Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 87. & 88. Tag

Mittwoch 23. März 2011

Inhalt:

Am heutigen Prozesstag verlas die Richterin zunächst die Aktenvermerke der Spezialeinheit Observation (SEO), die am letzten Prozesstag von der Verteidigung beantragt worden sind. Daraus ergab sich, dass die SEO in keinem Anruf bei der SOKO und in keiner Mitteilung an die SOKO von technischen Problemen beim großen Lauschangriff berichtet hat.

Dann legte die Richterin den Bericht der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik über den Sonnenstand zu jener Zeit, in der Faulmann laut Handypeilung bei dem Schweinebetrieb war, bei dem es eine Befreiung gegeben hat. In dieser Zeit zwischen 17:56 Uhr und 18:22 Uhr war es noch taghell. Dennoch zeigen die Fotos, die mit dem Bekennerschreiben mitgeschickt worden waren, die Schweine in kompletter Dunkelheit auf der Wiese.

Neben weiteren Anträgen der Verteidigung auf Akteneinsicht, sowie vorgebrachten Belegen, dass die Akteneinsicht auch bzgl. der Observationsberichte immer noch nicht vollständig ist, wurde der Abschlussbericht von Faulmann auszugsweise verlesen. Dann wurden die beiden Abschlussberichte von Mag. Hnat und DDr. Balluch kurz durchgeblättert und der doppelte Prozesstag beendet.

Aufgrund des nicht besonders aufregenden Prozessinhalts des heutigen Tages waren nur 7 Gäste im Zuschauerbereich. 7 der 13 Angeklagten waren von Anfang an abwesend, nur 2 der Angeklagten blieben bis zum Schluss. Die Verhandlung begann um 9:06 Uhr.

Ist Jürgen Faulmann gesund?

Faulmann war heute für die Richterin überraschend anwesend. Deswegen erklärte sie zu Prozessbeginn, dass sie vom Amtsarzt, der Faulmann untersucht hatte, die Meldung bekommen habe, dass die Erkrankung von Faulmann schwerwiegend gewesen sei und mit einem mehrmonatigen Krankenstand gerechnet wurde. Deshalb fragte sie: Wie geht es Ihnen heute?. Die Erkrankung von Faulmann sei psychischer Natur gewesen. Faulmann antwortete, dass er sich den Umständen entsprechend gut fühle. Die Richterin fragte weiter, ob sich Faulmann körperlich und seelisch in der Lage sehe, der Verhandlung beizuwohnen. Grundsätzlich ja, sagte Faulmann, aber er werde auf die meisten verbliebenen Verhandlungstage verzichten. Die Richterin sagte noch, dass sie eigentlich Faulmann nicht mehr erwartet habe und ihn aus dem Prozess ausscheiden habe wollen.

Dann mahnte die Richterin DDr. Balluch, weil er ein Keks essen würde, und sagte bei der nächsten Störung würde DDr. Balluch aus dem Gerichtssaal entfernt. Für Faulmann wurde dann der Inhalt der letzten Gerichtstage zusammengefasst.

Aktenvermerke der Spezialeinheit Observation (SEO)

Die von der Verteidigung am letzten Prozesstag beantragten Aktenvermerke der SEO wurden von der Richterin an die AnwältInnen verteilt und dann vorgelesen. Es handle sich um ON 2259 im Akt, sagte die Richterin. Der erste Aktenvermerk handelt von der Besprechung der SEO mit der SOKO am 8. Jänner 2008. Die SOKO habe eine akustische und optische Überwachung der Wohnung des Sechstbeschuldigten gewünscht. Am 15. Jänner 2008 habe es eine zweite Besprechung gegeben, bei der die SOKO und das Bundeskriminalamt eine Machbarkeitsstudie von der SEO über den gewünschten großen Lauschangriff beantragten. Anschließend gab es noch am 24. und am 25. Jänner Treffen der SEO mit der SOKO und dem Staatsanwalt, bei der die Machbarkeitsstudie ausgehändigt wurde. Am 12. Februar 2008 hat dann noch ein Telefonat zwischen SEO und SOKO stattgefunden. Von 9. April bis 10. Mai ordnete der Staatsanwalt die optische Überwachung der Wohnung des Sechstbeschuldigten, des Siebtbeschuldigten und von Harald Balluch an. Die optische Überwachung habe sich nur auf die Vorgänge außerhalb der Wohnungen oder anderer durch das Wohnrecht geschützter Räume beschränkt.

Am 14. April kam dann die Anordnung des Staatsanwalts für den großen Lauschangriff. Im Bericht stand, dass ein mehrmaliges Eindringen in die Wohnung des Sechstbeschuldigten notwendig war. Ab 2. Mai 10 Uhr wurde mit dem großen Lauschangriff begonnen. Dabei gab es keinen einzigen Anruf der SEO an die SOKO, dass es technische Probleme bei den Aufnahmen gegeben habe.

Beschlüsse der Richterin auf Abweisung von Anträgen der Verteidigung

Anwältin Dr. Lehner beantragte, dass DDr. Balluch zu den Observationsprotokollen noch Stellung nehmen darf. Auch Anwältin Dr. Stuefer sagte, dass sie noch Stellung nehmen wolle. Die Richterin fragte, ob die Angeklagten heute noch zu den Abschlussberichten Stellung nehmen könnten. Die Verteidigung zeigte sich darüber überrascht und die Richterin kündigte an, dass alle Stellungnahmen zu den Abschlussberichten am nächsten Prozesstag erfolgen müssen. Am heutigen Tag wolle sie alle Abschlussberichte fertig durchgehen, wenn es Verzögerungen gebe eben bis nach 21 Uhr.

Dann verkündete die Richterin ihren Beschluss auf Abweisung der Feststellung, ob Spitzel Esther Hofbauer vor ihrer Tätigkeit für die Polizei im Tierschutz schon Polizeispitzel gewesen sei. Ebenso wies die Richterin den Antrag zurück, dass die Länge der Überwachungen festgestellt werden sollte.

Pause 10:21 Uhr – 10:37 Uhr.

