Mit ‘Einvernahme Chris Moser’ getaggte Artikel

Tierschutzprozess 10. Tag

Dienstag, 23. März 2010

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Montag 22. März 2010

Inhalt:

  • Einvernahme Angeklagter Chris Moser
  • Einvernahme Angeklagter DI Elmar Völkl
  • Gegenäußerung Sechstangeklagter

Der 10. Prozesstag stand im Zeichen der Befragungen des Radikalkünstlers Chris Moser und des Universitätsassistenten DI Elmar Völkl. Auffällig war jedenfalls, dass die Richterin die Befragungen immer kürzer gestaltete und an immer weniger Anklagepunkten Interesse zeigte. Vor allem die Anklagepunkte betreffend die kriminelle Organisation an sich wurden von ihr nur mehr sehr kurz behandelt. Der Staatsanwalt hat sich an diesem Tag fast überhaupt nicht mehr zu Wort gemeldet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die immer offensichtlicher werdende Absurdität der Vorwürfe ließ ihn sich aus dem Prozessgeschehen zurückziehen.

Bei Chris Mosers Befragung ging es fast ausschließlich um seine Kunstwerke, was er damit sagen wollte und was das auf die BetrachterInnen für eine Auswirkung habe. Ganz zentral war also hier die Frage, wie weit die Freiheit der Kunst gehen darf. Aber kann man wirklich ausschließlich durch „radikale“ Kunstwerke als Mitglied einer kriminellen Organisation verurteilt werden? Zu Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft hat es offenbar gereicht. Man darf auch nicht vergessen, dass die besagte SOKO Herrn Moser aufgrund eines seiner Kunstfilme anlässlich des Hofer-Gedenkjahres 2009 wegen Verächtlichmachung staatlicher Symbole (im Film wurde eine der Tiroler Landesfahne ähnliche Fahne verbrannt) angezeigt hat. Das Verfahren wurde aber bereits eingestellt, es hatte dennoch zu Einvernahmen bei der Sicherheitsdirektion in Innsbruck und zur Sperrung des Videos auf Youtube geführt.

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Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier

Tierschutzprozess 9. Tag

Samstag, 20. März 2010

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Donnerstag 18. März 2010

Inhalt:

  • Einvernahme Angeklagter Jürgen Faulmann
  • Einvernahme Angeklagter Chris Moser

An diesem Prozesstag wurde Jürgen Faulmann, zum Zeitpunkt seiner Verhaftung internationaler Kampagnenleiter der Tierschutzorganisation Vier Pfoten, einvernommen. Die Befragung drehte sich hauptsächlich um die Vorwürfe, er habe im Jahr 2008 etwa 400 Schweine aus einer Schweinefabrik und im Jahr 1997 etwa 400 Nerze aus der damals letzten Nerzfarm Österreichs entkommen lassen. In beiden Fällen will man ihm Sachbeschädigung und sogar Tierquälerei anlasten. Zur Nerzbefreiung hat die Richterin sogar ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, um den Vorwurf der Tierquälerei zu bewerten. Letzterer Gutachter war nach Aussage von Jürgen Faulmann mit ihm in Konflikt und sei deshalb befangen. Dazu erklärte die Richterin, er selbst habe sich aber als nicht-befangen erklärt und das genüge ihr.

Auffällig war, dass die Richterin Herrn Faulmann zu den Vorwürfen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation kaum befragte. Die entsprechenden Anklagepunkte übersprang sie praktisch. Faulmann musste sich regelrecht aufdrängen, um zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen zu können. Und zu den Fragen nach seiner Gesinnung antwortete Faulmann, dass er über seine Gesinnung nicht sprechen möchte, weil das das Gericht eigentlich nichts anginge.

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Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier