Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 4. Tag

Dienstag 9. März 2010

Inhalt:

Die zweite Woche des Tierschutzprozesses soll offenbar weiterhin im Zeichen der Einvernahme des Hauptangeklagten, des Obmanns des Vereins Gegen Tierfabriken DDr. Martin Balluch, stehen. Wie gewohnt pünktlich um 9 Uhr früh eröffnete die Richterin Mag. Sonja Arleth diesen 4. Prozesstag wiederum mit Fragen an ihn. Zuvor verkündete sie allerdings die Entscheidung, die Anträge der Verteidigung, dass die Angeklagten Laptops zur leichteren Einsicht in den immerhin etwa 200.000 Seiten starken Gerichtsakt benützen dürfen, zurückzuweisen. Als Begründung führte sie an, dass sonst nicht sichergestellt wäre, dass die Angeklagten untereinander kommunizieren. Selbst den Zusatzantrag der Verteidigung, nur Laptops des Gerichts für die Akteneinsicht zu benutzen, bei denen sichergestellt ist, dass keine Kommunikation unter den Angeklagten möglich wäre, schmetterte sie ab.

Die Anwältin von DDr. Balluch wollte dann noch einige Beweisanträge formulieren, die in der letzten Sitzung zeitlich nicht mehr möglich waren. Doch die Richterin bestand darauf, zuerst selbst weitere Fragen zu stellen, anschließend wiederum dem Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler das Wort zu erteilen und erst danach die Beweisanträge der Verteidigung anzuhören.

Englischer Tierschutzaktivist Keith Mann

Die Richterin legte einen Polizeibericht vor, nach dem DDr. Balluch einen Herrn namens Keith Mann im Jahr 2007 vom Flughafen abgeholt habe. Keith Mann wäre aber eine Person, die aufgrund einer Straftat mit Tierschutzbezug im Jahr 1991 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden sei. Zusätzlich hätte der Verein Gegen Tierfabriken VGT Keith Mann die Reisekosten ersetzt. Wie ließe sich das mit DDr. Balluchs Behauptung in Einklang bringen, er würde sich von der ALF distanzieren?

Dazu meinte DDr. Balluch, dass, erstens, diese Straftat bereits 19 Jahre her sei. Zweitens hätte er Keith Mann abgeholt, weil dieser weltweit sein über 600 Seiten starkes Buch über die Geschichte der Tierrechtsbewegung präsentiert hätte und dafür in Österreich zu Besuch war. Es sei normal bei Gästen die Reisekosten zu begleichen. Abgesehen davon wäre Keith Mann ein Repräsentant der englischen Tierschutzpartei, die dort zu Parlamentswahlen antritt. Dazu legte DDr. Balluch einen Webseitenausdruck dieser Partei von Facebook vor.

Die Richterin bezog sich dann auf einen Eintrag von DDr. Balluch in einem Internetforum, wo er von Keith Manns Besuch in Österreich berichtete. Dabei soll DDr. Balluch gesagt haben, er hätte mit Keith Mann nicht diskutieren können, weil dieser zu radikale Thesen vertrete und Straftaten für den Tierschutz in ihrer Bedeutung bzgl. erreichten Tierschutzzielen überbewerte. Dazu meinte DDr. Balluch, dass dieses Gespräch beweise, dass er, DDr. Balluch, offensichtlich diese Meinung nicht nur nicht teile, sondern rundheraus ablehne. Aber Keith Mann habe in seinen Vorträgen in Österreich nicht über Straftaten gesprochen, sondern sein Buch präsentiert.

Weitere Kontakte von DDr. Balluch zu radikalen Tierschützern in England

Die Richterin legte ein weiteres Email von DDr. Balluch von vor 8 Jahren vor, in dem er von einem Mann namens Robin Webb berichtete, der für die ALF in England Pressegespräche führen würde und der in den USA bei einer Demonstration kurzfristig festgenommen worden wäre, weil nur 50 Personen für diese Kundgebung zugelassen waren, aber er nichtsahnend als 51ter teilgenommen hätte. DDr. Balluch erläuterte dazu, dass er diese Information am Internet aufgeschnappt und lediglich an potentiell Interessierte weitergegeben hätte. Robin Webb wäre lange Zeit im Vorstand des ältesten Tierschutzvereins der Welt, der RSPCA, gewesen und hätte dann als 60-70 Jahre alter, über jeden Verdacht kriminell zu handeln erhabener Mann mit gutem Ruf im Tierschutz die Rolle übernommen, in den Medien die Aktionen der ALF zu erklären. Er hätte dabei keinen persönlichen Kontakt zu den AktivistInnen und auch keine internen Informationen, er würde nur ihre Aktionen im Sinne der Richtlinien der ALF, eben keine Gewalt gegen Menschen und andere Tiere anzuwenden, interpretieren.

In zwei weiteren Emails, so die Richterin, hätte DDr. Balluch wohlwollend von zwei TierschutzaktivistInnen in England namens David Blenkinsop und Heather Nicholson berichtet, die wegen verschiedener Straftaten in Untersuchungshaft saßen. DDr. Balluch hätte auch dazu aufgerufen, ihnen Briefe in die Haft zu schicken. Dazu meinte DDr. Balluch, dass er wüsse, dass die Staatsanwaltschaft oft falsche Vorwürfe vorbringe, wie das ja auch im vorliegenden Verfahren gegen ihn geschehen wäre. Hätten alle Menschen der Staatsanwaltschaft und dem Innenministerium geglaubt, dann wären keine Briefe an DDr. Balluch in der U-Haft geschrieben worden. Er habe aber mehr als 300 Briefe aus aller Welt erhalten und sei darüber sehr froh gewesen. Abgesehen davon wäre DDr. Balluch auch Mitglied des Vereins Lifelines gewesen, der zu allen Häftlingen in Todeszellen weltweit Briefkontakte herstellt. DDr. Balluch selbst habe 8 Jahre lang mit einem Todesstrafenkandidaten in Pennsylvania in den USA Briefe ausgetauscht. Man werde ihm aber sicher nicht unterstellen, dass er die Taten dieses Menschen gutheißen würde. Aber er sei für ihn eine Frage der Menschlichkeit, Personen, die unter großer psychischer Belastung stehen, und sei es durch eigenes Verschulden, zumindest durch briefliche Anteilnahme beizustehen.

Und wieder zur Webseite Erzengel

Wie schon einmal zuvor fragte die Richterin als nächstes, ob DDr. Balluch auch für die Webseite arkangelweb.org, auf deutsch Erzengel, Berichte geschrieben hätte. DDr. Balluch bestätigte das und wies noch einmal auf die Vorlage von Webseitenausdrucken dieser Seite hin, die er bereits als Beweismittel eingereicht hätte und die beweisen würden, dass auf dieser Webseite keine kriminellen Inhalte und auch keine Berichte von Straftaten verbreitet worden wären.

Daraufhin legte die Richterin Snapshots von einer Googlesuche zu Arkangel und Webseite vor, die sie am Vortag, also am Sonntag, durchgeführt hätte. Laut dieser Informationen wäre die Zeitschrift Arkangel von Ronny Lee, dem Gründer der ALF, im Jahr 1988 ins Leben gerufen worden. Es wurden auch Beschreibungen der ersten Zeitungen der Jahre 1988 und 1989 vorgelegt. Daraufhin fragten andere Angeklagte, auf welche Webseite bzw. Stelle im Gerichtsakt sie sich dabei beziehe. Als die Richterin daraufhin wiederholte, sie hätte das selbst recherchiert, also gäbe es keine Beziehung zum Akt, aber sie könne auch keine Webseitenadresse nennen, setzte sich einer der Angeklagten in die Zuschauerreihen und meinte, bei dieser Art der Vorlage von Beweisen hätte er nicht die Einspruchsmöglichkeiten eines Angeklagten und könne daher gleich im Zuschauerraum Platz nehmen. Auf Antrag zweier der VerteidigerInnen unterbrach die Richterin daraufhin für 5 Minuten die Sitzung.

Bei Wiederaufnahme fragte DDr. Balluch noch einmal, auf welcher Webseite diese Inhalte zu finden wären, und dabei stellte es sich heraus, dass es sich um die Webseite animalliberationfront.com handle. DDr. Balluch betonte, zu dieser Webseite keinerlei Kontakte zu haben und die genannten Zeitschriften wären ja über 20 Jahre alt. Mittels Googlesuche ließe sich letztendlich jede Webseite des Internets finden. Er selbst hätte nur Berichte auf die Webseite arkangelweb.org geschickt, die, wie bereits vorgelegt, keine kriminellen Inhalte gehabt habe.

Die Richterin nahm daraufhin auf ein Email Bezug, in dem DDr. Balluch positiv von der Werbung für ein Tierschutzgathering berichtete, das in einer radikalen amerikanischen Tierrechtszeitung veröffentlicht worden wäre. DDr. Balluch habe das cool gefunden. Dieser rechtfertigte sich damit, dass er den Scan dieser Werbung und nicht die gesamte Zeitschrift per Email zugeschickt bekommen und weiterverbreitet hätte. Cool wäre dabei gewesen, dass man sogar in den USA auf Österreich aufmerksam würde, was sonst sehr selten geschehe. Die einen bekommen für Österreich einen Oscar, die anderen schaffen das weltweit beste Tierschutzgesetz, beides würde zu Recht die Aufmerksamkeit der Welt auf Österreich lenken, und das wäre eben cool.

Interview mit Tierrechtszeitung

Als nächstes legte die Richterin die deutsche Übersetzung eines Interviews von DDr. Balluch mit einer amerikanischen Tierrechtszeitung vor. Darin stand in der Überschrift, dass DDr. Balluch 50 offene Überfälle auf Legebatterien in Österreich erfolgreich durchgeführt hätte und dass er eine Nerzfarm sabotiert hätte. DDr. Balluch wies daraufhin, dass am Beginn dieser Übersetzung stünde, dass sie von HL durchgeführt worden sei. HL, so DDr. Balluch, wäre wahrscheinlich Herbert Landauf, ein Mitglied der SOKO gegen den Tierschutz, das durch seine eher beschränkten Fähigkeiten bekannt sei, weshalb dieser Übersetzung nicht zu trauen wäre.

Die Richterin legte daraufhin nach einigem Suchen eine beglaubigte Übersetzung des Interviews vor, in dem statt von Nerzfarmsabotage von Nerzjagdsabotage die Rede ist. Allerdings stand auch in dieser Übersetzung, dass DDr. Balluch 50 offene Überfälle auf Legebatterien durchgeführt hätte. DDr. Balluch klärte dazu auf, dass das englische Wort raid in dem Artikel verwendet worden sei, und dieses Wort würde laut Wörterbuch neben Überfall auch Razzia heißen, und in dieser Bedeutung käme es dem gemeinten Sinn, nämlich in 50 Legebatterien recherchiert zu haben, viel näher.

Die Richterin projizierte daraufhin die beglaubigte Übersetzung des Artikels an die Wand, las aber aus der falschen Übersetzung des Herrn Landauf vor. Weil aber für das Protokoll lediglich die gesprochenen Worte aufgenommen werden, kam so die falsche Übersetzung ins Protokoll, weshalb einer der Angeklagten herausrief, dass der falsche Text vorgelesen werde. Die Richterin las dann zwar vom projizierten Text vor, fiel aber immer wieder auf den falschen Landauf-Text zurück.

Vorgehalten wurde DDr. Balluch, er hätte in diesem Interview gemeint, in Österreich würde die Tierrechtsbewegung direct actions mit politischen Aktivitäten in idealerweise verknüpfen. Dazu meinte er, direct actions im englischen wären etwas anderes als direkte Aktionen im Deutschen. Letztere kämen aus der Tradition des Anarchismus im 19. Jahrhundert und würden sich lediglich auf strafbare Handlungen beziehen. Ersteres käme aus der Tradition des zivilen Ungehorsams und würde derlei Aktionen meinen. Friedensnobelpreisträger Martin Luther King habe immer von non-violent direct action gesprochen, wenn er von seinen Aktionsformen sprach. DDr. Balluch habe also in seiner Aussage im Interview gemeint, dass die Tierschutzbewegung in Österreich in idealer Form die Kombination von vernünftigen und pragmatischen politischen Forderungen mit konfrontativen Kampagnen auf der Basis von Aktionen des zivilen Ungehorsams geglückt wäre und deshalb das weltbeste Tierschutzgesetz zustande gekommen sei.

In einem anderen Abschnitt des Interviews sagte DDr. Balluch, dass er meine, dass gute Tierschutzgesetze, die eine strenge Tierhaltung vorschreiben, die Tierindustrie in den Abgrund treiben würden. Dagegen könnten strafbare Handlungen nur Stiche sein, die niemals einen gleich großen Effekt hätten. Das würde belegen, dass DDr. Balluch sich in diesem Interview für gesetzliche Änderungen und gegen strafbare Handlungen aussprechen würde.

Manchmal, so legte die Richterin das nächste Zitat von DDr. Balluch vor, wären Aktionen am Rande der Legalität und darüber hinaus notwendig. Dazu meinte DDr. Balluch, dass er damit jene Aktionsformen gemeint habe, die in seinem Buch Widerstand in der Demokratie beschrieben seien. Diese Aktionsformen seien zwar illegal, aber demokratiepolitisch unbedenklich und von den Aktivitäten einer kriminellen Organisation meilenweit getrennt. In den folgenden Zitaten des angeführten Interviews wurden auch tatsächlich beispielhaft derartige Aktionen wie offene Befreiungen und die Besetzung des Büros des nö Landeshauptmanns erwähnt.

