Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 85. & 86. Tag

Montag 21. März 2011

Inhalt:

Am heutigen Verhandlungstag war der seinerzeitige Leiter der Spezialeinheit Observation (SEO), Stefan Pfandler, im Zeugenstand, die gegen den Sechstangeklagten einen großen Lauschangriff durchgeführt hat. Im Gegensatz zu den Polizeiführern der Spitzel hatte Pfandler immerhin zu jeder behördlichen Aktivität einen Aktenvermerk angelegt und so nachvollziehbar gehandelt. Das, so die Verteidigung, zeige, dass die Spitzelführer etwas zu verbergen hätten. Andernfalls würden sie doch, wie jedes andere Amt, Aktenvermerke führen.

Die Verteidigung wollte herausarbeiten, dass die Ergebnisse des großen Lauschangriffs entlastend waren, weil keine Straftaten geplant worden sind. Im ersten Bericht der SEO wurde nämlich genau das angeführt. Nach einer Intervention von SOKO-Chef Mag. Zwettler wurde dieses Ergebnis aber dahingehend abgeändert, dass man eigentlich keine Gespräche verstanden habe. Pfandler gab an, dass seine Operation unter technischen Problemen gelitten hätte, dass aber unter den gegebenen Umständen das Beste aus der Sache herausgeholt worden sei. Dass kein einziges Gespräch dieser wochenlangen Überwachung verschriftet und der Verteidigung übergeben worden sei, liege daran, dass nichts Entlastendes oder Belastendes gesagt worden sei. Entlarvend war die Aussage von Pfandler auf direkte Befragung, dass er sich gar nichts vorstellen könnte, was entlastend hätte sein können. § 278a sei also eine Anklage, der man nichts Entlastendes entgegen setzen könne, kommentierte ein Angeklagter.

Zusätzlich wurde von den Angeklagten die gesetzliche Bestimmung der Strafprozessordnung thematisiert, wonach die Originaldaten des großen Lauschangriffs der Staatsanwaltschaft und von der spätestens bei Anklageerstellung der Richterin übergeben hätten werden müssen. Auf Befragung meinte Pfandler, er habe von dieser Bestimmung gewusst, sie aber in Absprache mit dem Staatsanwalt gebrochen!

Interessant war auch der Umstand, dass Pfandler und seine Einheit wie selbstverständlich alles verschlüsseln, sowohl ihre Daten als auch ihre Computer. Die Angeklagten sahen sich darin bestätigt, dass es legitime Gründe für Computerverschlüsselung gibt, wenn sogar Behörden diese praktizieren.

Zum Antrag der Verteidigung auf Akteneinsicht sagte die Richterin, sie habe mit der SOKO-Spitze telefoniert und diese würde daran arbeiten, dass der Verteidigung Akteneinsicht eingeräumt werde. Laut Innenministerium sei dafür zuerst die Kostenfrage zu klären.

Ansonsten wurden noch die polizeilichen Abschlussberichte von Richter, Springer und der Achtangeklagten fertig verlesen. Zusätzlich wurde die Rede der Achtangeklagten auf der Aktionärsversammlung von Escada verlesen und die Beilage 33 des Abschlussberichts von Faulmann, die alle Sitzungsprotokolle der BAT enthielt.

Die Richterin eröffnete den Verhandlungstag um 9:03 Uhr. Etwa 25 BesucherInnen waren anwesend. 5 der Angeklagten fehlten.

Einvernahme des SEO-Leiters Stefan Pfandler zum großen Lauschangriff

Zuerst rief die Richterin Stefan Pfandler in den Zeugenstand. Er sei heute im Bundesamt für Korruptionsbekämpfung, aber bis Mai 2010 leitend in der Spezialeinheit für Observation (SEO) tätig gewesen. Pfandler gab der Richterin seine Amtsverschwiegenheitsentbindung und diese nahm das Schriftstück als Beilage 229 in den Akt auf. Dann las sie die Entbindung vom 14. März 2011 vor. Pfandler war hinsichtlich aller Tatsachen im Zusammenhang mit dem großen Lauschangriff von der Amtsverschwiegenheit entbunden, mit Ausnahme der Bekanntgabe der Identität von InformantInnen oder V-Personen, der Enttarnung von Ermittlungsmethoden oder der operativen Umsetzung der optischen oder akustischen Überwachungen, oder Angaben zur taktischen Vorgangsweise, zu den verwendeten technischen Mitteln und zur Anzahl der involvierten BeamtInnen.

Die Richterin fragte Pfandler, was er zum großen Lauschangriff gegen die Wohnung des Sechstangeklagten angeben könne. Er habe die Einsatzleitung der SEO in diesem Fall über gehabt, gab Pfandler an. Er sei die Ansprechperson für die Justiz und die SOKO gewesen. Was der Zeitraum der Überwachung gewesen sei, fragte die Richterin. Erstgespräche mit der SOKO habe es im Jänner 2008 gegeben, sagte Pfandler. Dann habe er eine Machbarkeitsstudie erstellt. Was die SOKO eigentlich habe wollen, fragte die Richterin. Es habe Verdächtige gegeben, rezitierte Pfandler, die das Tatbild des § 278a verwirklicht hätten und es sei eine akustische und optische Überwachung in einer Wohnung angedacht. Die SOKO habe dann die SEO gefragt, ob das möglich sei. Wer von Seiten der SOKO dieses Anliegen vorgebracht habe, fragte die Richterin. Böck und Landauf, sagte Pfandler nach einigem Nachdenken.

Wie es weiter gegangen sei, fragte die Richterin. Es habe dann ein schriftliches Ersuchen des Direktors des Bundeskriminalamts gegeben, sagte Pfandler. Die SOKO habe den Ermittlungsstand und das Angriffsziel, die Wohnung des Sechstangeklagten, mitgeteilt. Ob auch noch andere Personen verdächtig gewesen seien, fragte die Richterin. Pfandler nannte die Namen der 5 Angeklagten, die vom Staatsanwalt der BAT zugeordnet werden. Welcher Sachverhalt beschrieben worden sei, fragte die Richterin. Diese 5 und andere Unbekannte seien strafbarer Handlungen verdächtig, meinte Pfandler. Es soll dabei ein Schaden von mehr als € 1 Million verursacht worden sein. Die Maßnahme des großen Lauschangriffs sei aufgrund des Tatbilds § 278a gerechtfertigt.

Beschluss zum großen Lauschangriff

Was dann geschehen sei, fragte die Richterin. Man habe Zeit gebraucht, um die Maßnahme durchzuführen, sagte Pfandler. Erhöhte Vorsicht sei nötig gewesen, weil ein Fehler die jahrelangen Ermittlungen gefährdet hätte. Die SEO habe dann ihre Machbarkeitsstudie der SOKO übergeben. Wem von der SOKO, fragte die Richterin. Böck, vielleicht auch Landauf, sagte Pfandler. Wie die SOKO reagiert habe, wollte die Richterin wissen. Sie habe die Maßnahme beantragte, sagte Pfandler. Ob es bei dieser Übergabe noch Unterlagen gegeben habe, fragte die Richterin. Von der SEO nicht, gab Pfandler an. Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. Am 25. Jänner 2008, sagte Pfandler. Anschließend habe man auf die Bewilligung durch die Staatsanwaltschaft gewartet. In welcher Funktion er bei diesem Treffen teilgenommen habe, fragte die Richterin. Als Leiter der SEO, sagte Pfandler.

Was das Ergebnis der Machbarkeitsstudie gewesen sei, fragte die Richterin. Dass die Maßnahme mit einer Wahrscheinlichkeit von 70% möglich sei, sagte Pfandler.

Wie es dann weiter gegangen sei, fragte die Richterin. Man habe gewartet, ob die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft käme, meinte Pfandler. Das sei erst Mitte April, glaublich am 17. April 2008, geschehen. Der Staatsanwalt Mag. Handler habe die Genehmigung erteilt und er, Pfandler, persönlich habe sie abgeholt, weil das Verschlusssache sei. In welchem Zeitraum der große Lauschangriff habe stattfinden sollen, fragte die Richterin. Die Bewilligung sei 4 Wochen ab der Einsatzbereitschaft gültig gewesen, erklärte Pfandler.

Wie es weitergegangen sei, fragte die Richterin. Man habe bis 2. Mai 2008 die Vorbereitungen abschließen können, sagte Pfandler.

Technische Probleme beim großen Lauschangriff

Am 2. Mai 2008 habe man mit der Abhörung begonnen aber gleich in den ersten Stunden habe sich gezeigt, dass es technische Probleme gebe, die nicht erklärbar gewesen seien, sagte Pfandler. Deshalb habe man am 3. Mai vormittags die Überwachung unterbrochen und sei wieder in die Wohnung gegangen. Mit den Verbesserungen sei man erst am 5. Mai nachmittags wieder fertig gewesen. Optische Überwachung habe es keine gegeben, weil das ohne unkalkulierbares Risiko nicht möglich gewesen sei. Ab 5. Mai sei die akustische Überwachung bis zum 21. Mai, dem Tag der Hausdurchsuchung, fortgesetzt worden.

