Tierschutzprozess:
Effektiver Tierschutz und gelebte Demokratie in Gefahr

Tierschutzprozess 31. Tag

Mittwoch 2. Juni 2010

Inhalt:

Der heutige Prozesstag war insbesondere relevant für diesen gesamten Prozess, weil ein Sachverständiger dazu befragt wurde, ob die Befreiung von Schweinen aus einer Tierfabrik als Tierquälerei zu werten ist. Symptomatisch für diesen Prozess ist ja, dass das alltägliche Tierleid genauso ausgeklammert wird, wie Sachschäden oder Gewaltattacken gegen den Tierschutz. Mit der Position, dass das nicht prozessrelevant sei, kommt man dann in die Situation, dass das Freilassen von Schweinen aus einer klassisch-brutalen Massentierhaltung mit allen üblichen Schikanen deshalb eine Tierquälerei sein soll, weil sich die Tiere dabei gegenseitig aufgeritten sind. Also das betäubungslose Kastrieren durch Laien, das Abzwicken von Schwänzen und Zähnen, das Halten auf Betonvollspalten ohne Stroh mit nur 0,7 m² Platz pro erwachsenem Schwein usw. werden nicht als Tierquälerei diskutiert, aber das Aufreiten beim Freilassen auf eine umliegende Wiese schon.

In der Befragung des Sachverständigen kam allerdings heraus, dass dieser vom Verhalten von Schweinen und von ihren Schmerzen und Leiden keinerlei Ahnung hatte. Er sei kein Tierarzt, meinte er bloß. Er kenne sich mit den Anlagen zur Schweinehaltung aus. Die Richterin versuchte diesen Fehlgriff zu reparieren, indem sie den für die Schweinefabrik zuständigen Tierarzt, der natürlich weder objektiv noch gerichtlich beeidet ist, rasch ans Gericht rufen ließ. Dadurch ging allerdings der gesamte Gerichtstag bei der Befragung dieser beiden Zeugen drauf und der Sachverständige für die mögliche Tierquälerei bei einer Nerzbefreiung im Waldviertel im Jahr 1997 (!) musste unverrichteter Dinge wieder heimgehen.

Professor Gerhard Loupal von der veterinärmedizinischen Universität in Wien war als Privatgutachter anwesend und konnte die Verteidigung bei der Befragung beraten. Er selbst durfte aber, wieder einmal, keine Fragen stellen.

Der Tag blieb aber im Wesentlichen ohne Ergebnis. Die Befragung des Sachverständigen wird fortgesetzt und die Verteidigung hat beantragt, dass ein Tierarzt bzw. eine Tierärztin mit einem Gutachten zur Frage der Tierquälerei betraut werden müsse. Die Richterin hat zwar, wie immer, einen Beschluss zu diesem Antrag vertagt, aber unter den gegebenen Umständen scheint eine weitere Sachverständigenbestellung eher wahrscheinlich.

Am heutigen Prozesstag waren wieder gut 40 PolizeischülerInnen und etwa 15 andere Personen im Zuschauerraum des Schwurgerichtssaals anwesend. Mag. Hnat fehlte noch immer auf der Anklagebank wegen Krankheit. Der Prozesstag begann erst um 9:17 Uhr, weil einer der Angeklagten zu spät gekommen ist.

§ 248 der Strafprozessordnung sieht vor, so hat die Verteidigung von Anfang an argumentiert, dass alle Angeklagten zu jeder Zeugeneinvernahme Stellung nehmen dürfen. Die Richterin ließ das zunächst sehr wiederwillig zu, verlegte sich dann aber darauf, die Angeklagten nur jeweils einmal pro Tag eine Stellungnahme zu allen Zeugenaussagen des Tages abzugeben. Doch heute verweigerte sie selbst das, nämlich eine Stellungnahme zu den Zeugenaussagen des Vortages, weil so ein Zeitmangel herrsche. Wenn sie allerdings jetzt plötzlich nur mehr alle 2 Tage, oder vielleicht jede Woche oder nach einem noch längeren Zeitraum eine Stellungnahme der Angeklagten zulassen sollte, dann wird § 248 zweifellos pervertiert, weil es ja sowieso ein Schlussplädoyer gibt, also eine Stellungnahme zu allem bisher Gesagten. Dieses Schlussplädoyer ist aber im Gesetz von den Stellungnahmen zu den Zeugenaussagen verschieden. Wir werden sehen, ob hier ein weiteres Element eines rechtsstaatlich fairen Prozesses erodiert wird oder nicht.

Präsentation des Gutachtens zur Schweinebefreiung durch den Sachverständigen DI Konrad Tschida

Der Sachverständige DI Tschida nahm dann neben der Richterin am Richtertisch Platz. Die Verteidigung gab bekannt, dass sie durch Univ.-Prof. Gerhard Loupal vom Institut für Pathologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien beraten werde.

Der Sachverständige gab an, dass er zur Erstellung des Gutachtens die Schweinefabrik besichtigt und mit dem Besitzer gesprochen habe. Dieser habe gesagt, dass die befreiten Schweine in der Früh teils in der Fabrik teils im Freien gestanden seien. Er habe drei Tote gefunden, zwei im Feld und eines in der Mastbox.

Der Stall habe Vollspaltenboden. Das Öffnen der Türe, sodass die Schweine ins Freie gehen konnten, müsste massiv Stress, Panik und Unruhe verursacht haben, so der Sachverständige. Es sei unklar, ob die Tiere hinausgetrieben worden seien, oder ob sie von selbst gegangen seien. Sicherlich aber habe es Rangkämpfe dabei gegeben. Auf den Gängen stünden Eisenteile ab, die von den Halterungen der Boxentüren stammen würden. Diese hätten sicherlich bei den Schweinen beim Vorbeigehen Verletzungen verursacht.

Es sei nicht klar, wie lange die Tiere außerhalb des Fabriksgebäudes aufhältig gewesen seien. Schweine kämen jedenfalls 6-7 Stunden ohne Wasser aus.

Der Sachverständige sagte dann, er habe auch mit dem Tierarzt gesprochen, der die Schweine behandelt habe. Etwa 20 Schweine hätten eine Behandlung benötigt. Diese hätten Hautabschürfungen, Kratzer am Rücken und Verletzungen an den Füssen gehabt. Sie seien 10 Tage mit Penicillin und Schmerzmittel behandelt worden, damit sich diese Verletzungen nicht entzünden würden. Das würde bedeuten, sie hätten über einen längeren Zeitraum hin unnötige Qualen erlitten. Der Tierarzt habe aber gesagt, die Behandlung habe nur 3 und nicht 10 Tage gedauert, sagte ein Angeklagter.

Dann erklärte der Sachverständige, die Schweine hätten in der Freiheit aber weder Angst noch Hunger gelitten. Die Freilassung habe nur ein paar Stunden gedauert und könne daher nicht als Aussetzung bezeichnet werden. Schweine könnten sich aber schon nach nur einigen Tagen an ein Leben in Freiheit gewöhnen. Es gebe sogar so etwas wie eine Freilandhaltung für Schweine.

Er habe auch von drei toten Tieren gesprochen, die durch die Befreiung gestorben seien, sagte die Richterin. Der Schweinefabriksbesitzer habe ihm davon erzählt, es habe sich um drei Jungtiere von 20-30 kg Körpergewicht gehandelt, sagte der Sachverständige.

Wie lange die Tierarztbehandlung gedauert habe, fragte die Richterin noch einmal. 10 Tage, sagte der Sachverständige. Der Tierarzt selbst sollte kurz später aussagen, dass es nur 3 Tage waren und dass er, der Tierarzt, nur dem Schweinefabriksbesitzer die Medikamente gegeben und damit die Behandlung überlassen habe.

Wie die Situation der Schweine gewesen sei, wollte die Richterin wissen. Es habe noch Rangkämpfe in der Zeit bis 24 oder 48 Stunden nach dem Zusammenstellen in den Boxen gegeben, mutmaßte der Sachverständige. Davon seien männliche und weibliche Tiere betroffen gewesen. Ob diese Rangkämpfe kausal für die Verletzungen gewesen seien, fragte die Richterin. Es ginge bei den Rangkämpfen um den Vortritt zur Nahrung, sagte der Sachverständige. Wieso es in den Boxen plötzlich Rangkämpfe gegeben habe, fragte die Richterin. Wegen dem neuen Umfeld für die Schweine, meinte der Sachverständige.

Die Richterin stellte dann fest, dass im Gutachten auch die Schadensaufstellung des Fabriksbesitzers zu finden war. Ob er auch für solche Schadensaufstellungen gerichtlich beeidet sei, fragte die Richterin den Sachverständigen. Dazu könne er keine Angaben machen, meinte dieser zur Überraschung aller Anwesenden. Der Sachverständige machte dabei den Eindruck, ein einfacher Weinbauer zu sein, der sich mit Gutachten einen Zusatzverdienst beschaffen wollte und sich deshalb für 25 Fachgebiete gerichtlich beeidigen ließ, siehe:

sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/a/W947074!OpenDocument

Die Richterin zeigte dem Sachverständigen dann die Fotos der beiden toten Tiere, von denen der Fabriksbesitzer gesagt hatte, er habe sie im Feld gefunden. Eines davon war stark angefressen. Wieso das so sei, wollte die Richterin wissen. Er kenne diese Fotos nicht, sagte der Sachverständige, der Fabriksbesitzer habe sie ihm nicht gezeigt. In der Waidmannsprache, meinte der Sachverständige dann und gab sich als Jäger zu erkennen, würde man so etwas angebissen nennen.

Dann fragte die Richterin noch, warum er mit Univ.-Prof. Josef Troxler gesprochen habe. Das sei ihm vom Tierarzt empfohlen worden, meinte der Sachverständige.

Fragen des Staatsanwalts

Ob die betroffene Schweinefabrik gesetzeskonform gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Sachverständige. Ob er bei seinem Besuch am 12. April 2010 gröbere Verletzungen an den Schweinen gesehen habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Sachverständige. Ob es öfter Beinverletzungen bei Vollspaltenböden gebe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Sachverständige, die Spalten seien so beschaffen, dass es keine Verletzungen gebe.

Dann wollte der Staatsanwalt zur Tierarztrechnung wissen, ob sie sich auf den gesamten Betrieb, also bei Fabrikshallen, beziehen würde und warum auch die Behandlung von Räude aufscheine. Es ginge um den gesamten Betrieb, meinte der Sachverständige, und die Räude sei nicht durch die Befreiung zu erklären. Was denn eine Räudebehandlung sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, da müsse sie einen Tierarzt fragen, meinte der Sachverständige.

Fragen der Anwältin Dr. Lehner mit Hilfe von Univ.-Prof. Gerhard Loupal

Ob die Räudebehandlung mit Parasitenbefall zusammenhängen könnte, fragte Anwältin Dr. Lehner, die bei ihrer Befragung von Univ.-Prof. Gerhard Loupal vom Institut für Pathologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien beraten wurde. Das wisse er nicht, antwortete der Sachverständige.

Was Rangkämpfe für Nachteile hätten, wenn es häufig dazu käme, fragte jetzt die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Sachverständige. Wie häufig denn diese Rangkämpfe in den ersten 48 Stunden aufgetreten seien, fragte Dr. Lehner. Das könne er nicht sagen, meinte der Sachverständige. Ob sich die Tiere dabei beißen würden, und wenn dann wohin, fragte Dr. Lehner. Sie würden sich gegenseitig ins Maul beißen, meinte der Sachverständige. Welche Verletzungen dadurch entstehen und wann genau sie auftreten würden, fragte die Richterin. Bei der Futteraufnahme, wenn sich die Tiere beengt fühlen, dann würden sie sich gegenseitig ins Maul beißen und dabei verletzen, meinte der Sachverständige. Ob es das im Freien auch gebe oder nur in den Boxen, fragte die Richterin. Rein vom Beißen her sei das gleich, meinte der Sachverständige. Wo sich die Tiere überall hin beißen würden, fragte die Richterin. Eigentlich überall hin, meinte der Sachverständige.

Ob es nicht Ballenverletzungen durch Vollspaltenböden gebe, fragte Dr. Lehner. Hin und wieder, beschwichtigte der Sachverständige, normalerweise nicht. Wie große denn der Spaltenrand im Vergleich zur Klauengröße sei, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, meinte der Sachverständige. Ob die Ferkel nicht kleinere Klauen hätten, fragte Dr. Lehner. Sie hätten aber auch kleinere Spalten, meinte der Sachverständige, die noch dazu aus Plastik seien. Erst die größeren Spalten seien im Betonboden. Ob es dazu nicht übliche Behandlungen durch TierärztInnen gebe, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, meinte der Sachverständige.

Dr. Lehner zeigte dann Fotos vom Hauptgang in der Schweinefabrik. Dort seien die Schweine rausgegangen und da gebe es aber keine abstehenden Eisenteile, stellte sie fest. Das sei richtig, meinte der Sachverständige, aber in den Kammergängen gebe es die Ösen der Tore. Wie hoch oben diese seien, ob Schweine überhaupt bis da hinauf reichen würden, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, meinte der Sachverständige. Die Richterin fügte die Frage an, ob die Schweine nicht aufeinander aufreiten könnten, dann würden sie weiter hinauf reichen, und dann kämen sie vielleicht bis zu diesen Ösen, um sich zu verletzen. Ja, sagte der Sachverständige dazu. Wenn er davon gesprochen habe, dass die Tiere seitlich an den Ösen anstreifen, dann wäre das ja noch niedriger, als die Höhe der Tiere, meinte dagegen Dr. Lehner. Das würde die gesamte Seite betreffen, meinte der Sachverständige.

Dr. Lehner zeigte dann ein Foto von den Schweinen, wie sie friedlich nebeneinander im Feld grasen. Ob er da eine Panik erkenne, fragte sie. Das sei nur ein Foto, da würde man die Panik nicht sehen, meinte der Sachverständige. Der Fabriksbesitzer habe nicht bestätigt, dass dieses Foto dort aufgenommen worden sei, sagte die Richterin dazu. Auf zwei anderen der insgesamt vier Fotos habe er aber sehr wohl seinen Betrieb wieder erkannt, meinte Dr. Lehner. Wenn Schweine ihren Kopf am Boden haben, was machen sie dann, fragte sie. Futtersuche, sagte der Sachverständige. Ob sie Futter suchen würden, wenn sie im Stress wären, fragte Dr. Lehner. In starkem Stress nicht, meinte der Sachverständige.

Die toten Schweine

Dann zeigte Dr. Lehner wieder das Foto mit den beiden toten Schweinen. Was er an den Verletzungen erkennen würde, fragte sie. Dass die Schweine angefallen worden seien, meinte der Sachverständige. Ob er erkennen würde, wie lange diese Schweine schon tot seien, fragte Dr. Lehner. Das könne man an dem Foto nicht feststellen, sagte der Sachverständige. Im Gutachten von Univ.-Prof. Loupal wurde allerdings klar festgestellt, dass diese Schweine schon länger tot sein müssten und nicht bei dieser Aktion umgekommen sein könnten. Wieso es eine grün-violette Verfärbung gebe, fragte Dr. Lehner. Die Richterin fragte dazu, ob der Sachverständige eine solche Verfärbung sehen würde. Nein, sagte dieser. Dr. Lehner zeigte dann die Verfärbungen auf den Fotos, die deutlich grünlich zu sehen waren. Für sie sehe das eher schwarz und dunkelgrau aus, meinte die Richterin und damit war diese Frage erledigt und der Sachverständige musste dazu nichts mehr sagen.

Ob die beiden toten Schweine von gleichen oder unterschiedlichen Rassen stammen würden, fragte Dr. Lehner. Das seien unterschiedliche Rassen, sagte der Sachverständige. Ob diese Flecken von Fäulnis stammen könnten, fragte Dr. Lehner. Es könnten auch Schmutzflecken sein, mutmaßte der Sachverständige.

Dr. Lehner wies dann auf ein geschwollenes Bein am toten Schwein hin. Das könnte gebrochen sein, meinte der Sachverständige. Wodurch, fragte Dr. Lehner. Das wisse er nicht, meinte der Sachverständige. Dr. Lehner zeigte dann, dass das Bein des zweiten toten Schweins sehr rot war. Er wisse nicht, was das bedeute, sagte der Sachverständige.

Dann zeigte Dr. Lehner einen Blutstreifen am Rücken des einen toten Schweins. Nach Univ.-Prof. Loupal sei das durch das längere Liegen des toten Schweins in einer Blutlache zustande gekommen. Er wisse nicht, woher das stammen könnte, meinte der Sachverständige. Warum er das nicht wisse, fragte Dr. Lehner nach. Er sei kein Tierarzt, meinte der Sachverständige.

Sachverständig – für was?

Anwalt Dr. Dohr fragte dann, ob der Sachverständige eigentlich ein Experte für Hausschweine sei. Das stehe in seinem Eintrag als gerichtlich beeidigter Sachverständiger, sagte die Richterin. Er sei Experte für Schweine, aber nicht für ihre Krankheiten, meinte der Sachverständige. Ob er Verletzungen von Schweinen beurteilen könne, fragte Dr. Dohr. Die am Bild nicht, meinte der Sachverständige. Wieso er Verletzungen zuordne, wenn er sie gar nicht beurteilen könne, fragte Dr. Dohr. Er habe ja den Tierarzt gefragt, verteidigte die Richterin den Sachverständigen. Wo das in der Strafprozessordnung vorgesehen sei, mischt sich nun Anwalt Mag. Bischof ein. Der Sachverständige habe gesagt viele Verletzungen stammen mit großer Wahrscheinlichkeit von Rangkämpfen, stellte die Richterin fest. Wieso er das denn beurteilen könne, fragte Dr. Dohr. Das sie die Aussage des Tierarztes gewesen, gab der Sachverständige an. Im Gutachten würde aber der Sachverständige und nicht der Tierarzt als Autor angegeben, meinte Anwältin Dr. Stuefer. Er habe im Gutachten erwähnt, dass er mit dem Tierarzt gesprochen habe, stellte der Sachverständige fest. Aus seinem Gutachten ginge nicht hervor, welche Information vom Tierarzt stamme, kritisierte Dr. Dohr.

Wenn es hier nicht möglich ist, auf der Sachebene Fragen zu stellen, wird eine Pause zur Abkühlung gemacht, sagte plötzlich die Richterin unvermittelt.

Pause 10:25 Uhr – 10:36 Uhr.

Nach der Pause erklärte die Richterin, sie habe mit dem Tierarzt persönlich telefoniert und er sei bereit gewesen, sofort zum Gericht zu kommen. Er werde in 90 Minuten da sein und deshalb gebe es jetzt eine Mittagspause. Anwalt Mag. Bischof wollte dazu etwas sagen, aber die Richterin ließ das nicht zu. Er wolle noch an den Sachverständigen Fragen stellen, bevor der Tierarzt hier sei, meinte Mag. Bischof. Der Staatsanwalt, so fügte er an, dürfe sofort seine Fragen stellen, wann immer sie ihm einfielen. Doch die Richterin brach den Anwalt in seinen Ausführungen ab und entließ die Anwesenden in die Mittagspause.

Mittagspause 10:41 Uhr – 12 Uhr.

Nach Ende der Mittagspause erklärte die Richterin, dass der Zeuge noch nicht da sei und daher die Pause verlängert werde. Dr. Dohr wollte dazu etwas ausführen, aber die Richterin sagte, es werde zuerst eine Pause geben. Dr. Dohr meinte dann, er wolle eine sinnvolle Anregung machen, wozu der Staatsanwalt feststellte: Das wäre das erste Sinnvolle, das Sie in dieser Verhandlung sagen!.

Pause 12:01 Uhr – 12:11 Uhr.

Konflikt zwischen Verteidigung und Richterin

Nach der Pause wurde zwar der Tierarzt als Zeuge aufgerufen, aber die Anwälte Dr. Dohr und Mag. Bischof sagten, sie wollten Anträge stellen, bei denen der Zeuge nicht zuhören möge. Die Richterin erklärte aber, der Zeuge sei hier im Interesse der Wahrheitsfindung. Welche Teile des Gutachtens vom Tierarzt stammen würden, wollte Dr. Lehner wissen. Die Richterin sagte, sie habe den Zeugen amtswegig geladen, er werde jetzt einvernommen und Schluss.

Mag. Bischof beantragte dann, die Einvernahme zu unterlassen. Dr. Dohr habe eine Frage gestellt, die der Sachverständige nicht habe beantworten können. Die Richterin habe daraufhin die Frage umformuliert, wie sie das so oft in diesem Prozess machen würde. Dadurch werde das Fragerecht der Verteidigung unzulässig eingeschränkt. In seiner langen Karriere als Anwalt in Strafprozessen sei ihm das noch nie passiert, dass das Gericht dauern die AnwältInnen unterbreche. Die Frage-Antwort Interaktion sei für die Verteidigung notwendig, um zur Wahrheitsfindung bzgl. eines Zeugen beizutragen. Das sei Teil der gesetzlichen Verteidigungspflicht. Wenn die Befragung der Verteidigung einfach abgebrochen wird, dann stünde das im Widerspruch zur Verteidigungspflicht. Der Sachverständige müsse selbst Rede und Antwort stehen. Es sei jetzt nicht dokumentiert, was der Sachverständige mit dem Tierarzt vorher besprochen habe. Wenn der Sachverständige jetzt bei der Befragung des Tierarztes anwesend sei, dann sei keine vernünftige Verteidigung mehr möglich.

Es handle sich offenkundig um ein mangelhaftes Gutachten. Der Sachverständige habe selbst gesagt, er sei kein Experte für Schweinekrankheiten. Dennoch schlussfolgere er in seinem Gutachten, dass die Verletzungen von der Befreiung stammen würden. Daher beantragte Mag. Bischof die Beiziehung eines weiteren Sachverständigen.

Dr. Dohr erklärte dann, er möchte an den Sachverständigen Fragen stellen können, ohne dass der Tierarzt anwesend sei. Der Zeuge könne den Sachverständigen nicht substituieren. Es sei notwendig für die Verteidigung, den Sachverständigen befragen zu können.

Dr. Lehner erklärte dann, dass der Sachverständige nur Experte für Haltung und Stalltechnik sei, nicht aber für das Leid der Schweine.

Anwalt Dr. Karl sagte, dass die Richterin oft unterbrochen habe, wenn ein Zeuge der Anklage durch die Fragen der Verteidigung in Bedrängnis geraten sei. Die ungestörte Fortführung der Befragung durch die Verteidigung wäre aber notwendig gewesen.

Dann gab die Richterin eine Erklärung ab. Der Sachverständige habe den Betrieb besucht und die Gänge und die Boxen angeschaut. Er habe auch angegeben, wie er zu seinem Befund gekommen sei. Die Verteidigung dürfe Fragen stellen, aber nur in einer Weise, dass Sachverständige und ZeugInnen ohne Emotionen antworten könnten. Sehr vorwurfsvolle und aggressive Fragen würden nicht der Wahrheitsfindung dienen. Das Gericht sei verpflichtet, ein sachliches Klima aufrecht zu erhalten. Dann meinte die Richterin, sie werde den Antrag auf einen weiteren Sachverständigen prüfen.

Weiter führte sie aus, dass sie die Angeklagten in ihrem Fragerecht unterbrechen könne, wenn diese Fragen wiederholen würden, oder wenn in den Fragen Stellungnahmen stecken würden. Das Gericht müsse auch die Relevanz von Fragen prüfen, weil das Verfahren effizient geführt werden müsse. Das Gericht habe so eine Situation, seitdem es vor Gericht sei, d.h. seit Anfang der 1990er Jahre, noch nicht erlebt. Das Gericht habe den Eindruck gewonnen, dass die Verteidigung die Entscheidungen des Gerichts nicht anerkennen würden. Die Verteidigung könne ja bei der Berufung gegen das Urteil die Dinge relevieren. Der Gerichtssaal dürfe keinesfalls dazu dienen, sich eine Bühne zu verschaffen.

Der Staatsanwalt meinte dann, er verstehe die Aufregung nicht ganz. Der Tierarzt habe den Zustand der Schweine gesehen und er solle einfach dazu als Zeuge befragt werden. Das sei in Ordnung, meinte Mag. Bischof, aber zuerst müsse die Verteidigung den Sachverständigen zuende fragen dürfen. Dr. Dohr sei sehr sachlich und freundlich gewesen und nicht aggressiv. Es sei sehr ungewöhnlich, der Verteidigung einfach das Fragerecht zu entziehen. Der Staatsanwalt habe ja auch fertig fragen können.

Auch Dr. Karl erklärte, dass Dr. Dohr nicht aggressiv gewesen sei. Das sei seine subjektive Ansicht, konterte die Richterin, im Übrigen schließe sie sich in ihrer Meinung der des Staatsanwalts an. Dr. Lehner sagte aber, dass die Fragen an den Sachverständigen noch nicht beendet seien. Sie fühle sich in ihrem Fragerecht beeinträchtigt. Die Antworten des Tierarztes könnten die Antworten des Sachverständigen beeinflussen. Daraufhin bat die Richterin den Sachverständigen, den Gerichtssaal zu verlassen und draußen zu warten.

Einvernahme des Tierarztes der Schweinefabrik

Dann wurde die eingeschobene Einvernahme des Tierarztes begonnen. Was er gesehen habe, wie er zu dem Schweinebetrieb gekommen sei, fragte die Richterin. Er habe beobachtet, wie der Besitzer und eine andere Person die Schweine in die Halle getrieben haben, erklärte der Tierarzt. Er habe dann 3 tote Schweine vor der Halle liegen gesehen. Sie seien mittelgroß gewesen, etwa 50-60 kg schwer. Was mit den anderen Schweinen geschehen sei, fragte die Richterin. Sie seien in den Boxen, im Gang und im Freien gewesen, meinte der Tierarzt. Welche Verletzungen er wahrgenommen habe, fragte die Richterin. Kratz- und Klauenverletzungen, sagte der Tierarzt. Die Tiere seien gestresst gewesen und hätten eine gerötete Haut gehabt. Wie viele Tiere davon betroffen gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Ca. 20, meinte der Tierarzt. Er habe sie nicht gleich behandelt, sondern erst schauen wollen, wie es ihnen gehe. Am nächsten Tag sei er dann zur Behandlung gekommen, da seien sie bereits viel weniger gestresst gewesen.

Was er am nächsten Tag für Verletzungen gesehen habe, fragte die Richterin. Verletzungen, die wahrscheinlich durch die Klauen der anderen Tiere beim Aufreiten zustande gekommen seien, sagte der Tierarzt. Ob er am nächsten Tag mehr Verletzungen als am Vortag gesehen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, weniger. Es sei nicht so tragisch gewesen, wie er zunächst gedacht habe. Die Verletzungen seien geringer gewesen, als befürchtet. Er habe etwa 10% behandelt. Auf welche Weise und wie lange, fragte die Richterin. Er habe dem Schweinefabriksbesitzer Betamox und Vetalgin gegeben, das dieser drei Tage lang mittels Spritze verabreichte, erklärte der Tierarzt. Für wie viele Tiere, fragte die Richterin. Für etwa 15, meinte der Tierarzt. In welchem Alter, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, meinte der Tierarzt. Ob es irgendeine weitere Behandlung gegeben habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Tierarzt.

Er habe in seiner Tierarztrechnung auch Behandlungen angeführt, die nicht mit dem Vorfall in Zusammenhang stehen würden, stellte die Richterin fest. Ja, sagte der Tierarzt, es gebe noch eine zweite Halle mit Zuchtsauen am selben Betrieb. Der Landwirt könne nach tierärztlichen Maßgaben selbst behandeln und diese Behandlungsliste stamme vom Fabriksbesitzer und beziehe sich auf dessen Behandlungen. Er solle die genannten Behandlungen beschreiben, sagte die Richterin. Die Behandlungen mit den beiden vorher genannten Medikamenten könnten die durch die Befreiung betroffenen Schweine sein oder andere. Die Räudebehandlung beziehe sich jedenfalls auf Zuchtsauen und habe nichts mit dem Vorfall zu tun. Außer den drei Tagen Behandlung gebe es keine tierärztliche Maßnahme, die mit dem Vorfall zu tun habe, fragte die Richterin. Nein, sagte der Tierarzt. Der Besitzer habe selbst behandelt. Er als Tierarzt habe nur eine Rückmeldung bekommen.