Verlesung des Berichts der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik über den Sonnenuntergang am 30. März 2008 bei Wr. Neustadt

Nach der Pause verlas die Richterin den Aktenteil ON 2239 vom 14. März 2011. Die Richterin hatte von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik einen Bericht über den Sonnenstand beim Schweinebetrieb, an dem am 30. März 2008 die Schweine freigelassen worden sind, angefordert. Faulmann sei laut Handypeilung um 17:56 Uhr, 18:14 Uhr und 18:22 Uhr in der Gegend gewesen. Es gebe ein Bekennerschreiben der wütenden Wildschweine zu dieser Befreiung, das Fotos von den befreiten Schweinen mitten in der Nacht zeige. Die Meteorologische Zentralanstalt berichtete, dass am 30. März 2008 bei dieser Schweinefabrik um 18:24 Uhr Sonnenuntergang war. In der Zeit zwischen 17:56 Uhr und 18:22 Uhr sei es wolkenlos und sonnig gewesen. Um 19:24 Uhr habe die Dämmerung begonnen. Während den Telefonaten sei es also taghell gewesen.

Stellungnahme von Anwältin Dr. Stuefer zum SEO-Aktenteil

Dr. Stuefer sagte, dass es in allen Aktenvermerken der SEO kein Wort über technische Probleme bei der Überwachung gebe, obwohl jedes einzelne Telefonat zwischen SEO und SOKO akribisch festgehalten sei. Die Anträge der SOKO für den großen Lauschangriff würden Beweiswürdigungen enthalten, aber keine Beweise, sondern nur Vermutungen.

Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum die Büros der verdeckten Ermittlungen keine solchen Aktenvermerke über ihre Aufträge und die Korrespondenz mit der SOKO geführt haben, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben sei. Es stehe daher zu befürchten, dass diese Aktenvermerke sehr wohl existieren würden, dass aber dem Gericht und der Verteidigung die Akteneinsicht darin verweigert werde. Deshalb beantragte Dr. Stuefer die volle Akteneinsicht und die Aktenbeischaffung in dieser Sache. Das werde ergeben, dass von den Angeklagten keine strafbaren Handlungen begangen worden sind.

Die Überwachung der Wohnung der Achtangeklagten würde in den Observationsberichten, die der Verteidigung übergeben worden seien, nicht aufscheinen. Die Verteidigung habe also in diese Observationen bisher keine Akteneinsicht. Es sei auch auffällig und sonderbar, dass just zu den Zeiten, an denen Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, keine Observationsberichte der Angeklagten vorliegen würden.

Die Richterin unterbrach und fragte, ob Dr. Stuefer aus der Tatsache, dass die SEO Aktenvermerke gemacht habe, aber die Polizeiführer der Spitzel nicht, die Aussagen letzterer unglaubwürdig seien. Dr. Stuefer und Anwalt Mag. Bischof bejahten. Die Richterin sagte, sie wolle jetzt nicht unterbrochen werden, sie müsse nachdenken. Dann fragte sie, welche Observationsbericht Dr. Stuefer noch brauche. Die Berichte über die Überwachung der Wohnung der Achtangeklagten, sagte Dr. Stuefer. Dass es diese Überwachung gegeben habe, werde im Akt erwähnt, es gebe aber keine Berichte dazu. Die Richterin fragte den Staatsanwalt, ob die Wohnung der Achtangeklagten observiert worden sei. Observiert werden nur Personen, nicht Adressen, flüchtete sich der Staatsanwalt in die Semantik.

Die Richterin wandte sich wieder an Dr. Stuefer und fragte sie, ob sie behaupte, dass es eine Observation dieser Wohnung gegeben habe. Das ergebe sich aus dem Akt, sagte Dr. Stuefer. Der Antrag auf Beischaffung dieser Berichte sei ein klassischer Erkundungsbeweis und deshalb abzulehnen, sagte der Staatsanwalt.

Weitere Anträge auf Akteneinsicht

Mag. Bischof schloss sich Dr. Stuefers Antrag an. Die zentralen Beweismittel in diesem Verfahren seien von der Polizei nicht vorgelegt worden. Die Verteidigung habe erst über Umwege diese Beweismittel eruieren müssen. Dass in Zeiträumen, in denen Sachbeschädigungen auftraten, keine Observationsberichte existieren, zeige doch, dass da etwas nicht stimme. Die Strafprozessordnung sehe vor, dass sämtliche Akten der Verteidigung bzw. dem Gericht übermittelt werden müssen. Aber hier würde nur mit dem halben Akt verhandelt.

Die Richterin sagte, dass sie sich von dieser Aussage verwahre, so sei das nicht. Dann meinte sie aber, dass auch für das Gericht nicht nachvollziehbar sei, warum bei den Spitzeleinsätzen keine Aktenvermerke angelegt worden seien. Das Gericht werde deshalb noch einmal eine schriftliche Anfrage um solche Aktenvermerke machen und darauf hinweisen, dass die SEO detaillierte Aktenvermerke angelegt habe.

Anwalt Mertens sagte, dass er sich den Anträgen der anderen AnwältInnen anschließe. Der Polizeiführer von Spitzel Danielle Durand habe als Zeuge ausgesagt, dass er Aktenteile auf seinem Schreibtisch liegen habe. Man solle ihn jetzt fragen, ob er mittlerweile schon neue Aktenteile gefunden habe.

Der Staatsanwalt warf ein, dass die Verteidigung nur in die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens Einsicht nehmen dürfe, nicht in Aktenvermerke über interne Besprechungen. Dann bat er die Richterin die Verhandlung zügig weiter zu führen, damit er nicht noch bis 24 Uhr hier sitzen bleiben müsse. Ab 16:37 Uhr ließ sich dann der Staatsanwalt von einem Kollegen substituieren.

Die Richterin meinte, dass in anderen Verfahren solche Aktenteile keinen Eingang finden würden, aber hier ist alles anders. Und dann erklärte sie wörtlich: Das Gericht kann das Bedürfnis der Angeklagten und der Verteidigung in Anbetracht der Arbeitsweise der ermittelnden Behörden nachvollziehen.

