Tierschutzprozess 7. Tag
Montag 15. März 2010
Inhalt:
Dieser Strafprozess ist ein sehr schwieriger Prozess. Schwierig und sehr mühsam sicherlich für die Angeklagten und die StrafverteidigerInnen, weil die Vorwürfe bzgl. § 278a StGB so schwammig und nicht greifbar sind, und weil es den Anschein hat, man müsse sich freibeweisen, statt dass die Staatsanwaltschaft eine Schuld beweisen muss. Man darf auch nicht vergessen, dass die Angeklagten mit Ausnahme der BesucherInnen die einzigen sind, die für Ihre Präsenz im Gerichtssaal Unsummen zahlen müssen, im Gegensatz zu Richterin, Staatsanwalt, VerteidigerInnen und Medien, die z.T. sehr viel bezahlt bekommen. Die Angeklagten können keiner geregelten Arbeit nachgehen und einige sind für 4 Tage pro Woche von ihren Familien getrennt, und das auf etwa 1 Jahr hin.
Aber man darf nicht übersehen, dass auch die Richterin vor einer sehr schwierigen Situation steht. Schwammig müssen die Anklagepunkte auch für sie wirken und normal ist diese Situation sicher auch nicht, mit Vorwürfen, deren Schwerpunkt die Gesinnung ist, der Anwendung von § 278a unter den Vorgaben des OGH-Urteils und so vielen sehr aufgebrachten Angeklagten, ZuhörerInnen und VerteidigerInnen. Durch die prozessuale Situation wird sie tendenziell in die Rolle der Anklägerin gedrängt, aber ob ihr das so Recht ist und ob sie mit der Anklage tatsächlich konform geht, lässt sich daraus nicht ableiten.
Eingebrockt hat dieses ganze Verfahren jedenfalls sowohl der Richterin als auch der Verteidigung der Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler zusammen mit der zuständigen Sonderkommission. Das sollte bei der Beurteilung der Vorgänge vor Gericht nicht aus den Augen verloren werden.
Der heutige Prozesstag wurde erst um 9:15 Uhr eröffnet, weil ein Teil der Angeklagten auf der Anreise eine Autopanne hatte.
Lügt die Polizei?
Anwalt Dr. Haberditzl wollte sich gleich am Anfang zu Wort melden, um noch etwas zum Thema Lügen der Polizei
hinzuzufügen. Die Richterin griff zwar auch dieses Thema auf, wollte aber Dr. Haberditzl diesbezüglich nicht zu Wort kommen lassen. Tatsächlich hat sie heute in einigen Fällen sehr scharf auf die Versuche von Dr. Haberditzl etwas einzubringen reagiert.
Jedenfalls wollte die Richterin von Mag. Hnat wissen, inwieweit er die Behauptung aufrecht erhalte, dass die Polizei lüge. Sie würde lügen, meinte Mag. Hnat dazu, indem sie Emails bewusst falsch darstelle und inhaltlich verfälsche. Als Beispiele führte er seine Korrespondenz mit der Geschäftsführung von Kleider Bauer an, die ja als versuchte Nötigung inkriminiert wird. Die Polizei würde das nur indirekt widergeben und die Originale zurückhalten. Er konnte dann auf Befragen der Richterin zumindest 3 dieser Emails nennen, die die Polizei nicht zur Gänze im Akt zitierte. Mag. Hnat führte aus, dass in den fehlenden Teilen z.B. die folgenden Zitate von ihm zu finden wären: Wir sind immer um ein angenehmes und konstruktives Gesprächsklima bemüht
und Bei einem etwaigen Pelzausstieg würden wir Kleider Bauer positiv bewerben
. Die Polizei hätte diese Zitate verheimlicht, um einen falschen Eindruck zu erwecken.
Zur P&C-Kampagne
Der Staatsanwalt legte einen Bericht von der deutschen Webseite tierbefreier.de vor, in dem 20 Sachbeschädigungen gegen P&C angeführt sind, die allerdings fast alle in Deutschland verübt worden waren. Auf Befragen kommentierte Mag. Hnat diesen Bericht mit den Worten, dass er wie ein Polizeibericht klinge, aber in jedem Fall weder von ihm stamme noch dass er sonst etwas damit zu tun hätte.
Der Staatsanwalt wollte wissen, ob sich Mag. Hnat von diesen Sachbeschädigungen nicht distanziert habe, und warum er seine Teilnahme an der P&C-Kampagne nicht beendet habe, wie er von den Sachbeschädigungen erfuhr. Mag. Hnat meinte dazu, er habe sich mit der legalen Kampagne identifiziert. Er hätte sich von den Sachbeschädigungen distanziert, wenn ihn die Medien dazu befragt hätten, aber er war nicht Kampagnenverantwortlicher und kein Pressesprecher.
