Tierschutzprozess 1. Tag
Inhalt:
Am Dienstag 2. März 2010 wurde der Tierschutzprozess am Landesgericht Wr. Neustadt eröffnet. Doch schon vorher hatten sich gut 100 UnterstützerInnen vor dem Gericht eingefunden, um mit bunten Plakaten, Luftballons und Musik gegen die Verfolgung von TierschützerInnen mittels §278a zu protestieren. Bei Prozessanfang gab es bereits eine richtige Karnevalatmosphäre. Im Gerichtssaal waren 20 Plätze für JournalistInnen und 60 Plätze für BesucherInnen reserviert. Für den Eintritt musste man Platzkarten lösen, die bereits um 8:30 Uhr vollständig ausgegeben waren.
Um 9:30 Uhr begann der Prozess. Zunächst wurden alle Beschuldigten nach ihren Daten gefragt und es wurden die Vorstrafen verlesen. Dabei sagte Richterin Mag. Sonja Arleth, dass niemand Vorstrafen hätte, dass aber bei einem der Angeklagten ein Fragezeichen bliebe und ein anderer in Deutschland möglicherweise vorbestraft wäre, das aber gesondert geklärt würde.
Anschließend meinte die Richterin, dass sie die Strafanträge geprüft hätte. §278a sei durch die Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs OGH bereits im vorliegenden Zusammenhang definiert. Zuletzt bat sie alle, ohne politische Statements und ohne Polemik auszukommen und Beweisanträge zeitgerecht und klar zu stellen.
Vorstellung der Strafanträge
Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler stellte in einer 80 minütigen Rede die Strafanträge vor. Dazwischen gab es immer wieder laute Sprechchöre von der Demonstration vor der Türe, die Lügner!, Lügner!
rief und zuweilen im Saal für Heiterkeit sorgte. Zusätzlich erschienen Luftballons mit Anti-§278a Botschaften während der Verhandlung vor den Fenstern.
Der Staatsanwalt holte weit aus und erklärte, dass in England bereits in den 1970er Jahren im Namen des Tierschutzes Straftaten begangen worden wären. Ab 1979 hätte es in England auch Brandstiftungen gegeben und Privateigentum sei Ziel von Anschlägen geworden. Als kriminelle Organisation dahinter identifizierte er die ALF, die international vernetzt wäre und heute hauptsächlich in England, den USA, Frankreich und Spanien aktiv wäre. Von 1987 – 1989 sei es in England gelungen, durch Brandanschläge die großen Kaufhäuser vom Verkauf von Tierpelzen abzubringen. Auf einer privaten Webseite würden alle Berichte von Anschlägen weltweit veröffentlicht. In Österreich habe die ALF erstmals 1988 zugeschlagen, in dem in einer Nacht zahlreichen Pelzgeschäften die Auslagen mit roter Farbe beschmiert worden wären. Barry Horne und Keith Mann seien beides ehemalige ALF-Aktivisten, zu denen einer der Angeklagten Kontakt gehabt hätte.
Im Jahr 1999 wurde in England die sogenannte SHAC-Kampagne ins Leben gerufen. Dabei hätten die ProtagonistInnen mit einer Doppelstrategie
aus legalen und illegalen Aktionen gegen Europas größtes kommerzielles Tierversuchslabor vorzugehen versucht. Allein im Jahr 2004 hätte es in England deswegen 580 Straftaten gegeben. Die Polizei habe herausgefunden, dass die Verantwortlichen für die Straftaten auch die legalen Demonstrationen organisiert hätten.
In Österreich wäre die kriminelle Organisation aus der Tierrechtsbewegung entstanden. Bei der Gründung Ende der 1980er Jahre wäre man beim Zusammenschluss von mindestens 10 Personen überein gekommen, für die Rechte der Tiere zu kämpfen. Ziel dabei wäre die immaterielle und materielle Schädigung von TiernutzerInnen gewesen.
