Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 2.0: Verhandlung gegen 3 AktivistInnen der BAT

Montag 19. Mai 2014

Inhalt:

Zweiter Prozesstag und zweiter Freispruch, gegen alle Angeklagten in allen Anklagepunkten! Ein furioser Prozessauftakt – und schon scheint er vorbei. Heute ging es um die mysteriöse Neuinterpretation des Vorwurfs der Nötigung im Lichte der Rechtsmeinung des OLG Wien im Berufungsverfahren. Doch Richter Mag. Csarmann agierte gewohnt souverän und sah in keinem Fall die objektive Tatseite erfüllt. Die angekündigten Demonstrationen können nach Ansicht des Gerichts kein Schaden sein. Das ist schlicht denkunmöglich, dass die Aufklärung mündiger Konsumenten für sich selbst gesehen ein Schaden sein kann. Dass Unternehmen Demonstrationen hinzunehmen haben, auch wenn das unangenehm ist, sei Teil unserer Demokratie. Hier hielt sich der Richter an die Aussagen im Gutachten von Univ.-Prof. Petra Velten, Vorständin des Instuts für Strafrecht der Uni Linz, das der VGT vorgelegt hatte.

Der Prozess begann mit den Einvernahmen der 3 Angeklagten und das allein war schon eine Novität, da sich diese bisher noch nie zu den Vorwürfen geäußert hatten. Offenbar flößte ihnen das Verhalten des Richters so viel Vertrauen in den Rechtsstaat ein, dass sie ihren prinzipiellen Widerstand aufgaben und kooperierten, um alle Fragen zu beantworte. Und das zahlte sich aus, der Richter fand es danach nicht mehr nötig, die anderen ZeugInnen überhaupt noch einzuvernehmen. Trotz eines sehr langen – und spannenden! – Eröffnungsplädoyers von Verteidigerin Dr. Stuefer nach 2 ¾ Stunden beendet. Der Staatsanwalt, diesmal ein anderer als beim vorherigen Prozesstag, spielte eine ähnlich passiv-unwillige Rolle und gab nachdem Urteil ebenfalls keine Erklärung ab. Der Freispruch gegen Jürgen Faulmann vom Vortag ist aber mittlerweile rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet, weil sie das Urteil verstehe. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das auch in diesem Fall nicht anders sein.

Prozesseröffnung

Um 9:04 Uhr komplimentierte Richter Mag. Erich Csarmann die Kameraleute der Medien vor die Türe des Gerichtssaals, schloss sie eigenhändig und begann die Verhandlung. Er sprach sehr freundlich mit den Angeklagten und stellte sich persönlich mit Namen vor. Dann fasste er die Urteil der Erstrichterin und das Berufungsurteil des OLG Wien zu den vorliegenden Anklagen kurz zusammen. Dann fragte er die Angeklagten, ob sie heute erstmals zu den Vorwürfen Stellung nehmen wollen und alle bejahten.

Der Staatsanwalt hatte sich zu den beiden StrafverteidigerInnen gesetzt und damit den Richtertisch verlassen. Das wirkte mehr nach Waffengleichheit und weniger nach einer Koalition mit dem Richter. Dann sprach er kurz über die Anklage. Alle 3 Angeklagten hätten bei einer Demo im Februar 2008 gegen die Geschäftsführung der Firma Kleider Bauer eine versuchte Nötigung begangen, weil sie Sachschäden angekündigt hätten, indem sie den PKW der Pressesprecherin umringten und auf das Fahrzeug einschlugen. Die Angeklagte Sabine K. habe zusätzlich gegen die Firma Escada eine versuchte Nötigung begangen, indem sie am 24. Mai 2007 auf deren Aktionärsversammlung als Aktionärin eine Rede an den Vorstand hielt. Darin habe sie eine Kampagne angekündigt und damit mit Anschlägen gedroht. Danach betonte der Staatsanwalt, dass es in diesem Fall um die wesentliche Frage geht, wo die Grenze der von den Grundrechten umfassten Meinungs- und Versammlungsfreiheit liege.

Eröffnungsplädoyer von Verteidigerin Dr. Alexia Stuefer

Die Verteidigerin der beiden angeklagten Männer ergriff dann sehr bedächtig das Wort. Zunächst führte sie aus, dass die Staatsanwaltschaft nun anders auftrete als noch beim letzten Prozess, sowohl im Stil als auch in der Person. Sie begrüße, dass der Staatsanwalt nun neben ihr auf gleicher Höhe sitze, und nicht mehr am Richtertisch.