Seine Anwältin wollte dazu Emails von Mag. Hnat und dem VGT-Kampagnenleiter für die Steiermark, David Richter, an P&C vorlegen, aber die Richterin wollte sich diese Emails nicht zeigen lassen und meinte, sie werde später darüber entscheiden, ob diese Beweismittel zulässig seien. Daraufhin beantragten die AnwältInnen Mag. Bischof und Dr. Lehner eine sofortige Entscheidung über die Vorlage der Beweismittel. Anwältin Dr. Stuefer schloss sich diesem Antrag an und fügte ein Zitat des Wiener Kommentars hinzu, nachdem ein sofortiges Verkünden der Entscheidung notwendig wäre, damit die Verteidigung sich entsprechende Schritte als Reaktion überlegen könne. Die Richterin erklärte dennoch unbeeindruckt, dass sie ihre Entscheidung vertage.
Beweisanträge der Verteidigung zur Kleider Bauer Kampagne
Zum Vorwurf der versuchten Nötigung gegen Kleider Bauer legte die Anwältin Dr. Lehner eine Reihe von Beweisen vor. Zu allen diesen Vorlagen bemerkte die Richterin, dass sie sich die Entscheidung, ob diese Beweise zulässig wären, noch vorbehalte. Dabei handelte es sich zunächst um einen Teil des Prozessaktes zwischen Kleider Bauer und der Allianz-Versicherung, wo es darum ging, dass die Versicherung die Forderungen von Kleider Bauer nach einem Stinkbombenwurf nicht anerkennen wollte. In der Klagebeantwortung von Kleier Bauer wird ausgeführt, dass man sich nicht bedroht gefühlt habe. Das deshalb, weil dadurch seitens Kleider Bauer argumentiert wurde, dass ein normaler Versicherungsfall vorliege und nicht, wie von der Versicherung vermutet, eine Aktion, die bereits eine lange Vorgeschichte hatte (eben eine anhaltende Kampagne), die Kleider Bauer aber der Versicherung verschwiegen hätte. Kleider Bauer könne nicht einerseits behaupten, Mag. Hnat hätte ihn durch eine gefährliche Drohung genötigt und andererseits der Versicherung unter Wahrheitspflicht mitteilen, er wäre aber nicht bedroht worden.
Weiters legte Anwältin Dr. Lehner eine Aufnahme einer Fernsehsendung namens Konkret
im ORF vor, in der ein Sprecher der Tierschutzorganisation Vier Pfoten Kleider Bauer verbal angegriffen hätte. Zusätzlich führte sie einen Link auf die Webseite der Vier Pfoten an, der Ende 2006 dort installiert worden sei und der den BesucherInnen ermöglichte, automatisierte Protestemails an Kleider Bauer und Fürnkranz zu schicken. Weiters wurde ein Formular von Vier Pfoten vorgelegt, mittels dem Ende 2006 verschiedene Bekleidungsfirmen, darunter Kleider Bauer und Fürnkranz, befragt wurden, ob sie Pelz verkauften bzw. ob sie bereit wären, damit aufzuhören. Bei einer positiven Beantwortung wäre ihnen eine Bewerbung in Aussicht gestellt worden, bei einer negativen eine Kampagne. Mag. Hnat bemerkte dazu, dass er auch nichts anderes getan hätte.
Zusätzlich wies Dr. Lehner auf die Webseite des VGT, vgt.at, hin, wo erklärt würde, dass Kleider Bauer als Ziel ausgewählt wurde, weil diese Firma ohne wirtschaftlichen Schaden auf Pelz verzichten könne. Daraus sei ersichtlich, so Mag. Hnat, dass man sich beim VGT um das wirtschaftliche Wohl der politischen GegnerInnen gesorgt hätte und die Kampagne danach orientiert habe, keinen Schaden anzurichten. Tierpelz mache weniger als 1% des Umsatzes bei Kleider Bauer aus. In einer weiteren Vorlage zeigte Dr. Lehner ein Flugblatt des VGT bzgl. P&C, in dem die legale Kampagne samt Aktionsformen vorgestellt werde. Darin sei zwar von Dauerdemonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams, aber nie von kriminellen Handlungen die Rede.
