Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 62. Tag

Mittwoch 15. Dezember 2010

Inhalt:

Am heutigen Tag wurde die Einvernahme des Führers der verdeckten Ermitterlin, Stefan Wappel, zu Ende gebracht. Die Verteidigung und die Angeklagten arbeiteten dabei noch besser heraus, dass diese Ermittlungsmaßnahme offensichtlich eine nicht-genehmigte Ermittlung nach der Strafprozessordnung war. Ein Schwerpunktthema heute war die Kommunikation von Wappel mit den Behörden in der Schweiz und in Holland. Die entsprechenden Briefe wurden nämlich heute vorgelegt. Darin ist von Zielpersonen und einem Verdächtigenkreis die Rede, gegen die ermittelt wurde, was nach Ansicht der Verteidigung widerlege, dass die verdeckte Ermittlung der Gefahrenabwehr gedient habe.

Die Richterin verhinderte in zunehmendem Masse die Fragen durch die Verteidigung und insbesondere durch die Angeklagten. Als Druckmittel wurde sogar der Vorwurf verwendet, dass die Angeklagten keine Fragen an Wappel mehr stellen sollten, ansonsten sei es ihre Schuld, wenn die verdeckte Ermittlerin nicht mehr einvernommen werden könne. Dabei gab es noch einige wichtige Fragekomplexe, wie z.B. das Verhältnis von BAT und VGT, die Militanz der Angeklagten oder ob die verdeckte Ermittlerin ein Vertrauensverhältnis insbesondere zu DDr. Balluch habe aufbauen können oder nicht. Doch diese Fragen wurden zuletzt auf Druck der Richterin nur mehr gestreift.

Anfangs verkündete die Richterin, dass die Befragung der verdeckten Ermittlerin öffentlich sein werde. Erst unmittelbar vor Beginn der Befragung erklärte sie dann, dass sie noch ein viel restriktiveres Mittel anwenden wolle, die kontradiktorische Einvernahme. D.h. sie wolle die verdeckte Ermittlerin in einem Hinterzimmer einvernehmen und alle Fragen selbst stellen, wobei das Geschehen durch eine Videokamera in den Gerichtssaal übertragen werde. Diese Ankündigung löste heftige Reaktionen bei der Verteidigung, den Angeklagten und bei den ZuhörerInnen aus, sodass die Richterin den Prozesstag frühzeitig beendete. Die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin wurde auf den nächsten Tag verschoben.

Wieder waren alle Angeklagten anwesend. Erstaunlich war allerdings, dass heute keine PolizeischülerInnen gekommen waren. Offenbar war man von einer nicht-öffentlichen Einvernahme ausgegangen. Mehr als 40 BesucherInnen, darunter sehr viele JournalistInnen und Kamerateams, bevölkerten den Zuschauerbereich. Die Sitzung begann um 9:05 Uhr.

Erklärung der Richterin über die Zulassung der Öffentlichkeit

Zunächst erklärte die Richterin, dass sie am Vorabend um 18:30 Uhr die Entscheidung informell den VerteidigerInnen habe mitgeteilt, dass die Öffentlichkeit zur Einvernahme der verdeckten Ermittlerin zugelassen sei. Das führte zu einem deutlichen Aufatmen im Saal.

Verlesung der Auslandskorrespondenz zur verdeckten Ermittlung

Dann sagte die Richterin, sie habe dem Büroleiter des Büros für verdeckte Ermittlungen, Karl Kuhn, ein Email geschickt, in dem sie ihn um die unverzügliche Ausfolgung der Korrespondenz mit den ausländischen Behörden und der Fadinger-Emails von Danielle Durand gebeten habe. Zunächst habe Kuhn nicht reagiert. Sie habe ihn dann angerufen und Kuhn habe gesagt, dass die SOKO dafür zuständig sei. Die Richterin erzählte dann, sie habe Kuhn erklärt, dass er der Verantwortliche gewesen sei. Dann habe sie aber ein Email von Kuhn samt den Unterlagen erhalten. Sie fragte die Verteidigung, ob sie diese Unterlagen vorlesen dürfe. Alle AnwältInnen waren einverstanden. Auch der Staatsanwalt sagte: Kein Einwand.

Also las die Richterin Kuhns Email vor. Darin stand, dass Danielle Durand auf Fadinger nie gepostet habe. Die Angeklagten riefen sofort, dass das falsch sei. Die Richterin las weiter vor, dass es Emails von TierschützerInnen gebe, die den Eintritt von Danielle Durand auf Fadinger unterstützt hätten. Sie sei dann bis Ende 2008 auf dieser Email-Liste geblieben und habe sie mitgelesen.

Dann las die Richterin einen Brief von Stefan Wappel, dem Führer der verdeckten Ermittlerin, an die Behörde in der Schweiz vor. Es gebe einen Verdächtigenkreis, die verdeckte Ermittlerin habe die Zielpersonen dazu gebracht, Vertrauen zu ihr zu haben. Zum weiteren Schaffen einer Vertrauensbasis wolle man die verdeckte Ermittlung zu einer VGT-Veranstaltung in der Schweiz ausdehnen. Das ganze diene der Gefahrenabwehr. Die Schweizer Behörden antworteten, dass die Einreise aber nur ohne Waffen und ohne Straftaten zu begehen erlaubt sei.

Anschließend las die Richterin Wappels Brief an die holländischen Behörden vor. Dort stand, dass es den Verdacht auf die Existenz einer kriminellen Vereinigung gebe und dass man deshalb auf das internationale Tierrechtsgathering nach Appelscha in Holland verdeckt kommen wolle. Ansonsten glich der Brief dem an die Schweizer Behörden. Auch die holländischen Behörden antworteten und gaben die Erlaubnis, allerdings sei für jede Ermittlungshandlung jeweils eine extra Erlaubnis einzuholen.

Zuletzt las die Richterin ein Email von der SOKO-Chefinspektorin Bettina Bogner vor, in dem stand, dass es keine Fadinger-Emails gebe, die Danielle Durand geschrieben habe.

Die Richterin sah Mag. Hnat nackt

Dann sagte die Richterin, sie habe noch einmal die Spitzel-Berichte gelesen. Es würden viele Namen und Adressen genannt. Viele davon seien mit jenen identisch, die von der Verteidigung als ZeugInnen beantragt worden seien.

Plötzlich erklärte die Richterin, sie habe Nacktfotos von Mag. Hnat im Internet gefunden. Ob das zutreffen könne, fragte sie. Ja, sagte Mag. Hnat. Dann wollte die Richterin wissen, ob er jetzt dazu aussagen wolle, ob er mit Danielle Durand eine sexuelle Beziehung gehabt habe. Später, meinte Mag. Hnat.

Einvernahme von Stefan Wappel, Führer der verdeckten Ermittlerin

Um 9:39 Uhr wurde Stefan Wappel, der Führer der verdeckten Ermittlerin zum zweiten Teil seiner Einvernahme in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin sagte, er habe gesagt, die verdeckte Ermittlerin sei zwischen April 2007 und Juli 2008 im VGT gewesen. Jetzt sei ihr aber von der Verteidigung ein Email von Danielle Durand von Mitte September 2008 vorgelegt worden. Ob es außer diesem Email noch andere Emails nach Juli 2008 gebe. Er wisse von keinem, sagte Wappel.

Die Richterin sagte, dass Wappel 20 Jahre als Führer von verdeckten ErmittlerInnen gearbeitet habe. Normalerweise seien die Ergebnisse von verdeckten ErmittlerInnen belastend, hier seien sie als entlastender Beweis von der Verteidigung beantragt worden. Woher habe er die Information gehabt, wo die verdeckte Ermittlerin einzusetzen sei. Es habe ein Ersuchen der SOKO gegeben, eine verdeckte Ermittlerin einzusetzen. Er habe damals gehört, dass es um einen Schaden von € 500.000 ginge und dass die SOKO das habe aufklären wollen. Es sei auch bekannt gewesen, dass die TäterInnen unter TierschutzaktivistInnen zu suchen seien.

Zur Korrespondenz mit der SOKO

Er habe die SOKO-Aufträge an die verdeckte Ermittlerin weitergegeben, aber das nicht in einem Akt festgehalten, sagte die Richterin. Wer genau diese Aufträge gegeben habe. Bettina Bogner und Josef Böck von der SOKO, sagte Wappel. Warum er zu diesen Aufträgen keine Aktenvermerke angelegt habe, fragte die Richterin. Er habe der SOKO von geplanten Aktionen des VGT berichtet und diese habe ihm dazu Aufträge erteilt, sagte Wappel. Ob das üblich sei, dass Aufträge nicht in einem Akt vermerkt würden, fragte die Richterin. Sie habe z.B. vom Telefongespräch mit Karl Kuhn sofort einen Aktenvermerk angelegt. Bei ihnen im Büro sei das so gehandhabt worden, sagte Wappel.

