Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 2.0: Verhandlung gegen Jürgen Faulmann

Dienstag 13. Mai 2014

Inhalt:

Was für ein erstaunlicher Auftakt zur Neuauflage des Tierschutzprozesses am LG Wr. Neustadt! Da erwartet man langatmige Vorträge des Gerichts, ein ständiges Unterbrechen der Ausführungen der Verteidigung und den Versuch, jede Aussage über die tierquälerischen Zustände in der Schweinefabrik Artner, deren Tore geöffnet worden sein sollen, zu verhindern. Und was geschieht? Richter Mag. Erich Csarmann agiert ruhig, souverän, lässt die Verteidigung alle Ausführungen machen und interessiert sich sehr für die Zustände in dieser Tierfabrik. Und der Staatsanwalt? Bisher saß dort im Tierschutzprozess der berüchtigte Mag. Wolfgang Handler, der mit viel Schaum vor dem Mund deftige Vorwürfe vom Stapel ließ. Heute begegnete uns an seiner Statt Mag. Johannes Windisch, der kurz nur die konkreten Anklagepunkte vorlas und sonst weder ein Eröffnungs- noch ein Abschlussplädoyer hielt oder auch nur eine einzige Frage an irgendwen stellte. Diesem Staatsanwalt war das ganze Verfahren offensichtlich peinlich. Er schien dazu gezwungen, gegen seine Überzeugung hier eine Anklage zu vertreten, die gar nicht vertretbar war.

Angesetzt war die Verhandlung für 7 ½ Stunden. Nach den Einvernahmen des Angeklagten und seiner Zeugin der Verteidigung schloss der Richter aber das Verfahren rasch ab und schickte die wartenden ZeugInnen der Anklage und die Gutachter wieder nach Hause. Mit allgemeinem Einverständnis las er nur deren Aussagen vor, d.h. eigentlich fasste er sie lediglich ganz kurz zusammen. Und dann verkündete er sein Urteil: nicht schuldig! Zwar hatte der Angeklagte die Tore zu dieser Schweinefabrik zwischen 0 und 3 Uhr früh geöffnet und dadurch die Befreiung verursacht, aber das sei weder Tierquälerei noch Sachbeschädigung, weil die Tiere schlicht und einfach durch die Aktion weder gelitten hatten noch verletzt worden waren. Der anwesende Anwalt des Schweinefabriksbesitzers wurde mit seinen etwaigen Forderungen auf Schadensersatz auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Staatsanwalt gab aber keine Erklärung ab und somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Eröffnung des Verfahrens

Nach einigen Worten seitens des Richters wurde der Staatsanwalt gebeten, sein Eröffnungsplädoyer zu halten. Doch das fiel sehr kurz aus. Er sagte lediglich, dass der Vorwurf der schweren Sachbeschädigung bestehe, weil Faulmann vorgeworfen werde, 400 Schweine aus einer Tierfabrik freigelassen zu haben und dadurch ein Schaden von € 5120 entstanden sei. Zusätzlich sei Tierquälerei angeklagt, weil die Tiere unter Stress, Schmerzen und Hunger gelitten hätten. Dann setzte sich der Staatsanwalt wieder und sollte bis zuletzt praktisch kein Wort mehr von sich geben.

Dann ergriff Verteidiger Dr. Jürgen Mertens das Wort. Er führte aus, dass es in erster Instanz zu einem glatten Freispruch gekommen sei und dass wir hier nur wieder sitzen würden, weil die Berufungsinstanz am OLG-Wien der Senat von Richterin Jelinek gewesen sei, die nach der Erfahrung des Anwalts immer allen Berufungen seitens der Staatsanwaltschaft stattgebe, und gleichzeitig alle Berufungen seitens der Verteidigung ablehne. Das sei so deutlich gewesen, dass er als Verteidiger seinen MandantInnen immer empfohlen habe, wenn der Berufungssenat Jelinek war, besser gar nicht zu berufen. Nun sei aber Richterin Jelinek in Pension gegangen.