Anschließend beantragte die Anwältin eine Reihe von ZeugInnen für ihren Mandanten. Darunter drei Mitarbeiter der Tierschutzorganisation PETA-Deutschland, die sich ebenfalls an der Kampagne gegen Kleider Bauer beteiligt hätten, zwei TierschützerInnen, die im Rahmen der OGPI Reden gehalten und Demonstrationen organisiert hätten und zusätzlich zwei Mitarbeiter und die Geschäftsführerin der Vier Pfoten, die bestätigen würden, dass diese Tierschutzorganisation ebenfalls gegen P&C, Kleider Bauer und Fürnkranz Kampagnenmaßnahmen gesetzt hätte. Weiters wurden zwei MitarbeiterInnen von Greenpeace und drei vom VGT als ZeugInnen dafür beantragt, dass das, was die Staatsanwaltschaft Mag. Hnat vorwerfe, in Wirklichkeit normale NGO-Kampagnenarbeit sei. Dr. Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, solle als Teilnehmerin eines vom VGT organisierten Go-in bei P&C im Jahr 2003 darüber Auskunft geben, dass diese Aktionsform normal und sozialadäquat sei. Ein weiterer Tierschützer solle darüber erzählen, dass er viele Demonstrationen gegen Kleider Bauer organisiert habe und dass diese Kampagne keinesfalls kriminell verlaufen wäre.
Einschub: Laptops für die Angeklagten?
An dieser Stelle sah die Richterin, dass der Angeklagte DI Völkl einen Laptop benutzte, obwohl sie das bereits untersagt habe und forderte ihn auf, den Laptop abzudrehen. Er argumentierte aber, dass er ihn zur Akteneinsicht benötige, weil er sonst der Verhandlung nicht folgen könne. Da er sich weigerte, den Laptop zu schließen, beantragte sein Anwalt Mag. Bischof um 10:36 Uhr eine Unterbrechung, die von der Richterin gewährt wurde.
Um 10:47 Uhr wurde die Verhandlung ohne Laptop-Benutzung der Angeklagten wieder aufgenommen. Mag. Bischof beantragte, das Gericht möge DI Völkls Laptop inspizieren, um festzustellen, ob er damit Kontakt zu den anderen Angeklagten oder zu sonstwem hätte aufnehmen können, oder ob er nur den Akt angesehen habe. Mit Bezug auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 46221/99 von 13. 3. 2003 schloss sich Anwalt Dr. Dohr diesem Antrag an. In diesem Urteil würde mit Bezug auf Artikel 6 EMRK ausgeführt, dass Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung vor Gericht gewährleistet sein müsste. Es dürfe nicht auch nur der Eindruck einer Benachteiligung einer der Parteien entstehen. Da der Staatsanwalt aber einen Laptop benutze, sollten auch die Angeklagten einen benutzen können. Alle AnwältInnen schlossen sich diesen Anträgen an.
Die Richterin antwortete, dass sie sich den Beschluss vorbehalte, aber dass sie auch prüfen möchte, ob derselbe Antrag drei Mal hintereinander von der Verteidigung gestellt werden dürfe, ohne dass es Konsequenzen gäbe. Anwältin Dr. Stuefer bemerkte dazu, dass die Begründung für diese drei Anträge immer anders war und es daher nicht um dieselben Anträge ginge.
Weitere ZeugInnen zur Kleider Bauer Kampagne beantragt
Anwältin Dr. Lehner setzte dann damit fort, weitere ZeugInnen in der Frage des Vorwurfs der versuchten Nötigung gegen Kleider Bauer zu beantragen. Dazu gehörten vier MitarbeiterInnen von Vier Pfoten Österreich, einer von Vier Pfoten Deutschland, der Geschäftsführer eines Salzburger Tierrechtsvereins und zwei Vorstandsmitglieder eines steirischen Tierrechtsvereins. Alle diese Personen hätten sich an der Kampagne gegen Kleider Bauer beteiligt, in ähnlicher Weise wie Mag. Hnat eine Kampagne angedroht und könnten bestätigen, dass dieses Vorgehen für NGOs insbesondere im Tierschutz völlig normal sei.
Weiters wurde eine Presseaussendung von Kleider Bauer vorgelegt, in der eine Sachbeschädigung an ihrem Eigentum öffentlich verbreitet wurde. Auf diese Weise hätte Mag. Hnat davon erfahren und diese Information dann seinerseits verbreitet.
Einem Telefonprotokoll aus der Überwachung des Anschlusses von Mag. Hnat war zu entnehmen, dass der Geschäftsführer von Fürnkranz nicht wegen der Androhung einer Kampagne aus dem Pelzhandel ausgestiegen wäre, sondern weil sich Pelz nicht gut verkaufe.
