Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 6. Tag

Donnerstag 11. März 2010

Inhalt:

Über die Tage hat das Interesse an dem Prozess durch Öffentlichkeit und Medien langsam abgenommen. Waren anfangs noch 100 TierschützerInnen vor der Tür, der Saal dazu gesteckt voll und praktisch alle Medien anwesend, so war das am 6. Prozesstag anders. 30 ZuschauerInnen hatten sich in den 80-Personen fassenden großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wr. Neustadt verlaufen und von den Medien schien nur mehr die APA anwesend.

4 volle Tage oder 22 Stunden ist DDr. Balluch als Hauptangeklagter bis zum Beginn dieses Prozesstages vernommen worden. Nach einer weiteren Stunde konnte seine Vernehmung abgeschlossen werden. Allerdings muss das für den Rest des Prozesses bedeuten, dass das vorgesehene Programm nicht eingehalten werden kann, oder die Richterin will ernsthaft die restlichen 12 Angeklagten in nur 6¾ Tagen vernehmen.

2 neue Anzeigen gegen den Tierschutz

Die Richterin eröffnete den Prozess gewohnt pünktlich um 9:04 Uhr und erzählte gleich, dass sie am Vorabend den Beitrag im Weltjournal auf ORF 2 gesehen hätte, der vom Tierschutz insbesondere in England, von der SHAC-Kampagne, die international ungebrochen weitergehe, und vom Tierschutzprozess in Österreich gehandelt hat. DDr. Balluch meinte dazu, dass dieser Film gezeigt hätte, dass die SHAC-Kampagne völlig legal wäre, weil zahlreiche AktivistInnen bei SHAC-Kundgebungen zu sehen waren und von ihrer Kampagne erzählten.

Anschließend begann die Richterin, zwei neue Anzeigen der Kriminalpolizei zu Straftaten mit möglichem Tierschutzbezug zu verlesen. Was damit allerdings bezweckt werden sollte, blieb für die BeobachterInnen unklar. Es wirkte so, als ob sie suggerieren wollte, dass die angeblich existierende kriminelle Tierschutzorganisation weiter aktiv wäre und damit ihre Gefährlichkeit unter Beweis stelle. Das Konzept, dass die Angeklagten als Mitglieder dieser Organisation für ausnahmslos alle Straftaten mit möglichem Tierschutzbezug mitverantwortlich werden, wurde offenbar noch nicht aufgegeben, sondern, im Gegenteil, bewusst unterstrichen.

Die erste Anzeige bezog sich auf eine Sachbeschädigung bei einer Kleider Bauer Filiale in der Favoritenstraße 91 in Wien 10. Es wären in der Nacht vom 2. auf den 3. März 2010 insgesamt 3 Auslagenscheiben und eine Glastür mit einem Ziegelstein eingeschlagen worden. Es gäbe allerdings dazu kein Bekennerschreiben und die TäterInnen wären unbekannt.

Die zweite Anzeige wurde am 2. März 2010 eingebracht. Es handle sich dabei um eine Verwaltungsübertretung, nämlich der Wiener Plakatierverordnung. In der Nacht vom 1. auf den 2. März 2010 hätten unbekannte TäterInnen auf einem Metallgerüst in einer Höhe von 10m ein Transparent der Größe 3m x 3m neben der A2-Südautobahn angebracht, auf dem folgendes zu lesen stand: Wenn sie uns kriminalisieren, werden wir kriminell! Laut Kriminalpolizei wären die TäterInnen linksradikale SympathisantInnen der Angeklagten.

Die Verteidigung fragte, was der Zusammenhang zum vorliegenden Verfahren wäre. Darauf sagte die Richterin, sie habe diese Anzeigen nur verlesen, weil die Polizei einen Zusammenhang zur kriminellen Organisation sehe.

Wiederum: der Fall der UVS-Richterin

Die Vernehmung von DDr. Balluch wurde dann fortgesetzt. Dazu wurden 3 Audiodateien von Telefongesprächen zwischen DDr. Balluch und der UVS-Richterin, die 5 Monate vorher eine Straferkenntnis gegen einen Tierschützer aufgehoben hatte, vorgespielt. In zwei der drei Telefonaten wurde praktisch nichts gesprochen, im dritten erzählte DDr. Balluch der Richterin von einem weiteren Verfahren gegen TierschützerInnen wegen einer Jagdstörung bei Marchegg und fragte an, ob er beraten werden könne. Die UVS-Richterin meinte am Telefon, dass sie leider nicht weiterhelfen könne.

DDr. Balluch sagte dazu, dass er eine Auskunft hätte wollen und dass es in einem zwischenmenschlichen Gespräch normal wäre, bei einer Anfrage, bei der man nicht weiterhelfen könne, ein leider hinzuzufügen. In jedem Fall gäbe es keinen Zusammenhang zu kriminellen Handlungen oder gar einer kriminellen Organisation. Vorgeworfen würde ihm ja nur, dass er durch Verbreiten von positiven Emails über die UVS-Richterin TierschützerInnen motiviert hätte, kriminell zu werden. Und das ließe sich beim besten Willen aus diesen Telefongesprächen nicht ableiten.