Ob es Überlegungen gegeben habe, wie lange die verdeckte Ermittlerin aktiv sein solle, fragte die Richterin. Nein, sagte Wappel. Bogner habe vor Gericht gesagt, sie sei im April 2007 von einer Ermittlungsdauer der SOKO von 5 Monaten ausgegangen, sagte die Richterin. Wappel kommentierte, dass nie über Zeitpunkte gesprochen worden sei.

Die verdeckte Ermittlerin habe regelmäßig berichtet, stellte die Richterin fest. Dabei sei es auch um sensiblere und heiklere Dinge gegangen, es gebe Namen von PolitikerInnen in den Spitzel-Berichten. Ob er das nie als heikel gesehen habe. Er sei jetzt 20 Jahre bei verdeckten Ermittlungen aktiv, ob er nie das Gefühl gehabt habe, dass etwas in diesem Fall heikel sei. Das wisse er nicht mehr, sagte Wappel.

Ob er auch an Mag. Zwettler, den Leiter der SOKO, berichtet habe, fragte die Richterin. Nein, sagte Wappel. Aber Mag. Zwettler sei doch der SOKO-Chef gewesen. Schon, meinte Wappel, aber seine Kontaktpersonen seien Bogner und Böck gewesen. Dazu zitierte die Richterin wie zur Bestätigung aus den Gerichtsprotokollen von der Aussage von Mag. Zwettler, dass die verdeckte Ermittlerin habe herausfinden sollen, wann es Straftaten gebe, alles andere habe ihn nicht interessiert.

Zur Fadinger-Liste

Zur Fadinger-Liste gebe es nur einen einzigen Satz in den Spitzel-Berichten, sagte die Richterin. Hier in der Anklage sei Fadinger ganz zentral. Ob er damals von der SOKO Informationen bekommen habe, welche Relevanz Fadinger habe. Ihm sei nur von der SOKO gesagt worden, dass Fadinger ein Tierrechtsforum im Internet sei, sagte Wappel. Mehr Information dazu habe er nicht gehabt.

Ob ihm Fadinger relevant erschienen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Wappel, es sei nie von gefährlichen Angriffen die Rede gewesen.

Relevanz der verdeckten Ermittlung für dieses Verfahren

Die Richterin sagte, die verdeckte Ermittlerin habe eine CD zum Computersicherheitsworkshop im VGT-Büro erhalten. Ob der Zeuge wisse, welche Überlegungen angestellt worden seien, darüber den Staatsanwalt zu informieren. Die Richterin möge das Bogner und Böck fragen, sagte Wappel, es sei vereinbart worden, dass alle nötigen Absprachen mit Staatsanwaltschaft und Gericht von der SOKO durchgeführt würden.

Ob der Zeuge Vor- und Nachbesprechungen mit der verdeckten Ermittlerin durchgeführt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Wappel. Warum die Spitzel-Berichte nicht im Akt gewesen seien, fragte die Richterin. Das sei eine Entscheidung der SOKO gewesen, sagte Wappel.

Es gebe hier ein Großverfahren, stellte die Richterin fest, das seit Anfang März 2010 laufe. Es gebe ein sehr großes Medieninteresse. Es gebe sogar eine Webseite, auf der alle Vorkommnisse im Verfahren an jedem Tag detailliert angegeben würden, wenn auch nicht sachlich. Habe es nie eine Besprechung gegeben, ob diese Spitzel-Berichte doch relevant seien? Es habe doch viel Wind gegeben, es sei demonstriert worden, sie als Richterin habe viel mitmachen müssen. Er habe mit der Büroleitung gesprochen, sagte Wappel, aber die SOKO-Leitung habe entschieden. Ob das Einbringen der Ergebnisse der verdeckten Ermittlung in die Verhandlung je ein Thema gewesen sei, fragte die Richterin. Nie, sagte Wappel.

Fragen von Anwalt Mag. Traxler

Er habe gesagt, dass er auf der Fadinger-Liste keine gefährlichen Angriffe gefunden habe, sagte Mag. Traxler. Von wann bis wann er denn darin gelesen habe. Er selbst habe nie darin gelesen, sagte Wappel. Die verdeckte Ermittlerin aber schon und die hätte ihm das mitgeteilt, wenn dort etwas von gefährlichen Angriffen gestanden wäre. Wie lange die verdeckte Ermittlerin Fadinger mitgelesen habe, fragte Mag. Traxler. Von Ende Oktober 2007 an, sagte Wappel. Sie habe dann nach Juli 2008 bei Fadinger weiter mitgelesen, um zu sehen, ob sie enttarnt worden ist. Wie lange sie noch mitgelesen habe, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte Wappel. Ob er das nicht habe an die SOKO weiterleiten müssen, fragte Mag. Traxler. Nein, weil es sich nur mehr um Tarnungsmaßnahmen gehandelt habe, sagte Wappel.

Frage von Anwältin Dr. Lehner

Auf Seite 18 der Spitzel-Berichte, so führte Dr. Lehner aus, bitte die verdeckte Ermittlerin den VGT, von jeder Spontanaktion vorher informiert zu werden. Ob das ein Auftrag der SOKO gewesen sei, das zu wollen. Ja, sagte Wappel, das sei der Grundauftrag gewesen, es habe ja die Gefahr von gefährlichen Angriffen bestanden.

Fragen von Anwalt Mertens

Ob es bei anderen verdeckten Ermittlungen auch keine Aktenvermerke über die Auftröge gebe, wollte Mertens wissen. Das diene schließlich auch dem Schutz der verdeckten Ermittlerin. Die Aufträge seien zumeist telefonisch übermittelt worden, sagte Wappel. Sie mache trotz mündlichem Auftrag Aktenvermerke, warf die Richterin ein. Er habe es nur mündlich weitergegeben, sagte Wappel.

Ob nach Ansicht des Zeugen je die Grenze der Gefahrenabwehr durch die Maßnahmen der verdeckten Ermittlerin überschritten worden seien, fragte Mertens, z.B. durch die DNA-Abnahme. Das habe er schon beantwortet, sagte Wappel. Die SOKO sei verantwortlich gewesen, er habe nicht diskutiert und keine Einwände eingebracht, sondern nur seine Pflicht erfüllt.

Fragen von Anwalt Mag. Bischof

Was eigentlich passiere, wenn er krank sei, fragte Mag. Bischof, wenn es keine Aktenvermerke über die Aufträge gebe. Es gebe einen Stellvertreter, der genau informiert sei, sagte Wappel. Er sei rund um die Uhr erreichbar gewesen. Und jede Früh habe es eine Gruppenbesprechung gegeben. Ob das schriftlich festgehalten worden sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Wappel.

Ob es eine Evaluierung gegeben habe, ob der Einsatz erfolgreich gewesen sei, fragte Mag. Bischof. So etwas wie eine Kosten-Nutzen Rechnung. Er habe nur Aufträge erledigt, sagte Wappel. Intern seien die Einsätze aber schon besprochen worden. Ob das schriftlich festgehalten worden sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Wappel.

Fragen von Anwältin Dr. Stuefer zum Einsatz der COBRA bei VGT-Party

Ob er, wie im Brief an die Schweizer Behörde angekündigt, die Protokolle des Einsatzes der verdeckten Ermittlerin dort vorgelegt habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, er denke er habe nur mündlich berichtet, sagte Wappel. Ob das bei ihm üblich sei, dass es eine Anfrage einer Behörde nach einem Bericht gebe, und er schicke einfach keinen, fragte Dr. Stuefer. Er wisse das nicht, sagte Wappel, er habe sowieso laufend Kontakt zu den Schweizer Behörden während des Einsatzes gehalten.

Ob die verdeckte Ermittlerin auch technische Hilfsmittel benutzt habe, fragte Dr. Stuefer. Bei einem Einsatz habe Gefahr für die verdeckte Ermittlerin bestanden und da habe sie ein technisches Hilfsmittel verwendet, sagte Wappel. Welches, fragte Dr. Stuefer. Ein stinknormales Handy, sagte Wappel. Dr. Stuefer stellte fest, dass die verdeckte Ermittlerin laut ihrem Bericht laufend SMS erhalten und geschrieben habe. Ob sie nicht immer ein Handy gehabt habe. Einmal habe sie ein extra Handy bekommen, sagte Wappel. Bei dem sei er, Wappel, eingewählt gewesen und er habe die ganzen Gespräche mithören können. Er habe dabei erfahren, dass kein gefährlicher Angriff gegen die verdeckte Ermittlerin durchgeführt worden sei. Ob es einen schriftlichen Bericht über seine Wahrnehmungen damals gebe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Wappel, das hätte er nur gemacht, wenn es einen gefährlichen Angriff gegeben hätte.

