Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 2. Tag

Inhalt:

Am Donnerstag dem 4. März 2010, dem 2. Verhandlungstag, fanden sich schon weniger DemonstrantInnen vor dem Gerichtsgebäude in Wr. Neustadt ein. Ca. 60 Personen zeigten Plakate und spielten Musik. Ein Aktivist trug eine Maske, ein Plakat und ein Spielzeuggewehr, mit dem er den Staatsanwalt imitierte. Im Gerichtssaal waren viele MedienvertreterInnen, zu Prozessbeginn füllte sich der Saal auch wieder mit ZuschauerInnen an.

Richterin Mag. Sonja Arleth eröffnete die Verhandlung pünktlich um 9 Uhr. Nach einer Belehrung über die Art, wie Zeugenaussagen zu machen sind, rief sie den Hauptangeklagten DDr. Martin Balluch in den Zeugenstand.

Gegenäußerung des Hauptangeklagten DDr. Martin Balluch: die kriminelle Organisation

Zunächst sprach DDr. Balluch über die kriminelle Organisation. Der Staatsanwalt habe eine Menge von Straftaten vorgetragen, um den falschen Eindruck zu erwecken, dass es auffällig viele und schwere Straftaten mit Tierschutzbezug in Österreich gäbe. Am Vormittag verhielt sich die Richterin sehr aggressiv und unterbrach DDr. Balluch laufend. So auch an dieser Stelle. Sie betonte, dass die Beurteilung was eine kriminelle Organisation sei eine rechtliche Frage wäre, die nur den RechtsanwältInnen zustehe. DDr. Balluch ließ sich durch derartige Ausbrüche der Richterin wenig aus der Ruhe bringen, antwortete ruhig und gelassen, und fand eine richtige Balance zwischen respektvollem Ausdruck aber keiner Unterwürfigkeit. Er bestand auf seinem Recht, die entsprechenden Aussagen zu machen und sich die Zeit für Antworten zu nehmen. In diesem Fall antwortete er, dass er nicht über eine kriminelle Organisation nach §278a spreche, sondern über eine kriminelle Organisation nach dem herkömmlichen Wortsinn.

DDr. Balluch betonte, dass es relativ wenige Straftaten mit möglichem Tierschutzbezug gäbe. Von den 1500 Aktionen, die der Staatsanwalt bzgl. der P&C-Kampagne anführte, waren 99,9% legale Demonstrationen, und von den Straftaten wurden praktisch alle in Deutschland oder Holland ausgeführt. Ähnlich wäre es mit den vom Staatsanwalt genannten schweren Brandstiftungen, von denen die allermeisten entweder keine Brandstiftungen, sondern Brände aus anderen Gründen waren, oder für die es keine Hinweise gäbe, dass sie von TierschützerInnen durchgeführt worden sind. Insbesondere nannte er den Brand einer Jagdhütte in Zurndorf, die ein Brand durch einen überhitzten und nicht isolierten Ofen war, den Brand einer Daunenfabrik in Wampersdorf, der zwar schon 1999 stattgefunden hatte, von dem man aber erst 2008 auf die Idee gekommen war, er könnte mit Tierschutz zu tun haben, oder der Brand am Geflügelhof Sterrer im Februar 2001. Im letzteren Fall war ein Kabelbrand diagnostiziert worden. Dem Akt ist zu entnehmen, dass der Besitzer aber nach Bekanntwerden der Tierschutzcausa 7 Jahre nach dem Brand plötzlich auf die Idee gekommen ist, dass es sich um eine Tierschutzbrandstiftung handeln könne. Etwas anderes als diese Vermutung gab es dafür aber nicht, und trotzdem wird dieser Brand jetzt als Straftat der angeblichen kriminellen Organisation geführt und der Besitzer sogar als Zeuge geladen. Insgesamt gäbe es also in den 25 Jahren es angeblichen Bestehens dieser Organisation nur 4 Brandstiftungen, und zwar 1996, zwei Mal 2000 und einmal 2002. Mit anderen Worten: Seit bereits 8 Jahren hat es keine Brandstiftung dieser angeblichen Organisation mehr gegeben.