Interessant war jedenfalls die Beobachtung, dass die Richterin in diesem Verfahren sofort Telefonaudiodateien vorzuspielen in der Lage war, wenn es sich um Vorwürfe der Anklage handelte, nicht aber bei entsprechenden Anträgen der Verteidigung zur Entlastung. So waren in den Vortagen einige Vorführungen derartiger Audiodateien bis auf weiteres verschoben worden.

Und auf ein Neues: SHAC

Ein letztes Mal warf der Staatsanwalt ein Email von DDr. Balluch von vor einigen Jahren an die Wand, in dem dieser auf eine geplante Aktion von SHAC-Europa in Basel in der Schweiz hinwies, und in dem für die Teilnahme geworben wurde und die Bezahlung von Reisekosten durch diese Gruppe in Aussicht gestellt wurde. DDr. Balluch sagte dazu, er habe wahrscheinlich diesen Aufruf irgendwo am Internet gefunden und weitergeleitet, wie das in sozialen Bewegungen üblich ist. SHAC-Europa sei ihm kein Begriff. Jedenfalls dürfte es sich bei dieser Aktion nicht um eine kriminelle gehandelt haben, weil der Aufruf ja ganz öffentlich war. Wäre die Aktion kriminell verlaufen, hätte der Staatsanwalt sicher bereits den Polizeibericht vorgelegt, mutmaßte DDr. Balluch.

Letzte Fragen der Verteidigung

Anwalt Mag. Traxler erhielt zuletzt noch das Fragerecht. Ob DDr. Balluch den Decknamen Giles Reeves führe, wie der Staatsanwalt im Strafantrag behaupte, ob er sich auf Demonstrationen vermumme, ob es Zutrittskontrollen bei Tierschutztreffen gäbe, die er organisiere, ob er oder andere tote Briefkästen benützen würden und ob das Büro und das Materiallager des VGT Kommandozentralen einer kriminellen Organisation wären.

DDr. Balluch betonte, dass der Staatsanwalt diese Vorwürfe in seinem Strafantrag erwähne, aber niemals auch nur irgendeine Begründung dafür anführe. Das hielte er für sehr seltsam, dass der Staatsanwalt einfach derartiges ohne Begründung behaupten kann, und die Angeklagten müssten sich sozusagen freibeweisen. Oder würde es sich nur um Versuche handeln, den Charakter der Angeklagten in ein schräges Licht zu rücken? Jedenfalls würden alle obigen Behauptungen überhaupt nicht zutreffen.

Die SOKO hätte anfangs einige Privatwohnung als Kommandozentralen der kriminellen Organisation bezeichnet und Videofallen davor angebracht. Als sich dabei herausstellte, dass dort nichts Kriminelles vor sich ging, wurde dieser Vorwurf fallen gelassen. Mangels einer Kommandozentrale, die aber nach den juristischen Fachkommentaren zu § 278a notwendig sei, hätte der Staatsanwalt im Strafantrag die Räumlichkeiten des VGT als Kommandozentrale bezeichnet, ohne dafür eine Begründung zu haben.

Im Verlauf dieser Fragen wollte Anwalt Mag. Bischof Einwürfe der Richterin erklärt bekommen, worauf sie sagte, dass sie das dürfe, worauf Mag. Bischof meinte, die Richterin dürfe natürlich alles. Daraufhin ermahnte die Richterin den Anwalt. Dieser forderte eine Begründung für die Ermahnung und im Folgegespräch meinte die Richterin, sie hätte Mag. Bischof so interpretiert, als ob er ausdrücken hätte wollen, dass sie gegen die Strafprozessordnung handle. Es handle sich aber um ein Missverständnis und deshalb nahm sie die Abmahnung zurück.

Anschließend fragte Anwalt Mag. Traxler den Angeklagten zum ehemaligen Geschäftsführer des VGT, Dr. Plank. Die Buchhaltung des VGT hätte im Jahr 2001 gewarnt, dass Dr. Plank Tierschutzspendengelder nicht bestimmungsgemäß verwendet habe, worauf er bei der folgenden Generalversammlung abgewählt worden sei und anschließend hätte man sich einvernehmlich geeinigt, dass er ohne Abfindung mit sofortiger Wirkung den VGT verlasse. Dann wäre der Vorstand des VGT in das von diesem Verein angemietete Büro gefahren, um das VGT-eigene Material abzuholen. Dr. Plank habe sich geweigert, die Türe aufzusperren und hätte einfach die Datenbank des VGT kopiert. Anschließend wäre dem VGT ermöglicht worden, aus dem von ihm angemieteten Büro seine eigenen Sachen mitzunehmen. Das habe Dr. Plank in seiner Einvernahme bei der SOKO als Sturmtrupp bezeichnet, was beweise, wie sehr er in seiner Rachsucht gegen DDr. Balluch die Wahrheit verdrehe.