In der heutigen Verhandlung stünden die Verfassung und die Grundrechte auf dem Spiel, das habe auch der Staatsanwalt erkannt. Aber die Anklage hätte zurückgezogen werden sollen. Fast auf den Tag genau vor 6 Jahren seien ihre Mandanten in U-Haft überstellt worden – und trotzdem sei der Prozess noch nicht zuende. Bei der vorgeworfenen Tat handle es sich um eine normale Demonstration, die einen ganzen Nachmittag lang angedauert habe. Das sei aber von der Verfassung geschützt. Die Verfassung basiere auf jahrhundertelangen Kämpfen, über deren Ergebnis die Gesellschaft heute sehr froh sei. So würden auch Gewerkschaftsrechte heute anerkannt. Einen ähnlichen Kampf für eine Verbesserung der Gesellschaft würden auch ihre Mandanten führen, ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, gegen ein Unrecht, das Wesen zugefügt werde, die sich nicht wehren könnten. Das habe den Mächtigen im Land nicht gepasst und sofort habe man einen Termin beim Innenminister bekommen und die Tierschutzcausa ins Rollen gebracht.

Die vorliegende Demonstration sei angemeldet gewesen. Sie sei auch verstärkt überwacht worden, die SOKO habe auch die Telefongespräche mitgeschnitten. Doch im Vorfeld habe diese Demo niemand für relevant gehalten. Nach 3 Stunden Demonstration sei die Pressesprecherin von Kleider Bauer zu ihrem Auto gegangen, habe ein Flugblatt überreicht bekommen und sei dann losgefahren.

Später erzählte sie, sie sei im Auto umringt und in Unruhe versetzt worden. Diese Anklage würde Dr. Stuefer nicht verstehen. Es gehe um die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz von Kleider Bauer durch die Übergabe eines Flugblattes an deren Pressesprecherin? Eine Demonstration dürfe laut sein. Wenn das Nötigung sein solle, dann würde das Konsequenzen für alle anderen Demonstrationen haben.

Die Pressesprecherin habe in ihrer Aussage davon gesprochen, dass sie nach dem Vorfall weitergefahren sei. Sie müsse also zuerst los und in die Demonstration hineingefahren sein. Monate später habe sie in einer weiteren Aussage davon gesprochen, plötzlich von maskierten Personen umringt gewesen zu sein. Vor ihren Aussagen habe die Frau eine kriminalpolizeiliche Beratung erhalten, wie im Akt vermerkt wäre. Im Protokoll stehe dann, sie sei in Furcht und Unruhe versetzt worden. Das sei ein Gesetzestext, der also nur von dieser Beratung durch die SOKO stammen könne.

Wieso würde dieser Vorfall nun vor Gericht verhandelt? Die Pressesprecherin habe selbst nie Anzeige erstattet, erst ihr Chef, Herr Graf, habe seinen Kontakt in der SOKO informiert. 2 Jahre nach dem Vorfall habe die Zeugin angegeben, noch immer permanent in Angst zu leben.

Im SOKO-Bericht über den Vorfall sei gestanden unbekannte Täter (militante Tierschützer). Das sei eine klare Eskalationsstrategie von Ermittlerseite. In dem Bericht stehe weiter, dass die Pressesprecherin gefährlich bedroht und ihr Auto beschädigt worden sei. Das stimme aber gar nicht, selbst bei penibelster Suche konnte kein Schaden am Auto festgestellt werden. Es seien nur Abdrücke einer Handfläche und von Fingern gefunden worden. Das sei aber einfach erklärbar. Die Zeugin sei mit dem Auto in die Demo gefahren und die DemonstrantInnen hätten sich dann an ihrem Fahrzeug abgestützt, um sich zu schützen. Das sei sicherlich nicht strafbar. Hier würde das Strafgesetz instrumentalisiert, um die Versammlungsfreiheit zu stören.

Die Zeugin habe sich als verängstigt dargestellt. Sie sei Pressesprecherin gewesen, habe ihre Daten im Internet veröffentlicht. Sie habe 3 Stunden lang die Demo vor dem Gebäude, in dem sie arbeitet, gesehen und sei dann trotzdem alleine vor die Tür gegangen, obwohl noch KollegInnen da gewesen seien.

Wäre der Objektivitätsgrundsatz von Anfang an beachtet worden, dann hätte es kein Verfahren geben dürfen. Es habe nämlich einen Informationsfluss vom Chef von Kleider Bauer, Graf, an den Innenminister gegeben, was die Causa ausgelöst habe. Graf habe nach der Demonstration auch die Polizeiinspektion Perchtoldsdorf angerufen. Dort habe man festgestellt, dass die Demonstration stattgefunden habe und dass aufs Auto geklopft worden sei. Das habe aber der Staatsanwalt ignoriert. Den Bericht habe dann die SOKO verfasst und aufgebauscht. Da sei dann von Fäusten, sogar von Schlägen mit Steinen und von Sachbeschädigungen die Rede. Tatsächlich hätte, umgekehrt, die Polizei die DemonstrantInnen schützen sollen.