Diese kriminelle Organisation sei unternehmensähnlich und arbeitsteilig organisiert. So gäbe es Anführer und Handlanger. Zwei der Angeklagten wären Chefideologen und würden Bekennerschreiben verfassen, andere würden Firmen kontaktieren und Bekennerschreiben veröffentlichen. Die Kommandozentrale sei u.a. das Wiener Büro des VGT. Absprachen würden bei öffentlichen Veranstaltungen getroffen, die Koordination geschehe durch persönliche Treffen, Emails und via Internet. Es gäbe EDV-ExpertInnen und eine internationale Vernetzung. Als Infrastrukturen würden jene von legalen Vereinen verwendet, allerdings wäre die kriminelle Organisation von den Vereinen verschieden.
Die Organisation wäre in der Lage, die Medien für sich zu gewinnen und in der Öffentlichkeit um Sympathie zu werben. Ziele wären hauptsächlich die Abschaffung von Tierversuchen, das Ende des Pelzhandels, der Jagd und der Zirkusse mit Tieren aber auch von Legebatterien.
Die kriminelle Organisation ginge immer nach demselben Muster vor. Zuerst würde ein Kampagnenziel festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. Dann würden die Adressen der KampagnengegnerInnen veröffentlicht. Anschließend gäbe es eine Kontaktaufnahme, in der die Forderung gestellt und mit einer Kampagne gedroht würde. Gleichzeitig würden Recherchen durchgeführt. Danach käme es zu Demonstrationen, Ankettaktionen, Dachbesetzungen und Belästigungen von KundInnen. Bald danach würden Drohemails eintreffen. Schließlich käme es zu nächtlichen Demonstrationen und zuletzt zu Anschlägen, die dann mittels Bekennerschreiben verbreitet würden.
Die kriminelle Organisation würde sich durch geheime Internetforen, Computerverschlüsselung, einen Handypool, Pseudonyme und Aliasnamen abschirmen.
Die Pelzkampagne der kriminellen Organisation habe 1994 gegen KürschnerInnen und Pelzfarmen begonnen. 1997 wäre es zu einer Befreiung von 400 Nerzen aus einer Pelzfarm gekommen. Aber bereits im November 1988 hätte es Farbanschläge auf Pelzgeschäfte gegeben. Ab 2002 sei die Tätigkeit intensiviert worden. In Deutschland hätte eine Offensive gegen die Pelzindustrie OGPI seit 2000 eine Kampagne gegen Bekleidungsketten, die Pelz verkaufen, geführt. Zuerst wäre es gegen C&A und dann gegen P&C gegangen. Dabei hätte es auch in Österreich eine Sachbeschädigung gegeben. Mit Demonstrationen hätte es gegen P&C weltweit 1500 Aktionen gegeben. 2006 stieg P&C aus dem Pelzhandel aus.
In Österreich wurde dann eine Kampagne gegen Kleider Bauer gestartet, in deren Verlauf es bis Jänner 2008 zu einer Reihe von Sachbeschädigungen durch Einschlagen von Scheiben, Beschädigen von Autos und Einbringen von Stinkbomben gekommen wäre. Im Rahmen einer Demonstration hätten AktivistInnen auch die Pressesprecherin bedroht.
Auch gegen Escada gäbe es eine internationale Anti-Pelz Kampagne inklusive Stinkbombe in München, und eine der Angeklagten hätte auf der Aktionärsversammlung dieser Firma in einer Rede mit einer Kampagne gedroht.
Das Ziel der Eierkampagne sei es, Mast- und Legehennen aus Legebatterien zu befreien. Im Rahmen der Fleischkampagne hätte es 1997 eine Schweinebefreiung gegeben. Gegen die Jagd würde durch Jagdstörungen und die Zerstörung von Fasanerien vorgegangen. Aber auch Brandstiftungen hätte es gegeben, nämlich 2000 gegen eine leere Hühnermasthalle, 2002 gegen eine in Bau befindliche Schweinefabrik, 1999 gegen eine Daunenfabrik, 2000 gegen einen Zirkus und 2007 gegen eine Jagdhütte. Im Rahmen der SHAC-Kampagne wäre 2008 eine Zahnpastatube verschickt worden, die – allerdings nicht gesundheitsschädlich – mit Superkleber kontaminiert war.