Um welche Veranstaltung es sich da eigentlich gehandelt hätte, fragte Dr. Stuefer. Die Richterin las die Stelle aus den Spitzel-Berichten von Seite 37 vor. Es ging um eine abendliche Party des VGT bei einer Mitarbeiterin privat zu Hause. Welche Maßnahmen zum Schutz der verdeckten Ermittlerin, wie im Bericht erwähnt, getroffen worden, fragte Dr. Stuefer. Eben das Handy und es habe uniformierte Kräfte ganz in der Nähe gegeben, sagte Wappel. Warum er von einer Gefährdung ausgegangen sei, fragte Dr. Stuefer. Weil sie ja eine neue Person gewesen sei, sagte Wappel. Zu dem Zeitpunkt sei sie bereits seit 4 Monaten eingeschleust gewesen, sagte Dr. Stuefer. Bogner habe eine Gefährdung gesehen, stellte Wappel fest. Welche uniformierten BeamtInnen in der Nähe gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. Die COBRA, sagte Wappel.

Springer, die Gastgeberin des damaligen Festes, sagte dazu, wenn sie einen Champagnerkorken hätte knallen lassen, dann wäre die COBRA in ihre Wohnung gestürmt und hätte sie zusammengeschossen, oder wie sie sich das vorzustellen habe.

Welche konkreten Hinweise es für eine Gefährdung gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Bogner habe herausgefunden, dass Mag. Hnat Akteneinsicht beantragt hatte, sagte Wappel. Ein Antrag auf Akteneinsicht sei eine Gefährdung, fragte Mag. Bischof ungläubig. Er habe die Verpflichtung zum Schutz seiner verdeckten Ermittlerin gehabt, sagte Wappel.

Ob es einen Bericht der COBRA über diesen Einsatz gebe, fragte Dr. Stuefer. Da es keinen gefährlichen Angriff gegeben habe, sei die COBRA unverrichteter Dinge wieder abgezogen, sagte Wappel. Ob es dazu einen Aktenvermerk gebe, fragte Dr. Stuefer. Er nehme an, sagte Wappel, dass es einen Tagesbericht bei der COBRA gebe. Sie wolle wissen, wer da verantwortlich gewesen sei und sie wolle den Bericht sehen, sagte Dr. Stuefer. Der Verantwortliche habe Pinkl geheißen und er sei von der COBRA-Wien gewesen, sagte Wappel. Wie er draufgekommen sei, dass doch kein gefährlicher Angriff drohe, fragte Dr. Stuefer. Weil es einfach eine normale Unterhaltung gegeben habe, sagte Wappel. Das habe er selbst gehört, fragte Dr. Stuefer. Selbst gehört, bestätigte Wappel. Und er habe dazu keinen Bericht geschrieben, stellte Dr. Stuefer fest. Nein, kein Bericht, sagte Wappel.

Korrespondenz mit RechtsanwältInnen im Bericht angeführt

Ob die Kommunikation der Verdächtigen mit ihren RechtsanwältInnen aus der Überwachung ausgenommen worden sei, fragte Dr. Stuefer. Er versteh nicht, was sie meine, sagte Wappel. Die Richterin unterbrach die Sitzung.

Pause 10:26 Uhr – 10:34 Uhr.

Die verdeckte Ermittlerin sei, laut Schreiben des Zeugen, gegen den VGT, die BAT und die ALF eingesetzt gewesen, sagte die Richterin. Das habe sie selbst herausgefunden, beeilte sich Wappel zu sagen, das sei kein Auftrag der SOKO gewesen. Es ginge ja nur um Gefahrenabwehr. Die Richterin wollte wissen, was ihm damals über die ALF bekannt gewesen sei. Nichts, sagte Wappel.

Dr. Stuefer kam wieder auf die Kommunikation mit Rechtsanwälten zurück. Auf Seite 51 der Spitzel-Berichte stünde, dass die verdeckte Ermittlerin herausgefunden habe, dass Anwalt Dr. Haberditzl für Mag. Hnat bei einem unfreundlichen Staatsanwalt gewesen sei und Akteneinsicht verlangt habe. Das sei ein Beispiel einer Überwachung der Kommunikation zwischen einem Anwalt und seinem Mandanten, sagte Dr. Stuefer. Die verdeckte Ermittlerin habe nur dieses Schriftstück gelesen und davon berichtet, sagte Wappel. Ob es eine Weisung von ihm an die verdeckte Ermittlerin gegeben habe, die Kommunikation mit RechtsanwältInnen nicht zu überwachen, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Wappel, die verdeckte Ermittlerin habe gelesen, was sie lesen konnte. Ob es denn rechtlich zulässig sei, in die Kommunikation eines Rechtsanwalts mit seinem Mandanten Einsicht zu nehmen, fragte Dr. Stuefer. Er sei kein Jurist, sagte Wappel. Ob es dazu Instruktionen seitens der SOKO gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Wappel.

Ob der verdeckten Ermittlerin gesagt wurde, sie solle alles aufnehmen, was sie sieht, fragte die Richterin. Ja, sagte Wappel. Ob er denn nicht wisse, dass die Kommunikation eines Rechtsanwalts mit seinem Mandanten immun sei, fragte Dr. Stuefer. In dem Bericht sei nicht von der Verteidigung eines Mandanten die Rede, sagte die Richterin. Er habe das schon gelernt, sagte Wappel, aber die verdeckte Ermittlerin habe ja keine Hausdurchsuchung gemacht, sondern nur ein Schriftstück gelesen. Ob er der verdeckten Ermittlerin gesagt habe, dass das rechtlich problematisch sei, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Wappel.

Reaktion auf Aufdecken der verdeckten Ermittlerin

Was er gemeint habe, wie die verdeckte Ermittlerin publik wurde, fragte Dr. Stuefer. Bogner habe gesagt, dass August 2008 bereits die Beschuldigten gewusst hätten, dass es eine verdeckte Ermittlerin gegeben habe, dass der Einsatz der verdeckten Ermittlerin bekannt geworden sei. Was seine Reaktion gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Es habe eine Besprechung gegeben, sagte Wappel, und man habe Maßnahmen zum Schutz der verdeckten Ermittlerin getroffen. Ob das in den Spitzel-Berichten stünde, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Wappel, weil es sich um kriminaltaktische Maßnahmen gehandelt habe. Ob er das schriftlich habe, fragte Dr. Stuefer. Es gebe ein internes Besprechungsprotokoll, sagte Wappel, aber das unterliege der Amtsverschwiegenheit. Das sei jetzt nicht mehr für das Verfahren relevant, warf die Richterin ein.

Wer bei dieser Besprechung dabei gewesen sei, fragte Dr. Stuefer. Seine Vorgesetzten, sagte Wappel. Wann er zum letzten Mal mit der verdeckten Ermittlerin gesprochen habe, fragte Dr. Stuefer. Er spreche mit ihr heute noch täglich, sagte Wappel, sie sei in seiner Gruppe.

Das sei typisch österreichisch, sagte die Richterin plötzlich, wie bei der PISA-Studie. Es werde nicht gefragt, wie man das ändern könne. Stattdessen, wie auch hier, würde man sich statt mit der Sache mit Formalitäten auseinandersetzen. Sie werde einen Freispruch beantragen, wenn alle Beweisfakten vorgelegt seien, kündigte Dr. Stuefer an. Ich rüge Sie jetzt, sagte dazu die Richterin, Dr. Stuefer habe keinen Respekt vor dem Gericht.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Dr. Karl wollte wissen, wer Zugang zum gmx-Account der Danielle Durand gehabt habe. Das hatte nur die verdeckte Ermittlerin, sagte Wappel, und das Account gebe es jetzt nicht mehr. Ob es noch die Emails daraus gebe, fragte Dr. Karl. Das wisse er nicht, sagte Wappel. Ob er nachgesehen habe, ob es noch vorhanden sei, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Wappel.

Dr. Karl las dann aus dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 28. Juli 2010, Seite 22, eine Aussage des operativen SOKO-Leiters Josef Böck vor. Alles zur verdeckten Ermittlerin, hatte Böck gesagt, solle man Mag. Zwettler fragen, sie sei ihm direkt unterstellt gewesen. Ob der Zeuge jetzt sagen könne, ob Mag. Zwettler oder Böck der Auftraggeber der verdeckten Ermittlerin gewesen sei. Die verdeckte Ermittlerin sei nicht Böck direkt unterstellt gewesen, sagte Wappel. Ob er mit Mag. Zwettler direkt Kontakt gehabt habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Wappel, er habe von Mag. Zwettler keine direkten Anweisungen erhalten.

Die Richterin kommentierte, dass sie bis ½ 3 Uhr früh das Hauptverhandlungsprotokoll Korrektur gelesen habe, damit es jetzt vorliege.

Auf welchen Namen sich der Einsatz der verdeckten Ermittlerin bezogen habe, fragte Dr. Karl und nannte eine Aussage von Mag. Zwettler dazu. Das habe er schon beantwortet, sagte Wappel. Das sei schon gesagt worden, meinte die Richterin.