Ob die Verbesserung etwas erreicht habe, fragte die Richterin. Man habe eine Verbesserung erzielen können, sagte Pfandler, es sei aber keine weitere Verbesserung ohne Gefährdung der Operation möglich gewesen. Ob es denn weitere Verbesserungsversuche gegeben habe, fragte die Richterin. Man habe gemacht, was damals möglich gewesen sei, sagte Pfandler. Es seien dann die Gründe für die Störungen analysiert worden, man habe aber nicht gewusst, woran es gelegen sei. Man habe dann keine Verbesserungsversuche mehr unternommen.

Ob die Aufnahmen verschriftet worden seien, fragte die Richterin. Nur Relevantes habe verschriftet werden sollen, sagte Pfandler. Nach diesem Grundsatz habe man gehandelt. Was dann wann verschriftet worden sei, fragte die Richterin. Ursprünglich sei nichts verschriftet worden, sagte Pfandler. Man habe sich alle Gespräche angehört und weder Entlastendes noch Belastendes gefunden. Was sei also verschriftet worden, bestand die Richterin auf einer klaren Antwort. Nichts, sagte Pfandler.

Es würden aber Verschriftungen von Gesprächsfetzen vorliegen, stellte die Richterin fest. Das habe SOKO-Leiter Mag. Zwettler so wollen, erklärte Pfandler. Warum also doch etwas verschriftet worden sei, fragte die Richterin. Mag. Zwettler habe im Juli oder August einen Brief geschrieben und darauf bestanden, dass nachträglich alle Inhalte verschriftet werden sollen, sagte Pfandler. Zu welcher Thematik, fragte die Richterin. Es habe Gespräche des Sechstbeschuldigten mit anderen Beschuldigten über Tierschutz allgemein und über Demonstrationen gegeben, sagte Pfandler. Dabei habe es aber nichts Belastendes oder Entlastendes gegeben.

Fragen des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt stellte fest, dass im ersten Bericht von den Ergebnissen des großen Lauschangriffs kein Wort von technischen Problemen gestanden sei. Aus Sicht der SEO sei das nicht notwendig gewesen, die Probleme noch einmal zu erwähnen, sagte Pfandler. Man habe ja das optimale Maß an Möglichkeit für die Abhörung erreicht. Die Tonqualität sei also bzgl. der Umstände optimal gewesen, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Pfandler.

In der Verschriftung würden Gespräche durch Punkte unterbrochen, sagte der Staatsanwalt. Ob diese Teile der Gespräche unverständlich gewesen seien. Man habe oft ganze Sätze nicht verstehen können, sagte Pfandler. Ob er die Maßnahme als technisch erfolgreich bezeichne, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte Pfandler, die Umstände der Störung seien nicht im Bereich der SEO gelegen. Ob es bei anderen Fällen auch solche Störungen gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Diese Art der Störung sei erstmalig aufgetreten, sagte Pfandler, aber Schwierigkeiten gebe es immer.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Wer damals die Aufnahmen abgehört habe, fragte Mag. Traxler. Die SEO zusammen mit der SOKO, sagte Pfandler. Wer entschieden habe, ob etwas be- oder entlastend gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Die anwesenden BeamtInnen inklusive der SOKO, sagte Pfandler. Ob da live mitgehört worden sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte Pfandler.

Was er denn als be- oder entlastend empfinde, fragte Mag. Traxler. Belastend wären Gespräche über die Planung zukünftiger oder die Durchführung bereits begangener Straftaten gewesen, sagte Pfandler. Entlastend wäre gewesen, wenn man gehört hätte, dass andere Personen die Straftaten begangen haben. Ob es denn nicht auch entlastend sei, wenn nur über legale Tierschutzaktivitäten gesprochen würde, fragte Mag. Traxler. Es sei zu erwarten, dass über Tierschutz gesprochen werde, sagte Pfandler, das sei weder be- noch entlastend.

Die Richterin ließ jetzt die Verschriftung der Gespräche an die Wand projizieren.

Ob es die Aufnahmen noch gebe, fragte Mag. Traxler. Natürlich, antwortete Pfandler. Ob er für sonstige technische Maßnahmen zuständig gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Nur für die Wohnung des Sechstangeklagten, sagte Pfandler.

Fragen von Anwalt Mertens

Ob die SOKO bei der Anhörung anwesend gewesen sei, fragte Mertens. Richtig, meinte Pfandler. Wer über die Verschriftung entschieden hätte, fragte Mertens. Die SOKO, gab Pfandler jetzt an. Ob verschiedene SOKO-BeamtInnen anwesend gewesen seien, fragte Mertens. Hauptsächlich Landauf, sagte Pfandler, und ein zweiter, dessen Namen er nicht mehr wisse, der aber dokumentiert sei, möglicherweise Damm.

Fragen der Richterin zur Ursache der technischen Probleme

Warum es eigentlich diese technischen Probleme gegeben habe, fragte die Richterin. Das habe man nicht 100% klären können, meinte Pfandler. Das sei entweder an der Technik oder an den Mikrophonen oder an der Art des Einbaus gelegen. Ob es in der Wohnung andere Geräuschquellen gegeben habe, wollte die Richterin wissen. Sicher, meinte Pfandler, z.B. ein Fernsehgerät und Musik. Es habe auch elektrische Störquellen gegeben. Welche, fragte die Richterin nach. Kühlschränke oder Quellen außerhalb der Wohnung, sagte Pfandler.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Ob die SOKO bei der Maßnahme immer dabei gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Er glaube schon, meinte Pfandler. Was denn die SOKO-BeamtInnen zu den abgehörten Gesprächen gesagt hätten, fragte Mag. Bischof, ob sie das spannend und interessant gefunden hätten. Die SOKO sei, wie die SEO, über die Ergebnisse nicht glücklich gewesen, sagte Pfandler. Wann Landauf denn glücklich gewesen wäre, fragte Mag. Bischof. Wenn es konkrete Beweise in die eine oder andere Richtung gegeben hätte, sagte Pfandler. Man habe also die Maßnahme fortgesetzt, obwohl es keinerlei Hinweise auf Straftaten gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Der Staatsanwalt nehme diese Bewertung vor, sagte Pfandler. Aber er würde das durch die Verschriftung vorfiltern, sagte Mag. Bischof. Was wäre denn seiner Ansicht nach für den Vorwurf § 278a entlastend gewesen. Es stehe ihm nicht zu, das zu beurteilen, sagte Pfandler. Wer denn entschieden habe, was verschriftet werde, fragte Mag. Bischof. Die Entscheidung oblag der SOKO, sagte Pfandler. Was denn die Rolle des Zeugen als Leiter der SEO gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Die SEO sei nur ein Assistenzdienst, sagte Pfandler.

Welche Qualität die Aufnahmen gehabt haben, fragte Mag. Bischof. Verschieden, meinte Pfandler. Von 3. – 5. Mai sei unterbrochen worden, weil die Aufnahmen zu schlecht gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Richtig, meinte Pfandler. Von 5. – 21. Mai sei dann aber die Aufnahme gut und die Überwachung sinnvoll gewesen, sonst wären doch die BeamtInnen nicht so lange sitzen geblieben, meinte Mag. Bischof. Wir mussten mit der Qualität bis zum Ende auskommen, sagte Pfandler.

Mag. Bischof ließ dann ON 407, Seite 3, an die Wand projizieren und sagte, in dem Bericht der SEO stehe, dass die SEO die Auswertung vorgenommen habe. Was damit gemeint sei. Das Abhören und Verschriften, sagte Pfandler. Warum dort nicht stehe, dass die SOKo auswerte, fragte Mag. Bischof. Die SOKO habe das getan, die SEO habe nur assistiert, antwortete Pfandler. Da stehe aber nichts von assistiert, stellte Mag. Bischof fest. Etwas weiter unten im Akt sei vielleicht die SOKO erwähnt, meinte Pfandler. In dem Bericht sei auch keine Rede von Schwierigkeiten bei den Aufnahmen, sagte Mag. Bischof. Das sei schon vorher mitgeteilt worden, sagte Pfandler. Ob die Qualität also so gewesen sei, dass eine Überwachung sinnvoll gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Da werde der Anwalt eine verschiedene Auffassung haben als er, Pfandler, selbst, meinte Pfandler.

Es gebe eine Mitteilung zur Störung, unterbrach der Staatsanwalt, das finde sich in ON 296 Seite 1. Die Richterin projizierte den Aktenteil an die Wand. Dort stand eine Meldung über die Unterbrechung der Überwachung vom 3.-5. Mai 2008 wegen technischem Defekt. Danach, vom 5.-21. Mai, sei aber keine Rede mehr von technischen Problemen gewesen, stellte Mag. Bischof fest. Dazu habe es keine Veranlassung gegeben, sagte Pfandler, das sei aus Sicht der SEO nicht notwendig gewesen.

