Tierschutzprozess 63. Tag
Donnerstag 16. Dezember 2010
Inhalt:
- Streit um die PolizeischülerInnen im Gerichtssaal
- Streit um die kontradiktorische Einvernahme der verdeckten Ermittlerin
- Einvernahme der verdeckten Ermittlerin
Am heutigen Prozesstag, dem letzten vor Weihnachten und dem Jahreswechsel, stand endlich die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin auf dem Programm. Zunächst wurde noch den Großteil des Tages über die Art der Einvernahme dieser Zeugin gestritten. Die Verteidigung sträubte sich vehement gegen eine kontradiktorische Einvernahme, weil ihrer Ansicht nach dadurch das Fragerecht stark eingeschränkt wäre. Das deshalb, weil bei einer kontradiktorischen Einvernahme die Richterin allein die Fragen stellen kann und aus dem bisherigen Prozessverlauf hinlänglich bekannt ist, dass die Richterin gerne die Fragen der Verteidigung völlig umformuliert. Das könnte sie bei kontradiktorischer Einvernahme ungehemmt. Dennoch wurde dann in den letzten 2 Stunden die verdeckte Ermittlerin tatsächlich kontradiktorisch einvernommen. Die Einvernahme konnte aber nicht beendet werden.
Die Aussagen der verdeckten Ermittlerin waren extrem entlastend für die Angeklagten. Die Richterin fragte zunächst zum Verhältnis der verdeckten Ermittlerin zu DDr. Balluch und dabei kam heraus, dass es ein gewisses Vertrauensverhältnis gegeben habe, dass DDr. Balluch immer freundlich gewesen sei und dass man gemeinsam viele Aktionen durchgeführt habe. Die verdeckte Ermittlerin war auch oft im VGT-Büro und im Materiallager dieses Vereins. Weder bei DDr. Balluch noch an diesen Orten hatte sie je etwas Kriminelles wahrnehmen können. Zu Mag. Hnat sagte sie, dass sie kein sexuelles Verhältnis gehabt habe. Ihr Gesamteindruck des inkriminierten Tierrechtsgatherings in Holland war, dass es sich um ein Treffen von TierschützerInnen aus verschiedenen Ländern gehandelt habe, die sich gegenseitig von ihren legalen Kampagnen erzählt haben.
Der Skandal des Tages war aber der Umstand, dass bereits sehr früh 50 PolizeischülerInnen den Zuschauerbereich des Gerichtssaals besetzten, also etwa um 20 mehr als sonst. Diese 20 SchülerInnen dürften nach Aussage ihres Lehrers, der sich als Freund des Vizepräsidenten des Landesgerichts ausgab, von einer Handelsakademie sozusagen zu Hilfe
gerufen worden sein, um möglichst wenig Platz für JournalistInnen und die Öffentlichkeit im Gerichtssaal zu lassen. Tatsächlich mussten etwa 20 BesucherInnen wieder gehen, weil sie keinen Platz mehr bekommen konnten. Sogar JournalistInnen wurde wegen Platzmangels der Eintritt in den Gerichtssaal verwehrt.
Der Prozesstag begann um 9:06 Uhr. Alle Angeklagten waren zunächst anwesend, aber aufgrund des Umstandes, dass einige BesucherInnen nicht in den Gerichtssaal gelassen wurden, verließen 6 Angeklagte aus Protest den Raum, bevor der Prozess begonnen hatte.
Streit um die Blockade der Sitzplätze im Gerichtssaal
Anwalt Mag. Bischof ergriff gleich das Wort und stellte fest, dass 46 PolizeischülerInnen im Saal seien und dadurch die Öffentlichkeit ausgeschlossen sei. Die Richterin sagte nur, dass 6 Angeklagte unentschuldigt fehlen würden. Anwältin Dr. Stuefer meinte, dass mit Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung nicht PolizeischülerInnen gemeint seien. Deshalb beantragte sie eine Unterbrechung. Anwalt Mag. Traxler sagte, es würden auch zivile PolizistInnen im Zuschauerraum sitzen und Plätze besetzen. Er erkenne sie wieder, weil sie die verdeckte Ermittlerin bewacht hätten. Anwalt Dr. Dohr meinte, dass der juristische Kommentar zu dieser Frage eindeutig sei.
Mag. Bischof beantragte eine Unterbrechung zur Herstellung der Öffentlichkeit. Die Richterin sagte, das Gericht wisse nicht, wer hier PolizeischülerIn sei und wer nicht. Faulmann sagte dazu, dass das falsch sei. Wenn das Gericht hier keine Öffentlichkeit herstelle, dann werde er ebenfalls den Gerichtssaal verlassen. Die Richterin mahnte daraufhin Faulmann und drohte ihm mit dem Ausschluss aus dem Verfahren.
Dann erklärte die Richterin, dass es Platzkarten für die Sitze im Zuschauerraum des Gerichtssaals gebe. Wer zuerst komme, mahle auch zuerst. Von Ausschluss der Öffentlichkeit könne also keine Rede sein. Mag. Hnat sagte dazu, dass es falsch sei zu behaupten, im Gerichtssaal gelte wer zuerst komme, mahle zuerst. Es gebe reservierte Platzkarten für die PolizeischülerInnen. Im Moment seien 18 Sitzplätze im Saal frei und trotzdem werde den Menschen vor der Tür gesagt, dass der Saal vollbesetzt wäre. Dann beantragte Mag. Hnat, das Gericht möge feststellen, wie viele PolizeischülerInnen im Saal seien.
Mag. Bischof sagte, die Öffentlichkeit habe eine Kontrollfunktion. Es gebe eine sehr fragwürdige Ermittlungsarbeit der Polizei, deshalb habe die Richterin die Verpflichtung sicher zu stellen, dass die Öffentlichkeit aus dem Verfahren nicht ausgeschlossen ist. Dazu sagte die Richterin Sie leiern uns etwas vor
. Sie werde aber die Sitzung unterbrechen, um mit der Justizverwaltung zu sprechen. Dr. Dohr sagte, die Verteidigung wolle wissen, wer die PolizeischülerInnen veranlasst habe, heute her zu kommen.
Pause 9:20 Uhr – 9:39 Uhr.
Nach der Pause sagte die Richterin, sie habe Rücksprache mit dem Vizepräsidenten des Landesgerichts Wr. Neustadt, Herrn Glatz, gehalten. Er habe ihr gesagt, dass die Platzkarten für den Zuschauerraum des Schwurgerichtssaals in der zeitlichen Reihenfolge der Ankunft ausgegeben würden. Es hätten einige SchülerInnen aus einer Handelsakademie teilnehmen wollen und sie hätten Karten bekommen. Es habe auch eine parlamentarische Anfrage gegeben, ob die PolizeischülerInnen eine Einschränkung der Öffentlichkeit darstellen würden. Das Ergebnis sei gewesen, dass es keine Einschränkung sei. Der Vizepräsident habe ihr auch versprochen, dass Platzkarten von Personen, die nach Hause gehen, neu vergeben würden. Die ersten beiden Reihen seien für die Medien reserviert. Ab 9:45 Uhr würden dann die noch freien Plätze in den ersten beiden Reihen an die draußen wartenden ZuschauerInnen ausgeteilt. Dann fragte die Richterin, ob die Angeklagten jetzt zurückkommen würden.
Mag. Bischof sagte, er werde mit den Angeklagten vor der Türe sprechen. Der Antrag sei aber noch offen, fest zu stellen, wie viele PolizeischülerInnen und wie viele zivile PolizeibeamtInnen im Zuschauerraum säßen. Hören Sie nicht zu?
, brauste die Richterin auf. Sie habe bereits mit dem Vizepräsidenten gesprochen. Der Vizepräsident führe aber nicht die Verhandlung, sondern sie, die Richterin, meinte Mag. Bischof. Daraufhin verkündete die Richterin, dass alle Anträge der Verteidigung abgelehnt seien.
Mag. Hnat wollte einen Antrag stellen, da mahnte ihn die Richterin und drohte mit seiner Entfernung aus dem Gerichtssaal. Die PolizeischülerInnen seien keine Einschränkung der Öffentlichkeit. Sie wolle aber jetzt das Verfahren unterbrechen, bis die noch freien Plätze im Medienbereich an die Wartenden verteilt werden könnten.