Eröffnungsplädoyer von Verteidiger Mag. Phillip Bischof

Dann ergriff der Anwalt der Angeklagten Sabine K. das Wort. Es sei erfreulich, führte er aus, dass der Prozess jetzt anders ablaufe, als im ersten Rechtsgang. Dann kritisierte er am OLG-Berufungsurteil, dass es Grundrechte in mehr als 100 Seiten nie erwähnt habe. Das OLG sei der Ansicht, die Ankündigung legaler Protestmaßnahmen sei eine Nötigung. Dagegen habe der VGT die Gutachten von Univ.-Prof. Schwaighofer und Univ.Prof. Velten vorgebracht, die diese Ansicht gut argumentiert in Zweifel ziehen. Wer Versammlungs- und Meinungsfreiheit ernst nehme, der könne das nicht für eine Nötigung halten. Die Ankündigung einer Kampagne, sollte es nicht um Ende des Pelzverkaufs kommen, könne keine Nötigung sein, wenn das Durchführen der Kampagne selbst nicht strafbar ist. Die Abwägung zwischen dem Recht auf Demonstrationsfreiheit und dem Recht auf Gewerbefreiheit geschehe auf der Ebene der Anmeldung und Untersagung der Demonstration.

Der Geist der OLG-Entscheidung widerspreche dem Geist der Menschenrechte. Sittenwidrig sei ein sozial unerträgliches Verhalten, nach der gängigen Judikatur. Welche guten Sitten könne das OLG dann nur im Auge gehabt haben, wenn es legale Demonstrationen für ein Ende des Pelzhandels als sittenwidrig gesehen hat? Nein, diese Entscheidung über die Sittenwidrigkeit habe sich an der Rechtsordnung zu orientieren. Und da müsse man zunächst ganz oben, bei der Verfassung, beginnen.

Das Vorgehen des OLG erinnere ihn an die dunklen Epochen dieses Landes, als anstatt nach dem Strafgesetzbuch nach dem gesunden Volksempfinden entschieden wurde.

Im konkreten Fall sei seine Mandantin als Aktionärin auf dieser Aktionärsversammlung gewesen. Das Aktiengesetz besage eindeutig, dass die Hauptversammlung zur Willensbildung des Vorstandes diene. Seine Mandantin sei also als Aktionärin Mitbesitzerin der Firma Escada gewesen und habe daher ein Recht darauf gehabt, auf den Vorstand Einfluss zu nehmen. Das habe das OLG offenbar übersehen, weil dieser Aspekt sei im Berufungsurteil nie erwähnt worden. Das freut mich diebisch, schloss Mag. Bischof.

Zur Beteiligung seiner Mandantin bei der Demonstration vor der Zentrale von Kleider Bauer bemerkte er noch, dass hier die Anklage im Zusammenhang mit der SOKO und § 278a zu sehen sei. Hätte es die SOKO nicht gegeben, säße niemand wegen so einem lächerlichen Vorfall vor Gericht. Deshalb müsse heute freigesprochen werden.

Einvernahme des Angeklagten Christof M.

Er bekenne sich nicht schuldig, eröffnete der Angeklagte auf Frage des Richters. Er habe bisher ja nicht ausgesagt, meinte der Richter weiter, ob er sich überhaupt an den Vorfall erinnere. Er vermische die Informationen aus dem bisherigen Prozess und den Akten mit seiner Erinnerung, antwortete der Angeklagte. Ob er bei der fraglichen Demonstration dabei gewesen sei, fragte der Richter. Ja, sagte der Angeklagte, zu dieser Zeit hätte seine Gruppe einmal pro Woche vor Kleider Bauer oder Hämmerle in Wien demonstriert. Das Ziel sei gewesen, an Kleider Bauer zu appellieren, keine Pelze mehr zu verkaufen. Er habe die Angestellten erreichen wollen. Die verteilten Flugis hätten über das Tierleid auf Pelzfarmen informiert und sich an die Angestellten gewandt, sie mögen innerhalb des Betriebs gegen Pelz auftreten.

Wie lange die Demonstration gedauert habe, fragte der Richter. 2-4 Stunden, war die Antwort. Und mit wie vielen TeilnehmerInnen, wollte der Richter wissen. 10-15, antwortete der Angeklagte. Was für Material dafür verwendet worden sei, fragte der Richter. Ein Megaphon, Transparente, vielleicht auch Schilder, sagte der Angeklagte.