Laut Verfassungsschutzbericht hätte es 2005 praktisch keine Straftaten mit Tierschutzbezug gegeben. Im Jahr 2007, dem Jahr der SOKO-Gründung, wären die Straftaten gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte gesunken, die legalen Aktionen aber explosionsartig angestiegen. Aus dieser Variation sei abzulesen, dass es sich nicht um zentral geplante Straftaten handle, sondern um spontane Aktionen von EinzeltäterInnen. Das würde auch ein dem Gericht vorgelegter Film einer Überwachungskamera bestätigen, der zeige, wie ein junger Mann in die Auslage des Pelzgeschäftes schaut und dann 2 Stunden später wiederkehrt und die Auslagenscheibe anschüttet.

Die vom Staatsanwalt genannten Straftaten gegen Kleider Bauer seien in zweierlei Hinsicht untypisch. Erstens gab es niemals in einer Kampagne gehäuft so viele Straftaten. Und zweitens gab es diese Straftaten während einer 3½ jährigen Kampagne nur innerhalb von 12 Monaten, was auch für spontane EinzeltäterInnen spricht. Im Vergleich zu den Straftaten dieser angeblichen kriminellen Organisation gab es im Jahr 2007 mit insgesamt 711 Fällen von strafrechtsrelevanter Tierquälerei etwa 35 Mal mehr Straftaten gegen Tiere als für Tiere. Zusätzlich kam es zu mehr als 5000 Fällen von Übertretungen des Tierquälerei-Paragraphen nach dem Tierschutzgesetz.

Es gäbe auch wesentlich brutalere Straftaten gegen TierschützerInnen als durch TierschützerInnen. In England wurden 3 TierschützerInnen bereits ermordet und DDr. Balluch wäre selbst Augenzeuge eines dieser Morde gewesen. Zusätzlich gab es eine Autobombe gegen einen Tierschützer in Milton Keynes, eine Brandstiftung gegen das Wohnhaus eines Tierschützers in Northampton und einmal wurde aus einem Zirkus auf eine friedliche protestierende Tierschützerin geschossen. Sie wurde schwer verletzt und überlebte nur mit Glück. Auch in Belgien gab es einen Mord gegen einen Tierschützer, in Schweden eine Brandstiftung gegen das Wohnhaus eines Tierschützers und in der Schweiz wurde das Haus des Obmanns des dortigen VGT angezündet. Aber bei TierschützerInnen ist man offenbar der Meinung, wenn ihnen etwas passiert, dann seien sie selber schuld.

In Österreich wurde 1991 ein Vier-Pfoten-Aktivist von einem Jäger angeschossen, 1997 eine Tierschützerin von einem Schweinezüchter. Ein Zirkus hat einmal 4 TierschützerInnen angegriffen und schwer verletzt, einer der Verletzten war der Mitangeklagte Kampagnendirektor der Vier Pfoten, Jürgen Faulmann. An dieser Stelle unterbrach die Richterin und verhinderte weitere Ausführungen über Gewalt gegen TierschützerInnen. DDr. Balluch fügte trotzdem hinzu, dass bereits 30 Euro pro Person an Schläger gezahlt worden wären, die in Wien, Graz und Innsbruck friedliche TierschützerInnen, die vor Kleider Bauer demonstriert hatten, angegriffen und schwer verletzt hätten.

Dass es seit den Festnahmen von 10 der Angeklagten im Mai 2008 keine Straftaten mehr gegeben hätte, wie der Staatsanwalt behauptete, sei einerseits falsch, weil z.B. eine Brandstiftung auf ein Jagdhaus, eine Bombendrohung, die Zerstörung einer Fasanerie, das Aufstechen aller Reifen von Jagdautos bei einer Treibjagd und die Befreiung von Schweinen gegeben hätte. Andererseits würde auch ein Einzeltäter, der von den Angeklagten unabhängig ist, von der SOKO gehört haben und naheliegender Weise seine Sachbeschädigungen einstellen.

Zur Doppelstrategie

DDr. Balluch führte weiter aus, dass der Staatsanwalt von einer Doppelstrategie sprechen würde, bei der legale mit illegalen Straftaten verbunden wären. Das sei so, weil einmal in England eine derartige Beziehung nachgewiesen worden sei. Es gäbe aber keinen Hinweis für eine derartige Beziehung in Österreich.