Mag. Bischof erklärte, dass die Ablehnung seines Antrags auf Feststellung der Anzahl der PolizeischülerInnen im Raum zeige, dass die Richterin nicht an der Sicherstellung der Öffentlichkeit des Verfahrens interessiert sei. Es sei daher kein faires Verfahren.
Mag. Traxler sagte, dass die Platzkarten für die PolizeischülerInnen unten im Foyer verteilt würden. Es könne nicht sein, dass ZuschauerInnen bereits um 7 Uhr früh im Gericht sein müssen, damit ihnen die Polizei nicht den Platz im Gerichtssaal wegnehme. Dann beantragte Mag. Traxler die Rücknahme der Mahnung von Mag. Hnat. Er habe nur einen Antrag stellen wollen und das in einer Sprechpause der Richterin.
Pause 9:48 Uhr – 10:22 Uhr.
Zuschauerin im vollen Gerichtssaal beschwert sich
Nach der Pause war der Gerichtssaal zum Bersten gefüllt. Eine Zuschauerin in den hinteren Reihen stand auf und fragte die Richterin, warum ihr der Ausweis abgenommen wurde. Davon stehe nichts in der Strafprozessordnung. Die Richterin ignorierte die Frau. Die Zuschauerin ließ nicht locker und sagte: Bekomme ich eine Antwort?
. Dazu sagte die Richterin: Ich führe die Verhandlung
. Die Zuschauerin fragte, ob das vielleicht in das Protokoll aufgenommen werden könnte. Da sagte die Richterin: Sie stören die Verhandlung
. Dann mahnte die Richterin die Zuschauerin und sagte, wenn sie noch ein Wort sage, dann werde sie den Verhandlungssaals verwiesen. Die Zuschauerin nickte und setzte sich.
Dann sagte die Richterin, dass jetzt jeder einzelne Sitzplatz besetzt sei, auch die eigentlich für die Medien reservierten Plätze. Sie habe den Vizepräsidenten des Gerichts noch einmal gefragt und er habe bestätigt, dass es keine Reservierung gegeben habe. Daher liege keine selektive Auswahl der Zuhörerschaft vor. Dazu sagte ein Angeklagte, dass er aber selbst gesehen habe, dass den PolizeischülerInnen die Platzkarten ausgeteilt worden seien und dass auf Anfrage gesagt worden sei, dass die Sitze für die nächsten Prozesstage bereits von den PolizeischülerInnen besetzt seien.
Das Leiden der verdeckten Ermittlerin
Die Richterin erklärte, sie habe am letzten Prozesstag Faulmann gesehen, wie er im Gerichtssaal das Entfernen von ZuschauerInnen durch die Polizei fotografiert habe. Beim Öffnen der Türen hätten TV-Teams den Gerichtssaal gestürmt. Deshalb habe frühzeitig abgebrochen werden müssen.
Am letzten Gerichtstag habe es zahlreiche Interviews vor und im Gerichtssaal gegeben. Es sei zu Tumulten gekommen. Die Richterin sagte, sie sei informiert worden, dass sich Personen nach Ende der Verhandlung im Nahbereich jenes Raumes aufgehalten hätten, in dem die verdeckte Ermittlerin gesessen sei. Sie habe das kontrolliert und habe neben MedienvertreterInnen und Kamerateams auch ein paar Angeklagte und deren FreundInnen gesehen. Die Angeklagten hätten gesagt, sie wollten bis 16 Uhr bleiben. Die Verhandlung habe um 14:45 Uhr geendet und das Gerichtsgebäude würde um 16 Uhr gesperrt. Sie habe auch über die Medien gehört, dass Angeklagte anzweifeln würden, dass die Zeugin im Nebenraum tatsächlich Danielle Durand
sei. Um 15:55 Uhr sei die verdeckte Ermittlerin dann weggebracht worden und Faulmann sei noch dagewesen und habe das ganze fotografiert.
Dann sagte die Richterin, dass sie von SOKO-Chefinspektorin Bogner ein Email erhalten habe, in dem stehe, dass die verdeckte Ermittlerin sehr psychisch durch alles belastet sei.
Sie habe den Zeugen Wappel, den Führer der verdeckten Ermittlerin, gefragt, ob die Zeugin im Nebenraum Danielle Durand
sei und er habe das bestätigt. Man habe sie auch im Gerichtssaal sehen können. Da seien Fotos vom Videobild offenbar durch die Angeklagten gemacht worden. Das ist ein unbegründeter Vorwurf
, warf Dr. Stuefer ein. Ich weiß es nicht
, sagte die Richterin, sie könne nicht sagen, ob es stimme, es sei nur eine Vermutung gewesen. Vielleicht habe der Staatsanwalt fotografiert, warf DDr. Balluch ein. Dass die Richterin davon ausginge, dass die Angeklagten fotografiert haben müssten, ohne dafür einen Hinweis zu haben, beweise die Befangenheit der Richterin.
Reaktion der Richterin auf die Argumente der Verteidigung gegen die kontradiktorische Einvernahme
Die Richterin sagte, dass es bisher eine kontradiktorische Einvernahme gegeben habe und dass dabei kein Problem aufgetreten sei. Das sei falsch, sagte DDr. Balluch, es seien bereits zwei Zeuginnen kontradiktorisch einvernommen worden, die Pressesprecherin von Kleider Bauer und die Besitzerin der Trachtenmaus.
Mag. Hnat habe sich beschwert, die Richterin würde bei einer kontradiktorischen Einvernahme die Fragen verdrehen, sagte die Richterin. Das weise sie zurück.
Mag. Traxler habe moniert, dass nicht der Vorgesetzte der verdeckten Ermittlerin für sie einen Antrag auf kontradiktorische Einvernahme stellen könne. Dazu sagte die Richterin, dass sie diesen Antrag nicht als Antrag sondern nur als Anregung genommen habe, um eine kontradiktorische Einvernahme zu veranlassen. Sie habe die Argumente dieser Anregung als Begründung übernommen. Es gebe jetzt eine neue Technik für die kontradiktorische Einvernahme und deshalb werde man den Ton im Gerichtssaal sehr gut hören können. Man könne auch die Mimik der verdeckten Ermittlerin sehen.
Wappel habe zwar ausgesagt, dass er mit der Zeugin über die Fragen, die ihm gestellt worden seien, gesprochen habe, aber das heiße noch lange nicht, dass sie lügen werde.
Das Prinzip der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit bei Hauptverhandlungen würde nicht bedeuten, dass die ZeugInnen anwesend sein müssten. Wenn der Verteidigung die Gelegenheit geboten werde, Fragen zu stellen, dann seien die Forderungen der Menschenrechtsdeklaration bereits erfüllt. Die Bildübertragung ermögliche die Beurteilung der Reaktion der Zeugin im Gesicht.
Das Stellen von Fragen durch die AnwältInne selbst im Nebenraum sei wegen der Gesamtsituation
nicht möglich. Es werde immerhin einer Polizeibeamtin ehrenrühriges Verhalten vorgeworfen. Die Zeugin stehe unter hohem psychischem Druck.
Die Richterin zeigte sich befremdet über die Medienberichte. Offenbar haben die Journalisten keine Kenntnis der Prozessordnung
, sagte sie. Es sei der Vorwurf vorgebracht worden, dass keine Fragen gestellt werden dürfen, dass sie als Richterin die Fragen der Verteidigung und der Angeklagten behindere. Sie lasse aber nur keine Schlussfolgerungen zu. Immerhin habe sie ermöglicht, dass Wappel 1 ½ Tage lang einvernommen worden ist.
Dann sagte die Richterin, dass bei der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin keine Störungen geduldet würden. Alle StörerInnen würden entfernt und es sei auch möglich, die gesamte Öffentlichkeit entfernen zu lassen.
Antrag von Dr. Stuefer auf Einvernahme im Verhandlungssaal
Dr. Stuefer stellte dann den Antrag, die verdeckte Ermittlerin möge im Verhandlungssaal einvernommen werden. Die Begründung der Richterin für die kontradiktorische Einvernahme habe sich auf das Ermittlungsverfahren bezogen. Bei der Hauptverhandlung gelte ein anderer Paragraph des Gesetzes. Dort sei geregelt, dass eine kontradiktorische Einvernahme mit der Wahrheitsfindung nicht begründet werden könne. Die dortigen Begründungsmöglichkeiten würden hier nicht vorliegen.
Die Zeugin sei, wie Wappel ausgeführt habe, eine bestens geschulte Polizeibeamtin, die heuer bereits einige Male als Zeugin vor Gericht ausgesagt habe. Sie sei im Suchtmittelbereich als verdeckte Ermittlerin tätig gewesen, das sei ja viel gefährlicher, und trotzdem sei sie nicht kontradiktorisch einvernommen worden. Danielle Durand
habe sich mehr als 1 Jahr nahezu täglich mit einigen der Angeklagten getroffen. Sie kenne diese Personen und wisse daher von deren Ungefährlichkeit. Es gebe keine psychische Belastung, aber selbst wenn, dann würde das keine räumliche Trennung bei der Befragung rechtfertigen. Das Verfassungsrecht darauf, in einer Verhandlung Fragen stellen zu können, ginge vor. Die räumliche Trennung würde bedeuten, dass das Fragerecht nicht ausgeübt werden könne. Die Verteidigung könne auch das Minenspiel der Zeugin nicht wahrnehmen. Dann erinnerte Dr. Stuefer noch einmal daran, dass für die Hauptverhandlung ein uneingeschränktes Fragerecht garantiert sei.
Nur Opfer einer Straftat könnten kontradiktorisch einvernommen werden. Die verdeckte Ermittlerin sei aber kein Opfer, sie sei eine Entlastungszeugin. Warum sollten die Angeklagten ihre eigene Entlastungszeugin stalken?
Die Begründung der Richterin für die kontradiktorische Einvernahme habe der Beweiswürdigung in diesem Verfahren vorgegriffen. Es sei sogar das linguistische Gutachten als Begründung angeführt worden, obwohl das noch nicht fertig besprochen worden sei. Das zeige, dass die Richterin Dinge als gegeben annehme, bevor sie in der Hauptverhandlung präsentiert worden sind. Es habe sich hier also um eine vorgreifende Beweiswürdigung gehandelt und das mache das Verfahren nichtig. Daher, sagte Dr. Stuefer, beantrage sie noch einmal die Einvernahme von Danielle Durand
im Gerichtssaal.
Antrag von Mag. Bischof gegen die kontradiktorische Einvernahme
Mag. Bischof beantragte die Einholung eines gerichtsmedizinischen oder psychologischen Gutachtens, ob die verdecket Ermittlerin tatsächlich psychisch in ausreichendem Ausmaß leide. Das werde beweisen, dass die Voraussetzungen für eine kontradiktorische Einvernahme nicht gegeben sind. Mag. Bischof setzte dann dazu an, den Vorhalt der Richterin scharf zu kritisieren, dass die Präsenz der AnwältInnen im Vernehmungszimmer eine Gefahr darstellen und der Wahrheitsfindung nicht dienlich sein würde. Die Richterin sagte, er habe sie falsch verstanden. Was sie denn gesagt habe, wollte Mag. Bischof wissen. Führen Sie jetzt fort
, sagte die Richterin schroff. Mag. Bischof sagte, er beantrage die Vorführung des Verhandlungsprotokolls um feststellen zu können, was die Richterin gesagt habe. Er weise jedenfalls schärfstens den Vorwurf zurück, dass die AnwältInnen eine Gefahr für die verdeckte Ermittlerin darstellen würden.
Eine kontradiktorische Einvernahme sei nur bei BelastungszeugInnen und bei Opfern vorgesehen. Wenn man aber die Spitzel-Berichte betrachte, dann sei die verdeckte Ermittlerin die Entlastungszeugin schlechthin. Es ist skurril, dass die kontradiktorische Einvernahme einer Zeugin, die alle massiv entlastet, mit einem Strafantrag begründet wird, der durch ihre Aussage widerlegt wird
, schloss Mag. Bischof.
Antrag von Mertens
Mertens sagte, dass die kontradiktorische Einvernahme die Unmittelbarkeit verletze. Es gebe keinen Anlass für eine Einschränkung. Dass es sich um eine Einschränkung handle, sei dadurch erwiesen, dass ja sonst jede Einvernahme kontradiktorische ablaufen könnte.
Die Reaktion der Zeugin auf Fragen sei am Bildschirm nicht erkennbar. Der Prozess gehe damit in eine falsche Richtung. Eine Rede-Antwort Situation sei für die Wahrheitsfindung notwendig.
Kommentar von Dr. Karl
Bisher habe es nie Angriffe auf Leib- und Leben durch die Angeklagten gegeben. Sollte es bei der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin im Gerichtssaal zu Problemen kommen, dann könne doch die anwesende Sicherheitspolizei während der Verhandlung eingreifen.
Kommentar von Mag. Traxler
Die psychologische Belastung der Zeugin sei nur von SOKO-Chefinspektorin Bogner behauptet worden. Bogner sei aber sehr unglaubwürdig, wenn man ihre Aussagen vor Gericht hier mit den Fakten vergleiche. Die gesamte Existenz der verdeckten Ermittlung sei ja von der SOKO vertuscht worden.
Es bestehe der Verdacht, dass mit der kontradiktorischen Einvernahme eine kritische Befragung hintan gehalten werden solle. Die Begründung der Richterin für die kontradiktorische Einvernahme habe sich auf Straftaten bezogen, die den hier Angeklagten nicht einmal vorgeworfen würden.
In einem Nebenzimmer säßen die verdeckte Ermittlerin und 8 PolizeibeamtInnen und alles werde vom Staat bezahlt. Die psychische Belastung würde wenn, dann nur durch die Polizei auftreten.
Die Richterin will eine Pause zur juristischen Prüfung der Anträge
Dr. Dohr beantragte, dass die Zeugin in Gerichtssaal befragt werde, ob sie psychisch belastet sei. Mag. Bischof beantragte, dass sein Mandant DI Völkl zum Vorwurf seiner Präsenz vor dem Gerichtssaal in der Nähe des Einvernahmezimmers der verdeckten Ermittlerin Stellung nehmen könne. Und Dr. Stuefer wies den Vorwurf noch einmal energisch zurück, dass ihre Mandanten während des Prozesses Fotos gemacht hätten.
Der Staatsanwalt verkündete in die aufgeregte Stimmung hinein, dass § 250 (3) der Strafprozessordnung eine kontradiktorische Einvernahme von ZeugInnen zulasse.
Die Richterin sagte, die Verhandlung werde unterbrochen, damit sie die Anträge der Verteidigung juristisch prüfen könne.
Pause 11:00 Uhr – 11:39 Uhr.
Richterin weist Anträge der Verteidigung ab
Nach der Pause verkündete die Richterin ihren Beschluss, die Anträge der Verteidigung gegen eine kontradiktorische Einvernahme zurück zu weisen. Ich verweise auf meine bisherige Begründung
, sagte sie. Dann ergänzte sie, dass § 250 (3) der Strafprozessordnung eine kontradiktorische Einvernahme von ZeugInnen im Interesse der Wahrheitsfindung erlaube. Es ergebe sich aus dem Gesetzestext nicht, dass er sich nur auf Missbrauchsopfer beziehe.
Wenn es um das Verteidigungsrecht Fragerecht
gehe, dann sei dieses gegeben. Es gebe eine neue technische Anlage und man werde das Minenspiel sehen.
Zum Vorbringen, dass es sich um eine Entlastungszeugin handle, führte die Richterin aus, dass es zwar richtig sei, dass die Zeugin von der Verteidigung zur Entlastung beantragt wurde. Aber die Richterin habe als Begründung für die kontradiktorische Einvernahme die Vorwürfe aus dem Strafantrag ohne Würdigung vorgebracht. Damit würde nicht vorgegriffen.