Zurück zu den SEO-Aktenvermerken

Dr. Stuefer stellte fest, dass die Aktenvermerke der SEO zeigen würden, dass es keine technischen Probleme gegeben habe und daher die Ergebnisse des großen Lauschangriffs relevant seien. Die Richterin meinte, es gebe eine Verschriftung von Gesprächsfetzen und dabei sei kein Hinweis auf eine strafbare Handlung gefunden worden. Es habe auch keine Absprachen zu Straftaten gegeben, das habe sich im Beweisverfahren niedergeschlagen.

Mag. Bischof meinte, dass das Recht auf Akteneinsicht darauf bezogen zu sehen sei, dass der Strafantrag sehr umfangreich sei, dass aber der Vorwurf nicht die Begehung von Straftaten sondern die Doppelstrategie wäre. Man muss sich in einem Strafverfahren nicht freibeweisen, sagte die Richterin. Das Gericht müsse im Rahmen der freien Beweiswürdigung die subjektive und die objektive Tatseite feststellen, jedes einzelne Tatbestandsmerkmal des § 278s sei zu prüfen.

Stellungnahme von DDr. Balluch zu den Observationsberichten

Dann ließ die Richterin eine Stellungnahme von DDr. Balluch zu den Observationsberichten der SEO zu. Zunächst sagte dieser sei der Betreff dieser Berichte falsch, weil dort DDr. Peter Balluch stünde, dieser aber nicht existiere.

Dann stellte DDr. Balluch fest, dass die Observationsberichte beweisen würden, dass niemand aus dem VGT jemals in dieser Wohnung des Sechstangeklagten gewesen sei. Insbesondere er, DDr. Balluch, habe diese Wohnung weder gekannt noch sie jemals betreten. Das belege einmal mehr die totale soziale Trennung des VGT- und des BAT-Umfelds, was dafür, dass die beiden Gruppen in ein und derselben, noch dazu eher kleinen sozialen Bewegung aktiv seien, sehr bemerkenswert sei.

DDr. Balluch drückte dann seine Verwunderung darüber aus, dass die SEO detaillierte Aktenvermerke über alle ihre Kontakte mit der SOKO geführt hat, während die Polizeiführer der Spitzel überhaupt keinen einzigen dieser Kontakte dokumentiert haben. Da nicht davon auszugehen sei, dass die verschiedenen Behördenstellen ihre Aktivitäten so verschieden dokumentieren würden, müsse man folgern, dass die Spitzelbehörden etwas zu verheimlichen haben.

In den Anträgen der SOKO für die Observationen, so führte DDr. Balluch weiter aus, seien zahlreiche Verdächtigungen angeführt, die sich bereits alle, insbesondere durch die Aussagen der beiden Spitzel, als falsch herausgestellt hätten. Dazu gehöre, dass es eine Hierarchie unter den Beschuldigten gebe, dass eine kriminelle Infrastruktur mit Internetforen, Webseiten, toten Briefkästen und Geldkonten existierten, dass die Verschlüsselung kriminellen Zwecken gedient habe und dass die Aufforderung, die Handys bei Aktionen abzuschalten einen kriminellen Hintergrund gehabt hätte. Ebenso seien die Wertkartenhandys und die Funkgeräte nicht für kriminelle Zwecke benutzt worden, es habe keine Vermummung bei legalen Demonstrationen oder strenge Zutrittskontrollen bei Treffen gegeben, und geheime Foren seien auch nicht aus kriminellen Gründen geführt worden. Überall in den Anträgen sei von militanten TierschützerInnen die Rede, obwohl sich in den Einvernahmen bisher herausgestellt habe, dass die Polizei diesem Wort überhaupt keinen Sinn und keine klare Definition geben könne, es aber gleichzeitig das Merkmal für die angebliche kriminelle Organisation sei, sie werde ja von der SOKO militante Tierrechtsgruppen MTO genannt. Auffällig sei auch, dass in allen Anträgen auf Observationen von einem Email die Rede sei, in dem mit dem Abschlachten von Kindern gedroht werde. Die Richterin sagte an dieser Stelle, dass es sich um ein anonymes Email handle, das den Angeklagten nicht zugeordnet habe werden können. DDr. Balluch fügte noch hinzu, dass das Email im Original keinen bedrohlichen Inhalt habe, weil dort eigentlich nur stehe, dass man mit den Kindern der PelzhändlerInnen einmal dasselbe machen sollte, wie mit den Pelztieren, nämlich sie abzuschlachten. Das Email ziehe also lediglich den Vergleich zwischen Kindern und Pelztieren und ziele ganz offensichtlich nicht darauf ab, jemanden in Angst zu versetzen oder ernsthaft einen Mord anzukündigen.

Zusätzlich betonte DDr. Balluch, dass der VGT nie irgendein Bekennerschreiben veröffentlicht habe, wie das in diesen Anträgen anklingen würde. Auch umfasse die Liste der von der SOKO in den Anträgen genannten Personen einige wie Podgorski und Lam, die überhaupt nichts mit Tierschutz zu tun hätten, und sehr viele andere, gegen die schon längst die Ermittlungen eingestellt worden sind. Das alles beweise, dass die SOKO ihre Anträge auf frei erfundenen Behauptungen gegründet habe und die Justiz offensichtlich nicht willens oder in der Lage war, diese Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Stellungnahme von Jürgen Faulmann

Faulmann stellte fest, dass der seinerzeitige Sachverständige Tschida eine Rechnung für ein meteorologisches Gutachten vorgelegt habe, das die Richterin jetzt erst eigenständig eingeholt habe. Er bitte also das Gericht, Tschida diese Rechnung nicht zu begleichen.

Dann sagte Faulmann, dass es eine Personenobservation von ihm zur Zeit der Schweinebefreiung gegeben habe, dass aber dazu keine Daten vorliegen würden. Faulmann hielt dies für auffällig und seltsam. Die Richterin sagte dazu, dass nicht immer observiert worden sei. Faulmann ergänzte, dass er noch keinen einzigen Observationsbericht ansehen habe können, in dem er selbst observiert worden sei.

