Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 60. Tag

Dienstag 7. Dezember 2010

Inhalt:

Wer aufgrund des letzten Prozesstages dachte, die Maßnahme PolizeischülerInnen in den Gerichtssaal zu bringen wäre aufgegeben worden, der oder die wurde heute eines Besseren belehrt. Wie immer waren auch heute wieder 30 PolizeischülerInnen anwesend. Die heutigen Zeuginnen waren eher unspektakulär, allerdings zeigte sich, dass sich im Prinzip an der Haltung der Richterin nichts geändert hatte. Beide Zeuginnen waren vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und insbesondere die zweite war die gesamte Zeit über Mitglieder der SOKO. Entsprechend stark waren die Verteidigung und die Angeklagten an Fragen interessiert und entsprechend heftig versuchte die Richterin diese Fragen abzublocken. Warum SOKO-PolizeibeamtInnen in den Augen der Richterin keiner intensive Befragung ausgesetzt werden sollen, wie sonst in jedem Land und jedem Gerichtsverfahren üblich, kann sich jeder Mensch selbst beantworten. Ein Zusammenhang zu den vielen Skandalen der Polizeiermittlungen in diesem Fall liegt natürlich auf der Hand. Eigentlich wäre es die Pflicht dieses Gerichts, mitzuhelfen derartige Ermittlungsskandale aufzudecken, statt zu ermöglichen, dass sie vertuscht werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings die Entscheidung der Richterin, die sie am Anfang des Prozesses verkündete, dass die SOKO alle Peilsenderdaten, die Ergebnisse der technischen Überwachungen von Wohnungen, dem Büro des VGT und dessen Materiallager, sowie alle Protokolle von Vertrauenspersonen herausgeben müsse. Das zeigt, dass die Richterin doch langsam das Vertrauen in die ewigen Beteuerungen der SOKO verliert, dass da nur völlig Irrelevantes herausgekommen sei. Wir dürfen gespannt sein, was diese Daten zeigen werden.

Die erste Zeugin des heutigen Tages hatte nur eine Internetsuche nach dem Wort Luke im Zusammenhang mit Pummersdorf durchgeführt. Dabei sei nichts herausgekommen. Allerdings ergab die Befragung, dass dieses Ergebnis nicht wirklich aussagekräftig ist. Abgesehen davon, dass eine kurze Googlesuche von diesen beiden Worten gleich 570 Treffer ausspuckt, dass also doch etwas zu finden ist.

Die zweite Zeugin war wesentlich interessanter. Es handelte sich um eine Beamtin, die bereits einvernommen worden ist, aber damals sich nicht hatte von der Amtsverschwiegenheit entbinden lassen. Wie damals versuchte sie weiterhin zu behaupten, sie könne sich an absolut überhaupt nichts erinnern – außer es handelte sich um irgendetwas Belastendes, wie eine radikale Aussage, dann war sie sich ganz sicher. Diese Beamtin hatte an der Einvernahme von Dr. Plank mitgewirkt, konnte sich aber überhaupt nicht erinnern, was damals passiert ist, warum Dr. Plank einvernommen worden ist, was man sich davon erwartet hatte oder sonst irgendetwas in diesem Zusammenhang. Zusätzlich war die Zeugin als verdeckte Ermittlerin zumindest 2001 auf einem Tierrechtskunstsymposium und 2002 oder 2004 auf einem Tierrechtskongress. Sie beteuerte allerdings, sie sei keine verdeckte Ermittlerin gewesen, weil sie sich dafür keine falsche Identität zugelegt habe, es habe sie niemand nach ihrem Namen gefragt. Aber dass sie dienstlich dort gewesen sei, um alles auszuspionieren, das gab sie schon zu. Verteidigung und Angeklagte konnten die Glaubwürdigkeit der Zeugin schwer unterminieren. So erwähnte sie in ihrem Bericht, über einen Vortrag habe sie ein Gelegenheitsinformant informiert. Auf die Frage, wer das gewesen sei, sagte sie, sie selbst. Sie behauptete also allen Ernstes, dass sie in ihrem Bericht von sich selbst als Gelegenheitsinformant in der dritten Person geschrieben habe.

Die Befragung dieser Zeugin wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden müssen. Der dritte Zeuge des Tages musste unverrichteter Dinge nach Hause geschickt werden.

Der heutige Prozesstag begann um 9:06 Uhr. Neben den 30 PolizeischülerInnen waren 10 andere ZuschauerInnen anwesend. 4 der Angeklagten fehlten wegen Krankheit.

Peilsender, technische Überwachung und Vertrauenspersonen

Als erstes überraschte die Richterin alle, indem sie kurz auf den Antrag auf Akteneinsicht der Verteidigung einging. Sie sagte, sie habe veranlasst, dass die SOKO alle Daten der Peilsenderüberwachungen, aller technischen Überwachungen von Wohnobjekten, dem Materiallager des VGT und dessen Büro, sowie alle Protokolle von Vertrauenspersonen dem Gericht zur Verfügung stellen müsse. Die Verteidigung werde diese Daten alle bekommen, sobald das Gericht darauf Zugriff habe.

Danach fasste die Richterin für diejenigen Angeklagten, die in den letzten Tagen gefehlt hatten, die Ereignisse dieser Prozesstage zusammen. Dafür machte sie eine Pause 9:16 Uhr – 9:21 Uhr, um Akten holen zu lassen. Um 9:37 Uhr endete die Zusammenfassung.

Einvernahme von Bianca Komenda vom BVT

Dann wurde Bianca Komenda als Zeugin aufgerufen. Sie sei von der Abteilung 4 des BVT in der Herrengasse in Wien. Was ihre Beteiligung in diesem Ermittlungsverfahren gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe von ihrem Referat die Aufgabe bekommen, eine Onlinerecherche durchzuführen, sagte Komenda. Das sei nach Auftrag des Gerichts geschehen, sagte die Richterin. Es ginge um die Medienberichte zu Pummersdorf und die Frage, ob in diesen das Wort Luke enthalten sei. Die Frage sei gewesen, was in welchen Medien berichtet worden sei.

Ob sie vorher schon in der SOKO aktiv gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Komenda, sie sei erst seit diesem Auftrag eingebunden. Sie habe dazu die BVT-Mediendatenbank durchsucht und insbesondere alle deutschsprachigen Medien. Der Staatsanwalt warf ein, dass ihr Bericht im Akt unter ON 1839a zu finden sei und von Mitte April 2010 stamme. Dieser Bericht sei an das Gericht übermittelt worden, Autorin sei die Zeugin, sagte die Richterin.

Sie habe die Worte Pummersdorf und Luke mittels google und Mozilla und auf der lexisnexis.com Datenbank gesucht, gab Komenda an. Was ihre Schlussfolgerung gewesen sei, fragte die Richterin. Sie habe das Wort Luke nirgends gefunden. Ob sie auch auf der Webseite des Radio Orange gesucht habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin, sie habe deren Homepage durchsucht, aber auch dort nichts gefunden. Auch die Homepage vom Tatblatt habe sie ohne Erfolg durchsucht. Allerdings sei die Chronik im Tatblatt nur zurück bis Februar 2000 geführt, der Vorfall habe sich aber Anfang Jänner 2000 ereignet. Sie habe auch die Homepage der ALF durchsucht, die Brandstiftung in Pummersdorf würde dort aber nicht aufscheinen.

Fragen der Verteidigung

Anwältin Dr. Lehner wollte wissen, ob die Zeugin auch Radio- und TV-Sendungen durch Anhören inhaltlich durchsucht habe. Nein, sagte Komenda, sie habe nur im Internet gesucht. Ob sie kleine regionale Zeitungen durchsucht habe, wollte Dr. Lehner wissen. Sofern sie in den Internetdatenbanken repräsentiert sind schon, sagte Komenda.