Die Richterin wollte dann wissen, ob DDr. Balluch vermute, dass eine anonyme Anzeige gegen ihn, die nur zwei Monate vor der besagten Generalversammlung, bei der Dr. Plank abgewählt worden war, bei der Polizei eingelangt sei, von Dr. Plank stamme. Darin wurde DDr. Balluch aller möglicher Straftaten bezichtigt. DDr. Balluch meinte, dass das sehr nahe liege, da dieses Verhalten für Dr. Plank typisch wäre, und dass er zu dieser Zeit mit allen Mitteln versucht hätte, seine Abwahl zu verhindern, und dass er schon damals DDr. Balluch alle Schuld an den Vorfällen gegeben habe. Abgesehen davon hätte er zu dieser Zeit bereits vertrauliche Informationen aus dem Umfeld von Dr. Plank erhalten, dass Dr. Plank diese Anzeige plane. Dr. Plank könne also in allen seinen Aussagen gegen DDr. Balluch kein Glauben geschenkt werden, weil er ihn mit großem Hass und Rachsucht seit vielen Jahren verfolge.

Zuletzt fragte Mag. Traxler, ob jene Personen, die in den Jahren 1988 und 2007 bei Straftaten mit möglichem Tierschutzbezug ertappt worden waren, DDr. Balluch bekannt wären. Dieser verneinte.

Dann wollte Mag. Traxler noch einen Film einer Überwachungskamera vorlegen, die einen Mann zeige, der zuerst die Auslage eines Pelzgeschäftes betrachte und dann, zwei Stunden später, etwas über die Auslagenscheibe leere. Das würde beweisen, dass diese Aktionen offenbar von EinzeltäterInnen und mehr oder weniger spontan gesetzt werden. Die Richterin behielt sich die Entscheidung darüber vor, ob der Film gezeigt werden dürfe.

DDr. Balluch wollte dann noch ein letztes Wort zu seiner Befragung sagen, aber die Richterin wollte es nicht hören. Falls sie sich fürchte, dass er ein politisches Statement von sich gäbe, könne sie beruhigt sein, er habe in allen seinen Äußerungen bisher immer zur Sache gesprochen. Die Richterin antwortete scharf, dass sie sich sicher nicht fürchte, und insbesondere nicht vor DDr. Balluch. Nach mehreren Versuchen konnte DDr. Balluch zuletzt doch noch sein Schlusswort sprechen. Dabei sagte er, dass ihm in der gesamten Befragung nur seine Gesinnung vorgeworfen würde, zusammen mit Handlungen, die in der NGO-Arbeit ganz normal wären. Er werde aber weder seine Gesinnung ändern, noch diese Handlungen nicht mehr setzen. So habe er bereits wieder einen Tierrechtskongress organisiert, Animal Liberation Workshops abgehalten, das Fadinger Forum weitergeführt, ein internationales Tierschutztreffen besucht und Verschlüsselungen installiert und weiterempfohlen. Zusätzlich liefe die VGT-Kampagne gegen Kleider Bauer weiter und er würde auch Keith Mann wieder zu einem Vortrag einladen, sollte sich die Gelegenheit ergeben. Auf der anderen Seite sei zu erwarten, dass auch weiterhin Sachbeschädigungen durch unbekannte Personen mit möglichem Tierschutzbezug durchgeführt würden, wie die Richterin am Anfang des Prozesstages vorgelesen hatte. Wenn also DDr. Balluch allein dafür ins Gefängnis gesperrt werden sollte, dann bräuchte man ihn gar nicht mehr herauslassen, weil alle vorliegenden Vorwürfe unverändert weiterbestehen werden, solange DDr. Balluch sich für Tierschutz einsetzen wird.

Dann forderte Verteidiger Dr. Haberditzl, dass jetzt alle Mitangeklagten zur Aussage von DDr. Balluch nach § 248 (3) StPO ein Kommentar abgeben dürften. Die Richterin unterbrach daraufhin die Sitzung, um diesen Antrag zu bedenken.

Gegenäußerung des Angeklagten Mag. Felix Hnat

Um 10:12 Uhr berief die Richterin die Sitzung wieder ein. Dem Antrag von Dr. Haberditzl werde stattgegeben, aber die Mitangeklagten sollten ihre Stellungnahme als Teil ihrer Einvernahme vornehmen und nicht sofort. Er anerkenne die Entscheidung der Richterin, obwohl das nicht dem Gesetz entspräche, meinte dazu Dr. Haberditzl. Fragwürdig ist für den Beobachter, wie jemand, der bereits seine Einvernahme hinter sich habe, wie DDr. Balluch, in seiner Einvernahme eine Stellungnahme zu den Aussagen seiner Mitangeklagten machen hätte können, wenn diese Aussagen erst nach seiner Stellungnahme getroffen würden.