Zum Gespräch mit dem Sachverständigen

Wie das Gespräch mit dem Sachverständigen abgelaufen sei, fragte die Richterin. Er habe dem Sachverständigen erzählt, dass die Tiere verletzt gewesen seien, sagte der Tierarzt, dass es Klauenverletzungen gegeben habe und dass er dafür Antibiotika verabreicht habe. Ob er ihm auch die Verhandlungsdauer genannt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, meinte der Tierarzt, aber wahrscheinlich. Wie lange das Gespräch gedauert habe, fragte die Richterin. Eine ¾ bis 1 Stunde, meinte der Tierarzt. Ob er dem Sachverständigen auch Unterlagen übergeben habe, fragte die Richterin. Einen Computerausdruck, sagte der Tierarzt. Darin sei angegeben gewesen, dass es drei tote Schweine gegeben habe, sowie Angaben über die Behandlung. Er habe aber keine Fotos gemacht.

Worüber sie noch gesprochen hätten, wollte die Richterin wissen. Dass die Tiere gestresst gewesen seien, dass die Schweine gelitten hätten, meinte der Tierarzt. Wie gestresst die Tiere denn gewesen seien, fragte die Richterin. Sie hätten eine rote Haut gehabt, meinte der Tierarzt. Sie hätten weder Futter noch Wasser aufgenommen und seien nur sehr schwer zu beruhigen gewesen. Sie hätten auch geschrien. Was er dazu konkret wahrgenommen habe, wollte die Richterin wissen. Die Schweine seien aufgeregt gewesen, sie seien gerötet gewesen und schwer zu beruhigen, wiederholte sich der Tierarzt. Ob er selbst die Schweine habe schreien gehört, fragte die Richterin. Ja, sagte der Tierarzt.

Die Richterin zeigte dem Tierarzt dann das Foto mit den zwei toten Schweinen. Ob er das gesehen habe, fragte sie. Das könnten die zwei toten Schweine gewesen sein, sagte der Tierarzt dann.

Fragen des Staatsanwalts

Wann er zuletzt in diesem Betrieb gewesen sei und wie der Zustand da war, fragte der Staatsanwalt. Er sei zwei Wochen vor dem Vorfall dort gewesen und die Schweine seien damals in einem guten Ernährungszustand gewesen, sagte der Tierarzt.

Welcher Teil der Schweine beim Vorfall Panik gehabt hätte, fragte der Staatsanwalt. Alle, meinte der Tierarzt. Was ohne seine Behandlung passiert wäre, fragte der Staatsanwalt. Es hätte vielleicht Entzündungen, Abszesse und eiternde Wunden gegeben, meinte der Tierarzt. Der Sachverständige habe gesagt, gab der Staatsanwalt an, dass die Schweine auch hätten sterben können. Stimmt, sagte der Tierarzt. Ob er schon vorher diese beiden Medikamente Betanox und Vetalgin in diesem Betrieb verwendet habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Tierarzt. Es habe sich herausgestellt, dass diese beiden Mittel in diesem Betrieb sehr gut wirken würden. Ob das Ausmaß der Anwendung üblich gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das sei Ansichtssache, antwortete der Tierarzt. Er hätte das Mittel auch durch das Futter verabreichen können, aber er habe sich für Injektionen entschieden.

Die Richterin wollte noch wissen, ob es Abszesse gegeben habe. Nein, sagte der Tierarzt, die Behandlung sei eine reine Vorbeugung gewesen, es seien keine Abszesse vorhanden gewesen.

Fragen von Dr. Lehner

Wenn er von einem guten Ernährungszustand der Schweine spreche, fragte Dr. Lehner, ob er das im Vergleich zu einer Freilandhaltung meine. Sie solle eine konkrete Frage stellen, fiel die Richterin der Anwältin ins Wort. Wie hoch die Sterberate in dieser Schweinefabrik sei, fragte Dr. Lehner. 0,5% pro Jahr, erklärte der Tierarzt und lachte dabei. Seltsam, allerdings, dass es dann von mehreren Besuchen in dieser Schweinefabrik Fotos von bis zum Rand mit toten Tieren gefüllten Containern gab, bemerkte ein Angeklagter.

Zu den toten Schweinen

Ob die toten Schweine schon vor der Befreiung tot gewesen sein könnten, fragte Dr. Lehner. Die Schweine seien jedenfalls schon vor seinem Eintreffen tot gewesen, meinte der Tierarzt. Er sei ca. zu Mittag gekommen. Wie lange sie da schon tot gewesen sein mögen, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte der Tierarzt. Aber 5-10 Stunden seien sicher möglich. Dr. Lehner wies dann auf das Foto vom angefressenen Schwein hin. Es gebe Kannibalismus unter BuchtnachbarInnen, meinte der Tierarzt, das gehe sehr rasch. Faulmann stand dann auf und überreichte dem Tierarzt die Fotos, sodass diese sie sehen könne. Die Richterin ließ das aber nicht zu und erklärte, der Angeklagte habe dem Zeugen keine Fotos zu geben. Auf die Frage von Dr. Lehner, ob die beiden Schweine auf dem Bild von verschiedenen Rassen stammten, sagte der Tierarzt ja.

Welche Schweinerassen es in diesem Betrieb gebe, fragte die Richterin. Mehrere Rassen, meinte der Tierarzt, die Landrassen Turoc und Edelschwein, sowie Pietrain vom Vater. Dr. Lehner wies dann auf die grünlichen Flecken am toten Schwein hin. Dieses Schwein war kein Pietrain, es hatte nicht die dafür charakteristischen Flecken. Pietrain war das andere tote. Doch der Tierarzt sagte, die Flecken würden sich entweder durch die Rasse Pietrain oder durch Dreck erklären, müssten aber kein Hinweis auf Fäulnis sein, die durch eine längere Zeit im toten Körper entstehe. Dr. Lehner wollte dazu weiter fragen, wurde dabei aber von der Richterin unterbrochen. Sie sagte, sie habe das Fragerecht jetzt. Doch die Richterin erklärte, das Gericht könne jederzeit Zusatzfragen stellen, um die Dinge zu klären. Was er an den toten Schweinen gesehen habe, fragte sie. Er habe die toten Schweine genauso gesehen, wie sie auf diesem Foto seien, meinte der Tierarzt. Er habe vorher erklärt, meinte Dr. Lehner, dass es sich bei den zwei toten Schweinen um verschiedene Rassen handle. Nein, widerrief der Tierarzt seine anfängliche Aussage, die beiden toten Schweine entstammten doch der gleichen Rasse, es seien beide Pietrain. Es gebe aber berufene Menschen als ihn, das zu beurteilen, relativierte er dann.

Ob er auch Rangordnungskämpfe zwischen den Schweinen gesehen habe, fragte Dr. Lehner. Am Gang ja, in den Buchten nein, erklärte der Zeuge.

Ob die Verletzungen an den toten Schweinen auf dem Bild vor oder nach deren Tod zustande gekommen seien, fragte Mag. Bischof. Nach deren Tod, meinte der Tierarzt. Ob die toten Schweine obduziert worden seien, fragte die Richterin. Von ihm nicht, gab der Tierarzt zu. Ohne Formular von der Tierkörperverwertung sei das nicht gegangen. Wie er sich das geschwollene Gelenk auf den Fotos erkläre, fragte Mag. Bischof. Das könnte kurz oder lang her sein, meinte der Tierarzt.

Gespräch mit dem Sachverständigen

Im Gespräch mit dem Sachverständigen, sagte Dr. Dohr, ob er da Mutmaßungen angestellt habe, warum es zu den Verletzungen gekommen sei. Er habe die Verletzungen gesehen und das dem Sachverständigen gesagt, meinte der Tierarzt. Er solle sich konkret erinnern, meinte die Richterin, und wenn er sich nicht konkret erinnern könne, dann solle er das einfach sagen. Er solle dann einfach sagen, er wisse es nicht. Also, könne er sich konkret erinnern, dem Sachverständigen die Ursachen der Verletzungen genannt zu haben, fragte die Richterin. Er wisse es nicht mehr, meinte der Tierarzt.

Ob er dem Sachverständigen gesagt habe, warum die drei Schweine gestorben seien, fragte Dr. Dohr. Das wisse er nicht mehr, meinte der Tierarzt. Sowohl Dr. Dohr als auch Mag. Bischof wollten dann aus dem Gutachten des Sachverständigen zitieren, doch die Richterin unterband das. Schließlich konnte Dr. Dohr aus dem Gutachten vorlesen viele Verletzungen stammen von Rangkämpfen im Gang. Ob das von ihm stamme. Das wisse er nicht mehr, meinte der Tierarzt.

Der Sachverständige habe den Tierarzt als Grundlage für sein Gutachten genommen, stellte Mag. Bischof fest. Der Sachverständige sei nicht kompetent für dieses Gutachten gewesen. Der Staatsanwalt beantragte, Fragen dazu nicht zuzulassen und die Richterin schloss sich an. Dr. Dohr beantragte die Beiziehung eines Sachverständigen der Veterinärmedizinischen Universität Wien zum Beweis, dass die Verletzungen bereits vor der Befreiung existiert hätten.

Fragen von Anwalt Dr. Karl

Ob er festgestellt habe, wodurch die drei Schweine gestorben seien, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Tierarzt. Ob die Informationen zur Ursache des Todes der Schweine im Gutachten von ihm stammten, fragte Dr. Karl. Er habe maximal gesagt, dass es sein könne, meinte der Tierarzt. Ob der Sachverständige ihn gefragt habe, ob die Schweine durch Stress zu Tode kommen könnten, fragte Dr. Karl. Ja, sagte der Zeuge. Ob er denn ein gerichtlich beeideter Sachverständiger sei, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Tierarzt. Da rief die Richterin eine Pause aus.

Pause 13:41 Uhr – 13:49 Uhr.

Ob der Stress und die Rangkämpfe durch das Reintreiben oder durch die Befreiung entstanden seien, fragte Dr. Karl. Das könne er nicht sagen, meinte der Tierarzt. Ob er Rangkämpfe zwischen Schweinen gesehen habe, wie diese in die Boxen eingestallt worden seien, fragte Dr. Karl. Nein, sagte der Tierarzt.