Im vorliegenden Fall sei schon der objektive Tatbestand nicht erfüllt, weil Faulmann laut Handy-Einloggungen zu wenig Zeit gehabt hätte, die Tat zu begehen. Aber auch der subjektive Tatbestand sei nicht erfüllt, d.h. Faulmann habe nicht einmal den bedingten Vorsatz gehabt, die Schweine zu quälen. Er habe als Kampagnenleiter der Vier Pfoten im Jahr 2008 Schweine nicht wirklich gekannt. Heute sei das anders, Faulmann betreibe seit Jahren einen Gnadenhof. Abgesehen davon sei die Mortalität der Schweine in dieser Tierfabrik in den Monaten vor und nach der Befreiung höher als im Monat der Befreiung gewesen, was beweise, dass es zu keinen signifikanten Verletzungen oder gar getöteten Tieren gekommen sein könne.

Einvernahme von Jürgen Faulmann

Auf Befragung des Richters gab der Angeklagte an, er sei an diesem Nachmittag auf einer Fahrradtour mit FreundInnen gewesen und an diesem Betrieb zufällig vorbeigekommen. Insgesamt habe die Gruppe aus 4-5 Personen bestanden, man sei 100 – 200 m voneinander entfernt geradelt. Der Betrieb befinde sich direkt neben dem Fahrradweg. Wie Faulmann ankam, seien die anderen bereits vor dem Betrieb gestanden und die Tore seien weit offen gewesen. Er sei vom Fahrrad gestiegen und habe innerhalb des Tores 2 tote Schweine gesehen. Das Bild davon wurde vorgelegt. Er habe dann noch kurz in einige Abteile geschaut, andere Personen der Gruppe hätten Fotos aufgenommen. Er habe dabei noch ein drittes totes Schwein gesehen, von dem ebenfalls ein Foto vorgelegt wurde. Einige Minuten später sei er wieder auf das Fahrrad gestiegen und weitergefahren.

Er habe von dort aus noch ein Telefonat mit einer Aktivistin des VGT geführt, um den VGT-Obmann Martin Balluch zu fragen, wie Schweinepest aussehe. Er habe sich nicht ausgekannt und habe empfunden, dass die toten Tiere ausgesehen hätten, als hätten sie eine Schweinepest gehabt. Es habe sich aber dann herausgestellt, dass das nicht der Fall war. Das Gesprächsprotokoll dieser Aufnahme wurde vorgelegt. Die SOKO hatte zu diesem Zeitpunkt alle Telefongespräche von Faulmann aufgezeichnet. Der Angeklagte gab noch an, keine Recherche in dem Betrieb durchgeführt zu haben, er habe auch keine Kamera mitgehabt, er sei nur privat unterwegs gewesen.

Der Richter wollte wissen, welches Interesse er gehabt habe, sich den Betrieb anzusehen. Er sei damals von den Vier Pfoten als Kampagnenleiter angestellt und beauftragt gewesen, solche Betriebe zu betreten, zu filmen, zu dokumentieren und anzuzeigen. Er habe aber damals nichts über Schweine gewusst, da wisse er heute viel mehr. Wie lange er im Betrieb gewesen sei, fragte der Richter. Ca. 10 Minuten, meinte Faulmann. Er habe keine Kamera dabei gehabt, die Fotos hätten andere Personen aufgenommen. Aber der Betrieb habe wie einer von 1000 gewirkt, eine typische Schweinefabrik, nichts besonderes.

Wie die Zustände in der Fabrik gewesen seien, fragte der Richter, ob manche Tiere verletzt gewesen seien. Es sei den Tieren sehr schlecht gegangen, sagte Faulmann, aber das sei für solche Betriebe normal. Der Richter zeigte einige Fotos mit verletzten Schweinen und Faulmann gab an, dass das der typische Zustand der Tiere in diesem Betrieb gewesen sei. Ob es Beschäftigungsmaterial gegeben habe, fragte der Richter. Das wäre ihm aufgefallen, verneinte Faulmann. Er habe aber dazu noch viele weitere Fotos zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Betrieb zugespielt bekommen, die er im ersten Prozessdurchgang vorgelegt habe und die sich jetzt im Akt befänden.