Mag. Hnat erzählte, er wäre bereits seit 8 Jahren aktiv und seine Tätigkeit im Tierschutz würde zu 90% seine Funktion als Obmann der Veganen Gesellschaft VGÖ betreffen. Pelz und Tierversuche würden nur einen Bruchteil seiner Aktivität betreffen. Er organisiere hauptsächlich seinen Verein die VGÖ, sei auf 15 Email-Foren ähnlich zu Fadinger und erhalte ca. 150 Emails pro Tag. Er wäre sich sicher, dass es im Tierschutz keine kriminelle Organisation gäbe.

Er wäre etwa seit dem Jahr 2002 eines von 18.000 Mitgliedern des VGT, hätte dort aber nie eine Funktion ausgeübt oder auch nur irgendeinen Einfluss auf die maßgeblichen Entscheidungen gehabt.

Auch hier: radikale Emails

Die Richterin begann ihre Befragung mit der Vorlage einer Reihe von Internetbeiträgen, die Mag. Hnat auf dem öffentlich zugänglichen Forum vegan.at mit 3000 eingetragenen Mitgliedern verfasst hätte. Diese sollten belegen, dass Mag. Hnat mit gewissen ALF-Aktionen sympathisiere. Dazu meinte der Angeklagte, er würde die Befreiung von Tieren positiv sehen, aber Sachbeschädigungen oder gar Brandstiftungen ablehnen. In den genannten Zitaten wäre es um eine Straftat in Kroatien und deren Schaden für die öffentliche Meinung gegangen. Gewisse Aktionen hätten eine moralische Berechtigung, wären aber politisch abzulehnen. Es handle sich dabei um seine Privatmeinung, die aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate würden nicht seine volle Meinung widergeben. Sein Diskussionsbeitrag hätte nur das Ziel verfolgt, zu verhindern, dass AktivistInnen wegen derartiger Aktionen aufhören zu demonstrieren. Gewalt gegen Menschen sei deutlich schlimmer als eine eingeschlagene Scheibe.

Mag. Hnat legte dann zu einigen Zitaten das Gesamtemail vor und meinte, wenn er vom Vortäuschen anderer Meinungen in der Öffentlichkeit spreche, dann meine er, dass es im politischen Aktivismus notwendig wäre eine gemeinsame Basis mit dem Gegenüber zu finden, so könne man z.B. FleischesserInnen nicht verurteilen, sondern müsse auf sie zugehen.

Auch der Staatsanwalt legte radikale Interneteinträge, die von Mag. Hnat stammen sollten, vor. Dieser zeigte dann allerdings das Gesamtemail, und dabei stellte sich heraus, dass Mag. Hnat diese Emails mit einer Distanzierung von der ALF begonnen hatte. Anschließend stand in dem Text, Mag. Hnat würde jetzt die Meinung von Menschen widergeben und so zur Diskussion stellen, die die ALF verteidigen würden. Das beweise klar, dass Mag. Hnat die folgenden Ausführungen nicht als seine Meinung präsentiert hatte. Andere Personen würden diesbezüglich sehr radikale Thesen vertreten, so habe sein Opa zu Lebzeiten gemeint, Legebatterien gehörten abgefackelt. Es ging also in diesen Emails lediglich um Reflektionen über verschiedene Thesen anderer Personen.

Die Richterin wollte wissen, warum Mag. Hnat die Argumente anderer widergebe und warum er keinen Aufruf zu legalen Handlungen gemacht habe. Dazu sagte Mag. Hnat, dass er bereits 2500 Mal auf dem Internet zu legalen Handlungen aufgerufen habe, aber dass die Polizei diese Emails eben nicht im Strafantrag sammeln würde. Es ging im vorliegenden Fall um theoretische Diskussionen über wirtschaftliche Auswirkungen von Sachbeschädigungen.

Mag. Hnats Anwältin will immer wieder eine Frage stellen, bekommt aber von der Richterin nicht das Wort erteilt. Der Staatsanwalt und die Richterin wechseln sich bei ihren Fragen regelrecht ab, aber die Verteidigung kann nicht zu Wort kommen. Später, wurde Dr. Lehner von der Richterin vertröstet.

Radikale Emails zur Kleider Bauer Kampagne

Auf Befragen meinte Mag. Hnat, dass die Kampagne gegen Kleider Bauer das Ziel habe, die KonsumentInnen zu überzeugen. Sachbeschädigungen hätten keinen Bezug zu ihm. Seine Emails auf dem Fadinger-Forum hätten sicher niemanden zu Straftaten ermuntern können, allein schon weil nur nominierte Mitglieder auf diesem Forum wären, denen man vertrauen könne. Breite Diskussionen seien in Internetforen wie Fadinger üblich, Sachbeschädigungen würden als Thema maximal 0,1% aller diskutierten Themen ausmachen.

Ob dem Angeklagten Fälle bekannt wären, bei denen die Polizei legale Aktivitäten verhindert habe, fragte Anwalt Dr. Haberditzl. Ja, meinte Mag. Hnat, so gab es z.B. rigorose Demoverbote gegen friedliche Kundgebungen. Ob das eine juristische oder seine private Meinung wäre, wollte die Richterin wissen. Auch das Verteilen von Flugblättern hätte die Polizei zuweilen widerrechtlich verhindert. Ob er da dabei gewesen wäre oder nur vom Hörensagen berichte, fragte die Richterin. Da rief Dr. Haberditzl dazwischen, dass er das jedenfalls persönlich erlebt habe, er selbst habe dabei versucht die Flugblätter zu verteilen.

