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Montag 22. März 2010
Inhalt:
- Einvernahme Angeklagter Chris Moser
- Einvernahme Angeklagter DI Elmar Völkl
- Gegenäußerung Sechstangeklagter
Der 10. Prozesstag stand im Zeichen der Befragungen des Radikalkünstlers Chris Moser und des Universitätsassistenten DI Elmar Völkl. Auffällig war jedenfalls, dass die Richterin die Befragungen immer kürzer gestaltete und an immer weniger Anklagepunkten Interesse zeigte. Vor allem die Anklagepunkte betreffend die kriminelle Organisation an sich wurden von ihr nur mehr sehr kurz behandelt. Der Staatsanwalt hat sich an diesem Tag fast überhaupt nicht mehr zu Wort gemeldet. Man könnte den Eindruck gewinnen, die immer offensichtlicher werdende Absurdität der Vorwürfe ließ ihn sich aus dem Prozessgeschehen zurückziehen.
Bei Chris Mosers Befragung ging es fast ausschließlich um seine Kunstwerke, was er damit sagen wollte und was das auf die BetrachterInnen für eine Auswirkung habe. Ganz zentral war also hier die Frage, wie weit die Freiheit der Kunst gehen darf. Aber kann man wirklich ausschließlich durch „radikale“ Kunstwerke als Mitglied einer kriminellen Organisation verurteilt werden? Zu Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft hat es offenbar gereicht. Man darf auch nicht vergessen, dass die besagte SOKO Herrn Moser aufgrund eines seiner Kunstfilme anlässlich des Hofer-Gedenkjahres 2009 wegen Verächtlichmachung staatlicher Symbole (im Film wurde eine der Tiroler Landesfahne ähnliche Fahne verbrannt) angezeigt hat. Das Verfahren wurde aber bereits eingestellt, es hatte dennoch zu Einvernahmen bei der Sicherheitsdirektion in Innsbruck und zur Sperrung des Videos auf Youtube geführt.
Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier


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