Wie er denn seine Verpflichtung zu Berichten sehe, fragte Mag. Bischof. In einem Bericht stehe, dass nichts Belastendes gefunden worden sei und einige Monate später stehe in einem zweiten Bericht, dass man gar nichts habe hören können. Im zweiten Bericht stehe nicht, dass man gar nichts habe hören können, warf Pfandler ein. Er könne sich nicht vorstellen, führte Mag. Bischof aus, dass eine Behörde vom 5.-21. Mai live mithört, wenn das Mithören keinen Sinn mache. Es habe Sinn gemacht, sagte Pfandler. Abgesehen davon hätten die technischen Störungen jederzeit verschwinden können. Sie sitzen 16 Tage dort, bis das Rauschen aufhört?, fragte Mag. Bischof. Sie polarisieren, gab Pfandler zurück. Der Sechstangeklagte werde sich die Aufnahmen anhören können, bemerkte die Richterin. Er hätte es sich schon längst anhören können sollen, sagte dessen Anwältin Dr. Stuefer. Es gehe ja auch um private Sachen bei diesen Aufnahmen, meinte die Richterin, und die hätten hier nichts verloren. Private Sachen seien hier irrelevant, sagte Dr. Stuefer.

Er habe angegeben, dass das Risiko für eine weitere Tonqualitätsverbesserung unkalkulierbar gewesen wäre, stellte Mag. Bischof fest. Warum das so sei. Es habe sich um eine komplexe Maßnahme gehandelt, sagte Pfandler, die plötzliche Anwesenheit der Zielperson hätte die Maßnahme enttarnen können. Aufgrund welcher Faktenlage das so entschieden worden sei, fragte Mag. Bischof. Wie habe die SOKO die Ermittlungsergebnisse bis dahin zusammengefasst. Die SOKO habe das beim ersten Treffen getan, sagte Pfandler. Das Risiko habe sich auf die BeamtInnen vor Ort bezogen. Die Ermittlungen wären bei zu aggressiver Qualitätsverbesserung gefährdet gewesen. Was das gewesen wäre, fragte Mag. Bischof. Das unterliege der Amtsverschwiegenheit, sagte Pfandler. Nein, meinte Mag. Bischof, das sei auf diesen konkreten Fall bezogen. Trotzdem bestand Pfandler auf seiner Verweigerung zu antworten. Die Richterin sagte, sie habe den Bereich der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit verlesen. Der sei seiner Meinung nach zu weit gefasst, sagte Mag. Bischof, das sei so nicht rechtens. Eine Angabe zur Taktik in diesem Fall würde die generellen Methoden der SEO enttarnen, sagte Pfandler. Gewisse BeamtInnen könnte man dann nicht mehr einsetzen. Das sei nachvollziehbar, meinte die Richterin. Für die Verteidigung nicht, erklärte Mag. Bischof, und beantragte die Zulassung der Frage. Laut Gesetz würde die Amtsverschwiegenheit nicht mehr gelten, wenn das Interesse an einer geordneten Strafrechtspflege das staatliche Geheimhaltungsinteresse überwiege. Dr. Stuefer schloss sich diesem Antrag an und meinte, das Gesetz würde die Amtsverschwiegenheit sicher nicht auf gemachte Wahrnehmungen ausdehnen. Auch Anwalt Dr. Karl schloss sich an und sagte, er halte die Entbindung für zu eng gefasst. Eine Verwaltungsbehörde könne nicht festlegen, was Gegenstand eines Strafverfahrens sei. Was der Staatsanwalt dazu sage, fragte die Richterin. Eine Entscheidung über die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit stehe dem Gericht nicht zu, meinte dieser, wenn der Zeuge gegen die Amtsverschwiegenheit verstoße, dann mache er sich schuldig. Antrag abgelehnt, sagte die Richterin, die Frage sei von der Amtsverschwiegenheit umfasst.

Ob dem Zeugen bekannt sei, dass die KD3 auch mit dem Fall befasst gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Pfandler bejahte. In wieweit, wollte Mag. Bischof wissen. Die SEO habe von der KD3 die Videoaufnahmen für die Machbarkeitsstudie erhalten, sagte Pfandler. Welche Aufnahmen, wollte Mag. Bischof wissen. Vom Hauseingang zur Wohnung des Sechstbeschuldigten, sagte Pfandler. Die KD3 des Landeskriminalamts habe also den Hauseingang gefilmt, fragte Mag. Bischof. Diese Abteilung habe der SEO diesen Film gegeben, sagte Pfandler, er wisse nicht, wer ihn erstellt habe. Es habe also vor dem großen Lauschangriff schon eine Überwachung der Wohnung gegeben, fragte Mag. Bischof. Offensichtlich habe es eine Videoüberwachung gegeben, ja, meinte Pfandler. Ob die SEO auch so eine Videoüberwachung gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Die SEO habe die Videoüberwachung des Hauseingangs übernommen, gab Pfandler an.

Ob sich durch seine Maßnahme der Anfangsverdacht erhärtet habe, fragte Mag. Bischof. Die Beurteilung der akustischen Überwachung stehe ihm nicht zu, wich Pfandler aus. Die optische Überwachung sei dem Staatsanwalt übermittelt worden.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

In seinem Bericht vom 8. Mai 2008 habe er kein Wort von technischen Problemen erwähnt, stellte Dr. Stuefer fest. Dass die Maßnahme zuerst unterbrochen worden sei, sei damit gleichbedeutend, meinte Pfandler. Wer den zweiten Bericht vom 23. Mai 2008 geschrieben habe, fragte Dr. Stuefer. Der Sachbearbeiter stehe darauf, meinte Pfandler. Die Richterin las den Namen Siegfried Liszt vor. Dr. Stuefer zitierte aus dem Bericht: Die Annahme, dass [der Sechstbeschuldigte] über Straftaten spricht, bestätigte sich nicht. Stimmt, kommentierte Pfandler. Ob das eine Bewertung von Beweismaterial sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei faktisch, meinte Pfaundler. Der Bericht enthalte kein Wort zu technischen Problemen, sagte Dr. Stuefer. Er habe diese Frage bereits beantwortet, sagte Pfandler. Warum da nicht stehe, dass aufgrund technischer Probleme die Maßnahme nicht erfolgreich gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Das sei aus Sicht der SEO nicht notwendig gewesen, meinte Pfandler. Warum die Mikrophone nicht ausgetauscht worden seien, fragte Dr. Stuefer. Das sei zu risikoreich gewesen, antwortete Pfandler. Jetzt würde behauptet, man habe bei der Abhörung nichts verstanden, stellte Dr. Stuefer fest. Es hätte Zufallstreffer geben könne, sagte Pfandler. Was das gewesen wäre, fragte Dr. Stuefer. Ein Hinweis auf eine Straftat, sagte Pfandler.

Ob nicht alles Belanglose entlastend sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, meinte Pfandler. Warum nicht, fragte Dr. Stuefer nach. Belangloses würde man im täglichen Leben immer sprechen, das zu hören sei nicht Ziel der Ermittlungen gewesen, erklärte Pfandler. Ob er in Erinnerung habe, was denn gesprochen worden sei, fragte Dr. Stuefer. Er habe es sich zwar angehört, aber alles wieder vergessen, meinte Pfandler.

Ob es einen Aktenvermerk über die Gespräche mit der SOKO gebe, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Pfandler. Es gebe also einen SEO-Akt dazu, fragte Dr. Stuefer. Pfandler bejahte. Ob der Zeuge nach Ende der Maßnahme mit weiteren Ermittlungen zu tun gehabt habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, bis zum Brief von SOKO-Leiter Mag. Zwettler nicht, sagte Pfandler. Ob eine Lichtbildmappe zum Sechstbeschuldigten, seiner Wohnung und deren Umgebung erstellt worden sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Pfandler, das befinde sich im Akt. In ON 407, ergänzte die Richterin.

Ob der Zeuge wisse, wie viele verdeckte ErmittlerInnen oder Vertrauenspersonen in dieser Sache aktiv gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Ob sie das gesamte Verfahren meine, fragte Pfandler. Ja, sagte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht, meinte Pfandler. Von welchen er denn wisse, fragte Dr. Stuefer. Er habe gewusst, dass damals verdeckte Ermittlungen gelaufen seien, sagte Pfandler. Ob es dazu Aktenvermerke gebe, fragte Dr. Stuefer. Dann ersuchte sie, dass die Aktenvermerke zu den Gesprächen mit der SOKO ans Gericht übermittelt würden. Das steht Ihnen nicht zu!, warf die Richterin ein. Ich glaube schon, dass ich Akteneinsicht bei der Polizei habe, gab Dr. Stuefer zurück. Sie müsse das beantragen, sagte die Richterin. Sie habe ein Akteneinsichtsrecht, sagte Dr. Stuefer. Aber sie beantrage zusätzlich, dass die Aktenvermerke dem Gericht gegeben werden. Es sei bemerkenswert, dass nach dem über 80. Gerichtstag noch immer nicht alle Aktenteile vorliegen würden. Die Verfahrensführung obliege dem Gericht, sagte die Richterin. Ob der Zeuge Aktenvermerke zu verdeckten Ermittlungen oder der SOKO habe, fragte Dr. Stuefer. Es gebe Aktenvermerke zu Arbeitsgesprächen mit der SOKO, aber nichts zu verdeckten Ermittlungen, die hier jetzt angesprochen würden, gab Pfandler an.