Es wurde auch ein Email eines Vier Pfoten Mitarbeiters vom 6. September 2007 an die Firma Hämmerle vorgelegt, die demselben Besitzer wie Kleider Bauer gehöre, in der wegen des Pelzhandels mit einer Kampagne seitens Vier Pfoten gedroht wurde.
Zuletzt gab Mag. Hnat zur Kampagne gegen Kleider Bauer noch an, dass die Pelzproduktion in Österreich seit 1998 verboten sei und dass nach einer Umfrage 95% der Bevölkerung gegen den Verkauf von Pelz sei. Der Mitangeklagte DDr. Balluch sei im übrigen überhaupt nicht in die Kampagnen gegen P&C, Kleider Bauer oder Fürnkranz involviert gewesen.
Vorwurf: Sachbeschädigung von Werbetafeln und zwei Scheiben
Mag. Hnat wird auch vorgeworfen, er wäre für die Beschädigung von 80 Werbetafeln für eine Reptilienshow in Vösendorf am 21. 10. 2006 und für das Einschlagen zweier Fensterscheiben bei einem Treffen von Neonazis im Benediktinerhof in Gumpoldskirchen am 22. 10. 2006 verantwortlich. Die Richterin wollte wissen, ob Mag. Hnat gegen das Ausstellen und den Verkauf von Tieren wie auf einer Reptilienshow sei. Ja, er wäre dagegen, meinte dieser, würde aber dafür keine Sachbeschädigungen begehen.
Die Richterin zeigte daraufhin ein Bekennerschreiben, das gleichzeitig von zwei eingeschlagenen Scheiben beim Neonazi-Treffen und von den beschädigten Plakaten der Reptilienshow berichtete. Die zwei Steine, mit denen die Scheiben beim Neonazi-Treffen eingeschossen worden seien, hätten u.a. die DNA-Spuren von Mag. Hnat. Der Wert der Scheiben betrage etwa 300 Euro.
Mag. Hnat führte dazu aus, dass es zu Mittag eine Kundgebung gegen das Neonazi-Treffen gegeben habe, zu dem er mit einer Bekannten unterwegs war, wie er von Nazis bedroht wurde. Er hätte sich zurückgezogen aber um gewappnet zu sein mehrere Steine aufgehoben und in seine Tasche gesteckt. Er nannte die Bekannte dafür als Zeugin. Anschließend war er bei der Kundgebung und ließ dort die Steine auf den Boden fallen. Es könnte sich bei zweien dieser Steine um die Tatwaffen handeln. Aber es gäbe noch die DNA-Spuren von zwei weiteren Menschen auf diesen Steinen und dabei würde es sich wahrscheinlich um die TäterInnen handeln. Zusätzlich beantragte Mag. Hnat die Einvernahme eines Freundes von ihm, mit dem er in der Tatnacht bis 2 Uhr früh in einem Lokal getrunken habe und seiner damaligen Freundin, bei der er anschließend mit diesem Freund übernachtet habe.
Vorwurf: Widerstand gegen die Staatsgewalt
Zu diesem Vorwurf führte Mag. Hnat folgendes aus. Es hätte im Donauzentrum in Wien eine Modeschau der Firma Kleider Bauer gegeben. Er wäre allein dorthin gegangen und hätte Plakate gegen Pelz hochgehalten. Daraufhin wäre er von Security-Personal angefallen und zu Boden geworfen und dort fixiert worden. Am Boden liegend hätte er Parolen gegen Pelz gerufen. Als die Polizei kam wollte diese seine Identität aufnehmen. Er habe das vor Ort verweigert, weil er nicht wollte, dass die Security seine Identität erfahren. Deshalb ging er mit der Polizei vor das Geschäft. Dort lief er davon ohne irgendwen zu berühren. Er kam aber nur etwa 10m weit, als ein weiterer Security-Mann in zu Boden stieß. Dann kam die Polizei und sprach mit den Worten jetzt kommst mit auf die Wache
eine Festnahme aus. Er wurde dann aus dem Donauzentrum hinaus eskortiert, allerdings ohne Handschellen und ohne Körperkontakt. Vor dem Donauzentrum lief er wieder davon, wiederum ohne jemanden zu berühren. Einer der Polizisten habe seine Schusswaffe gezogen und gerufen, er solle stehenbleiben sonst werde geschossen. Er sei trotzdem weitergelaufen und entkommen, weitere Streifenwagen hätten ihn dann später festgenommen.