Fragen von DDr. Balluch

Anschließend begann DDr. Balluch mit seinen Fragen: Ich würde Sie bitten, noch einmal zu den Fotos Stellung zu nehmen. Auf dem rechten Schwein sieht man eine lange rote Spur auf der Seite auf dem Rücken, die sich von ganz hinten nach ganz vorne zieht, auf der linken oberen Flanke. Können Sie mir erklären oder verstehen Sie, was das sein kann? Dazu fragte die Richterin, ob sich der Tierarzt erinnern könne, so eine Spur auf dem toten Schweine gesehen zu haben. Der Tierarzt meinte: Nein, kann ich mich nicht erinnern, leider kann ich mich nicht erinnern. DDr. Balluch: Also wenn Sie das sehen, könnten Sie sagen, ob das dadurch entstanden ist, dass das Tier längere Zeit in einer Blutlacke gelegen ist?. Das wisse er nicht, meinte der Tierarzt. Die Richterin meinte, relevant sei nur, was der Tierarzt dort wahrgenommen habe.

Dann fragte die Richterin: Können Sie anhand des Fotos sagen, an welcher Stelle des Stalles das ist, wenn man überhaupt erkennen kann, dass es dieser Stall ist?. Dazu der Tierarzt: Die Tür sieht so aus, als ob es von diesem Stall ist.

DDr. Balluch fragte dann: Was passiert, wenn Sie in einer Bucht bei Ihrem Besuch in der Schweinefabrik ein totes Schwein sehen? Was machen Sie dann?. Dazu sagte die Richterin: Das ist eine Frage, die nicht verfahrensrelevant ist. DDr. Balluch stellte daraufhin den Antrag, diese Frage zuzulassen. Richterin: Die Frage hier bezieht sich auf ein allgemeines Thema, die hier darauf abzielt, einen Tierarzt zur Behandlung eines Themas zu befragen. Es werden nur Fragen zugelassen, die sich auf diesen Schweinebetrieb beziehen. Dazu DDr. Balluch: Die Frage bezieht sich ausschließlich auf diesen Schweinebetrieb. Ich frage jetzt den Herrn Zeugen, wenn er in diesem Betrieb ein totes Schwein sieht, was er dann mit diesem Schwein normalerweise macht?

Da stellt sich die Frage, meinte dazu die Richterin, ob der Tierarzt jemals ein totes Schwein in diesem Betrieb gefunden habe. Nein, sagte der Tierarzt, das habe er nicht. DDr. Balluch: Sie haben gesagt, 0,5 % ist die jährliche Todesrate? Das heißt, wie viele tote Schweine muss man da finden? Er habe noch nie eines gefunden, meinte der Tierarzt. DDr. Balluch: Wissen Sie was der Schweinefabriksbesitzer macht, wenn er eines findet? Die Richterin fragte dann, ob der Tierarzt konkrete Nachforschungen dazu gemacht habe, was der Besitzer mit den toten Schweinen mache. Nein, sagte dieser, aber tote Schweine kämen in Container und würden von der Tierkörperverwertung abgeholt. Richterin: Wissen Sie aus Ihrer persönlichen Wahrnehmung, was dann konkret geschieht? Wir sprechen jetzt von diesem konkreten Betrieb, eine Masthalle. Tierarzt: Es muss ein Container am Betrieb sein, wo der zu einem gewissen Zeitpunkt steht, ist nicht gesagt. DDr. Balluch: Wissen Sie, ob bei dieses Masthalle ein Container gestanden ist? Tierarzt: Wie ich hingekommen bin, das weiß ich nicht. DDr. Balluch: Wissen Sie, ob normalerweise einer dort steht? Da fiel die Richterin wieder in die Frage ein und sagte, das sei nicht von Relevanz.

DDr. Balluch: Ich möchte kurz ausführen, warum diese Frage sehr wohl relevant ist. Weil, wenn dort kein Container steht, dann wird der Besitzer, wenn er ein totes Schwein findet, es einfach irgendwohin legen müssen, z.B. hier her wie auf dem Foto. Das könnte erklären, wie die beiden toten Schweine an die Stelle gekommen sind, wie das auf dem Foto zu sehen ist. Das ist relevant, weil herauszufinden ist, ob diese Schweine durch die Befreiung gestorben sind oder vielleicht schon vor der Befreiung tot waren. Wissen Sie also, ob es normalerweise dort einen Container gibt? Tierarzt: Normalerweise gibt es einen Container. DDr. Balluch: Aber am Tag der Befreiung ist keiner dort gestanden? Tierarzt: Ich kann mich nicht erinnern.

DDr. Balluch: OK, jetzt möchte ich Ihnen noch dieses 2. Bild vorlegen, das auch schon gezeigt wurde. Erstens: Können Sie erkennen, ob das derselbe Betrieb ist, z.B. an den Fressvorrichtungen?. Tierarzt: Ich glaube, dass ist eine ganz üblich Ausstallung, ich kann das nicht erkennen. DDr. Balluch: Können Sie ausschließen, dass es dieser Betrieb ist?. Tierarzt: Nein, das ist dieselbe Art, ich kann es ja auch nicht bejahen. DDr. Balluch: Wenn Sie dieses Schwein auf dem Foto anschauen, könnte das das 3. tote Schwein sein?. Tierarzt: Wäre möglich, ja.. DDr. Balluch: Gut, danke. Doch die Richterin griff wieder ein, wie in solchen Situationen immer. Sie fragte den Tierarzt, ob er sich seine Aussage nicht noch überlegen wolle, ob es nicht einen Grund geben könne, warum das dritte tote Schwein nicht dieses Schwein auf dem Fotos sein könne. Da sagte der Tierarzt: Mir fehlen da die schwarzen Flecken, das ist eindeutig eine andere Rasse. DDr. Balluch: Die Schweine in diesem Betrieb werden nicht alle schwarze Flecken haben, wenn Sie sich andere Fotos anschauen. Schließen Sie jetzt aus, dass dieses Schwein von diesem Betrieb ist oder nicht? Weil, wenn Sie es ausschließen…. Tierarzt: Ich kann das nicht sagen, es wäre möglich, weil es sind keine schwarzen Flecken.

DDr. Balluch: Eine letzte Frage, können Sie ausschließen, dass die Verletzungen beim Reintreiben und nicht beim Befreien entstanden sind?. Tierarzt: Ja, einige Tiere waren ja wieder eingesperrt und da waren auch Verletzte dabei. DDr. Balluch: Aber Sie haben gesagt, Sie haben keine Tiere im Freien mehr gesehen? Tierarzt: Im Freien heißt außerhalb der Halle, die waren alle in der Halle. DDr. Balluch: Wissen Sie, ob der Besitzer die von draußen reingetrieben hat? Tierarzt: Die, die ich gesehen habe, waren in den Gängen. DDr. Balluch: Wissen Sie, ob der Besitzer die in die Gänge getrieben hat?. Tierarzt: Ich hab die Tiere auf den Gängen gesehen und nicht draußen. DDr. Balluch: Und Sie wissen nicht, wie sie in die Gänge gekommen sind?. Tierarzt: Nein, das weiß ich nicht, ich weiß genau ab dem Zeitpunkt, ab dem ich in den Betrieb gekommen bin. Da waren die Schweine in den Gängen und teilweise verletzt, in den Buchten waren auch teilweise verletzte. DDr. Balluch: Und Sie können nicht ausschließen, dass diese Tiere zuerst unverletzt draußen waren und dann hineingetrieben und dabei verletzt wurden? Dazu sagte die Richterin: Ich kann auch nicht ausschließen, dass ich morgen einen Herzinfarkt bekomme, und damit wurde das Fragerecht an Faulmann weitergegeben.

Fragen von Jürgen Faulmann

Wie viele Schweine es in der Fabrik gebe, fragte Faulmann. 150-200, sagte der Tierarzt. Der Besitzer habe aber von 400 befreiten Schweinen gesprochen, meinte Faulmann. Die Halle sei für 400 zugelassen, meinte der Tierarzt. Faulmann zeigte dann wieder das Foto mit den friedlich grasenden, befreiten Schweinen und fragte den Tierarzt, ob da Panik und Stress zu sehen sei. Dazu könne er nichts sagen, meinte dieser.

Ob die Angabe einer Todesrate von 0,5% pro Jahr vom Besitzer stamme oder eine eigene Beobachtung sei, fragte Faulmann. Ist diese Frage relevant?, fragte der Tierarzt zurück. Es sei interessant, kam die Richterin zu einem ihrer Lieblingsthemen zurück, dass die ZeugInnen sich immer so äußern müssten, bei der Befragung durch die Verteidigung. Wie werden sich die ZeugInnen der Verteidigung bei Ihrer Befragung fühlen?, meinte dazu DDr. Balluch.

Woher also die Zahl 0,5% Tote pro Jahr käme, wollte Faulmann wissen. Das seien Angaben aus Dokumenten, die vom Zuchtverband stammten, meinte der Tierarzt. Faulmann beantragte daraufhin, das Gericht möge diese Dokumente beischaffen. Es werde sich dann herausstellten, sagte Faulmann weiter, dass es viel mehr tote Schweine dort gebe und die drei auf den Fotos seien die normale Ausfallsrate und hätten nichts mit der Befreiung zu tun. Dann zeigte Faulmann einige Fotos von zum Bersten gefüllten Kadavertonnen dieses Betriebs vom März 2010. Alle dieser zahlreichen toten Schweine hatten Verletzungen verschiedenster Art. Die Richterin erklärte, sie würde die Fotos nicht annehmen und behalte sich eine Entscheidung zum Antrag vor. Mag. Bischof beantragte, die Richterin möge gleich entscheiden. Das lehnte sie ab und sagte, der jetzige Zustand dieses Betriebs sei egal. Mag. Bischof widerholte den Antrag und führte begründend aus, dass dieser Betrieb kontinuierlich laufen würde und der Zeuge bis heute dort Tierarzt sei. Daher müsse die Frage zulässig sein, ob der Betrieb heute wie damals wäre. Dr. Lehner schloss sich dem Antrag an und führte aus, dass Univ.-Prof. Loupal in seinem Gutachten eindeutig festgestellt habe, dass die Schweine schon lange tot sein müssen.