Anschließend wollte die Richterin einen weiteren Teil des Interviewtextes ausgelegt bekommen, der sich auf die Zusammenarbeit von DDr. Balluch mit Barry Horne bei einer Nerzjagdsabotage bezog. Bei der Antwort von DDr. Balluch unterbrach die Richterin mehrmals, weil sie offenbar meinte, DDr. Balluch würde der Antwort ausweichen wollen. Das tat sie in dieser Phase sehr häufig. DDr. Balluch aber führte ruhig aus, dass er weiter ausholen müsse, weil Personen ohne Erfahrung im Aktivitätsmilieu des Tierschutzes derlei Zusammenhänge erst nach einer längeren Erklärung verstehen könnten. So gab DDr. Balluch auf die aktuelle Vorhaltung an, dass Nerzjagden von JägerInnen in England in der Saison zwischen den Fuchsjagden, von April bis August, durchgeführt würden. Dabei jage man mit Hundemeuten Nerze entlang von Flussläufen. Bei derartigen Nerzjagden käme man aus ganz England zusammen und dafür würden sich auch die JagdgegnerInnen aus ganz England treffen, um dagegen vorzugehen. Bei einer derartigen Aktion hätte DDr. Balluch auch Barry Horne getroffen und mit ihm und gut 100 anderen AktivistInnen diese Aktion durchgeführt. Er hätte aber keine persönlichen Kontakte zu Barry Horne unterhalten und dieser könne natürlich nicht als sein Mentor bezeichnet werden.

Zusammenfassend betonte DDr. Balluch, dass dieses Interview eindeutig seine Position belege, dass er die Aktiven dazu auffordere, sich an Kampagnen zur Reform von Tierschutzgesetzen zu beteiligen und nicht Straftaten zu setzen. Ja, meinte dazu die Richterin, das haben Sie bereits mehrfach ausgeführt.

OGPI und Kleider Bauer Kampagne

Die Richterin gab daraufhin dem Staatsanwalt das Wort. Dieser fragte DDr. Balluch einmal mehr, ob der VGT mit der Offensive gegen die Pelzindustrie OGPI zusammengearbeitet hätte. Daraufhin betonte dieser wiederum, an der Kleider Bauer Kampagne nicht beteiligt gewesen zu sein. Dazu nahm er auf ein Schreiben der Wiener Oberstaatsanwaltschaft bezug, worin wörtlich steht, dass DDr. Balluch in die Planung der sogenannten Fürnkranz-Kleiderbauer Kampagne nicht eingebunden war. In weiterer Folge unterstützt DDr. Balluch die Kleiderbauerkampagne lediglich beratend und achtet dabei […] geradezu akribisch darauf, dass von Mitgliedern des VGT keine Gewaltaktionen ausgehen. Der Staatsanwalt wollte diese Einschätzung nicht hören und betonte, dass es sich nur um die Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft handle, also der Behörde, der gegenüber er weisungsgebunden ist. Auch die Richterin fühlte sich bei diesem Zitat sichtlich unwohl und meinte, die subjektive Beweiswürdigung derlei Dinge obliege ihr.

DDr. Balluch nahm daraufhin wiederum Bezug auf die Aussage des Staatsanwalts am Ende der letzten Sitzung, wonach dieser die Anschuldigung bereits zurückgezogen hätte, dass die angebliche kriminelle Organisation auch den Namen OGPI tragen würde. Der Staatsanwalt meinte allerdings dazu, dass das ein Missverständnis wäre. Er würde nämlich sehr wohl noch dieser Ansicht sein. DDr. Balluch antwortete darauf, dass es dann sehr seltsam wäre, dass er selbst als Chef dieser kriminellen Organisation verdächtigt würde, wo er doch in Emails immer wieder betone, dass er die OGPI nicht kenne, nicht wüsse, was sie mit den Kampagnen des VGT zu tun habe und diesen Zusammenhang ablehne. Dann würde also der Chef seine eigene kriminelle Organisation nicht kennen bzw. ablehnen, brachte er das auf den Punkt.

Der Staatsanwalt fragte daraufhin, warum DDr. Balluch aber eine Mitarbeiterin beim VGT beauftragt habe, bei einer Kundgebung gegen Kleider Bauer in Graz mitzufilmen, weil er diesen Film für einen Beitrag in OKTO-TV brauche. DDr. Balluch sagte dazu, dass er beim nichtkommerziellen TV-Sender OKTO-TV beantragt hatte, eine Sendung zu Tierrechten übernehmen zu können. Dafür musste er eine Probesendung abliefern, für die dieser Filmbeitrag gedacht war. Ein Zusammenhang mit einer Beteiligung von DDr. Balluch an der Kleider Bauer Kampagne sei dadurch nicht gegeben. An dieser Stelle musste die Anwältin von DDr. Balluch beantragen, dass das Gericht ihn ausreden lasse, weil er ständig unterbrochen wurde.

Die Richterin wollte noch erfahren, was der VGT im Rahmen der Kleider Bauer Kampagne unternommen hätte. Dazu meinte DDr. Balluch, dass er interessiert den Fortgang der Kampagne verfolgt und sich immer wieder berichten hätte lassen. Von Seiten des VGT wären mehrere KampagnenleiterInnen mit dieser Kampagne betraut gewesen. Es hätte keine Home Demos durch den VGT gegeben, sehr wohl aber Run-ins.

Weitere Kampagnen

Die Richterin legte daraufhin ein Protokoll vor, das mit Offensive gegen die Pelzindustrie überschrieben war und vom Jahr 2002 stammte. Darin wurde gesagt, dass die Christine vom VGT vielleicht bei der Erstellung eines Flugblattes gegen P&C helfen könne. Abgesehen davon wurden Home Demos geplant.

DDr. Balluch meinte dazu, dass dieses Protokoll und die entsprechende Sitzung ihm völlig unbekannt wären, dass sie 8 Jahre her wäre und dass eine Christine vom VGT helfen könne, wem sie wolle. Auf die Frage der Anwältin, ob es sich bei dieser Vorlage um ein Email handle, meinte DDr. Balluch, dass es offenbar ein Protokoll der BaT wäre. Daraufhin rief die Richterin erfreut, dass DDr. Balluch gerade BaT gesagt habe, obwohl OGPI über dem Protokoll stünde. DDr. Balluch versuchte nun mehrmals zu erklären, dass er davon nichts wisse und so etwas nicht behaupten könne, aber die Richterin war fast nicht davon abzubringen, dass DDr. Balluch mit dieser Aussage irgendetwas von sich verraten haben würde. Was, genau, blieb allerdings offen. Man könnte mutmaßen, dass die Richterin vielleicht darin einen Beleg zu erkennen glaubte, dass die OGPI und die BaT identisch wären oder dass DDr. Balluch mehr über diese Gruppen wüsste, als er zuzugeben bereit war. Allerdings betonte DDr. Balluch noch einmal und ohne jeden Zweifel offen zu lassen, dass er sich geirrt habe und gedacht hätte, BaT-Protokoll nicht OGPI-Protokoll über dem Text gesehen zu haben und dass ihm schon sehr viele BaT-Protokolle dieser Art vorgelegt worden seien.