Wo er nach der Radtour hingefahren sei, fragte der Richter. Er habe in Wien geschlafen, gab Faulmann an, in der Früh sei er dann in die Südkarpaten nach Rumänien gereist. Er sei mit dem großen Bus des VGT unterwegs gewesen. Dazu legte Faulmann ein Foto dieses Busses vor, auf dem mehrere riesige VGT-Logos prangten. Er habe noch in der Früh den Bus zum Pickerl bringen sollen. Es sei offensichtlich unmöglich, mit einem so auffälligen Bus eine Straftat dieser Art zu begehen. Den Rufdaten seines Handys nach sei Faulmann um 0:04 Uhr noch in Wr. Neustadt gewesen und dann spätestens um 3 Uhr früh in Wien, erklärte der Richter. Dann habe er ein Bekennerschreiben verschickt, in dem 4 Fotos enthalten waren, 2 davon am Tag aufgenommen, und 2 in der Nacht. Ja, sagte Faulmann, er vermute, dass 1-2 seiner KollegInnen, die auf der Radtour dabei gewesen waren, die Aktion durchgeführt und ihm das Bekennerschreiben geschickt hätten. Er sei aber davon nicht informiert worden und habe das Schreiben selbst anonym erhalten, um nicht hineingezogen zu werden. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, wer die anderen Personen auf der Radtour gewesen seien.

Später in der Früh habe Faulmann dann noch einmal mit Maria vom VGT telefoniert, sagte der Richter. Dabei habe er von seinem Bekennerschreiben als einem fulminanten Email gesprochen. Er habe nicht wegen dem Bekennerschreiben angerufen, sagte Faulmann. Er verstehe die Motivation für so eine Befreiungsaktion, aber er heiße sie nicht gut. Er habe in die Südkarpaten reisen wollen und deshalb Maria und dem VGT vorgeschlagen, die Medienarbeit für die Aktion und die Fotos von dem Betrieb zu leisten. Warum er dafür nicht gleich auf der Radtour die Fotos von der Schweinefabrik übernommen habe, fragte der Richter. Er habe wegen seiner Reise nach Rumänien dafür sowieso keine Zeit gehabt.

Dann las der Richter ein weiteres Telefonüberwachungsprotokoll vor. Martin Balluch habe zu Faulmann gesagt, er stinke, und das habe Faulmann am Telefon erzählt. Faulmann meinte dazu, das sei wegen der Radtour und dem Kurzbesuch im Betrieb gewesen. Er gebe zu sich nicht gewaschen zu haben, weil er sowieso in die Südkarpaten gehen habe wollen und da stinke man in kurzer Zeit in jedem Fall.

Da der Staatsanwalt keine Fragen stellen wollte, kam nun Verteidiger Mertens zu Wort. Ob der Angeklagte angenommen habe, dass sich Schweine bei einer Befreiung verletzen könnten, wollte er wissen. Recherchen seien von den Vier Pfoten aufgetragen worden, sagte Faulmann, aber eine derartige Befreiungsaktion nicht. Da wäre er entlassen worden, hätte er das getan. Er habe aber 1997 mit dem VGT im Burgenland eine offene Befreiung einmal durchgeführt, in deren Verlauf die Schweine vor dem Betrieb in einen Freilaufbereich gebracht worden seien. Und da hätten sie sich definitiv nicht gegenseitig verletzt. Die Aktion wurde vor den Medien durchgeführt und man habe dann auf das Eintreffen des Betriebsleiters gewartet. Schweine würden nicht kämpfen, wenn man ihnen den Platz für einen Rückzug biete.