Vorwurf: versuchte Nötigung der Firma Fürnkranz

Generell meinte Mag. Hnat zu diesem Vorwurf, er würde ihn nicht verstehen und er halte ihn politisch für problematisch. Die Richterin legte dann den kompletten Emailaustausch zwischen Mag. Hnat und der Firma Fürnkranz vor. Der unbedarfte Beobachter musste sich allerdings sehr wundern, in wiefern diese Kommunikation als Nötigung interpretiert werden könnte, zumal Mag. Hnat immer ausnehmend höflich blieb und keinerlei Drohungen ausstieß. Vielmehr stellte er eine positive Bewerbung von Fürnkranz in Tierschutzkreisen in Aussicht, sollte Fürnkranz aus dem Pelzhandel aussteigen. Den Emails war auch zu entnehmen, dass sowohl die Vier Pfoten als auch eine Offensive gegen die Pelzindustrie bei Fürnkranz vorstellig geworden waren. Mag. Hnat kündigte lediglich Demonstrationen an, sollte Fürnkranz weiter Pelz verkaufen wollen. Es werde eine Abstimmung auf der Webseite des VGT für die Auswahl des nächsten Kampagnenziels geben, die Fürnkranz durch eine Ausstiegserklärung verhindern könne.

Mag. Hnat hatte alle diese Emails mit einer Emailadresse des VGT geschrieben. Er habe das ehrenamtlich gemacht, weil er von der zuständigen Kampagnenleiterin dazu gebeten worden sei. Diese wäre an ihn herangetreten, weil er an der Wirtschaftsuni studiert habe. Er wäre nicht auf die Idee gekommen, dass Fürnkranz an eine Drohung durch Sachschäden denke, da er ja mit einer Emailadresse des VGT geschrieben habe, und die Kundgebungen und Kampagnen des VGT bekanntermaßen immer friedlich und ohne Straftaten verlaufen würden. Er habe auch nur die VGT-Webseite als Link angegeben, auf der niemals irgendwelche Berichte von Sachbeschädigungen veröffentlicht worden wären. Abgesehen davon habe Fürnkranz zuletzt eine Zusage gemacht, keinen Pelz mehr zu verkaufen, und dazu angemerkt, sollte der VGT auch nur eine Demonstration vor Fürnkranz-Filialen abhalten, diese Abmachung gegenstandslos wäre. Das beweise, so Mag. Hnat, dass Fürnkranz nur an Demonstrationen im Rahmen der Kampagnen gedacht habe. Zudem zitierte Mag. Hnat einen Brief des Rechtsvertreters von Fürnkranz aus dem Gerichtsakt, in dem dieser betonte, dass Fürnkranz nicht wegen den TierschützerInnen mit Pelzhandel aufgehört habe. Im Übrigen, schloss Mag. Hnat seine Ausführungen, habe Fürnkranz tatsächlich nie mit dem Pelzhandel aufgehört, bis heute nicht. Und allein schon deshalb wäre eine Anklage wegen vollendeter Nötigung gegenstandslos.

Die Kampagne gegen Pelz bei P&C

Die Richterin legte eine Liste von Sachbeschädigungen vor, die gegen die Firma P&C in einer mehrjährigen Kampagne begangen worden seien. Fast alle dieser Straftaten wurden allerdings im Ausland verübt, antwortete Mag. Hnat, und deshalb habe er von den meisten nichts gewusst. Abgesehen davon habe die Tierschutzorganisation Vier Pfoten ebenfalls den Kampagnenerfolg gegen P&C auf ihrer Webseite beworben. Die Anwältin von Mag. Hnat legte einen entsprechenden Webseitenausdruck vor. Anschließend habe es gemeinsam mit den Vier Pfoten Recherchen gegeben, welche Geschäfte noch Tierpelze verkaufen würden, um ein Kampagnenziel zu finden.

Ein Email von Mag. Hnat im Fadinger Forum, das offenbar von einem Newsletter einer Offensive gegen die Pelzindustrie OGPI stammte, und in dem von einem Sachschaden bei P&C die Rede war, wurde vorgelegt. Das habe er lediglich zur Information verbreitet, meinte Mag. Hnat. Er selbst habe bei der OGPI nicht mitgewirkt es handle sich ja nur um eine Webseite.

Die Offensive gegen die Pelzindustrie

Dann legte der Staatsanwalt wieder radikale Emails vom Fadinger-Forum vor. Darin würde Mag. Hnat von Kontakten zur OGPI sprechen, meinen, die OGPI würde sich nicht von ALF-Aktionen distanzieren, der VGT sei aber ein seriöser Verein und die OGPI habe eine ALF-Drohwirkung.