Der Staatsanwalt sagte, auf den Fotos sei nicht zu erkennen, wo diese vollen Container stehen würden. Dazu beantragte Dr. Lehner die Geschäftsführerin der Vier Pfoten als Zeugin, weil sie diese Fotos aufgenommen habe. Die Richterin sagte, sie behalte sich auch dazu die Entscheidung vor.

Faulmann zeigte dann das vierte Foto des Betriebs bei der Schweinebefreiung aus dem Gerichtsakt und sagte, darauf seien überhaupt keine Schweine mit Flecken zu sehen, es könnten also nicht alle Schweine dort Pietrain-Schweine sein. Ob der Tierarzt wisse, welche Rassen damals am Betrieb gewesen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte dieser. Faulmann legte dann neue Fotos desselben Betriebs vor und die Schweine hatten keine Flecken, waren also auch keine Pietrain-Schweine. Das werde nicht zugelassen, sagte die Richterin ärgerlich.

Wie das Schwanz-Kupieren in diesem Betrieb ablaufe, fragte Faulmann. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Ob Faulmann lediglich durch seine Fragen zum Sachverhalt kommen wolle, dass an diesem Betrieb Schweine gequält würden. Kein Kommentar, antwortete dieser.

Fragen von DI Völkl

Ob er an diesem Betrieb Zähne abgeschliffen oder Schwänze kupiert habe, fragte DI Völkl. Irrelevant, sagte die Richterin. Das sei sehr relevant, meinte DI Völkl. Es stelle sich schließlich die Frage, ob die alltägliche Quälerei in Schweinefabrik nicht viel schlimmer sei, als das Leid bei der Befreiung.

Die Richterin fragte dann den Tierarzt, ob er Bissverletzungen gesehen habe. Nein, er glaube nicht, meinte der Tierarzt nach einigem Drängen der Richterin. Die Verletzungen hätten von Klauen gestammt und seien durch Aufreiten zustande gekommen.

Ob die Schwänze kupiert gewesen seien, fragte DI Völkl. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Das sei schon relevant, führte DI Völkl aus. Erstens würde es die Glaubwürdigkeit des Fabriksbesitzers hinterfragen und zweitens dürften die Schwänze nur beim Auftreten von Problemen im Betrieb kupiert werden. Diese Frage sei nur zugelassen, wenn sie sich auf den vorliegenden Betrieb beschränke, sagte die Richterin. Er habe an diesem Tag ein paar Schweine mit kupierten Schwänzen gesehen, gab der Tierarzt zu.

Von wann bis wann der inkriminierte Tatzeitraum definiert sei, fragte DI Völkl die Richterin. Diese Frage sei eine reine Provokation, sagte die Richterin. Er könne nicht nachvollziehen, wann die Tatzeit ende und welche Taten dazugehören würden und welche nicht, erklärte DI Völkl. Das sei ungeziemendes Verhalten, sagte die Richterin schroff. Er verstehe die Frage seines Mandanten, sagte Mag. Bischof. Der Staatsanwalt habe Vorfälle vom März 2010 bereits in das Verfahren eingebracht. Mit so etwas möchte sie nicht ihre Zeit vergeuden, sagte die Richterin, und rief eine Pause aus.

Pause 14:40 Uhr – 14:48 Uhr.

Ob er vor der heutigen Einvernahme mit dem Sachverständigen gesprochen habe, fragte DI Völkl. Vorher, ja, er kenne ihn, meinte der Tierarzt.

Fragen von David Richter

Ob er die übliche Kastration – ohne Betäubung und Schmerzbehandlung – für einen Stress halte, fragte Richter. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. Es sei relevant, in welchem Zustand die Schweine vor der Befreiung waren, führte Dr. Karl aus. Der Tierschutz wolle die Tierhaltung verbessern, daher sei es wichtig, welche Haltung vor der Befreiung der Fall gewesen sei. Dazu sagte die Richterin, dass Faulmann von sich sage, er habe diese Tiere nicht befreit. Aus ihrer Berufserfahrung würde sie wissen, dass es verschiedene Arten der Verantwortung gebe, die Angeklagte wählen könnten. Dann fragte sie den Tierarzt, ob es vor der Befreiung Anzeichen von Stress bei den Schweinen gegeben habe. Kastration und Kupieren würde nur kleine Ferkel betreffen, meinte der Tierarzt. Die Tiere in dem Betrieb seien damals schon älter gewesen.

Ob die Tiere keinen Stress erleiden würden, wenn er sie behandle, fragte Richter. Natürlich, sagte der Tierarzt, jede Spritze und jeder Schmerz sei ein Stress. Ob er also am Tag nach der Befreiung durch seine Behandlung die Tiere gestresst habe, fragte Richter. Ja, sagte der Tierarzt kurz. Und wenn die Tiere von einer Bucht in die andere geführt würden, würden sie dann Stress erleiden, fragte Richter. Das wisse er nicht, meinte der Tierarzt.

Wenn die Tiere angeblich in der Freiheit mehr Stress erleiden würden, als in der Gefangenschaft, dann sei diese Frage sehr wichtig, meinte Dr. Dohr. Wie viel Stress würde denn die Gefangenschaft bieten. Die Richterin erklärte, dass diese Frage nicht zulässig sei.

Ob er in diesem Betrieb Beschäftigungsmaterial gesehen habe, fragte Richter. Nein, sagte der Tierarzt fast zeitglich mit der Richterin, die diese Frage nicht zulassen wollte. Diese Frage nach Beschäftigungsmaterial sei wichtig, erklärte Richter, weil Schweine ohne Beschäftigungsmaterial sehr gestresst seien. Vielleicht sei der Stress also daher gekommen, und nicht von der Befreiung.

Ob die Tierkörperverwertung zu diesem Betrieb käme und was sie dort tue, fragte Richter. Das Gericht habe den Eindruck, dieser Betrieb solle durch diese Fragen ausgeforscht werden, stellte die Richterin fest. DDr. Balluch wiederholte die Frage noch einmal in Ruhe und sagte, dass es einen direkten Zusammenhang zum Vorhandensein toter Schweine an diesem Betrieb gebe. Der Tierarzt meinte, er wisse das nicht genau. Die Richterin wurde zusehens ungeduldiger und Richter sagte dann, er habe heute gewisse seiner Fragen nicht stellen können, und gab das Fragerecht weiter.

Monika Springer fragte nur, ob es Stroh auf dem Betrieb gebe. Nein, sagte der Tierarzt, natürlich nicht, der Betrieb habe Vollspaltenboden.

Fragen von Harald Balluch

Balluch fragte dann, ob es Aufzeichnungen gegeben habe, welches Schwein in welcher Bucht stehe. Das sei ihm nicht bekannt, meinte der Tierarzt. Ob es Aufzeichnungen über alle Maßnahmen an den Schweinen gebe, fragte Balluch. Nur für die Medikamente, sonst nicht, meinte der Tierarzt. Seien die Schweine in die richtigen Buchten zurückgebracht worden, fragte Balluch. Das sei dem Besitzer offenbar gelungen, erklärte der Tierarzt.

Balluch beantragte dann, dass Fragen zum Leid der Schweine in der normalen Haltung in diesem Betrieb zugelassen werden sollten. Wenn man nämlich anerkenne, dass das tägliche Leben für diese Schweine in dieser Haltung ein großes Leid sei, dann wäre die Diskussion über das Leid bei der Befreiung hinfällig. Die Befreiung habe relativ gesehen kein Leid bedeutet. Dr. Karl fügte an, dass die Fragen wichtig seien, weil sie zeigen würden, dass bestimmte Tierqualen sozial adäquat seien. Z.B. habe der OGH das Schächten als sozial adäquates Tierleid bezeichnet. Die Befreiung könnte auch ein solches sozial adäquates Tierleid sein.

Der Gerichtssaal sei kein Forum für Tierrechte, sagte die Richterin. Haben Sie das verstanden, Herr Balluch!?. Das sei nie sein Anliegen gewesen, erklärte dieser. Es gehe darum, den Schaden an Tieren ins Verhältnis zu setzen. So!, rief die Richterin dazwischen, jetzt erlaube sie keine Fragen mehr.

Faulmann fragte noch, wie das Gericht die Zahlen toter Schweine, die durch die Tierkörperverwertung abgeholt würden, eruieren könnte. Dazu gebe es Lieferscheine, sagte der Tierarzt. Faulmann beantragte dann, das Gericht möge die Lieferscheine der Tierkörperverwertung für diesen Betrieb beischaffen, und zwar von Anfang 2008 bis heute.

Ob er auch eine Bio-Freilandhaltung betreue, fragte DI Völkl. Nein, sagte der Zeuge.

Fortsetzung der Befragung des Sachverständigen

Um 15:23 Uhr wurde der Tierarzt als Zeuge entlassen und der Sachverständige zur Fortsetzung der Befragung in den Gerichtssaal gerufen. Die Richterin fragte ihn, ob er die Ursachen der Verletzungen mit dem Tierarzt besprochen habe. Nicht im Detail, sagte der Sachverständige. Welche Unterlagen er vom Tierarzt bekommen habe, fragte die Richterin. Eine Aufstellung über die Behandlungen, sagte der Sachverständige.