Ob es auch Run-ins des VGT in der P&C-Kampagne gegeben habe, wurde DDr. Balluch als nächstes gefragt. Ja, meinte dieser, einmal sogar mit Dr. Madeleine Petrovic. Das belege, dass es sich dabei nicht um kriminelle Aktivitäten handle.

Auf die Frage, welche Kampagnen er durchgeführt habe, zählte DDr. Balluch die Kampagnen für ein Käfigverbot bei Kaninchen, für ein Menschenaffenversuchsverbot, gegen die Verschlechterung der Masthuhnverordnung, für ein Legebatterieverbot, ein Bundestierschutzgesetz, ein Singvogelfangverbot und für Tierschutz in die Verfassung auf. Ob es auch eine Kampagne gegen die Jagd im VGT gegeben habe. Ja, meinte DDr. Balluch, für ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere. Dabei hätte es auch Jagdmonitoring und Jagdsabotagen gegeben.

Zuletzt meinte die Richterin, wie und wann DDr. Balluch darauf gekommen wäre, wer die Person sei, die mit Vornamen Martin im Jahr 2003 auf einem BaT-Sitzungsprotokoll aufscheine. Das war einer der Anklagepunkte gegen DDr. Balluch und er hatte daraufhin einen Zeugen gerufen, der angeben werde, dieser Martin zu sein. Offensichtlich zielte die Richterin mit dieser Frage darauf ab, festzustellen, ob DDr. Balluch diesen Zeugen nur erfunden hätte. DDr. Balluch meinte dazu, er hätte am Internet die Bitte an diesen unbekannten Martin verbreitet, sich zu melden. So wäre er auf die entsprechende Person gestoßen.

Anschließend wurde eine Pause angesetzt.

Beweisanträge der Verteidigung

Nach der Pause wurde der Verteidigung letztendlich erlaubt, die am Anfang des Prozesstages beantragten Beweise vorzulegen. Dazu konnte DDr. Balluch zunächst einmal erklären, dass es im Fadinger-Forum nur selten Bekennerschreiben zu lesen gäbe. Von den rund 100.000 Emails in den 13 Jahren seit Bestehen des Forums, wären gerade einmal eine Handvoll derartiger Bekennerschreiben verbreitet worden. Und die Verbreitung wäre durch verschiedene Personen erfolgt.

Anschließend nahm DDr. Balluch zur Vorhaltung des Staatsanwalts vom letzten Prozesstag Stellung, wo dieser gemeint hatte, DDr. Balluch hätte ein Nahverhältnis zu einem der Mitangeklagten aus dem Umfeld der BaT, weil er mit ihm auf einem Internetforum diskutiert hätte. DDr. Balluch legte daraufhin ein Email dieses Mitangeklagten aus dem Jahr 2007 vor, in dem dieser deutlich sagte, dass er keinerlei Kontakt zu DDr. Balluch habe und dass er sich von ihm völlig distanziere und nichts mit ihm zu tun haben wolle.

Zu seinem Verhältnis zu den anderen Angeklagten gab DDr. Balluch nochmals an, dass er zu den 5 der BaT zugerechneten Personen keinerlei Kontakt hätte, dass er den Mitangeklagten DI Elmar Völkl nur sehr peripher kennen würde, dass er mit den Mitangeklagten Jürgen Faulmann von den Vier Pfoten und Mag. Felix Hnat von der Veganen Gesellschaft keine gemeinsamen Kampagnen organisiert hätte, dass er mit dem Tiroler Kampagnenleiter des VGT Chris Moser eine Handvoll Kontakte pro Jahr unterhalten hätte und dass er mit den restlichen vier Mitangeklagten, die alle MitarbeiterInnen des VGT wären, sehr engen und guten Kontakt pflege. In diesem Sinne habe er also 2/3 der seinerzeit mit ihm in U-Haft befindlichen TierschützerInnen tatsächlich nicht gekannt.

Anschließend legte die Verteidigerin von DDr. Balluch eines seiner Bücher mit dem Namen In Defence of Animals vor. Dieses Buch würde seit 1985 alle 10 Jahre neu aufgelegt und wende sich an die Aktiven im Tierschutz weltweit. Für die Auflage des Jahres 2005 war DDr. Balluch vom Herausgeber des Buches, Univ.-Prof. Dr. Peter Singer, Professor für Bioethik an der weltberühmten Princeton-Universität in den USA, gefragt worden, ob er ein Kapitel über die Kampagnenerfahrungen in Österreich schreiben könne. Dieser Bitte kam DDr. Balluch nach und rief in seinem Buch einmal mehr dazu auf, keine ALF-artigen Aktionen zu setzen, sondern Kampagnen zur Reform von Tierschutzgesetzen durchzuführen, weil das der beste Weg zur Umsetzung von Tierrechten wäre. Wörtlich hatte DDr. Balluch auf 166 geschrieben:

Kein realistisches Ausmaß an Untergrundattacken im Stil der ALF hätte die Legebatterieindustrie derartig schädigen können, wie sie durch das österreichische Legebatterieverbot geschädigt wurde. Ich hoffe, dass die Kampagnenmethoden, die die Leute bevorzugen, nicht dadurch bestimmt werden, was cool ist oder einem ein besseres Gefühl vermittelt, sondern dadurch, was am effektivsten ist um Rechte für Tiere zu erreichen. Ein Verbotsgesetz eines ganzen Sektors der Tierindustrie richtet bei der Tierausbeutungsindustrie viel mehr ökonomischen Schaden an als alles andere, was die Bewegung für Tiere tun könnte.

Die Richterin erinnerte aber daran, dass DDr. Balluch zu dieser Zeit, also 2004, geahnt habe, dass er polizeilich überwacht würde, und schien darauf abzuzielen, dieses Zitat in ihrer Urteilsbegründung wegbeweiswürdigen zu können. Scheinbar könnte ihrer Ansicht nach dieses Zitat in einem Buch, das sich weltweit ausschließlich an Tierrechtsaktive Personen wendet und noch dazu auf englisch geschrieben ist, so interpretiert werden, dass sich DDr. Balluch dabei verstellen würde und nur so schreiben, um seine tatsächliche Meinung zu verschleiern. Für den unbedarften Beobachter erschien diese Interpretation allerdings sehr weit hergeholt. In hitzigen emotionalen Diskussionen hingeworfene, aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen wären vertrauenswürdigere Belege für DDr. Balluchs tatsächliche Meinung, als wohlüberlegte Publikationen? Auf der Basis einer derartigen Beweiswürdigung könnte man jeden Stammtischdiskutanten als Schwerverbrecher enttarnen. Meint die Richterin, selbst in emotional hitzigen, privaten Diskussionen nie verbal über die Stränge geschlagen zu haben? Und wenn doch, wie würde sie das sehen, wenn man sie an solchen verbalen Ausrutschern messen würde, anstatt an ihren wohlüberlegten öffentlichen Aussagen?

