Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 90. & 91. Tag

Montag 28. März 2011

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag wurden zunächst 3 ZeugInnen zur DNA-Spur auf einem Stein bei der Anti-Nazi Demonstration in Gumpoldskirchen einvernommen. Eine Frau sagte, sie sei mit Mag. Hnat zu der Demonstration gefahren, dabei seien sie auf aggressive Männer gestoßen und Mag. Hnat habe deshalb einige Steine eingesteckt, die er dann am Demonstrationsort liegen gelassen habe. Die damalige Partnerin von Mag. Hnat sagte aus, dass sie sich sicher sei, dass Mag. Hnat in der Tatnacht zur Tatzeit nicht unterwegs gewesen sei. Ein Mann erklärte, er habe in der Tatnacht mit Mag. Hnat Alkohol getrunken und zuletzt bei ihm und dessen Partnerin übernachtet. Diese Zeugenaussagen wirkten sehr real und überzeugend. Damit wäre zwanglos erklärt, wie Mag. Hnats DNA-Spur auf die Steine gekommen sein könnte. Mit denselben Steinen hat dann offenbar später in der Nacht jemand die Scheibe des Gasthauses, in dem das Nazitreffen stattgefunden hat, eingeschlagen. Auf den Steinen waren mehrere DNA-Spuren zu finden, nicht nur die von Mag. Hnat.

Anschließend wurden zwei Security-Angestellte zum Vorfall, aufgrund dessen Mag. Hnat wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde, einvernommen. Beide hatten den Vorfall des Widerstands gegen die Staatsgewalt nicht beobachtet. Stattdessen hatten sie gesehen, dass Mag. Hnat eine Modeschau von Kleider Bauer im Donauzentrum in Wien gestört hatte und deshalb fielen sie über ihn her und fixierten ihn am Boden. Wie sie zugeben mussten, ohne rechtliche Grundlage.

Danach nahmen Harald Balluch sowie der Neunt- und der Zehntangeklagte zu den polizeilichen Abschlussberichten Stellung.

Am heutigen Prozesstag waren 20 BesucherInnen anwesend, 5 Angeklagte fehlten. Die Verhandlung begann um 9:03 Uhr.

Einvernahme einer Anti-Nazi Demonstrantin

Zunächst wiederholte die Richterin für Mag. Hnat, der nach langer Krankheit wieder im Gerichtssaal war, was in den letzten Verhandlungstagen passiert ist. Um 9:31 Uhr wurde die erste Zeugin des Tages in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin fragte, ob es gegen die Zeugin Vorerhebungen seitens der Staatsanwaltschaft gegeben habe. Die Zeugin verneinte.

Was sie noch von der Demonstration in Gumpoldskirchen wisse, fragte die Richterin. Die sei mit Mag. Hnat am Bahnhof angekommen. Auf dem Weg zur Demonstration hätten sie sich verlaufen und dann zwei Männer getroffen, die sie nach dem Weg zur Demonstration fragten. Die beiden Männer hätten sie dann bedroht, fast angegriffen, worauf Mag. Hnat und die Zeugin weggelaufen seien. Mag. Hnat habe dabei Steinchen aufgehoben. Dann hätten die beiden die Demonstration gefunden. Mag. Hnat habe dann die Steinchen wieder auf den Boden gelegt. Es seien auch Medien auf der Demonstration gewesen.

Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. Im Oktober 2006, sagte die Zeugin. Um was für eine Demonstration es sich gehandelt habe, fragte die Richterin. Anti-Nazi, sagte die Zeugin. Wie lange sie Mag. Hnat damals gekannt habe, fragte die Richterin. Ca. 1 Jahre, sagte die Zeugin. Wie sie ihn kennen gelernt habe, fragte die Richterin. Beide seien sie bei der Veganen Gesellschaft Österreich aktiv, meinte die Zeugin.

Zur Bedrohung durch die beiden Männer

Wie das Treffen mit den beiden Männern abgelaufen sei, fragte die Richterin. Die seien ihnen auf der Straße entgegen gekommen, sagte die Zeugin. Wie alt sie gewesen seien, fragte die Richterin. Mittleren Alters, meinte die Zeugin. Sie seien dann sehr aggressiv geworden, weil sie wahrscheinlich selber Nazis gewesen seien. Warum sie das glaube, fragte die Richterin. Sie hätten ja sie, die Zeugin, und Mag. Hnat fast angegriffen, meinte die Zeugin. Was die beiden Männer angehabt hätten, wie sie ausgeschaut hätten, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.

Wo sie die Männer getroffen hätten, fragte die Richterin weiter. Ein paar Mal ums Eck von der Demonstration, gab die Zeugin an. Ob sie die Männer später auf der Demonstration gesehen habe, fragte die Richterin. Die Zeugin verneinte. Wie viele Leute auf der Demonstration gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Etwa 10-30 Leute, antwortete die Zeugin.

Zu den Steinen

Wo die Steine geblieben seien, fragte die Richterin. Irgendwo auf der Straße, meinte die Zeugin. Wer sie aufgehoben habe, fragte die Richterin. Mag. Hnat, gab die Zeugin an. Warum, fragte die Richterin. Aus Angst, zur Selbstverteidigung, meinte die Zeugin. Was dann mit den Steinen passiert sei, fragte die Richterin. Sie seien am Demonstrationsplatz liegen geblieben, sagte die Zeugin.

Wann die Demonstration stattgefunden habe, fragte die Richterin. Am Vormittag, sagte die Zeugin. Ob sie gesehen habe, wer die Scheiben eingeschlagen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Wie lange sie an diesem Tag mit Mag. Hnat zusammen gewesen sei, fragte die Richterin. Bis kurz vor Ende der Demonstration, sagte die Zeugin, zu Mittag.

Fragen des Staatsanwalts

Sie erinnere sich offenbar sehr gut an die Demonstration, sagte der Staatsanwalt süffisant. Sie solle das ganze noch einmal erzählen, aber in der Früh beginnen. Warum das relevant sei, warf Anwältin Dr. Stuefer ein. Es ginge um die Glaubwürdigkeit der Zeugin, sagte der Staatsanwalt. Es solle nicht unterbrochen werden, sagte die Richterin. Die Zeugin antwortete auf die Frage des Staatsanwalts, dass sie sich an die Früh nicht mehr erinnern könne. Ab wann sie sich denn erinnern könne, fragte der Staatsanwalt. Wie sie im Zug gewesen seien, meinte die Zeugin. Wo sie ausgestiegen sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.

Ob sie bei der Demonstration dabei gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Sie seien etwas zu spät gekommen, gab die Zeugin an. Warum sie nach dem Weg gefragt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Sie hätten sich verlaufen, meinte die Zeugin. Sie habe von Steinchen gesprochen, stellte der Staatsanwalt fest. Diese seien ca. 4 cm im Durchmesser gewesen, sagte die Zeugin. Woher die gekommen seien, fragte der Staatsanwalt. Von der Straße, meinte die Zeugin. Um wie viele es sich gehandelt habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin. Wozu Mag. Hnat die Steine aufgehoben habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Zur Selbstverteidigung, meinte die Zeugin, aber der Staatsanwalt solle Mag. Hnat das doch selbst fragen. Ob Mag. Hnat denn jemand sei, der Steine werfe, fragte der Staatsanwalt. Sie habe das nie gesehen, sagte die Zeugin. Ob sie Mag. Hnat schon auf aggressiven Demonstrationen erlebt habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, nur auf Tierrechtsdemonstrationen, sagte die Zeugin.

Wer die Demonstration organisiert habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Diese Frage sei nicht zuzulassen, warf Anwalt Mag. Bischof ein. Die Frage werde zugelassen, sagte die Richterin. Sie denke die Partei der Grünen, meinte die Zeugin.

Wie weit die 2 Männer ihnen nachgelaufen seien, fragte der Staatsanwalt. Ca. 100 m vielleicht, meinte die Zeugin. Ob man die Demonstration schon habe hören können, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin.

Fragen der Verteidigung

Anwalt Mag. Traxler hatte als nächster das Fragerecht. Ob es sich bei der Demonstration um eine Tierschutzdemonstration gehandelt habe, fragte er. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie Herrn Podgorski kenne, fragte Mag. Traxler dann. Dieser Mann sei lange Zeit als erster in den Ermittlungen in der Tierschutzcausa geführt worden, sei aber kein Tierschützer, sondern nur Organisator dieser Demonstration. Sie kenne ihn nicht, sagte die Zeugin.

Ob sie sich deshalb so genau an den Vorfall erinnern könne, weil es so außergewöhnlich gewesen sei, fragte Anwalt Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Das sei eine Suggestivfrage gewesen, meldete sich der Staatsanwalt zu Wort, und fragte noch, wann Mag. Hnat die Zeugen gebeten habe, eine Zeugenaussage zu machen. Vor ca. 1 Jahr, gab die Zeugin an. Wie sich das abgespielt habe, fragte der Staatsanwalt. Er habe sie gefragt, ob sie sich an die Demonstration und die Situation erinnere, meinte die Zeugin, und sie habe sich erinnert.

Dann wurde die Zeugin aus dem Zeugenstand entlassen.

Einvernahme der damaligen Partnerin von Mag. Hnat

Anschließend wurde die damalige Partnerin von Mag. Hnat als Zeugin in den Gerichtssaal gerufen. Ob sie ein persönliches Verhältnis mit Mag. Hnat gehabt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Welche, wollte die Richterin wissen. Wir hatten eine Beziehung, sagte die Zeugin. Ob diese Beziehung im Oktober 2006 aktuell gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.