Wann sie diese Ermittlungen gemacht habe, fragte Anwalt Mag. Bischof. Im April 2010, sagte Komenda. Also 10 Jahre nach dem Vorfall, meinte Mag. Bischof. Das sei ihr Auftrag gewesen, gab Komenda zurück. Ob sie ausschließen könne, dass damals von dem Wort Luke berichtet worden sei, das aber heute nicht mehr ermittelbar wäre, fragte Mag. Bischof. Die berühmte Ausschlussfrage!, rief die Richterin spöttisch dazwischen. Sie könne das nicht ausschließen, gab Komenda zu.

Fragen der Angeklagten

Ob sie auch englische Webseiten und Berichte durchsucht habe, fragte DDr. Balluch. Sie habe nach dem Wort Pummersdorf gesucht, das auf Englisch ja gleich sein müsste, sagte Komenda. Ob sie dabei das Wort Luke auf Englisch übersetzt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Komenda. Auf welche Weise sie dann, wie sie gemeint habe, die Homepage der ALF, die auf Englisch sei, durchsucht habe, fragte DDr. Balluch. Sie habe nur die Suchworte benutzt, meinte Komenda. Ob sie Radiosendungen durchsucht habe, insbesondere von kommerziellen Privatradios oder freien Radiosendern, fragte DDr. Balluch. Nein, keine, sagte Komenda. Wenn sich das Wort Luke auf Internetseiten befunden hätte, die heute, 10 Jahre später, nicht mehr existierten, ob sie das mit ihrer Suche gefunden hätte, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Komenda und die Richterin meinte, dass diese Frage lächerlich weil selbstverständlich sei. Was heute nicht mehr existiere könne man heute auch nicht mehr finden. Das sei aber relevant, meinte DDr. Balluch, weil es auch heute noch Spuren am Internet von Seiten gebe, die nicht mehr existierten, z.B. in Internetarchiven. Dann fragte DDr. Balluch, ob die Zeugin Emaillisten und Diskussionsforen durchsucht habe, für die man Zugangsberechtigungen brauchen würde. Nein, sagte Komenda.

DI Völkl wollte wissen, ob es Bericht gebe, die nicht in der Mediendatenbank zu finden seien. Sie glaube nicht, meinte Komenda. Ob das Wort Luke in Polizeiberichten vorgekommen sei, fragte DI Völkl. Das wisse sie nicht, meinte Komenda. Ob sie auch das Wort Luke allein gesucht habe, fragte DI Völkl. Nein, nie allein, sagte Komenda. Und das Wort Pummersdorf allein, fragte DI Völkl. Da habe es Ergebnisse gegeben, aber nicht im Zusammenhang mit Luke, meinte Komenda. Ob es für ALF und Pummersdorf Ergebnisse gegeben habe, fragte DI Völkl. Sie habe dabei nur eine Auflistung gefunden, die sie dem Gericht übersendet habe, meinte Komenda. Sie habe das nicht bekommen, stellte die Richterin fest. Was das gewesen sei. Es sei von einer Webseite gewesen, eine History, meinte Komenda, eine Liste von Straftaten im Zusammenhang mit Pummersdorf.

Ob sie die Webseite Bite Back kenne, fragte DI Völkl. Das sage ihr etwas, meinte Komenda. Ob das das einzige Mal gewesen sei, dass Komenda in ihrer Arbeit open sources benutzt habe, fragte DI Völkl. Nein, sagte Komenda. Ob sie die Ergebnisse ihrer open sources Suche überprüfen würde, fragte DI Völkl. Nein, sagte Komenda, sie würde nur ihren Bericht dazu abgeben.

Mag. Bischof wollte wissen, wie viele Ergebnisse die Zeugin zum Suchwort Pummersdorf allein gefunden habe. Das wisse sie nicht mehr, meinte Komenda. Er habe das gerade getan, sagte Mag. Bischof, und es gebe 26.000 Einträge. Dazu könne sie nichts sagen, meinte Komenda. Ob sie alle diese 26.000 Einträge gelesen habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Komenda. Ob sie denn nur Pummersdorf auch gesucht habe, fragte die Richterin. Das seien zu viele Einträge, sagte Komenda jetzt. Die Worte Pummersdorf und Luke zusammen würden immer noch 570 Einträge zeigen, stellte die Richterin fest. Dazu zeigte sich Komenda verwundert, hatte sie doch vorher gesagt, es gebe dazu überhaupt keine Einträge.

Ob sie auch andere Begriffe für Luke gesucht habe, wie kleine Tür oder Türl, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Komenda. Und ob sie das Pluralwort Luken gesucht habe, fragte DI Völkl. Nein, sagte Komenda. Sie wurde um 10:10 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen.

Pause 10:10 Uhr – 10:30 Uhr.

BVT-Email, ORF-Radio-CD und P&C Schadensaufstellung

Nach der Pause erklärte die Richterin, dass sie vom BVT zwar ein Email empfangen habe, dass dieses Email aber keine Anlage gehabt hätte. Sie habe dann reklamiert und ein Email mit Anhang geschickt bekommen. Darin habe sich aber die von der Zeugin Komenda erwähnte Auflistung nicht befunden. Aber das sei eh irrelevant.

Dann sagte die Richterin, dass der ORF eine neue CD mit 3 Radiosendungen zu Pummersdorf geschickt habe. Es gelinge zwar nicht, diese Sendungen mit dem Computer des Gerichts abzuspielen, aber Anwalt Mertens habe sich bereit erklärt, seinen Laptop zur Verfügung zu stellen. Dann wurde die CD vorgespielt und es handelte sich um 3 sehr kurze Berichte zu Pummersdorf, in denen weder das Wort Luke noch irgendeine Bemerkung dazu, wie die TäterInnen in die Hallen hinein gekommen sein könnten, Erwähnung fanden. Der Reporter sagte in der Sendung auch, dass die Brandstiftung kurz vor der Klärung stünde.

Die Richterin präsentierte dann ein Schreiben der Geschäftsführerin von P&C, die bereits vor Gericht ausgesagt habe. Sie habe eine Schadensaufstellung nachgereicht. Diese wurde auch an die Verteidigung ausgehändigt und an die Wand projiziert. Die Richterin las das Schreiben vor. Darin waren 4 Sachschände angeführt, einer 2004, zwei 2005 und einer 2006. Dann stand in dem Schreiben, dass keine Daten vorhanden sein würden, um einen Umsatzrückgang durch die Demonstrationen nachzuweisen.

Verlesung des Abschlussberichts des Sechstangeklagten

Anschließend begann die Richterin mit der wörtlichen Verlesung des Abschlussberichts des Sechstangeklagten. Er sei 1997 zum ersten Mal in Erscheinung getreten. Damals habe der VGT unter Dr. Plank zusammen mit dem Salzburger Verein Animal Peace, zu dem der Sechstangeklagte gehört habe, eine offene Schweinebefreiung aus der Schweinefabrik Handler bei Pöttelsdorf im Burgenland durchgeführt. Laut einer Mitgliederliste sei der Beschuldigte bis 2004 Mitglied des VGT gewesen.

Er sei als Organisator und Teilnehmer von Demonstrationen in Wien, Niederösterreich und Salzburg aufgetreten. Er sei eine Führungspersönlichkeit der BAT. Die Affinität dieser Gruppe zu illegalen Aktivitäten zeige sich darin, dass auf deren Webseite ein Link zu der Webseite Bite Back installiert sei, auf der anonyme Bekennerschreiben veröffentlicht würden.

Dann zählte der Abschlussbericht alle Personen auf, die innerhalb der BAT aktiv seien. Dabei waren 5 der Angeklagten genannt.