DDr. Balluch nannte dann zahlreiche Kampagnen, die auch gegen Firmen wie z.B. C&A zum Pelzausstieg durchgeführt worden waren, und bei denen es keine Straftaten gegeben hätte. Zur Eierkampagne hätte der Staatsanwalt gemeint, es wären 1996 eine Brandstiftung gegen eine Legebatterie, 2000 eine Brandstiftung gegen eine Masthuhnhalle und 2004 eine Besetzung einer Legebatterie durchgeführt worden. Da aber Masthühner keine Eier legen und eine Besetzung nicht kriminell wäre, verbleibe eine Aktion der angeblichen kriminellen Organisation in fast 25 Jahren im Rahmen der laut Staatsanwalt zentralen Kampagne gegen Legebatterien. Wiederum unterbrach die Richterin, ob DDr. Balluch für Veganismus eintrete. Er antwortete, dass er zwischen dem ethischen Ideal Veganismus und praktisch politischen, pragmatisch gewählten Zielen, wie einem Legebatterieverbot, unterscheide. Die Richterin begann jetzt ständig zu unterbrechen, wollte DDr. Balluchs Ideale wissen und ob er gegen die Jagd sei usw.

Unter laufenden Unterbrechungen durch die Richterin versuchte DDr. Balluch im Weiteren von den Kampagnen gegen den Käfigeihandel in Supermärkten zu erzählen und wie dort erreicht worden sei, dass die Supermärkte aus dem Handel ausstiegen, ohne dass es zu einer einzigen Straftat gekommen sei. Abgesehen davon seien 2007 von Jugendlichen, die nicht mit dem Tierschutz zu tun hätten, bei Steyr 30 Jagdstände umgeschnitten worden. Auch Kampagnen von Vier Pfoten und RespekTiere wären von der SOKO kriminalisiert worden. Sie stünden aber nicht im Strafantrag und dürften daher jetzt nicht erwähnt werden, konterte die Richterin.

Bei der Kaninchenkäfigkampagne hätten VGT und Vier Pfoten zusammengearbeitet, ohne dass sie deshalb eine gemeinsame Organisation bilden würden. Es gäbe ein Telefonprotokoll im Akt, bei dem ein Vier Pfoten Angestellter und DDr. Balluch davon sprächen, dass die Vier Pfoten als Brave und Vernünftige auftreten sollen, während der VGT die bösen Buben spielen würde. Auch die Kampagne gegen die Lawinenversuche an Schweinen sei eine Doppelstrategie gewesen: legale Proteste und eine Bombendrohung. Warum habe der Staatsanwalt das aber nicht in den Strafantrag aufgenommen? Auch das sei nicht Teil der Verhandlung, unterbrach die Richterin lautstark.

Jedenfalls würde das belegen, meinte DDr. Balluch, dass das Konzept Doppelstrategie Artikel 7 der europäischen Menschenrechtskonvention widerspräche. Diese fordere nämlich eine Bestimmtheit des Gesetzes, sodass BürgerInnen erkennen können, was strafbar ist und was nicht. Es sei aber auch nach monatelangem Lesen des § 278a StGB nicht erkennbar, dass man sich durch das Abhalten von Tierrechtskongressen strafbar machen könnte, wie das der Staatsanwalt jetzt anklage. Zusätzlich gäbe es bereits 240 Selbstanzeigen. Das sei bereits bekannt, rief die Richterin dazwischen.

Damit könne man ja jeden vor Gericht bringen, konterte DDr. Balluch. Nach dem Artikel von Florian Klenk im Falter habe er eine Morddrohung erhalten. Würde jetzt nicht auch Klenk eine Doppelstrategie fahren?

Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten

Die Angeklagten würden nicht wirklich zusammenarbeiten. Die 4 Wiener MitarbeiterInnen des VGT arbeiten natürlich eng zusammen. Der Tiroler VGT-Kampagnenleiter würde in Westösterreich seine eigenen Kampagnen fahren. Mit dem Vier Pfoten Kampagnendirektor gäbe es zwar Absprachen und einen persönlichen Kontakt, es würden aber keine gemeinsamen Kampagnen organisiert und er wäre in die Kleider Bauer Kampagne nie eingebunden gewesen. Der Obmann der Veganen Gesellschaft mache vegane Sommerfeste und organisiere das Vegansiegel, aber er würde bestenfalls ab und zu beim VGT mithelfen. DI Elmar Völkl sei DDr. Balluch im Wesentlichen unbekannt, er sei selten auf Veranstaltungen des VGT. Und die restlichen Angeklagten würden aus einer Gruppe stammen, mit denen der VGT und insbesondere DDr. Balluch verfeindet ist. Jedenfalls seit 2004 wäre es undenkbar, dass DDr. Balluch auf eine Veranstaltung dieser Gruppe ginge, oder diese Gruppe auf eine Veranstaltung des VGT.