Was am Tag des Vorfalls geschehen sei, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht erinnern, meinte die Zeugin. Ob es um den Tag gehe, der auf ihrer Ladung stehe. Ja, sagte die Richterin. Daran habe sie keine konkrete Erinnerung, sagte die Zeugin. Es soll eine Demonstration stattgefunden haben, sagte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, es sei sehr lange her, gab die Zeugin an. Es sei eine Demonstration beim Rathaus in Gumpoldskirchen gewesen, gegen die AFP, sagte die Richterin. Sie könne sich nicht erinnern und sei auch nicht auf dieser Demonstration gewesen, sagte die Zeugin. Ob Mag. Hnat ihr etwas von dieser Demonstration erzählt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, bzw. sie wisse das nicht mehr.

Fragen des Staatsanwalts

Ob sie mit Mag. Hnat damals gemeinsam zusammen gewohnt habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sie hätte mit ihm im gleichen Bett geschlafen, sagte die Zeugin. Von wann bis wann es diese Beziehung gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Von 2003 bis in den Dezember 2006, meinte die Zeugin, da wurde ich verlassen. Zwischen 21. und 22. Oktober 2006, wann sei Mag. Hnat da nach Hause gekommen, fragte der Staatsanwalt. Es sei Mag. Hnat und ihr immer wichtig gewesen, sie Nächte zusammen zu verbringen, sagte die Zeugin. Sie sei sich daher absolut sicher, dass Mag. Hnat auch in dieser Nacht mit ihr im Bett geschlafen habe. Es sei immer so gewesen. Wann sie denn an diesem Tag zu Bett gegangen sei, fragte der Staatsanwalt. Unter der Woche i.a. vor Mitternacht, meinte die Zeugin. Ob Mag. Hnat nie mit Freunden auf Sauftour gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. In der Wohngemeinschaft, in der sie damals gelebt habe, würden manchmal Betrunkene über Nacht hängen bleiben, sagte die Zeugin. Ob Mag. Hnat in dieser Nacht spät betrunken nach Hause gekommen sein könnte, fragte der Staatsanwalt. Das habe es schon manchmal gegeben, meinte die Zeugin. Wie das konkret in diesem Zeitraum gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Sie könne sich konkret nicht erinnern, gab die Zeugin zurück.

Weitere Fragen an die Zeugin

Wie sie denn Entlastungszeugin geworden sei, fragte die Richterin. Sie habe von dem Prozess gehört, Mag. Hnat habe ihr davon erzählt. Sie habe sich dann gedacht, dass der Vorwurf gegen Mag. Hnat nicht stimmen könne. Sie habe eigentlich nicht aussagen wollen, aber es gehe ja um die Wahrheitsfindung. Wann sie gefragt worden sei, ob sie Zeugin sein wolle, fragte die Richterin. Das sei schon sehr lange her, sagte die Zeugin, einige Monate. Was ihre Erinnerung sei, fragte die Richterin. Sie habe keine konkrete Erinnerung an den Tag, aber sie habe gewusst, dass der Vorwurf nicht stimmen könne, weil Mag. Hnat jede Nacht bei ihr gewesen sei.

Mag. Traxler fragte, ob sich die Zeugin an den nächsten Zeugen erinnern könne, ob der betrunken zu ihr nach Hause gekommen sei. Das sei schon einmal passiert, sagte die Zeugin und lächelte, aber sie wisse nicht mehr wann. Ob dieser Mann öfters bei ihr übernachtet habe, fragte die Richterin. Regelmäßig nicht, sagte die Zeugin, aber 1-5 Mal schon. Und in dieser Nacht, fragte die Richterin. Sie führe leider kein Tagebuch, sagte die Zeugin. Ob sie den Mann schon vorher gekannt habe, wollte die Richterin wissen. Über Mag. Hnat schon, sagte die Zeugin, er sei ein sehr stiller Mann, aber zu behaupten, sie kenne ihn, ginge zu weit.

Wenn dieser Mann bei ihr übernachtet habe, wo habe er geschlafen, fragte Mag. Traxler. Es gebe eine Couch im Vorraum, sagte die Zeugin, manchmal sei in der Wohngemeinschaft auch ein Zimmer frei. Ob Mag. Hnat immer bei ihr in der Wohngemeinschaft übernachtet habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, aber sie seien dennoch jede Nacht zusammen gewesen, auch woanders, das sei für die Beziehung sehr wichtig gewesen.

Ob die Zeugin auf Fadinger gepostet habe, fragte die Richterin. Diese Frage sei ihr unangenehm und sie wolle das nicht beantworten, sagte die Zeugin. Sie müsse aber aussagen, sagte die Richterin. Nicht, wenn sie sich dadurch selbst belasten würden, erklärte die Zeugin. Es gehe doch nur um ein Internetforum, meinte die Richterin. Dieses Forum sei aber im Strafantrag inkriminiert, stellte Mag. Traxler fest. Es sei auch gegen die Zeugin ermittelt worden, erklärte Dr. Stuefer, es habe bei ihr auch eine Hausdurchsuchung gegeben. Das habe sie nicht gewusst, winkte die Richterin ab, dann brauche sie nicht auszusagen.

Einvernahme des Saufkumpans von Mag. Hnat

Als nächstes wurde ein Mann in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin fragte ihn gleich, ob es Vorerhebungen gegen ihn gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge. Es gehe um eine Demonstration im Oktober 2006 in Gumpoldskirchen, sagte die Richterin. Am selben Abend, am 21. Oktober 2006, sei er mit Mag. Hnat fortgegangen, stellte der Zeuge fest. Wer dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nur Mag. Hnat und er, sagte der Zeuge, sie seien nur zu zweit unterwegs gewesen. Was da geschehen sei, fragte die Richterin. Laut seinem Kalender seien sie ab 21 Uhr im Lokal Rupps gewesen. Nach Mitternacht seien sie dann in die Wohnung der Freundin von Mag. Hnat gegangen und hätten dort übernachtet. Wo das sei, fragte die Richterin. Der Zeuge gab die Gasse an, die Hausnummer wisse er jetzt nicht. Er sei außer diesem einen Mal nie dort gewesen. Ob er vorher schon mit Mag. Hnat zusammen gewesen sei, fragte die Richterin. An dem Tag nicht, sagte der Zeuge, sie hätten sich dieses Treffen am Vortag ausgemacht. Wie lange er Mag. Hnat kenne, fragte die Richterin. Etwa 12 Jahre, gab der Zeuge an. Ob er mit ihm befreundet sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Was Mag. Hnat ihm damals erzählt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, er könne sich nicht an die Einzelheiten erinnern. Ob Mag. Hnat von dem Tag erzählt habe, fragte die Richterin. Es habe eine Demonstration in Gumpoldskirchen gegeben, meinte der Zeuge. Woher er das wisse, fragte die Richterin. Das könne er nicht mehr sagen, ob er das von Mag. Hnat oder von anderswo wisse, meinte der Zeuge.

Ob er mit Mag. Hnat demonstrieren gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er einmal für Mag. Hnat schon Zeuge gewesen sei, z.B. bzgl. eines Kleidergeschäfts oder Pelz, fragte die Richterin. Nein, wovon sprechen Sie?, fragte der Zeuge. Ob er Tierrechtsaktivist sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Mag. Hnat in der Tierrechtsarbeit unterstützt habe, fragte die Richterin. Sie hätten über Fleisch diskutiert, sagte der Zeuge, aber Konkretes wisse er nicht. Was ihm Mag. Hnat über seine Aktivitäten erzählt habe, fragte die Richterin. Nichts Genaues, meinte der Zeuge. Wenn man gut befreundet sei und sich lange kenne, ob man da nicht über so etwas rede, fragte die Richterin. Sie hätten hauptsächlich moralische Diskussionen geführt, sagte der Zeuge, keine Erörterungen einzelner Aktivitäten.

Fragen des Staatsanwalts

Woher er wisse, dass er am 21. Oktober 2006 Mag. Hnat getroffen habe, fragte der Staatsanwalt. Ob er sich so etwas merke. Er wisse das von seinem Kalender, sagte der Zeuge, er habe ihn mit. Ob er ihn vorlegen solle. Der Staatsanwalt sagte ja. Der Zeuge brachte den Kalender an den Richtertisch. Er solle die Eintragungen verlesen, sagte die Richterin. Am 20. Oktober 2006 stehe Geburtstagsfeier, 13 Uhr Greenway, Treffen Felix. Dann stehe dort ein Pfeil zum 21. Oktober und die Worte Felix 21 Uhr Rupps. Ob er seine Termine immer eintrage, fragte die Richterin. Ja, meistens, sagte der Zeuge.

Ob er 2006 viele oder wenige private Treffen gehabt habe, fragte die Richterin. Wenige, meinte der Zeuge. Es stehe wenig im Kalender, bemerkte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, in den Ferien gebe es wenige Einträge. Ob er auch Kalender von anderen Jahren habe, fragte die Richterin. Er habe schon meistens Kalender geführt, sagte der Zeuge. Warum er den Kalender von 2006 aufgehoben habe, fragte der Staatsanwalt. Der sei noch zufällig vorhanden gewesen, sagte der Zeuge. Warum er diesen Kalender rausgesucht habe, fragte der Staatsanwalt. Er sei benachrichtigt worden, dass er als Zeuge aussagen solle, sagte der Zeuge. Daraufhin habe er nachgeschaut, weil er sich nicht mehr genau habe erinnern können.

Ob er mit Mag. Hnat im Lokal, in dem er sich getroffen habe, auch geblieben sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Was konsumiert worden sei, und wie viel, und ob er betrunken gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Er habe schon recht viel getrunken, sagte der Zeuge. Wie lange, fragte der Staatsanwalt. Bis nach Mitternacht oder länger, sagte der Zeuge. Und dann, fragte der Staatsanwalt. Seien sie zu Fuß in die Wohnung der Partnerin von Mag. Hnat gegangen, sagte der Zeuge. Wer dort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Die Partnerin von Mag. Hnat, sagte der Zeuge. Und sonst, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er öfter dort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Ob er wisse, wo er geschlafen habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Auf dem Boden, versuchte es der Staatsanwalt. Er wisse das nicht mehr, meinte der Zeuge. Ob das daran liege, dass er betrunken gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das sei eine Erklärungsmöglichkeit, meinte der Zeuge.