Die Polizei behauptete in ihrer Aussage, dass er beim zweiten Weglaufen die Beamten gestoßen hätte. Mag. Hnat sagte dazu, das wäre eine Lüge. Sein Anwalt habe damals sofort die Aufnahmen aus den Überwachungskameras des Donauzentrums angefordert, diese wurden aber nie angeschaut. Die Polizei habe auch eine Reihe von Anzeigen gemacht, wie z.B. Körperverletzung, Lärmerregung und vorschriftswidriges Verhalten von Fußgängern, aber alle diese Anzeigen wären niedergelegt worden.
Auf Frage des Anwalts Dr. Haberditzl führte Mag. Hnat aus, es wäre nicht notwendig gewesen, die Beamten zu stoßen, weil er nicht gehalten wurde, weil er dadurch nur Zeit beim Weglaufen verloren hätte und weil sein bisheriges Vergehen keine Straftat gewesen sei, aber mit einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte es zu einer Straftat geworden wäre. Auf Frage von Mag. Bischof meinte Mag. Hnat, die Security hätten bei ihrer ersten Attacke behauptet, sie würden ihn verdächtigen, einen Ladendiebstahl begangen zu haben, aber das wäre völlig falsch und überhaupt nicht mehr zur Sprache gekommen.
Vorwurf: Ausspionieren der Pressesprecherin von Kleider Bauer
Die Richterin fasste den Vorwurf zusammen. Mag. Hnat wäre zwischen 3. – 7. 7. 2007 mehrmals in der Funkzelle des Wohnhauses der Pressesprecherin von Kleider Bauer mit seinem Handy gewesen. Der Funkturm wäre 300m von ihrem Wohnhaus entfernt. Zwei Monate später, zwischen 6. – 9. 9. 2007 würde sich der Buchstabe F
in seinem Kalender finden. Am Tag danach, am 10. 9. 2007, hätte jemand das Auto von der Pressesprecherin beschädigt.
Mag. Hnat führte dazu aus, dass die Polizei wieder versucht hätte einen Verdacht zu konstruieren, wo keiner wäre. Ein Experte zur Funkzellenauswertung, der auch gerichtlich beeideter Sachverständiger sei, hätte ihm mitgeteilt, dass die Funkzelle einen Durchmesser von 1100m habe. Das würde bedeuten, dass in dieser Funkzelle auch die Strecke der U1 und der Schnellbahn verläuft und der Bahnhof Südtirolerplatz
zu finden sei. Er beantrage daher die Funkzellenauswertung nach der Straftat, weil er sich sicher sei, dass er viel öfter in dieser Funkzelle war. Das deshalb, weil er mit der U-Bahn auf dieser Strecke regelmäßig fahre. Die Telefonüberwachung zeige im Übrigen, dass der Aufenthalt in der Funkzelle immer nur wenige Minuten lang gewesen sei. Das passe zur Durchreise mittels U-Bahn, nicht aber zum Ausspionieren einer Adresse. Der Buchstabe F
finde sich häufiger in seinem Kalender und beziehe sich auf sportliche Betätigung.
Vorwurf: Pelzfarmrecherche Skandinavien
Mag. Hnat habe laut Strafantrag zusammen mit DDr. Martin Balluch in Finnland Pelzfarmen gefilmt, um diese Information einer kriminellen Organisation zur Verfügung zu stellen. Mag. Hnat verwies auf die Einvernahme von DDr. Balluch in diesem Punkt und beantragte die dritte Person als Zeuge, die damals bei dieser Recherche dabei war. Er sei in Finnland bereits am zweiten Tag innerhalb von 500m einer Pelzfarm festgenommen worden. Er war nur als Helfer des VGT dort, habe sich auf einen diesbezüglichen Internetaufruf von DDr. Balluch gemeldet. Das Ziel war die Filme von Pelzfarmen am Internet und im VGT-Magazin der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der VGT wollte explizit in Skandinavien Pelzfarmen filmen, weil laut Kürschnerinnung die Zustände dort weltweit am besten wären. Mag. Hnat wurde nach seiner Festnahme niemals angeklagt.
Von 12:15 Uhr bis 13:15 Uhr gab es eine Mittagspause.
Vorwurf: Weitergabe von Informationen über P&C
Der Staatsanwalt legte drei Emails von Ende 2005 und Anfang 2006 von Mag. Hnat vor, in denen dieser auf einem Internetforum Informationen über Videokameras und Detektive bei P&C weitergäbe. Mag. Hnat meinte dazu, diese Informationen wären für normale Aktionen des zivilen Ungehorsams und für Demonstrationen wichtig. Es könnte ja leicht zu Zivilklagen von P&C kommen. Zu den Emails beantragte Mag. Hnat die Beischaffung des gesamten Textes.