Anschließend wurden gegen die 13 Angeklagten die jeweiligen speziellen Vorwürfe gebracht. Dabei sind 6 der 13 Personen lediglich wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt. Diese Personen wären verdächtig, weil sie Tierhaltungen gefilmt, den Verkauf von Pelz dokumentiert, teilweise ihre Computer verschlüsselt und insbesondere Ratschläge erteilt hätten. Ein linguistisches Gutachten werfe einem der Angeklagten vor, er hätte einige Bekennerschreiben verfasst.
Zusätzlich zu den Anklagen wegen §278a kriminelle Organisation gäbe es noch folgende Vorwürfe:
- Ein Angeklagter hätte durch Anrufe und Emails zwei Bekleidungsfirmen dazu zu nötigen versucht, aus dem Pelzhandel auszusteigen; er hätte Reptilienshowankündigungstafeln zerstört, einem Nazitreffen die Scheiben eingeworfen, durch Weglaufen bei einer unangemeldeten Kundgebung Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgeübt und Informationen über eine Angestellte ausgekundschaftet.
- Ein weiterer Angeklagter hätte 1997 Nerze aus einer Pelzfarm und 2008 Schweine aus einer Schweinefabrik befreit.
- Ein anderer Angeklagter hätte mit einer Stinkbombe geworfen.
- Zwei Angeklagte hätten Informationen zu Wohnadressen von politischen GegnerInnen ausgekundschaftet.
Dann verlas die Richterin das Erkenntnis des OGH, das die Berufung einiger der Angeklagten gegen ihre Untersuchungshaft zurückgewiesen hatte. Das Urteil ist seit langem öffentlich.
Die Richterin betonte aber, dass dringender Tatverdacht zwar für die Verhängung von Untersuchungshaft ausreiche, aber nicht für die Verurteilung. Um 11:45 Uhr wurde 1 Stunde Mittagspause verkündet.
Vor der Tür gab die Volxküche kostenlos veganes Essen aus. Sehr viele Menschen waren versammelt und unterstützten die Angeklagten in voller Solidarität.
Gegenäußerungen der VerteidigerInnen
Verteidiger Mag. Stefan Traxler
Um 12:52 Uhr ergriff dann der erste der Verteidiger, Mag. Stefan Traxler, das Wort. Das von der Richterin zitierte OGH-Urteil würde sich auf eine Beweiswürdigung stützen, die von einer Untersuchungsrichterin innerhalb von 2 Tagen zusammengestellt worden ist. Dabei habe diese Richterin nur die Sonderkommission SOKO, aber nicht die Verteidiger befragt. Und aus dem Protokoll der Besprechung mit der SOKO ergäbe sich, dass praktisch alle damaligen Vorwürfe entweder falsch waren oder sich als falsch herausgestellt hätten. Dazu gehört beispielhaft:
- Die SOKO hatte behauptet, bei
fast allen
Beschuldigten wären Tarnanzüge und Einwegspritzen gefunden worden. Tatsächlich hatte nur einer einen Tarnanzug und 5 hatten – als TierpflegerInnen – Einwegspritzen. - Laut SOKO bestünde der Verdacht, die TierschützerInnen hätten eine Schutzgelderpressung durch ein Tierschutz-Gütesiegel für bessere Tierhaltung durchgeführt. Dieser Vorwurf wird nicht mehr erhoben.
- Die SOKO behauptete, sie habe Wurfgeschosse für Brandanschläge gefunden, tatsächlich handelte es sich um eine Öllampe.