Der Anwalt des Schweinefabriksbesitzers Artner fragte dann, wie Faulmann sehen habe können, dass das Tor offen gestanden sei. Es sei schon offen gewesen, wie er vorbeigekommen sei, sagte dieser. Die Räder der KollegInnen seien schon davor gestanden. Er könne nicht sagen, wer es geöffnet habe und ob es wieder geschlossen worden sei. Warum er den Betrieb nicht angezeigt habe, fragte der Anwalt. Das sei in der Nacht ja nicht gegangen, meinte Faulmann. Abgesehen davon sei kein Schwein akut gefährdet gewesen. Die Befreiung sei also nicht notwendig gewesen, fragte der Anwalt. Richtig, sagte Faulmann, aber den Wunsch, dass diese Schweine in Freiheit kommen, hat jeder Mensch. Dazu meinte der Anwalt des Schweinefabriksbesitzers wörtlich: Dass es Schweinen in solchen Betrieben nicht gut geht, wird niemand bestreiten! Ob er Verletzungen der Tiere wahrgenommen habe, fragte der Richter noch einmal. Ja, sagte Faulmann, das sei auf den Fotos zu sehen, es gebe ständig Verletzungen in solchen Betrieben.

Aussage der Zeugin Johanna Stadler-Wolffersgrün

Nach ihren Angaben im ersten Prozess habe sie keine konkreten Erinnerungen an den Vorfall und wisse gar nicht, ob sie dabei gewesen sei, stellte der Richter fest. Das stimmt, meinte Stadler, aber sie sei öfters mit Faulmann und anderen KollegInnen in dieser Gegend auf Radtour gewesen. Dann fragte Verteidiger Mertens, ob sie damals 2008 direkte Vorgesetzte von Faulmann gewesen sei. Ja, sagte Stadler. Ob es möglich sei, dass Faulmann habe Tiere quälen wollen, fragte Mertens. Niemals, meinte Stadler, Faulmann habe ein besonderes Verhältnis zu Schweinen. Er sei jetzt im Gnadenhof für 40 Schweine verantwortlich und kümmere sich rührend um sie. Unter Faulmanns Pflege würden die Schweine 15 Jahre alt werden, in der Schweinefabrik kein ganzes Jahr. Die Schweine im Gnadenhof würden nicht wirtschaftlich verwendet.

Der Anwalt der Schweinefabrik fragte nun, was sie dazu sage, dass Faulmann als ihr Angestellter einen Betrieb mit Tierquälerei finde aber nichts dagegen unternehme. Er habe das an den VGT übergeben und das sei in Ordnung, sagte Stadler. Warum, wollte der Anwalt wissen. Die Vier Pfoten hätten damals keine Schweinekampagne durchgeführt, aber der VGT schon, der mache immer eine Kampagne für Schweine, dort sei das Material gut aufgehoben gewesen, antwortete sie. Ob sie dabei gewesen sei, fragte der Anwalt noch einmal. Das wisse sie nicht mehr, gab Stadler an, sie seien oft zusammen unterwegs gewesen.

Verlesung von Zeugenaussagen und Gutachten

Nach einem Blick auf die Uhr stellte der Richter fest, dass das Verfahren viel schneller ablaufe, als er erwartet habe. KeineR, der ZeugInnen, sei daher schon hier. Unter dem Einverständnis der Anwesenden nahm er daher die Aussagen eines Amtstierarztes und einer Amtstierärztin in den Akt auf und fasste den Inhalt sehr kurz zusammen. Die Amtstierärztin habe selbst keine Kontrollen durchgeführt. Der Amtstierarzt habe den Betrieb nach einer anonymen Anzeige kontrolliert und dabei festgestellt, dass die Schweine gesetzwidriger Weise kein Beschäftigungsmaterial bekommen würden. Es habe auch oberflächliche Verletzungen an den Schweinen gegeben. Das sei aber typisch für solche Betriebe.

Dann unterbrach der Richter die Sitzung, weil sich der Angeklagte mit seinem Anwalt beraten wollte.

Pause 9:55 – 10:10 Uhr

Anschließend nahm der Richter die Aussage des Fabriksbesitzers Artner aus dem ersten Prozess in den Akt auf und sagte, er sei am Tag des Vorfalls zuletzt am Betrieb gewesen, habe keine toten Schweine gesehen, könne aber nicht ausschließen, dass es welche gegeben habe.

