Tierschutzprozess 66. Tag
Mittwoch 26. Jänner 2011
Inhalt:
Heute wurde die Befragung des Sachverständigen Prof. Josef Troxler vom Institut für Tierschutz und Tierhaltung der veterinärmedizinischen Universität Wien begonnen. Er hat ja bereits sein Sachverständigengutachten zur Frage, ob die Befreiung von Schweinen aus einer Tierfabrik Tierquälerei war, vorgestellt. Sein Ergebnis war, dass es durch die Befreiung zu nicht nur kurzfristigen Schmerzen, Leiden und Schäden gekommen sei. Diese Nachteile der Schweine hätten sich daraus ergeben, dass sie nach Ansicht des Sachverständigen einerseits Hunger gelitten hätten, obwohl sie in die Tierfabrik zurückgehen konnten, um dort zu essen. Und zweitens hätte es Rangkämpfe zwischen einigen Tieren gegeben. Das würde den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen.
Es ist natürlich von vornherein eine absichtlich provokant angelegte Anklage, Tierquälerei gegen TierschützerInnen. Entsprechend entwickelte sich auch die Befragung. Sowohl der Sachverständige als auch die Richterin wollten jede Kritik an der Haltung in Tierfabriken verhindern bzw. herunterspielen oder negieren. Das Argument der Verteidigung war klar: selbst wenn aufgrund der Befreiung einzelne Tiere miteinander gerauft und sich dadurch verletzt haben sollen, so hat die Aktion die Tiere aus den furchtbar tierquälerischen Bedingungen in der Tierfabrik befreit. Unter dem Strich sah die Verteidigung darin eine Verbesserung für die Tiere und damit keine Tierquälerei. Auch das Argument Hunger
des Sachverständigen wurde durch die Fragen der Verteidigung relativiert. Da sowohl draußen auf der Wiese als auch in der Tierfabrik aufgrund von aufgerissenen Nahrungssäcken im Vorraum und dem Nahrungsangebot in den Buchten bei weitem genug Nahrung im Nahbereich aller Tiere vorhanden war, könne davon ausgegangen werden, dass sich die hungrigen Tiere auch ernährt haben. Die Befreiungsaktion habe dadurch sogar dazu beigetragen, dass die Tiere keinen Hunger leiden mussten.
Ein weiteres Thema des heutigen Tages war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Sachverständigen. Es stellte sich heraus, dass der Sachverständige von der Gunst von SchweinefabriksbetreiberInnen abhängig ist, um seine Forschung zur Schweinehaltung zu betreiben. Er musste nämlich Tierfabriken finden, die ihn seine Untersuchungen durchführen ließen. Daher könne er die Schweineindustrie nicht einfach vor den Kopf stoßen und müsse ein gegen den Tierschutz gerichtetes Gutachten schreiben. Die Richterin wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass es nur um diesen einen Schweinebetrieb ginge und der Sachverständige in diesem keine Forschungsprojekte laufen habe. Natürlich griff dieses Argument zu kurz, aber die Richterin wollte sich offensichtlich keinen zweiten Sachverständigen in dieser Sache abschießen lassen.
Am heutigen Prozesstag waren wieder rund 30 PolizeischülerInnen und etwa 20 BesucherInnen im Gerichtssaal anwesend. 5 der Angeklagten fehlten wegen Krankheit. Die Richterin eröffnete die Sitzung um 9:06 Uhr.
Antrag auf Vertagung der Einvernahme des Sachverständigen
Der Gerichtstag begann damit, dass DI Völkl das Interview von Danielle Durand
am Tierrechtstreffen in Appelscha in Holland, das sie DDr. Balluch für Radio Orange gegeben hatte und das am Vortag vorgeführt worden war, als CD vorlegte.
Die Richterin verkündete, dass der vierte Tag der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand
für den 3. Februar 2011 vorgesehen sei. Dann verteilte die Richterin den Bericht eines weiteren Spitzels, eine sogenannte Vertrauensperson mit dem Kürzel VP 481. Sie habe diesen Bericht am Vortag, dem 25. 1. 2011, um 10:26 Uhr erhalten. Sie wolle auch diesen Bericht in das Verfahren einbringen.
Anwalt Martens beantragte, die Einvernahme des Sachverständigen Prof. Troxler zu vertagen. Er habe das Protokoll zu dessen letzter Einvernahme nicht bekommen. Die Richterin sagte, das Protokoll sei aber um Mitternacht an die Anwaltskanzleien verschickt worden. Dann unterbrach sie die Sitzung, um über den Antrag nachzudenken.
Pause 9:20 Uhr – 9:29 Uhr.
Nach der Pause sagte die Richterin, dass das Gutachten des Sachverständigen Prof. Troxler sowohl schriftlich als auch mündlich eingebracht worden sei und dass das Protokoll seiner letzten Einvernahme noch vor Sitzungsbeginn zugestellt worden sei. Anwalt Dr. Karl warf ein, er habe das Protokoll erst heute bis 8 Uhr früh bekommen. Die Richterin sagte, der Antrag auf Vertagung werde abgelehnt.
Hat der Sachverständige Sauenplaner und Stallbuch benutzt?
Nachdem der Staatsanwalt erklärt hatte, dass er keine Fragen habe, ergriff Mertens das Wort. Was die Grundlagen seines Gutachtens gewesen sei, wollte der Anwalt wissen. Der Sachverständige habe das bereits am 6. 12. 2010 gesagt, warf die Richterin ein, Das sei eine Wiederholung und daher nicht zugelassen.
Dann fragte Mertens, ob der Sachverständige für sein Gutachten den Sauenplaner verwendet habe. Ja, sagte der Sachverständige. Das sei aber im Gutachten nicht erwähnt, meinte Mertens. Unter den Gerichtsunterlagen sei der Sauenplaner dabei gewesen, meinte der Sachverständige. Ob das in den Quellen zu seinem Gutachten angeführt sei, fragte Mertens. Er habe den Sauenplaner verwendet und überprüft, sagte der Sachverständige. Der Sachverständige habe bereits alles klar erklärt, meinte die Richterin.
Der Sauenplaner sei wesentlich, um die Todesrate in dem fraglichen Schweinebetrieb zu bestimmen, erklärte Mertens. Es gebe keinen Hinweis, dass der Sachverständige diese Information verwendet habe. Es gehe hier nur um die Frage, ob die Freilassung der Schweine eine Tierquälerei war, sagte die Richterin. Der Sauenplaner sei relevant, warf Mertens ein. Er sei sowieso einbezogen worden, behauptete die Richterin. In welcher Ordnungsnummer sich das im Akt befinde, fragte Mertens. Ich orte eine außergewöhnliche Art der Verteidigungsstrategie, den Rechtsstaat zu strapazieren
, sagte die Richterin drohend. Dagegen verwehre er sich, sagte Mertens empört. Er solle Fragen an den Sachverständen stellen, sagte die Richterin.
