Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Neuauflage des Tierschutzprozesses beschlossen! – Aufruf zur Selbstanzeige

Mehr als 2 Jahre nach dem Freispruch im Tierschutzprozess hat das Oberlandesgericht OLG Wien der Berufung des Staatsanwalts stattgegeben und eine Neuauflage des Prozesses am Landesgericht Wr. Neustadt verfügt. Betroffen sind 5 der 13 vormals Angeklagten.

Verhandelt werden sollen die Anklagepunkte:

Diesen Nebenschauplätzen, die vollständig neu verhandelt werden müssen, steht aber eine dramatische Rechtsansicht gegenüber, die in diesem Urteil geäußert wird und die in Österreich nicht mehr bekämpfbar ist: die Ankündigung einer legalen Kampagne gegen Modehäuser, bis diese aus dem Pelzhandel aussteigen, sei eine schwere Nötigung! Dabei wird hier explizit nicht von der Ankündigung von Straftaten wie Sachbeschädigungen gesprochen, sondern lediglich von der Ankündigung, KundInnen mittels Kundgebungen, Flugblättern, kreativem Theater und Medienberichten zu überzeugen, vom Einkauf Abstand zu nehmen, und dadurch Umsatzeinbußen zu bewirken.

Der Vergleich, der aber nicht in diesem Urteil erwähnt wird, wäre z.B. die Drohung an einen Geschäftsleiter einer Firma, er müsse alle jüdischen MitarbeiterInnen entlassen, andernfalls gebe es antisemitische Kundgebungen vor seinen Filialen. In beiden Fällen, folgt man dem OLG, wären die Forderungen gegen die guten Sitten: hier der Ausstieg aus dem Handel mit Tierpelzen, dort die Entlassung jüdischer MitarbeiterInnen. In beiden Fällen wäre das Mittel zur Durchsetzung der Forderung die Abhaltung angemeldeter Versammlungen, auf die man zwar grundsätzlich ein Recht habe, die aber hier sittenwidrig wären. Mit diesem Argument der Sittenwidrigkeit werden legale Kampagnen für ein Ende des Pelzhandels vom OLG zu einem mit bis zu 5 Jahren Gefängnis zu bestrafenden Verbrechen erklärt. Und, wie gesagt, diese Rechtsansicht ist bis auf weiteres fixe Judikatur in Österreich und nicht mehr auf höherer Ebene bekämpfbar.

Daher gibt es jetzt eine Initiative, dieses Urteil durch eine Welle von Selbstanzeigen ad absurdum zu führen. Es ist online möglich, die Selbstanzeige zu unterschreiben.

3 Kommentare

Habt ihr vor, das Berufungsverfahren ebenfalls zu dokumentieren?

Ich finde das OLG Urteil völlig abartig und grotesk, aber dennoch hinkt der Vergleich mit den antisemitischen Kundgebungen, da diese doch wegen dem Wiederbetätigungsgesetz von vornherein verboten sein müssten, sowie die Aufforderung alle jüdischen Mitarbeiter zu entlassen. Mir ist aber von keinem Gesetz bekannt das den Einsatz für Tierschutz oder Tierrechte verbietet.

Korrekter (und meiner Meinung nach anschaulicher) wäre z.B. der Vergleich mit der Aufforderung an eine Waffenfirma, die z.b. legale Handfeuerwaffen oder Panzer produziert und verkauft, die Herstellung und den Verkauf von tödlichen Waffen einzustellen. Oder noch besser ein Waffengeschäft dazu auffordern keine tödlichen Waffen zu verkaufen.

Unglaublich.
Der rechtsstaat will die demokratie wohl endgültig aushöhlen.
I bin ka tierschützer sondern prolo.
Soko fabriziert beweise, usw = keine verurteilung.
Tierschützer werden wegen banalitäten solange vor gericht gestellt bis was hängen bleibt.
Ich finde das erniedrigend und tyranisch.
Ich hab auch meinungen und will diese manchmal äussern.
Muss dann aber damit rechnen vom staat existenziell vernichtet zu werden?!
I kann ned sovü fressen wia i speibn mächt.
Unglaublich!
Lg