Der Staatsanwalt unterbricht

Plötzlich ergriff der Staatsanwalt das Wort und sagte, dass es normalerweise nicht seine Art sei, bei Verfahren zur Beweiswürdigung etwas zu sagen. Aber SEO-Leiter Pfandler habe nicht gesagt, dass es keine Absprachen zu Straftaten in der Wohnung des Sechstangeklagten gegeben habe, sondern dass nur keine wahrgenommen worden sei. Er bitte das ins Protokoll aufzunehmen.

Weitere Kommentare zum SEO-Bericht

Der Zehntangeklagte sagte, dass ein Emailaccount geöffnet worden sei, dass aber auch davon keine Ergebnisse im Akt zu finden seien, obwohl diese Ermittlungsmaßnahme im Antrag auf ihre Anordnung als sehr wichtig bewertet worden sei.

Mag. Bischof bemerkte, dass Pfandler gesagt habe, dass der große Lauschangriff sinnvoll gewesen sei. Die Tonqualität könne also nicht so schlecht gewesen sein. Die Richterin meinte, Pfandler habe gesagt, dass unterschiedliche Störquellen existieren würden, und dass man gewartet habe, ob die Störung zufällig von selbst aufhöre. Ohne etwas zu hören könne es keine Schlussfolgerungen geben. Dr. Stuefer führte aus, dass Pfandler gesagt habe, dass es keine Zufallsfunde gegeben habe, was heißen würde, dass doch etwas Sinnvolles gehört worden sei.

Der Neuntangeklagte gab zu Protokoll, dass auch von ihm kein einziger Observationsbericht existiere. In einem Bericht werde einE verdeckteR ErmittlerIn erwähnt, die vom Sechstangeklagten Informationen habe, es könne sich bei dieser Person also nicht um Danielle Durand gehandelt haben. Das beweise, dass es noch weitere Spitzel in den Tierschutzermittlungen gegeben haben müsse.

Moser stellte fest, dass es einen Observationsbericht über ihn gebe, der auf einen anderen Observationsbericht hinweise, der zu einem Zeitpunkt handle, von dem es überhaupt noch keine Observationsberichte gebe. Das beweise ohne jeden Zweifel, dass die Polizei noch nicht alle Observationsberichte vorgelegt habe.

Pause 11:23 Uhr – 11:42 Uhr

Dr. Lehner legte dem Gericht den Observationsbericht vor, auf den Moser Bezug genommen hatte. Darin stand tatsächlich ein anderer Observationsbericht zitiert, der außerhalb des Zeitraums lag, von dem die von der Polizei übergebenen Observationsberichte handeln. Die Richterin sagte dazu: Hm, ich hoffe die Beamten lernen daraus, dass sie in Zukunft sorgfältiger vorgehen müssen. Ein Angeklagter sagte, dass man das auf zwei verschiedene Weisen verstehen könne. Abgesehen davon würden die BeamtInnen gar nichts lernen, wenn es für sie keine negativen Konsequenzen gebe.

Verlesung des Abschlussberichts von Faulmann

Nun begann die Richterin mit der Verlesung des polizeilichen Abschlussberichts von Jürgen Faulmann in zusammenfassender Weise, d.h. sie blätterte die Seiten durch und fasste immer wieder zusammen, was sie so sah. Die ersten Seiten enthielten Abschnitte des TaTblatt-Artikels Geschichte der ALF, der bereits verlesen wurde. Auf Seite 6 wurde eine Graphik abgebildet, die eine Statistik aller auf der Webseite von Bite Back angegebenen Straftaten für den Tierschutzweltweit enthielt. Laut dieser von der Polizei erstellten Statistik fanden 4% der weltweiten Straftaten zwischen 2003-2007 in Österreich statt. Auf Seiten 7-8 werden die Biographien englischer Aktivisten angeführt. Die Seiten 10-13 enthielten Berichte von Kampagnen gegen Tierversuche in England 1996-2005. In den Seiten 13-18 folgte eine Beschreibung der Kampagne gegen Europas größtes Tierversuchslabor HLS in England.

Ab Seite 18 ging es um die Geschichte der ALF in Österreich, wiederum aus dem Artikel Geschichte der ALF im TaTblatt abgeschrieben. Im Abschlussbericht wird dieser Artikel allerdings als Selbstdarstellung bezeichnet, als ob die AutorInnen des Artikels ihre eigenen Straftaten beschreiben würden. Im Jahr 1988 seien in Österreich einige Auslagen von Pelzgeschäften beschmiert worden. Im Jahr 1996 hätten Unbekannte eine leere Legebatterie in Ried in Oberösterreich angezündet. Anschließend wurde angeführt, dass der VGT zusammen mit Animal Peace Salzburg am 30. Mai 1997 eine offene Befreiung von Schweinen, d.h. bei Anwesenheit von Medien, aus der größten Schweinefabrik bei Pöttelsdorf im Burgenland durchgeführt habe. Dabei sei es zu keinem Sachschaden gekommen. Der Sechstbeschuldigte sei als Animal Peace Aktivist beteiligt gewesen.

Auf Faulmanns Dachboden sei ein Computer gefunden worden, der aufgrund der Signatur von einer Tierschützerin stammt, gegen die das Verfahren bereits eingestellt worden ist. Auf diesem Computer seien Medienberichte von Straftaten aus dem Tierschutz insbesondere aus der Zeit 1997-1998 gefunden worden. Anschließend wurden im Abschlussbericht einige solche Straftaten aufgelistet.

Die kriminelle Organisation

Ab Seite 29 des Abschlussberichts beginnt die Beschreibung dessen, was die SOKO als die kriminelle Organisation im Tierschutz identifiziert hatte und als militante Tierrechtsgruppe bezeichnete. Sie würde eine Doppelstrategie aus legalen und illegalen Aktivitäten verfolgen, wobei es einerseits zu immateriellen Schädigungen (Einschüchterung, Drohung, Stalking) und zu materiellen Schädigungen (Dauerdemonstrationen, Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Besetzungen, schwere Sachbeschädigungen, Brandstiftungen) käme. Diese kriminelle Organisation würde Kampagnen gegen Pelz, Tierversuche, Zirkusse, die Jagd sowie generell Tierhaltungsbetriebe durchführen. Die Kampagnenziele würden auf internationalen Meetings oder im Internet abgestimmt.