Ob Mag. Hnat etwas von Nazis, von einer Bedrohung oder von Steinen erzählt habe, fragte der Staatsanwalt. Nur, dass es bei der Demonstration um Nazis gegangen sei, meinte der Zeuge.

Fragen zum Kalender

Im Kalender sei nur ein Eintrag mit Bleistift, sagte die Richterin, einmal sei ein brauner Buntstift und sonst nur ein Kugelschreiber verwendet worden. Der Staatsanwalt und die Verteidigung nahmen Einsicht in den Kalender.

Ob sich der Zeuge erinnern könne, ob er nach dem Rupps in der Nacht noch nach Gumpoldskirchen gefahren sei, fragte Mag. Traxler. Das könne er ausschließen, sagte der Zeuge. Ob er in seinen Kalender immer mit demselben Stift schreibe, fragte Mag. Traxler. Er schreibe immer mit dem Stift, der vorhanden sei, meinte der Zeuge.

Ob er im Jahr 2006 öfter Mag. Hnat getroffen habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Sonst seien aber keine Treffen eingetragen, meinte der Staatsanwalt. Wenn das nur kurzfristig ausgemacht werde oder wenn viele Leute dabei seien, dann schreibe er nicht Felix dazu, sagte der Zeuge.

Am 10. Juni sei ein Bleistifteintrag, am 4. Juni ein weiterer mit dem Text Brunos Geburtstag, stellte Mag. Traxler. Einmal stehe auch Training Felix. Stimmt, meinte der Zeuge, sie hätten öfter gemeinsam trainiert. Er schreibe aber nicht immer alles auf.

Die erste Eintragung sei erst am 21. März, sagte die Richterin. Stimmt, sagte der Zeuge, das sei der erste Tag des Semesters. Es gebe weitere Bleistifteintragungen, sagte jetzt die Richterin, es gebe aber keinen Eintrag im Juli und im August. Da seien Ferien, gab der Zeuge an. Dann wurde der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen.

Pause 10:33 Uhr – 10:45 Uhr.

Wer kommt zu spät?

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass die Leute pünktlich zurück zu kommen hätten. Wer zu spät komme, werde abgemahnt. Mag. Bischof sagte, dass die Richterin auch schon zu spät gekommen sei.

Einvernahme des ersten Security Mannes

Dann wurde ein weiterer Zeuge in den Zeugenstand gerufen. Welchen Beruf er habe, fragte die Richterin. Er sei jetzt Angestellter in der Autobranche, Autoverkäufer, sagte der Zeuge. Ob er sich an den Vorfall im Donauzentrum im März 2007 erinnere, fragte die Richterin. Er sei damals beim Sicherheitsdienst gewesen, sagte der Zeuge. Er sei zum Kleider Bauer gerufen worden, um einen Herrn hinaus zu begleiten. Dann habe es eine Rangelei mit diesem Herrn gegeben, er habe einen Tritt und den Ellbogen in die Weichteile bekommen. Ob er sich an den Herrn erinnere, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge und zeigte auf Mag. Hnat.

Jetzt solle er die ganze Geschichte erzählen, forderte die Richterin den Zeugen auf. Mag. Hnat habe Pelz ist Mord geschrien, meinte der Zeuge. Kleider Bauer habe ihn, den Zeugen, gebeten, Mag. Hnat rauszubringen. Was sei dann geschehen, wollte die Richterin wissen. Mag. Hnat sei im Kleider Bauer gewesen, er, der Zeuge, habe ihn rausbringen wollen, dadurch sei die Rangelei entstanden. Mag. Hnat habe sich nicht rausbringen lassen wollen, deshalb habe er, der Zeuge, ihn am Boden fixiert. Die Polizei habe ihn dann mitgenommen.

Und dann, fragte die Richterin. Irgendetwas sei vor dem Geschäft passiert, sagte der Zeuge. Was geschehen sei, wie die Polizei gekommen sei, wollte die Richterin wissen. 2 PolizistInnen hätten Mag. Hnat fixiert und rausgebracht, sagte der Zeuge. Wie Mag. Hnat reagiert habe, fragte die Richterin. Er sei am Boden gelegen, sagte der Zeuge. Was die Polizei dann gemacht habe, fragte die Richterin. Sie habe Mag. Hnat vom Boden aufgehoben, sagte der Zeuge. Bei der Polizei habe sich Mag. Hnat nicht gewehrt. Ob ihm Handschellen angelegt worden seien, fragte die Richterin. Daran könne er sich nicht erinnern, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat hinaus gebracht werden konnte, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob das glatt gelaufen sei oder mit troubles, fragte die Richterin. Keine troubles, sagte der Zeuge.

Und dann, fragte die Richterin. Da sei er nicht mehr dabei gewesen, sagte der Zeuge. Es gebe eine Einvernahme von ihm durch die Polizei, sagte die Richterin, in ON 13 vom 9. März 2007. Das sei derselbe Tag, an dem der Vorfall passiert sei. Dort habe der Zeuge gesagt, dass sich Mag. Hnat von der Polizei losgerissen habe. Heute habe der Zeuge das nicht erzählt. Das sei schon lange her, meinte der Zeuge, er wisse das nicht mehr. Mag. Hnat sei dann von einem Kollegen zu Boden gerissen worden, zitierte die Richterin aus der Aussage vor der Polizei. Das habe er damals nicht gesehen, meinte der Zeuge. Ob die Erinnerung damals nicht besser gewesen sei als heute, fragte die Richterin. Schon, sagte der Zeuge, er habe das eben alles erzählt bekommen.

Eine Frage des Staatsanwalts

Wer eigentlich die Polizei gerufen habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Ob er denn laut Gesetz eine Person niederringen dürfe, weil diese laut gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Er sei mit Mag. Hnat zusammen umgeflogen, sagte der Zeuge. Er habe gesagt, dass er Mag. Hnat zu Boden gerungen habe, stellte Mag. Traxler fest. Das werde schon so stimmen, meinte der Zeuge. Von wem er denn Angestellter gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Vom Donauzentrum, sagte der Zeuge. In § 80 (2) der Strafprozessordnung stehe, dass er niemanden niederringen dürfe, nur weil der laut gewesen sei, sagte Mag. Traxler. Herr Mag. Traxler, sagte die Richterin, das Gesetz dürfe hier nicht verlesen werden. Dann fragte sie den Zeugen, ob es ähnliche Vorfälle davor schon gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge, das sei das erste und einzige Mal gewesen. Ob es vorher jemals erforderlich gewesen sei, jemanden aus einem Geschäft zu bringen, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Was für eine Ausbildung er eigentlich bekommen habe, wollte die Richterin wissen. Wie in der Polizeischule, sagte der Zeuge. Welche Informationen er im Rahmen seiner Ausbildung bekommen habe, fragte die Richterin. Er dürfe Leute anhalten und er dürfe sie festhalten, wenn sie eine Straftat begangen hätten. Wer diese Einschätzung vorgenommen habe, fragte die Richterin. Sein Vorgesetzter habe ihm im vorliegenden Fall gesagt, dass er einschreiten müsse, meinte der Zeuge. Wie das begründet worden sei, fragte die Richterin. Kleider Bauer habe nicht wollen, dass jemand schreie, sagte der Zeuge. Ob er versucht habe, Mag. Hnat hinaus zu bringen, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, aber er habe sich gewehrt. Was er denn anhatte, fragte die Richterin. Eine Uniform, sagte der Zeuge. Ob er als Mann vom Sicherheitsdienst zu erkennen gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Dann sei die Polizei gekommen, sprach die Richterin weiter. Welche Informationen diese erhalten habe. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, die Polizei sei aber zu Mag. Hnat gegangen und habe ihn mitgenommen. Ob er der Polizei etwas gesagt habe, fragte die Richterin. Er nicht, sagte der Zeuge, aber vielleicht sein Vorgesetzter. Ob Mag. Hnat dann noch etwas geschrien habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.

Welche Straftat Mag. Hnat denn begangen habe, sodass er ihn habe niederringen dürfen, fragte Mag. Traxler. Der Zeuge schaute verlegen. Ob er beim Niederringen mitgemacht habe, fragte Mag. Traxler. Kleider Bauer habe es wollen, sagte der Zeuge. Ob ein Wunsch von Kleider Bauer dafür reiche, fragte Mag. Traxler. Er solle nur Fragen stellen, nicht kommentieren, sagte die Richterin zum Anwalt. Es gehe darum, erklärte Mag. Traxler, ob der Zeuge Mag. Hnat widerrechtlich niedergerungen habe. Ob er strafrechtliche Handlungen von Mag. Hnat wahrgenommen habe, fragte die Richterin. Was er damals unter strafrechtlichen Handlungen verstanden habe. Das könne er heute nicht mehr beantworten, sagte der Zeuge.

Die Richterin mahnte zwei Besucherinnen. Wenn sie noch einmal stören würden, gebe es einen Ausschluss. Der Zeuge sagte noch einmal, dass er das nicht mehr wisse. Ob er dann in einem Verwaltungsverfahren einvernommen worden sei, fragte die Richterin. Auch das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er von der Behörde befragt worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Was er da gesagt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.

Mag. Traxler legte die Aussage des Zeugen, die dieser beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) im Verwaltungsstrafverfahren gegen Mag. Hnat gemacht hatte. Die Richterin las aus der Aussage vor, dass der Zeuge Mag. Hnat am Boden fixiert habe, bis die Polizei gekommen sei. Mag. Hnat habe sich nicht freiwillig auf den Boden gelegt. Wenn er das so ausgesagt habe, meinte der Zeuge, dann werde das schon stimmen. Er könne sich nicht mehr erinnern. Nach dem Weglaufen habe er Mag. Hnat wieder angehalten, zitierte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Mag. Hnat sei die Luft ausgegangen. Einige Securities hätten Mag. Hnat umstellt, die Polizei habe ihn dann mitgenommen.