Ob er die Besitzer von Kleider Bauer, die Graf Brüder, gekannt habe, fragte der Richter. Persönlich nicht, meinte der Angeklagte, namentlich zu dieser Zeit vermutlich auch nicht. Die Pressesprecherin ebenso. Wie die Situation abgelaufen sei, fragte der Richter. Er erinnere sich nur, sagte der Angeklagte, dass plötzlich das Auto der Pressesprecherin vor ihm gestanden sei. Die Leute seien auf der Demonstration viel hin und her gegangen, es habe viele Gespräche mit Angestellten und PassantInnen gegeben, zuletzt seien immer weniger Menschen vorbei gekommen. Dann sei das Auto viel schneller als die bisherigen Autos in die Demonstration gefahren. Er sei selbst am Rand gestanden, das Auto neben ihm, vielleicht 1m. Vor dem Auto sei die Angeklagte gestanden, sie habe die Hände schützend vor sich gehalten. Welchen Weg die Pressesprecherin zum Auto genommen habe, bevor sie eingestiegen sei, fragte der Richter. Nicht direkt an der Demonstration vorbei, sagte der Angeklagte. Die Angeklagte sei zu der Frau hingegangen und habe ihr ein Flugblatt übergeben. Er selbst habe die Pressesprecherin nicht gekannt.

Ob sich bei der Abfahrt der Frau die Demonstration als Gruppe geändert habe, fragte der Richter. Es seien immer Leute auf und ab gegangen, erklärte der Angeklagte. Es sei eigentlich sehr langweilig gewesen. Nur die Angeklagte sei direkt vor dem Auto gestanden und habe die Hände dagegen gehalten. Wie sich die Lenkerin verhalten habe, fragte der Richter. Das wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte. Sie habe aber sicher nichts gesagt, es habe kurz ein Geschrei gegeben und er habe sich noch gedacht ist die deppat?. Ob die DemonstrantInnen zum Auto hingegangen seien, wollte der Richter wissen. Das habe er nicht gesehen, sagte der Angeklagte. Ob das Auto stillgestanden sei, fragte der Richter. Kurz, meinte der Angeklagte, dann sei es ausgewichen, die Leute seien weggetreten und das Auto sei weggefahren. Ob das bedrohlich gewesen sein könnte, fragte der Richter. Es habe nur einen kurzen Aufschrei gegeben, sagte der Angeklagte, wenige Sekunden lang, dann sei das vorbei gewesen. Er habe sich danach sehr gewundert, dass dieser Vorfall für die Pressesprecherin so wichtig gewesen sein soll.

Wie viele Sekunden das gedauert habe, fragte der Richter. Maximal 30, war die Antwort. Ob es Schläge auf das Auto gegeben habe, fragte der Richter. Nein, sagte der Angeklagte. Was denn geschrien worden sei, fragte der Richter. Generell habe man so etwas wie Tiere haben Rechte, Pelz ist Mord oder In jedem kleinen Tierpelzkragen hat einmal ein Herz geschlagen! gerufen.

Es habe gegen Kleider Bauer auch Sachbeschädigungen gegeben, sagte der Richter. Ob das dem Angeklagten bekannt gewesen sei. Er habe immer wieder etwas davon gelesen, antwortete dieser. Ob er davon etwas gewusst habe, dass einige Monate davor das Auto der Pressesprecherin beschädigt worden sein soll, fragte der Richter. Das wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte. Ob jemand vermummt gewesen sei, vielleicht durch einen Schal, es sei Februar gewesen, fragte der Richter. Nein, sagte der Angeklagte bestimmt, bei ihren Demos sei niemand je vermummt.

Dann fragte der Staatsanwalt, ob es das Kommando Umringt das Auto! gegeben habe. Nein, antwortete der Angeklagte.

Verteidiger Mag. Bischof fragte noch, ob die Polizei öfters vorbeigekommen sei. Ja, sagte der Angeklagte, sie sei auch zeitweise vor Ort geblieben, aber den Beamten sei sehr langweilig gewesen. Die Polizei habe sich einmal wegen Sirenengeräuschen aus dem Megaphon beschwert, verwies der Richter auf den Akt. Das wisse er nicht mehr, meinte der Angeklagte.

Einvernahme des Angeklagten Kevin K.

Ob er sich noch an alles erinnern könne, eröffnete der Richter die Fragen an Kevin K. Vage, meinte der Angeklagte. Ob er die Pressesprecherin gekannt habe, fragte der Richter. Das könne sein, meinte der Angeklagte, vielleicht dem Namen nach. Ob er ihr Auto gesehen habe, wollte der Richter wissen. Das sei an ihm vorbeigefahren, erzählte der Angeklagte, sehr knapp, aber im Schritttempo. Dann sei es zum Stehen gekommen, es sei aber kurz darauf wieder losgefahren. Ob er das Auto berührt habe, fragte der Richter. Es seien seine Fingerabdrücke an der Scheibe gefunden worden, sagte der Angeklagte, also müsse er es offenbar berührt haben. Er wisse davon aber nichts mehr.