Anwältin Mag. Johannides fragte, ab welchem Prozentsatz Erfolgsaussicht bei einer Machbarkeitsstudie die Maßnahme durchgeführt würde. Ab 50% würde man die Maßnahmen durchführen, sagte Pfandler.

Woher der Zeuge gewusst habe, dass der Sechstbeschuldigte der Sechstbeschuldigte sei, fragte Dr. Stuefer. Das habe er wo im Internet gelesen, sagte Pfandler. Auf welchen Internetseiten er den Prozess verfolge, fragte Dr. Stuefer. Das sei hier irrelevant, sagte Pfandler. Dr. Stuefer solle bei der Sache bleiben, sie werde emotional, warf die Richterin ein. Mag. Bischof ersuchte die Richterin den Zeugen zu bitten, nicht zurück zu fragen und die Frage zu beantworten. Er kenne den Strafantrag nicht, verfolge den Prozess aber im Internet, gab Pfandler an. Ob er im Internet Informationen zu seinen Maßnahmen gefunden habe, fragte die Richterin. Nein, meinte Pfandler, er habe schließlich auch noch andere Aufgaben. Welche Internetseiten er denn verfolgt habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, sagte Pfandler. Diese Frage sei irrelevant, unterbrach die Richterin. Dr. Stuefer sei offensichtlich in einer Phase, die nicht erbaulich sei und deshalb bekomme Mag. Johannides jetzt das Fragrecht. Ob ihr also das Fragerecht jetzt entzogen worden sei, wollte Dr. Stuefer wissen. Nein, sagte die Richterin. Dr. Stuefer fragte den Zeugen, ob er im Dienst im Internet recherchiert habe. Nein, sagte Pfandler.

Anwalt Dr. Karl wollte noch wissen, ob verdeckte ErmittlerInnen oder Vertrauenspersonen im Bereich des Zeugen eingesetzt würden. Nein, sagte Pfandler.

Pause 10:33 Uhr – 10:48 Uhr.

Erneute Fragen von Anwalt Mag. Traxler zur Beurteilungskorrektur

In ON 747 finde sich der Bericht der SEO an den Staatsanwalt, stellte Mag. Traxler fest. Darin sei die Rede von einer Beurteilungskorrektur, die vorgenommen worden sei. Was das heiße. Das beziehe sich auf das Schreiben von SOKO-Leiter Mag. Zwettler, sagte Pfandler, dieser habe diesen Terminus verwendet. Wieso er diesen Brief dann nicht an Mag. Zwettler geschickt habe, fragte Mag. Traxler. Er habe das an beide geschickt, sagte Pfandler. Was denn da korrigiert worden sei, wollte Mag. Traxler wissen. Die SOKO sei der Meinung gewesen, sagte Pfandler, dass die Gespräche auszuwerten seien. Das sei dann gemacht worden. Es handle sich um keine Beurteilungskorrektur. Er habe aber dieses Wort verwendet, warf Mag. Traxler ein. Das stamme von Mag. Zwettler, sagte Pfandler. Die Richterin las dann Pfandlers Bericht vor. Darin stand, dass ein Verrutschen der Mikrophone eine verminderte Sprachqualität verursacht haben könnte.

Weitere Fragen von Anwalt Mertens

Ob die SOKO in ihren Gesprächen mit dem Zeugen andere Überwachungsmaßnahmen erwähnt habe, fragte Mertens. Beim Erstgespräch und danach sei eine Internetüberwachung im Gespräch gewesen, sagte Pfandler. Das sei aber nicht von der SEO sondern von einer anderen Dienststelle abgewickelt worden. Ob er wisse, ob es zu dieser Internetüberwachung gekommen sei, fragte Mertens. Das könne er nicht sagen, meinte Pfandler.

Wiederum Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Das Wort Beurteilungskorrektur, das der Zeuge in seinem Bericht vom 11. August 2008 verwendet habe, könne sich nicht auf die Verschriftung beziehen, weil im Text die Rede von Korrektur und Verschriftung gewesen sei, stellte Mag. Bischof fest. Bis dahin habe es keine Verschriftung gegeben, sagte Pfandler. Was er also mit Beurteilungskorrektur gemeint habe, fragte Mag. Bischof. Er habe sich auf das Urteil bezogen, dass keine be- oder entlastenden Hinweise gefunden worden seien, sagte Pfandler. Und das habe korrigiert werden sollen, fragte Mag. Bischof nach. Das habe die SOKO nicht beurteilt, der Begriff sei mehrdeutig, sagte Pfandler. Was die Korrektur einer Beurteilung sei, sei eindeutig, sagte Mag. Bischof. Wie Sie wollen, antwortete Pfandler, es sei aber keine Veränderung passiert, es habe nur eine Verschriftung gegeben. Was die Verschriftung an der Beurteilung denn korrigiert habe, fragte Mag. Bischof. Die Einschätzung müsste doch gleich bleiben. Die Verschriftung sei von einzelnen BeamtInnen entschieden worden, sagte Pfandler.

Ob der Zeuge glaube, dass die Qualität der akustischen Überwachung berichtspflichtig sei, fragte Mag. Bischof. Aus unserer Sicht nicht, sagte Pfandler. Ob er eine Erklärung dafür habe, dass die SOKO erst im Juli eine Beurteilungskorrektur gefordert habe, obwohl die SOKO alles live wahrgenommen habe, fragte Mag. Bischof. Da müsse der Anwalt die SOKO fragen, sagte Pfandler. Ob sich jemand von der SOKO vor Ort über die Tonqualität beschwert habe, fragte Mag. Bischof. Die Qualität habe den Vorstellungen der SOKO-BeamtInnen nicht entsprochen, sagte Pfandler, aber man habe eben noch die Hoffnung auf eine Änderung gehabt. Die Richterin sagte, dass man offensichtlich gehofft habe, dass sich die Störung von selbst auflösen würde. Ja, sagte Pfandler, auch gute Techniker können so etwas nicht entscheiden. Das sei nachvollziehbar, sagte die Richterin. Für die Verteidigung nicht, meinte Mag. Bischof. Ob der Zeuge dem Staatsanwalt berichtet hätte, dass die SEO aus technischen Gründen dem Auftrag nicht nachkommen habe können. Die SEO habe den Auftrag erfüllen können, sagte Pfandler. Also sei die Tonqualität ausreichend gewesen, fragte Mag. Bischof. Aus seiner Sicht schon, antwortete Pfandler. Ob er deshalb nicht die Mikrophone ausgetauscht habe, weil aus seiner Sicht die Überwachung sinnvoll möglich gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Der Tausch hätte ein zu hohes Risiko bedeutet, sagte Pfandler. Die Aktion hätte aufgedeckt werden können.

Ob beim Erstgespräch im Jänner 2008 von der SOKO gesagt worden sei, wie lange die Ermittlungen bereits laufen würden, fragte die Richterin. Das sei kurz Thema gewesen, sagte Pfandler, dass die Ermittlungen schon 2007 seit Monaten gelaufen seien.

Man könne immer sagen, meinte Mag. Bischof, dass alles zu komplex sei, aber wie genau sei die Risikoabwägung vorgenommen worden. Die Ermittlungen hätten möglicherweise nicht mehr fortgesetzt werden können, sagte Pfandler. Wieso, fragte Mag. Bischof. Ob das Risiko nicht dem bei der Installation entsprochen hätte und dann das Risiko schon zu Beginn zu groß gewesen wäre. Das sei die Vermutung von Mag. Bischof, warf die Richterin ein. Um meine Verteidigungsrechte ausüben zu können …, begann Mag. Bischof zu sprechen und die Richterin sagte, sie verstehe schon. Das erste Eindringen sei genau das gleiche Risiko wie der Mikrophontausch gewesen, sagte Mag. Bischof. Jedes weitere Eindringen in die Wohnung hätte das Risiko erhöht, sagte Pfandler. Er sei also lieber 2 ½ Wochen vor einem rauschenden Empfänger gesessen, fragte Mag. Bischof. Wir haben etwas gehört, sagte Pfandler.

Weitere Fragen von Anwältin Dr. Stuefer

Dr. Stuefer wies darauf hin, dass in ON 200, Seite 1, ein Ersuchen um die Machbarkeitsstudie angeführt sei. Diese existiere auch noch, warf Pfandler ein. Im Akt sei sie nur erwähnt, aber nicht vorhanden, sagte Dr. Stuefer. Ob er für diese Studie in die Wohnung des Sechstbeschuldigten eingedrungen sei. Nein, sagte Pfandler. Woher habe er die Raumaufteilung der Wohnung gekannt, fragte Dr. Stuefer. Das unterliege der Amtsverschwiegenheit, sagte Pfandler. Ob er selbst in der Wohnung gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Amtsverschwiegenheit, sagte Pfandler. Ob es nicht private Räume gebe, die nicht von der Polizei überwacht werden dürften, fragte Dr. Stuefer. Nur der Beichtstuhl, sagte Pfandler. In wieweit der Rechtsschutzbeauftragte informiert worden sei, fragte Dr. Stuefer. Er habe die entsprechenden Unterlagen erhalten, sagte Pfandler. Ob es dazu einen Bericht gebe, fragte Dr. Stuefer. Der Rechtsschutzbeauftragte verfasse diesen für das Parlament und das Justizministerium, sagte Pfandler.