- Die SOKO vermittelte der Richterin, sie hätte hochspezialisiertes Einbruchswerkzeug gefunden, tatsächlich hätte es sich aber nur um eine Gumminoppe gehandelt, mit der ein Kippfenster geschlossen werden kann.
- Die SOKO hatte der Richterin angekündigt, auf verschlüsselten Computern sicher ALF-Beweise zu finden, allerdings liegt jetzt der komplett entschlüsselte Server des VGT-Computersystems vor und darin befindet sich nichts für kriminelle Straftaten Relevantes.
- Die SOKO habe der Richterin erklärt, es gäbe einen Sachschaden von € 1,3 Millionen, was weit übertrieben wäre. Mittlerweile sei ein Strafverfahren anhängig, weil einer der betroffenen Firmenbesitzer viel zu hohe Schadenssummen bekannt gegeben hatte.
- Bei einem der Angeklagten hätte die SOKO Sägen gefunden, wie sie zum Umschneiden von Hochständen verwendet würden, vergisst dabei aber zu erwähnen, dass das Haus dieses Angeklagten mit Holz beheizt wird, das zuerst zersägt werden muss.
- Die SOKO sprach auch von einer Brandstiftung in Zurndorf im Burgenland, die sich mittlerweile als ein überhitzter Ofen herausgestellt hat.
Die Untersuchungsrichterin ging also von Voraussetzungen für ihre Beweiswürdigung aus, die nicht zutrafen.
Weiters bemängelte Anwalt Mag. Traxler, dass die vom Staatsanwalt entwickelte Doppelstrategie von legalen und illegalen Aktionen nicht §278a erfüllen würden. Das sogenannten Raika-Urteil des OGH zu einem Fall, in dem die Führung einer Bank systematisch ihre KundInnen betrog, aber dennoch normal Bankgeschäfte führte, würde belegen, dass wenn eine Gruppe nur nebenher Straftaten setze, aber ansonsten legale Handlungen, sie nicht als kriminelle Organisation anzusehen sei.
Der Staatsanwalt würde auch nicht erklären, wann jemand als Mitglied der kriminellen Organisation anzusehen sei und wann nicht. Ist eine Ideologie strafbar, dürfe man z.B. Stinkbomben für gut befinden oder nicht? Lästiger Aktionismus, wie die laute Demonstration vor der Tür, sei zwar störend aber nicht kriminell.
Es gäbe auch keine Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten. Die Kontakte, die zwischen den Gruppen bestanden hätten, wären nicht krimineller Natur. Die Vier Pfoten und der VGT hätten in der Kampagne gegen Kaninchenkäfige zusammengearbeitet, aber deswegen noch lange keine gemeinsame Organisation gebildet.
Zuletzt kritisierte Mag. Traxler, dass die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sehr einseitig geführt worden seien. 30 Beweisanträge von ihm wären nicht bearbeitet worden. Auch die Verhaftungen waren völlig außer Verhältnis, wobei der Staatsanwalt bei dem Überfall auf DDr. Balluchs Wohnung im Auto anwesend war und mittels Livekamera das Vorgehen der maskierten WEGA-BeamtInnen mitverfolgt habe.
Verteidiger Mag. Phillip Bischof
Um 13:55 Uhr begann Mag. Bischof mit seiner Gegenäußerung. Zunächst bedankte er sich bei dem Staatsanwalt für den Vortrag über Straftaten durch die Jahrhunderte. Das würde die historische Dimension des Falles unterstreichen. Interessant wäre aber, dass der Staatsanwalt diese Straftaten anführe aber nicht anklage. Tatsächlich angeklagt wäre nur vergleichsweise Lächerliches. Das sei die Doppelstrategie des Staatsanwalts, schwere Straftaten zu erwähnen aber nur Lächerliches anzuklagen. Mit 20 Jahre alten Straftaten als Vorwurf ohne konkreten Beleg sei eine Verteidigung unmöglich. Dieses System Handler
dürfe in Strafverfahren keinen Platz haben. Immerhin gäbe es die Unschuldsvermutung und den Zweifelsgrundsatz im Strafrecht.
