Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Chronologie des 278a-Verfahrens

:
Erster großer Tierschutzerfolg mit dem Pelzfarmverbot. Die Bespitzelung durch das Amt für Terrorismusbekämpfung beginnt, Tierschutz bekommt ein eigenes Kapitel im jährlichen Verfassungsschutzbericht.
:
Bundestierschutzgesetz und Legebatterieverbot werden gegen den Willen der ÖVP durchgesetzt. Der Tierschutz gerät in scharfen Konflikt mit einer Regierungspartei. Die staatliche Repression beginnt.
:
Die Ermittlungen gegen den Tierschutz durch die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt beginnen.
:
Gründung der Sonderkommission gegen den Tierschutz.
Sommer :
Die invasivsten Ermittlungsschritte gegen eine soziale Bewegung in der gesamten zweiten Republik werden in Stellung gebracht: Spione, große Lauschangriffe, jahrelanges Telefonabhören, Peilsender auf zwei Autos, Videofallen vor zwei Wohnungen, technische Überwachung von Wohnungen und Büros, sowie persönliche Observationen.
:
23 Wohnungen und 7 Büros von 6 Tierschutzorganisationen werden von bewaffneten und vermummten WEGA-Einheiten in der Nacht überfallen und ausgeräumt. 10 Personen kommen in Untersuchungshaft. Später folgen 7 weitere Hausdurchsuchungen.
:
Nach 3 ½ Monaten U-Haft werden die 10 gefangenen TierschützerInnen aus dem Gefängnis entlassen. Laut Bericht des Justizministeriums waren im Jahr 2008 gegen 267 Verdächtige aus dem Tierschutz optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden.
:
Die ersten polizeilichen Abschlussberichte werden bekannt. Insgesamt gibt es 150 verdächtige Personen und 16 verdächtige Tierschutzvereine. Zuletzt beschuldigt die SOKO 46 Personen Mitglieder einer großen kriminellen Organisation im Tierschutz zu sein.
:
Die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft stellt Strafantrag gegen die 10 Personen, die 2008 in Untersuchungshaft waren. Die angebliche kriminelle Organisation wäre seit 1988 aktiv und hätte 35 Tierschutzkampagnen durchgeführt.
:
30 Verfahren weder eingestellt, gegen 3 Personen wird weiter ermittelt, 13 Verdächtige werden angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen nur, legale Handlungen im Rahmen ihres normalen Tierschutzaktivismus gesetzt zu haben, allerdings um damit ideell und indirekt auch die Ziele einer angeblichen kriminellen Organisation zu unterstützen.
:
Der Beginn des Monsterprozesses gegen den Tierschutz. Die Anklage hat 119 ZeugInnen aufgerufen, darunter 55 VerkäuferInnen in Kleidergeschäften, 12 JägerInnen, 8 Personen, die Tierversuche durchführen usw., d.h. lauter Personen, deren Aufgabe es in dem Prozess sein wird, den politischen Tierschutzaktivismus als radikal und gefährlich hinzustellen. Die Verteidigung ruft etwa 300 ZeugInnen auf. Der Prozess wird ca. 1 Jahr dauern.