Wie viele nicht-betroffene Personen mitüberwacht worden seien, fragte Dr. Stuefer. Etwa 60, gab Pfandler an. Wie viele § 278a – Straftaten er mit seiner Maßnahme habe ermitteln können, fragte Dr. Stuefer. Das sei nicht seine Kompetenz, sagte Pfandler, seine Überwachungsmaßnahmen seien nur ein Teil der gesamten Ermittlungen gewesen.

Fragen von Anwalt Dr. Karl zur Internetüberwachung

Er habe von einer Internetüberwachung gesprochen, sagte Dr. Karl. Was dazu die Anforderung gewesen sei. Es habe sich um die mögliche Überwachung eines Internetanschlusses gehandelt, sagte Pfandler. Um die Überwachung eines Emailaccounts oder um eine Überwachung des Computers vor Ort, fragte Dr. Karl. Um beides, sagte Pfandler. Ob es dazu gekommen sei, fragte Dr. Karl. Nicht von der SEO, sagte Pfandler. Wer sonst, fragte Dr. Karl. Die Abteilung 4.1b oder die SOKO oder eine andere Stelle, sagte Pfandler. Wer so eine Maßnahme anordne, fragte die Richterin. Der Staatsanwalt, sagte Pfandler. Ob es so eine Maßnahme gegeben habe, fragte die Richterin den Staatsanwalt. Nein, sagte dieser.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch wollte vom Zeugen wissen, was in dessen Augen entlastend gewesen wäre. Der Zeuge habe gesagt, entlastend sei es, wenn herausgekommen wäre, dass jemand anderer die Straftaten begangen habe. Ob das bedeute, dass er, Pfandler, es für entlastend gehalten hätte, hätte der Sechstbeschuldigte gesagt, nicht er sondern Karl Huber habe diese oder jene Straftat begangen? Das sei nur ein Beispiel gewesen, meinte Pfandler. Was, konkret, der Sechstbeschuldigte sagen hätte müssen, damit er, Pfandler, das als entlastend empfunden hätte, fragte DDr. Balluch. Was verschriftet werde, habe nicht er entschieden, sagte Pfandler. Die Richterin sagte, diese Frage sei schon gestellt worden. Ob das nicht stimme, fragte sie dann Pfandler. Dieser sagte ja, diese Frage sei schon gestellt worden. Einem so vertrauenswürdigen Zeugen glauben wir doch gerne, sagte DDr. Balluch. Die Richterin unterbrach und sagte, dass auf diese Art und Weise nicht gefragt werden dürfe, dass es sich um eine Wiederholung und ein ungebührliches Verhalten handle und dass DDr. Balluch für den Rest des Tages des Saals verwiesen werde, wenn er noch einmal eine solche Frage stelle.

DDr. Balluch fragte dann den Zeugen, ob ihm ein Beispiel für ein Gespräch einfalle, das der Sechstbeschuldigte hätte führen müssen, um sich bzgl. des Vorwurfs von § 278a zu entlasten. Er habe bereits ein Beispiel genannt, meinte Pfandler. Sein Beispiel habe sich auf konkrete Straftaten aber nicht auf § 278a bezogen, stellte DDr. Balluch fest. Er wolle also wissen, fuhr DDr. Balluch fort, ob dem Zeugen ein entlastendes Beispiel für § 278a einfalle. Dazu fällt mir kein Beispiel ein, sagte Pfandler.

Fragen von DI Völkl

DI Völkl beantragte, die Richterin möge an das Innenministerium eine Anfrage bzgl. der vorhin angesprochenen Internetüberwachung machen.

DI Völkl stellte dann fest, dass nicht alle Gespräche des Sechstbeschuldigten verschriftet worden seien. Wenn er von einer Party gesprochen habe, ob das weder als entlastend noch als belastend eingestuft worden sei. Das könne irrelevant sein, meinte Pfandler. Ob er denn über den Gesamtsachverhalt Kenntnisse gehabt habe, fragte die Richterin. Beim ersten Gespräch sei davon gesprochen worden, aber nicht über alles, meinte Pfandler.

Am 2. Mai sei alles fertig für den großen Lauschangriff gewesen, sagte DI Völkl. Also habe die Installation vorher stattgefunden. Die Mikrophone seien zwischen 17. April und 2. Mai installiert worden, bestätigte Pfandler. Wann erstmals die Wohnung des Sechstbeschuldigten betreten worden sei, fragte DI Völkl. Amtsverschwiegenheit, sagte Pfandler. Ob das Mikrophon vorher getestet worden sei, fragte DI Völkl. Nein, sagte Pfandler. D.h. beim ersten Einschalten habe man gleich mit der Überwachung begonnen, fragte DI Völkl. Ja, sagte Pfandler. Wo sich die vollständigen Originalaufnahmen befinden würden, fragte DI Völkl. Bei mir, sagte Pfandler.

Er habe gesagt, dass ein wiederholtes Eindringen in die Wohnung ein Risiko für die BeamtInnen gewesen sei, stellte DI Völkl fest. Er habe damit aber nicht gemeint, dass der Sechstbeschuldigte die BeamtInnen angegriffen hätte. Die SEO-BeamtInnen würden sich wie EinbrecherInnen verhalten, sagte Pfandler, es gebe daher auch die Möglichkeit, dass sie physisch angegriffen würden. Sie sind Einbrecher!, warf der Sechstangeklagte ein. Ja, aber legitime Einbrecher, meinte Pfandler.

Das Mikrophon sende zu einer Relaisstation und von dort würden die Daten zu einer Kommandozentrale geschickt, fragte DI Völkl. Ja, sagte Pfandler, es seien zwei Einheiten nötig. Ob es stimme, dass die erste Funkstrecke unverschlüsselt sei und die zweite verschlüsselt, fragte DI Völkl. Nein, sagte Pfandler, beide Funkstrecken seien verschlüsselt. Warum man keine Kabelübertragung gewählt habe, fragte DI Völkl. Das sei in dieser Situation nicht möglich gewesen, sagte Pfandler.

Ob es technische Möglichkeiten gebe, technische Überwachungsmaßnahmen unmöglich zu machen, fragte die Richterin. Ja, sagte Pfandler, es gebe Jammer für verschiedene Bereiche.

DI Völkl verwies auf ON 407, Seite 3. Dort stehe, dass die zweite Funkstrecke verschlüsselt und drahtgebunden gewesen sei. Ob Leitung oder Funk, beides würde verschlüsselt, sagte Pfandler. DI Völkl beantragte die Verlesung des ersten Absatzes dieses Berichts. Die Richterin las vor. Dort war die Rede von einer direkten digitalen Übertragung von 2 Mikrophonen und dann einer drahtgebundenen verschlüsselten Übertragung. Hier stehe also, sagte DI Völkl, dass nur die zweite Etappe verschlüsselt gewesen sei. Jeder Mensch hätte also die erste Etappe mithören können. Wie das nun gewesen sei, fragte die Richterin. Alles sei nur verschlüsselt übertragen worden, sagte Pfandler.

Ob die technischen Probleme durch einen Jammer entstanden sein könnten, fragte DI Völkl. Das könne er nicht ausschließen, sagte Pfandler, aber es habe auch zufällig sein können.

Ob er also aus Datenschutzgründen verschlüsselt habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte Pfandler.

Zwei Fragen des Zehntangeklagten

Die Entscheidung für die Verschriftung sei also bei der SOKO gelegen, sagte der Zehntangeklagte. Ob die SOKO gesagt hätte, dass das oder jenes verschriftet gehören würde. Nein, sagte Pfandler. Erst Mag. Zwettler habe also eine Beurteilungskorrektur verlangt, meinte der Zehntangeklagte. Das sei oft so, sagte Pfandler.

Fragen von Harald Balluch

Ob die Machbarkeit die technische Umsetzung der Maßnahme betroffen habe, fragte Balluch. Ja, sagte Pfandler. Ob es also nicht um die Relevanz der Maßnahme für die Ermittlung im Vergleich zum Risiko gegangen sei, fragte Balluch. Was das Risiko betreffe schon, meinte Pfandler. Wer denn bewertet habe, ob das Risiko durch die Wichtigkeit der Maßnahme aufgewogen wurde, fragte Balluch. Die Risikoentscheidung sei von der SEO getroffen worden, sagte Pfandler. Was denn 50 % Risiko konkret bedeute, fragte Balluch. 50 % Risiko, wiederholte Pfandler. Dass die Maßnahme zu 50 % machbar sei, fragte Balluch. Ja, sagte Pfandler. Wer auf Basis der Machbarkeitsstudie entschieden habe, die Maßnahme durchzuführen, fragte Balluch. Der Staatsanwalt hier, sagte Pfandler und deutete Richtung Mag. Handler.