Ob er die Stallbuchaufzeichnungen für sein Gutachten zugezogen habe, fragte Mertens. Nein, sagte der Sachverständige, er habe keine vorgenommen. Ob er welche eingesehen habe, fragte Mertens.
Noch einmal: Vorstellung des Gutachtens
Die Richterin unterbrach an dieser Stelle und sagte zum Sachverständigen, er solle sein Gutachten noch einmal vorstellen. Er habe sich den betroffenen Schweinebetrieb angeschaut, sagte der Sachverständige und habe die Unterlagen gesichtet, u.a. den Sauenplaner, das Tierarztjournal und die Wetterdaten. Seine Schlussfolgerung sei gewesen, dass das Öffnen der Türen eine neue unübliche Situation für die Schweine ergeben habe. Dadurch habe es Auseinandersetzungen zwischen den Schweinen und Schäden gegeben. Letztere hatten ihre Ursache in Rangkämpfen, Verletzungen an Buchtentüren und manche seien alte Verletzungen gewesen. Durch die Rangkämpfe seien Stress, Schmerzen und Schäden aufgetreten. Die Böden hätten keine Verletzungen verursacht. Die Temperatur draußen sei auch nachts nicht kritisch niedrig geworden. Diese Freilassung sei aber keine Aussetzung gewesen. Da sich in der Früh die Fütterung verzögert habe, sei es zum Teil zu Hungerperioden gekommen.
Wie viele der Schweine Hunger gelitten hätten, fragte die Richterin. Die Mastschweine zwischen 35-100 kg, sagte der Sachverständige. Wie viele Schweine das seien, fragte die Richterin. Die Anzahl könne er nicht nennen, meinte der Sachverständige, manche hätten auch draußen etwas essen können. Es handle sich vielleicht um 200 Schweine.
Was aus den Tierarztaufzeichnungen zu schließen sei, fragte die Richterin. Einige Schweine seien wegen zu geringer Gewichtszunahme nach dem Vorfall ausgeschieden worden und es habe Spuren von Verletzungen bis 1 ½ Monate nach der Freilassung gegeben, meinte der Sachverständige.
Welche Verletzungen durch die Rangkämpfe aufgetreten seien, fragte die Richterin. Rangkämpfe seien normal und würden im Rahmen des Aggressionsverhaltens immer wieder auftreten, sagte der Sachverständige. Verletzungen würden sich dabei an den Ohren, dem Kopf, dem Hals und der Schulter ergeben. Wenn die unterlegenen Tiere nicht ausweichen können, dann würde es auch schwerere Verletzungen geben. Die Verletzungen würden nach wenigen Tagen abheilen. Bei Rangkämpfen erhöhe sich auch der Stress. Auch bei der späteren Mischung von Schweinegruppen könne es zu Rangkämpfen gekommen sein, die in normalen Tierfabriken nicht üblich wären, weil dort die Gruppen ab einem gewissen Alter zusammenblieben.
Die Verteidigung argumentiere, die Ursache für die Verletzungen sei nicht die Freilassung, sondern die Haltung in der Tierfabrik, sagte die Richterin. Bei Rangkämpfen könnten durch die Böden Verletzungen entstehen, meinte der Sachverständige, das sei aber beim Augenschein nicht zu sehen gewesen. Auf den vorliegenden Fotos würden Schäden an den Tieren zu sehen sein, und zwar flächenhafte Schürfwunden und angebissene Schwänze. Das seien aber Schäden ohne Zusammenhang zur Freilassung, die seien schon vorher durch die Haltung in der Tierfabrik entstanden.
Es habe tote Schweine gegeben, die aber nicht obduziert worden seien, sagte die Richterin. Die Todesursache sei daher unklar. Das stimme, meinte der Sachverständige, ob Stress die Ursache gewesen sei, sei unbekannt. Was er zum Verletzungsbild sagen könne, fragte die Richterin. Im Tierarztprotokoll seien Verletzungen durch Rangkämpfe beschrieben, sagte der Sachverständige, und ein Tierarzt könne so etwas entscheiden. Im Tierarztprotokoll würden sich keine Beschreibungen von Verletzungen durch die Haltung finden, das finde sich nur auf den Fotos.
Zuordnung von Verletzungen aufgrund von Rangkämpfen
Welche Verletzungen er aufgrund welcher Unterlagen eindeutig Rangkämpfen zuordnen könne, fragte Mertens. Im Tierarztprotokoll würden sich Verletzungen an Kopf und Schulter sowie Beinschäden durch Rangkämpfe finden, sagte der Sachverständige. Es gebe aber keine objektiven Fakten zu den Bildern. Aufgrund seines Fachwissens wisse er, dass es bei Gruppenzusammenführungen zu Rangkämpfen komme. Die Schäden seien aber nicht dramatisch.
Ob er den Tierarzt für objektiv halte, fragte Mertens. Das sei eine Beweiswürdigung, fuhr die Richterin dazwischen. Ob es auch Rangordnungskämpfe in den Buchten gebe, fragte Mertens. Wenn die Schweine die Buchten wechseln würden schon, sagte der Sachverständige.
Verletzungs- und Mortalitätsrate im Normalbetrieb
Wie große die Verletzungs- und Mortalitätsrate der Schweine in diesem Betrieb vor der Freilassung gewesen sei, fragte Mertens. Er habe das den Besitzer gefragt, sagte der Sachverständige und wollte weitersprechen, wurde aber von der Richterin mit den Worten dauernde Wiederholung!
unterbrochen. Er habe den Sauenplaner angeschaut, fuhr der Sachverständige fort, und es gebe immer wieder Ausfälle wegen Fundamentschäden und ungenügenden Tageszunahmen. Die Ursachen dafür dürften die Genetik der Schweine und Wachstumsstörungen sein. Der Sauenplaner handle aber nur von Sauen, die für die Zucht verwendet würden, also nicht von Mastschweinen. Der Besitzer habe behauptet, dass wegen der Freilassung doppelt so viele Schweine wie sonst ausgeschieden seien. Die Todesrate sei ihm, dem Sachverständigen, nicht bekannt.
Ob er Unterlagen der Tierkörperverwertung bzgl. dieses Betriebs vor der Freilassung angesehen habe, fragte Mertens. Es gebe keine Aufzeichnungen von Verletzungen vor der Freilassung, sagte der Sachverständige. Mertens beantragte dann die Ergänzung des Gutachtens in dieser Hinsicht, d.h. durch Zuziehung der Aufzeichnungen aus der Tierköperverwertung. Der Sachverständige habe aber gesagt, meinte die Richterin, dass es keine Aufzeichnungen zu den Verletzungen im normalen Betrieb gebe. Ob der Tierarzt nicht solche Aufzeichnungen habe, fragte Mertens jetzt den Sachverständigen. Dieser meinte, er wisse das nicht.
Freilassung Bucht für Bucht?
Mertens fragte dann, ob es möglich sei, dass die Schweine Bucht für Bucht herausgelassen worden seien und sich erst im Freien begegneten. Am Tag seien nur 40 Schweine außerhalb der Tierfabrik angetroffen worden, sagte der Sachverständige. Die anderen könnten wieder reingegangen sein, meinte Mertens. Sie wären sich trotzdem begegnet und hätten gekämpft, behauptete der Sachverständige.
Was ist der Beweis für Verletzungen?
Es gab keine eindeutigen Verletzungen, die sie gesehen haben
, stellte Mertens fest. Ich kann das nicht nachvollziehen
, warf die Richterin ein. Der Sachverständige habe angegeben, dass alle Nachweise von Verletzungen, von denen er wisse, nur aus Aussagen des Tierarztes stammen würden.
Verhältnis der Schmerzen im Normalbetrieb zu den Schmerzen durch die Freilassung
Wie hoch die Schmerzen im Normalbetrieb gewesen seien, fragte Mertens. Mein Auftrag war nur, zu klären, ob durch die Freilassung zusätzliche Schmerzen aufgetreten sind
, sagte der Sachverständige. Die Tiere seien doch eine zeitlang im Freien gewesen und hätten dadurch weniger Schmerzen gehabt, meinte Mertens. Man müsse also die Erleichterung durch die Freiheit mit dem Zusatzschmerz durch Rangkämpfe abgleichen. Er habe in allen Buchten Beschäftigungsmaterial gesehen, meinte der Sachverständige. Die Vollspaltenböden des Betriebs, gab er dann zu, könnten aber Beinprobleme bringen, das sei in solchen Tierfabriken üblich.
Hätte es nicht sowieso Rangkämpfe gegeben?
Mertens wollte noch wissen, ob auch Schweine freigelassen worden seien, die kürzlich vorher umgruppiert worden waren. Nein, sagte der Sachverständige, die Schweine seien nicht in dieser Phase gewesen. Ob er seinen Besuch in dieser Schweinefabrik angekündigt habe, fragte Mertens. Ja, natürlich, meinte der Sachverständige.
Pause 10:30 Uhr – 10:46 Uhr.
Ob er ausschließen könne, dass es direkt vor der Befreiung Umgruppierungen gegeben habe, fragte Mertens nach der Pause. Das sei eine Wiederholung, rief die Richterin dazwischen. Er habe in seinem Gutachten zwar von Umgruppierungen gesprochen, führte der Sachverständige aus, er habe aber nichts dazu gesagt, was vor der Befreiung geschehen sei.
Filme beweisen Leiden der Schweine im Normalbetrieb dieser Tierfabrik
Welche Schmerzen bei dieser Tierfabrik im Normalbetrieb auftreten würden, fragte Mertens. Es habe Beschäftigungsmaterial gegeben, behauptete die Richterin. Einen Monat vor dem Besuch des Sachverständigen habe es aber nachweislich kein Beschäftigungsmaterial in diesem Betrieb gegeben, sagte Mertens. Es gebe einen Film, der das beweise. Es gehe nur darum, ob die vom Tierarzt festgestellten Verletzungen ursächlich mit der Freilassung in Zusammenhang stünden, sagte die Richterin. Da mischte sich Anwalt Dr. Karl ein und sagte, dass der Zustand in dieser Schweinefabrik im Normalfall sehr relevant sei. Mertens beantragte die Vorführung des Films, um die schrecklichen Zustand im Normalbetrieb dieser Schweinefabrik zu belegen. Diese Schweinefabrik würde notwendigerweise Schmerzen hervorrufen, die die Schmerzen durch die Freilassung bei weitem übersteige.
Woher dieser Film stamme, fragte die Richterin misstrauisch. Von den Vier Pfoten, sagte Faulmann. Was darauf zu sehen sei, wollte die Richterin wissen. Extreme Fundamentsverletzungen, Beinverletzungen, alle Verletzungen, die im Bericht des Tierarztes als angebliche Verletzungen durch Rangkämpfe bezeichnet würden. Man sehe auch Schwellungen an den Extremitäten, starke Striemen und Kratzspuren sowie Bissverletzungen. Zusätzlich abgebissene und angebissene Ohren und blutige Verletzungen. Der Film beweise auch, an welchem Ort und zu welcher Zeit er aufgenommen worden ist, indem eine aktuelle Zeitung ohne Schnitt ins Bild gehalten werde und indem Dokumente im Bild zeigen, dass es sich um diese Schweinefabrik handle.
Das zeige nicht die Situation damals zum Zeitpunkt der Freilassung, meinte die Richterin. Der Sachverständige sei aber selbst erst ein Jahr nach der Freilassung dort gewesen und schreibe in seinem Gutachten, dass der Betrieb unverändert sei, sagte Faulmann. Warum er das geschrieben habe, fragte die Richterin den Sachverständigen. Er habe den Besitzer gefragt, sagte dieser. Unveränderter Betrieb bedeute eine unveränderte Haltung, stellte Faulmann fest. Es gebe einen Unterschied der Schäden durch Rangkämpfe und der Schäden durch Verletzungen, sagte der Sachverständige.
Die Richterin forderte den Staatsanwalt auf, zur Vorführung des Films Stellung zu nehmen. Er wolle kein Kommentar abgeben, sagte dieser, aber er werde prüfen, ob es eine Anzeige gegen den Schweinebetrieb wegen Tierquälerei gegeben habe. Diese Anzeige sei durch die Vier Pfoten in Ausarbeitung, sagte Faulmann.
Dann sagte die Richterin, Faulmann solle die Fotos von dieser Recherche vorlegen. Dann monierte sie, dass die Vorführung des Films erst jetzt beantragt worden sei. Faulmann sagte, er habe das schon viel früher beantragt, und dann legte er 8 Fotos auf den Richtertisch. Dann ging er zu seiner Tasche, um noch mehr zu holen. Laut im Film abgebildetem Lieferschein dieser Schweinefabrik sei die erste Gruppe von Fotos am 16. 6. 2010 und die zweite Gruppe am 12. 9. 2010 aufgenommen worden. Die Richterin erklärte, dass der Lieferschein ein Datum zeige und den Namen des Betriebs nenne. Wer diese Fotos gemacht habe, fragte sie. Die Vier Pfoten, sagte Faulmann. Es sei auch angezeigt worden und der zuständige Amtstierarzt habe dann ein verletztes Schwein notschlachten müssen. Die Richterin fragte noch einmal, von wann die Fotos seien. Faulmann wiederholte das Datum und erklärte, dass die Zuordnung aus dem Film folge, der ohne Schnitt geführt sei.
Was der Film zeige, fragte die Richterin. Es gebe 2 Filme, vom 16. 6. 2010 und vom 12. 9. 2010, sagte Faulmann, die Zuordnung zu dieser Tierfabrik sei eindeutig. Ob man auf dem Film auch die Umgebung des Betriebs sehe, fragte die Richterin. Es gebe keinen Schnitt in den Filmen, man sehe alles, sagte Faulmann.
Der Staatsanwalt beantragte dann die Ausforschung und Ladung des Amtstierarztes, der am 30./31. 3. 2008, dem Tatzeitpunkt, für diesen Betrieb zuständig gewesen sei, um ihn zu befragen, ob diese Tierfabrik gesetzeskonform geführt worden sei. Gesetzeskonform schließe nicht tierquälerisch aus, warf ein Angeklagter ein. Sie werde diesem Antrag nachkommen, verlautete die Richterin. Mertens beantragte zusätzlich die Einvernahme jenes Amtstierarztes, der zum Zeitpunkt des Besuchs des Sachverständigen für diesen Betrieb zuständig gewesen ist. Er nannte auch dessen Namen. Es gebe keinen Grund, warum sich der Zustand der Schweine in diesem Betrieb verschlechtert haben sollte. Sie behalte sich die Entscheidung über diesen Antrag und über die Vorführung des Films vor, sagte die Richterin. Dann werde aber der Sachverständige noch einmal geladen werden müssen, sagte Dr. Karl. Mertens beantragte die Ergänzung des Gutachtens um die jetzt vorgelegten Beweisanträge. Anwalt Dr. Dohr beantragte die sofortige Vorführung des Films. Faulmann legte dazu die CD auf den Richtertisch.
Der Staatsanwalt stieg in den Antragsreigen ein und forderte die neuerliche Ladung des Fabriksbesitzers zur Frage, ob er seinen Betrieb wiedererkenne. DI Völkl beantragte die Ablehnung dieses Antrags des Staatsanwalts, weil es sich um einen Erkundungsbeweis handle. Die Richterin rief dazwischen: Beschluss!
. Der Besitzer werde geladen und am selben Tag der Film vorgeführt. Der Staatsanwalt beantragte dann noch die Ausforschung des Filmers der Vier Pfoten und dessen Ladung zum Beweis dafür, dass die Filme nicht authentisch seien.
Pause 11:23 Uhr – 11:43 Uhr.
Nach der Pause erklärte der Staatsanwalt, er habe nachgesehen und festgestellt, dass es keine Anzeige gegen diese Schweinefabrik wegen Tierquälerei gebe. Faulmann sagte, es gebe eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz, das sei Verwaltungsrecht, und das könnte der Staatsanwalt, der für das Strafrecht zuständig sei, gar nicht nachsehen. Tierquälerei sei ein strafrechtliches Vergehen, sagte die Richterin. Die Anzeige wegen Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch sei in Ausarbeitung, erklärte Faulmann. Man müsse hoffen, dass dieser Staatsanwalt nicht mit dem Fall betraut werde, weil er befangen sei. Das stehe ihm nicht zu, das zu sagen, sagte die Richterin streng.
Was weiß ein Laie?
Da Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch einen Vorsatz voraussetzt, fragte Mertens den Sachverständigen, ob das Wissen, dass Schmerzen durch Rangkämpfe bei einer Freilassung entstehen, spezifisches Fachwissen sei. Ja, sagte dieser, das Stresshormon Cortison steige an. Ob da auch ein durchschnittlicher Bürger bzw. eine Bürgerin wisse, fragte Mertens. Diese Frage werde nicht zugelassen, sagte die Richterin, die Mertens Plan durchschaute. Wie viele Menschen in Österreich würden diesen Zusammenhang kennen, versuchte Mertens seine Frage neu zu formulieren. Es sei nicht Aufgabe des Sachverständigen, so etwas festzustellen, sagte die Richterin. Dr. Karl beantragte die Frage zuzulassen, der Sachverständige sei ein Universitätsprofessor, er wisse daher, wie weit dieses Wissen verbreitet sei. Nicht zugelassen!
, rief die Richterin.
Ob es außerhalb der Fachliteratur bekannt sei, dass bei der Freilassung von Schweinen Rangkämpfe auftreten können, fragte Mertens. Nicht zugelassen!
, rief die Richterin noch einmal. Mertens beantragte die Zulassung der Frage. Dazu schwieg die Richterin.
Sind die Angaben des finanziell abhängigen Betriebstierarztes glaubwürdig?
Anwalt Dr. Haberditzl sagte, dass aus dem Gutachten hervorgehe, dass dessen Schlussfolgerungen auf den Angaben des Tierarztes basieren würden. Ob es eine Annahme sei, dass die Angaben des Tierarztes stimmen würden, oder ob es unabhängige Beweise gebe. Nicht zugelassen!
, rief die Richterin schon wieder. Ob sein Gutachten auf Annahmen beruhe, fragte Dr. Haberditzl. Nicht zugelassen!
, rief die Richterin. Da stand ein Zuschauer auf, ging zur Tür und sagte laut: Das ist Justizverhöhnung, zahlen Sie wenigstens Tantiemen an Kafka?
. Der Mann blieb ruhig an der Tür stehen, die Richterin sagte nichts. Wollen Sie noch etwa sagen?
, fragte der Mann seelenruhig und nachdem die Richterin weiter schwieg verließ er den Gerichtssaal.
Konflikt zwischen Richterin und Verteidigung
Da schwang sich die Richterin zu einer längeren Rede auf. Es gebe mediale Klagen, dass es sich um einen Dauerprozess handle, gleichzeitig würde die Verteidigung das Verfahren ständig verzögern. Ich habe noch nie erlebt, dass während eines laufenden Verfahrens Dinge passieren, die befremdend sind
, z.B. die Aufforderung aus der Politik an das Justizministerium, die Anklage zurückzuziehen. Die Angeklagten hätten offenbar kein Demokratieverständnis. Als Richterin lasse ich mich von nichts beeindrucken, auch von den Medien nicht!
, rief sie zuletzt.
Die Beschuldigten würden unter dem Prozess am meisten leiden, sagte Dr. Karl. Der letzte Spitzelbericht, der erst heute übergeben wurde, sei symptomatisch für dieses Verfahren. Warum müsse die Verteidigung auf derartige Beweise so lange warten? Da Ziel aller müsse sein, sagte die Richterin, diesen Prozess möglichst rasch zu einem Abschluss zu bringen. Er habe großen Respekt vor ihrem Amt, sagte Dr. Haberditzl, aber über ihre Amtsführung habe er seine eigene Meinung. Dann versuchte er es mit noch einer Frage. Woher der Sachverständige wisse, dass keine Umgruppierungen knapp vor der Freilassung stattgefunden hätten. Nicht zugelassen!
, rief die Richterin und unterbrach den Prozess.
Mittagspause 12:02 Uhr – 13:06 Uhr.
Wie schwer ist das vom Gutachter beschriebene Leiden der Schweine?
Nach der Mittagspause war wieder Dr. Haberditzl am Fragerecht. Ob die Schmerzen, das Leiden und der Stress, den der Sachverständige in seinem Gutachten beschrieben habe, mit den Schmerzen, dem Leiden und dem Stress von Tieren vergleichbar sei, die in Tellereisen gefangen würden. Nicht zugelassen!
, rief die Richterin wieder. Es gebe eine Judikatur, erklärte Dr. Haberditzl, dass die Leiden in einem Tellereisen Tierquälerei seien. Der Sachverständige solle also das Leiden in Relation setzen. Die Richterin fragte den Sachverständigen, ob diese Rangkämpfe den Schweinen nicht ganz kurzfristigen Schmerz, Leid und Stress zugefügt habe. Das sei nicht seine Frage gewesen, sagte Dr. Haberditzl. Ich stelle meine Fragen
, sagte die Richterin erbost, ich werde Sie abmahnen
. Er halte seine Frage aufrecht, gab Dr. Haberditzl an.
Der Sachverständige antwortete der Richterin, dass er im Gutachten geschrieben habe, dass Stress durch die ungewohnte Situation des Mischens von Tieren entstanden sei, aber nicht länger andauernd gewesen wäre. Es habe aber Folgeschäden gegeben, die Leiden für längere Zeit bedeutet hätten. Der Hunger habe nur für gewisse Schweine länger angedauert, es gebe aber graduelle Unterschiede im Leiden, je nach Situation.
Dr. Haberditzl sagte, er sei an der Schmerzintensität interessiert. Ob hinsichtlich der Schmerzintensität ein Tellereisen vergleichbar mit den Schmerzen dieser Schweine sei. Es gebe unterschiedliche Grade des Schmerzes und Leids, sagte der Sachverständige vielsagend. Seine Einschätzung sei, dass im Fall leichterer Verletzungen Schmerz und Leid in geringerem Grad auftreten würden, aber bei größeren Verletzungen gebe es den mittleren oder schweren Grad von Leiden. Dazu gebe es aber nur Annahmen. Ob es denn größere Verletzungen gegeben habe, fragte Dr. Haberditzl. Verletzungen hätten in unterschiedlichem Grad stattgefunden, versuchte sich der Sachverständige um eine Antwort zu drücken. Ob die auftretenden Schmerzen mit denen in einem Tellereisen vergleichbar seien, fragte Dr. Haberditzl. Das sei schwer zu vergleichen, sagte der Sachverständige. Tellereisen würden jedenfalls schweres Leid bedeuten. In diesem Verfahren gebe es keine Tellereisen, sagte die Richterin schroff. Ob das jetzt vergleichbar sei oder nicht, fragte Dr. Haberditzl. Tellereisen seien indiskutabel vom Schweregrad des Leides her, sagte der Sachverständige, aber die Lahmheit bei Tieren sei auch schweres Leid. Ob es Lahmheit gegeben habe, fragte die Richterin. Da müsste er nachsehen, sagte der Sachverständige.
Dr. Haberditzl kam mit einem anderen Beispiel aus der Judikatur. Ob der Schmerz dieser Schweine vergleichbar mit jenem einer Kuh sei, die bei der Geburt vom Bauern auf Kopf und Euter geschlagen wurde. Der Oberste Gerichtshof habe das als Tierquälerei bezeichnet. Das wolle er nicht vergleichen, sagte der Sachverständige. Ob die von ihm beispielhaft angeführten Qualen schwerer oder leichter als die bei den Schweinen gewesen seien, fragte Dr. Haberditzl. Das müsste man sich im Detail ansehen, meinte der Sachverständige. Der genannte Umgang des Bauern mit einer Kuh sei jedenfalls eine Qual. Das habe der Oberste Gerichtshof bereits festgestellt, sagte Dr. Haberditzl. Er wolle wissen, ob dieses Leid schwerer oder leichter als jenes bei den Schweinen gewesen sei. Er wolle offenbar den Grad der Qualen beurteilen, erkannte der Sachverständige. Die Kuh in dem Beispiel habe schwere Qualen erlitten. Die Schweine hätten nicht in diesem Ausmaß gelitten.
Da griff der Staatsanwalt ein. Die Auslegung des Begriffs Qualen
sei Sache des Gerichts. Mertens sagte, die Beurteilung von Schmerzintensität sei eine Tatsachenfeststellung und daher Sache des Sachverständigen.
Zur Grundlage des Gutachtens
Dr. Dohr fragte, ob der Sachverständige zur Befunderhebung mit dem Betriebstierarzt Kontakt aufgenommen habe. Nein, sagte dieser. Und mit dem ehemaligen Sachverständigen Tschida, fragte Dr. Dohr weiter. Nur bei dessen Gutachtenerstellung, sagte der Sachverständige. Wie lange vorher er den Besuch bei der Schweinefabrik angekündigt habe, fragte Dr. Dohr. Nicht lange, ca. 2 Tage, gab der Sachverständige an. Ob er sich den Gesundheitszustand der Schweine dabei angeschaut habe, fragte Dr. Dohr. Der sei unterschiedlich gewesen, sagte der Sachverständige. Er habe das aber nicht untersucht. Er habe keine Krankheit festgestellt. Wenn er das nicht untersucht habe, sagte Dr. Dohr, wie habe er dann feststellen können, dass es keine Krankheit gebe. Seine Untersuchung sei nicht klinisch gewesen, sagte der Sachverständige, dazu gebe es den Betriebstierarzt. Wer diesen bezahle, fragte Dr. Dohr. Das wolle er nicht beantworten, sagte der Sachverständige. Die Beweiswürdigung obliege dem Gericht, sagte die Richterin, diese Frage sei nicht nachvollziehbar.
Es gebe folgende objektive Fakten, erklärte Dr. Dohr. Es gebe Fotos, aus denen laut Sachverständigem keine klaren Schlüsse zu ziehen seien. Dann gebe es die Angaben des Betriebstierarztes, der vom Betriebsbesitzer abhängig sei. Und dann gebe es die Angaben vom Besitzer selbst, der seinen Betrieb natürlich in Schutz nehmen wolle. Ob es stimme, dass ausschließlich diese 3 Parameter für das Gutachten verantwortlich seien. Er sei auch vor Ort gewesen und habe sich alles angeschaut, meinte der Sachverständige. Und er habe nachgefragt. Eben, meinte Dr. Dohr, er habe nachgefragt, wie es 2008 gewesen sei. Wen, wollte er noch wissen. Den Betriebstierarzt und den Betriebsbesitzer, sagte der Sachverständige.
Die Richterin mahnte den Zehntangeklagten, dass er bei der nächsten Störung ausgeschlossen werde. Dr. Karl sagte, er habe keine Störung wahrgenommen. Der Angeklagte habe gelacht, sagte die Richterin. Lachen sei eine normale menschliche Reaktion, meinte Dr. Karl. Es habe sich in diesem Fall dabei um eine non-verbale Mitteilung gehandelt, sagte die Richterin.
Dr. Dohr kam auf die Antwort des Sachverständigen zurück. Er habe also nur bei diesen beiden, dem Betriebstierarzt und dem Betriebsbesitzer, nachgefragt. Er habe festgestellt, sagte der Sachverständige, dass es 2 Jahre lang keine baulichen Veränderungen in dieser Schweinefabrik gegeben habe. Wie er das festgestellt habe, fragte Dr. Dohr. Er habe dazu die Details im Gutachten angeführt, sagte der Sachverständige. Er habe jedenfalls den Besitzer gefragt. D.h., sagte Dr. Dohr, alle Informationen würden vom Betriebstierarzt und vom Betriebsbesitzer stammen. Ob das richtig sei. Er wolle differenzieren, wand sich der Sachverständige. Es gebe Fakten, es gebe sein Fachwissen und es gebe die Aussagen dieser beiden Herren.
Ohrnekrose
Was Ohrnekrose sei, fragte Dr. Karl. Wenn es zum Absterben der Ohrränder komme, erklärte der Sachverständige. Das könne verschiedene Ursachen haben. Andere Tiere würden so befallene Ohren gerne anknabbern. Ob der Tierarzt von Ohrnekrose gesprochen habe, fragte die Richterin. Ohrnekrose habe nichts mit Rangkämpfen zu tun, sagte der Sachverständige. Wozu dann diese Fragen!
, sagte die Richterin scharf. Dr. Karl verwies auf das Foto der zwei toten Schweine und fragte, ob das linke Schwein Ohrnekrose gehabt habe. Diese Ohrveränderung sei zu massiv, erklärte der Sachverständige. Das stünde eher im Zusammenhang mit dem Tod. Ob er sagen könne, wie lange diese Schweine schon tot seien, fragte Dr. Karl. Der Bauch sei aufgebläht, sagte der Sachverständige, es könne sich also um Stunden oder Tage handeln.
Fragen zum Vorsatz der Tierquälerei
Wenn ein Laie in diesen Betrieb kommen würde, fragte Dr. Karl, könne sich dieser denken, dass man hier einschreiten müsse? Sie verstehe diese Frage nicht, sagte die Richterin. Sagen wir, meinte Dr. Karl, die Richterin käme in diesen Betrieb, sie sehe abgebissene Ohren und Schwänze, würde sie meinen, da müsse man etwas tun, da müsse man helfen? Laien würden bei solchen Bildern sicher betroffen sein, sagte der Sachverständige, er selbst sei auch betroffen. Was man dann aber mache, sei eine andere Frage.
Ob man beim Betreten dieses Betriebs sofort diese Zustände sehen würde, fragte Dr. Karl. Das sei nicht zulässig, das sei Beweiswürdigung, sagte die Richterin. Die Frage sei, ob die Handlung des Täters sozialadäquat war, erklärte Dr. Karl.
Anwältin Dr. Stuefer meinte, diese Frage sei für die subjektive Tatseite das Wesentliche. Hier werde ein Tierschützer wegen Tierquälerei angeklagt. Dann werde die Beurteilung der subjektiven Tatseite ganz zentral. Der Zustand der Tiere sei daher sehr relevant, auch die Qualen vor der Aktion.
Der Staatsanwalt meinte, der Sachverständige sei zur subjektiven Tatseite nicht sachverständig. Akzeptieren Sie das jetzt endlich, wenn Sie es von zwei Seiten hören!
, sagte die Richterin aggressiv. Sie akzeptiere die richterlichen Entscheidungen immer, erklärte Dr. Stuefer, aber es müsse möglich sein, Tatsachen zu erfragen und Anträge zu Fragen zu begründen. Zur Sache zurückkommen!
, rief die Richterin.
Ob es äußere Anzeichen für Rangkämpfe gebe, ob sich diese ankündigen würden, fragte Dr. Karl. Rangkämpfe hätten mehrere Phasen, erklärte der Sachverständige. Die erste Phase sei das Erkunden der neuen Umgebung, das mehrere Minuten dauere. Die zweite Phase beginne mit dem gegenseitigen Anknurren, wenn sich zwei Schweine zu nahe kommen würden. Wenn das andere Schwein zurückdrohe, dann würde das Knurren intensiver und es gebe Kopfschläge. Wenn dann kein Schwein zurückstecke, komme es zur dritten Phase, zum Kampf. Das dauere einige Minuten bis eines der Tiere aufgebe. Beim erneuten Zusammentreffen würde es wieder einen Kampf geben. Diese Phase sei dann nach 24 Stunden vorbei. Wie lange die erste Phase dauere, fragte Dr. Karl. 10-15 Minuten, sagte der Sachverständige, bei neuen Plätzen länger, in engen Gängen kürzer. Ab wann hätte dann der Tierbefreier erkennen müssen, dass es Rangkämpfe geben werde, fragte Dr. Karl. Wenn die Buchten gleichzeitig geöffnet worden seien, dann hätte es sofort am Gang Rangkämpfe gegeben, sagte der Sachverständige. Er könne aber nicht wissen, ob die einzelnen Buchten nacheinander geöffnet worden seien, stellte Dr. Karl fest. Richtig
, sagte der Sachverständige.
Fragen von DDr. Balluch zum Hunger
DDr. Balluch fragte, wie die Fütterung der Schweine am Sonntag, dem Tag vor der Tatnacht, verlaufen sei. Der Sachverständige gab an, dass am Sonntag früh gefüttert worden sei, zwischen 9-10 Uhr. Am Sonntag Abend habe es keine Abendfütterung wie an den anderen Wochentagen für jene Schweine gegeben, die nicht ad libidum gefüttert würden. Ab wann sich dann bei diesen Schweinen das Hungergefühl werde eingestellt haben, fragte DDr. Balluch. Da die Schweine gewohnt seien, Sonntag Abend nicht gefüttert zu werden, wahrscheinlich erst Montag früh ab der Helligkeit, meinte der Sachverständige. Wann am Montag normalerweise gefüttert werde, fragte DDr. Balluch. Zwischen 6 und 7 Uhr früh, sagte der Sachverständige. Jene Buchten, in denen ad libidum gefüttert werde, hätten immer Futter enthalten, stellte DDr. Balluch fest. Ob es auch außerhalb der Buchten Futter gegeben habe. Laut Betriebsbesitzer seien Futtersäcke im Vorraum gelegen, die von den Schweinen aufgerissen worden seien, meinte der Sachverständige. Wie viele könne er aber nicht sagen.
Es habe also Futter in den Säcken im Vorraum gegeben, in den ad libidum Buchten und draußen auf der Wiese, sagte DDr. Balluch. Diese Schweine hätten also bei einem Hungergefühl sofort essen können? Er könne nicht sagen, meinte der Sachverständige, wo die Tiere herumgegangen seien. Laut Besitzer seien in der Früh nur 40 von 200 Tieren draußen gewesen, sagte DDr. Balluch. Nein!
, sagte der Sachverständige. Es sei schließlich möglich, dass einige Tiere heraus und hinein gewechselt hätten. Die Richterin unterbrach und las die von DDr. Balluch genannte Stelle aus dem Gutachten vor, in der stand, dass die Tiere zur Futtersuche wieder in den Betrieb hineingegangen sein könnten.
Die Schweine hätten also Zugang zu Futter gehabt, sagte DDr. Balluch, die hungrigen Schweine seien sogar in den Betrieb gegangen, wenn sie auf der Wiese nicht genug gefunden hätten, und dann hätten sie in den ad libidum Buchten und im Vorraum Futter gefunden. Ob man dann nicht sagen könne, die Befreiung habe den Schweinen geholfen, ihr Hungergefühl zu befriedigen? Man könne nicht sagen, meinte der Sachverständige, welche Tiere Futter gefunden hätten und welche nicht. Ob Schweine denn nicht intelligent genug seien, Futter zu finden, das ja vorhanden ist, wenn sie Hunger haben, fragte DDr. Balluch. Auf der Wiese sei sicher nicht genug Futter gewesen, meinte der Sachverständige, und für 400 Schweine werde auch im Betrieb nicht genug gewesen sein. Ob ein Schwein, das hungrig ist, nicht Futter suche, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Ob Futter zu finden war, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Ob nicht Schweine derart neugierige Tiere seien, dass sie Futter suchen, wenn man sie lasse, fragte DDr. Balluch.
Da unterbrach die Richterin und fragte, woher der Sachverständige wisse, dass Futter im Vorraum gelegen sei. Das habe der Besitzer gesagt, meinte der Sachverständige. Ob er ausschließen könne, dass jene Schweine, die durch das Auslassen der Fütterung am Sonntag Abend durch den Besitzer unter Hunger litten, durch die Befreiung dieses Bedürfnis haben stillen können, fragte DDr. Balluch. Manche hätten das können, meinte der Sachverständige, aber nicht alle. Ob er ausschließen könne, dass die Befreiung also manchen Schweinen geholfen habe, ja oder nein, fragte DDr. Balluch. Das sei Beweiswürdigung, rief die Richterin dazwischen. Im Betrieb seien die Türen ausgehängt gewesen und die Schweine hätten in andere Buchten zur Futtersuche gehen können, gab der Sachverständige zu. Ob sich Schweine nicht an ihre Fütterungszeiten gewöhnen würden, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige. Die Tiere seien nach der Freilassung sicher hungrig gewesen. Warum er das behaupte, fragte DDr. Balluch, wo doch essen zugänglich gewesen sei. Das sei so nicht ganz richtig, sagte der Sachverständige. Ranghöhere Tiere hätten die Futterautomaten belegen können und Rangniedere nicht zum Futter lassen. Ob er Erfahrung mit Betrieben ohne Buchtentüren habe, fragte DDr. Balluch, ob er Vergleichbares schon einmal erlebt habe.
Die Richterin unterbrach mit einer Pause 14:17 Uhr – 14:41 Uhr.
Wenn die Ranghöheren satt seien, würden sie dann die Rangniederen zu den Futterstellen lassen, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Aber die Jungen würden trotzdem zu kurz kommen. Würden die Futterstellen so nicht immer wieder frei, fragte DDr. Balluch. Er wisse nicht, ob da das Futter gereicht hätte, sagte der Sachverständige. Ob er eine Studie kenne, in der untersucht wurde, was Schweine in einem Betrieb ohne Buchtentüren machen würden, wenn nur einige Buchten Futter bieten würden, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Sachverständige. Woher er dann die Erfahrung habe, dass einige Schweine zu kurz kommen würden, fragte DDr. Balluch. Aus 30 jähriger Erfahrung mit Schweinen, sagte der Sachverständige. Ob es sich dabei auch um Erfahrung mit offenen Buchten handeln würde, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Sachverständige. Er spreche also eine reine Vermutung aus, wenn er annehme, dass manche Schweine gehungert hätten, sagte DDr. Balluch. Das sei keine Vermutung sondern eine Ableitung aus der Erfahrung, sagte der Sachverständige. Das sei eine Extrapolation aus seinen Erfahrungen in einen Bereich, in dem er selbst keine Erfahrungen habe, meinte DDr. Balluch. Es handle sich also um eine Hypothese, die erst empirisch zu überprüfen wäre. Ja, sagte der Sachverständige verärgert.
Ein weiterer Befangenheitsantrag
Ob er Forschung zu Schweinehaltungssystemen durchführe, fragte DDr. Balluch. Der Sachverständige bejahte. Ob diese Forschung in österreichischen Schweinebetrieben durchgeführt würde, fragte DDr. Balluch. Teilweise, sagte der Sachverständige. Ob er dann vom Goodwill
der BetriebsleiterInnen abhängig sei, fragte DDr. Balluch. Es gäbe Verträge mit den Betrieben, sagte der Sachverständige. Die Richterin unterbrach und fragte, was das für eine Relevanz habe. Das sei ganz einfach, erklärte DDr. Balluch. Der Sachverständige brauche von den Schweinebetrieben die Zustimmung, dass er seine Forschungen durchführen könne. Er sei also für seine Arbeit von der Schweineindustrie abhängig. Deshalb habe er sein Gutachten in einer Weise verfassen müssen, dass er die Schweineindustrie nicht verärgere. Er sei deshalb befangen. Der Sachverständige stöhnte.
Ob die Schweinefabriken sich freiwillig für seine Forschung zur Verfügung stellen, ob sie freiwillig diese Verträge unterschreiben würden, fragte DDr. Balluch. Er wisse nicht was Schweinefabriken sein sollen, sagte der Sachverständige trotzig. Die Richterin unterbrach und wollte die Frage nicht zulassen. DDr. Balluch sagte, es handle sich um eine klare Frage und er erwarte von einem Wissenschaftler eine klare Antwort. Er solle ruhiger und emotionsloser fragen, warf die Richterin ein. Ob er jetzt einen Befangenheitsantrag stellen wolle. Er wolle im Moment keinen Antrag sondern eine Frage stellen, er sei am Fragerecht, sagte DDr. Balluch. Er wolle die Abhängigkeit des Sachverständigen von der österreichischen Schweineindustrie hinterfragen.
Worauf er denn hinaus wolle, fragte die Richterin. Dr. Haberditzl sagte, es ginge um die Abhängigkeit bzw. Befangenheit des Sachverständigen, das sei ganz klar zu verstehen. Sie verstehe die Frage nicht, meinte die Richterin. Er wolle die Glaubwürdigkeit des Sachverständigen in Frage stellen, sagte DDr. Balluch. Das sei sein Grundrecht. Sie haben offenbar alle Rechte!
, fauchte die Richterin. Dann möge der Sachverständige antworten, meinte DDr. Balluch, oder fürchte das Gericht die Antwort? Da mahnte die Richterin DDr. Balluch und sagte, sie würde ihn aus dem Gerichtssaal entfernen lassen, wenn das noch einmal vorkäme.