Mag. Hnat führte zu diesem Email aus, dass es nur die Reaktion auf einen Streit gewesen sei. Dazu legte er die gesamte Emailkorrespondenz vor. DDr. Balluch habe sich deutlich gegen die OGPI ausgesprochen und er habe ein Eskalieren dieses Konflikts verhindern wollen und sich als Mediator, nicht als Kontaktmann, angeboten. Die OGPI an sich sei nur eine Webseite, www.offensive-gegen-die-pelzindustrie.org, auf der alle Aktivitäten gegen Pelz im deutschsprachigen Raum aufgelistet werden.

Von 12:45 Uhr bis 14 Uhr gab es eine Mittagspause.

Anschließend ging es weiter um die OGPI. Mag. Hnat legte einen Leserbrief von einer Universitätsprofessorin aus Innsbruck vor, die sich an den Kurier gewandt hatte und dabei die Webseite der OGPI als eine Seite zitierte, auf der Informationen zu Pelztierleid zu finden wären. DDr. Balluch habe dieses Email kritisiert, weil er die VGT-Webseite für viel besser halte. Mag. Hnat wollte damit zeigen, dass die Webseite der OGPI in der Wahrnehmung der Tierschutzszene eine informative Seite zum Pelztierleid und nicht ein Medium zur Weitergabe von Informationen zu Sachbeschädigungen gewesen wäre.

Ein Jahr später: wieder Fürnkranz

Die Verteidigung von Mag. Hnat legte dann eine Reihe von Telefongesprächen aus den Überwachungsprotokollen vor, bei denen Mag. Hnat mit der Pelzkampagnenleiterin des VGT gesprochen habe. Es wurde diskutiert, dass Fürnkranz weiterhin Pelz führe und dass eine Mini-Kampagne stattfinden solle. Diese Mini-Kampagne wurde auch am Telefon besprochen und es ging dabei um Demonstrationen, Flugblätter und Informationstische. Dazu nahm Mag. Hnat, ein Jahr nach dem Emailverkehr, wieder Kontakt mit Fürnkranz auf.

Der Staatsanwalt entnahm einem weiteren Telefongespräch, dass Fürnkranz von Mag. Hnat gefragt wurde, ob man nicht wüsse, was es für Konsequenzen habe, wenn Fürnkranz sich nicht an ihre Erklärung zum Pelzausstieg halte. Mag. Hnat gab an, dass es sich dabei selbstverständlich um die Ankündigung einer normalen Kampagne gehandelt habe. Das würden alle NGOs machen und es wäre ein notwendiger Teil der Arbeit in der Zivilgesellschaft. Auch die Vier Pfoten hätten Druck auf Fürnkranz ausgeübt, hätten ebenfalls Kontakt aufgenommen und von ihrer Webseite automatisierte Protestemails versandt.

Vorwurf: Versuchte Nötigung von Kleider Bauer

Die Richterin begann den Vorhalt mit der gesamten Geschichte der Telefonkonversation, wie sie von Angestellten von Kleider Bauer subjektiv aufgezeichnet worden waren. Danach habe Mag. Hnat mit Demonstrationen gedroht, eine Frist gesetzt und davon gesprochen, dass es wie bei P&C Demonstrationen geben werde. In einem weiteren Email habe es auch einen Link zur Webseite der OGPI gegeben. Im selben Email wird aber auch gesagt, dass die Vier Pfoten bereits zweimal in der Tageszeitung Österreich einen negativen Artikel wegen Pelz bei Kleider Bauer zustande gebracht hätten.

Mag. Hnat meinte dazu, den Link zur OGPI-Webseite hätte er nur angegeben, weil es zu dieser Zeit auf der Webseite des VGT keine zusammenfassenden Berichte über die Pelzkampagnen gegeben habe. Der Link habe direkt zu einer Liste von legalen Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams geführt.

Warum er auch angegeben habe, Kleider Bauer könne sich finanziell und nervlich einiges ersparen, wenn sie mit dem Pelzhandel aufhören würden, wollte die Richterin wissen. Die Demonstrationen des VGT würden die KundInnen von Kleider Bauer über Pelz informieren, und deren verändertes Kaufverhalten könnte sich finanziell auf Kleider Bauer auswirken.

Es wurde auch ein Brief der Tierschutzorganisation PETA-Deutschland vorgelegt, in dem diese sich als Vermittler zwischen den österreichischen Tierschutzorganisationen und Kleider Bauer anbot und meinte, auch sie würde die Kampagne gegen Kleider Bauer unterstützen.

Und wieder radikale Emails

Die Richterin legte Mag. Hnat von der Polizei ausgewählte Ausschnitte von drei Emails vor, die Mag. Hnat kommentieren solle. Dieser meinte dazu, die Polizei würde absichtlich die Inhalte verzerren und er beantrage daher, die Emails zur Gänze zu sehen. Das würde beigeschafft, gab die Richterin bekannt. Aber die Richterin sagte scharf, dass Mag. Hnat aufpassen solle, der Polizei nicht Amtsmissbrauch vorzuwerfen, wenn er behaupte, die SOKO lüge. Daraufhin standen Anwalt Dr. Haberditzl und die Angeklagten DDr. Balluch und Jürgen Faulmann auf und verkündeten unisono, dass auch sie behaupten würden die SOKO habe gelogen, und dass sie dafür jederzeit zahlreiche Beweise vorlegen könnten.