Was seine berufliche Tätigkeit sei, fragte Dr. Lehner. Er sei Landwirt und Sachverständiger, sagte der Sachverständige. Ob er bei Schweinen Sachverständiger für Stalltechnik oder Veterinärmedizin sei, fragte Dr. Stuefer. Stalltechnik, sagte der Sachverständige. Was von seinen Ausführungen unter diesen Fachbereich falle, fragte Dr. Lehner. Der Stalltechnik-Teil seines Gutachtens stamme von ihm, die Informationen zu den Verletzungen vom Tierarzt, sagte der Sachverständige. Ob Stress eine veterinärmedizinische Frage sei, fragte Dr. Lehner. Nein, sagte der Sachverständige, jeder Landwirt könne darüber Auskunft geben. Ob Tierleid eine veterinärmedizinische Frage sei, fragte Dr. Lehner. Ja, sagte der Sachverständige. Dann könne er ohne veterinärmedizinischer Ausbildung dem Gutachtensauftrag nicht nachkommen, stellte Dr. Dohr fest. Er könnte ja einen Tierarzt fragen, meinte der Sachverständige. Er sei Gutachter, habe aber im Gutachten nicht angegeben, welche Information von wem stamme, sagte Dr. Dohr. Das Gutachten sei erst mehr als 2 Jahre nach dem Vorfall beauftragt worden, sagte die Richterin. Er habe die Verletzungen sowieso nicht sehen können. Es gehe hier um Sachkenntnis, sagte Dr. Dohr. Das Gericht entscheide über die Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens, und niemand sonst, sagte die Richterin.

Viele Verletzungen von der Befreiung, stünde im Gutachten, sagte Dr. Dohr. Das hätte der Sachverständige vom Tierarzt, dieser habe sich aber in der Befragung jetzt nicht daran erinnern können, das gesagt zu haben. Er habe aber mit ihm darüber gesprochen, sagte der Sachverständige.

Die drei toten Schweine seien laut Tierarzt nicht unbedingt durch die Befreiung gestorben, stellte Dr. Karl fest. Das stimme, sagte der Sachverständige. Er habe im Gutachten geschrieben, dass er nicht wisse, ob diese Schweine rasch oder langsam verendet seien. Das sei auch nicht die Frage, sagte Dr. Karl, sondern es ginge darum, ob diese Tiere durch die Befreiung gestorben seien oder bereits vorher tot waren.

Ob die drei toten Schweine in der Schadensmeldung enthalten gewesen seien, fragte Dr. Dohr. Dazu sagte der Sachverständige zunächst nichts. Dann meinte er, er habe das Gutachten in Absprache mit dem Besitzer der Schweinefabrik gemacht.

Fragen von DDr. Balluch

DDr. Balluch: In Ihrem Gutachten auf Seite 5 sagen Sie im ersten Absatz, dass es im Rahmen dieser Befreiung teilweise zu argen Verletzungen gekommen sei. Woher wissen Sie, dass diese Verletzungen bei der Befreiung geschehen sind und nicht beim Wiederreintreiben in den Betrieb? Sachverständiger: Weil die Tiere beim Raustreiben sicher gestresster waren, als sie wieder hineingetrieben worden sind. DDr. Balluch: Macht es einen Unterschied, ob man getrieben wird, oder ob man von selbst geht, als Schwein? Sachverständiger: Den macht es nicht. DDr. Balluch: Nein? Es macht keinen Unterschied, ob man getrieben wird, oder von selbst geht?

Richterin: In welchem Zusammenhang stellen Sie diese Frage? DDr. Balluch: Es steht im letzten Absatz von Ihrem Gutachter: Es ist nicht nachzuweisen, ob die Schweine hinausgetrieben wurden, was unweigerlich größeren Stress und Panik ausgelöst hätte. Jetzt haben Sie mir gesagt, es ist irrelevant, ob getrieben wird oder nicht. Sachverständiger: Es sind sicher nicht alle Tiere auf einmal hineingetrieben worden, weil das nicht möglich ist, wenn sie im Freien verstreut sind. DDr. Balluch: Woher wissen Sie das? Das sei doch klar, meinte der Sachverständige. DDr. Balluch: Ist das Ihre Wahrnehmung, hat Ihnen das jemand erzählt oder ist das Ihre Vermutung? Sachverständiger: Das ist meine Erfahrung.

DDr. Balluch: Jetzt hat der Tierarzt gesagt, wie er gekommen ist, war kein Tier draußen, sondern alle am Gang und wurden in die Buchten aufgeteilt. Widerspricht das nicht dem, was Sie jetzt gesagt haben? Dazu sagte der Sachverständige nein. DDr. Balluch: Aber wenn alle am Gang waren? Der Tierarzt hat auch gesagt, dass Sie am Gang Rangkämpfe gemacht hätten, dass das ein großer Stress war, sie hätten auch eine rote Farbe gehabt. Ist das möglich? Sachverständiger: Das ist schon möglich. DDr. Balluch: Können die Verletzungen daher rühren? Sachverständiger: Vielleicht ein Teil der Verletzungen, aber nicht alle. DDr. Balluch: Können Sie ausschließen, dass alle Verletzungen daher rühren? Sachverständiger: Das würde ich ausschließen. DDr. Balluch: Und warum? Sachverständiger: Weil der größere Stress sicher beim Hinauslaufen war. DDr. Balluch: Warum? Sachverständiger: Weil die Tiere das nicht so gewohnt waren. DDr. Balluch: Und das Hineingetrieben werden waren sie schon gewohnt? Sachverständiger: Offensichtlich, weil sie schon einmal umgetrieben wurden. DDr. Balluch: Aus dem Freien in eine Halle hineingetrieben wurden sie schon einmal? Sachverständiger: In eine Box.

Die Richterin ermahnte DDr. Balluch er solle, eine Frage nach der anderen an den Sachverständigen stellen. DDr. Balluch: Ich sehe meine Aufgabe schon auch darin, Widersprüche aufzuzeigen und die lassen sich aufzeigen, indem ich auf das unmittelbar bevor Gesagte Bezug nehme. Dazu sagte die Richterin scharf: Noch einmal: sachlich und nüchtern. DDr. Balluch: Ich bin total sachlich und total nüchtern. Also, Sie sagen, dass durch das Hineintreiben schon Stress, Rangkämpfe und Verletzungen entstehen können. Sachverständiger: Natürlich. DDr. Balluch: Warum sagen Sie, dass durch das nicht getriebene Hinausgehen mehr Stresssituationen entstehen können? Auf welchen Fakten oder Erfahrungen basiert das? Haben Sie das schon einmal gemacht und dabei gemessen und Verletzungen statistisch erfasst, oder ist das ein Bauchgefühl? Dazu sagte der Sachverständige nach einer Pause: Das ist ….

DDr. Balluch: Haben Sie da eine wissenschaftliche Statistik geführt, wenn man 400 Schweine von sich aus rausgehen lässt und sie dann wieder reintreibt in den Betrieb, dass das einen Unterschied in der Frequenz der Verletzungen ergibt? Sachverständiger: Woher wissen Sie, dass Sie hinausgegangen sind und nicht getrieben wurden? DDr. Balluch: Ich weiß gar nichts, aber für ein Strafverfahren braucht es eine Sicherheit, um gewisse Feststellungen zu machen. Und diese Sicherheit haben wir hier nicht. Ich frage Sie jetzt daher, auf welcher Basis Sie diese Beurteilungen treffen? Ist das eine faktische Basis oder ist das eine Vermutung?

Die Richterin bat dann den Sachverständigen konkret zu sagen, wie er zu seinen Schlussfolgerungen im Gutachten gekommen sei. Ob das seine Berufserfahrung oder aus speziellen Kenntnissen erworben sei. Es sei seine Berufserfahrung und auch aus speziellen Kenntnissen, antwortete der Sachverständige. DDr. Balluch: Können Sie da vielleicht auf eine wissenschaftliche Arbeit Bezug nehmen? Sachverständiger: Nein. DDr. Balluch: Also nur aus Ihrer persönlichen Erfahrung? Die Erfahrung als Weinbauer, rief ein anderer Angeklagter dazwischen.

Richterin mahnte zur Sachlichkeit. Der Sachverständige werde aufgrund der längeren Fragen ein weiteres Mal geladen werden.

Schluss der Verhandlung 15:46 Uhr.

16 Kommentare

Dadurch ging allerdings der gesamte Gerichtstag bei der Befragung dieser beiden Zeugen drauf und der Sachverständige für die mögliche Tierquälerei bei einer Nerzbefreiung im Waldviertel im Jahr 1997 (!) musste unverrichteter Dinge wieder heimgehen.

Tja, es ist wohl offensichtlich immer wieder die Richterin, die mit ihren of belang- und ahnungslosen ZeugInnen und Gutachtern den Prozess künstlich in die Länge zieht, und nicht die AnwältInnen und Angeklagten mit dem ihnen zustehenden Fragerecht. Vielleicht sollte sich die Richterin darüber endlich mal Gedanken machen …

Dr. Dohr meinte dann, er wolle eine sinnvolle Anregung machen, wozu der Staatsanwalt feststellte: Das wäre das erste Sinnvolle, das Sie in dieser Verhandlung sagen!.