Dann meinte sie, es sei bereits festgestellt, dass der Sachverständige nicht befangen sei. DDr. Balluch beantragte die Zulassung der Frage oder eine Begründung der Nichtzulassung. Stellen Sie Ihre Fragen!
, sagte die Richterin. Ob die Betriebe, mit denen der Sachverständige Verträge abschließe, dies freiwillig machen würden und er also von deren Bereitschaft zum Vertragsabschluss abhängig sei, sagte DDr. Balluch. Welche Forschungen, fragte die Richterin. Die Forschungsprojekte des Sachverständigen, sagte DDr. Balluch. Zu welchem Thema, fragte die Richterin. Zu Schweinen, sagte DDr. Balluch. Dann wandte sich die Richterin zum Sachverständigen und bat ihn das zu beantworten.
Es sei ein freiwilliger Vertrag, die Zusammenarbeit sei vertraglich festgehalten. Es gebe eine Aufgabenverteilung und finanzielle Abgeltungen. Es sei wie beim Schweinegesundheitsdienst, wer nicht wolle, der brauche nicht mitzumachen. Ob er dann seine Forschungen weiterführen könnte, wenn kein Betrieb mehr diesen Vertrag mit ihm unterschreiben würde, fragte DDr. Balluch. Dann würde er eben im Ausland forschen, sagte der Sachverständige. Und wenn auch die Schweinebetriebe im Ausland eine Zusammenarbeit mit ihm ablehnen würden, fragte DDr. Balluch. Dann gäbe es noch andere Möglichkeiten, sagte der Sachverständige. Er sei also bei seiner momentanen Forschungsarbeit von der Zusammenarbeit mit der Schweineindustrie abhängig, fragte DDr. Balluch. Der Sachverständige gab das zu. Wenn er die Schweineindustrie vergrämen würde, dann wäre er in seinen Forschungsprojekten stark eingeschränkt, fragte DDr. Balluch. Das sei dann ein Problem dieses Betriebs, meinte der Sachverständige. Und wenn er alle Schweinebetriebe vergrämen würde, fragte DDr. Balluch. Jetzt unterbrach die Richterin erneut. Sie könne diese Fragen nicht nachvollziehen. Ob er jetzt einen Befangenheitsantrag stellen werde, es habe doch schon einen gegeben.
Dr. Haberditzl sagte, dass ein Befangenheitsantrag immer möglich sei. Die Richterin gab das zu. Dr. Haberditzl sagte, dass es eine Befangenheit bedeute, wenn der Sachverständige von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der Schweineindustrie abhängig sei. Mertens fragte, ob die fragliche Schweinefabrik ein Vertragspartner gewesen sei. Nein, sagte der Sachverständige. Ob es sich um Betriebe handle, die mit dem fraglichen Betrieb im gleichen Verband seien, fragte Mertens. Das sei ihm nicht bekannt, sagte der Sachverständige. Da stellte Mertens einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen und beantragte dessen Enthebung. Mertens führte aus, dass der Sachverständige auch von der AMA finanziert werde und deshalb ein Abhängigkeitsverhältnis bestehe. Der Staatsanwalt sagte, es bestehe kein konkreter Bezug zum fraglichen Betrieb und deshalb sei der Antrag abzulehnen. Die Richterin fragte den Sachverständigen, ob das mit der AMA denn stimme. Nein, sagte dieser, er werde nicht von der AMA gefördert. Ob der fragliche Schweinebetrieb ein Forschungsvertragsbetrieb von ihm sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige.
Da ergriff DDr. Balluch das Wort und sagte, er schließe sich dem Befangenheitsantrag an. Begründend wolle er noch anfügen, dass er persönlich mit dem Sachverständigen im Vorfeld des Bundestierschutzgesetzes gesprochen und ihn gefragt habe, warum er sich nicht mehr für eine bessere Schweinehaltung einsetze. Und der Sachverständige habe damals 2004 gesagt, er könne das nicht öffentlich, weil sonst die Schweineindustrie nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten würde und er dann seine Forschungstätigkeit vergessen könne. Er habe klar zu verstehen gegeben, dass er von der Schweineindustrie abhängig sei. Ob das stimme, fragte die Richterin den Sachverständigen. Er könne sich jetzt nicht erinnern, meinte dieser, dass das von ihm so deutlich gesagt worden sei. Die Richterin unterbrach die Sitzung, um über diesen Antrag nachzudenken.
Pause 15:09 Uhr – 15:19 Uhr.
Nach der Pause verkündete die Richterin ihren Beschluss auf Abweisung des Befangenheitsantrags. Bei der Befangenheit dürfe kein Zweifel bestehen bleiben. Es habe aber kein Vertragsverhältnis zwischen dem Sachverständigen und dem fraglichen Schweinebetrieb gegeben. Es sei nicht zu sehen, wie das Ergebnis des Gutachtens auf die Forschungsarbeit des Sachverständigen eine Auswirkung haben könne.
Dr. Haberditzl fragte, ob die Veterinär Universität Wien die Besamung jener Betriebe durchführe, die von der AMA kontrolliert würden. Die Richterin unterbrach und fragte, was er damit sagen wolle. Dr. Haberditzl wiederholte seine Frage. Die Richterin wies den Sachverständigen an zu antworten. Er könne das nicht nachvollziehen, meinte der Sachverständige, er wisse nicht von welchen Besamungen die Rede sei.
Dann fragte Dr. Haberditzl ob es richtig sei, dass auf der Webseite der Veterinär Universität Wien zu lesen sei, dass es eine Forschungsförderung durch die AMA gegeben habe. Er wisse nicht, was mit Förderung gemeint sei, sagte der Sachverständige. Dr. Dohr sagte, er habe jetzt gerade die Webseite offen vor sich. Da stehe, dass es eine Förderung der AMA eines Forschungsprojekts zur epidemiologischen Untersuchung zum Auftreten von Kannibalismus und Federpicken in alternativen Legehennenhaltungen gebe. Dieses Projekt, erinnerte sich jetzt der Sachverständige, sei von verschiedenen Stellen gefördert worden. Es sei das Projekt eines Mitarbeiters seines Instituts gewesen. Er habe an dieses Projekt jetzt gerade nicht gedacht, er habe an Schweine gedacht. Ob das das einzige von der AMA finanzierte Projekt sei, fragte Dr. Dohr. Ja, sagte der Sachverständige.
Die Richterin fasste einen neuerlichen Beschluss zur Ablehnung des Befangenheitsantrags. Auch durch diese AMA-Förderung sei die volle Unabhängigkeit des Sachverständigen nicht in Zweifel zu ziehen.
Dann verkündete die Richterin, dass am nächsten Prozesstag am 3. 2. 2011 die verdeckte Ermittlerin ein viertes Mal einvernommen werde, und schloss die Sitzung.
Ende 15:29 Uhr.