Fragen zur Ausbildung der verdeckten Ermittlerin

Ob die verdeckte Ermittlerin ausgebildet worden sei, fragte Mag. Bischof. Sie habe die Polizeischule besucht und sei danach im Büro für verdeckte Ermittlungen aufgenommen worden, sagte Wappel. Sie habe dann eine Ausbildung zur verdeckten Ermittlerin mitgemacht und sei seitdem auf Fortbildungsveranstaltungen und –seminaren gewesen. Wie lange diese Ausbildungen gedauert hätten, fragte die Richterin. Die Polizeischule 2 Jahre, sagte Wappel, die Ausbildung zur verdeckten Ermittlerin 3 Wochen. Ob diese Ausbildung ausreichend sei, um über die Rechtmäßigkeit von Aktivitäten, die sie beobachte, zu entscheiden, fragte Mag. Bischof. Ob da eine seriöse Antwort überhaupt möglich sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Wappel.

Noch einmal, ob es Gefahrenabwehr war

Mertens fragte, ob die Abgrenzung zwischen Gefahrenabwehr und Ermittlung nach der Strafprozessordnung überschritten worden sei, ob der Bereich der Gefahrenabwehr verlassen worden sei. Der Staatsanwalt rief dazwischen, dass diese Frage nicht zuzulassen sei, weil es hier um eine Rechtsansicht gehe. Mag. Bischof wollte dazu Stellung nehmen, aber der Staatsanwalt schrie, dass es um eine Frage von Mertens und nicht von Mag. Bischof gehe, Mag. Bischof also dazu sich nicht äußern solle.

Die Richterin stellte fest, dass die Mitteilungen von Mag. Zwettler bestätigen würden, dass die verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr eingesetzt gewesen sei. Die Frage, ob es um eine Ermittlung oder um Gefahrenabwehr gegangen sei, sei sehr relevant, sagte Dr. Stuefer. Mag. Bischof schloss sich dieser Ansicht an und sagte, dass die Qualität der Ermittlungsarbeit überprüft werden müsse.

Er habe die Berichte der verdeckten Ermittlerin an die SOKO weitergeleitet, sagte die Richterin. Ob er da ein Feedback bekommen habe, dass da etwas juristisch heikel sei, fragte sie den Zeugen. Nein, sagte Wappel.

Ermittlung nach Zielpersonen

Dr. Stuefer zitierte dann einen Brief von Wappel an die Schweizer Behörden. Darin war von ZP die Rede. Was das denn sei. Zielpersonen, sagte Wappel. Was er mit diesem Absatz in seinem Brief gemeint habe, fragte die Richterin. Er habe damit sagen wollen, dass die SOKO bereits strafprozessuale Maßnahmen gegen gewisse Personen setzen würde, sagte Wappel. Vorher habe er aber gesagt, es sei gegen unbekannte Personen ermittelt worden, stellte Mag. Bischof fest. Die Namen, die ihm bekannt gewesen seien, seien alle durch den Einsatz der verdeckten Ermittlerin zustande gekommen, sagte Wappel.

Was meine er damit, dass strafprozessuale Maßnahmen gegen die Zielpersonen eingeleitet worden seien, fragte Dr. Stuefer. Er habe nicht konkret gewusst, gegen wen, aber das habe er jetzt eh schon gesagt, meinte Wappel. Das habe er bereits mehrmals gesagt, ergänzte die Richterin ungeduldig.

Mag. Bischof verwies auf den nächsten Absatz im Schreiben des Zeugen. Dort stand, dass die verdeckte Ermittlerin das Vertrauen dieser ZP's erlangt habe. Die Zielpersonen müssen ihm also bekannt gewesen sein, das sei ein Widerspruch zu seiner Aussage. Die Antworten eines Zeugen auf Fragen seien nicht zu kommentieren, sagte die Richterin schroff. Er müsse auf einen Widerspruch hinweisen, sagte Mag. Bischof. Also solle der Zeuge noch einmal sagen, was mit dem Absatz gemeint gewesen sei, sagte die Richterin. Der Kern sei die Aussage der verdeckten Ermittlerin, und zu dem wolle sie endlich kommen. Es sei um gefährliche Angriffe gegangen, meinte Wappel.

Es gebe hier offenbar 2 Schienen, sagte die Richterin, die Ermittlungen der SOKO und die Gefahrenabwehr durch die verdeckte Ermittlerin. Das sei wie Äpfel und Birnen.

Fragen von DDr. Balluch, ob die verdeckte Ermittlerin bis zu ihm vorgedrungen ist

DDr. Balluch stellte fest, dass der Zeuge geäußert habe, er meine, dass die verdeckte Ermittlerin es nicht geschafft habe, bis zu ihm, DDr. Balluch vorzudringen. Er wolle wissen, warum der Zeuge das gesagt habe und ob es sich lediglich um eine Vermutung handle. Das sei bereits beantwortet, sagte die Richterin. Nein, sagte DDr. Balluch. Der Zeuge bestätigte, dass es sich nur um eine Vermutung gehandelt habe.

Ob es einen Hinweis gegeben habe, dass DDr. Balluch eine Tierschutzaktion durchgeführt habe, von der die verdeckte Ermittlerin nichts wusste, fragte DDr. Balluch. Da Wappel verwirrt dreinschaute, ergänzte DDr. Balluch, ob die verdeckte Ermittlerin aus manchen Treffen oder Aktionen ausgeschlossen worden sei. Ihm seien keine Hinweise auf Treffen bekannt, sagte Wappel, von denen die verdeckte Ermittlerin ausgeschlossen gewesen sei.

Ob er von Hinweisen wisse, dass die verdeckte Ermittlerin nicht DDr. Balluchs Vertrauen gehabt habe, fragte DDr. Balluch. Jetzt reißt mir gleich der Geduldsfaden!, schrie die Richterin dazwischen.

In seinem Brief an die ausländischen Behörden habe der Zeuge gesagt, ergänzte DDr. Balluch, dass die verdeckte Ermittlerin das Vertrauen der Zielpersonen erlangt habe. Ob er, DDr. Balluch, mit dieser Zielperson nicht gemeint gewesen sei. Das solle er die verdeckte Ermittlerin fragen, sagte die Richterin. Ja, auch, sagte DDr. Balluch. Aber er wolle wissen, ob nach Wahrnehmung des Zeugen die verdeckte Ermittlerin das Vertrauen von ihm, DDr. Balluch, erlangt habe. Das sei nicht objektiv zu beantworten, sagte Wappel. Dann könne ja nicht DDr. Balluch mit dem Begriff Zielperson gemeint gewesen sein, stellte DDr. Balluch fest, weil in dem Brief sei sich Wappel ja objektiv sicher gewesen, dass die verdeckte Ermittlerin das Vertrauen dieser Person erlangt habe.

Ob dem Zeugen bekannt sei, dass die verdeckte Ermittlerin mit ihm, DDr. Balluch, zusammen eine Straftat begangen habe, fragte DDr. Balluch. Die verdeckte Ermittlerin habe keine Straftat begehen können, sagte Wappel. Er habe aber zusammen mit der verdeckten Ermittlerin eine Straftat begangen, sagte DDr. Balluch, er sei mit ihr Plakatieren gewesen und dabei würden andere Plakate, die überklebt würden, zerstört. Es handle sich also um eine Sachbeschädigung. Er sei nicht dabei gewesen, sagte Wappel. Ob die verdeckte Ermittlerin ihm nicht davon berichtet habe, fragte DDr. Balluch. Die Richterin griff wieder ein und sagte, DDr. Balluch habe kein Recht, scharfe Fragen zu stellen, sondern sie müssten sachlich und nüchtern sein.

Ob die verdeckte Ermittlerin dem Zeugen von der gemeinsam mit ihm, DDr. Balluch, begangenen Sachbeschädigung berichtet habe, fragte DDr. Balluch. Das sei ihm von ihr nicht mitgeteilt worden, sagte Wappel. Für ihn sei das eine Verwaltungsübertretung gewesen. Sachbeschädigung sei eine Straftat, sagte DDr. Balluch. Es sei lustig, dass er, als Angeklagter, hier jetzt darauf bestehen müsse, eine Straftat begangen zu haben, während ihm die Richterin und der Staatsanwalt nicht glauben würden – weil sonst die verdeckte Ermittlerin ihre Kompetenzen überschritten hätte. Gemeinsam eine Straftat zu begehen, fuhr DDr. Balluch fort, das sei doch ein Beleg für ein Vertrauensverhältnis, oder nicht. Ob er die gemeinsame Begehung einer Straftat, das Plakatieren in der Nacht, für ein Zeichen von Misstrauen oder von Vertrauen halte. Die Richterin wollte die Frage verbieten, doch Mag. Traxler meinte, dass es eine relevante Frage sei. Wesentlich sei lediglich, was die verdeckte Ermittlerin dazu sage, meinte die Richterin.