Also das ist ja wohl eine bodenlose Unverschämtheit. Der Staatsanwalt braucht doch nicht von sich auf andere zu schließen! Was macht der Staatsanwalt überhaupt in dieser Verhandlung? Die Richterin hat ihm doch seinen Job abgenommen und ist Gericht und Staatsanwalt bei diesem Prozess in einem, also soll doch der Staatsanwalt einfach zu Hause bleiben und dort statt im Gerichtssaal seine Eier schaukeln, dann beleidigt er dort hoff. wenigstens niemanden. Bei solchen rückgratlosen Gestalten wie dem Handl(ang)er und der Richterin schwillt mir jedes Mal der Kamm …

In einem sauber funktionierenden Rechtsstaat mit einer ebensolchen Justiz, müssten dieser Staatsanwalt und diese Richterin schon längst ihres Amtes enthoben und im Archiv zur Staubbekämpfung eingesetzt werden. Zusätzlich wäre es dringend anzuraten, sämtliche von diesen beiden Personen initiierten und durchgeführten Prozesse näher in Augenschein zu nehmen und ggf. die Urteile aufzuheben, neu zu verhandeln und bei Fehlurteilen eine angemessene Entschädigungsleistung zu erbringen.

Dieser Prozess dient nicht der Wahrheitsfindung sondern – in der Voraussicht, dass eine revisionsfeste Verurteilung nicht möglich ist – nur der Schädigung der Angeklagten.
Das Vorgehen der Justiz erinnert mich an Scientology, die der Devise ihres Gründers Ron Hubbard zufolge Gerichtsverfahren einsetzen sollen, um den Gegner, also Kritiker und Aussteiger von Scientology, zu quälen.

Ein weiteres rechtsstaatliches Meisterwerk des Gerichts von Wiener Neustadt, in der Person von Mag. S. Arleth:

google.at/#hl=de&q=%22franz+ambrosi

XXX – bitte keine dem Beweisverfahren vorgreifenden Äußerungen machen!

Hallo Daniel

Danke für Deine hier veröffentlichte Arbeit.
Damit ist es auf eine hervorragende Weise möglich, einen Einblick in die korrupten Machenschaften von Polizei und Justiz gegen Tiere zu erhalten.
Der Prozess ist an Lächerlichkeit nicht zu übertreffen und die Richterin topt diese Lächerlichkeit mit jedem weiteren Prozesstag aufs Neue.

Frank,
VEGAN-CENTRAL
ein Gemeinschaftsprojekt autonomer Erd- und Tierbefreier/innen
http://vegan-central.de

Politische Verfolgung von Tierschützern in Österreich: Protest vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
am Samstag 19. Juni

mehr Infos unter:
tirs-online.de
animalsace.org
von mehr als 10 deutschen und französischen Vereinen unterstützt!
Demokratie retten!

Also laut dem Bericht hat sich das Verhalten der Möchte-gern-Richterin von Beginn des Prozess bis jetzt wesentlich verschlimmert ! Ich lese diese Zeilen und komm´ vom Köpfeschütteln nicht mehr raus !
Normalerweise kann ich mein Schleudertrauma als Körperverletzung deuten !
Ich bin mal gespannt wie lange diese Richterin noch ihren Beruf ausüben wird bevor sie im hohen Bogen gefeuert wird !
Und ich glaube dass ihre Eltern in der Erziehung sehr locker waren, denn JemandeN aussprechen zu lassen ist eigentlich das Normalste und Selbstverständlichste was es gibt !
Wahrscheinlich nur mit viel Vitamin B sitzt diese VorverurteilerIn jetzt da wo sie ist !
Ganz grosses Lob an die AnwältInnen,
lasst euch nicht unterkriegen !!!

Ah ja jetzt kommen die spezialisierten Gutachter zu Wort inkl.Tierartzt,wie spannend, da wird doch allen Ernstes kriminaltechnisch eroiert ob die Schweinderln jetzt Verletzungen erfahren haben, wären des Raustreibens oder Reintreibens, ob Sie diese schon vorher gehabt haben, und ob die Toten Tiere vorher schon verschieden sind oder wärend die Tierschützer anwesend waren,ob die armen Tiere Stress hatten … die Frau Richterin hat sich immer noch nicht schlau gemacht wie es bei gewissen Saubauern zugeht, da sind Verletzungen der Tiere an der Tagesordnung,tote Tiere sowieso, ein einkalkulierter SACHSCHADEN, Stress haben diese armen Kreaturen von Anfang bis zum Ende Ihres Kurzen Lebens,das meist in Schlachthäusern unter brutalsten Bedingungen beendet wird und das überall im ganzen Land und darüber hinaus, was um alles in der Welt reitet diese Richterin die zwanghaft versucht Tierschützern, einen Tierquälerischen Tatbestand unterzujubeln, diese Leute haben nichts anderes im Sinn als Tiere zu schützen, und wenn die Schweine auch mit Verletzungen ins Freie gelangt sind so sind diese erträglicher als in dem verdreckten Stall leben zu müssen, so Sie sind friedlich grasend vorgefunden worden, ich denke mal das waren die glücklichsten Stunden im Leben dieser Schweine.
Eine Richterin die so wenig von Tierschutz und Tierethik versteht sollte nicht den Vorsitz in so einer Verhandlung führen, und an diese Richterin ein Apell schauen Sie sich doch einmal die Seite des Hrn. Ferdinand Entenfellner seines Zeichens Tierartzt an und Sie wissen auf was für einer Seite Sie stehen, dieses Verfahren ist eine Schande für Österreich … !!!!!!

Wenn sich die Tierschützer und ihre Anhänger vor Gericht so aufführen, ist es nicht verwunderlich, dass die Richterin mit den Angeklagten und ihren Anwälten umspringt, wie mit ungezogenen Buben: Da schleckt der BALLUCH, nachdem ihn die Richterin schon einige Male ersucht hat, das Essen einzustellen, trotzig noch den Teller ab, wahrcheinlich um vor seinen Anhängern seine Großartigkeit zu demonstrieren und sich bei ihr unbeliebt zu machen. Bleibt zu hoffen, dass die Richterin fähig ist, trotz solcher Provokationen, Recht zu sprechen.

Schon bei der ganzen Wahrheit bleiben, Gerechtigkeit. Ich war dort und habe die ganze Situation gesehen. Die Richterin hatte, entgegen ihren Versprechen, nur 30 Minuten Mittagspause ermöglicht. Wegen Euch PolizeischülerInnen war aber die Schlange an der Kantine so lange, dass der Balluch und die anderen Angeklagten erst nach 20 Minuten zu ihrem Essen gekommen sind. Also wurde der Rest in den Gerichtssaal mitgenommen. Sollen sie es runterschlingen? Oder wegwerfen? Oder eiskalt werden lassen? Er hat nicht provoziert, sondern diesen Umstand erklärt und rasch zusammengegessen. Anwältin Dr. Stuefer hat ihn dabei auch verteidigt.

Die Richterin sollte gefälligst eine genügend lange Mittagspause einhalten.

Und die PolizeischülerInnen sollten gefälligst die Angeklagten zuerst das Essen einnehmen lassen. Die können ja fertig essen und zu spät kommen. Die Angeklagten nicht. Und die PolizeischülerInnen sind dort sowieso nur eine Störung, versitzen der Öffentlichkeit die Plätze und dienen lediglich dazu, um eine Richterin-genehme Pseudoöffentlichkeit darzustellen, die die Angeklagten an die Richterin verrät, wenn sie angeblich irgendwas machen.

Also, liebe Gerechtigkeit, warum lernts Ihr nicht etwas Vernünftiges, wie z.B. was ziviler Ungehorsam ist und warum Grundrechte absolut zu respektieren sind, anstatt sich für solche demokratiefeindlichen Einsätze missbrauchen zu lassen?

Wie man Menschen erniedrigen,und blossstellen kann indem man Ihnen die Mittagspause kürzt, diese dann hinten anstellen lässt, sodass Sie nicht einmal zum Essen kommen, Sie behandelt als wären Sie Schulklässler,Fragen der Angeklagten nicht zulässt, umformuliert und nach eigenen Ermessen zurechtbiegt, so dass es der Frau Richterin auch in den Kram passt, das ist eine Art der Verhandlungsführung die verdeutlicht wie abgehoben u. geradezu feindselig dieses Gericht gegen diese Angeklagten agiert,wiederholt Anträge auf Verlängerung der Mittagspause ablehnt,wen wunderts das Hr.Balluch demonstrativ den Teller abschleckt,ich würds auch tun.Ist ja der reinste Psychoterror den diese Richterin da abzieht, im Grunde aber nur ein Scheingefecht um Ihre Inkompetenz u.Hilflosigkeit angesichts der fehlenden Beweislast hinter Ihrer Macht und Ihren Polizeischülern zu verstecken, ich hoffe das endlich von höherer Stelle ein Machtwort gesprochen und dieses Verfahren aus Mangel an Beweisen eingstellt wird, man würde so was Schadensbegrenzung nennen,ansonsten ist der Schaden um die Glaubwurdigkeit an unserem Rechtssystem nicht wieder gut zu machen

Schön langsam ist es an der Zeit den Artikel 1 der Bundes-Verfasssung folgendermaßen umzuformulieren:

Österreich ist mehr oder weniger eine demokratische Republik. Ihr Recht geht von einflussreichen Lobbyisten und deren Handlangern aus.

an Gerechtigkeit 21:58

Die Richterin hatte an diesem Tag eine Mittagspause von, glaube ich, 40 Minuten angesagt und pünktliches Wiedererscheinen im Gerichtssaal verlangt. Sie schickt immer ihren Richterlehrling in die von einem alten und müden Ehepaar geführten Kantine, um an der Warteschlange (ganz vorne: 30-35 Polizeischüler) vorbei ihr Mittagessen ohne jede Verzögerung zu holen. Die Angeklagten und legitime Zuhörer haben keine sportliche Chance, in der verfügbaren Zeit ein normales Mittagessen zu sich zu nehmen.

Die Richterin wurde immer wieder auf diesen Mißstand bzw. diese Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht.

Einfache Lösung: Auf die Anwesenheit der ohnedies völlig desinteressierten Polizeischüler ersatzlos verzichten.