Ob die Situation sehr auffällig gewesen sei, fragte der Richter. Nein, meinte der Angeklagte, es sei vielleicht kurz lauter geworden. Ob die Fahrerin beschimpft worden sei, fragte der Richter. Das könne sein, das wisse er nicht mehr, sagte der Angeklagte.

Der Staatsanwalt fragte wieder, ob es ein Kommando gegeben habe, das Auto zu umringen. Nein, antwortete der Angeklagte.

Ob andere Angestellte mit dem Auto an der Demonstration vorbei weggefahren seien, fragte Anwalt Mag. Bischof. Ja, sagte der Angeklagte, immer wieder, und sie hätten auch Flugblätter genommen. Ob es Beschwerden durch andere Angestellte gegeben habe, fragte der Anwalt weiter. Nein, sagte der Angeklagte, man hätte die Flugblätter gerne angenommen. Ob die Polizei oft vorbeigekommen sei, fragte der Anwalt noch. Mehrmals, antwortete der Angeklagte.

Einvernahme der Angeklagten Sabine K.

Anschließend, ab 10:27 Uhr, wurde die Angeklagte Sabine K. einvernommen. Auch sie war erstmals bereit, eine Aussage zu machen. Wie sie den Vorfall gesehen habe, fragte der Richter. Die Situation sei total unspektakulär gewesen, erzählte die Angeklagte. Das habe nur die SOKO aufgeschaukelt. Sie habe oft Angestellten von Kleider Bauer die Flugblätter gegeben. Dann sei die Pressesprecherin gekommen, die Angeklagte habe ihr ebenfalls ein Flugblatt gereicht, das habe sie genommen aber dabei genervt dreingeschaut. Dann sei sie zum Auto gegangen und die Sache sei für die Angeklagte erledigt gewesen. Plötzlich sei die Pressesprecherin aber mit dem Auto in die Demonstration gefahren. Die Angeklagte sagte dann, sie habe sich umgedreht und es sei das Auto direkt vor ihr herangefahren gekommen und so habe sie zur Abwehr die Handflächen ausgetreckt. Sie habe sich noch gedacht Spinnt die?, sie hätte ja an der Demonstration vorbeifahren können.

Ob schon Leute vor dem parkenden Fahrzeug gestanden seien, fragte der Richter, oder erst nach dem anfahren. Die Pressesprecherin sei mit dem Auto angefahren gekommen, sagte die Angeklagte. Wie viele Leute um das Fahrzeug gestanden seien, fragte der Richter. Die Leute seien zuerst da gewesen, die Frau sei in die Demonstration hineingefahren, sagte die Angeklagte. Ob es eine Aggression gegeben habe, fragte der Richter. Eher einen Schock, sagte die Angeklagte, aber sie habe sich schon über die Pressesprecherin geärgert.

Der Staatsanwalt wollte dann wieder wissen, ob es ein Kommando gegeben habe, das Auto zu umringen. Nein, sagte die Angeklagte.

Fragen an die Angeklagte zu Escada

Die nächsten Fragen würden ihre Rede bei der Escada Hauptversammlung betreffen, aber das läge noch länger zurück, im Mai 2007, sagte der Richter und lachte dabei. Für wen sie dort gesprochen habe, fragte er. Sie sei Aktionärin gewesen und als solche eingeladen worden, an der Versammlung teilzunehmen, sagte die Angeklagte. Es habe sich nicht um eine Störaktion gehandelt, sie sei auf der Rednerliste gestanden. Sie habe die Rede aber nicht als Privatperson gehalten, meinte der Richter. Nein, sagte die Angeklagte, sie sei Aktivistin der BAT gewesen, die sich an der Kampagne der OGPI beteiligt habe. Das sei aber ein loser Zusammenschluss von Tierrechtsgruppen und keine kriminelle Organisation gewesen. Das sei bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig entschieden, sagte der Richter zustimmend. Sei das eine Verbindung gewesen, um sozusagen die Schlagkraft zu erhöhen, fragte er noch. Ja, das mache Sinn, sagte die Angeklagte.

Der Anwalt der Firma Escada habe ihre Rede übermittelt, erklärte der Richter. Sie habe mit keiner Straftat gedroht, sagte die Angeklagte, sie habe die von ihr angekündigte Kampagne in ihrer Rede beschrieben.