Dass in einem Email von einer Videokamera berichtet wurde, die am Punschstand montiert sei und den Eingang filme, erklärte Mag. Hnat dadurch, dass die Kundgebungen vor dem Eingang stattfanden und die TeilnehmerInnen daher von dieser Kamera informiert sein sollten. Dass Detektive in der Nacht vor Kleider Bauer säßen habe er gehört und als Kuriosum weitergegeben, abgesehen davon könnte es passieren, dass bekannte AktivistInnen, die in der Nacht dort vorbeigingen, fälschlich beschuldigt würden. Nach seinen Emails habe es keine Sachbeschädigungen bei P&C gegeben.
Er sei Opfer von Polizeibespitzelung seit 2002, Überwachungsbeamte würden ihn bedrohen. Auf Anfrage durch die Richterin nannte Mag. Hnat zwei derartige Fälle in Österreich und weitere im Ausland. Die Richterin fragte daraufhin, ob Mag. Hnat die Polizei an sich für sinnvoll erachte. Das löste Heiterkeit im Gerichtssaal aus. Ja, antwortete Mag. Hnat, aber die Bespitzelung von TierschützerInnen und von Demonstrationen wäre unnötig.
Ein Angeklagter rief daraufhin heraus, dass die Polizei 14 jährige in den Rücken schieße. Dazu meinte die Richterin nur: Halten Sie den Mund! Das ist nicht Verfahrensgegenstand.
Mag. Hnat fügte an, dass die Polizei einmal rechtswidrig Plakate des VGT bei einer Kundgebung vor P&C entfernt habe und eine entsprechende Maßnahmenbeschwerde habe dem VGT Recht gegeben.
Weitere Beweisanträge der Verteidigung
Anwältin Dr. Lehner beantragte nun eine Reihe von Personen, die alle auf dem Fadinger-Forum Mitglied sind und die von der Staatsanwaltschaft genannten Emails gelesen hatten. Mag. Hnat meinte, diese Personen würden aussagen können, dass diese Emails im Kontext sowohl des damaligen Gesprächsthemas als auch der Adressaten dieser Postings nicht kriminell verstanden wurden.
Weiters wurde ein Bekennerschreiben der ALF vorgelegt, das auszugsweise im Akt zitiert würde, das aber im vollen Wortlaut eine Distanzierung von BaT, VGT und Vier Pfoten aufweise. Damit würde bestätigt, dass die TäterInnen nicht von diesen Gruppierungen stammen könnten.
Und zuletzt nannte Mag. Hnat eine Zeugin, die bei der Polizei ein Aufnahmegespräch geführt hätte, bei dem ihr eröffnet worden sei, dass sie für den Polizeidienst nicht in Frage käme, weil sie bereits 18 Mal an Demonstrationen des VGT teilgenommen hätte.
Zur Kampagne gegen die Jagd
Die Richterin zeigte einen Polizeibericht, laut dem im Tagebuch von Mag. Hnat im August 2003 zwei Einträge wären, nach denen er mit einem anderen Angeklagten Hochstände angesehen hätte. Dazu meinte Mag. Hnat, er wäre in dieser Zeit oft mit DI Völkl Radfahren gegangen und habe dabei auch jagdliche Einrichtungen begutachtet und gegebenenfalls angezeigt. Z.B. wenn Futterstellen zu nahe an Jagdständen seien oder wenn diese falsch gebaut wären, dann hätte er das der Polizei gemeldet. In der Gegend, in der er Radfahren war, habe es seines Wissens nach nie Beschädigungen von Hochständen gegeben.
Die Richterin wollte wissen, wie Mag. Hnat zur Jagd stehe. Er sei selber nicht Jäger, meinte dieser, hätte aber an Jagdstörungen teilgenommen. Die Richterin ließ ihn nicht zu Ende ausführen, sondern zitierte aus Polizeiberichten zu einem angeblichen Jagdhüttenbrand bei Zurndorf im Burgenland und zu einer Beschädigung an einer 30 Jahre alten Fasanerie in der Südsteiermark.
Jagdhüttenbrand
Zurndorf
Am 11. November 2007 wäre eine Jagdhütte bei Zurndorf im Burgenland angezündet worden. Das Sachverständigengutachten habe zwar ergeben, dass es keinen Hinweis auf eine Brandstiftung gäbe, aber diese wäre auch nicht auszuschließen. Zusätzlich wurde ein als Bekennerschreiben
titulierter Text auf englisch von der Richterin aus dem Polizeiakt zitiert, der im Internet zu finden gewesen wäre.