DDr. Balluch verwies dann auf den Spitzel-Bericht vom 17. 12. 2007. Damals habe er zusammen mit der verdeckten Ermittlerin gemeinsam in der Nacht, das heiße bei Dunkelheit, recherchiert. Ob er sich daran erinnern könne und ob er das für ein Zeichen von Vertrauen halte, fragte DDr. Balluch. Wenn es im Bericht stehe, dann werde es so gewesen sein, sagte Wappel. Es sei ihm nicht erinnerlich.

Ob sich der Zeuge erinnern könne, dass er, DDr. Balluch, der verdeckten Ermittlerin sein Auto geliehen habe. Im Spitzel-Bericht auf Seite 64 sei davon die Rede. Ob das nicht ein Beweis für eine Vertrauensbasis sei, wollte DDr. Balluch wissen. Seine Fragen seien nicht seriös, er würde sich überhaupt nicht seriös verhalten, fuhr die Richterin dazwischen. Mein Hemd ist auch nicht seriös, meinte DDr. Balluch und spielte damit auf den Spruch ich bin eine kriminelle Organisation, der auf seinem Hemd stand, an.

Fragen zu Fadinger

DDr. Balluch wollte wissen, ob der Zeuge das Fadinger-Archiv gelesen habe. Das liege 3 Jahre zurück, sagte Wappel, Details seien ihm nicht erinnerlich. Ob dem Zeugen bekannt sei, dass in der Zeit während der U-Haft im Sommer 2008 die SOKO eine Person einvernommen habe, weil diese kurz davor auf Fadinger etwas gepostet hatte, fragte DDr. Balluch. Das sei ihm unbekannt, sagte Wappel.

Fragen zu Zielpersonen der verdeckten Ermittlung

Im Spitzel-Bericht würden einige Namen auftauchen, für die sich die verdeckte Ermittlerin interessiert habe, stellte DDr. Balluch fest. Sei die verdeckte Ermittlerin also auf Zielpersonen angesetzt gewesen, fragte er. Das sei eine Wiederholung und deshalb nicht zulässig, sagte die Richterin. DDr. Balluch beantragte die Zulassung der Frage und nahm direkt auf Seite 5 des Berichts Bezug. Da fragte die verdeckte Ermittlerin nach den jetzt Angeklagten Mag. Hnat und Faulmann, weil sie von der Veganen Gesellschaft seien. Die Vegane Gesellschaft würde aber gar keine Demonstrationen gegen Kleider Bauer durchführen. Wessen Auftrag es also gewesen sei, nach diesen Namen zu fragen. Das wisse er nicht, sagte Wappel. Auf Seite 10, fuhr DDr. Balluch fort, habe sich die verdeckte Ermittlerin nach dem Menschen hinter dem Nickname Fluxi erkundigt. Wessen Auftrag das gewesen sei. Auch das wisse er nicht, sagte Wappel. Ob die verdeckte Ermittlerin diesbezüglich in eigenem Antrieb oder per Auftrag gehandelt habe, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Wappel.

Die Richterin sagte, DDr. Balluch solle aufhören, solche Fragen zu stellen. Die Angeklagten würden die Strafprozessordnung sehr gut kennen und müssten daher wissen, dass das nicht ginge. Dann fragte sie den Zeugen, ob die verdeckte Ermittlerin auch selbständig gehandelt habe. Ja, sagte Wappel.

Fragen zur Abwehr gefährlicher Angriffe

DDr. Balluch fragte dann, ob der Ansatz für die verdeckte Ermittlung auf der Hypothese basiert habe, dass die Straftaten von einer Gruppe oder von EinzeltäterInnen begangen worden seien. Die Richterin wollte das nicht zulassen. Er möchte den Auftrag für die verdeckte Ermittlerin ergründen, sagte DDr. Balluch. Der Auftrag sei gewesen, sagte Wappel, alle gefährlichen Angriffe abzuwehren. Auf Basis der Hypothese, dass diese von einer Gruppe oder von EinzeltäterInnen ausgingen, fragte DDr. Balluch. Die Richterin unterbrach wieder und wollte die Frage verbieten. DDr. Balluch führte aus, dass es einen Unterschied machen werde, welche Hypothese angewandt worden sei. Es sei nur um die Abwehr gefährlicher Angriffe gegangen, wiederholte sich Wappel.

Wessen Idee es gewesen sei, dass die verdeckte Ermittlerin Mag. Hnat in der U-Haft besuchen solle, fragte DDr. Balluch. Das sei mit Zustimmung der SOKO erfolgt, sagte Wappel. Der Zeuge habe ausgeführt, dass ein gefährlicher Angriff durch einen Farbbeutelwurf gedroht habe, sagte DDr. Balluch. Wie hätte die verdeckte Ermittlerin diesen Angriff durch einen Besucht von Mag. Hnat im Gefängnis abgewehrt werden können. Die Richterin sagte, das sei schon gefragt worden. Der Zeuge habe nur gesagt, dass das zur Gefahrenabwehr gewesen sei, aber er habe nicht erklärt, wie ein Besuch im Gefängnis einen Farbbeutelwurf verhindern könnte. Die verdeckte Ermittlerin sei ja nicht alleine bei dem Besuch gewesen und der andere Besuch hätte ja einen gefährlichen Angriff starten können, sagte Wappel. Der Besuch sei durch eine Weisung der Staatsanwalt überwacht worden, sagte DDr. Balluch, da sei doch klar, dass niemand über Farbbeutelwürfe reden werde. Wer bei dem Besuch dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Dass müsse in dem Bericht stehen, sagte Wappel. Es habe sich um den Bruder von Mag. Hnat gehandelt, erklärte Mag. Traxler.

Fragen zum Verhältnis VGT – BAT

Ob es stimme, dass die verdeckte Ermittlerin ein Mal bei einem BAT-Treffen gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Wappel. In wessen Auftrag das geschehen sei, fragte DDr. Balluch. Das habe sich so ergeben, meinte Wappel. Ein Auftrag der SOKO zu BAT-Treffen zu gehen hätte ja dem Konzept Gefahrenabwehr widersprechen können. Die Richterin sagte, DDr. Balluch würde den Prozess verschleppen. Sie wolle heute noch die verdeckte Ermittlerin einvernehmen.

DDr. Balluch erklärte, warum er diese Frage stelle. Er sei überzeugt, dass sich ergeben habe, dass es unmöglich sei, ein und dieselbe verdeckte Ermittlerin bei der BAT und beim VGT gleichzeitig einzuschleusen, weil die beiden Gruppen so verfeindet seien. Deswegen frage er jetzt, ob sich ergeben habe, dass es eine Verbindung zwischen BAT und VGT gebe. Ob das überhaupt für ihn wesentlich gewesen sei, fragte die Richterin den Zeugen. Nein, sagte dieser, das sei irrelevant gewesen. Ob es also möglich gewesen wäre, dieselbe Ermittlerin gleichzeitig bei der BAT und beim VGT einzuschleusen, fragte DDr. Balluch. Das sei für dieses Verfahren sehr relevant, da im Strafantrag ja behauptet werde, VGT und BAT würden eine gemeinsame Organisation bilden. Das solle die verdeckte Ermittlerin gefragt werden, sagte Wappel, er könne das nicht beurteilen. Er meine aber sich erinnern zu können, dass BAT und VGT nicht harmoniert hätten. Der Bericht sei bekannt, knurrte die Richterin.

Ob sich die verdeckte Ermittlerin für die BAT interessiert habe, fragte DDr. Balluch. Sie sei nur bei einem Treffen gewesen, sagte Wappel. Ob es auch zur Gefahrenabwehr bei AktivistInnen außerhalb des VGT gekommen sei, fragte die Richterin. Das sei nie thematisiert worden, sagte Wappel. Ob er denn nicht von anderen Gruppen gewusst habe, die Demonstrationen gegen Kleider Bauer gemacht hätten, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Wappel, davon habe er nichts gewusst. Er habe nicht einmal gewusst, dass der VGT Kleider Bauer Demonstrationen gemacht habe.

Pause 11:55 Uhr – 12:08 Uhr.

Richterin will Ende der Fragen

Nach der Pause sagte die Richterin, sie wolle ein Ende der Fragerei. Das ganze würde unnötig hinausgezögert. DDr. Balluch sagte, er habe lediglich noch 7 Fragen. DI Völkl kündigte an, noch weitere 25 Fragen stellen zu wollen. Die Richterin erklärte, dass diese Fragen alle irrelevant seien. So exzessiv sei in ihrer ganzen Laufbahn noch nie gefragt worden. DDr. Balluch sagte, wenn sie ihn rasch seine Fragen stellen ließe, dann wäre das ganze in wenigen Minuten vorbei.

Fragen zu Appelscha und Animal Liberation Workshops

Seine erste Frage sei, warum die verdeckte Ermittlerin das Tierrechtsgathering in Appelscha in Holland frühzeitig verlassen habe, sagte DDr. Balluch. Das seien private Gründe gewesen, sagte Wappel. Sie habe bereits Zugkarten gehabt. Ob das bedeuten würde, dass der Zeuge und seine verdeckte Ermittlerin dieses Treffen nicht für besonders relevant gehalten hätten, fragte DDr. Balluch nach. Nein, sagte Wappel, es sei um Zugkarten gegangen.