Ein weiterer Beweisantrag der Verteidigung bezog sich auf einen Artikel des DDr. Balluch über den sprachlichen Umgang mit Tieren, den dieser bereits im Jahr 1999, also vor der Brandstiftung an einer Hühnermasthalle in Pummersdorf, geschrieben hatte. Ihm wurde ja vorgeworfen, das Bekennerschreiben dazu verfasst zu haben, obwohl er ein einwandfreies Alibi für die Zeit hat, in dem das Bekennerschreiben erstellt und abgeschickt worden ist. Jedenfalls wird in diesem Schreiben das Wort tierisch verwendet. DDr. Balluch hatte bereits seine Dissertation vorgelegt, in dem er erklärt, warum er immer das Wort tierisch durch das Wort tierlich ersetzt. In Voraussicht auf ihre Beweiswürdigung hatte die Richterin dazu gesagt, dass diese Einsicht erst 2005 niedergeschrieben worden wäre und vielleicht im Jahr 2000 bei DDr. Balluch noch nicht vorhanden war. Dieser Artikel aus dem Jahr 1999 beweise jetzt aber, so DDr. Balluch, dass er den Begriff tierisch bereits vor 2000 abgelehnt habe.

In einem weiteren Beweisantrag wurde ein telefonisches Abhörprotokoll vorgelegt, in dem DDr. Balluch mit einem Kampagnenleiter der Vier Pfoten über die Kaninchenkäfigkampagne sprach. Darin vereinbaren die beiden eine Doppelstrategie, nämlich dass die Vier Pfoten das brave Gesicht der Kampagne wären und als die Vernünftigen und Gemäßigten auftreten, während der VGT die bösen Buben mit konfrontativen Aktionen und Demonstrationen spielen solle. Ob die Vier Pfoten von der Polizei überhaupt verdächtigt worden wären, versuchte die Richterin möglicherweise wieder einen Grund zu finden, um diesen Beweisantrag in ihrem Urteil ignorieren zu können. Ja, meinte dazu DDr. Balluch, eine Reihe von MitarbeiterInnen wären verdächtigt worden und eine Reihe von Kampagnen der Vier Pfoten, insbesondere jene gegen den Verkauf von Gänsestopfleber, die eine reine Vier Pfoten Kampagne gewesen wäre, seien von der Polizei als kriminelle Kampagnen eingestuft worden. Der Staatsanwalt hatte nämlich behauptet, dass es eine Doppelstrategie zwischen Kriminellen und dem VGT gäbe, wobei letzterer das brave und friedliche Gesicht der Kampagne zu sein versucht hätte.

Als nächsten Beweisantrag legte die Verteidigerin von DDr. Balluch ein Gerichtsurteil des Landesgerichts St. Pölten vor, das DDr. Balluch als Berufungsinstanz im Verfahren wegen der offenen Befreiung von 7 Legebatteriehühnern freigesprochen hatte. Die Richterin las weite Teile des Urteils vor, in dem der Freispruch damit begründet wurde, dass DDr. Balluchs Tat nicht strafwürdig wäre, weil sie im Sinne der Gesellschaft geschehen sei.

Das Vorlegen von drei weiteren Emails vom Fadinger-Forum durch die Verteidigerin wurde von der Richterin dadurch unterbunden, dass sie plötzlich darauf bestand, dass das Zitat im Akt genannt werden müsse, an dem diese Emails stehen. Allerdings sind die Fadinger-Emails nur in Form einer CD im Akt, und nicht einzeln, weshalb es ein derartiges Zitat nicht gäbe, erklärte DDr. Balluch. Dennoch wurde das Ansehen dieser Emails vertagt.

Zuletzt bestand DDr. Balluch noch darauf, dass ein am letzten Prozesstag vorgelegtes Email im vollen Wortlaut vorgelegt werde, damit er dazu kommentieren könne. Das Email wäre ihm von der Richterin nur in stark gekürzter Form gezeigt worden, und er hätte es kommentieren müssen. Die Richterin habe damals so reagiert, als würde sie ihm seine Interpretation nicht glauben. Zum Beweis, dass seine Interpretation richtig war, wollte DDr. Balluch jetzt das gesamte Email im vollen Wortlaut vorlegen. Die Richterin hatte die Kurzform dieses Emails vorgelegt, weil darin die Rede von autonom-zellulären Strukturen wäre und damit die ALF gemeint sein könnte. DDr. Balluch hatte erklärt, dass er nicht strafbare Handlungen damit meine, sondern Gruppen, die sich zwar autonom organisieren, aber sich selbständig in normale und legale Kampagnen einbringen. Der volle Wortlaut dieses Emails bestätigte eindeutig DDr. Balluchs bereits vorgelegte Interpretation.

Um 12:10 Uhr begann die Mittagspause.

Der Tierrechtskongress 2004

Um 13:15 Uhr wurde die Nachmittagssitzung begonnen. Der Staatsanwalt legte sehr schwer erkennbare Fotos vor, die ein angeklagtes BaT-Mitglied beim Vortrag auf dem vom VGT organisierten Tierrechtskongress 2004 zeigte. Dem Kongressprogramm war zu entnehmen, dass auch ein zweiter der Angeklagten einen Vortrag gehalten haben müsse. Zusätzlich hätte es einen Vortrag durch einen englischen ehemaligen ALF-Aktivisten über die Geschichte der ALF gegeben. Der Mitangeklagte Jürgen Faulmann hätte auf diesem Kongress einen Vortrag zum Thema Umgang mit der Staatsgewalt gehalten.

DDr. Balluch meinte dazu, dass ein Komitee von rund 30 Personen diesen Kongress organisiere und dass ein Grundprinzip jenes wäre, dass alle Personen, die Vorträge oder Workshops durchführen wollen, diese auch durchführen könnten. Bei keinem der Vorträge wäre zu kriminellen Handlungen aufgerufen worden. Dass das Verhältnis zwischen BaT und VGT so weit eskalierte, dass sich die beiden Gruppen voneinander distanzieren, wäre erst unmittelbar nach diesem Kongress passiert.

Ein Workshop am Tierrechtskongress wurde vom Verteidiger von DDr. Balluch, Mag. Traxler, zusammen mit DDr. Balluch zum Thema Tierrechtsprozesse durchgeführt. Um was es dabei gegangen wäre, fragte die Richterin. Es gäbe jedes Jahr einige Prozesse im Tierschutz, von denen es interessant war zu berichten, meinte DDr. Balluch dazu.