Laut seiner Aussage vor dem UVS habe er Mag. Hnat niedergerungen, weil sich dieser gewehrt habe, sagte Mag. Traxler. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Er habe behauptet, eine Ausbildung wie die Polizei genossen zu haben, stellte Mag. Traxler fest. Wie lange diese Ausbildung gedauert habe. Einen Nachmittag, sagte der Zeuge.

Die Festnahme durch die Polizei habe erst vor dem Geschäft stattgefunden, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mertens

Wie er habe Mag. Hnat aus dem Geschäft führen wollen, fragte jetzt Anwalt Mertens. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er rechts oder links von Mag. Hnat gestanden sei, fragte Mertens. Er glaube rechts, meinte der Zeuge. Was er getan habe, fragte Mertens, die Hand verdreht oder Mag. Hnat geschoben? Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat Schmerzen gehabt habe, fragte Mertens, ob er sich beschwert habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er ihn dann zu Boden gerungen habe, fragte Mertens. Zu zweit, sagte der Zeuge. Ob der dritte Security Mann dabei einfach zugeschaut habe, fragte Mertens. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Vielleicht sei er auf Mag. Hnat drauf gelegen. Er scheine ein schlechtes Erinnerungsvermögen zu haben, sagte Mertens, er selbst würde sich schon an so etwas erinnern. Sie sind aber nicht ich, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Zur Ausbildung, fragte Mag. Bischof, ob er wisse, was die EMRK ist. Nein, sagte der Zeuge. Ob das Niederringen zu zweit ein Standard sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge. Warum er es dann diesmal gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Wie er Mag. Hnat am Boden fixiert habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er sich nicht mehr erinnern wolle oder könne, fragte Mag. Bischof. Ob ihm wer das empfohlen habe, sich nicht zu erinnern. Wer das denn sein solle, fragte der Zeuge. Er könne das nicht beantworten. Woher das Wort fixiert komme, fragte Mag. Bischof. Aus der Ausbildung, sagte der Zeuge. Auf Wunsch von Kleider Bauer werde also jemand am Boden fixiert, fragte Mag. Bischof. Äh, sagte der Zeuge. Warum er nicht auf die Polizei gewartet habe, fragte Mag. Bischof. Das ist eine gute Frage, sagte der Zeuge. Das glaube ich auch, antwortete Mag. Bischof.

Die Richterin stellte fest, dass der Zeuge der Polizei gesagt habe, Mag. Hnat habe nicht mehr geschrien, aber beim UVS habe er ausgesagt, Mag. Hnat habe schon geschrien. Er wisse das nicht mehr, sagte der Zeuge. Geht es Ihnen nicht gut? Sie zittern!, sagte Anwältin Dr. Stuefer. Er sei aufgeregt, sagte der Zeuge, das erlebe man nicht jeden Tag. Ob er wahrgenommen habe, dass Mag. Hnat Widerstand gegen die Polizei geleistet habe, fragte Mag. Traxler rundheraus, ob er die Polizei gestoßen habe. Nein, sagte der Zeuge.

Frage von Harald Balluch

Den Vorfall am Gang außerhalb des Geschäfts von Kleider Bauer habe er nicht selbst erlebt, sondern kenne das nur vom Hörensagen, fragte Balluch. Ja, er kann sich daran nicht erinnern, meinte der Zeuge.

Er konnte dann um 11:31 Uhr den Zeugenstand verlassen.

Einvernahme des zweiten Security Mannes

Anschließend wurde der zweite Security Mann als Zeuge aufgerufen. Was sein Beruf sei, fragte die Richterin. Er sei bei der Gemeinde Wien angestellt, sagte der Zeuge. Ob er sich an den Vorfall am 9. März 2007 erinnern könne, fragte die Richterin. Es habe da einen Zwischenfall bei Kleider Bauer mit TierschützerInnen gegeben, sagte der Zeuge. Er sei damals beim Sicherheitsdienst gewesen. Was geschehen sei, wollte die Richterin wissen. Es seien Parolen gerufen worden, jemand habe Konfetti geworfen, sagte der Zeuge. Was dann, fragte die Richterin. Er habe Mag. Hnat angetroffen, der habe geschrien, sagte der Zeuge. Langsam, meinte die Richterin. Was Mag. Hnat gemacht habe, wollte sie wissen. Er sei auf und ab gelaufen und habe Wirbel gemacht, sagte der Zeuge. Was er daraufhin getan habe, fragte die Richterin. Er habe ihn festgehalten, sagte der Zeuge. Warum, fragte die Richterin. Weil die Situation für Kleider Bauer nicht tragbar gewesen sei, sagte der Zeuge. Welchen Auftrag er gehabt habe, fragte die Richterin. Der Chef habe ihn zu Kleider Bauer geschickt, er habe dann selbst entschieden, Mag. Hnat festzuhalten, bis die Polizei eintreffe. Wie er das gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe ihn am Boden fixiert, sagte der Zeuge. Was Mag. Hnat dann gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe sich gewehrt, er habe geschrien, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat habe erreichen wollen, dass er ihn loslasse, fragte die Richterin. Er wisse nicht mehr, was Mag. Hnat gesagt habe, meinte der Zeuge.

Jetzt würde die Polizei kommen, spann die Richterin die Geschichte weiter. Er habe Mag. Hnat dann übergeben, sagte der Zeuge. Wer dazu was gesagt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, er habe dann alles am Polizeirevier ausgesagt. Mag. Hnat sei also am Boden fixiert gewesen, sagte die Richterin. Was habe die Polizei dann gemacht. Das wisse er nicht, er sei dann schon wieder gegangen, sagte der Zeuge. Was das heiße, dass er Mag. Hnat der Polizei übergeben habe, fragte die Richterin. Ich werde ungeduldig!. Er wisse das nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob es damals noch etwas gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Mag. Hnat habe sich losgerissen und sei ihn seine Richtung gelaufen. Konkret, fragte die Richterin, ob die Polizei Mag. Hnat festgehalten habe. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Wo er denn zu dieser Zeit gewesen sei, fragte die Richterin. Ein Stück vor Mag. Hnat, sagte der Zeuge, vor der Kleider Bauer Filiale. Ob Mag. Hnat bewusst auf ihn zugelaufen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, Mag. Hnat habe fliehen wollen. Und dann, fragte die Richterin. Er habe ihn gestoppt, sagte der Zeuge. Wie, wollte die Richterin wissen. Er habe sich ihm in den Weg gestellt, sagte der Zeuge, sie seien dann beide gegen die Glasscheibe und auf den Boden geflogen. Warum er das getan habe, fragte die Richterin. Das sei sein Job gewesen, sagte der Zeuge.

Welche Ausbildung er gehabt habe, fragte die Richterin. Einen Selbstverteidigungskurs, sagte der Zeuge. Ob ihm auch gesagt worden sei, was er tun dürfe, z.B. zum Thema Anhaltung, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er vorher schon einmal so einen Vorfall erlebt habe, fragte die Richterin. Nein, das sei das erste Mal gewesen, sagte der Zeuge. Ob die Polizei ihm gesagt habe, was er tun solle, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Was nach dem Flug gegen die Scheibe passiert sei, fragte die Richterin. Die Polizei habe Mag. Hnat wieder mitgenommen, sagte der Zeuge. Konkreter, drängte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Da sei auch noch ein Kollege auf ihm gelegen. Was die Polizei gemacht habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er habe nicht hingeschaut. Warum, fragte die Richterin, ob er das nicht interessant gefunden habe. Nicht unbedingt, sagte der Zeuge.

Laut Anzeige der Polizei habe sich der Zeuge vor Ort in den Dienst gestellt, sagte die Richterin. Und es seien 6-7 Sicherheitsleute dort gewesen. Stimmt, sagte der Zeuge. Laut Polizeibericht habe Mag. Hnat nicht um sich geschlagen, aber versucht sich loszureißen, sagte die Richterin. Stimmt, sagte der Zeuge. Ob der Zeuge dort in Zivil gewesen sei, fragte die Richterin. Dieser bejahte. Ob er Mag. Hnat gesagt habe, wer er sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Im Polizeibericht stehe, dass der Zeuge gesagt habe, offenbar habe sich Mag. Hnat losgerissen, wie er auf ihn zulief, stellte die Richterin fest. Das sei seine Vermutung gewesen, sagte der Zeuge, er habe das nicht gesehen. Und er habe gesagt ich habe gehört, dass an diesem Tag Mag. Hnat noch zwei Mail davongelaufen sei, sagte die Richterin. Das hätten ihm BeamtInnen erzählt, sagte der Zeuge. Und weiter als wir beide am Boden lagen, hat er sich nicht gewehrt, sagte die Richterin, stehe im Polizeibericht. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen des Staatsanwalts

Ob sich andere an der Verfolgung von Mag. Hnat beteiligt hätten, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob die KollegInnen Dienstkleidung angehabt hätten, fragte der Staatsanwalt, ob sie als Security zu erkennen gewesen seien. Ja, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Ob der Zeuge gesehen habe, dass Mag. Hnat einem Polizisten einen Stoß versetzt habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte der Zeuge. Ob der Zeuge weiß, unter welchen Umständen er als Security einen Menschen anhalten dürfe, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er habe es einfach getan. Mag. Traxler verwies auf die Aussage des Zeugen vorher, laut dem der jetzige Zeuge im Kleider Bauer Geschäft nicht dabei gewesen sei. Er wisse nicht warum dieser Zeuge das behauptet habe, sagte der Zeuge.