Dann fasste der Richter die Rede zusammen. Schon viele Firmen seien aus dem Pelzhandel ausgestiegen, auch namhafte. Der Vorstand habe auf die Anfragen von Tierrechtsgruppen nicht reagiert. Dann habe sie vom Pelztierleid gesprochen und es beschrieben. Gegen P&C habe es fast 2000 einzelne Aktionen gegeben, das habe zu einem großen Imageverlust geführt. Es werde auch Demonstrationen an verkaufsstarken Tagen geben. Dann habe sie der Vorstand in ihrer Rede unterbrochen. Sie habe noch gesagt, dass die Kampagne der OGPI so lange laufen werde, bis Escada aus dem Pelzhandel aussteige. Der Richter meinte an dieser Stelle, dass keine Webseite in der Rede angegeben worden sei, um Escada zu erklären, wer die OGPI sei. Der Richter fragte noch, ob die Änderungsvorschläge, die durch die polizeiliche Überwachung aktenkundig seien, und die von anderen Personen gekommen wären, an den Vorstand übermittelt worden seien. Nein, sagte die Angeklagte.

Wie die Stimmung bei der Rede gewesen sei, fragte der Richter. Interessiert, meinte die Angeklagte. Einige AktionärInnen hätten das gut gefunden, was sie gesagt habe. Wie der Vorstand reagiert habe, fragte der Richter. Das sei ihm unangenehm gewesen, meinte die Angeklagte. Was sie mit den 2000 Aktionen gemeint habe, fragte der Richter. In mehreren Ländern habe es gegen P&C eben zusammen fast 2000 Demonstrationen gegeben, sagte die Angeklagte, sie habe das eh beschrieben, was sie meine. Ob sie von den Sachbeschädigungen gegen P&C gewusst habe, fragte der Richter. Ja, meinte die Angeklagte, sie habe darauf aber nicht verwiesen.

Dann erklärte der Richter, dass die OGPI nicht die ALF sei. ALF sei eine Gesinnung, nach der Sachbeschädigungen in Kleinstgruppen begangen würden, aus eigenem Antrieb, ohne Weisungen und ohne übergeordnete Strukturen. Ob sie auf die ALF Einfluss gehabt habe, fragte der Richter. Nein, sagte die Angeklagte.

Was die Folge von Demonstrationen, Protesten und negativen Medienberichterstattungen sei, fragte der Richter. Eine öffentliche Diskussion, meinte die Angeklagte. Die Leute könnten dann selbst entscheiden, ob sie dort einkaufen wollen. Die Pelzproduktion ist schon lange in Österreich verboten, viele Länder würden nun nachziehen. Viele Menschen würden Pelz nicht mehr kaufen und auch Geschäfte boykottieren, die immer noch Pelz im Sortiment hätten. Ob die OGPI eine relevant große Mitgliederzahl gehabt habe, auf die sie Einfluss hatte, ihnen zu sagen, dort nicht mehr einzukaufen, fragte der Richter. Nein, sagte die Angeklagte nach einer kurzen Erklärung des Gerichts, wie die Frage gemeint war.

Der Staatsanwalt fragte, ob die BAT basisdemokratisch organisiert gewesen sei. Ja, sagte die Angeklagte etwas zögerlich.

Anwalt Mag. Bischof wollte noch wissen, ob sie sich träumen hätte lassen, dass die Ankündigung von Protesten strafbar sein könnte. Nein, meinte die Angeklagte. Ob sie in Deutschland, wo sie ja die Rede gehalten hatte, dafür verfolgt worden sei, fragte der Anwalt. Nein, antwortete die Angeklagte, sie sei sehr überrascht, dass das in Österreich derart anders behandelt worden sei.

Verlesung von Zeugenaussagen und Aktenteilen

Nach einer Pause von 10:50 – 11 Uhr eröffnete der Richter das Beweisverfahren. Dazu erklärte er, er habe den Geschäftsführer von Escada, Ingo Dauer, geladen, aber dieser komme nicht. Er sei schon im ersten Rechtsgang deshalb nicht nach Wr. Neustadt gereist. Seine Aussage habe aber keine Bedeutung, er habe keine Anzeige wegen Nötigung erstattet, aber zivilrechtliche Klagen ins Auge gefasst.

Dann sagte der Richter, er habe die Besitzer von Kleider Bauer nicht geladen, ebenso wenig die Angestellte, die die Pressesprecherin kannte, und die beiden Polizisten, die zeitweilig auf der Demonstration waren. Sie hätten keine direkten Wahrnehmungen gehabt. Dann fasste er die relevanten Passagen von deren Aussagen zusammen.

Die Brüder Graf, die Kleider Bauer besitzen, hätten angegeben, dass sich ihre Pressesprecherin terrorisiert gefühlt habe. Sie sei nervlich am Boden gewesen, und außer sich. Man habe ihr die Telefonnummer des operativen SOKO-Leiters Böck gegeben, damit sie sich bei ihm melden könne.