Ideologie und Selbstdarstellung des Sechstangeklagten

Der folgende Abschnitt des Abschlussberichts begann mit der Feststellung, dass der Beschuldigte zu rechtswidrigen und strafrechtsrelevanten Aktivitäten mit militantem Tierrechtshintergrund stehe. Bei der Hausdurchsuchung der Wohnung des Beschuldigten sei ein Schriftstück mit dem Titel Tierrechtsbewegung gefunden worden, in dem von Demonstrationen aber auch von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen die Rede sei. Aus der Beilage war allerdings ersichtlich, dass es dabei um dieselbe Zusammenstellung des Vortrags eines Infoabends wie beim Zehntangeklagten ging. Die große Mehrheit des Textes handelte lediglich von Tierleid und Tierrechtsphilosophie. Nur ein sehr kurzer Abschnitt am Schluss erwähnte die politische Arbeit der Tierrechtsbewegung und dabei kam auch die ALF vor.

Weiter führte der Abschlussbericht ein Telefongespräch des Sechstangeklagten mit dem Siebtangeklagten an, in dem es darum ging, den Betreiber der amerikanischen Seite Bite Back zu fragen, was er für einen Server verwende, weil der deutsche Verein Tierbefreier mit dem Veröffentlichen von Bekennerschreiben Schwierigkeiten auf seiner Webseite habe. In einem weiteren Telefongespräch hätten die beiden auch über Nerzbefreiung in Deutschland mehr als 1 Woche vorher gesprochen und ob die Tierbefreier dazu eine Presseaussendung gemacht hätten. In einem weiteren Telefongespräch über eine andere Nerzbefreiung in Deutschland wird darüber gesprochen, wie schlecht die Fotos seien, die dem Bekennerschreiben beigelegt gewesen wären. Diese Gespräche würden das hohe Interesse des beschuldigten an ALF-Aktivitäten belegen.

Relevante Kontaktpersonen des Sechstangeklagten

Der Sechstangeklagte habe im Überwachungszeitraum von 4334 Telefonaten mit einschlägigen Personen 61 Mal mit Mag. Hnat, 7 Mal mit DI Völkl und 3 Mal mit David Richter telefoniert, sonst aber mit niemandem der Angeklagten oder vom VGT. Unter dem Pseudonym Karin Frischenschlager habe er auch Zugang zum Fadinger-Forum gehabt. Auf einem Tierrechtskongress im Jahr 2004 in Wien habe er auch einen Vortrag gehalten. Im August 2007 sei der Beschuldigte auf einem internationalen Tierschutztreffen in Appelscha in Holland gewesen.

Der Beschuldigte habe dem Siebtangeklagten laut Melderegister Unterkunft gegeben. Dieser sei 2. Vorsitzender des deutschen Vereins Tierbefreier auf dessen Webseite immer wieder Bekennerschreiben veröffentlicht würden.

Aliasnamen des Sechstangeklagten

Dann zählte der Abschlussbericht einige Namen auf, die der Beschuldigte verwendet habe. Er habe mit dem Bayrischen Rundfunk unter dem Namen Daniel Höchner telefoniert. Im Fadinger-Forum sei er als Karin Frischenschlager aufgetreten. Erhebungen der Polizei zu diesem Namen hätten ergeben, dass eine Person mit diesem Namen nicht gemeldet und vermutlich nicht existent ist. Dann wurde eine Reihe von Namen angeführt, die der Beschuldigte bei Telefonaten mit Bekleidungsfirmen verwendet habe. Bei der Hausdurchsuchung der Wohnung des Neuntangeklagten seien Briefe von Gefängnisinsassen aus Schweden und den USA gefunden worden, die an Samuel und Sarah Klein gerichtet gewesen seien. Die SOKO schloss daraus, dass diese beiden Namen Decknamen für den Sechstangeklagten und die Achtangeklagte gewesen seien. Zusätzlich meinte die SOKO einen Artikel der deutschen Zeitung, der mit dem Namen Christof Höchner unterschrieben war, inhaltlich dem Beschuldigten zuordnen zu können.

Sonstige Hinweise auf konspiratives Verhalten des Sechstangeklagten

Einen Tag nach einem Buttersäurevorfall bei Kleider Bauer in Wien 10 habe der Beschuldigte ein SMS mit dem Inhalt got mail erhalten. Er habe mit ok geantwortet. Es bestehe der Verdacht, vermutete die SOKO ins Blaue, dass hier Informationen und eventuell ein Bekennerschreiben über diesen Buttersäurevorfall ausgetauscht worden sein könnten.

Der Beschuldigte kommuniziere mit verschlüsselten Emails. Auf den sichergestellten Datenträgern seines Computers seien auch Truecrypt-verschlüsselte Container gefunden worden.

Relevante Gegenstände aus dem Besitz des Sechstangeklagten

Beim Sechstangeklagten wurde bei der Hausdurchsuchung ein umfangreicher Schriftverkehr mit Bekleidungsunternehmen gefunden. Er habe auch eine ungebrauchte Einwegspritze zu Hause gehabt. Solche Spritzen würden, laut SOKO, für das Spritzen mit Flusssäure zum Verätzen von Auslagenscheiben bzw. von Buttersäure in Geschäftsräume benutzt.

Auf einem Datenstick habe man Fragmente eines veröffentlichten Bekennerschreibens zu einem Buttersäureanschlag auf die Firma Kleider Bauer gefunden.

Beteiligung des Sechstangeklagten an OGPI-Kampagnen gegen Bekleidungsfirmen

Der Beschuldigte habe sich als Führungspersönlichkeit der BAT aktiv an den internationalen OGPI-Kampagnen gegen den Verkauf von Pelzprodukten bei P&C, Kleider Bauer, Hämmerle und Escada beteiligt. In Österreich würden sich sowohl die BAT als auch der VGT an diesen Kampagnen beteiligen. Die BAT würde regelmäßig vor Hämmerle in der Wiener Mariahilfestraße demonstrieren. Der VGT demonstriere in Wien, Linz, Wr. Neustadt, Innsbruck und Graz vor Kleider Bauer. Es habe bis zum Zeitpunkt der Abfassung des Abschlussberichts bereits 890 solche Demonstrationen gegeben.

Den Kontakt zu den Firmen habe neben Mag. Hnat auch der Beschuldigte mit einem Decknamen hergestellt. Mag. Hnat sei der Verbindungsmann zwischen BAT und VGT.

Der Beschuldigte habe mit Mag. Hnat am Telefon über die Möglichkeit, dass die Polizei Hausdurchsuchungen planen könnte, gesprochen und zur Vorsicht gewarnt. Dabei habe er sich selbst als Checker der BAT bezeichnet.

Beim Beschuldigten habe man auch einige BAT-Sitzungsprotokolle gefunden, die denen, die beim Zehntangeklagten auf dem Computer gefunden wurden, glichen. Darin stehe u.a., dass die deutschen Vereine NOAH, BERTA und TAN in Deutschland OGPI-Mitglieder seien. Man habe geplant, auch AktivistInnen aus Holland, Belgien, Polen, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Spanien und der Schweiz zu motivieren, mit zu tun. Der Beschuldigte könne aufgrund der aufgefundenen Sitzungsprotokolle als österreichischer Verbindungsmann der OGPI gesehen werden.

In einem Telefonat mit einer Berliner Tierschützerin habe der Beschuldigte gesagt, dass er Kontochecker der OGPI sei, was er aber nicht sein wolle.

Der Beschuldigte sei unter Aliasnamen an Bekleidungsfirmen herangetreten und habe diese zum Pelzausstieg bewegt. Ausstiegserklärungen seien an ihn, an Mag. Hnat und an die 4 Pfoten geschickt worden.

In einem BAT-Sitzungsprotokoll stünde, dass in Zukunft jemand anderer als der Beschuldigte aktuelle Demonstrationsberichte verschlüsselt an die OGPI in Deutschland schicken solle. In einem anderen Bericht wird erwähnt, dass der Beschuldigte einen Aktionstag gegen Kleider Bauer mit dem VGT koordinieren solle.