Zuerst würde Kontakt zu den Unternehmen hergestellt, begleitend würden umfangreiche Recherchen über die Unternehmen durchgeführt. Das Unternehmen werde dann mit Fristsetzung aufgefordert, den Handel z.B. mit Pelzprodukten einzustellen. Lenke das Unternehmen nicht ein, würde eine Kampagne beginnen. In der Folge käme es zu Drohemails, Demonstrationen, Ankettaktionen, Dachbesetzungen und Sachbeschädigungen. Im Zeitverlauf würde sich die Intensität steigern. Die Aktivitäten würden im Internet öffentlich gemacht. Wenn das Unternehmen nachgebe, werde das ebenfalls öffentlich gemacht, um weitere Unternehmen dazu zu bringen, ihre Entscheidungen nach den Vorgaben der kriminellen Organisation auszurichten.

Die Kampagnen der kriminellen Organisation gegen Pelz

Ab Seite 32 werden im Abschlussbericht von Faulmann jene Kampagnen angeführt, die nach Ansicht der SOKO Kampagnen einer kriminellen Organisation gewesen wären. Dazu gehöre eine Kampagne gegen die letzte österreichische Pelzfarm 1996-1999, bei der Ende Juni und Anfang Juli 1997 eine Nerzbefreiung stattgefunden habe. Anschließend listete die SOKO Pelztierbefreiungen in Holland und Deutschland auf, die auf der Webseite der deutschen Gruppe Tierbefreier angeführt worden seien. Die vierte Kampagne der kriminellen Organisation wurde von der Richterin nicht verlesen, weil es sich um eine Fuchsbefreiung in Tschechien handelte, die von einer Salzburger Tierschutzgruppe durchgeführt worden sei, gegen die die Ermittlungen bereits eingestellt worden seien.

Anschließend wurden die Recherchen von DDr. Balluch in Pelzfarmen in Skandinavien als Kampagne der kriminellen Organisation angeführt. Die entsprechenden Filme und Videos seien im VGT-Büro gefunden aber großteils auch im Internet veröffentlicht worden. Zu Sachbeschädigungen sei es aber nicht gekommen.

Die sechste Kampagne bezog sich auf eine Nerzfarm in Deutschland, gegen die Faulmann als Angestellter der deutschen Tierrechtsorganisation PETA im Jahr 2005 eine Kampagne geführt hatte. Gegen diese Pelzfarm habe es einmal um 22 Uhr eine Demonstration gegeben. Faulmann habe per Email auch darüber diskutiert, dort eine offene Befreiung durchzuführen. Es sei aber zu keinen Sachschäden oder Befreiungen gekommen.

Als sechste Kampagne gegen Pelz führte die SOKO den Besuch einer Pelzfarm in Holland im September 2003 an. Laut Mag. Hnats Tagebuch könnte er an dieser Aktion beteiligt gewesen sein.

Im Abschlussbericht folgte als siebte Kampagne eine Auflistung von Sachschäden bei Pelzgeschäften. Die Richterin sagte dazu, dass die meisten Schäden geringer als € 3000 und daher für dieses Verfahren irrelevant seien. Eine Österreicherin habe unter ihrem Namen und mit Angabe von Adresse und Telefonnummer an die deutsche Tierschutzgruppe PETA geschrieben und sich über die ALF erkundigt. Dieses Email sei an Faulmann, der damals bei PETA angestellt gewesen sei, weiter gegeben. Die Frau sei aber nie von ihm oder jemandem anderen kontaktiert worden.

Mittagspause 12:35 Uhr – 13:17 Uhr.

Antrag auf Einvernahme eines weiteren Spitzels

Nach der Mittagspause verließ Faulmann die Verhandlung. Anwalt Mag. Bischof verwies auf Seite 58 des Abschlussberichts, in dem es hießt, dass am 23. Jänner 2004 ein Polizeinformant auf der Demonstration des VGT gegen einen Jägerball anwesend gewesen sei und festgestellt habe, dass DDr. Balluch Computerausdrucke verteilt habe, auf denen Medienberichte von Sachschäden bei 5 Kürschnereien zu lesen gewesen seien. Die Einvernahme dieses Polizeiinformanten würde beweisen, dass keine Anschlagsserien thematisiert und keine Computerausdrucke verteilt worden seien.

Die Richterin befragte DDr. Balluch dazu. Dieser meinte, dass es wahrscheinlich diese Demonstration gegeben habe und er durchaus anwesend gewesen sein könnte, dass er aber nie solche Computerausdrucke verteilt habe. Da verkündete die Richterin den Beschluss, diesen Antrag auf Einvernahme des Polizeiinformanten abzulehnen, weil es als erwiesen erachtet sei, dass diese Aktivität nicht stattgefunden habe.

Die OGPI-Kampagne gegen Pelz

Als weitere Kampagne der kriminellen Organisation wurden von der SOKO nun sogenannte OGPI-Kampagnen gegen Pelz angeführt. Die OGPI habe als Kontaktadresse ein Haus in der Wilhelmstraße in Berlin in Deutschland. Die OGPI würde Kampagnen mit dualer Strategie verfolgen, einerseits durch Demonstrationen und andererseits durch ALF-Anschläge. Beim Zehntangeklagten sei eine Powerpointpräsentation über die OGPI auf dem Computer seiner Mutter gefunden worden.