Selbst der Leiter der SOKO habe zugegeben, dass die ALF keine Organisation wäre, sondern nur ein Name sei, den autonome Gruppierungen verwenden würden. Ähnlich würde Univ.-Prof. Eva-Maria Maier die ALF in ihrem Fachartikel zum Thema als lose Struktur bezeichnen. Auch alle Verfassungsschutzberichte sprechen von autonomen Kleinstzellen, die für Straftaten verantwortlich wären. Die Ansicht des Staatsanwalts sei also nicht nachvollziehbar und offenbar auch Teil seiner Doppelstrategie.
Die SOKO habe intern beschlossen, alle administrativen Möglichkeiten gegen legale Tierschutzdemonstrationen auszuschöpfen. Und sie habe bei ihren Ermittlungen festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den DemonstrantInnen und den Straftaten bestünden. Gibt es Gewalt gegen TierschützerInnen oder Fälle von Tierquälerei, dann interessiert sich keine Polizeieinheit. Offenbar werde immer nur in eine Richtung ermittelt.
Recherchen in Schweinefabriken haben erschütternde Filme zutage gebracht. Jetzt einen Tierquälerei-Vorwurf wegen dem Freilassen der Schweine anzuführen, das lasse ich im Raum stehen
.
Computerverschlüsselung ist wie eine Postkarte in ein Briefkuvert zu stecken. Das Bundeskanzleramt gab ein Buch über Informationssicherheit heraus, das jene PGP-Verschlüsselung empfiehlt, die einige der Angeklagten benutzt haben. Er könne jetzt nicht mehr sagen, ob man nach §278a angeklagt wird, wenn man die Ratschläge dieses Buches befolgt!
Jede kriminelle Organisation ist auf massive Gewinne ausgerichtet. Nur ein Blick auf die Angeklagten würde beweisen, dass sie derlei sicher nicht gemacht hätten.
Verteidigerin Dr. Alexia Stuefer
Die Vertreterin weiterer drei Angeklagter, Dr. Alexia Stuefer, ergriff um 14:20 Uhr das Wort und schloss sich ihren Vorrednern voll inhaltlich an. Das OGH-Urteil sei nur die rechtliche Beurteilung des OLG-Urteils und habe sich mit den Tatsachen nicht auseinander gesetzt.
Der im Strafantrag vorgelegte Sachverhalt gäbe keinen Hinweis auf eine Doppelstrategie her. Den Angeklagten würden nur unaufgeklärte Straftaten indirekt zur Last gelegt werden. Allerdings wäre nur das vorgelegt worden, was wirklich strafbar ist, wäre der Strafantrag viel kürzer gewesen. Z.B. fände sich in der Eierkampagne kein strafrechtlicher Bezug. Daher werde eigentlich sehr wohl die gesamte Tierschutzbewegung angeklagt. Es gab eine gesellschaftliche Entscheidung für ein Legebatterieverbot. Was habe das mit einer kriminellen Organisation zu tun? Oder die Aufzählung von 890 Demonstrationen und der Aufruf zum Pelzboykott seien nicht kriminell.
Interessant sei, dass der große Lauschangriff weder in den Abschlussberichten noch in den Strafanträgen erwähnt würde. 3½ Jahre Ermittlungen und trotzdem kein unmittelbarer Tatnachweis seien ein guter Beleg für die Unschuld der Mandanten. Eine kriminelle Organisation müsse den Vergleich mit mafiösen Strukturen standhalten, was hier nicht der Fall wäre. Vielmehr würde nur unerwünschtes Verhalten mittels §278a diszipliniert. Alle Personen auf der Angeklagebank seien zu Unrecht angeklagt.
Verteidiger MMag. Dr. Michael Dohr
MMag. Dr. Dohr vertritt einen der Angeklagten. Er begann um 14:36 Uhr seine Gegenäußerung und betonte gleich, dass eine Einstellung des Verfahrens geboten wäre, der Strafantrag sei verfehlt.
