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	<title>Tierschutzprozess</title>
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	<description>§278a macht langen Prozess</description>
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<title>Tierschutzprozess</title>
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		<item>
		<title>Tierschutzprozess 98. und letzter Tag</title>
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		<pubDate>Wed, 11 May 2011 16:28:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Kirchmaier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Organisation]]></category>

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		<description><![CDATA[Montag 2. Mai 2011 Inhalt: Stellungnahme der PrivatbeteiligtenvertreterInnen Stellungnahmen der Angeklagten dazu Verkündung des Urteils und der Urteilsbegründung Am heutigen letzten Tag des Tierschutzprozess wurde das Urteil verkündet. Das Landesgericht hatte beschlossen, für die Verkündung mit wenigen ausgewählten JournalistInnen in den kleinen Saal 180 auszuweichen und das Verfahren in den Großen Schwurgerichtssaal live mit Bild [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Montag 2. Mai 2011</strong></p>
<p><strong>Inhalt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Stellungnahme der PrivatbeteiligtenvertreterInnen</strong></li>
<li><strong>Stellungnahmen der Angeklagten dazu</strong></li>
<li><strong>Verkündung des Urteils und der Urteilsbegründung<br />
</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p>Am heutigen letzten Tag des Tierschutzprozess wurde das Urteil verkündet. Das Landesgericht hatte beschlossen, für die Verkündung mit wenigen ausgewählten JournalistInnen in den kleinen Saal 180 auszuweichen und das Verfahren in den Großen Schwurgerichtssaal live mit Bild und Ton zu übertragen. Dagegen protestierten einige der Angeklagten und weitere AktivistInnen, indem sie den Richtertisch und den Staatsanwalt mit Konfetti bewarfen und sich nicht von der Polizei entfernen ließen. So musste das Verfahren verspätet eröffnet werden.</p>
<p><span id="more-698"></span></p>
<p>Dann konnten sich zwei PrivatbeteiligtenvertreterInnen noch einmal äußern und die Angeklagten hatten ein Schlusswort. Anschließend verkündete die Richterin den Freispruch aller 13 Angeklagten zu allen Anklagepunkten. Der Große Schwurgerichtssaal brach in anhaltenden Jubel aus.</p>
<p>In ihrer etwa 2 stündigen Urteilsbegründung ging die Richterin darauf ein, was Voraussetzung für das Vorliegen einer kriminellen Organisation nach § 278a sei, um deren Existenz daraufhin im vorliegenden Fall zu verwerfen. Es gebe keine kriminelle Organisation im Tierschutz, auch die ALF sei keine kriminelle Organisation, und die Angeklagten seien keine Mitglieder.</p>
<p>Zur Verfahrensdauer meinte die Richterin, dass sie sehr lange gewesen sei, dass es aber um ein komplexes Verfahren gegangen sei und dass der Prozess eine Eigendynamik entwickelt habe. Sie drückte aber ihr Verständnis für die „Rundumschläge“ der Angeklagten gegen Polizei und Justiz aus.</p>
<p>Die verdeckte Ermittlerin „Danielle Durand“ nahm breiten Raum in der Urteilsbegründung der Richterin ein. Sie habe im Wesentlichen alle Vorwürfe im Strafantrag widerlegt. Die Richterin sprach die Angeklagten bzgl. § 278a also nicht im Zweifel frei, sondern sie betrachtete deren Unschuld als erwiesen. Die Aussage des SOKO-Leiters Mag. Zwettler vor Gericht, ab 2008 habe es keine verdeckte Ermittlung mehr gegeben, wertete die Richterin als „Schutzbehauptung“. Die verdeckte Ermittlung sei durch das Sicherheitspolizeigesetz allein nicht gedeckt und deshalb illegal gewesen. Die SOKO habe das zu vertuschen versucht und deshalb die verdeckte Ermittlung verheimlicht.</p>
<p>Zu den Aussagen von Dr. Plank meinte die Richterin, sie seien nicht glaubwürdig gewesen. Das linguistische Gutachten des Sachverständigen Dr. Schweiger sei nicht nachvollziehbar gewesen, DDr. Balluch habe die Bekennerschreiben nicht verfasst. Da aber das Verfassen der Bekennerschreiben allein nicht ausreichend für eine Verurteilung nach § 278a gewesen wäre, habe sie keinen neuen Sachverständigen beauftragt.</p>