Die verdeckte Ermittlerin habe auch beide Animal Liberation Workshops, die sie besucht habe, frühzeitig verlassen, stellte DDr. Balluch fest. Warum das, fragte DDr. Balluch. Immerhin seien jetzt sowohl diese Animal Liberation Workshops als auch das Treffen in Appelscha als Tätigkeiten einer kriminellen Organisation inkriminiert. Er wisse nicht, warum die verdeckte Ermittlerin immer früher gegangen sei, sagte Wappel. Ob diese Veranstaltung ein Ziel für die Gefahrenabwehr gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte Wappel. Ob man aus dem früheren Weggehen der verdeckten Ermittlerin schließen könne, dass entschieden worden sei, dass die Animal Liberation Workshops ungefährlich seien, fragte DDr. Balluch.

Konflikt zwischen Richterin und Verteidigung

Da griff der Staatsanwalt ein und sagte, diese Frage dürfe nicht zugelassen werden. Er wolle ergründen, sagte DDr. Balluch, was die Motivation von Wappel gewesen sei, seine verdeckte Ermittlerin nicht auf diesen Veranstaltungen zu lassen.

Da sagte die Richterin, dass das jetzt zu weit gehe. Die Art und Weise wie DDr. Balluch frage, es dürfe keine Wiederholungen geben und die Fragen dürften nicht in diesem Ton gestellt werden. Sie halten sich nicht an die Spielregeln und die Strafprozessordnung, sagte die Richterin, Sie zwingen mich dazu Sie abzumahnen. DDr. Balluch störe die Verhandlungsführung und wenn er so weitermache, dann werde er aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Mag. Traxler sagte, DDr. Balluch habe lediglich Fragen gestellt. Der Angeklagte suche die Konfrontation, sagte die Richterin. Es sei beschämend und erschütternd, was hier vor sich ginge. Mag. Bischof meinte, es sei eine berechtigte Frage, zu ergründen, warum die verdeckte Ermittlerin von einer Veranstaltung früher gehe, wenn sie dort hin geschickt worden sei. Man könne ja nur schließen, dass von diesen Veranstaltungen keine Gefahr ausgegangen sein könne. Wappel werde hier offenbar so lange befragt, um die verdeckte Ermittlerin warten zu lassen, schnaubte die Richterin. Die Verteidigung habe bereits vorgeschlagen, dass Wappel noch einmal geladen werde, dann könne man jetzt mit der Einvernahme der verdeckten Ermittlerin beginnen, meinte Dr. Dohr. Fragen zu stellen sei Verfassungsrecht, sagte Dr. Stuefer dazu.

Wappel werde jetzt fertig gemacht, sagte die Richterin, sondern würden immer weiter Fragen kommen. Es gehe hier um die Ressourcen der Republik Österreich. Die Aussage brachte lautes Gelächter im Saal und eine Zuschauerin rief, es gehe hier um Menschenleben.

Mertens meinte, dass Wappel keine schriftlichen Unterlagen habe und deshalb so viele Fragen gestellt werden müssten. Mag. Bischof stellte fest, dass sich alle viel erspart hätten, wenn die Spitzel-Berichte gleich vorgelegt worden wären.

Der Neuntangeklagte nahm das Mikrophon und sagte, dass die Monologe der Richterin eine Zumutung seien.

Das alles werde hier zu emotional, sagte die Richterin, und unterbrach die Sitzung.

Mittagspause 12:28 Uhr – 13:12 Uhr.

Fadinger-Emails von Danielle Durand

Nach der Mittagspause sagte die Richterin, der Staatsanwalt habe Bogner darauf aufmerksam gemacht, dass es doch Fadinger-Emails von Danielle Durand gebe. Bogner habe daraufhin um 12:14 Uhr ein Email an das Gericht geschickt, in dem stand, dass das ein Fehler des Systems gewesen sei. Sie habe jetzt 3 Emails gefunden.

Die Richterin verlas diese Emails. In einem sagte Danielle Durand, dass sie eine Woche lang bei den Fiakerkontrollen mitmachen wolle. Im zweiten kündigte sie an, bei den Computersecurityworkshops im VGT-Büro teilnehmen zu wollen. Und im dritten Email schrieb Danielle Durand, dass nur vertrauenswürdige AktivistInnen auf die Aktionen mitgenommen werden sollten und dass jene AktivistInnen recht hätten, die davor warnen würden, dass die Polizei mitlese.

Mag. Traxler bestand darauf, dass auch die Voremails verlesen würden. Dabei ging es darum, dass die Polizei den Aktivismus beobachte und wahrscheinlich, weil sie Emails mitlese oder Telefone abhöre, wisse, wann welche Aktion stattfinde.

Fragen von DDr. Balluch zum konspirativen Verhalten

Die verdeckte Ermittlerin habe, wie sich u.a. durch ein gerade verlesenes Email zeige, das konspirative Verhalten unter den TierschützerInnen gefördert, stellte DDr. Balluch fest. Warum sie das getan habe, fragte er. Das sei ein szeneadäquates Verhalten gewesen, sagte Wappel. Es habe sich dabei also um das gehandelt, was der Zeuge als Legendenbildung bezeichnet habe, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Wappel.

Fragen zur Kleider Bauer Kampagne

Laut Spitzel-Berichten habe die verdeckte Ermittlerin an 76 Demonstrationen gegen Kleider Bauer teilgenommen, sagte DDr. Balluch. Sie habe ja dem Zeugen davon laufend berichtet. Was sei jetzt sein Gesamteindruck von dieser Aktivität gewesen. Es habe keine Hinweise auf gefährliche Angriffe gegeben, sagte Wappel. Ob die Informationen, die er von den Demonstrationen erhalten habe, darauf hingedeutet hätten, dass die TierschützerInnen des VGT friedlich gewesen seien, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Wappel dann, friedlich.

Frage zur SHAC-Kampagne

Ob dem Zeugen bei den Berichten der verdeckten Ermittlerin aufgefallen sei, ob der VGT eine sogenannte SHAC-Kampagne geführt habe, fragte DDr. Balluch. SHAC sage ihm gar nichts, sagte Wappel. Danke bestens, meinte DDr. Balluch. Das bestätige seine Aussage, dass der VGT keine SHAC-Kampagne geführt habe, während der Strafantrag eine SHAC-Kampagne des VGT inkriminiere.

War der VGT gefährlich?

Nach 16 Monaten verdeckter Ermittlung im VGT, sagte DDr. Balluch, ob da bei ihm als Führer dieser verdeckten Ermittlung der Eindruck entstanden sei, dass der VGT und er, DDr. Balluch, gewalttätig seien. Es habe keine Straftaten gegeben, sagte Wappel. Ob er wahrgenommen habe, dass der VGT gefährlich sei, fragte DDr. Balluch. Er habe nichts von Gefährlichem mitbekommen, meinte Wappel.

Ein gefährlicher Angriff der JägerInnen

Zuletzt fragte DDr. Balluch, ob der Zeuge es für einen gefährlichen Angriff halte, wenn jemand mit dem Gewehr durch den Regenschirm in der Hand einer anderen Person durchschießt. Die Richterin unterbrach und wollte wissen, was gemeint sei. DDr. Balluch verwies auf den Spitzel-Bericht vom 19. November 2007, Seite 57. Die Richterin las vor, dass die JägerInnen einem Tierschützer durch den Regenschirm geschossen hatten. Das sei ihm nicht erinnerlich, sagte Wappel. Ob es sich um einen gefährlichen Angriff bei so etwas handle, fragte DDr. Balluch. Das sei ein gefährlicher Angriff, sagte Wappel. Und warum habe die verdeckte Ermittlerin den nicht verhindert, wenn ihre Aufgabe die Gefahrenabwehr gewesen sei, fragte DDr. Balluch. Er habe nur den Bericht zur Kenntnis genommen, gab Wappel an.

Frage von Mag. Hnat

Warum die verdeckte Ermittlerin nach ihm gefragt habe, bevor sie ihn überhaupt kennen gelernt hatte, wollte Mag. Hnat wissen. Das solle er die verdeckte Ermittlerin fragen, sagte Wappel.

Fragen von Faulmann und Moser

Faulmann und Moser fragten jeweils, ob sie Zielpersonen der verdeckten Ermittlung gewesen seien. Das könne er sich nicht erinnern, gab Wappel an.

Fragen von DI Völkl

Zunächst beantragte DI Völkl, ungehindert sein Fragerecht ausüben zu können. Er halte sich einen Antrag auf eine neuerliche Ladung von Wappel als Zeugen vor. Ob er eine Zielperson gewesen sei, fragte er dann. Das wisse er nicht, sagte Wappel.