Aus den sichergestellten Gegenständen bei der Hausdurchsuchung des Beschuldigten sei laut SOKO belegbar, dass der Beschuldigte Recherchen über Bekleidungsfirmen angestellt habe und einen Schriftverkehr mit diesen Firmen geführt habe. Es hätten sich auch Firmenbuchauszüge in seinem Besitz befunden.

In einem Telefongespräch tauscht sich der Beschuldigte mit dem Siebtangeklagten über eine Klage der Firma Escada gegen den Verein Tierbefreier und dessen Webseite aus. In einem Telefongespräch mit einem Martin sagte der Beschuldigte laut Telefonüberwachung, dass die polizeiliche Vorgabe nicht näher als 20 m vor dem Eingang von Escada demonstrieren zu dürfen, wenig Sinn mache. In einem weiteren Gespräch mit einer Veronika habe der Beschuldigte von einer Freundin gesprochen, die jetzt bei Escada arbeite.

Weiter habe man beim Beschuldigten ein Email gefunden, das Monika Springer verbreitet hatte und das von einer Reihe von Geschäften handelte, die Pelz verkaufen würden. Der Beschuldigte habe aufgrund dieser Information offenbar sofort recherchiert und sich Firmenauszüge einiger dieser Firmen beschafft.

Mittagspause 11:56 Uhr – 13:05 Uhr.

Einvernahme der BVT- und SOKO-Mitarbeiterin Christine Fehervary

Nach der Mittagspause kamen die PolizeischülerInnen nicht mehr in den Gerichtssaal zurück. Die Richterin rief Christine Fehervary als Zeugin auf, Mitarbeiterin in der SOKO und im BVT. Die Richterin übergab das Fragerecht direkt an die Verteidigung.

Dr. Lehner wollte wissen, ob die Zeugin von der Amtsverschwiegenheit entbunden sei. Das war ja der Grund, warum die letzte Einvernahme von ihr abgebrochen werden musste. Ja, sagte Fehervary. Ob sie beim Kunstsymposium in Großwarasdorf 2001 vor Ort gewesen sei, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte Fehervary. Was dort gesprochen worden sei, wollte Dr. Lehner wissen. Das sei lange her, meinte Fehervary, und sagte, sie könne sich nicht erinnern. Ob es eine Kunstausstellung im Keller gegeben habe, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte Fehervary, aber sie könne sich nicht erinnern. Laut ihrem Bericht habe es Plakate von der ALF und von PETA im Keller gegeben, sagte Dr. Lehner. Sie könne sich nicht mehr erinnern, meinte Fehervary, das sei 2001 gewesen.

Die Richterin stellte fest, dass der Bericht der Zeugin im Akt unter ON 1810 zu finden sei. Ob sie das geschrieben habe. Sie habe niedergeschrieben, meinte Fehervary, was sie dort gesehen und erlebt habe. Ob sie die ALF-Plakate fotografiert habe, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte Fehervary.

Das informelle Gespräch mit Dr. Plank

Mag. Bischof nahm gleich auf das Gespräch mit Dr. Plank Bezug, das die Zeugin im jahr 2008 geführt hatte. Ob sie sich erinnern könne, fragte er. Ja, sagte Fehervary. Darüber sei bereits zur Genüge gesprochen und der Inhalt vorgelesen worden, beschwerte sich die Richterin. Die Befragung zu diesem Punkt sei das letzte Mal abgebrochen worden, weil die Zeugin nicht von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden sei, meinte Mag. Bischof. Die Richterin ließ dann die Frage zu und meinte, sie könne sich da nicht mehr so genau erinnern.

Ob sie sich also an das Gespräch damals noch erinnern könne, fragte Mag. Bischof. Sie könne sich eigentlich nicht erinnern, meinte Fehervary, aber das Protokoll finde sich sicher im Akt. Nein, sagte Mag. Bischof. Es sei ein informelles Gespräch gewesen, ergänzte die Richterin, da gäbe es keine Niederschrift. Wer damals dabei gewesen sei, Frau Bogner?, fragte sie dann. Ja, sagte Fehervary, und es habe tatsächlich kein Protokoll davon gegeben. Ob es ein Privatgespräch oder ein dienstliches Gespräch gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Dienstlich, antwortete Fehervary. Zu welchem Zweck, fragte Mag. Bischof. Die SOKO habe Dr. Planks Sichtweise der Dinge erfahren wollen, sagte Fehervary. Warum, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Ob das nicht abgekürzt werden könnte, sagte die Richterin, wir hatten alle einen Eindruck von Dr. Plank, und dabei lächelte sie. Diese Bemerkung schien sich auf den Umstand zu beziehen, dass nachgewiesen werden konnte, dass Dr. Plank vor Gericht die Unwahrheit gesagt hatte.

Wie lange dieses Gespräch denn her sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Ob das 1 oder eher 5 Jahre her sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, meinte Fehervary. Was der Zweck des Gesprächs gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das stehe im Akt, wich Fehervary aus. Es handle sich hier um eine Hauptverhandlung, die dem Prinzip der Unmittelbarkeit unterliege, stellte Mag. Bischof fest. Es ginge also darum, alle Fakten mündlich einzubringen. Wenn sie nur auf den Akt verweise, brauche man überhaupt keine Hauptverhandlung. Also welche Sicht welcher Dinge sollte Dr. Plank mitteilen, fragte er. Inspektor Blum von der Kriminalpolizei St. Pölten habe den Hinweis gegeben, Dr. Plank als früheren Obmann des VGT einzuvernehmen. Seiner Erinnerung nach, meinte Mag. Bischof, habe Blum Dr. Plank selbst verdächtigt. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagte die Richterin.

An dieser Stelle musste die Verhandlung unterbrochen werden, weil einer der Angeklagten schweres Nasenbluten bekam. Pause 13:22 Uhr – 13:44 Uhr.

Die Richterin legte den Bericht von Bogner und Fehervary über das Gespräch mit Dr. Plank vor. Dieser Bericht wurde aber nicht von der SOKO vorgelegt, sondern von der Verteidigung in den Prozess eingebracht. Die Verteidigung hatte diesen Bericht bekommen, weil sie Bogner wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte und diese den Bericht zu ihrer Verteidigung vorgelegt hatte. In dem Bericht, so sagte die Richterin, stehe u.a., dass Dr. Plank vermutet habe, dass DDr. Balluch in Dover einen Mordanschlag begangen habe, sich daran aber 2008 nicht mehr habe erinnern können. Ob sie sich an diesen Bericht erinnere, fragte die Richterin die Zeugin. Ja, sagte Fehervary. Ob das ein informelles Gespräch oder eine Zeugenaussage gewesen sei, fragte die Richterin. Ein informelles Gespräch, sagte Fehervary. Warum dieses Gespräch geführt worden sei, fragte Mag. Bischof noch einmal. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Wer entschieden habe, dass dieses Gespräch geführt werden solle, ließ Mag. Bischof nicht locker. Man habe entschieden, einfach zu Dr. Plank zu fahren und ihn nicht vorher zu laden, meinte Fehervary. Ob sie das bei ZeugInnen immer so mache, fragte Mag. Bischof. Sie werde hier sicher nicht über die Arbeitsweise des BVT sprechen, sagte Fehervary trotzig. Mag. Bischof beantragte, die Richterin möge eine Beantwortung seiner frage veranlassen. Der Staatsanwalt rief hektisch dazwischen, dass diese Frage wegen Irrelevanz abgelehnt werden müsse. Mag. Bischof führte aus, dass er die Vorgangsweise für sehr ungewöhnlich halte und es sei sehr relevant herauszufinden, ob diese Vorgangsweise für die Zeugin üblich war oder nicht. Die Richterin meinte, sie erinnere sich jetzt, dass Bogner ausgesagt habe, sie überhaupt erst feststellen wollen, ob Dr. Plank als Zeuge in Frage käme. Mag. Bischof sagte, dass er sich erinnern könne, dass Dr. Plank sich geweigert habe, ein Protokoll zu unterschreiben. Dann fragte er die Zeugin, ob sie immer so vorgehe. Fehervary wiederholte, dass sie über die Arbeitsweise des BVT hier sicher nichts sagen werde. Sie brauche keine Interna des BVT nennen, sagte die Richterin, aber die Antwort auf diese Frage sei schon interessant.