Ein OGPI-Kampagnenziel sei Kleider Bauer in Österreich gewesen. Dabei hätten die BAT und der VGT sich beteiligt und es sei zu 890 Demonstrationen gekommen. Seitens des VGT seien vor allem Mag. Hnat, Springer, Richter und Moser an dieser Kampagne beteiligt. Andere Kampagnenziele der OGPI in Österreich seien C&A, P&C, Fürnkranz und Escada gewesen. Mehrere Unternehmen seien Kampagnen durch das Ende ihres Pelzverkaufs ausgewichen. Sowohl Mag. Hnat als auch der Sechstangeklagte hätten unabhängig voneinander Firmen kontaktiert. Aus verschiedensten BAT-Sitzungsprotokollen ließe sich ableiten, dass die BAT an den Kampagnen gegen Kleider Bauer, P&C und Escada beteiligt gewesen sei. Der Zehntangeklagte sei Inhaber eines vinkulierten Sparbuches. Auf der OGPI-Webseite in Deutschland gebe es einen Spendenaufruf mit Bezug auf dasselbe Konto.

Im Abschlussbericht wurden dann einzelne Kampagnen aufgelistet. Bei der Kampagne gegen C&A habe es in Österreich keine einzige Straftat gegeben. Gegen P&C hätten sich die Straftaten vor allem in Deutschland ereignet, da sich der Großteil der Filialen dort befinde. Auch Faulmann sei als Angestellter der Tierschutzorganisation PETA in Deutschland an Demonstrationen gegen P&C in Stuttgart beteiligt gewesen.

Bei der Kampagne gegen Fürnkranz habe es ebenfalls keine einzige Sachbeschädigung gegeben, bei der Kampagne gegen Kleider Bauer 13.

Die SOKO führte dann eine Graphik an, mit der sie einen Zusammenhang zwischen der Anzahl von Demonstrationen gegen Kleider Bauer und der Anzahl von Sachbeschädigungen herleiten wollte. Von Jänner bis Mai 2007 habe es 5 Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer und rund 200 Demonstrationen gegeben, von Juni-Dezember 2007 nur 3 Sachbeschädigungen und 150 Demonstrationen.

Auf Seite 128 des Abschlussberichts von Faulmann führte die SOKO an, dass ein Film auf dem Computer des Siebtangeklagten gefunden worden sei, der den Eingangsbereich der Kleider Bauer Zentrale in Perchtoldsdorf zeige. Laut Abschlussbericht seien der Siebt- und der Sechstangeklagte als Filmemacher zu erkennen. Dazu sagte die Richterin, dass der Film im Gerichtssaal gezeigt worden sei und sie habe niemanden als Filmemacher erkannt. Dann mahnte die Richterin den Neuntangeklagten, er solle nicht mit dem Handy hantieren, sonst werde er des Gerichtssaals verwiesen.

Als letzte OGPI-Kampagne nannte die SOKO im Abschlussbericht die Kampagne gegen Escada. An dieser Kampagne habe sich in Österreich nur die BAT beteiligt, Straftaten habe es nur in Deutschland gegeben.

Die Eierkampagne des VGT gegen Legebatterien

Als weitere Kampagne der kriminellen Organisation wurde im Abschlussbericht die Kampagne des VGT gegen Legebatterien genannt. Seit Anfang 2003 habe der VGT ein Verbot von Legebatterien thematisiert, am 25. März 2003 das Büro des niederösterreichischen Landeshauptmanns besetzt. Aufgrund des massiven Kampagnendrucks sei es 2004 zu einem einstimmigen Beschluss des Parlaments gekommen, Legebatterien zu verbieten. In weiterer Folge seien Firmen vom VGT aufgefordert worden, aus dem Verkauf von Käfigeiern auszusteigen. Dann wurde noch einmal erwähnt, dass im Jahr 1996 unbekannte TäterInnen eine leere Legebatterie in Oberösterreich angezündet hätten. Im Jänner 2000 habe jemand die leeren Masthuhnhallen einer Firma in Niederösterreich angezündet. DDr. Balluch habe dazu die Medienberichte in einem Email zusammengefasst und von kleinen Luken gesprochen. Die Richterin kommentierte, dass die SOKO zwar vergeblich versucht habe, dieses Wort in einem Medienbericht von damals zu finden, dass aber so lange danach nicht mehr alle Quellen eruiert werden konnten.

Bei der Legebatterie Wolf in Güssing im Burgenland habe es einen Run-in ohne Sachbeschädigung gegeben. Zusätzlich gebe es Observationsprotokolle, die bestätigen würden, dass DDr. Balluch zusammen mit den Vier Pfoten im Frühjahr 2008 mehrmals Legebatterien gefilmt habe.

Die Fleischkampagne der kriminellen Organisation

Ab Seite 173 des Abschlussberichts wurde die sogenannte Fleischkampagne der kriminellen Organisation beschrieben. Dazu gehörte laut SOKO ein Buttersäurewurf im Jahr 1998 auf ein Restaurant in Wien und die Blockaden von Schlachthofeinfahrten und von Tiertransporten durch den VGT. Gegen Schweinebetriebe habe es auch Proteste und eine offene Schweinebefreiung gegeben. Die heutige Lebensgefährtin von Harald Balluch habe als 13 Jährige ein Schwein befreit und 10 Jahre lang bei sich behalten.

Im Jahr 2002 sei ein in Bau befindlicher Schweinemaststall angezündet worden. Im Jahr 2003 habe es eine versuchte Brandstiftung gegen einen Rinderstall gegeben. Die Vier Pfoten hätten sich gegen Daunen engagiert und im Oktober 1999 habe eine Daunenfabrik gebrannt, allerdings habe keine Brandstiftung nachgewiesen werden können. Die Richterin nahm den Abschnitt Kampagnen gegen sonstige Nahrungsmittel tierischen Ursprungs aus der Verlesung aus, weil er irrelevant sei.

Zirkuskampagne der kriminellen Organisation

Im Juli 2000 habe es eine Brandstiftung beim Zirkus Knie in Linz gegeben. Im April 2002 habe die Ehefrau von Moser DDr. Balluch per Email gefragt, was er davon halte, Zirkusplakate anzuschmieren. Im Oktober 2006 seien 60 Werbetafeln des Zirkus Knie in Niederösterreich zerstört worden.