Ob der verdeckten Ermittlerin bekannt gewesen sei, dass die SOKO gegen 42 Personen ermittelt habe, fragte DI Völkl. Nein, sicher nicht, meinte Wappel.

Ob er die Bildung einer kriminellen Organisation als gefährlichen Angriff gewertet hätte, fragte DI Völkl. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin.

Ob die verdeckte Ermittlerin mit einem Mikrophon oder einer versteckten Kamera ausgerüstet worden sei, fragte DI Völkl. Nein, sagte Wappel.

Die SOKO habe wegen Straftaten ermittelt. Ob es in so einem Fall üblich sei, dass die SOKO eine verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr anfordere, fragte DI Völkl. Er sei beauftragt worden, sagte Wappel.

Ob er Frau Fehervary kenne, fragte DI Völkl. Dem Namen nach schon, sagte Wappel. Ob ihm bekannt gewesen sei, dass Fehervary eine verdeckte Ermittlerin im Tierschutz gewesen sei, fragte DI Völkl. Fehervary sei keine verdeckte Ermittlerin gewesen, griff die Richterin ein, sie sei nur auf das Kunstsymposium gegangen. Das sei eine verdeckte Ermittlung, stellte Mag. Bischof fest, sie habe ja dort nicht offen gesagt, dass sie von der Polizei sei. Dann frage er eben so, sagte DI Völkl: Ist Ihnen bekannt, dass Fehervary dienstlich ohne Uniform im Tierschutz ermittelt hat?. Er wisse nichts von Fehervary, sagte Wappel.

Hat Stefan Wappel sich mit der verdeckten Ermittlerin über seine Fragen abgesprochen?

Faulmann fragte dann, ob der Zeuge sich mit der verdeckten Ermittlerin in der Verhandlungspause unterhalten habe. Ja, sagte Wappel. Worüber, fragte Faulmann nach. Über unser Wohlbefinden, sagte Wappel. Und auch über Prozessinhalte, wollte Faulmann wissen. Ja, sagte Wappel. Welche Prozessinhalte, fragte die Richterin. Darüber, was ich gefragt worden bin, gab Wappel zu. Von wem, wollte die Richterin wissen. Von den Personen hier, sagte Wappel.

Frage von David Richter

Ob er Zielperson gewesen sei, fragte Richter. Das wisse er nicht, sagte Wappel.

Fragen von Springer

Ob er mit der verdeckten Ermittlerin über sie, Springer, gesprochen habe, fragte Springer. Er habe nur über die Spitzel-Berichte gesprochen, sagte Wappel. Ob sie, Springer, gefährliche Angriffe gemacht habe, fragte Springer. Nein, sagte Wappel.

Fragen von Harald Balluch

Harald Balluch wollte wissen, wie viele verdeckte Ermittlungen parallel zu Danielle Durand in anderen Fällen durchgeführt worden seien. Mehrere, sagte Wappel.

Dann sagte Balluch, es sei ihm aufgefallen, dass die Personen in den Spitzel-Berichten üblicherweise mit Spitznamen angeführt würden, bis die verdeckte Ermittlerin sie identifiziert habe. Bei ein paar Personen, z.B. bei Mag. Hnat, sei das aber nicht so gewesen, als ob die verdeckte Ermittlerin diese Person schon vorher gekannt habe, bevor sie sie zum ersten Malö traf. Er wisse nicht, warum das so geschrieben worden sei, sagte Wappel.

Die Richterin fragte dann noch, ob die Person draußen im Nebenzimmer Danielle Durand sei. Ja, sagte Wappel. Der Zeuge wurde um 13:47 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen.

Pause 13:47 Uhr – 14:00 Uhr.

Beschluss auf kontradiktorische Einvernahme der verdeckten Ermittlerin

Nach der Pause begann die Richterin zu erklären, dass sie die verdeckte Ermittlerin ursprünglich anonym und unter Ausschluss der Öffentlichkeit habe einvernehmen wollen. Die AnwältInnen seien damit einverstanden gewesen. Dann habe es neue Anträge gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben. Sie habe dann neu entscheiden müssen.

Dann erzählte die Richterin von einem Antrag von Karl Kuhn, dem Leiter des Büros für verdeckte Ermittlungen im Bundeskriminalamt. Das juristische Argument für den Ausschluss der Öffentlichkeit sei die objektive Nahbeziehung der verdeckten Ermittlerin zu den Angeklagten gewesen. Die öffentliche Ordnung sei durch die ZuhörerInnen und die Angeklagten gefährdet. Laut Kuhn bestünde die Gefahr, dass die verdeckte Ermittlerin nach ihrer Aussage beharrlich verfolgt, also gestalkt, würde. Sie habe heuer bereits bei mehreren Suchtgiftfällen vor Gericht ausgesagt und sei dabei immer als anonyme Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgetreten. Wenn das in diesem Prozess nicht möglich sei, so Kuhn, dann beantrage er die kontradiktorische Einvernahme, d.h. die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin in einem Nebenzimmer nur durch die Richterin. Durch mögliche intime Fragen der Angeklagten und durch den medialen Druck in der Öffentlichkeit, würde die Wahrheitsfindung leiden.

Dazu fasste die Richterin den Beschluss, die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin anonym, öffentlich aber kontradiktorisch durchzuführen. Bei diesen Worten machte sich große Unruhe im Gerichtssaal breit. Die Richterin hatte am Anfang des Tages verkündet, dass die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werde, und jetzt stellte sich heraus, dass die Art der Einvernahme vom Standpunkt der Verteidigung noch eingeschränkter durchgeführt werden sollte. Verteidigung, Angeklagte und Zuhörerschaft fühlten sich deshalb von der Richterin betrogen.

Die Richterin begründete ihren Beschluss damit, dass es eine objektive Nahbeziehung der verdeckten Ermittlerin zu den Angeklagten gebe. Es bestehe für sie eine ernste Gefahr der Gefährdung ihrer Gesundheit. Dann zitierte die Richterin Vorwürfe aus dem Strafantrag und behauptete, es habe Brandstiftungen und Sachbeschädigungen gegeben, die Angeklagten seien also potentiell gefährlich. DDr. Balluch habe großes Interesse an Straftaten gezeigt. Beim Kunstsymposium im Jahr 2001 sei Keith Mann aufgetreten, immerhin jemand, der Im Jahr 1991 zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Zusätzlich erwähnte sie, dass es Emails von DDr. Balluch aus der Mitte der 1990er Jahre gebe, die darauf hinweisen würden, dass DDr. Balluch damals an wilden Demonstrationen beteiligt gewesen sei. Die Pressesprecherin von Kleider Bauer sei in ihrem Auto von einer Demonstration der BAT am Wegfahren gehindert worden und habe sich dabei gefürchtet. Daher bestehe die ernste Gefahr, dass die verdeckte Ermittlerin nach ihrer Aussage von den Angeklagten oder ihren SympathisantInnen gestalkt würde. Es bestehe auch die Gefahr der Diffamierung der Zeugin. Da es ein großes öffentliches Interesse an dem Fall gebe, werde zwar die Öffentlichkeit zugelassen, aber die Einvernahme kontradiktorisch vorgenommen. Dann sagte die Richterin, dass sie überzeugt sei, dass die kontradiktorische Einvernahme der Wahrheitsfindung dienen werde.

Proteste von Angeklagten und Verteidigung

Nach dieser Erklärung sprang Mag. Hnat auf, ergriff ein Mikrophon und beantragte, dass die Vernehmung nicht kontradiktorisch durchgeführt werde. Das würde die Wahrheitsfindung behindern, weil die Richterin, wenn nur sie die Fragen stellen könne, alle Fragen der Verteidigung und der Angeklagten umformulieren werde. Dadurch sei das Fragerecht nicht mehr ausübbar. Die verdeckte Ermittlerin werde durch ihre Zeugenaussage beweisen, dass die Angeklagten keine gefährlichen Menschen seien und damit die Begründung der Richterin für ihren Beschluss falsch. Aber das ließe sich nur dadurch beweisen, dass die Angeklagten ein uneingeschränktes Fragerecht bekämen, ohne kontradiktorische Einvernahme.

Mag. Traxler sagte, er schließe sich diesen Ausführungen an. Die von der Richterin genannten Vorwürfe seien nicht bewiesen. Sie wären eigentlich in diesem Prozess zu behandeln. Es gebe keine Angst der Zeugin, der Antrag auf kontradiktorische Einvernahme sei überdies von ihrem Vorgesetzten gekommen. Die verdeckte Ermittlerin habe 16 Monate mit den Angeklagten in enger Zusammenarbeit verbracht und habe dabei nie Angst gehabt.

Mertens führte aus, dass eine direkte Interaktion mit der Zeugin sehr wichtig sei. Er kenne kontradiktorische Einvernahmen nur von Missbrauchsfällen, aber das treffe ja auf den vorliegenden Fall nicht zu. Die direkte Befragung durch die Verteidigung sei für die Wahrheitsfindung nötig.