Fehervary war praktisch die gesamte Zeit SOKO-Mitglied

Dann fragte die Richterin, ob die Zeugin bei der SOKO mitgearbeitet habe. Ja, sagte Fehervary. Bis wann, wollte die Richterin wissen. Bis Juli 2009, gab Fehervary an. Welche Aufgaben sie gehabt habe, fragte die Richterin. Sie habe alle möglichen Erhebungen und Ermittlungen durchführen sowie Telefone abhören müssen. Ob sie auch bei SOKO-Leitungssitzungen dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nur bei generellen, meinte Fehervary. Wer ihre Chefin gewesen sei, fragte die Richterin. Sybille Geiszler, sagte Fehervary. Und die habe veranlasst, dass ein Gespräch mit Dr. Plank zu führen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Fehervary.

Zurück zu Dr. Plank

Ob es Vorinformationen zu Dr. Plank gegeben habe, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht erinnern, gab Fehervary an. Sie denke schon, dass sie selbst mit Blum gesprochen habe. Im Bericht stehe, meinte die Richterin, dass die Unterfertigten, also beide, mit Blum gesprochen hätten. Möglich, meinte Fehervary, sie wisse das nicht mehr so genau. Bogner habe gesagt, führte die Richterin aus, dass Dr. Plank am Anfang nicht so Recht habe sprechen wollen. Wie er aber verstanden habe, worum es ging, sei er sehr kooperativ geworden.

Ob die Vorgangsweise im Umgang mit Dr. Plank bei SOKO-Sitzungen besprochen worden sei, fragte Mag. Bischof. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagte Fehervary. Sie selbst habe das nicht entschieden, fragte die Richterin. Nein, sagte Fehervary. Ob gesagt worden sei, dass das rechtlich problematisch sei, fragte Mag. Bischof. Darüber sei nicht gesprochen worden, sagte Mag. Bischof. Ob sie sich nicht gefragt habe, warum so ein seltsames Prozedere mit Dr. Plank gewählt worden sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Fehervary. Ob das für sie normal oder eher eigenartig gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Es sei nicht speziell gewesen, wich Fehervary aus. Ob sie das immer so mache, fragte Mag. Bischof. Das habe sie nicht gesagt, antwortete Fehervary. Ob sie einen anderen Fall nennen könne, bei dem sie so vorgegangen sei, fragte Mag. Bischof. Ihr falle jetzt keiner ein, meinte Fehervary. Auf welcher Rechtsgrundlage dieses Vorgehen gestanden sei, fragte Mag. Bischof. Das Ergebnis liege auf dem Tisch, sagte die Richterin. Er müsse schon die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsarbeit in Frage stellen können, meinte Mag. Bischof.

Verdeckte Ermittlung beim Kunstsymposium Großwarasdorf

Ob sie als verdeckte Ermittlerin aktiv gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Beim Symposium in Großwarasdorf sei sie nicht verdeckt aufgetreten, meinte Fehervary. Sie sei also zum Spaß dort gewesen, fragte Mag. Bischof. Nein, meinte Fehervary, schon dienstlich, aber es habe sie niemand nach ihrem Namen gefragt. Wer auf die Idee gekommen sei, zu diesem Symposium zu gehen, fragte die Richterin. Das sei in der damaligen Gruppe vom damaligen Gruppenführer beschlossen worden, meinte Fehervary. Ob man beim Symposium habe einen Ausweis vorlegen müssen, fragte die Richterin. Nein, sagte Fehervary. Wie lange sie dort gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Ob sie dort auch Vorträge gehört habe, fragte die Richterin. Auch das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Was ihr Eindruck gewesen sei, was die ganze Veranstaltung sein sollte, fragte die Richterin. Die Veranstaltung habe auf Probleme hinweisen wollen, die auftreten würden, wenn man die Rechte der Tiere vertrete, sagte Fehervary.

Dann legte die Richterin Fehervarys Bericht vor. Darin wurden am Anfang 7 Personen als TeilnehmerInnen mit Namen genannt. Woher sie gewusst habe, wie diese Personen heißen würden, fragte die Richterin. Sie habe sie von Beobachtungen von Demonstrationen gekannt, sagte Fehervary. Ob ihr auch Keith Mann bekannt gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Fehervary. Woher sie gewusst habe, dass Mann Aktivist der ALF gewesen sei, fragte die Richterin. Aus dem Internet, meinte Fehervary. Bei ihrem Bericht zum Vortrag von Keith Mann stehe, dass ein Gelegenheitsinformant die Informationen bereitgestellt habe, sagte die Richterin. Das sei sie selbst gewesen, sagte Fehervary, sie habe den Vortrag selbst gehört.

Laut ihrem Bericht sei DDr. Balluch aktiv bei der ALF gewesen, stellte die Richterin fest. Das werde sie dort gehört haben, mutmaßte Fehervary. Wann sie den Bericht geschrieben habe, fragte die Richterin. Relativ knapp danach, sagte Fehervary. Ob DDr. Balluch auf Englisch oder Deutsch vorgetragen habe, fragte die Richterin. Sie glaube auf Deutsch, meinte Fehervary.

Es seien auch Exkursionen vorgesehen gewesen, stehe im Bericht, sagte die Richterin. Ihrer Erinnerung nach sei darüber gesprochen worden, dass Tiere befreit werden sollten, sagte Fehervary.

Ob sie mit den TeilnehmerInnen des Symposiums selbst gesprochen habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Fehervary. Was die gesagt hätten, wollte die Richterin hören. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary.

Fragen der Verteidigung zum Symposium Großwarasdorf

Ob der Vortrag von Keith Mann strafrechtlich problematisch gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Ob sie zur Gefahrenabwehr eingesetzt gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Sie habe nur herausfinden wollen, worum es eigentlich bei dem Symposium gehe, sagte Fehervary. Ob man dort gelernt habe, wie man Straftaten begehe, fragte die Richterin. Nein, sagte Fehervary, das hätte sie im Bericht vermerkt. Ob dort gesagt worden sei, wie man als AktivistIn mit der Polizei umgehen solle, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Ob dort der Umgang mit Gerichten besprochen worden sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Ob dort irgendetwas strafrechtlich Relevantes besprochen worden sei, fragte Mag. Bischof. Nur was im Bericht stünde, meinte Fehervary.

Warum sie nicht die Inhalte des Vortrags von Keith Mann berichtet habe, wollte Mag. Bischof wissen. Was denn im Internet über Mann berichtet worden sei, fragte die Richterin. Dass er ein ALF-Aktivist und in Haft gewesen sei, sagte Fehervary. Ob die Eindrücke, die sie im Internet gesammelt habe, in den Bericht eingeflossen seien, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Fehervary. Warum sie nicht vom Vortrag von Mann berichtet habe, fragte Mag. Bischof noch einmal. Ob er nicht glaube, fragte die Richterin den Anwalt, dass er über die ALF gesprochen habe.

Anwalt Mag. Traxler verwies auf den Strafantrag und stellte fest, dass dort DDr. Balluch vorgeworfen werde, er habe durch diese Veranstaltung Strategien einer kriminellen Organisation in Bezug auf die Kampagne gegen HLS vermittelt. Ob die Zeugin dazu Wahrnehmungen habe. Sie könne sich nicht erinnern, sagte Fehervary. Laut Strafantrag sei nur die Veranstaltung eine Werbung für diese Strategien gewesen, nicht DDr. Balluch, sagte der Staatsanwalt. Ob es dort überhaupt um HLS gegangen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Ob dort noch einE verdeckteR ErmittlerIn dabei gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary, die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung würden unabhängig agieren. Eine verdeckte Ermittlung sei nur gegeben, behauptete die Richterin fälschlicher Weise, wenn eine neue Identität geschaffen werde. Ob das bei ihr der Fall gewesen sei. Nein, sagte Fehervary. Dann sei sie keine verdeckte Ermittlerin gewesen, stellte die Richterin fest.