Die Anti-Jagd Kampagne der kriminellen Organisation

Laut SOKO sei die BAT am Thema Jagd nicht interessiert. Im Februar 2005 sei in Österreich eine bundesweite Anti-Jagd Initiative gegründet worden, was aus Emails hervorgehe. Faulmann habe eine Scherzhomepage unter www.saegemeister.de eingerichtet. Gegen den niederösterreichischen Jagdverband habe es im Jänner 2008 einen Buttersäureanschlag gegeben. Einige der Angeklagten hätten sich an Jagdstörungsaktionen beteiligt. Moser habe den Spruch Wenn Hochsitze krachen vergeht Euch das Lachen auf Demonstrationen verwendet.

Im November 2004 seien etwa 300 Fasanen aus einer Fasanerie von Mensdorf-Pouilly befreit worden. In Wildon hätten 2007 Unbekannte eine Fasanerie beschädigt und im November 2007 habe eine Jagdhütte in Zurndorf gebrannt.

Die SHAC-Kampagne der kriminellen Organisation

Im Jahr 2002 sei es in Deutschland zu SHAC-Aktionstagen gekommen. In der Zeit von 12. – 15. Juli 2002 hätten Vorträge über SHAC stattgefunden, die von einem Polizeispitzel besucht worden seien. Am 18. Juli 2002 hätte eine englische SHAC-Aktivistin im VGT-Büro einen Vortrag über ihre Tierversuchskampagne gehalten. Im Abschlussbericht wurden nun einige Sachschäden in verschiedenen Ländern der Welt wie z.B. die USA und Russland angeführt, die mit SHAC in Zusammenhang stehen sollen.

Die Richterin mahnte DI Völkl, er solle keinen Laptop benutzen, sondern müsse er gehen. Der Neuntangeklagte sagte, dass viele Aktenteile nur elektronisch vorliegen würden und man daher den Laptop zur Verteidigung benötige. Die Richterin sagte daraufhin, dass der Neuntangeklagte gehen müsse, weil er mit seiner Bemerkung die Verhandlung gestört habe. Anwältin Dr. Stuefer bat die Richterin, den Angeklagten im Gerichtssaal zu lassen, er habe nicht gestört sondern nur eine Anmerkung gemacht. Die Richterin sagte, er könne bleiben, müsse aber bei der nächsten Störung gehen.

Dann verlas die Richterin ein Email von DDr. Balluch, in den dieser einen Aufruf zur Teilnahme an einer Aktion gegen Tierversuche in der Schweiz verbreitete und fragte, ob sich wer beteiligen wolle, vielleicht die BAT. Die Richterin wollte von DDr. Balluch wissen, warum er da die Bat anspreche, obwohl er sage, nichts mit ihr zu tun zu haben. DDr. Balluch gab an in diesem Email gefragt zu haben, ob jemand wisse, ob die BAT dorthin fahren werde. Das Email sei ganz eindeutig nicht an die BAT selbst gerichtet gewesen.

Um 15:48 Uhr verließen der Neunt- und der Zehntangeklagte den Gerichtssaal. Im Zuschauerraum saßen nur noch 3 Gäste.

Im Abschlussbericht wurden nun Besetzungsaktionen des VGT von Tierversuchslabors in den Jahren 2003 und 2005 angeführt. Im Jahr 2008 sei eine Zahnpasta einer Pharmafirma mit Klebstoff kontaminiert worden.

Die Tatbestandsmerkmale der kriminellen Organisation

Ab Seite 227 verglich die SOKO die Merkmale der angeblichen kriminellen Organisation mit den Vorgaben von § 278a. Die militante Tierrechtsgruppe (MTG) sei auf längere Sicht angelegt, weil sie seit 1997 in Verfassungsschutzberichten erfasst sei. Die Organisation begehe seit 1996 fortlaufend schwerwiegende Straftaten. Ein Zusammenhang dieser Straftaten ergebe sich aus der Parallelität von Kampagnenverläufen, aus der allmählichen Steigerung der Intensität, aus den Tatbegehungsmitteln und aus den Bekennerschreiben.

Die MTG spalte sich in VGT und BAT. Zum VGT wurden an dieser Stelle zahlreiche Personen zugeordnet, die von den Vereinen RespekTiere Salzburg, TierWeGe, Tierschutz Aktiv Tirol, Menschen Gegen Ausbeutung und der Veganen Gesellschaft stammen. Das zeige laut SOKO, dass die kriminelle Organisation aus einer größeren Anzahl von Personen bestehe.

Die Richterin fragte DDr. Balluch, ob die Achtangeklagte einmal beim VGT gewesen sei. Das sei sie, sagte dieser, allerdings nur etwa 1998-1999, dann habe sie den VGT wieder verlassen. Dr. Stuefer fragte DDr. Balluch, ob der Sechstangeklagte je beim VGT gewesen sei. Der Sechstangeklagte habe vor der Zeit von ihm, sagte DDr. Balluch, laut Polizeibericht als Aktivist der Salzburger Gruppe Animal Peace zusammen mit dem VGT im Mai 1997 eine Aktion gemacht. Er selbst habe aber den Sechstangeklagten nie beim VGT gesehen.

Im Abschlussbericht meinte die SOKO, dass die kriminelle Organisation eine unternehmensähnliche Struktur habe, weil beim VGT Gehälter gezahlt würden und weil der VGT Computer, Handys, Fahrzeuge, Funkgeräte und Räumlichkeiten habe. Dann wurden die Ausgaben des VGT für seine verschiedenen Kampagnen angeführt.

Pause 16:37 Uhr – 16:52 Uhr.

Vortrag eines schwedischen Bye Bye Meat Industry Aktivisten

Nach der Pause blieb auch DI Völkl von der Verhandlung fern. Der Staatsanwalt ließ sich durch einen anderen substituieren. Von den Angeklagten waren nur noch DDr. Balluch und Moser anwesend. Die Richterin erwähnte noch im Abschlussbericht auf Seite 244, dass die Polizei den Tierrechtskongress 2008 – also nach Ende der U-Haft – kontrolliert habe. Dann fragte sie DDr. Balluch, was es mit dem Vortrag eines schwedischen Aktivisten der Gruppe Bye Bye Meat Industry im Jahr 2003 auf sich habe. DDr. Balluch erklärte, dass diese Gruppe sogenannte Ploughshares-Aktionen setze, angelehnt an die Aktionen Schwerter zu Pflugscharen christlicher Gruppen in den USA gegen Massenvernichtungswaffen. Man beschädige z.B. Schlachthöfe und Brütereien, bleibe aber vor Ort, empfange die ankommenden Angestellten mit veganen Torten und stelle sich der Polizei. Ein Aktivist aus dieser Gruppe habe in Österreich einen vom VGT organisierten Vortrag gehalten. DDr. Balluch zeigte als Beleg dazu die Berichte in der Fadinger Liste von 28. September 2003.