Der Staatsanwalt legte dann noch Emails von Mag. Hnat vor, die eine Nähe von ihm zur OGPI suggerieren sollten. So habe er einmal einen OGPI-Infoabend im Amerlinghaus in Wien beworben. Er habe diese Ankündigung nur zur Information weitergeleitet, er wäre selbst nicht dort gewesen. Die Basisgruppe Tierrechte, die laut Ankündigung diese Veranstaltung durchgeführt habe, hätte ihn zu dieser Zeit nicht auf ihren Veranstaltungen geduldet, weil er mit ihnen zerstritten war. Dass er in einem Email erwähne, er würde Informationen an die OGPI weiterleiten, heiße nicht, er habe jemanden bei der OGPI gekannt. Er habe eben nur Informationen per Email weitergegeben.

Um 15:40 Uhr wurde die Sitzung auf den kommenden Montag vertagt.

15 Kommentare

Warum kann Dr. Plank es nicht erwarten unter Wahrheitpflicht seine gerichtliche Zeugenaussage abzulegen? ( OTS von eben)

Danke Herr Kirchmaier für die detaillierte und sachliche Information!
Sofern ich dem Prozess bisher persönlich beiwohnte, kann ich Ihre Information nur als sehr objektiv bezeichnen.
Wenn ich die bisherige Verhandlung betrachte, erkenne ich nicht, worauf sich die Anlage stützt. Es fällt sogar schwer den Strohhalm zu erkennen, an den sie sich klammern könnte. DDr. Balluch und dem VGT ist es offensichtlich von Anfang an gelungen, eine derart große Kluft zwischen ihre Aktivitäten und hier relevanten Straftaten zu setzen, dass auch mit den bizarrsten Konstruktionen der Anklage, keine Verbindung hergestellt werden kann. Als bizarr bezeichne ich (absichtlich?) falsche Übersetzungen der SOKO, oder Versuche Textpassagen als Meinungen der Angeklagten wiederzugeben, die sich bei Betrachtung des kompletten Schriftstückes als Zitate erweisen, von denen sich die Autoren ein paar Sätze weiter ausdrücklich distanzieren.
Die Fragen nach der Gesinnung der Angeklagten, erinnern unweigerlich an die Inquisition. Das ist der Stil, den dieser unselige 278er hervorruft!
Die Stoßrichtung der Anklage ist, diesen Paragraphen so auszulegen, dass sich jedes beliebige fördernde Mitglied eines (gemeinnützigen!)Vereins für Straftaten veranworten müsste, bei denen ein Krimineller das Kürzel des Vereins in der Nähe des Tatorts hinterlässt, oder wenn das Opfer einer Straftat, gegensätzliche Interessen zum Verein hat. Mit diesem Gesetz hätte jede Diktatur ihre Freude, aber in einem Rechtsstaat sehe ich keinen Raum dafür!! Ich kann die Seriosität der Arbeit des VGT nur bewundern! Jetzt mal ehrlich: wer von uns, welcher andere Verein, welche kirchliche Organisation, welche Partei könnte nach derart intensiven Recherchen über einen so langen Zeitraum eine derart weiße Weste vorweisen! -So gesehen, eigentlich schon wieder verdächtig weiß, Herr Staatsanwalt.
WG

Über die Tage hat das Interesse an dem Prozess durch Öffentlichkeit und Medien langsam abgenommen.
das ist einerseits bedauerlich, andererseits bietet es die gelegenheit, auch aus entfernteren gegenden anzureisen und sicher platz im gerichtssaal zu finden. es interessiert mich ungemein, die mir in einer demokratie etwas seltsam anmutende prozessführung anzusehen.

Ich bin dafür die nächsten §278a Prozesse gegen die FPÖ und die Kirche zu führen. Eine gewisse Nähe zu rechtsradikaler Wiederbetätigung bzw. Kindesmissbrauch wird sich zweifelsfrei herstellen lassen.

Ich kenne Sie nicht und weiß daher nicht, ob Sie nun ein linkslinker Gutmensch sind oder bloß ein aufrechter Österreicher, der sich wie ich Sorgen macht, weil unser Rechtsstaat den Bach hinuntergeht, und der daher an einer möglichst detaillierten Information der Öffentlichkeit interessiert ist. In jedem Fall danke ich Ihnen für die Übernahme dieser undankbaren Aufgabe – mir selbst wird bei dieser Prozessführung so schlecht, dass ich es erst drei Vormittage ausgehalten habe. BItte lassen Sie sich nicht entmutigen und setzen Sie Ihre Berichterstattung fort.

Mit besten Grüßen
Dr. Gernot Neuwirth

Also wenn man diese Berichte so liest denkt man sich man ist im falschen Film.
Um was geht es in diesem Prozess eigentlich? Um Stammtischäußerungen im Internet? Um Recherchen ob Pelz verkauft wird oder nicht?
Ich bin echt erschüttert von diesem Verfahren!
mfg
Elfi H.