Die Richterin unterbrach den Anwalt und fragte, ob die Polizei etwas zu Mag. Hnat gesagt habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Vielleicht dass er ruhig sein solle, versuchte die Richterin es suggestiv. Er wisse das nicht, blieb der Zeuge bei seiner Aussage. Ob Mag. Hnat um seinen Ausweis gefragt worden sei, wollte die Richterin wissen. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge. Ob die Polizei gesagt habe, dass es sich um eine Verwaltungsübertretung handle, fragte die Richterin. Nicht, dass ich wüsste, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat im Geschäft kooperativ mit der Polizei gewesen sei, fragte die Richterin. Da wisse er nichts darüber, sagte der Zeuge. Ob die Polizei die Festnahme ausgesprochen habe, fragte die Richterin. Nicht, dass ich wüsste, sagte der Zeuge wieder. Laut Polizei sei Mag. Hnat absichtlich auf ihn, den Zeugen, gesprungen, um sich seinen Weg zu bahnen und habe ihn dabei an Kopf und Schulter verletzt, sagte die Richterin. Nur am Kopf, meinte der Zeuge. Aber die Polizei habe behauptet, Mag. Hnat habe ihn, den Zeugen, angesprungen, sagte nun Mag. Traxler. Der Zeuge sage aber jetzt, dass Mag. Hnat nur habe flüchten wollen. Mein Eindruck war nicht, dass Mag. Hnat mich anspringen wollte, sagte der Zeuge. Laut Polizei habe Mag. Hnat bemerkt, dass er den Zeugen verletzt habe und sei deshalb stehen geblieben, stellte Mag. Traxler fest. Der Zeuge würde aber sagen, dass beide am Boden gelegen seien. Ja, meinte der Zeuge, beide seien am Boden gelegen.

Fragen von Anwalt Mertens

Im Geschäft, begann Mertens seine Fragen, wie viele Leute hätten Mag. Hnat fixiert. 2-3, sagte der Zeuge. Wie fixiert, bohrte Mertens nach. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Was Mag. Hnat dazu gesagt habe, fragte Mertens. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Welche Ausbildung er erhalten habe, fragte Mag. Bischof. Die Standardausbildung beim Sicherheitsdienst, sagte der Zeuge. Auch eine Rechtsbelehrung, fragte Mag. Bischof nach. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Warum er Mag. Hnat niedergerungen habe, fragte Mag. Bischof. Er habe seinen Auftrag darin gesehen, für Ruhe zu sorgen, sagte der Zeuge. Sie ringen also jeden nieder, der ein bisschen laut ist?, fragte Mag. Bischof. Nicht unbedingt, meinte der Zeuge. Auf welcher Rechtsgrundlage er so handeln würde, fragte Mag. Bischof. Das komme auf das aggressive Verhalten an, sagte der Zeuge. Hier habe es aber kein aggressives Verhalten gegeben, sagte Mag. Bischof. Warum er also Mag. Hnat fixiert habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, es werde schon einen Grund gegeben haben. Ob Mag. Hnat aus dem Geschäft gegangen sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge, das hätte er von Mag. Hnat wollen. Ob er ihn deshalb fixiert habe, fragte Mag. Bischof. Damit er nicht weiter herumläuft und herumschreit, sagte der Zeuge.

Wie der Zeuge üblicherweise fixieren würde, fragte Mag. Bischof. So, wie man die Person zu fassen bekomme, gab der Zeuge an. Ob er eine Ausbildung dafür habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge. Ob der Kopf von Mag. Hnat fixiert worden sei, fragte Mag. Bischof. Er sei mit dem Gesicht Richtung Boden da gelegen, meinte der Zeuge.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Ob er gewusst habe, dass er nur wen festhalten dürfe, wenn es eine Straftat gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Jetzt weiß ich es, sagte der Zeuge. Dieses Fixieren könnte selbst eine Straftat gewesen sein, sagte Dr. Stuefer. Sie wundere sich, dass der Staatsanwalt bei alldem so auffallend ruhig bleibe. Ob der Zeuge von der Polizei wegen seinem Vorgehen belangt worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Dann wurde er um 12:07 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen.

Stellungnahme von Mag. Hnat zu den Zeugenausssagen

Nach den Aussagen der EntlastungszeugInnen bzgl. Gumpoldskirchen sei klar geworden, begann Mag. Hnat seine Stellungnahme zu den Zeugenaussagen, dass er, Mag. Hnat, nicht für die eingeschlagene Scheibe verantwortlich sein könne. Seine Verantwortung bzgl. des Steins, wann er die zum ersten Mal vorgebracht habe, fragte die Richterin. Das sei bereits seine erste Aussage zu diesem Vorwurf gewesen, gab Mag. Hnat an, vorher habe er dazu keine Aussage gemacht.

Die Security Männer hätten keine Wahrnehmung zum Vorwurf, er habe einen Polizisten gestoßen, gemacht, fuhr Mag. Hnat fort. Es gebe also nur einen Polizisten, der aussagen würde, er sei gestoßen worden. Aber die Aussage dieses Polizisten stehe in vielen Details im Widerspruch zu den Aussagen der Security Männer heute. Die beste Erklärung für den Vorfall scheine ihm, Mag. Hnat, jene zu sein, dass der Polizist seine Anzeige prophylaktisch eingebracht habe, um gegen eine Beschwerde von ihm, Mag. Hnat, ein Gegengewicht zu haben.

Zusätzlich zeige ON 14, dass es eine dringliche Anfrage von Mag. Traxler an das Donauzentrum gegeben habe, die Videos von den Sicherheitskameras anzusehen. Wäre er, Mag. Hnat, wirklich gewalttätig gewesen, hätte er diese Videos sicher nicht verlangt.

Ob er im Vorverfahren einen Antrag auf die Einvernahme dieser drei ZeugInnen zur Anti-Nazi Demonstration gestellt habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte Mag. Hnat, er habe zuerst Akteneinsicht nehmen wollen. Die Videoanforderung sei sofort gestellt worden, weil da Gefahr im Verzug gewesen sei, dass die Videos gelöscht würden.

Mittagspause 12:15 Uhr – 13:03 Uhr.

Jürgen Faulmann ist verhandlungsfähig

Nach der Mittagspause kündigte die Richterin die Einvernahme von zwei Polizisten für den morgigen Tag an, die die Demonstration, bei der die Pressesprecherin von Kleider Bauer bedroht worden sein soll, gesehen hätten.

Dann sagte die Richterin, der Amtsarzt Dr. Feulenschlag habe Jürgen Faulmann untersucht und festgestellt, dass er verhandlungsfähig sei.

Stellungnahme von Harald Balluch zu den Abschlussberichten

Der Vorwurf der Teilnahme an einer Jagdsabotage auf Seite 3 seines polizeilichen Abschlussberichts, begann Harald Balluch seine Stellungnahme zu den Abschlussberichten, sei falsch. Er wisse nicht, wie das festgestellt hätte werden können. Diese Jagdstörung sei aber Anlass für sein Email zum Thema Aussagen vor Gericht gewesen. Sein Email sei im Abschlussbericht aber so unvollständig zitiert, dass – gewollt oder ungewollt – der Eindruck entstanden sei, er plädiere dafür, vor Gericht zu lügen. Tatsächlich habe er in diesem Emails geschrieben, dass man nur etwas in der Öffentlichkeit behaupten solle, von dem man glaubwürdig beweisen könne, dass es stimmt. Es reiche nicht, dass etwas nur wahr sei.

Im Abschlussbericht dort stehe auch der Vorwurf, es seien Fahrtspesen für Fasanerierecherchen vom VGT bezahlt worden. Das werde von der SOKO wider besseren Wissens mit einer Fasaneriebeschädigung ganz woanders in Zusammenhang gebracht. Die VGT-Plena seien auch vom Spitzel Danielle Durand erwähnt worden. In diesen Plena werde demokratisch und nicht hierarchisch entschieden, was vom VGT finanziert werde. Auch zu illegalen Kistlfasanen würden ein Email von ihm, Balluch, im Abschlussbericht als kriminell zitiert. In diesem Email erwäge er die Frage, ob die Freilassung solcher illegal gehaltenen Tiere nicht vor Gericht dadurch gerechtfertigt werden könne, dass das Tierwohl den Schaden für die BesitzerInnen überwiege.

Gartengasse ein krimineller Treffpunkt?

In der Gartengasse in Wien habe er eine Wohnung gemietet und an eine vegane Wohngemeinschaft untervermietet. Auf Seite 18 in seinem Abschlussbericht werde das in Zusammenhang mit der BAT gebracht, was aber nicht richtig sei. Die BAT habe mit dieser Wohngemeinschaft nichts zu tun.

Von Mai – September 2007 habe es eine technische Überwachung dieser Wohnung gegeben. Faulmann sei dabei beobachtet worden, einmal die Wohnung zu betreten, Mag. Hnat ebenfalls, und auch der Zehntangeklagte. Diese drei seien aber nie gleichzeitig dort gewesen. Es können dort also keine, wie die SOKO behaupte, strategischen Treffen stattgefunden haben. Die Ermittlungen gegen die Menschen, die in dieser Wohnung wohnen, seien alle eingestellt worden. Das Treffen einzelner Angeklagte mit diesen Personen könne also für dieses Verfahren nicht relevant sein.

Er selbst, Balluch, sei im Überwachungszeitraum nie in dieser Wohnung gewesen, er habe dort schon lange nicht mehr vorbeigeschaut. Er sei auch nie in seinem Leben auf einem BAT-Treffen gewesen.

Kontakte zwischen BAT und VGT

Über den Kontakt seiner Lebensgefährtin zum Siebtangeklagten werde von der SOKO ein Kontakt zwischen BAT und VGT konstruiert. Dieser Kontakt seiner Lebensgefährtin mit dem Siebtangeklagten bestehe aber aufgrund des jeweiligen Engagements für Hunde im Rahmen des Wiener Tierschutzvereins. Alle Kontakte seien ja durch die Telefonüberwachung inhaltlich nachvollziehbar. Keines der Gespräche sei verfahrensrelevant gewesen, sie hätten nie von Tierschutzkampagnen gehandelt, daher könne der gesamte Kontakt nicht als kriminelle Verbindung zwischen BAT und VGT verwendet werden.