Im Strafrecht gäbe es eine subjektive Tatseite. D.h. man muss wissen, dass man Mitglied einer kriminellen Organisation ist, um dafür strafbar zu sein. Er würde dafür keinen Hinweis entdecken.
Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, sei aber auch per se nicht strafbar. Ebensowenig, an Versammlungen einer kriminellen Organisation teilzunehmen. Strafbar ist erst die Gründung und ein Beitrag als Mitglied. Dieser Beitrag muss aber die Förderung von strafbarem Verhalten sein. In den 3½ Jahren Ermittlungen wurde vieles über seinen Mandanten zusammengetragen. Allerdings hätte er noch nie so viel Entlastendes für einen seiner Mandanten gehabt.
So habe sein Mandant in der Kampagne gegen den Käfigei-Verkauf beim Supermarkt Hofer die Idee von Wagerlaktionen entwickelt, bei denen die Einkaufswagerln mit Produkten gefüllt werden und dann ein Protestzettel daraufgelegt wird, auf dem steht, dass die Produkte aus Protest gegen den Käfigeiverkauf nicht gekauft worden seien. Wenn das ein Organisationsdelikt ist, dann tu felix Austria!
, Du glückliches Österreich, das Du keine echten kriminellen Organisation kennst.
Sein Mandant habe in Emails die Stinkbomben in pelzführenden Geschäften explizit abgelehnt und seine Kontaktaufnahme zu Firmen wäre immer höflich und nicht bedrohlich gewesen. Der Vorwurf, sein Mandant habe Verhaltensregeln für die kriminelle Organisation aufgestellt, wäre dadurch belegt, dass er gesagt hätte, dass man bei einer Recherche in einer Tierfabrik sofort weglaufen solle, wenn der Landwirt käme.
Verteidiger Dr. Harald Karl
Zuletzt sprach Dr. Karl ab 14:48 Uhr und betonte, dass seinem Antrag auf Vertagung nicht stattgegeben worden wäre, obwohl er erst seit wenigen Tagen mit dem Fall betraut sei. Die europäische Menschenrechtskonvention EMRK schreibe eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Verteidigung vor. Das sei aber hier nicht gegeben, weshalb er sich für später vorbehalte, wiederum einen Vertagungsantrag zu stellen.
Dr. Karl bekrittelte insbesondere, dass es einen ernsthaften Streit zwischen den Gruppen der Angeklagten gegeben hätte und daher eine gemeinsame Organisation nicht ableitbar sei.
Seinem Mandanten werde vorgeworfen, in P&C Geschäften recherchiert zu haben, welche Art von Pelz dort verkauft wird. Das musste sein Mandant als Geschäftsführer des VGT tun, weil es eine Klage seitens P&C gegen den VGT gegeben hatte, die sich um die Tierarten drehte, von denen der Pelz stammte. Offensichtlich wäre das keine kriminelle Tätigkeit.
Zusätzlich würde man seinem Mandanten vorwerfen, enge Kontakte zu seinem Bruder als Mitangeklagten und zu seinen MitarbeiterInnen beim VGT zu haben. Das sei aber wohl selbstverständlich und nicht verdächtig.
Als Geschäftsführer des VGT habe er den Vorstandsbeschluss durchzuführen gehabt, Funkgeräte und Handys für Aktionen anzuschaffen. Aber der VGT selbst ist nach einer Finanzprüfung als gemeinnützig bestätigt und selbst laut Staatsanwalt nicht verdächtig. Daher könne man seinem Mandanten keinen Vorwurf daraus machen, diese Gerätschaften gekauft zu haben.
Nach Beendigung des letzten Vortrags wurde die Verhandlung um 14:58 Uhr bis Donnerstag den 4. März 9 Uhr früh unterbrochen. Draußen ging unterdessen die Demonstration in ein fröhliches Straßenfest über.