Ob es Vertrauenspersonen dort gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Ob das in Gesprächen mit ihrer Gruppe einmal Thema gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, sagte Fehevary.

Ob sie sagen könne, wer das Symposium in Großwarasdorf organisiert habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Ob ihr bekannt gewesen sei, dass es auch Exkursionen zum Zoo Schönbrunn gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Das kenne sie nicht aus dem Akt, sagte die Richterin. Sei das dort besprochen worden, fragte sie. Nein, sagte Fehervary.

Mit wem sie dort gesprochen habe, fragte Mag. Bischof weiter. Mit Unbekannten, sagte Fehervary, es sei eine große Veranstaltung gewesen. Wie groß, fragte Mag. Bischof. Das könne sie nicht sagen, meinte Fehervary. Ob es mehr oder weniger als 20 TeilnehmerInnen gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Sie glaube mehr, sagte Fehervary. Sie habe die Nummern einiger Autos aufgeschrieben, sagte Mag. Bischof. Das seien Autos im Umkreis gewesen, sagte Fehervary. Ob die ihr bekannt gewesen seien, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Fehervary, die Zulassungsbesitzer seien dann ermittelt worden.

Verdeckte Ermittlung auf Tierrechtskongressen

Mag. Traxler fragte, ob die Zeugin auch auf Tierrechtskongressen gewesen sei. Ja, sagte Fehervary. Auf welchen, fragte Mag. Traxler nach. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Auf einem oder mehreren, fragte Mag. Traxler. Nur auf einem, sagte Fehervary, und dort nur im Umfeld. In welchem Jahr, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Ob sie auch im Foyer gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Ja, sie sei im Gebäude gewesen, bestätigte Fehervary. Ob sie dort Strafrechtliches gehört habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte Fehervary. Was das Ergebnis ihrer Ermittlung gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Mag. Traxler beantragte dann die Beischaffung der Berichte dieser verdeckten Ermittlung durch das Gericht. Davon stehe nichts im Akt. Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte Fehervary. Ob das während der SOKO-Zeit gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, gab Fehervary an.

Ob der Tierrechtskongress öffentlich zugänglich gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Warum sie nicht hineingegangen sei, fragte Mag. Traxler. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Was ihr Auftrag gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Der sei nicht gewesen, am Kongress teilzunehmen, sagte Fehevary. Aber etwas herauszufinden, ergänzte Mag. Traxler. Was das gewesen sei. Sie habe das ganze nur beobachten sollen, sagte Fehervary. Was ihr konkreter Auftrag gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Den Kongress von außen zu beobachten, gab Fehervary an. Ob KollegInnen von ihr im Kongress gewesen seien, fragte Anwalt Dr. Dohr. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Ob es damals konkrete Vorkenntnisse zum Tierschutz gegeben habe, fragte Dr. Dohr. Es habe Beobachtungen von Veranstaltungen gegeben, sagte Fehervary.

Anwalt Dr. Karl wollte wissen, ob die Zeugin auf Animal Liberation Workshops gewesen sei. Nein, sagte Fehervary. Was sie als SOKO-Mitglied getan habe, fragte Dr. Karl. Sie habe Telefonate abgehört und verschriftet, sagte Fehervary. Welche Verschriftungen von ihr stammen würden, fragte Dr. Karl. Das sei nicht vermerkt worden, sagte Fehervary. Es stünden aber Kürzel neben den Verschriftungen stellte Dr. Karl fest. Welches Kürzel von ihr stammen würde. Das wolle sie nicht sagen, meinte Fehervary. Sie müsse das aber sagen, erläuterte Dr. Karl. Wozu, fragte die Richterin. Um zu den konkreten Verschriftungen Fragen stellen zu können, antwortete Dr. Karl. Dann müsse sie antworten, entschied die Richterin. Sie wisse nicht mehr, welches Kürzel sie verwendet habe, sagte Fehervary.

Ob sie Abschlussberichte geschrieben habe, fragte Dr. Karl. Nein, sagte Fehervary. Was sie noch so bei der SOKO gemacht habe, fragte Dr. Karl. Ermittlungen, sagte Fehervary. Welche, fragte Dr. Karl. Was sie dazu sagen solle, meinte Fehervary, sie habe nach Auftrag gehandelt.

Mag. Bischof stellte fest, dass der Tierrechtskongress im Strafantrag inkriminiert sei. Er beantragte daher, die Zeugin solle dazu angehalten werden, ihren damaligen Bericht vorzulegen. Und er beantragte, das Gericht möge der Zeugin auftragen zu recherchieren, welche Kolleginnen von ihr auf dem Kongress gewesen seien und was diese wahrgenommen haben. Auch diese Berichte müssen vorgelegt werden. Ob sie darüber etwas wisse, fragte die Richterin. Vielleicht sei das LVT am Kongress gewesen, sagte Fehervary. Dr. Karl fragte, ob jemand vom LVT bei der SOKO gewesen sei. Sie glaube nicht, meinte Fehervary.

Was der Zweck einer Außenobservation am Tierrechtskongress gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Was ihr Auftrag gewesen sei, fragte die Richterin. Von außen könne man abschätzen, meinte Fehervary, wer teilnehme und woher die TeilnehmerInnen stammen würden. Man bekomme dabei auch alle Unterlagen. Ob sie dazu den Auftrag von der SOKO erhalten habe, fragte die Richterin. Von ihrem Referat, sagte Fehervary. Ob es sich dabei um Staatsschutzbelange gehandelt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Fehervary.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch sagte, er müsse jetzt wieder auf den Bericht der Zeugin vom Kunstsymposium in Großwarasdorf zurückkommen. Da sagte die Richterin, sie wolle das Verfahren so rasch wie möglich abführen und möglichst bald beende. DDr. Balluch meinte, er wolle einen Freispruch, und solange der nicht ausgesprochen sei, werde er seine Verteidigungsrechte voll in Anspruch nehmen und entsprechend Fragen stellen. DDr. Balluch ließ den Abschlussbericht von Chris Moser an die Wand projizieren, in dem die Veranstaltung in Großwarasdorf als Kunstsymposium bezeichnet wird. In ihrem Bericht von dieser Veranstaltung würde das Wort Kunstsymposium nie auftauchen. Wie sie sich das erklären könne, wollte DDr. Balluch wissen. Dazu könne sie nichts sagen, meinte Fehervary, das sei schon so lange her. An wen sich ihrem Eindruck nach diese Veranstaltung überhaupt gerichtet habe, fragte DDr. Balluch, wer sei das Zielpublikum des Kunstsymposiums gewesen. Es sei darum gegangen, die Menschen aufzuklären, sagte Fehervary. Und warum das ganze dann Kunstsymposium geheißen habe, fragte DDr. Balluch. Das könne sie nicht sagen, meinte Fehervary. Sie behaupte sie sei vor Ort gewesen und habe einen Bericht für die Polizei darüber geschrieben, aber ihr sei gar nicht aufgefallen, dass es sich um ein Kunstsymposium gehalten habe, fragte DDr. Balluch scharf. So nicht, sagte die Richterin.