Rechtsberatung von AktivistInnen

Die Richterin projizierte nun ein Email an die Wand, in dem DDr. Balluch AktivistInnen aufforderte, vor einer Zeugenaussage in einem Verfahren zu einer Jagdstörung mit ihm zu sprechen. DDr. Balluch fragte dazu, um welchen Anklagevorwurf es sich bei dieser Vorhaltung handle. Es ginge darum, dass er andere Personen anleite, meinte dazu die Richterin. Eine Anleitung zu Jagdstörungen könne nichts mit einer kriminellen Organisation zu tun haben, antwortete dazu DDr. Balluch, da Jagdstörungen völlig legal bzw. bestenfalls verwaltungsstrafrechtlich relevant wären. DDr. Balluch bräuchte die Frage auch nicht zu beantworten, sagte dazu die Richterin, und vermittelte den Eindruck, sie würde sich freuen, wenn er keine Stellungnahme abgäbe.

Zu den beiden vorgelegten Fällen derartiger Emails konnte DDr. Balluch glaubhaft klarstellen, um welche konkrete Zeugenaussage es dabei ginge und warum sich DDr. Balluch für die Zeugenaussagen von AktivistInnen interessiere. Zunächst stellte DDr. Balluch klar, dass er, um Ausgaben für Rechtsanwälte zu sparen, oft selbst TierschützerInnen vor Gericht unterstütze. In den genannten Fällen hätte es Probleme gegeben, weil die Richterin wahre Aussagen als unglaubwürdig angelehnt hätte, weil sie sich im subjektiven Eindruck widersprochen hätten oder weil sie in einem belanglosen Detail unglaubwürdig gewirkt hatten. Es ging also nicht darum, AktivistInnen zu Falschaussagen vor dem Gericht anzuleiten, sondern mit ihnen darüber zu sprechen, wie sie ihre wahre Aussage am glaubhaftesten präsentieren könnten.

Der Staatsanwalt legte dann das Protokoll eines überwachten Telefongesprächs vor, bei dem DDr. Balluch einer Freundin gegenüber ankündigte, einer Juststudentin, die für eine Aktivistin als Rechtsberaterin aktiv war, nahelegen zu wollen, dass sie nichts über ihn aussagen solle. DDr. Balluch sagte dazu, dass er lieber selbst über sich sprechen wolle, als dass andere über ihn etwas erzählen. Er wäre danach zur Polizei gegangen und hätte seine Aussage gemacht.

SHAC Kampagne

Die Richterin fragte DDr. Balluch, ob er einen Aktionsaufruf zur SHAC-Kampagne weitergeleitet hätte. DDr. Balluch meinte dazu, dass die SHAC-Kampagne eine normale und legale Kampagne gegen Europas größtes kommerzielles Tierversuchslabor sei, die weltweit in über 100 Ländern mit hauptsächlich legalen Mitteln durchgeführt werde. Der VGT habe sich an dieser Kampagne aber nie beteiligt. Das Weiterleiten von Aktionsaufrufen, bei denen es ja nicht um kriminelle Aktivitäten gehe, sei für InternetnutzerInnen völlig normal.

Die Richterin legte ein Email von einer Ankündigung zu einem Vortrag in Räumlichkeiten des VGT vor, die durch eine englische Aktivistin zum Thema SHAC durchgeführt worden sein sollte. Dieser Vortrag habe stattgefunden, aber es wäre nicht um kriminelle Inhalte gegangen, meinte dazu DDr. Balluch.

Es wurden auch zwei Emails vorgelegt, in denen DDr. Balluch Demonstrationen vor einem Tierversuchslabor in Wien angekündigt hatte. Das sei möglich, sagte DDr. Balluch, es waren eben legale, angemeldete und nicht untersagte Kundgebungen ohne jede kriminelle Bedeutung.

DDr. Balluch hätte nach Vorhaltung der Richterin auch den Medienbericht einer Sachbeschädigung gegen eine Tierversuchseinrichtung per Email intern verbreitet. Dabei wurde an die Glasfassade eines Gebäudes ein mit rotem Lack gefülltes Kondom geworfen. DDr. Balluch meinte dazu sich nicht konkret erinnern zu können, immerhin wäre das Email 8 Jahre alt, aber er würde immer wieder kuriose Fakten aus dem Tierschutz intern verbreiten. Die Richterin fragte weiter, ob DDr. Balluch meint, dass derartige Informationen Leute dazu motivieren könnten, selbst Sachbeschädigungen zu setzen. Nein, weil er diese Information immer nur intern an vertrauenswürdige Personen weitergeleitet habe, von denen er wüsse, dass sie keine Sachbeschädigungen begehen.

Kampagne gegen die Jagd

Laut eines Emails von DDr. Balluch würde eine Bürgerinitiative gegen die Jagd gegründet. Dieser erklärt, dass es diese Initiative jetzt gäbe und dass das nichts mit kriminellen Tätigkeiten zu tun hätte. Ob es auch zum Umwerfen oder Umsägen von Hochständen gekommen wäre, fragte die Richterin. Nicht in der Kampagne des VGT. Wer das sonst gewesen sein könne? Z.B. Jugendliche, die nichts mit Tierschutz zu tun haben, wie in einem bekannten Fall in Steyr im Jahr 2007, antwortete DDr. Balluch darauf. Genauso könnten das verärgerte Wanderer sein oder der Wind.

Die Richterin legte jetzt ein Telefonprotokoll vor, in dem DDr. Balluch mit dem Mitangeklagten Jürgen Faulmann über die mediale Berichterstattung vom Hochstandschneiden sprechen. Diese sei besser als die von normalen Demonstrationen. Dazu meinte DDr. Balluch, dass das ein Gespräch nach einer öffentlichen Podiumsdiskussion gewesen wäre, in der es um diese Fragen sowie um Jagdstörungen und die Gewalt gegen den Tierschutz ging. Dabei habe sich eben gezeigt, dass der ORF in der Sendung Burgenland heute z.B. von umgeschnittenen Hochständen berichtet habe, aber von Demonstrationen gegen die Jagd nicht. Auf eine Frage der Richterin und die Vorhaltung eines Emails sagte DDr. Balluch, dass er selbst auch schon Jagdstörungen organisiert habe und das als ganz normal empfinde.

Anschließend wurde ihm die Aussage des Generalsekretärs der Landesjagdverbände vorgehalten, wonach er Ende Jänner 2008 auf einer Jägertagung als Jäger verkleidet gewesen wäre und dann, wie er erkannt wurde, im Tumult geflüchtet wäre. Das sei nicht richtig, meinte dazu DDr. Balluch. Er sei ganz offiziell als Journalist unter seinem richtigen Namen dort gewesen und nicht als Jäger verkleidet. Er hätte auch die Jägertagung nicht im Tumult verlassen, sondern am nächsten Tag vor Ort live eine Radiosendung über die Jägertagung durchgeführt. Als Beweis wurde die Aufnahme dieser Sendung vorgelegt, aber die Richterin sah den gesamten Vorfall nicht als relevant an.