Auf Seite 22 des Abschlussberichts würde die SOKO behaupten, dass es einen Kontakt von Balluch über die Wohngemeinschaft in der Gartengasse und seine Lebensgefährtin gebe. Diese Aussage ist also falsch.

Zur Computerverschlüsselung

Ab Seite 25 des Abschlussberichts gehe es um Computerverschlüsselung. Dass er, Balluch, alle VGT-Backups verschlüsselt habe, sei ein VGT-Vorstandsbeschluss gewesen. Er selbst habe keine einzige Verschlüsselung auf seinem Computer gehabt. Die Polizei habe ja auch eine unverschlüsselte Version der VGT-Festplatte gefunden. Dabei habe sich gezeigt, dass auf dieser Festplatte, trotz Verschlüsselung, nichts für ein Strafverfahren Relevantes zu finden gewesen sei.

Weitere Kommentare zum Abschlussbericht

In seinem Abschlussbericht habe mehr als 70% der dort angeführten Punkte nichts mit ihm zu tun. Die AutorInnen der zitierten Emails seien bereits als ZeugInnen beantragt.

Auch die Anschaffung eines Pools von Wertkartenhandys durch den VGT sei ein Auftrag des VGT-Plenums wie auch des VGT-Vorstands gewesen. Diese Handys waren für VGT-Aktionen reserviert. Dasselbe gelte für die Funkgeräte.

Das auf Seite 51 seines Abschlussberichts zitierte Email zeige, was er, Balluch, unter Gesetzesbruch verstehe. Es gehe dort um Informationen aus Tierfabriken, die nur durch einen Gesetzesbruch erhalten werden können.

Tiertransportblockaden würden im Abschlussbericht von der SOKO als radikale Kampagnen angeführt, obwohl sie nicht einmal im Strafantrag kriminalisiert würden.

Auf Seite 57 des Strafantrags ginge es um den USB-Stick, den er, Balluch, in seinem Socken versteckt habe. Auf diesem Stick hätten sich, wie die SOKO dann festgestellt habe, die Mitgliederdaten des VGT befunden. Er habe dadurch, dass er den Stick in seinem Socken versteckt habe, versucht, diese Mitgliederdaten für den VGT zu retten, damit der VGT weiterhin mit seinen Mitgliedern Kontakt halten könne. Die SOKO tue so, als hätte sich auf dem Stick etwas Belastendes befunden, was aber nicht der Fall gewesen sei.

Recherche über Pelztierarten bei P&C

Ihm werde vorgeworfen, dass er bei P&C die Pelze recherchiert habe. Es sei dabei darum gegangen, festzustellen, von welcher Tierart diese Pelze stammen würden. Es habe nämlich eine Zivilklage von P&C gegen ihn, Balluch, wegen eines Webartikels gegeben. Deshalb habe er recherchiert, von welchen Tieren die Pelze bei P&C stammen würden.

Dazu legte Balluch den DNA-Prüfungsbericht vor, den er damals durchführen habe lassen. Das Ergebnis sei gewesen, dass ein Pelz von einem Feldhasen gestammt habe, und ein anderer von einem Kaninchen. Dieser DNA-Test sei sowohl vom VGT-Plenum als auch vom VGT-Vorstand abgesegnet worden. Die Richterin nahm das Konvolut als Beilage 236 in den Akt auf.

Im Abschlussbericht von Faulmann, so Balluch weiter, werde diese seine Recherche als Vorbereitungshandlung für eine Straftat dargestellt. Es fehle ihm die Fantasie, was für eine Straftat das Wissen um die Tierart, von der der Pelz stammt, benötige. Nach dieser Recherche habe es im Übrigen keine einzige Straftat gegen P&C mehr gegeben.

Weitere Kommentare zum Abschlussbericht

Auf Seite 61 seines Abschlussberichts werde erwähnt, dass die SOKO eine Powerpoint-Präsentation über Kampagnenarbeit bei seiner Partnerin zu Hause gefunden worden sei. Diese stamme auch von seiner Partnerin, sei aber sowieso nicht aufregend. Wenn dazu klärende Fragen notwendig wären, müsste man seine Partnerin in den Zeugenstand rufen.

Die Richterin unterbrach und sagte, sie habe Anwältin Dr. Stuefer in der Zeitung lesen gesehen. Das sei ein ungeziemendes Benehmen.

Der Verdacht, dass die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung eine Schutzgelderpressung durchgeführt habe, wie in seinem Abschlussbericht von der SOKO behauptet, sei bereits fallen gelassen worden.

Es werde behauptet, er, Balluch, sei Domaininhaber und Administrator von www.vegan.at, der Webseite der Veganen Gesellschaft. Das sei falsch. Er habe dort 2002 alle Funktionen zurückgelegt, seit 2006 sei er auch nicht mehr Domaininhaber. Dazu legte Balluch die entsprechenden Schriftstücke vor. Die Richterin nahm das als Beilage 237 in den Akt auf und las vor, dass es am 9. 6. 2006 einen Wechsel des Domaininhabers gegeben habe. Ebenso als Beilage 237 wurde ein dazugehöriges Email aufgenommen, aus dem hervorging, dass Balluch auch für das Veganforum nicht mehr zugangsberechtigter Moderator sei.

Zu diesem Forum sagte Balluch noch, dass jene Einträge, die im Strafantrag inkriminiert würden, nicht von ihm stammen würden, aber im Übrigen auch nicht kriminell seien. Die AutorInnen habe er bereits als ZeugInnen geladen.

Die SOKO behaupte auch, er, Balluch, habe für den Siebtangeklagten für das AMS einen Probetag beim VGT bestätigt. Das sei vollkommen falsch, der Siebtangeklagte hätte niemals beim VGT einen Probetag durchgeführt.

Generell für die SOKO den Finanzbericht des VGT in einer Weise an, als wäre der geheim und sie habe das aufgedeckt. In Wirklichkeit sei dieser Finanzbericht öffentlich im Internet zugänglich gewesen.

Die Richterin unterbrach und mahnte DI Völkl, er würde mit dem Handy hantieren. Beim nächsten Mal würde er aus dem Gerichtssaal gewiesen.

Balluch fuhr fort, dass auch die Landkarte mit den Schweinebetrieben nach der VGT-Schweinerecherche von der SOKO wie ein Geheimplan präsentiert werde. Aber auch diese Landkarte sei bis heute im Internet öffentlich zugänglich. Dass der VGT für diese VGT-Recherche Spesen bezahlt habe, führe die SOKO als bemerkenswert an.

Auf Seite 86 des Abschlussberichts seien die VGT-Vereinsstatuten angeführt. In welcher Beziehung das zum Strafrecht stehe, sei ihm unbekannt.

Die SOKO habe aus dem Finanzbericht abgelesen, dass für den VGT die Pelzkampagne die kostenintensivste gewesen sei. In wie fern das belastend sei, könne er nicht nachvollziehen.

Auf Seite 102 des Abschlussberichts stehe, dass er, Balluch, sich an der Kampagne gegen P&C beteiligt habe. Das wäre zwar strafrechtlich nicht relevant, sei aber falsch. Seine einzige Verbindung zur P&C-Kampagne sei gewesen, dass ihn als Geschäftsführer des VGT die Polizei zu Flugblättern befragt habe. Das werde von der SOKO auch angeführt, aber in falschen Kontext gestellt.

Laut SOKO sei der Umstand, dass die BAT woanders demonstriere als der VGT, ein Hinweis darauf, dass sie arbeitsteilig in derselben Organisation arbeiten würden. Wenn aber zwei Bäckereien nicht am selben Platz Brot verkaufen, sind sie deshalb auch nicht zwei Zweige ein und derselben Firma. Zwei Demonstrationen zur gleichen Zeit am gleichen Ort wären nicht möglich gewesen.

Die SOKO habe sich lang und breit dafür interessiert, ob die Geldausgaben des VGT statutenkonform seien. Warum das für Ermittlungen zu einem Strafverfahren relevant sei, habe sie nie erklärt. Es habe dann ja auch eine durch die SOKO ausgelöste Prüfung des Finanzamts gegeben, ob der VGT gemeinnützig sei. Es wurde gefunden, dass die Gemeinnützigkeit gegeben sei. Dieses Ergebnis sei dem Gericht bereits vorgelegt worden.

Über den Abschlussbericht von Faulmann, so Balluch, könne man noch stundenlang reden. Wenn die SOKO-Leitung als ZeugInnen vor Gericht erscheine, dann würde er das gerne mit ihnen durcharbeiten.

Stellungnahme des Siebtangeklagten zu seinem Abschlussbericht

Anschließend nahm der Siebtangeklagte zu seinem polizeilichen Abschlussbericht Stellung. Dieser sei nur 34 Seiten lang, zeige aber die Arbeitsweise der SOKO. Alles werde aufgebauscht und beliebig interpretiert, alles Entlastende werde weggelassen.

Es gebe keine Zusammenarbeit zwischen den Angeklagten, einige Mitangeklagte habe er in der U-Haft zum ersten Mal gesehen.

Zum Vorwurf der SOKO, es gebe einen toten Briefkasten, legte der Siebtangeklagte den Meldezettel einer Person an einer Adresse vor, sowie den Mietvertrag, die Übernahmebestätigung für den Postschlüssel und den Nachsendeauftrag nach Deutschland, wohin diese Person umgezogen war. Er, der Siebtangeklagte, habe also nur dort im Auftrag der Person, die umgezogen ist, die Post angeschaut. Die Richterin nahm das Dokumentenkonvolut an.

Die SOKO habe nie ernsthaft geglaubt, so der Siebtangeklagte weiter, dass dort ein toter Briefkasten bestehe. Das scheine auch sonst nirgendwo im Akt auf. Der Vorwurf eines toten Briefkastens habe nur dafür gedient, Anträge für Observationen und Lauschangriffe zu begründen. An dieser Adresse sei der Mieter auch observiert worden und es habe dort auch eine Hausdurchsuchung gegeben. So tot könne der Briefkasten also nicht gewesen sein. Trotzdem würde im Strafantrag noch immer die Rede von einem toten Briefkasten sein.