DDr. Balluch sagte dann, in den Abschlussberichten sei eine Webseite der Veganen Gesellschaft zitiert, auf der sich ein Bericht über dieses Kunstsymposium befinde. Könne es sein, fragte er dann, dass sich dieses Symposium an KünstlerInnen und nicht an TierschützerInnen als TeilnehmerInnen gewendet hat? Die Richterin fragte, ob es dort eine Vernissage gegeben habe. Sie habe nicht empfunden, dass dort eine Vernissage gewesen wäre und KünstlerInnen teilgenommen hätten, sagte Fehervary. Sie habe doch selber erwähnt, dass im Keller eine Kunstausstellung gewesen sei, stellte DDr. Balluch fest. Das sei schon gefragt worden, sagte die Richterin.

DDr. Balluch wollte wissen, ob die Zeugin ausschließen könne, dass sich diese Veranstaltung an KünstlerInnen gerichtet hatte. Ihr sei das nicht aufgefallen, meinte Fehervary. Ob sie die Einladung zu dieser Veranstaltung gesehen habe, fragte DDr. Balluch. Sie denke schon, meinte Fehervary. Diese habe sich nur an KünstlerInnen gerichtet, stellte DDr. Balluch fest. Sie solle nur sagen, was sie noch wisse, meinte die Richterin. Sie könne sich nicht mehr erinnern, sagte Fehervary. Sie empfinde, dass dieses Thema jetzt zur Genüge behandelt worden sei, sagte die Richterin. Das sei nicht so, sagte DDr. Balluch, der Bericht von Fehervary würde ihn völlig ungerechtfertigt belasten und er wolle das daher mit seinen Fragen ergründen.

Auf Seite 4 ihres Berichts habe sie geschrieben, fuhr DDr. Balluch fort, dass fast ausschließlich Aktivisten und Sympathisanten des VGT an dieser Veranstaltung teilgenommen hätten. Warum sie das geschrieben habe. Sie habe das dort so gesehen, sagte Fehervary. Ob sie denn die Menschen vor Ort alle gekannt habe, fragte DDr. Balluch. Diejenigen, die sie namentlich angeführt habe, habe sie gekannt, sagte Fehervary. Das seien 7 Personen, sagte DDr. Balluch. Also die Zahl 7 sei mit der Phrase fast ausschließlich gemeint? Das verstehe sie nicht, sagte Fehervary. Sie habe gesagt, erklärte DDr. Balluch, dass fast ausschließlich AktivistInnen des VGT anwesend gewesen seien und dann habe sie gesagt, sie habe 7 Personen gekannt. Ob diese 7 Personen also die große Mehrheit der Anwesenden ausgemacht hätten. Dazu sagte Fehervary, dass die anderen Personen teilweise bei Demonstrationen des VGT gesehen worden seien.

Da griff die Richterin ein und sagte, um das ganze abzukürzen wolle sie festhalten, dass das Gericht für seine Beweiswürdigung genug gehört habe. DDr. Balluch wollte dann Bezug zu den Autonummern nehmen, die Fehervary in ihrem Bericht angeführt hatte. Die Richterin unterbrach und fragte, ob er nicht verstehe, was sie habe sagen wollen. Nein, sagte DDr. Balluch, er wolle seine Frage stellen. Daraufhin unterbrach die Richterin die Sitzung und sagte zur Verteidigung, sie solle in dieser Pause DDr. Balluch erklären, was sie gemeint habe.

Pause 14:52 Uhr – 14:54 Uhr.

Nach der Pause sagte DDr. Balluch, dass er trotz allem seine Fragen weiter stellen wolle. Dann wies er auf die Liste von 19 Autonummern hin, die Fehervary in ihrem Bericht angegeben hatte. Ob sie sich angesehen hätte, wer diese Personen seien und ob sie etwas mit dem VGT zu tun hätten. Z.B. befinde sich die damalige Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins darunter oder der Obmann eines Vorarlberger Naturschutzvereins. Wenn der Naturschutzverein angegeben sei, dann stehe das eh in ihrem Bericht, meinte Fehervary. Die Richterin sagte, sie halte das für irrelevant.

DDr. Balluch fragte dann, ob Fehervary diesen Bericht selbst geschrieben habe. Diese bejahte. Und der dort erwähnte Gelegenheitsinformant sei sie selbst, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte Fehervary. Ob sie immer von ihr selbst in der dritten Person spreche, fragte DDr. Balluch. Alles, was aus diesem Bericht für die Beweiswürdigung gewonnen werden könne, sei bereits gewonnen, sagte die Richterin. Es gehe hier um die Glaubwürdigkeit der Zeugin, sagte DDr. Balluch. Es gehe darum, ob es glaubwürdig ist, dass die Zeugin in einem Bericht schreibt wie ein Gelegenheitsinformant mitteilte und sie meint sich damit selbst. Es geht darum, ob es glaubwürdig ist, dass die Zeugin als Autorin dieses Berichts von sich als Gelegenheitsinformant nur bzgl. eines Vortrags schreibt, aber nicht bzgl. anderer Ereignisse dort, wie andere Vorträge und die Vernissage im Keller. Warum schreibt sie, so DDr. Balluch, nur von diesem einen Vortrag habe sie sich selbst als Gelegenheitsinformant berichtet und sonst nicht? Sie könne sich an ihre Gedankengänge vor 10 Jahren nicht mehr erinnern, gab Fehervary dazu an. Wenn sie sich gar nicht erinnern könne, sagte dann DDr. Balluch, könne sie dann ausschließen, dass sie gar nicht dieser Gelegenheitsinformant war, oder ob sie selbst diesen Bericht gar nicht geschrieben habe. Das könne sie ausschließen, sagte Fehervary. So weit könne sie sich plötzlich doch erinnern, fragte DDr. Balluch. Fehervary schwieg.

Ob sie damals gewusst habe, was die Hunt Saboteurs Association, die HSA, ist, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte Fehervary. Ob sie, wenn sie HSA gehört habe, das mit der ALF in Verbindung gesehen habe, damals, fragte DDr. Balluch. So würde man nicht weiterkommen, sagte die Richterin. Sie wisse nicht, was Anwalt Mag. Bischof ihm in der Pause gesagt habe, also sie würde eine andere Verteidigungslinie fahren. SOKO-Leiter Mag. Zwettler habe die HSA und die ALF synonym verwendet, sagte DDr. Balluch, jetzt wolle er wissen, ob die Zeugin das auch so gesehen haben könnte. Nein, sagte Fehervary, das habe sie nicht so gesehen. Ob sie ausschließen könne, dass er, DDr. Balluch, damals von der HSA und seiner Beteiligung darin, und nicht von der ALF gesprochen habe, fragte DDr. Balluch. Das könne sie ausschließen, sagte Fehervary. Dazu beantragte DDr. Balluch eine Reihe von ZeugInnen, die damals TeilnehmerInnen und OranisatorInnen dieses Symposiums gewesen seien, zum Beweis dafür, dass er niemals gesagt habe, dass er in der ALF aktiv gewesen sei.

Zuletzt wies DDr. Balluch darauf hin, dass die Zeugin in ihrem Bericht schreibe, dass es Exkursionen am Symposium geben solle und dass sie vermute, dass es sich um Tierbefreiungen handle. Ob es sich dabei um eine Vermutung gehandelt habe, fragte DDr. Balluch. Es sei davon gesprochen worden, sagte Fehervary, dass Tierbefreiungen geplant gewesen seien. Ob das Wort Exkursion in ihren Augen also ein Codewort für Tierbefreiung sei, fragte DDr. Balluch. Es sei eine nette Umschreibung, sagte Fehervary. Dazu verwies DDr. Balluch noch einmal auf den Bericht des Kunstsymposiums auf der Webseite, wie im Abschlussbericht angegeben.