Dazu führte die Verteidigung aus, dass der Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2009 ganz deutlich angab, dass es im Jahr 2007 keine tierschutzmotivierte Brandstiftung gegeben habe. Weiters hatte sich DDr. Balluch bereits in der U-Haft als Autor jenes Textes gemeldet, der als Bekennerschreiben
bezeichnet wurde. Dieser Text sei eine gekürzte Übersetzung eines Artikels in der Zeitung Heute
, der ihm auf den Tisch gelegt worden sei, wie er die wöchentlichen Nachrichten für jene Radiosendung, die in seiner Verantwortung liege, zusammengestellt habe. Darin würde nur angegeben, dass die Hütte gebrannt habe, wie groß sie sei und wie hoch ihr Wert gewesen wäre. Nirgends in diesem Text würde sich irgendwer zu einer Brandstiftung bekennen. DDr. Balluch habe lediglich den Artikel für die Nachrichten in seiner Radiosendung verwendet und eine gekürzte englische Version an internationale Email-Listen weitergegeben.
Anwalt Dr. Haberditzl wollte wissen, ob die aus den Medien bekannte Halali-Bande
, die immer wieder Jagdhütten niederbrenne und vorher dort öfter Trophäen und Jagdwaffen stiehlt, etwas mit Tierschutz zu tun habe. Nein, meinte Mag. Hnat, dabei handle es sich offenbar um Personen, die zwar Jagdhütten anzünden, aber die das nicht aus Tierschutzgründen tun würden. Das beweise, dass nicht jede Tat dieser Art von TierschützerInnen verübt worden sein muss.
Beschädigung einer Fasanerie bei Wildon
Die Richterin legte auch einen Bericht zu einer Sachbeschädigung an einer uralten Fasanerie bei Wildon in der Steiermark um etzwa 1 Uhr früh vor. Mag. Hnat wollte wissen, was diese Vorfälle mit ihm zu tun hätten. Dazu meinte die Richterin, sie würde sie jetzt in die Verhandlung einbringen, weil Jagd gerade Thema wäre. Zur Zeit dieser Sachbeschädigung habe ein Animal Liberation Workshop in Graz stattgefunden und in Telefongesprächen verschiedener Personen wäre diskutiert worden, am Sonntag in der Früh einen jagdlichen Spaziergang
zu machen. Dazu führte Mag. Hnat aus, dass eine Jagdstörung geplant gewesen war. Eine Reihe von Emails würde das beweisen, allerdings nahm die Richterin diese Emails vorerst nicht an, sie wolle zuerst über den Gerichtsakt ein komplettes Archiv des Fadinger-Forums erhalten, in dem diese Einträge zu finden wären.
Vorwurf: Pelzfarmbeschädigung 2003 in Holland
Die Richterin zitierte aus dem Polizeibericht über Mag. Hnats Tagebuch einen anderen Teil, in dem er scheinbar von einer Erstürmung einer Pelzfarm im Rahmen eines Tierschutztreffens in Holland im Sommer 2003 berichtete. Mag. Hnat rechtfertigte sich damit, dass er damals zwar auf diesem Treffen gewesen wäre, dass er aber nicht bei der Pelzfarmaktion dabei war sondern nur diesen Bericht aus Erzählungen notiert hätte. Abgesehen davon wären zwar einige Personen damals festgenommen worden, aber niemand wäre jemals angeklagt worden. Mag. Hnat wollte dazu den Polizeibericht aus Holland vorlegen, aber die Richterin nahm diesen nicht an, weil er nicht in Deutsch verfasst wäre. An Mag. Hnat zurückgegeben hat sie den Bericht allerdings auch nicht, möglicherweise weil dieser beantragte, er möge übersetzt werden.
Warnung vor Hausdurchsuchungen
Der Staatsanwalt legte nun ein Email vor, in dem Mag. Hnat in einem Internetforum andere vor möglicherweise anstehenden Hausdurchsuchungen gewarnt hätte. Mag. Hnat hätte gemeint, Alle, die was daheim haben, was sie unschuldig verdächtig macht, bitte aufpassen. Der Sinn von Hausdurchsuchungen ist Terrorismus gegen Aktivismus, sie wollen gesetzestreuen Aktivisten das Leben erschweren.
Und es könnte auch Unschuldige treffen
.