Ob der Zeuge selbst die akustischen Ergebnisse mitgehört habe, fragte Balluch, und ob er dann mehr verstanden habe, als in der Verschriftung stehe. Wenn man dazu komme, verstehe man weniger, als wenn man schon lange zuhöre, sagte Pfandler. Er könne also nicht beurteilen, wie viel wirklich zu verstehen war, fragte Balluch. Wer das lange mache, verstehe mehr, wiederholte Pfandler. Ob es jene Personen verschriftet hätten, die da lange zugehört hätten, fragte Balluch. Ja, sagte Pfandler. Zu Straftaten seien keine Gespräche in der Wohnung gehört worden, sagte die Richterin. Im verständlichen Teil nicht, ergänzte Pfandler.

Welche Teile verschriftet worden seien, fragte Balluch. Mag. Zwettler habe jene Teile verschriftet sehen wollen, in denen zwischen den Angeklagten über Tierschutz gesprochen werde, sagte Pfandler.

Fragen zur gesetzlichen Verpflichtung der Polizei die Daten zu übergeben

Balluch stellte fest, dass § 136 der Strafprozessordnung vorschreibt, dass alle Ergebnisse eines großen Lauschangriffs von der Staatsanwaltschaft zu verwahren sei. Das sei ihm bekannt, sagte Pfandler. Ob das gemacht worden sei, fragte Balluch. Nein, sagte Pfandler, in Absprache mit dem Staatsanwalt nicht. So sei die Nachbearbeitung leichter möglich gewesen und abgesehen davon sei das üblich, weil es einen Datenverlust geben könnte. Sie geben die Daten nicht an den Staatsanwalt, weil der Staatsanwalt sie verlieren könnte?, fragte Balluch. Nein, meinte Pfandler, der Transport solcher Daten sei einfach gefährlich. Es gebe ja leider kein Kopierrecht laut Strafprozessordnung. Ob er damit sagen wolle, dass er nie eine Sicherheitskopie dieser Daten angelegt habe, fragte Balluch. Nein, sagte Pfandler. Ob die Daten auf CDs abgespeichert seien, fragte die Richterin. Nein, sagte Pfandler, auf einer speziellen Festplatte.

Laut Strafprozessordnung entscheide der Staatsanwalt, was verschriftet werde, sagte Balluch. Das sei ihm bekannt, meinte Pfandler. Warum das dann die SOKO und nicht der Staatsanwalt entschieden habe, fragte Balluch. Die SOKO habe die Verschriftung entschieden, der Staatsanwalt hätte ja Ergänzungen anfordern können, sagte Pfandler. Der Staatsanwalt habe also die Audiodateien nicht angefordert, fragte Balluch. Nein, sagte Pfandler. Die Richterin wollte wissen, wo man sich die Audiodateien jetzt anhören könne. Nur bei der SEO, sagte Pfandler, aber das ginge nur in einem sehr beschränkten Rahmen.

Ob die Daten verschlüsselt seien, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Pfandler. Auf welcher Rechtsgrundlage, fragte Mag. Bischof. Das diene dazu, dass sie nicht jeder Mensch lesen könne, sagte Pfandler. Ob der Zeuge also empfehlen würde, Daten zu verschlüsseln, fragte Mag. Bischof. Ich würde jedem raten, aufzupassen, was man tut, antwortete Pfandler, aber das sei nur seine persönliche Meinung.

Verstehe ich das richtig, sagte jetzt DDr. Balluch, Sie haben in Absprache mit dem Staatsanwalt wissentlich das Gesetz gebrochen und die Daten anderswo aufbewahrt als gesetzlich vorgeschrieben?. Sie bezichtigen mich einer strafbaren Handlung?, fragte Pfandler und der Staatsanwalt protestierte, dass das so nicht gehe. Er stelle lediglich eine Frage, meinte DDr. Balluch. Ob der Zeuge also das Gesetz breche, wenn der Staatsanwalt das sage, fragte DDr. Balluch. Das sei keine Straftat, glaube er, meinte Pfandler. Die Richterin unterbrach und sagte, die Angeklagten könnten dem Staatsanwalt keine Gesetzesbrüche vorwerfen. Es stehe aber klar im Gesetz, bestand DDr. Balluch auf seiner Aussage, dass der Staatsanwalt die Daten bekommen hätte müssen, weil dann hätte sie auch die Verteidigung bereits längst anhören können. Wann die Daten beim Staatsanwalt sein werden, fragte DDr. Balluch. Wenn er sie anfordere, sagte Pfandler. Sie müsse sich immer wiederholen, sagte die Richterin unwirsch, aber sie habe eh schon die Daten angefordert.

DDr. Balluch zitierte nun § 145 (1) der Strafprozessordnung, dass sämtliche Ergebnisse des großen Lauschangriffs zu übermitteln gewesen wären. Die Ergebnisse, das seien die Verschriftungen, sagte Pfandler, und die seien übermittelt worden. Dann zitierte DDr. Balluch § 134 Ziffer 5. Dort stand, dass mit Ergebnis die Bild- und Tonaufnahmen bezeichnet sei und dass diese spätestens bei Einbringen der Anklage dem Gericht übermittelt werden hätten müssen. Mag. Traxler sagte, dass Kopien zu erstellen erlaubt und nicht schwierig sei.

DDr. Balluch fragte nun, ob der Zeuge § 134 Ziffer 5 gekannt habe. Pfandler bejahte. Ob er dann diesem Gesetz entsprochen habe, fragte DDr. Balluch. Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt nicht, sagte Pfandler. Nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt wurde also dem Gesetz nicht entsprochen, fragte DDr. Balluch. Dazu verweigerte Pfandler die Antwort und berief sich auf sein Recht, Antworten verweigern zu können, wenn man sich dadurch selbst belasten würde.

Die Richterin möchte die Aktenvermerke sehen

Die Richterin fragte den Zeugen, ob es zu den Arbeitsgesprächen und Auftragsersuchen die Aktenvermerke noch gebe. Pfandler bejahte. Dann verkündete die Richterin den Beschluss, den Zeugen damit zu beauftragen, die Aktenvermerke und Auftragsersuchen dem Gericht zu übermitteln.

Fragen zur Videoüberwachung der Haustür

Der Zeuge habe gesagt, dass die SEO auch die Videoüberwachung des Hauseingangs übernommen habe, sagte Harald Balluch. Ja, gab Pfandler zu. Ob es sich da nur um Fotos oder um Videos gehandelt habe, fragte Balluch. Um Videos, sagte Pfandler. Normale Videos oder welche mit besonders guter Bildqualität, die auch als Fotos benutzt werden könnten, fragte Balluch. Das hänge immer von der Anzahl von Personen ab, die hineingingen, sagte Pfandler. Ob diese Ergebnisse vorliegen würden, fragte Balluch. Ja, sagte Pfandler.

Ob es denn eine Anordnung für die Videoüberwachung gegeben habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte Pfandler. Dann wurde der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen.

Mittagspause 12:20 Uhr – 13:07 Uhr.

Nach der Mittagspause blieben 3 weitere Angeklagte der Verhandlung fern.

Zur Möglichkeit der Verteidigung Überwachungsdateien abzuhören

Nach der Mittagspause erklärte die Richterin, dass sie 5 Minuten vorher mit der Chefin der SOKO, Sybille Geiszler, gesprochen habe. Sie habe die SOKO gefragt, wann, konkret, und wo Anhörungen durch die Verteidigung möglich sein werden. Geiszler habe geantwortet, dass daran gearbeitet würde. Das Innenministerium habe dazu gesagt, dass das eine Kostenfrage sei, die zuerst abzuklären wäre. Es gebe einen Verantwortlichen in der Abteilung IV des Innenministeriums, der diese Kostenfrage prüfe.

Dann sagte die Richterin, dass die SEO 3 DVDs mit Daten vom großen Lauschangriff dem Gericht vorgelegt habe. Sie habe sich das stichprobenartig angehört und habe sehr viel Musik vernommen, Gespräche seien kaum hörbar gewesen. Da ist nichts Brauchbares drauf, schloss die Richterin.

Stellungnahme von DDr. Balluch zum Zeugen Pfandler

Anschließend konnten die verbliebenen Angeklagten zum Zeugen Stefan Pfandler von der SEO Stellung nehmen. DDr. Balluch sagte, dass der Zeuge frei zugegeben habe, dass er in Absprache mit dem Staatsanwalt einfach gesetzwidrig die Daten seiner Ermittlungen nicht dem Gericht und damit der Verteidigung übergeben habe. Besonders erschütternd sei, dass ein derartiger Gesetzesbruch durch die Polizei überhaupt keine Konsequenzen habe, weder für die Polizei noch den Staatsanwalt. Das sei offensichtlich gängige Praxis und würde das Vertrauen der BürgerInnen in Polizei und Justiz nicht gerade stärken.