Die Richterin verlas daraufhin diesen Bericht. Er findet sich hier:
vegan.at/warumvegan/tierrechte/kunstsymposium_tier_als_subjekt.html

Die Richterin fragte DDr. Balluch, warum einerseits Exkursionen zum Zoo Schönbrunn und in das Tierheim des Wiener Tierschutzvereins stattgefunden hätten und andererseits Keith Mann ein Podium gegeben worden sei, um von seinen Straftaten zu berichten. Erstens habe er, DDr. Balluch, dieses Symposium nicht organisiert sondern er sei einer der Vortragenden gewesen. Aus dem Bericht ergebe sich, dass seine Vorträge von Tierversuchen und von der Geschichte der Tier-Mensch-Beziehung gehandelt haben. Zweitens habe sich dieses Symposium aber nicht an TierschützerInnen oder potentielle AktivistInnen, sondern an KünstlerInnen gewendet. Das Ziel war nicht, irgendwen von Vegetarismus oder Tierrechten zu überzeugen, und auch nicht, jemandem zu sagen, wie man für Tierschutz aktiv sein könnte. Es sei vielmehr damals beobachtet worden, dass der soziale Konflikt in der Gesellschaft um Tierschutz und Tierrechte von den sogenannten Opinion Leaders nicht als seriöses und ernst zu nehmendes Thema gesehen würde. Man wollte daher KünstlerInnen dieses Thema, nämlich den sozialen Konflikt um Tierschutz, näherbringen. Da ging es also nicht um moderate Ansichten, pragmatische Fortschritte oder Kompromisse. Da ging es darum, den Standpunkt der betroffenen Tiere deutlich zu machen, z.B. durch Filme und Besuche in Tierfabriken. Aber es ging auch andererseits darum, anhand von persönlichen Erlebnisberichten die Seite von TierschutzaktivistInnen zu zeigen. Einer dieser Aktivisten war Keith Mann, den er, DDr. Balluch, bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal im Leben gesehen habe. Keith Mann sei 1991 verurteilt worden und habe eine Zeit im Gefängnis verbracht. Er sei dann durch die Welt gezogen, um von seinen Erlebnissen zu berichten. Er sei auf dem Kunstsymposium gewesen, um den KünstlerInnen seine Persönlichkeit zu zeigen. KünstlerInnen könne man nicht mit lahmen DurchschnittsbürgerInnen zu einem Thema aufrütteln, man müsse ihnen die Extreme zeigen. Es sei darum gegangen, die KünstlerInnen zu motivieren, das in ihrer Kunst zu thematisieren.

Ob dort wirklich nur KünstlerInnen als TeilnehmerInnen gewesen seien, fragte die Richterin die Zeugin. Das sei ihr völlig neu, sagte Fehervary. Sie glaube das nicht. Dann könne man einfach die KünstlerInnen als ZeugInnen vorladen, schlug DDr. Balluch vor. Er habe bereits einige mit Namen und Adressen genannt. Der Angeklagte Chris Moser sei einer dieser Künstler gewesen, den er, DDr. Balluch, dort erstmals, eben als Teilnehmer dieses Symposiums, kennen gelernt habe. Man könne auch Keith Mann als Zeugen vorladen. Er habe leider eine momentan schwer kranke Frau im Rollstuhl, aber man könne sicher arrangieren, ihn per live Videoschaltung zu vernehmen.

Fragen der anderen Angeklagten

Ob die Zeugin auch Informationen über ihn, Mag. Hnat, gesammelt habe, fragte Mag. Hnat. Ich denke, dass alles, was über Sie Relevantes bekannt ist, im Abschlussbericht steht, sagte Fehervary dazu. Bei welcher Veranstaltung oder Demonstration sie ihn denn gesehen habe, fragte Mag. Hnat. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Vielleicht beim Tierrechtskongress, fragte Mag. Hnat. Sie wisse das nicht, sagte Fehervary. Oder bei Demonstrationen, bohrte Mag. Hnat nach. Möglich, sagte Fehervary.

Ob er auch in Großwarasdorf gewesen sei, fragte Faulmann. Er habe das Essen zubereitet, sagte Fehervary. Und am Tierrechtskongress, fragte Faulmann. Das wisse sie nicht, sagte Fehervary. Und auf Demonstrationen, fragte Faulmann. Möglich, sagte Fehervary. Ob sie jemals strafrechtlich Relevantes im Zusammenhang mit ihm beobachtet habe, fragte Faulmann. Nein, sagte Fehervary.

Dann fragte DI Völkl, ob er der Zeugin mit strafrechtlich Relevantem aufgefallen sei. Nein, sagte Fehervary, sie könne sich an nichts in diesem Zusammenhang erinnern. Wie und woran sie KünstlerInnen erkenne, fragte DI Völkl. Ihr Eindruck sei gewesen, dass dort keine KünstlerInnen gewesen seien, sagte Fehervary. DDr. Balluch sei schließlich dort gewesen und er sei kein Künstler. DDr. Balluch sei als Vortragender dort gewesen, sagte DI Völkl, die KünstlerInnen seien die TeilnehmerInnen gewesen. Warum dort eigentlich dann keine KünstlerInnen vorgetragen hätten, fragte die Richterin und bewies damit einmal mehr, noch nicht verstanden zu haben, worum es beim Kunstsymposium gegangen war.

KünstlerInnen hätten sehr wohl auch vorgetragen, sagte DDr. Balluch. So sei die Kuratorin einer Kunstausstellung zum Tier in einem Vortrag zu Wort gekommen und es habe die Vernissage gegeben. Aber das Zielpublikum seien KünstlerInnen gewesen. Das Ziel sei gewesen, das Tierrechtsthema in die Kunstszene zu bringen.

Ob die Zeugin die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit schriftlich bei sich habe, fragte DI Völkl. Ja, sagte diese. Ob sie das dem Gericht vorlegen könnte, fragte DI Völkl. Ja, sagte Fehervary, und brachte der Richterin einen Zettel zum Richtertisch. Der Staatsanwalt schrie dazwischen, es sei eine Frechheit, dass sich ein Angeklagter eine derartige Aufforderung anmaße. Daraufhin ermahnte die Richterin DI Völkl betont streng und sagte, er habe seine Kompetenz als Angeklagter überschritten.

Ende 15:35 Uhr.

6 Kommentare

die tierschützer werdn (hoffentlich) eh alle im lange knast landen, oder ?

Die Ziele der Tierschützer mögen moralisch hochstehend sein, aber der Zweck heiligt NICHT die Mittel.

die mittel von denen du sprichst Gregor Danner, sollten sie illegal sein, muessen den beschuldigten erstmal nachgewiesen werden. und im moment sieht es ja wirklich UEBERHAUPT nicht danach aus. das werden nur freisprueche wenn das so weitergeht. die angeklagten sind helden des zivilen widerstandes ala luther king. respekt send ich rueber aus chile!

Der Ballermann Horst sagt: die tierschützer”werden (hoffentlich) eh im lange knast landen, oder?

Ja das beweist mal wieder wie viel Gehirnschmalz soche Leute besitzen, zum laden und abdrücken brauchts auch nicht viel, wenn man der Grammatik nicht mächtig ist sollte man das posten lassen …
Es ist wohl besser Du bleibst bei dem was Du gut kannst, nähmlich Tiere abknallen, solltest Du so schiessen wie Du schreibst knallst Du Dir sowieso irgendwann selbst Dein Fliegenhirn weg, einer weniger von euch Idioten … :-)

Ich hoffe, der Gerechtigkeit wird ihr freier Lauf gelassen!

EIGENTLICH ist das ganze prozessoide Theater schon längst uninteressant. Denn es wird immer klarer: Das Vorgehen gegen die TierschützerInnen war und ist ein ABSOLUTES VERBRECHEN!!! Sowohl der Überfall als auch die Inhaftierung als auch der jetzt laufende Prozess betraf/betrifft – WIDER BESSERES WISSEN DER SOKO UND DER JUSTIZ – UNSCHULDIGE MENSCHEN!!! Unvorstellbar und widerlich, die TOTAL ENTLASTENDEN PROTOKOLLE der SOKO-Sexsklavin zu unterdrücken! Just disgusting!