Das linguistische Gutachten

Zum linguistischen Gutachten des Staatsanwalts würde es zwei private Gegengutachten geben. Diese dürften aber nicht vorgebracht werden, meinte die Richterin, aber die Gutachter könnten bei Fragen an den gerichtlichen Gutachter assistieren. Der Anwalt von DDr. Balluch wollte daraufhin replizieren, wurde aber von der Richterin abgebrochen. DDr. Balluch wollte dennoch zu diesem Gutachten Stellung nehmen.

Es würde ihm vorgeworfen, er hätte das Bekennerschreiben für eine Brandstiftung einer Masthalle im Jänner 2005 geschrieben. Der Staatsanwalt behauptet, dieses wäre am 7. 1. 2000 per Fax an die APA übermittelt worden. Das sei laut DDr. Balluch nicht richtig. Tatsächlich wäre es laut Gerichtsakt am 5. 1. 2000 per Post verschickt worden. Für diesen Tag und die Woche davor hätte DDr. Balluch aber ein perfektes Alibi. Er wäre damals auf Schitour gewesen, wie mehrere Personen bestätigen könnten. Zusätzlich gäbe es sein Schitourenbuch als Beweis, sowie das Tagebuch seiner Mutter, die damals ununterbrochen dabei war.

Weiters hätte DDr. Balluch laut Gutachter auch ein Bekennerschreiben für eine Brandstiftung gegen den Zirkus Knie geschrieben. Auch das wäre aber widerlegbar. Das Bekennerschreiben sei von der Zeitschrift Tatblatt veröffentlicht worden. Dabei habe die Tatblatt-Redaktion eine Überschrift gewählt, darunter das klar abgegrenzte Bekennerschreiben gesetzt und darunter wiederum ein Redaktionskommentar. Der Linguist habe diesen Gesamttext als ein Bekennerschreiben interpretiert und DDr. Balluch als Autor mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugewiesen. Das wäre daher offensichtlich Unsinn, weil in jedem Fall 1/3 dieses Textes von einem anderen Autor stamme als die anderen 2/3.

In diesem Augenblick lief eine der Angeklagten auf die Toilette und die Richterin unterbrach die Verhandlung für 10 Minuten. Anschließend sprach DDr. Balluch noch über die dritte Behauptung dieses Gutachtens, er hätte ein Bekennerschreiben zu einer Nerzbefreiung geschrieben. Das sei auch widerlegbar. Dieses Schreiben bestünde nämlich Wort für Wort aus einem Brief an einen nö Landesrat und aus einem Flugblatt. Für beide dieser Schriften sei der Autor bekannt und von DDr. Balluch verschieden.

Persönliche Befragung von DDr. Balluch

Danach kam es zu einer zunächst sehr hektischen persönlichen Befragung von DDr. Balluch. Die Richterin projizierte ein Email nach dem anderen an die Wand, das DDr. Balluch in seiner Zeit in England zwischen 1991 und 1997 geschrieben hätte und in denen radikale Demonstrationen geschildert wurden. DDr. Balluch verteidigte sich damit, dass es sich dabei lediglich um Berichte handle, die er weitergegeben oder verfasst habe, aber er würde dabei nicht von seinen eigenen Handlungen berichten.

Anschließend wurde er von der Richterin gefragt, ob er wisse was die ALF sei und wer Barry Horne und Keith Mann wären. Barry Horne, so die Richterin, sei 2011 gestorben. Das wäre aber in der Zukunft, meinte DDr. Balluch zaghaft und der Gerichtssaal lachte. Sie meine 2001, antwortete die Richterin. Jedenfalls gab DDr. Balluch an, weder Barry Horne noch Keith Mann – bis auf seine zwei Wienbesuche – persönlich zu kennen bzw. gekannt zu haben. Auf den projizierten Internetberichten, die die Richterin vorlegte, las DDr. Balluch vor, dass Barry Horne auch einen Delfin aus einem Delfinarium und 80 Beaglehunde aus einem Tierversuchslabor befreit hätte. Natürlich würde Barry Horne auch Legales machen, rief die Richterin, das sei irrelevant. Einen Delfin und Versuchshunde zu befreien sei aber illegal, meinte DDr. Balluch, und dennoch super. An dieser Stelle gab es lauten Beifall im Saal.

Während weiterer Fragen der Richterin, zeigte sie offensichtlich Desinteresse und wandte sich DDr. Balluch bei seinen Antworten nicht zu. Daraufhin DDr. Balluch: Blabliblo blabliblu, hören Sie noch zu?. Die Richterin abwesend Ja, reden Sie weiter. Gelächter im Saal.