Zusätzlich habe der Zeuge ehrlich zugegeben, dass ihm nichts einfallen würde, was bzgl. § 278a entlastend gewesen wäre. Das heiße doch, so DDr. Balluch, dass bei einer Anklage nach diesem Paragraphen jedes Ermittlungsergebnis nur noch belastend oder irrelevant sei. Letzteres würde dazu führen, dass die entsprechende Ermittlung überhaupt vor der Verteidigung geheim gehalten würde. Das erkläre, warum die Ermittlungen der SOKO in diesem Verfahren in ihrer Dauer und Intensität ständig zugenommen hätten. Natürlich habe man nach einer weiteren irrelevanten (weil nicht belastenden) Ermittlung noch weitere, intensivere Ermittlungsmaßnahmen veranlasst. Unter diesen Umständen könne eine Ermittlung nach § 278a, wenn sie einmal losgetreten werde, nicht mehr gestoppt werden. Wie auch, wenn es grundsätzlich unmöglich sei, einen Entlastungsbeweis zu finden. Das erkläre auch die VGT-Lastigkeit der Ermittlungen und insbesondere der Spitzeloperationen von Danielle Durand und Esther Hofbauer.

Stellungnahme von DI Völkl

Pfandler habe zugegeben, dass die Computerverschlüsselung normal sei und habe sie persönlich sogar empfohlen. Da er, DI Völkl, nur wegen der Computerverschlüsselung angeklagt sei, sei damit alles gesagt, außer man verdächtige auch Stefan Pfandler der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.

Dann sagte DI Völkl, dass im Akt keine gültige Anordnung für die erste Woche des großen Lauschangriffs vorliege. Der Staatsanwalt warf ein, dass er dazu schon Stellung genommen habe.

Stellungnahme des Sechstangeklagten

Ab 2. Mai 2008 habe es einen großen Lauschangriff gegen seine Wohnung gegeben, ergriff der Sechstangeklagte das Wort. SEO-Leiter Pfandler habe das als Angriffsziel bezeichnet. Man sei heimlich bei ihm eingebrochen und habe Mikrophone installiert. Dass der große Lauschangriff von 3.-5. Mai unterbrochen worden sei, stehe zwar im Akt, aber dass das aus technischen Gründen notwendig gewesen sei, finde sich nirgends. Dennoch seien die Aufnahmen insgesamt verständlich genug gewesen, um zum Ergebnis zu kommen, dass sich der Verdacht nicht bestätigt habe. So stehe das jedenfalls im ersten Bericht der SEO. Diese entlastenden Fakten passten aber offenbar nicht in die Pläne der SOKO und deshalb verlangte SOKO-Leiter Mag. Zwettler eine Beurteilungskorrektur. Das beweise, dass die SOKO alles so drehe, bis es in ihr Bild passe. Es entspreche auch der Logik der SOKO, dass es grundsätzlich nichts Entlastendes geben könne.

Auffällig sei, dass der große Lauschangriff weder im polizeilichen Abschlussbericht noch im Strafantrag erwähnt werde. So hätten SOKO und Staatsanwalt wieder entlastende Fakten unter den Tisch fallen lassen.

Dieser große Lauschangriff habe eine schwer traumatisierende Wirkung auf ihn und alle seine BesucherInnen gehabt. Sie seien vom Staatsanwalt und dessen HandlangerInnen in den privatesten Äußerungen bespitzelt worden. Das würde jetzt als Kollateralschaden der Ermittlungen abgetan.

Stellungnahme von Harald Balluch

Harald Balluch sagte, dass die Bewertung der Relevanz dieses großen Lauschangriffs in der Verantwortlichkeit des Staatsanwalts gelegen wäre. Der habe das aber gesetzwidrig an die SOKO abgetreten, ohne das Ergebnis zu hinterfragen. Dann sagte Balluch, dass das Gericht sich ja die Aufnahmen angehört habe. Die Richterin bestätigte das und sagte, sie habe Musik gehört. Dazu fragte Balluch die Richterin, ob die Musik denn gut zu hören gewesen sei. Die Richterin bejahte. Dann könne das Mikrophon ja nicht zu schlecht funktioniert haben, schloss Balluch.

Verlesung des Abschlussberichts von David Richter Seiten 18-68

Vor Beginn der Verlesungen verließen auch DI Völkl und Harald Balluch den Gerichtssaal. Dann las die Richterin den Abschlussbericht von David Richter ab Seite 18, allerdings nur zusammenfassend und nicht mehr wörtlich. Zeitweise sprang sie über mehrere Seiten.

Die Richterin verlas ein Email von Richter vom 31. März 2006, in dem dieser zu Demonstrationen vor Reisebüros aufrief, die mit Fluglinien in Verbindung stünden, die Primaten für Tierversuche transportieren würden. In einem weiteren verlesenen Email schrieb Richter, er wolle von allen Kampagnen gegen Tierversuche weltweit Internetlinks erhalten, damit er diese an AktivistInnen weiterleiten könne.

Richter würde den Gutteil seiner Arbeitszeit der Kampagne gegen Pelze widmen. Er würde auch an Firmen herantreten, um sie zu einem Ausstieg aus dem Pelzhandel zu bewegen.

In einem Telefongespräch mit seiner Frau soll diese Richter von einer aggressiven Angestellten bei Kleider Bauer erzählt haben. Richter habe daraufhin gesagt, dass diese Angestellte nicht böse sondern verzweifelt sei.

Weiter sind in dem Abschlussbericht Telefongespräche von Richter mit den Geschäftsführern von Kastner&Öhler, Hugo Boss und Don Gil Donna in Graz widergegeben. Richter blieb dabei sehr höflich und bat um einen Gesprächstermin über einen Pelzausstieg. In angeführten Emails kritisiert Richter den Geschäftsführer der Vier Pfoten für seine Haltung in einem Interview zu Pelz und kündigt eine Demonstration vor einer Kürschnerei an.

In einem Abschnitt über die P&C Kampagne schreibt die SOKO im Abschlussbericht von Richter, dass dieser in diese Kampagne eingebunden gewesen sei. Dazu wurden einige Emails zitiert, in denen Richter zu Demonstrationen aufruft und vorschlägt, stumme Kundgebungen vor der Filiale mit bösen Blicken auf KundInnen durchzuführen, um deren Gewissen zu erreichen.

Auch in der Kleider Bauer Kampagne habe Richter zu Demonstrationen und zur Teilnahme an der Kampagne aufgerufen. Richter soll in der Kleider Bauer Kampagne des VGT, wie in der Kampagne gegen P&C, eine führende Rolle eingenommen haben. In einem Email wunderte sich Richter über einen Buttersäurevorfall in einer Kleider Bauer Filiale in Graz und stellte in den Raum, ob das Kleider Bauer selbst gewesen sein könnte, um die DemonstrantInnen schlecht zu machen. Es gebe jetzt jedenfalls in Graz sehr viel Stress gegen die TierschützerInnen.

In einem weiteren Abschnitt des Abschlussberichts geht es um Kampagnen gegen andere pelzführende Geschäfte wie z.B. Zara oder Boss, gegen die es aber nie Sachbeschädigungen gegeben hatte. Auch bei SPAR seien Pelze gefunden worden, soll Richter berichtet haben. Richter habe sich dann gegen diese Firmen z.T. sehr erfolgreich engagiert.

Richter habe auch laufend Recherchen gegen Nutztierbetriebe durchgeführt, er gebe AktivistInnen Verhaltensratschläge für das unbefugte Eindringen in Ställe. Insbesondere gegen den Verkauf von Eiern aus Käfighaltung habe sich Richter engagiert. Er habe mit dem VGT erreicht, dass seit Ende 2006 die Supermärkte in Österreich keine Käfigeier mehr verkaufen würden. Die SOKO kommentierte das mit den Worten: Diese erzwungene Umstellung erscheint auch problematisch, da hierorts der Verdacht besteht, dass derartig große Menschen an Bodenhaltungseiern aufgrund des in kürzester Zeit durch die Aktivitäten des VGT gesteigerten Bedarfs gar nicht geliefert werden können, was Eilieferanten zu Falschdeklarationen von Legebatterie-Eiern, insbesondere aus dem Ausland zugekauften Eiern, verleiten könnte. Und weiter: Richter versuchte darüber hinaus auch Nudelhersteller, Bäcker, Restaurants und Mensen dazu zu bewegen, auf Käfigeier zu verzichten, was ihm großteils auch gelang. Den betroffenen Firmen wurden hierbei imageschädigende Kampagnen angedroht.

Pause 14:41 Uhr – 14:56 Uhr.

Kein Hinweis auf großen Lauschangriff in Abschlussberichten

Nach der Pause sagte die Richterin, dass das Gericht das nicht verstehe, dass im Abschlussbericht des Sechstangeklagten kein Hinweis auf den großen Lauschangriff zu finden sei.

Weitere Verlesung des Abschlussberichts von Richter Seiten 69-88 und falsche Beilagen

Dann fuhr die Richterin mit der zusammenfassenden Verlesung des Abschlussberichts von Richter ab Seite 69 fort. Zunächst ging es um eine Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung, die sich mit der Herkunftsüberprüfung von Eiern beschäftige. Der VGT habe daran einen Anteil von 30,5 % gehabt. Es würde Verträge mit Lebensmittelkonzernen geben, die diese Kontrollen zulassen und finanzieren. Der VGT habe derartige Kontrollen durchgeführt. Der Abschlussbericht führt dann einige Telefongespräche über diese Kontrollen an, die zeigen sollen, dass Richter darin involviert war.