Die Zeugin sei zwar Polizeibeamtin, aber sie stehe trotzdem unter großem psychischem Druck. Man könne nicht argumentieren, dass im Suchtgiftbereich für verdeckte ErmittlerInnen eine größere Gefahr lauere. Die im Verfahren angedrohte Strafhöhe sei in der Abschätzung einer Gefahr nicht relevant.
Die Richterin fragte dann die Verteidigung, ob sie einen Antrag auf eine Videokonferenz stellen wolle, bei der die verdeckte Ermittlerin als Zeugin in Wien bleiben könne, aber direkt befragt würde.
Mag. Bischof fragte, was zu seinem Antrag auf eine psychische Untersuchung geschehen würde. Dann sagte er noch, dass Wappel behauptet habe, es habe keinen direkten Kontakt zwischen Bogner und der verdeckten Ermittlerin gegeben. Jetzt schreibe aber Bogner ein Email, wie psychisch angeschlagen die verdeckte Ermittlerin sei. Deshalb beantrage er die ergänzende Einvernahme von Bogner zur Frage, aufgrund welcher Wahrnehmung sie den psychischen Zustand der verdeckten Ermittlerin kenne, obwohl sie doch keinen direkten Kontakt habe. Die Richterin sagte, dieser Antrag werde abgelehnt. Die verdeckte Ermittlerin leide unter psychischem Druck wegen der Medienberichterstattung.
Mag. Bischof wollte wissen, was mit dem Antrag geschehe, dass die AnwältInnen persönlich im Nebenzimmer Fragen stellen dürfen. Abgewiesen
, sagte die Richterin. Die kontradiktorische Einvernahme solle eine Atmosphäre schaffen, die Antworten ohne Druck ermögliche. Es habe bereits viele Verhandlungstage gegeben und es seien da sehr emotionale und vorwurfsvolle Fragen von der Verteidigung gekommen. Bei falschen
Antworten aus Sicht der Verteidigung und der angeklagten seien die Fragen sehr unangenehm geworden.
Angeklagte wollen Befangenheitsantrag stellen
DI Völkl beantragte die Einvernahme aller jener Personen, die vor dem Gerichtssaal für die Kartenausgabe verantwortlich sind. Dadurch werde bewiesen, dass pauschal Sitzkarten für die PolizeischülerInnen reserviert würden.
Dann stellte DI Völkl einen Antrag auf öffentliche, nicht-anonyme Einvernahme der verdeckten Ermittlerin im Gerichtssaal. Sogar die BelastungszeugInnen Böck, Mag. Zwettler und Bogner seien nicht kontradiktorisch einvernommen worden.
Zuletzt meinte DI Völkl, er wolle einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellen. Er habe dafür 98 Punkte gesammelt, die die Befangenheit der Richterin zeigen würden. Er brauche aber etwa 1 Stunde, um diesen Antrag zusammenzustellen.
Der Neuntangeklagte beantragte eine Pause für eine Besprechung mit seinem Anwalt.
Faulmann sagte, er wolle 2 Befangenheitsanträge stellen, gegen wen sich der zweite richte, sei sicher allen hier klar.
Die Richterin sagte, dass die PolizeischülerInnen kein Problem seien. Die Verteidigung und die Angeklagten würden immer dieselben Anträge stellen. Sie weise hiermit den Antrag gegen die kontradiktorische Einvernahme ab. Sie erlaube jetzt aber eine Pause für den Befangenheitsantrag.
Mittagspause 11:55 Uhr – 13:06 Uhr.
Erklärung der Richterin zur Situation
Nach der Mittagspause gab die Richterin eine Erklärung zur Situation ab. § 3 der Strafprozessordnung verpflichte sie zur Wahrheitsfindung. Sie nehme ihre Tätigkeit unparteilich und unvoreingenommen war. Belastendes und Entlastendes würden gleichberechtigt gegenüber gestellt. Das ganze Verfahren sei aber für alle Beteiligten sehr schwierig.
Sie habe als Richterin immer gesagt, dass der Ausgang völlig offen sei. Es handle sich um einen Indizienprozess, der Strafantrag allein habe über 200 Seiten.
§ 278a StGB setze Absichtlichkeit voraus. Daher seien die Fragen in diesem Verfahren sehr breit.
Das Gericht müsse immer auf die Einhaltung der Strafprozessordnung achten. Das Gericht sehe dieses Verfahren aber als eine Herausforderung. Es werde dafür gesorgt, dass die fehlenden Aktenteile unverzüglich beigeschafft und der Verteidigung zur Verfügung gestellt werden.
Alles Geplänkel wie die Kosten des Verfahrens oder der Ermittlungsumfang werden außer Acht gelassen. Es gehe nur darum, ob alle Tatbestandsmerkmale erfüllt seien.
Ob DI Völkl jetzt seinen Antrag auf Befangenheit des Gerichts stellen wolle, fragte die Richterin dann. Dieser sagte, er halte seinen Befangenheitsantrag aufrecht, die Begründung sei aber in der Stunde nicht fertig geworden, er habe erst 25 Punkte ausgearbeitet. Er werde das ganze daher später vorbringen.
Dr. Dohr wollte dann einen Antrag stellen, aber die Richterin war rasch ins Nebenzimmer zur verdeckten Ermittlerin gelaufen. Dr. Dohr ließ eine Gerichtshilfe bei der Richterin nachfragen, ob er noch einen Antrag stellen könne. Die Richterin sagte nein, sie werde jetzt mit der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin beginnen.
Einvernahme der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand
Die Richterin stellte fest, dass die Zeugin unter der Legende Danielle Durand
geladen worden sei. Sie sei eine anonyme Zeugin. Ob sie jene verdeckte Ermittlerin sei, die über 1 Jahre im Tierschutz aktiv war, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie damals anders ausgesehen habe, als heute hier bei der Einvernahme, fragte die Richterin. Sie habe damals blonde Haare gehabt, sagte die Zeugin. Ob sie auch korpulenter gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.
In welcher Zeit sie als verdeckte Ermittlerin aktiv gewesen sei, fragte die Richterin. Von April 2007 bis Juli 2008, sagte die Zeugin. Wer ihr Führer gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Stefan Wappel, war die Antwort.
Welche Informationen sie im Vorfeld ihrer verdeckten Ermittlung gehabt habe, fragte die Richterin. Dass sie gegen unbekannte TäterInnen verdeckt ermitteln werde, sagte die Zeugin. Mit welchem Ziel, fragte die Richterin. Gefährliche Angriffe abzuwehren, sagte die Zeugin.
Von wem sie ihre Aufträge erhalten habe, fragte die Richterin. Ausschließlich von Stefan Wappel, antwortete die Zeugin. An wen sie berichtet habe, fragte die Richterin. Nur an Stefan Wappel, sagte die Zeugin. Ob sie mündlich oder schriftlich berichtet habe, fragte die Richterin. Mündlich und schriftlich, gab die Zeugin an.
Was ihre Legende gewesen sei, fragte die Richterin. Sie sei Studentin gewesen, sagte die Zeugin. Welches Fach, wollte die Richterin wissen. Französisch, war die Antwort. Ob sie denn französisch könne, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.
Ging es nur um die Abwehr gefährlicher Angriffe?
Welche Sachverhalte seien ihrer Abwehr gefährlicher Angriffe zugrunde gelegen, fragte die Richterin. Dass es Sachbeschädigungen gegen Bekleidungsketten gegeben habe, sagte die Zeugin. Sie habe im Internet recherchiert und sei dabei darauf gekommen, dass es sich um Kleider Bauer handle. Eine verdeckte Ermittlung bedeute doch sich einzuschleusen und anonym zu bleiben, d.h. vorzugehen und bekannt zu geben, dass man von der Polizei sei, sagte die Richterin. Ob dafür nicht viel mehr Informationen im Vorfeld notwendig gewesen wären. Sie habe sich im Internet informiert, sagte die Zeugin. Sie habe dabei herausgefunden, dass es Demonstrationen in Wien gegen Kleider Bauer gebe. Sie habe dann auch über die Einstellung dieser Leute, die die Demonstrationen durchführten, nachgelesen.
Was der Zusammenhang zwischen den Demonstrationen und der Lebensweise der DemonstrantInnen auf der einen Seite und der Gefahrenabwehr gegen Sachbeschädigungen auf der anderen Seite gewesen sei, fragte die Richterin. Laut Internet, meinte die Zeugin etwas verwirrt, seien die Demonstrationen von TierschützerInnen und TierrechtlerInnen veranstaltet worden. Sie wolle den Zusammenhang zwischen den Demonstrationen und der Lebensweise der DemonstrantInnen und Sachbeschädigungen von unbekannten TäterInnen verstehen, sagte die Richterin. Was da die Hypothese gewesen sei. Das könne sie nicht beantworten, meinte die Zeugin. Ob es bestimmte Zielpersonen für ihre verdeckte Ermittlung gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob sie Informationen über Ermittlungen gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Ob sie von der Existenz der SOKO Bekleidung gewusst habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Von wem sie die Aufträge erhalten habe, fragte die Richterin. Von der SOKO-Leitung, sagte die Zeugin. Von wem dort genau, fragte die Richterin. Ihr sei Mag. Zwettler namentlich bekannt, meinte die Zeugin. Wer Wappel die Aufträge gegeben habe, fragte die Richterin. Das sei Bettina Bogner gewesen, meinte die Zeugin. Wie diese Aufträge übermittelt worden seien, fragte die Richterin. Die Zeugin sagte, dass sie das nicht wisse. Ob die Aufträge schriftlich notiert worden seien, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, es sei nichts notiert worden.
Es sei also gegen unbekannte TäterInnen verdeckt ermittelt worden, stellte die Richterin fest. Ob es auch Namen von Verdächtigen gegeben habe. Sie habe die Leute in der Szene ja gekannt, meinte die Zeugin.
Zu den Spitzel-Berichten
Wer die Spitzel-Berichte geschrieben habe, fragte die Richterin. Sie habe diese Berichte selbst verfasst, sagte die Zeugin. Ob sie Anweisungen von Wappel über das Verfassen der Berichte bekommen habe, fragte die Richterin. Ihr sei gesagt worden, dass sie ihre Wahrnehmungen und ihre Feststellungen vermerken solle, sagte die Zeugin. Ob sie die Berichte sehr genau oder eher großzügig abgefasst habe, fragte die Richterin. So genau wie möglich, sagte die Zeugin.
Zur Ausbildung der verdeckten Ermittlerin
Welche Ausbildung sie gehabt habe, fragte die Richterin. 2 Wochen Polizeiausbildung und 3 Wochen Grundkurs für verdeckte Ermittlungen, sagte die Zeugin. Wie lange sie schon verdeckte Ermittlerin sei, fragte die Richterin. Sie hatte vor dem Einsatz 2 Jahre Berufserfahrung, meinte die Zeugin. Ob das ihr erster Einsatz in der Tierrechtsszene gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.
Ob es außer ihr noch verdeckte ErmittlerInnen in der Tierrechtsszene gegeben habe, fragte die Richterin. Vom Bundeskriminalamt aus keine, sagte die Zeugin.
Zurück zu den Spitzel-Berichten
In welchem zeitlichen Abstand sie Wappel berichtet habe, fragte die Richterin. Jedes Mal nach einem Einsatz, erklärte die Zeugin. Wie lange nach dem Einsatz sie ihren Bericht verfasst habe, fragte die Richterin. Unmittelbar oder einen Tag später, meinte die Zeugin. Ob Wappel ihre Berichte weitergeleitet habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob sie einen direkten Kontakt zu Bogner gehabt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Zu sonst wem von der SOKO, wollte die Richterin wissen. Nein, sagte die Zeugin, sie hatte zu niemandem aus der SOKO Kontakt. Ob Erkenntnisse von der SOKO-Bekleidung durch Wappel bis zu ihre durchgedrungen seien, fragte die Richterin. Das könne sie sich nicht mehr erinnern, meinte die Zeugin. Sie berufe sich auf ihren Bericht.
Über ihre Aufträge
Ob sie die Aufträge von Wappel lediglich genau befolgt habe oder ob sie auch selbständig agiert habe, fragte die Richterin. Beides, meinte die Zeugin. Sie solle ein Beispiel für eine selbständige Handlung nennen, sagte die Richterin. Von wann bis wann sie auf einer Demonstration gewesen sei, habe sie selbst entschieden, erklärte die Zeugin.
Auf Seite 9 von den Spitzel-Berichten habe sie geschrieben, dass Bogner mitteile, dass jemand mit Nickname Onsemeliot
auf einem Veganforum poste, stellte die Richterin fest. Diese Information sei von Bogner über Wappel zu ihr gekommen, sagte die Zeugin. Warum sie das dann nicht in ihrem Bericht geschrieben habe, wollte die Richterin wissen. Vermutlich habe es ein Email von Bogner gegeben, sagte die Zeugin, das an Wappel gegangen sei und ihr von Wappel weitergeleitet worden wäre.
Vorgehen als verdeckte Ermittlerin
Wie sie als verdeckte Ermittlerin nun vorgegangen sei, fragte die Richterin. Sie sei auf Demonstrationen gegangen und habe Veranstaltungen besucht, sagte die Zeugin. Woher sie die Informationen dazu gehabt habe, fragte die Richterin. Die Termine der Demonstrationen seien im Internet gestanden, sagte die Zeugin, die Veranstaltungstermine habe sie auf Flugblättern gefunden. In wieweit habe sich durch die Teilnahme an Demonstrationen Erkenntnisse zur Gefahrenabwehr erhalten, fragte die Richterin. Bei den Demonstrationen und den Veranstaltungen hätten gefährliche Angriffe geplant werden können, meinte die Zeugin. In welcher Form, fragte die Richterin. Durch Absprachen, sagte die Zeugin. Im Hinblick auf was, fragte die Richterin. Jagdstörungen, Tiertransportblockaden und andere Straftaten
, sagte die Zeugin und der Gerichtssaal lachte. Was noch, wollte die Richterin wissen. Möglicherweise illegale Recherchen in Schweinemastbetrieben, meinte die Zeugin. Was da der Zusammenhang zur Abwehr gefährlicher Angriffe sei, fragte die Richterin. Es habe ja Sachbeschädigungen zum Nachteil von Bekleidungsketten gegeben, sagte die Zeugin. Ob sie das festgestellt habe, fragte die Richterin. Ich habe keine festgestellt
, sagte die Zeugin.
Ob sie Absprachen gehört habe, wer wann wie wo strafbare Handlungen begehen werde, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Fragen zu DDr. Balluch
Im Bericht würden Namen von Personen genannt, die Angeklagte seien, sagte die Richterin, z.B. DDr. Balluch. Ob die Zeugin verdeckt bei DDr. Balluch ermittelt habe. Sie sei mit ihm in Kontakt gewesen, sagte die Zeugin. Wo, fragte die Richterin. Wie, wo und wann das erste Mal, wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Ob sie ihn angesprochen habe, wollte die Richterin wissen. Das könne sie nicht mehr sagen, sagte die Zeugin. Wie viele Gespräche sie mit DDr. Balluch geführt habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Über welche Themen, fragte die Richterin. Die Eckpunkte könne sie noch sagen, aber nicht mehr, meinte die Zeugin. Sie solle konkrete Beispiele nennen, sagte die Richterin.
Einmal im Gespräch habe DDr. Balluch ihr gegenüber die Fadinger-Liste erwähnt, sagte die Zeugin. Er sei mit ihr auch auf Jagdstörungen und auf Gänsejagdrecherchen gewesen, sowie auf Tiertransportblockaden und auf anderen Veranstaltungen, z.B. in der Schweiz und in Holland.
Fragen zum Tierrechtsgathering in Appelscha, Holland
Ob sie auf dem Tierrechtsgathering in Appelscha in Holland gewesen sei, fragte die Richterin. Sie erinnere sich daran, sagte die Zeugin. Was könne sie über die Personen dort sagen, fragte die Richterin. Es habe auf einem Campingplatz stattgefunden, auf den niemand außer AktivistInnen hineingehen durfte, sagte die Zeugin. Aus Österreich seien einige TierschützerInnen anwesend gewesen. Die behandelten Themen seien Repression, Kampagnen und andere gewesen.
Was die Inhalte gewesen seien, fragte die Richterin. Wie man sich bzgl. Behörden und Polizei verhalten soll, sagte die Zeugin. Wie konkret, fragte die Richterin. DDr. Balluch habe damals mehrmals gesagt, dass man auf einer Polizeistation nicht essen und trinken solle, weil man DNA-Spuren hinterlasse, und dass man nichts sagen und nichts unterschreiben soll. Ein Aktivist habe einmal seine Kopfbedeckung vergessen, von der dann seine DNA abgenommen worden sei. Wer das in Appelscha vorgetragen habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.
Was sei die Voraussetzung zur Teilnahme gewesen, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr genau, sagte die Zeugin. In der Nacht vor dem Beginn sei sie von einer VGT-Tierschützerin angerufen worden, dass die Polizei den Campingplatz umstellt habe. Sie wisse heute nicht mehr, ob man Eintritt habe zahlen müssen. Sie glaube schon, dass die Verpflegung zu bezahlen gewesen ist. Es seien nur TierrechtsaktivistInnen anwesend gewesen.
Was die Voraussetzung zur Zulassung gewesen sei, fragte die Richterin noch einmal. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Aber gewisse AktivistInnen seien vom Camp verwiesen worden. Ob es eine Campingwache gegeben habe, fragte die Richterin, ob JournalistInnen zugelassen gewesen seien. Campingwache schon, sagte die Zeugin, JournalistInnen, glaube sie, seien nicht zugelassen gewesen. Wie viele Personen insgesamt dort gewesen seien, fragte die Richterin. Mehrere Nationen seien vertreten gewesen, sagte die Zeugin. Welche Vorträge es gegeben habe, fragte die Richterin, ob Filme gezeigt wurden. Von Filmen wisse sie jetzt nichts mehr, sagte die Zeugin, aber Vortragsthemen seien Repression, Umgang mit der Polizei und ALF gewesen. Ob sie damals gewusst habe, was die ALF sei, fragte die Richterin. Keith Mann sei für die ALF tätig gewesen, sagte die Zeugin, er sei damals bereits verurteilt gewesen. Keith Mann sei auf dem Treffen gewesen. Ob er einen Vortrag gehalten habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.
Fragen zur BAT
Wieso die BAT im Bericht vorkäme, woher sie die Namen gehabt habe, fragte die Richterin. BAT stehe für Basisgruppe Tierrechte, sagte die Zeugin. Im Internet sei gestanden, dass die BAT Demonstrationen vor Kleider Bauer mache. Wieso sie die Namen von AktivistInnen der BAT gekannt habe, fragte die Richterin. Sie seien in ihrem Bericht angeführt. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Einmal sei sie auf einem BAT-Treffen gewesen.
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In ihrem Bericht stünde, dass DDr. Balluch sie in Appelscha freundlich begrüßt habe, sagte die Richterin. Sie habe ihm ein Interview für das Tierrechtsradio gegeben. Wie ihr Verhältnis zu DDr. Balluch gewesen sei. Er habe sie gekannt und sei immer freundlich gewesen, sagte die Zeugin.
In ihrem Bericht stünden die Worte privat
und Campwache
unter Anführungszeichen, sagte die Richterin. Warum, wollte sie wissen. So habe sie das dort gehört, meinte die Zeugin. Die Richterin zitierte dann aus dem Bericht, es seien nur AktivistInnen aus dem Camp hinaus und in das Camp hinein gegangen, die Tierschutzlehrerin des VGT habe einen Vortrag über Tierschutz im Unterricht gehalten. Am Nachmittag habe Keith Mann sein Buch vorgestellt. Es seien ca. 280 Personen aus 10 Nationen anwesend gewesen. Habe es Gespräche über Sachbeschädigungen und Brandanschläge gegeben, fragte die Richterin. Sie glaube sich erinnern zu können, dass es keine solchen Gespräche gegeben habe, sagte die Zeugin.
Sie habe einen Bericht über die ALF an der Wand gelesen, sagte die Richterin, es seien keine TäterInnen zuordenbar. TäterInnen seien nicht angegeben gewesen, bestätigte die Zeugin. Warum es einen Vortrag über die ALF gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Sie habe auch von einem Vortrag von AktivistInnen aus der USA über die Verschlüsselung von Computern berichtet, sagte die Richterin. Davon wisse sie nichts mehr, sagte die Zeugin. Eine Deutsche habe einen OGPI-Vortrag gehalten, stellte die Richterin fest, das neue Ziel sei Escada. Ob sie die OGPI gekannt habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
Ob von DDr. Balluch konkretisiert worden sei, was Kleider Bauer ist, fragte die Richterin. Nicht konkret, meinte die Zeugin.
Sie solle genauer angeben, wer warum vom Camp verwiesen worden sei, sagte die Richterin. Das wisse sie nicht genauer, meinte die Zeugin. Was ihr Gesamteindruck von dieser Veranstaltung gewesen sei, fragte die Richterin, worum sei es gegangen. Die Veranstaltung habe dem Informationsaustausch gedient, sagte die Zeugin. Welcher Art, fragte die Richterin. Wie die verschiedenen Nationen ihre Veranstaltungen planen und durchführen, sagte die Zeugin. Welche Veranstaltungen, fragte die Richterin. Z.B. gegen Pelz, sagte die Zeugin. Ob es Gespräche oder Vorträge im Hinblick auf strafbare Handlungen gegeben habe, fragte die Richterin. Ich konnte das nicht wahrnehmen
, sagte die Zeugin.
Animal Liberation Workshop in Luzern, Schweiz
Was sie zum Animal Liberation Workshop in Luzern in der Schweiz sagen könne, fragte die Richterin. Es habe Vorträge von DDr. Balluch zum Umgang mit der Polizei, über Recherchen in Tierfabriken und wie man sich verständigt gegeben, sagte die Zeugin. Was es dort noch gegeben habe, fragte die Richterin. Es sei eine Demonstration gegen den Zirkus Knie durchgeführt worden, sagte die Zeugin. Was dabei geschehen sei, fragte die Richterin. Es seien sehr viele Leute mitgegangen und es habe viel Polizei gegeben, sagte die Zeugin. Die TierrechtlerInnen kritisierten, dass Knie Wildtiere habe.
Zum Fadinger-Forum
Im Spitzel-Bericht würde auf Seite 54 das Fadinger-Forum erwähnt, sagte die Richterin. Ende Oktober 2010 habe DDr. Balluch sie gefragt, erzählte die Zeugin, ob sie schon auf Fadinger sei. Sie habe verneint und DDr. Balluch habe ihr dann ein Email mit dem Zugang zu Fadinger geschickt. Was denn Fadinger gewesen sei, fragte die Richterin. Eine Email-Liste, auf der diskutiert worden sei, sagte die Zeugin. Welche Themen, wollte die Richterin wissen. Pelz, Lebensweise, Veranstaltungen, politische Meinungen usw. sagte die Zeugin. Ob dort darüber gesprochen worden sei, wer wann wo Sachbeschädigung begehen werde, fragte die Richterin. Ich habe kein Email diesen Inhalts gelesen
, sagte die Zeugin.
Ob sie auch selbst auf Fadinger gepostet habe, fragte die Richterin. Ja, aber selten, meinte die Zeugin. Wenn, dann nur im Auftrag von Wappel. Wo sie ihre Emails abgespeichert habe, fragte die Richterin. Sie habe ein eigenes Account gehabt, sagte die Zeugin. Ihre Email-Adresse sei danielle.durand@gmx.at gewesen. Ob sie ihre Emails gespeichert oder ausgedruckt habe, fragte die Richterin. Weder noch, meinte die Zeugin. Warum, fragte die Richterin. Sie habe keinen Auftrag dazu gehabt, sagte die Zeugin. Ob ihr jetzt noch heiklere Emails in Erinnerung seien, fragte die Richterin. Wenn sie welche gefunden habe, dann habe sie das Wappel mitgeteilt, meinte die Zeugin. Welcher Art heikel könnten diese Emails gewesen sein, fragte die Richterin. Geplante Aktionen wie Jagdsabotagen könnten angekündigt worden sein, sagte die Zeugin. Ob sie Wappel zu Aktionen wie Jagdsabotagen und Tiertransportblockaden informiert habe, fragte die Richterin. Sie habe Wappel informiert und der die SOKO, sagte die Zeugin.
Besuche im VGT-Büro
Ob sie auch im Büro des VGT gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Welche Wahrnehmungen sie dort gemacht habe, fragte die Richterin. Sie könne sich jetzt nicht an jeden ihrer Besuche erinnern, meinte die Zeugin. Jedenfalls wisse sie noch, dass sie dort Transparente gemalt, Buttons gebastelt und Briefe einkuvertiert habe. Wahrscheinlich die Drohbriefe
, kommentierte DDr. Balluch.
Ob sie habe die Computer des VGT benutzen können, fragte die Richterin. Wenn sie wollen hätte, hätte sie das können, sagte die Zeugin.
Computerverschlüsselung
Was sie zur Verschlüsselung von Computern sagen könne, fragte die Richterin. Es habe dazu einen Workshop im VGT-Büro gegeben, sagte die Zeugin, Ende Jänner 2008. Die TeilnehmerInnen seien in verschiedenen Programmen geschult worden und alle hätten eine CD erhalten. Zu Hause habe man sich dann mit den Programmen vertraut machen können. Ob andere verschlüsselt kommuniziert hätten, könnte sie nicht sagen.
In ihrem Bericht gebe sie an, dass DDr. Balluch gesagt habe, er habe erfahren, dass es 10 Hausdurchsuchungen bei TierrechtlerInnen geben werde. Woher sie das wisse. Das könne sie nicht mehr sagen, meinte die Zeugin. Ob sie über ihren Bericht hinaus noch eine Erinnerung an den Computersicherheitsworkshop habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Ob schon vor diesem Workshop über Verschlüsselung gesprochen worden sei, fragte die Richterin. Ja, in Appelscha, über PGP, sagte die Zeugin. Warum die TierschützerInnen Verschlüsselungen haben benützen wollen, fragte die Richterin. Das sei den TeilnehmerInnen des Workshops nahegelegt worden, sagte die Zeugin.
Besuche im Materiallager des VGT
Ob sie auch im Materiallager des VGT gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, es habe dort Treffen gegeben. Im Keller seien die Demonstrationsmaterialien gelagert worden. Die Weihnachtsfeier habe dort stattgefunden. Sie sei öfter dort gewesen.
Auf Seite 58 der Spitzel-Berichte stünde, dass sie im Materiallager geholfen habe, sagte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Ob sie auch ein Funkgerät bekommen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Und ein Handy, fragte die Richterin nach. Nein, sagte die Zeugin, wenn, dann nur zum Halten. Ihr sei keines zur Verfügung gestellt worden. Und ein Funkgerät, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
DDr. Balluch habe anlässlich der Weihnachtsfeier einen Vortrag gehalten, sagte die Richterin. Sie habe davon alle Details in ihren Berichten festgehalten, sagte die Zeugin.
Sie habe auch geschrieben, dass im Lager ein VGT-Chor gegründet worden sei, sagte die Richterin. Die Zeugin bejahte. Ob sie außerhalb der Berichte noch etwas in Erinnerung habe, fragte die Richterin. Sie verstehe die Frage nicht, sagte die Zeugin. Ob es im VGT-Lager oder im VGT-Büro Veranstaltungen gegeben habe, wann, wo oder wie man Anschläge machen könne, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Auf Seite 73 ihrer Berichte schreibe sie von einer Diskussion zur Jagd, sagte die Richterin. Ob DDr. Balluch zum Umschneiden von Hochständen Meinungen vertreten habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Im Lager sei auch über Denunziation diskutiert worden, sagte die Richterin. Bei der Diskussion habe man besprochen, dass man keine aggressiven Worte mehr wie Krieg
oder Rache
auf Demonstrationen benutzen wolle. Ob sie sich an die Diskussion zur Kritik am VGT erinnern könne, fragte die Richterin dann. DDr. Balluch habe damals über die Vereinsgeschichte referiert, sagte die Zeugin. Dabei sei der Name Plank gefallen. Ob dieser Name öfter gefallen sei, fragte die Richterin. Sie habe ihn immer wieder gehört, sagte die Zeugin, ihr sei der Zusammenhang aber nicht erinnerlich.
Pause 14:30 Uhr – 14:46 Uhr.
Nach der Pause fragte die Richterin noch einmal, ob die Zeugin den Namen Plank gehört habe. Er sei manchmal erwähnt worden, sagte die Zeugin, sich könne sich konkret aber nur an DDr. Balluch und die Entstehungsgeschichte des VGT in diesem Zusammenhang erinnern.
Im VGT-Lager sei auch diskutiert worden, sagte die Richterin und zitierte aus dem Spitzel-Bericht. DDr. Balluch habe die BAT als faschistisch bezeichnet. Ob es noch Äußerungen von DDr. Balluch zur BAT gegeben habe. Nein, sagte die Zeugin.
Wertkartenhandys
Laut ihren Berichten seien vom VGT Wertkartenhandys für Recherchen und Jagdsabotagen angekauft worden, sagte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Ob die Wertkartenhandys, die Funkgeräte und die Autos des VGT je für Straftaten verwendet worden seien, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin.
Nächtliches Plakatieren zusammen mit DDr. Balluch
Auf Seite 52 ihres Berichts schreibe sie davon, dass sie mit DDr. Balluch und einer Tierschützerin in der Nacht im Auto fahre und DDr. Balluch erkläre, wie man plakatiere. Er habe gesagt, dass wenn man weglaufe, niemand wegen dem Plakatieren belangt werden könne, sagte die Zeugin. Ob dann plakatiert wurde, fragte die Richterin. Ja, es wurde plakatiert
, antwortete die Zeugin. Von wem, fragte die Richterin. Ich, DDr. Balluch und die dritte Tierschützerin
, sagte die Zeugin. Warum dabei keine Polizei habe in der Nähe sein sollen, fragte die Richterin. Da könnte sie nur mutmaßen, antwortete die Zeugin.
Es gehe um eine Verwaltungsübertretung, erklärte die Richterin. Sie wolle wissen, ob sie, als verdeckte Ermittlerin, selbst plakatiert habe. Sie sei dabei gewesen, sagte die Zeugin, aber welche Tätigkeit sie konkret ausgeführt habe, könne sie nicht mehr sagen. Warum DDr. Balluch sie ihrem Eindruck nach damals mitgenommen habe, fragte die Richterin. Ein gewisses Maß an Vertrauen hatte DDr. Balluch schon
, sagte die Zeugin, und fügte hinzu, dass sie sich ja auch dafür zur Verfügung gestellt habe.
Animal Liberation Workshop in Wien
Was sie am Animal Liberation Workshop in Wien mitbekommen habe, fragte die Richterin. Der habe im WUK stattgefunden, sagte die Zeugin. Er sei über ein Wochenende gegangen. Es habe auch eine Demonstration und eine Jagdstörung gegeben. Ob dabei auch Thema gewesen sei, wie, wann und wo strafbare Handlungen begangen werden, fragte die Richterin. Soweit sie sich erinnern könne, sagte die Zeugin, seien dort keine strafbaren Handlungen besprochen worden. Bei den Vortragsthemen Aktionen und Repression, was da gemeint gewesen sei, fragte die Richterin. Es sei z.B. von einer Aktion bei der australischen Botschaft zur Verstümmelung von Schafen berichtet worden, dabei hätten sich die AktivistInnen nackt ausgezogen wegen den Medien.
Zur Jagdstörung in Zurndorf
Was sie noch von der Jagdstörung in Zurndorf wisse, fragte die Richterin. Sie erinnere sich daran, meinte die Zeugin. Es habe schlechtes Wetter gegeben und es sei kalt gewesen. Polizei sei anwesend gewesen. Es habe Probleme mit den JägerInnen gegeben. Sie habe die Aktion wegen dem kalten Wetter als viel zu lang empfunden. Wo sie denn da gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe sich abseits der Jagdgesellschaft zusammen mit den AktivistInnen bewegt, sagte die Zeugin. Ob sie Teil der Jagdstörung gewesen sei, fragte die Richterin. Sie wisse wie das ablaufe, sagte die Zeugin. Die TierschützerInnen hätten Warnwesten angehabt und Regenschirme gespannt. Gegen Ende seien viele wegen dem Schlechtwetter genervt gewesen.
Ob es im VGT-Büro dazu eine Vorbesprechung gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Ob es Besprechungen gegeben habe, dass Funkgeräte oder Handys für Straftaten verwendet werden sollen, fragte die Richterin. Das kann ich nicht sagen, meinte die Zeugin.
Ob sie bei der Jagdstörung auch Material bekommen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, eine Warnweste und einen Regenschirm.
Letzte Fragen zu DDr. Balluch
Ob die verdeckte Ermittlerin das Vertrauen von DDr. Balluch, DI Völkl und David Richter genossen habe, fragte die Richterin. Ein gewisses Maß an Vertrauen habe ich genossen
, sagte die Zeugin.
Wie das Verhältnis von DDr. Balluch zur BAT gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe gehört, dass sich VGT und BAT feindlich gegenüber gestanden seien, sagte die Zeugin. Es habe aber AktivistInnen gegeben, die früher bei DDr. Balluch gewesen seien, und dann bei der BAT. Die Richterin zitierte aus den Spitzel-Berichten, dass sich Mag. Hnat und DDr. Balluch von der BAT distanzieren würden. Ja, sagte die Zeugin.
DDr. Balluch habe auf Fadinger zu einer Jagdstörung aufgerufen, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.
Wie gut kannte die verdeckte Ermittlerin Mag. Hnat?
Wann sie Mag. Hnat kennengelernt habe, fragte die Richterin. Bei einer Veranstaltung im Don-Bosco Haus, sagte die Zeugin. Woher sie ihn gekannt habe, fragte die Richterin. Er sei in einer Sendung von Tausche-Familie
in ATV aufgetreten, meinte die Zeugin. Ob sie Mag. Hnat privat getroffen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Worüber sie mit ihm gesprochen habe, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.
Ob es ein Nahverhältnis zu Mag. Hnat gegeben habe, fragte die Richterin. Es habe kein sexuelles Verhältnis gegeben, sagte die Zeugin, das entspreche nicht den Tatsachen und würde sie beleidigen. Ob es ein nicht-sexuelles Nahverhältnis gegeben habe, fragte die Richterin. Sie sei das eine oder andere Mal mit ihm im einem Lokal gewesen, sagte die Zeugin. Ob sie den Eindruck gehabt habe, Mag. Hnat steht auf Sie?
, fragte die Richterin. Sie habe sich gut mit ihm verstanden, sagte die Zeugin, aber sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass er sexuelles Interesse an ihr gehabt habe. Ob sie mit ihm auch Essen gegangen sei, fragte die Richterin. Möglicherweise, sagte die Zeugin, wenn er sie dazu aufgefordert habe.
Warum fragte die verdeckte Ermittlerin zu Sachbeschädigungen?
Laut Spitzel-Bericht, stellte die Richterin fest, habe sie einen Petzi
zu Sachbeschädigungen befragt. Ob sie Wahrnehmungen zu Sachbeschädigungen gehabt habe. Nein, sie hatte keine Wahrnehmungen zu Sachbeschädigungen gehabt, sagte die Zeugin. Sie habe auch Mag. Hnat zu Sachbeschädigungen befragt, sagte die Richterin. Ob es über die Zuordnung von Sachbeschädigungen insgesamt Gespräche als verdeckte Ermittlerin gegeben habe, fragte die Richterin. Sie könne sich nicht daran erinnern, sagte die Zeugin.
Habe sie Gespräche über die Tätergruppe gehört, wer für die Sachbeschädigungen verantwortlich sei, fragte die Richterin. So etwas habe sie nie wahrnehmen können, sagte die Zeugin.
Laut ihrem Bericht habe sie nach Fluxi
aus dem Veganforum gefragt, sagte die Richterin. Und Petzi
habe ihr seinen Führerschein gezeigt. Wieso, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Ist das Zeigen des Führerscheins ein Akt des Vertrauens, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin.
Besuch beim BAT-Treffen
Sie habe auch ein BAT-Treffen besucht, stellte die Richterin fest. Das sei auf Weisung von Wappel geschehen, sagte die Zeugin. Das Treffen sei dann später als geplant gewesen. Um was es dabei gegangen sei, fragte die Richterin. Man habe Probleme beim Anmelden von Demonstrationen und die Planung von Demonstrationen diskutiert, sagte die Zeugin. Ob besprochen wurde, wer, wann mit wem Sachbeschädigungen begehen werde, fragte die Richterin. Es sei nichts strafrechtlich Relevantes besprochen worden, sagte die Zeugin.
In ihrem Bericht sage sie, dass die BAT mit dem VGT politisch verfeindet sei, die BAT sei politischer, sagte die Richterin. Was sie damit meine. Das sei ihre Wahrnehmung gewesen, sagte die Zeugin.
Ob sich die Angeklagten aus der BAT einmal mit dem VGT getroffen hätten, fragte die Richterin. Das einzige Mal, an dem beide am selben Ort gewesen seien, sagte die Zeugin, sei in Appelscha gewesen. Ob sie dort kommuniziert hätten, fragte die Richterin. Man habe sich gegrüßt, mehr habe sie nicht wahrnehmen können, sagte die Zeugin.
Frühere Abreise von Appelscha und Luzern
Ob sie in Appelscha dauernd dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, sie sei früher abgereist.
Und ob sie am Animal Liberation Workshop in Luzern die ganze Zeit dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Auch da sei sie früher abgereist, sagte die Zeugin.
Gespräch mit Mag. Hnat über Buttersäure
Auf den Seiten 15 und 16 des Spitzel-Berichts würde die verdeckte Ermittlerin mit Mag. Hnat über Jürgen Faulmann sprechen, sagte die Richterin. Sie habe Mag. Hnat auch auf einen Buttersäureanschlag angesprochen. Ja, das habe sie getan, sagte die Zeugin. Woher sie die Informationen dazu hatte, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Ob sie den Auftrag gehabt habe, Mag. Hnat darauf anzusprechen, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin. Ob es weitere Gespräche über Buttersäure oder Tätergruppen gegeben habe, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht erinnern, meinte die Zeugin. Was sie noch über das Gespräch mit Mag. Hnat über Sachbeschädigungen sagen könne, fragte die Richterin. Mehr als in ihrem Bericht sei ihr nicht mehr erinnerlich, sagte die Zeugin.
Antrag der Verteidigung auf Einvernahme durch Videoübertragung oder Telefon
An dieser Stelle wollte die Richterin den Prozesstag beenden, doch Dr. Dohr sagte, er habe noch seinen Antrag zu stellen. Er beantragte dann, dass die Zeugin Danielle Durand
aus dem Landesgericht Wien mittels Videoübertragung einvernommen werde. Dann könnte die Verteidigung nämlich persönlich ihre Fragen stellen. Alle AnwältInnen schlossen sich dem Antrag an. Dr. Stuefer sagte aber, sie sei nur dafür, wenn das ganze hier im großen Schwurgerichtssaal stattfinde. Die Richterin sagte dazu, dass der große Schwurgerichtssaal dafür nicht geeignet sei. Am Landesgericht Wr. Neustadt ginge so etwas nur im Saal 180. Nur dort stehe dafür das volle Equipment zur Verfügung.
Dr. Stuefer sagte, dass ihr dann die Einvernahme mittels Telefon hier im Nebenzimmer lieber sei. Der Staatsanwalt sagte, er wäre für diesen Antrag. Die Richterin meinte, sie behalte sich die Entscheidung vor, um zu klären, ob die Technik zur Verfügung stünde. Mag. Bischof sagte, er brauche die Informationen über die technischen Möglichkeiten, um zu wissen, für welche Version er sei. Die Richterin sagte zuletzt, dass sich die Verteidigung mit sich selbst einigen müsse, alle AnwältInnen müssten zustimmen. Das solle ihr in der Verhandlungspause schriftlich mitgeteilt werden.
Ende 15:40 Uhr.