Die Kollegin der Pressesprecherin habe ausgesagt, dass diese ein bisschen verängstigt gewesen sei.

Ein Polizist der Station Perchtoldsdorf sei von der Pressesprecherin angerufen worden. Sie habe ihm gesagt, sie sei am Wegfahren gehindert worden, jemand habe an ihre Scheibe geklopft. Noch ein zweiter Polizist habe mit ihr besprochen aber nicht davon berichtet, dass sie in einem besonders belasteten Zustand gewesen sei.

Dann sagte der Richter, er habe die ehemalige Pressesprecherin von Kleider Bauer als Zeugin geladen, aber sie sei unentschuldigt nicht gekommen. Ein Journalist sprach mit ihr kurz am Telefon und sie sagte, sie wolle mit der ganzen Sache nichts mehr zu tun haben. Also fasste der Richter kurz ihre Aussage zusammen. Die DemonstrantInnen seien aggressiver geworden, hätten mit bloßen Händen auf ihre Auto eingeschlagen. Sie sei dabei schrittweise weitergefahren. Sie habe um ihr Leben gefürchtet. Es hätten große vermummte Personen auf ihr Auto eingeschlagen. Dann habe sie wegfahren können. Das Auto, so der Richter abschließend, sei danach von der Polizei penibelst untersucht worden. Man habe Fingerabdrücke gefunden, aber das Auto sei völlig unbeschädigt gewesen, es habe nicht die kleinste Delle oder einen Kratzer gegeben.

Dann fasste der Richter noch kurz relevante Aktenteile zusammen. Es habe eine Rufdatenrückerfassung und eine intensive Spurensuche gegeben, mit denen man die 3 Angeklagten ausgeforscht habe. Diese hätten in allen Einvernahmen die Aussage verweigert. Man habe einen Handflächenabdruck der Angeklagten Sabine K. auf der Motorhaube ganz außen und einen Fingerabdruck des Angeklagten Kevin K. an der Scheibe gefunden.

Schlussplädoyers

Anschließend kam es zu den Schlussplädoyers. Der Staatsanwalt sagte nur, dass es der subjektiven Beweiswürdigung des Gerichts obliege, ob es einen Schuldspruch gebe.

Rechtsanwältin Dr. Stuefer sagte, sie hoffe, dass nun dieses dunkle Kapitel der österreichischen Rechtsgeschichte bald zuende gehe. Das Strafgesetz sei nicht zu missbrauchen, besonders nicht gegen IdealistInnen, wie die Angeklagten.

Rechtsanwalt Mag. Bischof meinte, dass das Nichterscheinen der Pressesprecherin als Zeugin eigentlich schon alles sage. Die heutigen Aussagen der Angeklagten würden mit den Polizeiberichten übereinstimmen. Daher müsse es einen Freispruch geben. Er wolle aber noch festhalten, dass er in seiner Antwort auf die Berufung der Staatsanwaltschaft zig Seiten verfasst habe, in denen er in Bezug auf die Grundrechte argumentiere, aber das OLG habe sich in seinem Urteil mit keinem Wort darauf bezogen. Er habe auch Urteile des EGMR herangezogen, aber das sei dem OLG Wien egal gewesen.

Das Urteil

Um 11:29 Uhr schloss der Richter das Beweisverfahren ab, setzte seine Mütze auf den Kopf, erhob sich – und mit ihm alle Anwesenden im Saal – und verkündete den Freispruch für alle Angeklagten in allen Anklagepunkten.

Zur Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale

Für den Freispruch in Sachen Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale in Perchtoldsdorf sind die Grundrechte für die Begründung nicht relevant. Wenn es tatsächlich eine physische Bedrohung gegeben hätte, dann hätte das strafrechtlich verfolgt werden müssen. Doch das Beweisverfahren habe etwas Anderes ergeben. Die Pressesprecherin sei unter dem Eindruck gestanden, 2 Monate davor eine Sachbeschädigung an ihrem Auto erlitten zu haben. Sie sei dennoch nicht verängstigt gewesen, sie hätte ja, wie sie zur Demonstration ging, einen Kollegen bitten können, sie zu begleiten. Sie sei beunruhigt gewesen, weil man sie persönlich mit Namen bei der Übergabe des Flugblatts angesprochen habe. Aber sie habe ihre persönlichen Daten im Internet veröffentlicht und als Pressesprecherin eine öffentliche Person. Sie habe ausgesagt, dass sie mit dem Auto nicht habe wegfahren können, weil DemonstrantInnen das Auto umringt hätten, weil auf das Auto eingeschlagen worden sei. In der Verhandlung habe sie aber ausgesagt, dass sie losgefahren sei und man dann erst auf ihr Auto eingeschlagen habe. Das decke sich mit den Aussagen der Angeklagten insofern, als dass diese auf das Auto geklopft hätten, weil sie in die Demonstration hineingefahren sei. Es habe sich daher nicht um eine gefährliche Drohung durch die DemonstrantInnen gehandelt. Das sei nur eine Reaktion auf ein fahrendes Auto gewesen.