<p>Dann ging die Richterin die einzelnen Anklagepunkte neben § 278a durch erklärte bei allen, dass es mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht erweislich sei, dass die Angeklagten die vorgeworfenen Straftaten begangen hätten. Zuletzt sagte die Richterin, dass dieses Verfahren ihre bisher größte Herausforderung als Richterin gewesen sei und dass es für sie nur noch einen Wunsch gebe, dass ihr Urteil rechtkräftig werde.</p>
<p>In den bis zum letzten Platz und darüber hinaus gefüllten Gerichtssälen begann der Prozess um 9:02 Uhr. Anwesend waren neben den zahlreichen BesucherInnen und MedienvertreterInnen zwei PrivatbeteiligtenvertreterInnen, von der Schweinefabrik und von der Versicherung eines Pelzgeschäftes.</p>
<p><strong>Konflikt um die Frage, ob der Prozess öffentlich ist</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Unmittelbar nach Eröffnung der Verhandlung sprang der Neuntangeklagte auf und sagte, die Öffentlichkeit sei im Verfahren nicht gewährleistet. Daraufhin ging die Tür neben dem Richtertisch auf und etwa 3 AktivistInnen riefen „wir sind alle 278a!“ und warfen Konfetti über den Staatsanwalt und alle erreichbaren Personen. Der Staatsanwalt sagte nur ein Wort „Polizei“. Diese entfernte die AktivistInnen im Tumult. Der Sechst-, Siebt-, Neunt- und Zehntangeklagte standen auf und sagten, sie würden aus Protest gehen. Dann verließen sie den Gerichtssaal. Anwältin Dr. Stuefer beantragte eine Unterbrechung, da ihre Mandanten gegangen seien. Die Richterin unterbrach die Sitzung.</p>
<p>Pause 9:08 Uhr – 9:19 Uhr.</p>
<p>In der Pause entwickelte sich ein veritabler Konflikt am Gang. Einige AktivistInnen, die von der Polizei entfernt werden sollten, klammerten sich an Bänken und Sesseln an und leisteten passiven Widerstand. Die Medien filmten und fotografierten alles in diesem Tumult. Die Präsidentin des Landesgerichts versuchte zu intervenieren.</p>
<p>Nach der Pause fehlten 6 der Angeklagten im Gerichtssaal 180. Die Richterin sagte, dass es zusätzliche Sesselreihen im Großen Schwurgerichtssaal gebe und dass alles getan werde, um die Öffentlichkeit das Urteil miterleben zu lassen. Die Achtangeklagte rief, dass es eine Verlegung in den Großen Schwurgerichtssaal geben solle. Die Richterin sagte, dass man zu vermeiden versuche, dass die Polizei eingesetzt werde. Die Achtangeklagte sagte, dass ihre engsten Verwandten und FreundInnen im kleinen Gerichtssaal 180 nicht anwesend sein können. Die Richterin meinte, es sei sehr unangenehm, dass sie „dem“ ausgesetzt werde. Unangenehm, sagten daraufhin Faulmann und der Neuntangeklagte, sei die Untersuchungshaft gewesen, von der Polizei in der Nacht überfallen zu werden, das sei unangenehm.</p>
<p><strong>Stellungnahmen der PrivatbeteiligtenvertreterInnen und Antworten darauf</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin bat die anwesenden PrivatbeteiligtenvertreterInnen um ihre Stellungnahmen. Die Privatbeteiligtenvertreterin für die Versicherung eines Pelzgeschäftes sagte, sie bedanke sich dafür, etwas sagen zu dürfen, und sie schließe sich in allem dem Staatsanwalt an. Der Privatbeteiligtenvertreter der Schweinefabrik verwies auf seine schriftlichen Ausführungen.</p>
<p>Die AnwältInnen meldeten sich zu Wort und replizierten, dass sie die Ansprüche aller Privatbeteiligten nicht anerkennen würden. Dann durften die Angeklagten sprechen.</p>
<p>DDr. Balluch sagte, es gebe keine Schuld der Angeklagten und daher auch keine berechtigten Ansprüche der Privatbeteiligten. Hätte es in diesem Verfahren, wie gesetzlich vorgesehen, rechtzeitig vollständige Akteneinsicht gegeben, dann wäre es weder zu einer Untersuchungshaft noch zu einem Prozess gekommen.</p>
<p>Faulmann sagte, dass ihm keine Möglichkeit für ein Schlussplädoyer eingeräumt worden sei. Er wolle aber das Verfahren nicht hinauszögern und werde daher nur einen Punkt anführen. Der Staatsanwalt habe die Anklage zuletzt erweitert. Ihm werde aufgrund eines Interviews mit Medien vorgeworfen, er habe 1997 Nerze befreit. Er habe jetzt kürzlich ein Interview zu einer Fuchsbefreiung bei einem Jäger, der diesen Fuchs als Trainingsobjekt für seine Jagdhunde verwendet habe, gegeben. Ob er jetzt auch wegen dieser Fuchsbefreiung angeklagt werde. Der Sachverständige zur Nerzbefreiung habe gesagt, dass es den Nerzen im Käfig besser gehe, als in der Freiheit. Das sage wohl alles.</p>