Es ist wie hier schon öfters erwähnt ein totaler Skandal, dass es bei den bisherigen Befragungen eigentlich nur um Gesinnungsauslotung geht – und nicht wie immer wieder von der SOKO vorgeschoben wird – um konkrete Delikte! Haben wir jetzt freie Meinungsäusserung in diesem Land oder nicht?! Sonst muss man eigentlich gleich auswandern! Nordkorea, China, Iran & Co lassen grüßen!

Bin an diesem Tag wieder im Gerichtssaal gesessen. Man fühlt sich ganz ohnmächtig, wenn man die Ungerechtigkeiten dieser Richterin hinnehmen muss, ohne etwas sagen zu dürfen.
Die Richterin ist ein absoluter Skandal.

Die Richterin, so scheint mir, strebt ihren nächsten Karriereschritt an: Justizministerin! – die Interessen ÖVP-naher Kreise werden bis jetzt ganz hervorragend vertreten. Außerdem läßt ein derart überhebliches und respektloses Verhalten gegenüber den Angeklagten Tierschützern auf gröbere Defizite in ihrem Character schließen.

Ob sie als Justizministerin dann auch ein so inkompetentes Gestammel wie die derzeitige JM von sich geben wird?

Fraglich, ob es schlau ist, wenn der eigene Anwalt durch seine Fragen uralte Streitigkeiten im Tierschutz wieder aufwärmt und den Angeklagten dazu animiert, den für 14. Juni als Zeugen geladenen Dr. Plank öffentlich schlecht zu reden. Offenbar wollen Anwalt und Angeklagter, dass der hasserfüllte Streit vor Gericht neuerlich eskaliert. Was soll im Antitierrechtsprozess damit erreicht sein?

Aber die Richterin sagte scharf, dass Mag. Hnat aufpassen solle, der Polizei nicht Amtsmissbrauch vorzuwerfen, wenn er behaupte, die SOKO lüge. Daraufhin standen Anwalt Dr. Haberditzl und die Angeklagten DDr. Balluch und Jürgen Faulmann auf und verkündeten unisono, dass auch sie behaupten würden die SOKO habe gelogen, und dass sie dafür jederzeit zahlreiche Beweise vorlegen könnten.

Bester Part

Dieser Prozess (nur in Gänsefüßchen!) ist für mich ein ragendes Dokument eines zivilisatorisches Versagens, ja, eines zivilisationshistorisch säkularen Rückschritts. Ich habe zahlreiche Protokolle von mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hexenprozessen studiert (vgl. z.B. http://www.sagen.at/doku/siller/zauberspruch_hexenprozess.html) und muss sagen: Die Hexenrichter hatten den InkulpatInnen wenigstens Schadenszauber vorzuwerfen… Im übrigen finden sich zahllose verblüffende Analoga: Du hast einmal gesagt… = Sie haben mal vor 20 Jahren ein E-Mail geschrieben…; Du hast auf dem Hexensabbath mit dem Teufel gebuhlt = Sie haben in England einen Tierschützer getroffen…. Und weil die Methoden der Überwachung und Observation heute so viel verfeinerter sind (bis zu Mikrophonen im Schlafzimmer), ist alles noch viel makabrer und grotesker. Gottlob ist wenigstens die Folter abgeschafft!

Ja, dieser Prozess zeigt wirklich deutlich: Die unüberbietbare Klimax einer zehnjährigen Entwicklung ist nun, 2010, erreicht: Das Jahrzehnt seit der Wende war für Österreich eines der politischen Schamlosigkeit. (Norbert Mayer in: Die Presse, Print-Ausgabe, 30.01.2010). Dazu ausführlicher: vgt.at/presse/news/2010/LageDerNation.pdf. Schon im STANDARD vom 05.09.2008 sprachen Peter Sloterdijk und Peter Weibel von einem Schritt zur Infragestellung der Demokratie durch eine Justiz mit manifesten lobbyistischen Neigungen.

Ao.Univ.-Prof. Dr. Max Siller

Darauf sagte die Richterin, sie habe diese Anzeigen nur verlesen, weil die Polizei einen Zusammenhang zur kriminellen Organisation sehe.

also ist der balluch (die organisation) jetzt schuld daß es wegen dem klamaukprozeß sympathisanten gibt ?

und :
Fragwürdig ist für den Beobachter, wie jemand, der bereits seine Einvernahme hinter sich habe, wie DDr. Balluch, in seiner Einvernahme eine Stellungnahme zu den Aussagen seiner Mitangeklagten machen hätte können, wenn diese Aussagen erst nach seiner Stellungnahme getroffen würden.

ist die richterin echt so dumm ?
2011 ist in derzukunft sag ich nur.

wenn ich nicht zu legalen handlungen aufrufe bin ich kriminell ?
langsam wirds echt, echt schräg.

Operation Spring 2.0