Mag. Hnat meinte dazu, insbesondere letzterer Satz sollte alle aufrütteln, die meinen, sie wären sowieso nicht kriminell und hätten daher nichts zu befürchten. Er würde laufend durch die Polizei belästigt und wollte daher alle warnen. An dieser Stelle beantragte Mag. Hnat den LVT-Beamten Josef Hauser als Zeugen, weil dieser ihn ungerechtfertigt verfolgt, bespitzelt und belästigt habe. Abgesehen davon wäre Mag. Hnat von seinem Anwalt, der in gerade vertritt, vor Hausdurchsuchungen gewarnt worden. Das entsprechende Telefonüberwachungsprotokoll, so stellte sich aber heraus, war auf Antrag dieses Anwalts gelöscht worden. Der Anwalt hatte nämlich moniert, dass sein Gespräch mit seinem Klienten aufgenommen und im Akt zitiert worden sei.
Zusätzlich beantragte Mag. Hnat die Einvernahme eines gewissen Manfred von der Gruppe WEGA 16, der bereits im Jahr 2007 mehrmals gedroht hätte, Hnat, Dich machen wir fertig
oder Hnat, gleich haben wir Dich!
.
Die Richterin wollte noch wissen, warum Mag. Hnat in der U-Haft zur Polizei keine Aussage gemacht habe. Er habe keine vollständige Akteneinsicht gehabt, da Richter Mag. Martin Kargl Akten zurückgehalten habe. Daher hätte er kein Vertrauen gehabt und nicht gewusst, worum es eigentlich gegangen sei. Abgesehen davon hätte ihm sein Anwalt empfohlen, in diesem Stadium keine Aussage zu machen.
Vorwurf: auf andere Weise eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben
Die konkreten Vorwürfe gegen Mag. Hnat waren damit vollständig aufgelistet. In der Folge sollte es nur mehr um jenen Vorwurf nach § 278a StGB gehen, dass Mag. Hnat auf andere Weise
(nach § 278 (3)) eine kriminelle Organisation wissentlich unterstützt hätte und dadurch ihr Mitglied wäre. Die allermeisten Vorwürfe gegen Mag. Hnat fallen unter diesen Punkt. Dennoch schien die Richterin an den diesbezüglichen Vorwürfen nicht besonders interessiert. Sie ging jetzt sehr rasch vor. Mag. Hnat sagte dazu, er würde gerne länger ausführen, aber die Richterin verlangte eine Zusammenfassung. Zu den konkreten Vorwürfen verwies sie auf den Staatsanwalt.
Dieser legte ein Email vor, in dem Mag. Hnat einer Person aus Linz, die zu ihrer Kampagne gegen Firmen gepostet hatte, nahelegte, sie solle die Namen von Geschäftsführern, Besitzern und Verantwortlichen herausfinden, und zwar für home demos etc.
. Mag. Hnat wies darauf hin, dass zu dieser Zeit, im Jahr 2004, home demos legal angemeldet wurden und untertags und sehr friedlich stattfanden. Abgesehen davon wäre es oft wichtig, die Namen der Verantwortlichen zu kennen, um sie direkt anzusprechen, aber auch um sie in der Öffentlichkeit zur Verantwortung zu ziehen.
Laut Staatsanwalt habe Mag. Hnat am 25. August 2003 an einer Sitzung der BaT teilgenommen. Das wäre möglich, meinte Mag. Hnat, allerdings würde in diesem Protokoll, das der Staatsanwalt vorlegte, stehen, dass es keine vereinsübergreifende OGPI-Kampagne geben solle und es wäre nur die Rede von Demonstrationen, Flugblättern und zivilem Ungehorsam als Aktionsformen, und nicht von kriminellen Handlungen.
Ob Mag. Hnat an einem Run-in bei P&C in Vösendorf am 6. 3. 2004 teilgenommen hätte. Das hätte er nicht, meinte Mag. Hnat, aber Run-ins wären legitime Aktionsformen, es handle sich um eine unangemeldete Demonstration in den Geschäftsräumen. Er legte dazu einen Webseitenbericht des VGT vor, der von einem anderen Run-in bei P&C am 26. 2. 2003 handelte, an dem Dr. Madeleine Petrovic teilgenommen hatte und von einem ORF-Filmteam aufgenommen worden sei. An diesem Run-in wäre auch Mag. Hnat beteiligt gewesen.
Ob er dadurch die kriminelle Motivation von unbekannten Personen gestärkt hätte, wollte die Richterin wissen. Nein, natürlich nicht, war die Antwort.
Der Prozess wurde um 15:45 Uhr auf den folgenden Mittwoch vertagt.