OLG-Urteil Tierschutzprozess erklärt organisierten ethischen Konsum zur Nötigung
Ureigenste Aufgabe von NGOs, unethische Machenschaften von Firmen aufzudecken und durch Information der KonsumentInnen auf Änderung zu drängen, wird kriminalisiert.
2008, als die Tierschutzcausa ans Licht kam, war von unzähligen Straftaten die Rede, von unermesslichen Schadenssummen und von einer großen kriminellen Organisation im Tierschutz, die seit 1988 (!) bereits 35 kriminelle Kampagnen durchgeführt habe. Die OLG-Richterinnen Dr. Ingrid Jelinek und Dr. Christine Schwab urteilten schon im Juli 2008 als Berufungsinstanz gegen die U-Haft von 10 TierschützerInnen, dass es eine kriminelle Organisation gebe und dass die lange U-Haft gerechtfertigt sei, weil die Beschuldigten mindestens 1-10 Jahre Gefängnis ausfassen würden. Nichts davon blieb bestehen, im Tierschutzprozess kam es zum Totalfreispruch.
Jetzt kam das Urteil zur Berufung gegen diesen Freispruch von denselben beiden Richterinnen des OLG, natürlich ohne deshalb befangen zu sein, und wieder wird dem Staatsanwalt in allen Punkten völlig Recht gegeben. Nur, 5 Jahre später ist von den damaligen Vorwürfen krimineller Machenschaften nichts Relevantes geblieben, also wird für die Richterinnen bereits die Ankündigung legaler, friedlicher Informationskundgebungen zur Straftat: Nötigung. Interessant dabei, dass diese neue Rechtsansicht im 112-seitigen Urteil von 2008 derselben Richterinnen zur selben Sache nicht mit einem Wort erwähnt wird. Im Urteil von heute zieht sich das Argument dazu über 11 Seiten!
Zuerst wird festgestellt, dass es geschäftsschädigend sei, wenn ein Konsument von einer NGO über ein Produkt informiert wird und deshalb vom Kauf Abstand nimmt. Die Androhung, KonsumentInnen zu informieren, sei also eine gefährliche Drohung. Durch solche Information die Firmenpolitik zu beeinflussen werde dadurch zur Nötigung. Und das sei nur dann nicht strafbar, wenn die Drohung zum angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerspreche. In dieser Hinsicht, so die Richterinnen, müsse auch jeder Streik geprüft werden, ob er nicht eine Nötigung ist. Und diese Beurteilung hänge von der genauen Forderung ab: wenn diese zu radikal ausfalle, dann sei das sittenwidrig. Und tatsächlich vermeinen die Richterinnen in der Tierschutzforderung nach einem Ende des Pelzhandels eine zu radikale Forderung zu erkennen! Immerhin seien ja auch Nutztierfelle Pelz – obwohl die Pelzkampagne Nutztierfelle explizit aus ihrer Forderung ausnimmt, aber das ist den Richterinnen entgangen – und dagegen könnten verständige Menschen doch wirklich nichts mehr haben. Abgesehen davon sei die Forderung, allen Pelz auszulisten, zu radikal, weil Pelz aus artgerechter Tierhaltung kein ethisches Problem darstellen könne. Hier zeigen die Richterinnen erneut ihr Unwissen, weil es Pelz aus artgerechter Haltung überhaupt nicht gibt, nicht umsonst wurde jede Pelztierhaltung in Österreich 1998 verboten, ohne Ausnahme für eine artgerechte Version (Details zum Urteil).
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Die beiden Richterinnen zeigen in diesem Urteil eindeutig ihr völliges Unverständnis für Tierschutzaktivität, an einer Stelle meinen sie sogar, dass Tierschutz kein politischer Aktivismus sei. Und sie wollen uns Tierschutz-NGOs vorschreiben, was wir im Namen der Tiere von Firmen zu fordern haben. Doch das geht zu weit. Ich fürchte, was Tierschutz betrifft sind die beiden Richterinnen nicht die maßgebliche Instanz zu entscheiden, welche Forderung
sittenwidrig
ist und welche nicht. Die große Mehrheit der Menschen in Österreich teilt unseren Wunsch nach einem Ende des Handels mit Tierpelzen im landläufigen Sinn dieses Wortes, d.h. von Tieren, die nur des Pelzes wegen gehalten werden. Es ist eine unfassbare Bedrohung von Rechtsstaat und Meinungsfreiheit, wenn rückständige Richterinnen diese Forderung zur Nötigung erklären und dabei sogar das Streikrecht in Frage stellen! Spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird Schluss sein mit dieser Provinzposse!