Richter habe auch in einem Email von Stickern berichtet, die man auf Produkte kleben könne, die Käfigeier enthalten und auf denen stünde, dass es sich um Tierqualprodukte handle. Bei SPAR seien Käfigeipackungen gefunden worden, die versehentlich das VGT-Logo enthalten hätten und Richter habe darin eine Chance gesehen, als Wiedergutmachung SPAR zu einem Käfigeiverkaufsausstieg zu bringen.

In weiteren Emails habe Richter von seiner Kampagne gegen die Legebatterien der Firma Wolf Nudeln gesprochen. Zusätzlich habe er gegen die Konditoreikette AIDA Demonstrationen organisiert. Die Geschäftsführung von AIDA habe der SOKO mitgeteilt, dass der Umstieg auf Bodenhaltungseier Mehrkosten von jährlich € 80.000 verursache. Richter habe auch mit den Firmen Sacher, Ströck und Ölz Kontakt aufgenommen. Die Bäckereien Auer und Sorger hätten der SOKO gegenüber angegeben, dass sie durch Tierschutzkampagnen von Richter zu einem Ausstieg aus dem Käfigeiverbrauch gebracht worden seien. Richter habe dann auch die Lieferscheine kontrolliert. Es habe auch Emailkontakt zwischen Richter und den österreichischen Mensen gegeben, in dem diese Richter Zivilklagen angedroht hätten. Die Mensen hätten auf Freilandeier umgestellt und Richter kontrollieren lassen.

Zusätzlich habe Richter von Wagerlaktionen berichtet, bei denen er in Supermärkten Einkaufswagerln mit Produkten gefüllt und diese aber dann nicht gekauft habe. Stattdessen habe er einen Protestzettel auf den Wagerln hinterlassen, dass er solange nicht mehr einkaufe, bis der Supermarkt den Handel mit Käfigeiern beende.

Dann verlas die Richterin versehentlich die Beilagen 1-13 des Abschlussberichts einer Person, gegen die die Ermittlungen bereist eingestellt worden waren. Wie sie das bemerkte, unterbrach sie die Sitzung, um die richtigen Aktenordner zu holen.

Pause 15:33 Uhr – 16:01 Uhr.

Verlesung des Abschlussberichts Richter Beilagen 1-25

Nach der Pause begann die Richterin die richtigen Beilagen des Abschlussberichts von Richter zusammenfassend zu verlesen. Beilage 1 ist ein Telefongespräch zwischen dem Siebt- und dem Zehntangeklagten über die Gründung der BAT durch DI Völkl im Jahr 2002.

Beilage 2 ist ein BAT-Sitzungsprotokoll von Jänner 2003, in dem u.a. gesagt wurde, dass der VGT sich nicht zum Antikapitalismus bekenne und deshalb als zutiefst reaktionär und als Klassenfeind zu titulieren sei.

Beilage 3 ist das Protokoll einer VGT-Sitzung über die Einführung eines objektiven Gehaltsschemas für den Verein.

Beilage 4 enthält eine Liste aller Personen, die schon einmal beim VGT angestellt gewesen sind, allerdings von der SOKO selbst zusammengestellt und deshalb, laut Angeklagten, falsch.

Beilage 5 gibt die Bearbeitung durch die Versammlungsbehörde im Dezember 2008 einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an das Innenministerium zur Untersagung von Demonstrationen in den Jahren 2006-2008 wider.

Beilagen 6-9 wurden nicht verlesen. Beilage 10 enthält eine handschriftliche Notiz, die im VGT-Büro gefunden wurde und von einer unbekannten Person stammt, über den Besuch von holländischen TierschutzaktivistInnen im VGT-Büro.

Beilagen 11-13 wurden nicht verlesen, weil sie von englischen Tierschutzaktionen handeln.

Anschließend fuhr die Richterin mit der Verlesung der Beilage 14 des Abschlussberichts von Richter fort, wurde dabei aber immer kürzer und stichwortartiger. In dieser Beilage ist ein Gespräch der SOKO mit dem Pharmakonzern Novartis auf Basis eines Befragungsformulars bzgl. Belästigung durch TierschutzaktivistInnen angegeben. Es handelte aber nicht von konkreten TierschützerInnen.

Beilage 15-25 enthalten die im Text des Abschlussberichts zitierten Telefonüberwachungsprotokolle und eine Sammlung einiger Fadinger-Emails von Richter. In einem Email, das verlesen wurde, sagte Richter: Also ich bin froh, dass es in Österreich wenig ALF-Aktivität gibt. Welche Argumente hätte der Staat gegen uns, gäbe es keine illegalen Aktivitäten? Anschläge etc. können Zeichen setzen, auch einzelne Firmen zu einer Veränderung zwingen. Aber die Sympathie der Bevölkerung, der breiten Masse, verspielt man sich dadurch. Immer noch müssen wir uns in Graz die Vorwürfe anhören, wir hätten Buttersäure versprüht. Respekt vor den Leuten, die Illegales tun und das Risiko eingehen, geschnappt und bestraft zu werden, aber: jede Woche stundenlang auf Demos zu gehen, bei Hitze und Kälte – sowie gezielte Bearbeitung (emails, Anrufe etc.) bei Firmen oder PolitikerInnen sehe ich als viel effektiver an.

Pause 17:01 Uhr – 17:18 Uhr.

Die Richterin hört die Stimme von DDr. Balluch

In der Pause sagte die Richterin, sie sei am Samstag im Stadtzentrum von Wien gewesen und habe plötzlich die Stimme von DDr. Balluch gehört. Dann habe sich herausgestellt, dass der VGT eine Informationskundgebung zur Schweinehaltung abgehalten hatte und dabei habe DDr. Balluch aus einem Lautsprecher gesprochen.

Verlesung des Rests des Abschlussberichts von Richter

Beilage 26 enthält einige Emails von Richter, in denen dieser erzählt, dass er mit einigen pelzführenden Geschäften in Graz Erfolg hatte, weil sie aus dem Pelzhandel aussteigen würden.

Beilage 27 ist ein Telefonprotokoll, in dem Richter mit einer Aktivistin darüber spricht, dass sie etwas in einem Stall machen wollen.

Beilage 28 ist ein Email von Richter an AktivistInnen, was es für Verhaltensregeln bei Recherchen in Tierfabriken gebe.

Beilage 29 ist ein Polizeibericht über die Struktur der Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung.

Beilage 30 enthält ein Telefonprotokoll zwischen Richter und einem Angestellten der Vier Pfoten über die gemeinsame Kampagne gegen ungarische Stopfentenprodukte.

In Beilage 31 findet sich ein Telefonprotokoll zwischen Richter und den Vier Pfoten. Darin sagen die Vier Pfoten, dass sie in eine gewisse Legebatterie in der Nacht nicht hineingekommen sind.

Beilage 32 ist ein Telefonprotokoll zwischen Richter und den Vier Pfoten über Legebatterierecherchen, in dessen Verlauf Faulmann im Hintergrund über die scheiß Kiberer vom Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung schimpft, die vielleicht zuhören könnten.

Um 18:04 Uhr beendete die Richterin die Verlesung des Abschlussberichts von Richter.

Die Richterin verlas dann einige Stellen aus der Beilage 33 des polizeilichen Abschlussberichts von Faulmann, die alle gefundenen BAT-Sitzungsprotokolle 2003-2008 enthält.

Pause 18:39 Uhr – 18:56 Uhr.

Verlesung der restlichen Abschlussberichte von Springer und der Achtangeklagten

Anschließend blätterte die Richterin ab Beilage 23 bis zum Ende den polizeilichen Abschlussbericht von Springer in wenigen Minuten durch. Ähnlich verfuhr sie mit dem Rest des Abschlussberichts der Achtangeklagten. Beilage 3, sagte die Richterin, werde nicht in den Akt aufgenommen, weil sie von der Kampagne gegen C&A handle. Dann sagte die Richterin, dass der Strafregisterausdruck von der Achtangeklagten leer sei. Anwalt Mertens beantragte, dass die Einvernahme von einem ehemaligen Mitarbeiter von Escada aus Beilage 8 nicht in den Akt aufgenommen werde. Die Richterin sagte dazu, dass sie das nicht verstehe, dass es sich in dieser Einvernahme nicht um strafbare Handlungen drehe.

Dann wollte die Richterin die Rede der Achtangeklagten bei der Escada-Aktionärsversammlung in München vorlesen. Mertens sprach sich nicht dagegen aus. Also wurde diese Rede aus dem Aufnahmeprotokoll verlesen. Darin sprach die Achtangeklagte über die Grausamkeit des Pelzhandels und dass es eine Kampagne gegen Escada gebe, weil die Geschäftsleitung Pelz verkaufe.

Ende 20:34 Uhr.

1 Kommentar

Hier ein bisserl lügen, dort ein wenig das Gesetz zurechtbiegen oder gleich ignorieren, was solls, uns kann ja nix passieren. Und so geben Staatsanwalt, SOKO und letzendlich auch die Richterin dem Begriff Willkür eine ganz neue Bedeutung, frei nach Pippi Langstrumpf:

Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt.

Oder wie doch ein gewisser Gutachter Schweiger treffend meinte:

Der überwiegende Teil, vielleicht sogar alle, aber welche genau, weiß ich nicht.