Neuauflage des Tierschutzprozesses beschlossen! – Aufruf zur Selbstanzeige
Mehr als 2 Jahre nach dem Freispruch im Tierschutzprozess hat das Oberlandesgericht OLG Wien der Berufung des Staatsanwalts stattgegeben und eine Neuauflage des Prozesses am Landesgericht Wr. Neustadt verfügt. Betroffen sind 5 der 13 vormals Angeklagten.
Verhandelt werden sollen die Anklagepunkte:
- Zerstörung der Scheibe eines Gasthofs, in dem ein Treffen der AFP stattgefunden hat
- Zerstörung von Werbeplakaten für eine Reptilienausstellung
- Widerstand gegen die Staatsgewalt wegen Flucht vor der Polizei nach der Störung einer Pelzmodeschau
- Tierquälerei und Sachbeschädigung wegen der Freilassung von Schweinen aus einer Schweinefabrik auf die angrenzende Wiese
Diesen Nebenschauplätzen, die vollständig neu verhandelt werden müssen, steht aber eine dramatische Rechtsansicht gegenüber, die in diesem Urteil geäußert wird und die in Österreich nicht mehr bekämpfbar ist: die Ankündigung einer legalen Kampagne gegen Modehäuser, bis diese aus dem Pelzhandel aussteigen, sei eine schwere Nötigung! Dabei wird hier explizit nicht von der Ankündigung von Straftaten wie Sachbeschädigungen gesprochen, sondern lediglich von der Ankündigung, KundInnen mittels Kundgebungen, Flugblättern, kreativem Theater und Medienberichten zu überzeugen, vom Einkauf Abstand zu nehmen, und dadurch Umsatzeinbußen zu bewirken.
Der Vergleich, der aber nicht in diesem Urteil erwähnt wird, wäre z.B. die Drohung an einen Geschäftsleiter einer Firma, er müsse alle jüdischen MitarbeiterInnen entlassen, andernfalls gebe es antisemitische Kundgebungen vor seinen Filialen. In beiden Fällen, folgt man dem OLG, wären die Forderungen gegen die guten Sitten: hier der Ausstieg aus dem Handel mit Tierpelzen, dort die Entlassung jüdischer MitarbeiterInnen. In beiden Fällen wäre das Mittel zur Durchsetzung der Forderung die Abhaltung angemeldeter Versammlungen, auf die man zwar grundsätzlich ein Recht habe, die aber hier sittenwidrig wären. Mit diesem Argument der Sittenwidrigkeit werden legale Kampagnen für ein Ende des Pelzhandels vom OLG zu einem mit bis zu 5 Jahren Gefängnis zu bestrafenden Verbrechen erklärt. Und, wie gesagt, diese Rechtsansicht ist bis auf weiteres fixe Judikatur in Österreich und nicht mehr auf höherer Ebene bekämpfbar.
Daher gibt es jetzt eine Initiative, dieses Urteil durch eine Welle von Selbstanzeigen ad absurdum zu führen. Es ist online möglich, die Selbstanzeige zu unterschreiben.