Die Ankettaktion bei Escada werde als versuchte Nötigung bezeichnet. Deshalb beantragte der Siebtangeklagte das Vorspielen des Videos davon, das beschlagnahmt worden sei. Es habe zu der Aktion auch Verwaltungsstrafen gegeben, die längst bezahlt worden seien.

Zum Vorwurf, er habe Recherchen durchgeführt, sagte der Siebtangeklagte, er habe schon in seiner ersten Stellungnahme festgehalten, dass er Redakteur bei der deutschen Zeitschrift Tierbefreiung aktuell sei. Dafür seien Recherchen unabdingbar. Recherchen seien auch die tägliche Arbeit aller NGOs, die gegen Firmen aktiv seien. Die Firmenverstrickungen müssten aufgedeckt werden. Man dürfe ja keine falschen Informationen verbreiten. Alle Informationen, die er recherchiert habe, würden aus dem Internet stammen. Er habe keine privaten Ferienhäuser recherchiert, wie die SOKO behaupte, sondern eine Firma aus dem Imperium der Besitzer von Kleider Bauer, die Ferienhäuser vermiete.

Er habe keine Sachbeschädigungen begangen, fuhr der Siebtangeklagte fort, er habe auch keine Informationen für Sachbeschädigungen an Dritte weitergegeben.

Dass die Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale eine Nötigung der Pressesprecherin gewesen sei, sei ein Hirngespinst der SOKO. Niemand sei auf dieser Demonstration vermummt gewesen, wie behauptet, niemand habe dort jemanden bedroht.

Leider hätten bei keinem/keiner der leitenden SOKO-BeamtInnen die Befragungen fertig gestellt werden können. Dass diese nicht mehr kommen würden, zeige, dass Ungereimtheiten vertuscht werden sollen. Das ziehe sich wie ein roter Faden durch das gesamte Verfahren.

Stellungnahme des Zehntangeklagten zu seinem Abschlussbericht

Der Zehntangeklagte sagte zu seinem Abschlussbericht insgesamt, das meiste ist schlicht und einfach nicht wahr!. Das meiste seien Gerüchte, die sich durch das Studium des Ermittlungsaktes selbst widerlegen lassen würden. Es würden Spekulationen angestellt und die vorgebrachten Zitate würden bestenfalls die halbe Wahrheit darstellen. Interessant sei auch das, was nicht im Akt stünde, die z.B. die Bericht der beiden Spitzel. Warum diese nicht erwähnt würden, sei offensichtlich. Die SOKO wolle absichtlich einen falschen Eindruck erzeugen und die Angeklagten wären dann gezwungen, das nach zu recherchieren. Oder das Gericht, sagte die Richterin dazu. Das nenne er freibeweisen, sagte der Zehntangeklagte.

Auf Seite 2 seines Abschlussberichts würde ihm die Beteiligung an legalen Demonstrationen vorgeworfen. Er melde seit 10 Jahren Demonstrationen an und sei mehr als 100 Mal deren Leiter gewesen. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) habe das alles beobachtet. Diese BeamtInnen seien in diesem Verfahren dazu noch nicht gehört worden. Die SOKO behaupte hier auch, dass er, der Zehntangeklagte, auf einem Video der deutschen Pelzkampagne zu sehen sei. Das sei aber falsch, es handle sich um eine andere Person. Bei allen Demonstrationen der BAT habe es nie irgendwelche Straftaten gegeben. Aus der Tatsache, dass VGT und BAT getrennt demonstrieren, würde die SOKO folgern, dass es eine Zusammenarbeit gebe.

Der Zehntangeklagte sei EDV-Experte: falsch zitiert

Dann sagte der Zehntangeklagte, dass ihm immer vorgeworfen werde, er sei der Internetchecker und würde sich als Linux-Experte anbieten. Das werde überall im Akt als Beleg für seine Schuld zitiert und mache ihn zum EDV-Experten einer kriminellen Organisation. Dazu beantragte der Zehntangeklagte die Vorlage des Telefonüberwachungsprotokolls vom 25. Februar 2008. Die Richterin projizierte dieses Protokoll an die Wand. Darin sagte der Zehntangeklagte zu jemandem anderen Du bist Internetchecker, Du reparierst bei allen Leuten den Computer und Du richtest ihnen Linux ein. Es sei zwar sowieso strafrechtlich irrelevant, aber unfassbar, dass die SOKO dieses Telefongespräch so umdrehe, als hätte er, der Zehntangeklagte, das von sich selbst gesagt. Das sei die Arbeitsweise von SOKO und Staatsanwalt, man wolle nur ein Bild erzeugen, dass sie dann selbst überall sehen würden, obwohl es nicht da sei. Er sei auf Demonstrationen gewesen, das habe kriminalisiert werden sollen, diese Verdrehung sei das Mittel dazu gewesen.

Weitere Stellungnahme des Zehntangeklagten

Auf Seite 5 im Abschlussbericht werde gesagt, dass der Sechstangeklagte auf einem Foto vor einem P&C-Geschäft stünde, auf dem nächsten Foto sei dann die Auslagenscheibe dieses Geschäfts mit Farbe beschmiert. Das zweitere sei aber ein vollkommen anderes Geschäft, es handle sich um das Jahr 2008, also lange nach der P&C-Kampagne, es sei kein P&C-Geschäft und die Auslagenscheibe sei gar nicht beschmiert.

Ihm werde vorgeworfen, er würde für eine kriminelle Organisation Schulungen durchführen. Dafür gebe es aber nicht den geringsten Hinweis, die SOKO habe diesen nicht einmal zu erbringen versucht.

Auf dem Fadinger-Forum sei er, der Zehntangeklagte, nur temporär gewesen, zur inkriminierten Zeit jedenfalls nicht mehr. Das stehe aber nirgends im Abschlussbericht. Der Inhalt des Emailaustauschs war nur Streit und keine Zusammenarbeit.

Das von ihm gegebene Interview mit einem Radiosender sei im Abschlussbericht völlig entstellt widergegeben. Die gebrachten Zitate würden das Gegenteil von dem aussagen, was wirklich gesagt worden sei.

Zum Vorwurf, es habe aggressive Demonstrationen gegeben, sagte der Zehntangeklagte, dass die Polizei vor Gericht sogar Flugblattverteilen als aggressiv dargestellt habe. Die LVT-BeamtInnen hätten dazu befragt werden sollen, die hätten immer alle Demonstrationen beobachtet.

Zum Vorwurf von home demos erklärte der Zehntangeklagte, dass sie lange Zeit völlig legale Versammlungen dargestellt hätten. Aber auch die Teilnahme an einer nichtangemeldeten Demonstration sei nicht einmal eine Verwaltungsstraftat.

Die SOKO habe es so dargestellt, als hätte sie seine Existenz mühsam ausforschen müssen, tatsächlich sei er aber einfach der Anmelder der Demonstrationen und damit sowieso amtsbekannt.

Zum Vorwurf der Nötigung gegen die Pressesprecherin von Kleider Bauer wegen einer Demonstration stellte der Zehntangeklagte fest, dass es zu dieser Demonstration einen Polizeibericht gebe, der nie vorgelegt worden sei. Es liege im Wesen einer Versammlung, dass Autos aufgehalten würden, dass es Sprechchöre gebe und dass Transparente gehalten würden. Es gebe auch ein Flugblatt dieser Versammlung. Der Zehntangeklagte legte es vor. Darin stand explizit, dass sich die Demonstration nicht gegen die Angestellten von Kleider Bauer richte. Die Richterin sagte, sie werde in der Pause kontrollieren, ob dieses Flugblatt bereits im Akt sei. Der Zehntangeklagte sagte, es sei normal, dass man mit der Pressesprecherin einer Firma, gegen die man eine Kampagne führe, Kontakt aufnehme.

Die Richterin schließt Zuschauerinnen aus

Da unterbrach die Richterin und sagte, dass eine Zuhörerin mit roten Haaren gehen müsse, weil sie gelacht habe. Die Zuhörerin sagte aber, sie habe nicht gestört und wolle bleiben und wurde darin von ihrer Nachbarin unterstützt. Daraufhin sagte die Richterin, dass auch die zweite Frau den Gerichtssaal verlassen müsse. Dazu unterbrach sie die Sitzung.

Pause 15:04 Uhr – 15:15 Uhr.

Nach der Pause waren beide Zuhörerinnen noch immer anwesend. Die Richterin sagte zuerst, dass ein Bericht über den Verlauf der Demonstration an das Gericht übermittelt worden sei, würde die Polizei behaupten. Dann sah sie die beiden Zuhörerinnen und sagte, sie müssten jetzt den Verhandlungssaal verlassen. Die beiden Frauen antworteten, dass sie nicht gestört hätten und auch nicht in Zukunft stören würden. Es handle sich doch sicher um vernünftige Damen, meinte die Richterin, die von sich aus gehen würden, sonst müsse sie die Sitzungspolizei rufen. Die beiden gingen nicht und so unterbrach die Richterin erneut die Verhandlung.

Pause 15:18 Uhr – 15:25 Uhr.

Nach der Pause waren beide Zuhörerinnen nicht mehr anwesend.

Zum Flugblatt von der Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale

Nach der Pause sagte der Staatsanwalt, dass er das Flugblatt von dieser Demonstration in ON 247, Seiten 12 und 13, gefunden habe. Der Zehntangeklagte bestätigte das und meinte, er habe das gerade sagen wollen und eigentlich sei er am Wort gewesen. Daraufhin lachte jemand im Zuschauerbereich. Da sagte die Richterin, dass sie den Saal räumen werde lassen, wenn noch jemand lache. Weil das Flugblatt im Akt allerdings nur halb abgebildet war, nahm die Richterin das Flugblatt als Beilage 239 neu auf.