Mag. Bischof meinte, dass die Argumentation der Richterin bedeuten würde, dass alle SOKO-BeamtInnen kontradiktorisch einvernommen werden müssten. Das sei aber bisher nicht der Fall gewesen. Die verdeckte Ermittlerin sei als Entlastungszeugin von der Verteidigung beantragt worden. Sie habe keine Angst vor den Angeklagten. Die von der Richterin angegebenen Gründe seien zentraler Teil der Anklage und daher Teil der Verhandlung. Das Recht auf direkte Einvernahme der ZeugInnen durch die Verteidigung könne nur in Ausnahmefällen gebrochen werden. Die verdeckte Ermittlerin sei eine ausgebildete Polizeibeamtin. Sie könne nicht wegen Missfallskundgebungen gleich unter so großem psychischem Druck leiden, das sei unglaubwürdig. Wenn sich eine verdeckte Ermittlerin durch so etwas beeindrucken ließe, dann hätte sie den falschen Job. Die Unmittelbarkeit bei der Befragung sei ein zu wichtiges Gut, um es wegen solchen Bedenken aufzugeben.

Dr. Stuefer schloss sich den Ausführungen ihrer Vorredner an. Eine anonyme Einvernahme würde ausreichen, obwohl auch das die Strafprozessordnung in solchen Fällen gar nicht vorsehen würde. Es liege keine Einschüchterung der Zeugin vor. Die Europäische Menschenrechtsdeklaration sehe nur unter sehr außergewöhnlichen Bedingungen eine anonyme Aussage vor. Es gebe keinen Anhaltspunkt, dass es der Zeugin nicht gut gehe. Dr. Stuefer beantragte daher, dass die Zeugin im Gerichtssaal befragt werden solle, ob sie sich eingeschüchtert fühle. Ein unmittelbarer Eindruck von der Zeugin sei notwendig. Bei der kontradiktorischen Einvernahme sei das Minenspiel der Zeugin nicht zu sehen. Da die Zeugin als Entlastungszeugin durch die Verteidigung beantragt worden sei, wäre eine kontradiktorische Einvernahme widersinnig. Dann beantragte Dr. Stuefer, dass, falls die Einvernahme der verdeckten Ermittlerin tatsächlich kontradiktorisch durchgeführt würde, die Verteidigung ihre Fragen persönlich im Nebenzimmer der Zeugin stellen können. Mag. Bischof, Mertens und Mag. Traxler schlossen sich an.

Dr. Dohr stellte fest, dass die Richterin bei dem Antrag auf Einvernahme der verdeckten Ermittlerin gesagt habe, dass eine kontradiktorische Einvernahme nicht möglich sei.

Dr. Karl sagte, der Zeuge Wappel habe zugegeben, sich mit der verdeckten Ermittlerin über seine Fragen abgesprochen zu haben. Deshalb sei der unmittelbare Eindruck bei den Aussagen der Zeugin nötig. Sie sei 16 Monate als verdeckte Ermittlerin beim VGT aktiv gewesen und es habe nie eine Gefahr für sie bestanden.

Richterin lehnt Einsprüche der Verteidigung ab

Die Richterin sagte zu diesen Argumenten, dass im Interesse der Wahrheitsfindung immer eine kontradiktorische Einvernahme beschlossen werden könne. Die Mimik der Zeugin könne auch auf dem Video verfolgt werden, das von ihrer Aussage im Nebenzimmer in den Gerichtssaal übertragen werde. Dass erst nach einer so langen Verfahrensdauer die Spitzel-Berichte aufgetaucht sind, mache es sehr schwierig für die verdeckte Ermittlerin. Dazu gebe es das große Medieninteresse und die Sexgeschichte, deshalb stünde die verdeckte Ermittlerin unter großem Druck.

Dann verkündete die Richterin ihren Beschluss, die verdeckte Ermittlerin kontradiktorisch wie immer einzuvernehmen.

Mag. Bischof sagte, die Richterin sei auf die Argumente der Verteidigung gar nicht eingegangen. Ob sie sie denn für irrelevant halte. Dazu sagte die Richterin, die Verteidigung könne nach Urteilsverkündung dagegen ja ein Rechtsmittel einlegen. Daraufhin verließen zwei Angeklagte, die der BAT zugeordnet werden, aus Protest den Gerichtssaal. Unruhe griff im Zuschauerbereich des Gerichtssaals um sich, die Richterin ließ insgesamt 3 ZuschauerInnen von der Polizei aus dem Gerichtssaal tragen. Dazu kamen Fernsehteams bei der von der Polizei geöffneten Tür mit laufenden Kameras herein.

Der Prozess könne nicht fortgeführt werden, wenn Angeklagte fehlen, sagte Mag. Bischof. Dr. Stuefer beantragte die Unterbrechung der Sitzung. Ihre Mandanten seien nicht einverstanden, dass in ihrer Abwesenheit weiter verhandelt werde. Die Richterin sagte darauf, dass ihr die Worte fehlen würden, was hier passiere. Sie sei besonders über die Medien entsetzt, dass Filmteams in den Gerichtssaal drängen. Faulmann habe im Gerichtssaal gefilmt. Sie beendete deshalb den heutigen Prozesstag frühzeitig.

3 Kommentare

aergstens was da abgeht …
keep it up!

Wenn die Richterin im selben Maße an der Wahrheitsfindung interessiert wäre wie sie es an der Sexgeschichte von Danielle Durand mit einem der Angeklagten ist, so wäre dies im Sinne eines fairen Verfahrens sehr zu begrüßen. Möglicherweise geht ihr bei dem Thema aber nur ein wenig die Fantasie durch …

Dass es zu mündlichen Aufträgen der SOKO keine Aktenvermerke gibt läßt sich wirklich nur schwer nachvollziehen. Auch den einen oder anderen Bericht scheint es nicht in schriftlicher Form zu geben. Entweder es wurde teilweise wirklich so unprofessionell vorgegangen oder hier wird wieder einmal schlicht und einfach Aktenmaterial unterschlagen. Letzteres wäre erfahrungsgemäß auch keine allzu große Überraschung mehr.
Und nicht zu vergessen: Die nicht vorhandenen Fadinger-Emails, die auf Anfrage dann plötzlich doch aufgetaucht sind. Böse Zungen behaupten schon, dass hier möglicherweise Methode dahinterstecken könnte(?).

Der COBRA-Einsatz bei der VgT-Party ist nahezu der Höhepunkt an Diletantismus und spiegelt offensichtlich das Niveau der kriminalpolizeilichen Arbeit in dieser Causa wider. Ein völlig überzogener Einsatz auf Kosten der Steuerzahler. Was auch immer den Beschuldigten in dieser konstruierten Anklage vorgeworfen wird bzw. untergejubelt werden soll: es gibt nicht auch nur das geringste Anzeichen von physischer Gewalt gegen andere Personen seitens der Beschuldigten und obendrein konnte ohnehin die VE die Friedfertigkeit der VgT-Leute bestätigen. Wofür also das ganze Theater?

An diesem 62. Tag war der Staatsanwalt einmal ungewöhnlich aktiv, wenn auch in seiner typisch destruktiven Manier: Zwischenrufen wenn ihm eine durchaus berechtigte Frage nicht passt – sie könnte ja möglicherweise der Wahrheitsfindung dienen. Irgendwie fungiert er wie eine Notbremse und fängt jene legitimen Fragen ab welche die Richterin in seinem Sinne abzuwürgen versäumt.

Dann erzählte die Richterin von einem Antrag von Karl Kuhn [...]
Abgesehen davon, daß ich den KK nach der DD jetzt nimmer glaube, frage ich mich, wie kann ein Kiwara, der nichts mit der Verhandlung zu tun hat, und maximal Zeuge ist, einen Antrag für den Prozess stellen?

Und die Begründung ist ja wohl das Letzte! Es gäbe also Mails die Hinweise enthalten, daß da wer an wilden Demonstrationen teilgenommen hat, …
Gehts noch? Versammlungsrecht steht im Verfassungsrang! Und was soll wild sein? Sowas wie ein wilder Streik, für den man dann auch bald als Mafia angeklagt wird?

Daß die Richterin nun vorbringt, daß Keith Mann einmal im Gefängnis gewesen ist, ist laut § 113 StGB (Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung) ein Straftatbestand! Dann jetzt auch noch den Angeklagten vorwerfen, daß sie vor 10 Jahren auf einem Symposium waren, wo Keith Mann aufgetreten ist, der vor 20 Jahren verurteilt wurde, und damit zu begründen, warum die verdeckte Ermittlerin Angst haben müsse, und im Nebenkammerl nur von der Richterin vernommen werden kann ist echt unpackbar von dieser Richterin!

Aber 1000er-Wette, daß es keine Vorerhebungen gegen diese Richterin geben wird wegen dem Straftatbestand?!