Dann wurde das Gutachten Troxler zusammengefasst. Es stelle keinen Befund dar, der aktuell zum Zeitpunkt des Vorfalls aufgenommen worden sei. Es ginge nur grundsätzlich um die Frage, ob es bei einer Befreiung zu Stress und Verletzungen komme. Diese seien wahrscheinlich, sei das Resultat. Es gebe Rangkämpfe zwischen einander unbekannten Tieren, aber das sei natürlich. Wenn die Schweine genügend Platz haben, würden sie sich dabei ausweichen. Zusätzlich hätten die Tiere eine extrem dicke Haut um den Hals, um sich bei solchen Kämpfen vor ernsten Verletzungen zu schützen. Die Verletzungen am Fundament der Tiere, die vom Betriebstierarzt festgestellt worden seien, könnten auch vom harten Betonboden mit Spalten stammen. Es könne Schmerz, Stress und Hungergefühl bei den Schweinen gegeben haben, aber keine Qual. Es habe Gras als Futter auf der Wiese gegeben und einige Schweine hätten Futtersäcke im Lager aufgerissen.

Dann erklärte der Richter, er habe einen forensischen Veterinärpathologen für ein Gutachten beauftragt, um festzustellen, wann die Schweine auf den Fotos gestorben seien. Auch dieses Gutachten wurde nun zusammengefasst, weil der Gutachter selbst erst für Nachmittag bestellt war. Die Körper der toten Schweine seien vom Fabriksbesitzer sofort der Tierkörperverwertung übergeben worden, sodass es dazu keinen Befund gebe. Viele Verletzungen an den toten Schweinen würden aus der Haltungsform stammen. Der Todeszeitpunkt sei unbestimmt, es handle sich aber definitiv nicht um einen akuten Tod, als das Bild aufgenommen wurde.

Dann wurde ein weiteres Gutachten über den ökonomischen Schaden durch die Freilassung zusammengefasst. Eine Abschätzung obliege aber dem Richter, sei das Ergebnis, weil nicht beweisbar sei, welcher Schaden kausal mit der Befreiung zusammenhänge, und welcher Schaden sich aus den schlechten Haltungsbedingungen im Betrieb ergebe. Es stehe aber fest, dass die medizinischen Kosten nicht auffällig hoch seien, sondern den üblichen Kosten auf diesem Betrieb entsprechen würden. Die Befreiung habe jedenfalls nicht zu außergewöhnlichen Zahlungen geführt.

Dann verlas der Richter die Auskunft der meteorlogischen Station, dass es an diesem Tag zwischen 18 und 19 Uhr, als Faulmann definitiv in dem Betrieb war, noch helles Tageslicht vorherrschte.

Der Staatsanwalt winkte auf Frage durch den Richter ab und sagte, er habe keine Beweisanträge.

Beweisanträge der Verteidigung und Schlussplädoyer

Verteidiger Mertens beantragte die Einvernahme von 12 TierärztInnen der Vier Pfoten, die aller Herrn Faulmann persönlich kennen würden. Sie könnten einerseits bestätigen, dass Faulmann damals keine Ahnung von Schweinen gehabt habe. Zusätzlich würden sie angeben, dass der Angeklagte niemals Tiere wissentlich quälen würde. Der Richter lehnte diesen Beweisantrag ab. Das Gutachten Troxler habe klar gezeigt, dass es eines Spezialwissens bedarf, über das Verhalten von Schweinen bei einer Freilassung eine Vorstellung zu haben. Es gelte also als erwiesen, dass Faulmann darüber nicht ausreichend Bescheid gewusst habe.

Faulmann als noch einige Beweisanträge vor. Er wollte erreichen, dass das Gericht den Besitzer der Schweinefabrik veranlasse, alle Daten um den Vorfallszeitpunkt herauszugeben. Daraus würde bewiesen, dass üblicherweise so viele Tiere dort sterben, dass die medikamentöse Behandlung im Bereich der Norm war und dass die Tiere in hoher Zahl verletzt seien. Zusätzlich beantragte Faulmann einen Lokalaugenschein in dem Betrieb, um festzustellen, dass es heute dort ebenfalls tote und verletzte Tiere gebe. Das würde zeigen, dass die angeblichen Verletzungen durch die Befreiung der Normalzustand sei.