Der Zehntangeklagte wies darauf hin, dass auf der zweiten Seite fett gedruckt stehe, dass die Kampagne sich nicht gegen die Angestellten richte. Dann meinte er noch, dass aber auch das Gericht immer wieder gelacht habe. Bitte fortfahren mit Ihrer Stellungnahme, sagte die Richterin schroff.

Weitere Kommentare des Zehntangeklagten

Er sei Kundgebungsleiter der Versammlung gewesen, gegen die es den Nötigungsvorwurf gebe, stellte der Zehntangeklagte fest.

Kleider Bauer habe Fotos von ihren zerstörten Auslagenscheiben auf einer eigenen Webseite veröffentlicht. Dass er sich diese Fotos runtergeladen habe, halte die SOKO für verdächtig.

Zu allen konkreten Vorwürfen bzgl. Straftaten habe die Staatsanwaltschaft bereits die Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Dabei habe es nie konkrete Hinweise auf eine Tatbeteiligung durch ihn gegeben, ein Verdacht sei nur vorgetäuscht worden, der vor allem zur Konstruktion eines Verdachts für die U-Haft gedient habe.

Ihm werde auch vorgeworfen, er habe Fotos von Straftaten in Schweden 1985-2005 auf dem Computer gehabt. 1985 sei er 7 Jahre alt gewesen. Abgesehen davon habe er Schweden noch nie betreten.

Zum Vorwurf, er sei Computerexperte, sagte der Zehntangeklagte, dass er nicht einmal einen eigenen Computer habe, sondern nur den seiner Mutter mitbenutze. Die SOKO hätte wissen müssen, dass er kein Computerexperte sei. Im Zweifel könnte die Mutter als Zeugin geladen werden, bemerkte Mag. Bischof.

Es gebe noch den Vorwurf, er habe für den Sechstangeklagten ein Sparbuch eröffnet. Dieses Sparbuch habe aber schon 1 Jahr vor dem Telefonat mit dem Sechstangeklagten, in dem von der Eröffnung eines Sparbuchs die Rede sei, existiert, könne also nicht dieses Sparbuch sein. Es handle sich da also um schluddrige Ermittlungen.

Die von der SOKO vorgebrachten Angaben gegen ihn, die belastend wären, könne man schon durch den Akt widerlegen. Das sei aber die Arbeitsweise von SOKO und Staatsanwalt. Die SOKO habe nicht die Wahrheit finden wollen, sondern von Anfang an den Auftrag gehabt, die DemonstrantInnen vor Kleider Bauer zu kriminalisieren. Er fürchte, die Polizei werde aus diesem Verfahren nur lernen, wie sie alles besser vertuschen könne. Offenbar würden die SOKO-BeamtInnen nicht mehr zur Einvernahme geladen, damit das nicht thematisiert werden könne.

Ein neues Buch von Linguist DDr. Drommel mit Kapitel zum Tierschutzprozess

Anwalt Dr. Haberditzl stellte den Antrag, das Buch Code des Bösen vom linguistischen Privatsachverständigen DDr. Drommel beizuschaffen. Er beschreibe darin in einem eigenen Kapitel das Gutachten des Sachverständigen Dr. Schweiger. Das Buch beweise, dass das linguistische Gutachten des Sachverständigen falsch sei.

Das Buch sei auch in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung Die Presse besprochen, ergänzte Dr. Stuefer.

U-Haft war Beugehaft und Folter

Dr. Haberditzl führte aus, dass die Richterin erwähnt habe, dass sie selbst habe nachrecherchieren müssen, was die SOKO so behauptet habe. Diese Aktivität hätte die Untersuchungsrichterin leider nicht gezeigt, sie habe nicht nachrecherchiert und den U-Häftlingen nicht ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu verteidigen. Die U-Haft sei eine Beugehaft und eine Folter gewesen, um die Angeklagten zur Selbstbezichtigung zu bringen.

Anträge zur Akteneinsicht

DI Völkl beantragte bzgl. der Akteneinsicht die Herstellung des gesetzeskonformen Zustands. In ON 1380, Seite 8, sei von einer Lichtbildmappe die Rede. Dort gebe es etliche Verweise auf andere Aktenstücke, die sich aber nicht im Akt finden würden. Daher gebe es noch immer keine volle Akteneinsicht.

Die Richterin sagte, sie müsse die entsprechenden Ordner erst holen und unterbrach die Sitzung.

Pause 15:59 Uhr – 16:14 Uhr.

Nach der Pause blieben zwei weitere der Angeklagten von der Verhandlung fern.

Dann erklärte die Richterin, sie habe an die Abteilung 5.3 des Innenministeriums geschrieben. Die SEO habe Aktenvermerke geführt, die Spitzelführer nicht. Sie habe diese Aktenvermerke eingefordert. Der Brief sei an den Leiter des Spitzelbüros, Karl Kuhn, adressiert gewesen.

DI Völkl führte weiter aus, dass in einem Observationsbericht über Moser auf ein Lichtbild verwiesen werde, das nicht im Akt sei. Ob er die Aktenordner im Gerichtssaal durchgeschaut habe, fragte die Richterin. Nein, sagte DI Völkl, nur die CD mit den elektronischen Kopien. Er solle jetzt während der Verhandlung in den vorgelegten Aktenordnern nachsehen, meinte die Richterin.

Stellungnahme des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt sagte, dass er gegen den Antrag, DDr. Drommel als zweiten linguistischen Sachverständigen zu bestellen, sei, weil dieser bereits Privatsachverständiger der Verteidigung gewesen wäre. Den Vorwurf, die U-Haft sei eine Beugehaft gewesen, weise er zurück. Es gebe Entscheidungen des Wiener Oberlandesgerichts und des Obersten Gerichtshofs, die die Haft bestätigen würden.

Zum Vorwurf Amtsmissbrauch gegen UVS-Richterin

In ON 1505 zu ON 1638 gebe es einen Anlassbericht zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen eine UVS-Richterin, die von DDr. Balluch bestimmt worden sein soll, für TierschutzaktivistInnen zu entscheiden, stellte die Richterin fest. Sie wolle das einverständlich in den Akt aufnehmen. Der Staatsanwalt sagte, das sei sowieso schon vorgehalten worden. Die Richterin verwies auf Emails über eine Jagdstörung in diesem Teil und sagte, die niederschriftlichen Aussagen würden nicht in den Akt aufgenommen. Da müsste man die ZeugInnen persönlich hören.

Dann meinte die Richterin zu DI Völkl, dass er sich sein Problem mit der mangelnden Akteneinsicht zu Hause anschauen solle, weil das hier störe.

Stellungnahme von Dr. Stuefer zur Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale

Dann nahm Anwältin Dr. Stuefer zur Demonstration der BAT vor der Kleider Bauer Zentrale Stellung, bei der es zu einer Nötigung gekommen sein soll. Die Angeklagten hätten keine Straftat angekündigt oder oder konkludent angedeutet, sagte Dr. Stuefer. Durch diese eine Demonstration kann daher keine gefährliche Drohung zustande gekommen sein. Selbst die Formulierung des Strafantrags erlaube keine Subsumption der Tat unter Nötigung. Keine ZeugInnen hätten von einer Nötigung gesprochen. Durch das Verteilen der Flugblätter kann kein Übel angedroht worden sein. Laut Gesetz müsste das aber zumindest konkludent geschehen sein. Die Pressesprecherin habe sich wegen der Demonstration echauffiert, sonst nichts, und das sei für eine Pressesprecherin nicht nachvollziehbar. Es sei kein Rechtsgut beeinträchtigt worden. Das Umringen des Autos und das Schlagen auf das Auto mit der offenen Hand könnten denkmöglich nicht als Gewalt gesehen werden. Die Pressesprecherin sei von sich aus mit dem Auto in die Demonstration hineingefahren. Das sei, umgekehrt, viel eher Gewalt oder eine gefährliche Drohung.

Zur verbotenen Waffe

Eine Stahlrute, so führte Dr. Stuefer weiter aus, werde im verkürzten Zustand getragen und durch eine Schleuderbewegung zu voller Länge gebracht. Sie habe eine Verstärkung durch eine Stahl- oder Bleikugel am Ende. Das werde als Totschläger bezeichnet. Aber der Untersuchungsbericht der vorliegenden Waffe zeige, dass es hier keine solche Verstärkung gebe. Daher handle es sich nicht um eine Stahlrute im Sinne des Gesetzes. Diese Waffe sei auch nicht durch eine Schleuderbewegung zum Ausziehen zu bringen.

Es gebe ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, dass ein Tschako ohne Verstärkung kein Totschläger sei. Das sei auch hier anwendbar. Der gefundene Gegenstand sei also weder ein Totschläger noch eine Stahlrute und damit nicht illegal.

Dr. Stuefer wollte noch das Google-Suchresultat zu einem anonymen Remailer vorlegen, den der Sechstangeklagte empfohlen habe, was beweise, dass der überall bekannt und gerichtsnotorisch sei, aber die Richterin lehnte das ab.

Kommentar von Mag. Bischof

Mag. Bischof sagte, er schließe sich Dr. Stuefer an. Das Bedrohungsszenario der Pressesprecherin sei nicht nachvollziehbar. Warum sei sie eigentlich zum Auto gegangen? Wenn sie das als bedrohlich empfunden habe, dann nur, weil der SOKO-Leiter Böck sie falsch über die DemonstrantInnen informiert habe. Ihr sei gesagt worden, dass es sich um eine kriminelle Organisation handle. Aber das sei nicht aus dem Verhalten zu schließen gewesen.

Kommentar des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt sagte noch, dass der inkriminierte Teleskopschlagstock als Totschläger bezeichnet werde. Er beantragte, dass die Waffe morgen vor Gericht vorgeführt werde.

Ende 16:44 Uhr.