Kurz nach 15:30 Uhr wurde die Verhandlung bis zum nächsten Prozesstag unterbrochen.

7 Kommentare

ich war am montag auch beim prozess, um mir das ganze mal anzusehen, ich muss ehrlich sagen, die richterin hat mich des öfteren erstaunt. wenn sie dann plötzlich nicht mehr zuhört, einen ständig unterbricht oder, so bald die verteidigung anfängt, zu sprechen, versucht, sie zum schweigen zu bringen, weil das, momentan nicht thema ist, der staatsanwalt aber sprechen und vorhalten darf, wonach ihm auch immer gerade ist, frage ich mich wirklich, ob sie ihr verhalten nicht selbst unfassbar und das absolute gegenteil von objektiv ist?!

aber wen sie halbwegs alle sinne bei sich hat, MUSS sie meiner meinung nach alle freisprechen, jetzt ist immer mehr klar, dass es absolut nichts außer gesinnung und meinung als vorwurf gibt!

danke euch in jedem fall, dass ihr immer so tolle berichte schreibt, das ist wirklich wirklich super!

Ganz klar, hier geht es um Meinungen.

Danke für die neutrale und umfängliche Berichterstattung.

Als 65-jähriger Tiroler Tierrechtsaktivist und neuerlich auch Internet-user bin ich begeistert, dass ihr die Verhandlungstage für die Nachwelt dokumentiert, ich hab soeben die ersten vier gelesen, danke euch. Ich bin tief berührt, erschüttert, zornig, wütend und balle die Fäuste gegen diese infame Vorgangsweise der Justiz gegen Tierschützer! Dass die Interessen der Industrie und des Kapitals keine Rücksicht und Zeit für Mitgefühl gegenüber Lebewesen wie Mensch oder Tier haben, ist leider inzwischen Realität geworden, aber dagegen gilt es anzutreten, ihnen die Stirn zu bieten, egal wie alt oder jung wir sind. Möge die himmelschreiende Ungererchtigkeit und das unendliche Tierleid durch diesen sinnlosen Prozess an Aktualität ungemein gewinnen und so einen neuen Sinn erhalten, der notwendige Veränderungen einleitet.

5. Verhandlungstag, Mi 10. 03 Schwurgerichtssaal Wr. Neustadt.

Eindrücke eines Zuschauers zwischen Verhandlungsbeginn und Mittagspause.

Beginn kurz nach 9h

Nur etwa 20 Besucher beobachten den Prozess und die meisten Zuschauerplätze bleiben also leer.

Die Beteiligten wirken angespannt, zum Teil sehr nervös und oft wenig professionell. Die Ausnahme ist DDr.Balluch. Nicht nur, dass er alle Fragen über Tierrechtbewegungen und ihre historischen Hintergründe und derzeitigen Aktivitäten beantwortet, als ob er als Sachverständiger vom Gericht dafür bestellt worden wäre –und tatsächlich wirkt es über weite Strecken so, als wären Richterin und Staatsanwalt mangels eigener Kenntnisse auf diesen Nachhilfeunterricht angewiesen- verfügt er über ein ausgezeichnetes Gedächtnis und kann so die meisten Fragen, selbst solche die bis zu 20 Jahre alte Mails betreffen, beantworten. Zudem beweist er sich als schneller Denker und ausgezeichneter Kenner aller relevanten Gesetze. Er erkennt die Zielrichtung auch zum Teil scheinbar harmloser Fragen und antwortet juristisch lupenrein.

Dagegen wirken fast alle anderen überfordert:

Die Richterin stellt Fragen, die in keinem Zusammenhang mit DDr.Balluch und dem VGT stehen, blamiert sich mit stümperhaften Eigenrecherchen und reagiert dann auch noch beleidigt, wie ein Kind, das für etwas vermeintlich Gescheites keine Anerkennung bekommt. Langwierig bereitet sie Fragen vor, zb. zu Mails, die sie vorliest und projizieren lässt, und scheint dann plötzlich wieder das Interesse zu verlieren, wenn DDr. Balluch antwortet. Es ist schwer zu erkennen, was damit bezweckt werden soll. Die meisten dieser Schreiben stammen gar nicht von Herrn DDr. Balluch, die Richterin fragt ihn nur was er davon hält, oder warum er Seiten, über tierrechtsrelevante Ereignisse übersetzt, wo doch da auch von Sachbeschädigungen und strafrechtlich relevanten Aktionen berichtet wird, zum Teil auch über irgendwelche Eta und IRA Anschläge, die mit den Tierschutzbewegung nichts und auch mit der Anklage hier überhaupt nicht zu tun haben.

In der Tonart wechselt sie sprunghaft zwischen interessiertem Gesprächsstil und unwirsch überzogenem Autoritätsgehabe. Was davon ist inszeniert?

Oft unterbricht sie Herrn DDr. Balluch an Kernpunkten seiner Aussage, besser gesagt: sie versucht es vergeblich oder sie drängt ihn eine Frage ausschließlich mit Ja oder Nein zu beantworten.

Für Erheiterung sorgen dagegen Ihre Fragen, ob der Angeklagte gegen Tierversuche sei. Oder ob er einmal selbst eine Demonstration angemeldet hätte (die er mit durchschnittlich 5 täglich beantwortet)

Der Staatsanwalt stellt seine Fragen sachlich aber nicht pointiert, auch nicht emotional engagiert und fragt auch nicht lange nach. Er wirkt nicht sehr sicher und bietet nach seine negativen Erfahrung an einem der früheren Verhandlungstage Target richtig auszusprechen, mehrmals von sich aus an, ihn auszubessern, falls er etwas nicht richtig sagt.

Im Ton verhält er sich dem Angeklagten gegenüber neutraler als die Richterin.

Unsicher, z.T, planlos wirken die Verteidiger. und insbesondere DDr. Balluchs Anwalt zerstreut und vergesslich. In einem Prozess der für über 30 Verhandlungstage angesetzt ist und vermutlich wesentlich länger dauern wird, muss er bereits am 4. Verhandlungstag mehrfach daran erinnert werden, dass Themen die er aufbringt, bereits verhandelt wurden. Jedenfalls ist er mit der eigenen Verteidigung und Rechtfertigung seiner Anträge und Wünsche mehr beschäftigt als mit der Verteidigung seines Mandanten. Dem liefern Staatsanwalt und Richterin ungewollt wesentlich bessere Munition, als sein Verteidiger. Dort wo er Fragen an DDr. Balluch stellt, vergeigt er das Herausarbeiten der entlastenden Faktoren.