Der Richter lehnte alle Beweisanträge ab, einerseits, weil es sich um einen Erkundungsbeweis handle, und andererseits seien dadurch keine weiteren entscheidungswesentlichen Tatsachen zu erwarten. Dann sagte der Richter noch, dass der Anlassbericht der Polizei über den Zustand vor Ort nach der Befreiung keine Rückschlüsse zulassen.

Das Schlussplädoyer des Staatsanwalts beschränkte sich auf die Aussage, dass er einen Schuldspruch wie angeklagt beantrage. Verteidiger Mertens hingegen meinte, zu diesem Prozess falle ihm sehr viel ein, aber er halte sich zurück. Der Angeklagte sei es nicht gewesen und daran ändere sich auch nichts, wenn das Verfahren noch so oft wiederholt würde. Faulmanns Lebensziel sei der Schutz von Tieren, natürlich würde er niemals Tiere quälen. Er verstehe nicht, wie man so etwas nur anklagen könne. Der Staatsanwalt – und dabei sagte Mertens deutlich, dass er nicht den anwesenden meinte – habe verzweifelt versucht, einen Schaden zu konstruieren, das ganze Verfahren und die polizeilichen Ermittlungen seien extrem abenteuerlich gewesen. Nun habe er die Hoffnung, dass am Schluss Objektivität und Wahrheit siegen würden. Er hoffe nun, dass der neue Staatsanwalt nicht auf eine Weisung der Ministerin warten werde und bereits jetzt kein Rechtsmittel ergreife, falls es zu einem Freispruch komme.

Faulmann schloss sich seinem Verteidiger an und verzichtete auf sein Schlusswort.

Das Urteil

Dann verkündete der Richter ohne zu zögern das Urteil: Freispruch! Der Ermittlungsaufwand sei tatsächlich unglaublich gewesen.

Dann führte der Richter aus, dass er davon ausgehe, dass der Angeklagte tatsächlich die Tore zur Schweinefabrik geöffnet und die Tiere freigelassen habe. Dafür sei in der Nacht zwischen 0 und 3 Uhr früh genug Zeit gewesen. Die Emails würden auch eine hochgradige Involviertheit zeigen. Der Geruch von Faulmann, wie in den Telefongesprächen dokumentiert, belege ebenfalls einen längeren Aufenthalt in der Tierfabrik. Aber es gebe weder eine Sachbeschädigung noch Tierquälerei.

Für Tierquälerei sei eine viel größere Intensität an Verletzungen nötig, als hier gegeben. Der Hunger sei an sich schon zweifelhaft, die Kratzer keine Qualen. Sachbeschädigung liege nicht vor, weil einerseits die Tore nicht wirklich kaputt waren, und die aufgezählten Verletzungen nicht kausal mit der Befreiung zusammenhängen würden. Die Lichtbilder der toten Schweine würden zeigen, dass diese offensichtlich verschoben und abgelegt worden seien. Abgesehen davon würden sie beweisen, dass die Schweine schon tot waren, als noch Tageslicht herrschte. Daher können sie nicht durch die Befreiung gestorben sein. Diese hat nämlich sicher nicht im Hellen stattgefunden, wie die weiteren Fotos beweisen. Sämtliche Lichtbilder der Befreiungsaktion seien authentisch. Daher könne davon ausgegangen werden, dass auch das dritte Schwein zum Zeitpunkt der Befreiung bereits tot war. Die Verletzungen am Fundament der Schweine würden von den schlechten Haltungsbedingungen stammen.

Die subjektive Tatseite für die Tierquälerei sei zu verneinen, selbst wenn es eine Tierquälerei gegeben hätte. Dass Sachverständige notwendig waren, um mögliche Qualen festzustellen, beweise, dass Laien diese nicht hätten vorher abschätzen können.

Der Staatsanwalt gab zu dem Urteil keine Erklärung ab. Damit ist es noch nicht rechtskräftig.

Ende der Verhandlung 10:58 Uhr.