strengen Zutrittskontrollen unterliegenden Räumen abgehalten hätte, oder dass das Wiener VGT-Büro und das VGT-Materiallager die Kommandozentralen einer kriminellen Organisation wären, wie jeweils im Strafantrag behauptet.
Zu Dr. Plank sagte Mag. Hnat, er habe davon gehört, dass dieser Gelder veruntreut habe. Dr. Plank habe immer versucht DDr. Balluch schlecht zu machen und er sei sehr hasserfüllt DDr. Balluch gegenüber, und zwar vermutlich aus Neid.
Auf weitere Befragung durch DDr. Balluch sagte Mag. Hnat, dass DDr. Balluch keine toten Briefkästen verwende und dass er weder sein Chef sei, noch dass es eine kriminelle Organisation gäbe, von der DDr. Balluch Chef sein könnte.
Anschließend gab DDr. Balluch zu Mag. Hnats Aussagen eine Stellungnahme ab. Es sei klar herausgekommen, dass es keine politische Zusammenarbeit zwischen ihm und Mag. Hnat gegeben habe, und insbesondere gäbe es zwischen beiden kein hierarchisches Gefälle. Die Richterin bemerkte dazu, dass das aber laut OGH-Urteil auch nicht erforderlich sei.
Zur Halali-Bande sagte DDr. Balluch, dass sie offenbar ohne Tierschutzbezug handle aber trotzdem Jagdhütten anzünde, was beweise, dass potentiell tierschutzorientierte Straftaten nicht von TierschützerInnen begangen worden sein müssen. Der Staatsanwalt habe zwar behauptet, dass die Halali-Bande keine Bekennerschreiben mit Unterschrift der ALF verschicke, aber das würde auf die meisten der Straftaten der angeblichen kriminellen Organisation zutreffen. Abgesehen davon würden auch Aktionen der Halali-Bande ihren Weg auf amerikanische Webseiten finden, die Straftaten mit Tierschutzbezug auflisten.
Dann bezog sich DDr. Balluch auf einen Aktenteil, in dem sich die OGPI in einer Selbstdarstellung auf ihrer Webseite von Reformkampagnen distanzierte und eine Distanzierungserklärung zum Universellen Leben abgegeben habe. Letzteres würde auch die BaT tun, sagte DDr. Balluch, und legte zum Beweis einen Ausdruck der Webseite dieser Gruppe vor. Deshalb wären sowohl die BaT als auch die OGPI mit dem VGT verfeindet. Zur Anti-Reformkampagnen Position legte DDr. Balluch ein Positionspapier aus dem Internet vor, in dem der VGT wegen seiner Reformkampagnen als der größte Feind der Tierrechtsbewegung bezeichnet wird.
Was er damit beweisen wolle, fragte die Richterin. Dass die OGPI ein ideologischer Feind des VGT sei, antwortete dieser.
DDr. Balluch sagte zuletzt, dass er noch 15 Emails vorlegen wolle, die ihn die Richterin bei seiner Befragung nicht habe vorlegen lassen. Das könne er im Laufe des Beweisverfahrens zu anderer Zeit nachholen, meinte diese dazu.
Um 15:30 Uhr wurde die Sitzung vertagt.