Aber selbst wenn das Auto umringt worden wäre, wäre das weder Freiheitsentzug noch Nötigung gewesen. Es habe nur einen Handflächenabdruck auf dem Auto gegeben, keine Delle. Bei massiven Schlägen wären aber sicher Dellen entstanden.

Die Aussagen zum Ausmaß der Einschüchterung der Pressesprecherin seien unglaubwürdig. Je öfter sie einvernommen wurde, und je weiter der Vorfall in der Vergangenheit lag, desto detaillierter wurden die Schilderungen. Das lasse auf einen Einfluss durch Angstzustände oder durch die SOKO schließen. Auch die Aussage, es hätten große vermummte Personen auf das Auto eingeschlagen, ist durch den Umstand, dass sowohl Sabine K. als auch Christof M. kleiner als 1,6 m groß sind, relativiert.

Graf und Böck hätten von einer massiv verängstigten und terrorisierten Person gesprochen. Die Polizisten und die Kollegin hätten aber nur von leicht verängstigt gesprochen.

Zusammenfassend sei also der objektive Tatbestand der Nötigung nicht einmal in irgendeiner Form erfüllt.

Zur Escada Rede

Es liege die vollständige Transkription einer Tonaufnahme der Rede vor. Die Anklage gehe davon aus, dass die Ankündigung eines Übels die gefährliche Drohung gewesen sei. Dazu genüge es aber nicht, die Worte in der Rede zu interpretieren, weil Drohungen auch implizit ausgesprochen werden können. Könne es also eine subtile Drohung gegeben haben?

Geschäftsführer Dauer habe ausgesagt, er habe im Vorfeld von keiner Kampagne gewusst. Das Erstgericht habe herausgearbeitet, dass die Kampagne der Tierschutzszene gegen P&C in der Kleiderbranche kein Thema war. Die OGPI sei ein loser Zusammenschluss von Tierrechtsgruppen, die ALF würde aus anonymen EinzeltäterInnen bestehen. Einen Zusammenhang zu Straftaten hätte nur ein äußerst paranoider Vorstand aus der Rede der Angeklagten herstellen können.

Damit bleibe als gefährliche Drohung lediglich die Ankündigung von Demonstrationen, sollte Escada nicht den Pelzverkauf einstellen. Das sei vielleicht unangenehm für diese Firma, es verletze aber keine Rechtsgüter. Die angekündigten Demonstrationen könnten kein Schaden sein. Das ist schlicht denkunmöglich, dass die Aufklärung mündiger Konsumenten für sich selbst gesehen ein Schaden sein kann. Es mag sein, dass es eine Einflussnahme auf die KundInnen geben könne. Aber große Vermögensschäden dadurch seien sehr unwahrscheinlich. Die Gewerkschaften hätten unmittelbar die Möglichkeit, ihre Mitglieder zum Streik anzuhalten, doch das sei schon keine Nötigung. Tierrechtsgruppen hätten das nicht, ihr Einfluss sei viel indirekter, durch einen Moralappell an die KonsumentInnen.

Es gebe ein 20 Jahre altes OGH-Urteil, das hier zitiert würde, in dem jemand wegen Nötigung verurteilt wurde, weil er damit gedroht hatte, die Preisgestaltung einer Firma zu veröffentlichen. Aber selbst wenn man sich an dieses Urteil halten sollte, würde das im vorliegenden Fall nicht ausreichen. Die Tierrechtsgruppen könnten nur an das Gewissen appellieren und über Tierleid aufklären, das hätte auf durchschnittliche KonsumentInnen einen viel geringeren Einfluss als der Preis.

Demonstrationen, auch sogenannte home demos, mögen ein Übel für die Unternehmen darstellen und negative Publicity bringen. Aber die Angeklagte hatte nicht vorgegeben, direkten Einfluss auf die KonsumentInnen zu haben, aber das sei allein schon Voraussetzung, bevor hier eine Nötigung vorliegen könnte. Schlimmstenfalls könnte das eine Warnung vor den Aktionen anderer, nämlich der KonsumentInnen dort nicht mehr einzukaufen, sein, und das sei keine Nötigung.

Der Staatsanwalt gab dazu keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Ende um 11:50 Uhr.