Nun begann die Richterin Emails mit scheinbar radikalen Meinungsäußerungen an die Wand zu projizieren, ohne DDr. Balluch Zeit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Die Rechtsanwälte versuchten zu erreichen, dass DDr. Balluch diese Zeit eingeräumt würde. Er erklärte daraufhin zwar, sich an die genannten Emails nicht erinnern zu können, er würde 5000 Emails pro Jahr schreiben, er versuchte dennoch, sie im Kontext zu erklären. Es wären eben emotionale Diskussionen gewesen und erst zu verstehen, wenn man weiß, dass sie an Personen gerichtet waren, die nicht kriminell aktiv sind und die sich untereinander gut verstehen, sodass keine Missverständnisse möglich waren.

Weiters wollte die Richterin von DDr. Balluch erklärt bekommen, warum es für eine von ihm moderierte Liste einer Nominierung bedürfe, um darauf zu kommen. DDr. Balluch erklärte, dass das notwendig sei, um sogenannte Trolle zu verhindern und um zu verhindern, dass Informationen über die Diskussionen nach außen dringen würden. Das sei legitim.

Um 11:51 Uhr wurde die Mittagspause ausgerufen.

Vorwürfe aus dem Strafantrag

Am Nachmittag war die Richterin wie ausgewechselt. Sie war nicht mehr hektisch und ließ DDr. Balluch in Ruhe und ohne Unterbrechungen aussprechen. Ab 13:02 Uhr begann sie DDr. Balluch über die konkreten Vorwürfe aus dem Strafantrag zu befragen. Erstens würde ihm vorgeworfen, er hätte in Skandinavien Pelzfarmen ausgeforscht und würde mit diesen Informationen eine kriminelle Organisation unterstützen. DDr. Balluch erklärte die Notwendigkeit, die Zustände auf Pelzfarmen zu dokumentieren, und führte einen Film über die Aufnahmen von Pelzfarmen vor, die er damals erstellt hatte. Die Richterin zeigte sich von den Zuständen berührt.

Der zweite Vorwurf bezog sich auf das Filmen in Legebatterien. DDr. Balluch gab an, bei den zwei inkriminierten Legebatterierecherchen von den Vier Pfoten gefragt worden zu sein, ihnen bei den Aufnahmen zu helfen. Das fand im Jahr 2008 statt und im nächsten Jahren wurden Legebatterien verboten, deshalb wollten die Vier Pfoten eine Bestandsaufnahme machen. Auch hier wurde ein Film vorgelegt, der aber nicht abgespielt werden konnte. Die Aufnahmen sollten also erst am nächsten Gerichtstag gezeigt werden.

Als letzten Fragekomplex des Tages kam die Richterin auf den dritten Vorwurf des Strafantrags zu sprechen. DDr. Balluch hätte die Funkgeräte und Computer des VGT einer kriminellen Organisation zur Verfügung gestellt. DDr. Balluch erläuterte, dass der VGT Funkgeräte zu Recherchen und für Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Jagdstörungen habe und nicht an kriminelle Personen oder für kriminelle Handlungen weitergebe. Auch die Computer würden nur im VGT-Büro bleiben. Um 15:30 Uhr wurde die Befragung abgebrochen und auf den nächsten Tag verlegt.

2 Kommentare

der staat österreich klagt den tierschutz an.

kommt das nur mir vor daß dieser prozeß sich sehr bemüht die anklage lächerlich zu machen ?

sowohl die grundlagen des prozesses, die beweise und die verhaltensweisen der an der anklage beteiligten personen scheinen darauf hinzuzielen die österreichische justiz international ins lächerliche zu ziehen.

in deutschland wird unser spektakel gerade öffentlich, der imageschaden wird (bawag, hypo, punkt punkt punkt) natürlich wieder mal enorm sein.
danke, ursuper.

und scheinbar denkt die judikative, daß sich GEGEN tierschützer eine mehrheit in der eu bevölkerung findet. sehr eigenartig wie auch der orf sich bemüht ja keine schiachen tierhaltungsvideos zu zeigen damit wir ja weiter die gesunden schweinderln essen.

na da werden wir ja sehen ob dieser prozeß da nicht die verhältnisse ein wenig zugunsten des tierschutzes verschieben wird.
gute schreibe übrigens, mich würd nur interessieren warum peek u cloppenburg nicht beim namen genannt werden.
förderer ?
war ein scherz, hahaha.

Operation Spring 2.0