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Montag 15. März 2010
Inhalt:
- Einvernahme Angeklagter Mag. Felix Hnat
Dieser Strafprozess ist ein sehr schwieriger Prozess. Schwierig und sehr mühsam sicherlich für die Angeklagten und die StrafverteidigerInnen, weil die Vorwürfe bzgl. § 278a StGB so schwammig und nicht greifbar sind, und weil es den Anschein hat, man müsse sich freibeweisen, statt dass die Staatsanwaltschaft eine Schuld beweisen muss. Man darf auch nicht vergessen, dass die Angeklagten mit Ausnahme der BesucherInnen die einzigen sind, die für Ihre Präsenz im Gerichtssaal Unsummen zahlen müssen, im Gegensatz zu Richterin, Staatsanwalt, VerteidigerInnen und Medien, die z.T. sehr viel bezahlt bekommen. Die Angeklagten können keiner geregelten Arbeit nachgehen und einige sind für 4 Tage pro Woche von ihren Familien getrennt, und das auf etwa 1 Jahr hin.
Aber man darf nicht übersehen, dass auch die Richterin vor einer sehr schwierigen Situation steht. Schwammig müssen die Anklagepunkte auch für sie wirken und normal ist diese Situation sicher auch nicht, mit Vorwürfen, deren Schwerpunkt die Gesinnung ist, der Anwendung von § 278a unter den Vorgaben des OGH-Urteils und so vielen sehr aufgebrachten Angeklagten, ZuhörerInnen und VerteidigerInnen. Durch die prozessuale Situation wird sie tendenziell in die Rolle der Anklägerin gedrängt, aber ob ihr das so Recht ist und ob sie mit der Anklage tatsächlich konform geht, lässt sich daraus nicht ableiten.
Eingebrockt hat dieses ganze Verfahren jedenfalls sowohl der Richterin als auch der Verteidigung der Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler zusammen mit der zuständigen Sonderkommission. Das sollte bei der Beurteilung der Vorgänge vor Gericht nicht aus den Augen verloren werden.
Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier


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