Gut für DDr. Balluch, dass er sich selbst ausreichend verteidigen kann.

Der heutige Verhandlungstag beginnt mit einem neuerlich abgewiesenem Antrag der Verteidigung auf Laptops für die Angeklagten und einer darauf von den Rechtsbeiständen geforderten Besprechungspause mit ihren Mandanten, gefolgt von Anträgen der Verteidiger über Aktenabschriften. Dann setzt die Richterin mit der Einvernahme von Dr. Balluch fort.

Die Richterin konfrontiert den Angeklagten mit dem Vorwurf, man hätte bei ihm Einbruchswerkzeug gefunden und stellt die Frage, was Eindringen in fremde Bereiche für ihn sei.

Er erklärt, diese Sperrhaken ermöglichten es, ohne Sachschäden anzurichten, hinter versperrte Türen zu gelangen, um Tierleid filmisch zu dokumentieren und das öffentliche Interesse daran rechtfertige diese Vorgangsweise. Im Übrigen wäre es für keine Straftat benutzt worden.

Die bereits wiederholt gestellte Frage, ob er Bekennerschreiben verfasst hätte, beantwortet er auch heute mit nein.

Er bestätigt der Richterin aber an Run ins teilgenommen zu haben, aufgefordert dazu hätte er aber nur intern. Dass er damit nur Menschen erreichen würde, die ihm als nicht kriminell bekannt sind, dafür sorge eben die von der Anklage als Indiz für eine kriminellen Vereinigung vorgebrachte Nominierungsliste.

Die Richterin versucht DDr. Balluch mit ALF in Verbindung zu bringen, was dieser bestreitet. Da lässt die Richterin einen riesen Ballon steigen und präsentiert eine Kopie einer Website, die sie nach eigenen Angaben Tags davor selbst im Web gesucht und kopiert habe. Rechts unten, ein Link zu ALF. Und, das ist die Website, triumphiert sie, auf der Herr Dr. Balluch eben zugegeben hat, regelmäßig über österreichische Aktivitäten informiert zu haben. Allerdings schon seit Jahren nicht mehr, entgegnet der Beschuldigte und inzwischen gehört diese Domäne längst wem anderen. Diese Nadel von DDr. Balluch lässt nicht nur den Ballon vor erheitertem Publikum platzen, sondern scheint die Richterin so in ihre enttäuschte Eitelkeit zu pieksen, dass Sie drauf in einen sehr ärgerlichem Tonfall die Verhandlung fortsetzt.

Die Fragen von Richterin und Staatsanwalt haben 2 Schwerpunkte:

  • 1. eine Verbindungen zu ausländischen Vereinen, Kampagnen (wird vom Gericht und der Anklage oft miteinander verwechselt) oder Personen und dem VgT bzw. Herrn DDr. Balluch als Person herzustellen.
  • 2. dem VgT eine hohen Organisationsgrad nachzuweisen, mit Herrn DDr, Balluch an der Spitze, der Anweisungen gibt, wie man sich der behördlichen Strafverfolgung entziehen und der die entsprechende Vorgangsweise auch anlassbezogen akkordiert.

Zu 1 klärt DDr. Balluch auf entsprechende Fragen das Gericht auf, wer oder was Shac, ALF, ARM etc. sind und über deren Zusammenhang, bzw. eben über das Nicht-Zusammenhängen deren Aktivitäten mit denen des VgT. Untermauert wird diese Abgrenzung durch Jahresberichte des VgT, die sein Verteidiger vorlegt und durch Passagen aus einem seiner Bücher.

Zu mehreren Personen, wie etwa dem Gründer von ALF, die DDr. Balluch vorgibt nicht zu kennen oder, die er als flüchtige Bekannte beschreibt, hält ihm der Staatsanwalt vor, sie in verschiedenen Schriftstücken als Haberer oder alte Freunde zu bezeichnen. Dr Balluch verteidigt sich damit, dass es ihr Umgangston wäre, auch Menschen, mit denen man womöglich kein Wort gewechselt, aber die Belastung einer gemeinsamen Aktion erlebt hätte, als alte Haberer zu bezeichnen, bzw. dass es bei einem dieser Schreiben (vor 20 Jahren!) darum ging, sich für eine Club 2 Diskussion interessant genug zu machen um eingeladen zu werden und Gelegenheit zu haben seine Anliegen vorzubringen. Geschickt gibt er so seiner damaligen Lüge eine gesellschaftlich akzeptable Nuance und die Richterin scheitert mit dem Revancheversuch Dr Balluch wenigstens als eitlen Aufschneider zu diskreditieren.

Um Wahrheit geht es auch im 2 Themenkreis. Neben Anleitungen, wie man verhindern soll erwischt zu werden, hält man ihm auch vor, Zeugen oder Beschuldigte dazu aufzufordern, sich bezüglich ihrer Aussage mit ihm abzusprechen. Weiters weise er darauf hin, dass es gegenüber Gericht und Polizei nicht um Wahrheit sondern um die glaubwürdigere Geschichte ging.

Dr Balluch bestätigt, dass er Teilnehmer an Aktionen rechtlich berate (und kritisierte in dem Zusammenhang das Abhören vertraulicher Kommunikation mit seinen Klienten) und erläutert -sichtlich zur Verärgerung des Gerichtes, aber logisch schlüssig- dass eine Wahrheit, der das Gericht keinen Glauben schenkt, der Gerechtigkeit gegenüber einem Unschuldigen weniger diene, als eine glaubhafte Lüge, die seinen Freispruch bewirke. Selbstverständlich ginge es nie darum, Schuldige dem berechtigten Zugriff der Justiz zu entziehen.

WG

Vielen Dank an Daniel Kirchmaier und Werner Graf für die eingehende Berichterstattung. So wird dieser Prozess für uns alle erfahrbar und wir erleben hautnah diesen rechtsstaatlichen Wahnsinn (MMag. Dr. Michael Dohr). Vgl. dazu vgt.at/presse/news/2010/LageDerNation.pdf. Die Geschichte wird zeigen, wer in der modrigen Dunkelkammer historischer Fußnoten verschwindet und wer zukünftigen Generationen ein leuchtendes Vorbild sein wird. Ich verneige mich tief vor DDr. Martin Balluch!

bin ich blöde oder was ?

Dabei soll DDr. Balluch gesagt haben, er hätte mit Keith Mann nicht diskutieren können, weil dieser zu radikale Thesen vertrete und Straftaten für den Tierschutz in ihrer Bedeutung bzgl. erreichten Tierschutzzielen überbewerte.

wiebitte, inwiefern ist einem menschen vorzuwerfen daß er mit einem radikalen nichts zu tun haben will?

warum BELASTET das balluch?

es ENTLASTET ihn.

gelten die gesetze der logik vor gericht nicht?

Operation Spring 2.0