Die Richterin sagte, dass die Anwälte Mertens und Dr. Dohr plaudern und so die Verhandlung stören würden. Bei der nächsten Störung würden sie abgemahnt.

Die Hierarchie der kriminellen Organisation

Anschließend verlas die Richterin weiter den Abschlussbericht ab Seite 245. Die kriminelle Organisation habe eine Hierarchie, weil DDr. Balluch und der Sechstangeklagte Führungsrollen einnehmen würden. Als EDV-Experten würden DI Völkl und der Zehntangeklagte fungieren. Mag. Hnat sei der Verbindungsmann. Der Siebtbeschuldigte führe die Homepage der deutschen Gruppe Tierbefreier, auf der immer wieder Bekennerschreiben veröffentlicht würden.

Die Mitglieder der MTG hätten eine gemeinsame Ideologie, würden arbeitsteilig vorgehen, hätten internationale Kontakte und würden sich gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abschirmen. Die MTG würde wiederkehrend geplante schwere Straftaten begehen.

Die Rolle von Faulmann in der kriminellen Organisation

Faulmann sei im Vorstand des VGT, stand im Abschlussbericht. Dabei wurde eine Liste von anderen Vorstandsmitgliedern angeführt. DDr. Balluch sagte, dass das nicht stimme und verwies auf das entsprechende Telefonüberwachungsprotokoll, aus dem die SOKO diese Liste bezogen hatte. Dort ging es aber um einen ganz anderen Verein als den VGT. Die Richterin verlas das Telefongespräch.

Faulmann, so der Abschlussbericht weiter, stehe offen zu rechtswidrigen Aktivitäten. Als Kampagnenleiter der Vier Pfoten habe er sich auch mit DDr. Balluch abgesprochen, die Vier Pfoten würden als die Braven auftreten, der VGT als die bösen Buben.

Gegen Faulmann gebe es den Verdacht, dass er 1997 Nerze und 2008 Schweine befreit haben solle.

Verlesung der Beilagen von Faulmanns Abschlussbericht

Vor Beginn der Verlesung der Beilagen beantragte Dr. Stuefer, dass die Beilagen 2, 24, 25, 29, 37 und 73 nicht in das Protokoll aufgenommen werden mögen. Die Richterin akzeptierte das bis auf Beilage 37, die von einem ehemaligen Mitarbeiter der Firma Escada handelte. Dieser könne nicht mehr als Zeuge geladen werden und deshalb solle seine Aussage bei der Polizei in das Protokoll aufgenommen werden.

Pause 17:57 Uhr – 18:06 Uhr.

Der Ersatzstaatsanwalt kam als einziger erst um 18:08 Uhr und damit zu spät zur Verhandlung. Die Richterin erklärte nach der Pause, dass sie die Beilagen nicht verlesen werde, außer Beilage 37, die Aussage des Escada-Mitarbeiters. Darin wurde ausgesagt, dass die Achtangeklagte bei einer Aktionärsversammlung von Escada eine Rede gehalten habe. Dann las die Richterin noch die Analyse der SOKO von Faulmanns Handystandortrückerfassung zur Zeit der Schweinebefreiung vor. Er sei um 18:22 Uhr bei der Schweinefabrik und dann um 18:52 Uhr zu Hause gewesen. Von 19:11-0:04 Uhr habe es ebenfalls Telefonate zu Hause gegeben, um 2:58 Uhr sei er in Wien gewesen.

Um 18:39 Uhr die Verlesung des Abschlussberichts von Faulmann beendet.

Der Abschlussbericht von Mag. Hnat

Die Richterin blätterte dann sehr rasch den Abschlussbericht von Mag. Hnat durch und nannte kurz einige Überschriften.

Pause 18:47 Uhr – 18:59 Uhr.

Der Abschlussbericht von DDr. Balluch

Als allerletzter der polizeilichen Abschlussberichte wurde jener von DDr. Balluch verlesen. Auch hier blätterte die Richterin den Bericht nur sehr rasch durch, ohne überhaupt ein Wort laut zu verlesen. Sie fragte DDr. Balluch, warum eigentlich er die Demonstrationen des VGT vor Kleider Bauer angemeldet habe, obwohl er doch sage, nicht an der Kampagne gegen Kleider Bauer beteiligt gewesen zu sein. Als Obmann sei er der Vertreter des VGT nach außen, gab DDr. Balluch an, und deshalb dürfe nur er die Anzeigen von Kundgebungen des VGT unterschreiben. Es würden ihm jede Woche mehrere solche Anzeigen vorgelegt und er unterschreibe sie, ohne sie genau zu studieren. So würde der VGT seine Kundgebungen der Polizei mitteilen.

Um 19:10 Uhr war die Richterin mit dem Durchblättern des Abschlussberichts von DDr. Balluch fertig.

Verlesung einer Gesamtschau der Observationsberichte der SOKO

Zuletzt sagte die Richterin, Sie habe die Observationsberichte der SOKO der Verteidigung bereits übergeben, das finde sich in ON 2159. Dann verlas sie die Gesamtschau dieser Berichte. Darin stand, dass es an verschiedenen Hauseingängen Videofallen gegeben habe.

Anschließend nahm DDr. Balluch dazu Stellung und sagte, dass er bei keiner einzigen dieser Videofallen je aufgetaucht sei, d.h. es sei nachgewiesen, dass er nie eines der Häuser betreten habe, die da überwacht worden seien.

Ende 19:23 Uhr.