<p>Der Zehntangeklagte meinte, es sei die letzte Unverschämtheit, dass die Privatbeteiligtenvertreterin sich dem Staatsanwalt anschließe. Der Staatsanwalt habe bewusst Falsches gesagt, er sei vom eigenen Akt widerlegt worden. Z.B. habe der Staatsanwalt von der verdeckten Ermittlerin gewusst, die vertuscht hätte werden sollen. Und trotzdem würde sich die Privatbeteiligtenvertreterin dem Staatsanwalt anschließen. Der andere Privatbeteiligtenvertreter sei Vertreter eines Schweinemästers, der Schweine quälen und töten würde. Er würde jetzt hier die Behauptung unterstützen, dass die Befreiung dieser Schweine Tierquälerei gewesen sei. Auch das sei eine Unverschämtheit. Die Gewalt, die den Tieren angetan werde, werde hier vor Gericht überhaupt nicht gesehen. Dafür gebe es auch Gewalt gegen ZuhörerInnen und Angeklagte, schloss der Zehntangeklagte, und wies damit auf die gewaltsame Entfernung einiger Personen aus den Gängen des Gerichtsgebäudes durch die Polizei hin.</p>
<p>Der Neuntangeklagte ergriff das Wort und schloss sich dem bisher Gesagten an. Es sei eine Frechheit, die ihm die Sprache verschlage, den Schweinefabriksbesitzer als Opfer zu bezeichnen. Filme und Fotos von diesem Betrieb seien im Verfahren gezeigt worden. Das beweise eindeutig, dass diese Haltung Tierquälerei sei. Die Schweine würden sich gegenseitig verstümmeln, sie würden ein armseliges Leben führen, ein kurzes Leben bis zum gewaltsamen Tod. Das solle keine Tierquälerei sein, fragte der Neuntangeklagte rhetorisch. Jemand habe die Tür der Schweinefabrik geöffnet. Dabei sei kein Sachschaden entstanden. Die Schweine seien einfach rausgegangen. Und das werde als Tierquälerei bezeichnet. Schweine würden in diesem Betrieb dauernd an der Haltungsform sterben, das sei in den Profit einkalkuliert. Der Fabriksbetreiber habe als Schaden angegeben, dass die Schweine nach der Befreiung beim Mästen nicht genug Gewicht zugenommen hätten, um rasch genug zum Verkauf fertig zu sein. Und wer diese Zustände kritisiere, dem drohe Gewalt. Die WEGA habe den Angeklagten die Tür eingeschlagen und nicht mit Konfetti geworfen, wie die AktivistInnen vor Gericht. Die eigentlichen Opfer seien die Schweine.</p>
<p>Faulmann fügte noch an, dass der Staatsanwalt eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit sei. Was ihm passiert sei, das könne jede Person treffen.</p>
<p>Die Richterin fragte die Anwesenden, ob sie sich zu diesen Ausführungen äußern wollen. Der Staatsanwalt und die PrivatbeteiligtenvertreterInnen verneinten.</p>
<p>Dann verkündete die Richterin den Beschluss, den von der Firma Fürnkranz angemeldeten Anspruch auf  € 10.000 Schadensersatz wegen Verdienstentgangs aufgrund einer Demonstration des VGT zurück zu weisen.</p>
<p><strong>Das Urteil</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin und der Staatsanwalt setzten sich daraufhin ihre Hüte auf den Kopf und standen auf. Alle bis auf die Achtangeklagte und Chris Moser erhoben sich. Dann sagte die Richterin, dass alle 13 Angeklagten von allen Anklagepunkten freigesprochen sind.</p>
<p>Der Neuntangeklagte rief, das sei ein gutes Urteil, aber die Begründung interessiere ihn nicht. Dann verließ er den Saal.</p>
<p><strong>Urteilsbegründung: keine Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zur Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, begann die Richterin ihre Begründung, gebe es zwei Voraussetzungen. Einerseits müsse es eine kriminelle Organisation geben, andererseits müsste man einen bedingten Vorsatz nachweisen. Letzteres heiße, die TäterInnen müssten die Existenz einer kriminellen Organisation ernstlich für möglich halten und in einer kriminellen Ausrichtung strafbare Handlungen begehen. Es werde also Wissentlichkeit gefordert, für eine Mitgliedshandlung müsse Wissentlichkeit bestehen.</p>
<p>Dann zählte die Richterin die Namen aller Angeklagten auf und sagte, erstens stelle sich die Frage, ob eine kriminelle Organisation im Sinne von § 278a überhaupt vorliege. Die Voraussetzung dafür wäre eine unternehmensähnliche Verbindung, d.h. eine gewisse Hierarchie. Im Beweisverfahren habe sich aber ergeben, dass es keinen hierarchishen Aufbau gebe. Die Angeklagten seien zwar in diversen Vereinen tätig, aber der VGT sei demokratisch und die BAT basisdemokratisch. Das ergebe sich aus den BAT-Sitzungsprotokollen sowie aus den Aussagen der Angeklagten und der verdeckten Ermittlerin. Es habe zwar KampagnenleiterInnen gegeben, aber dennoch sei der Verein nicht hierarchisch wie eine kriminelle Organisation.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe gemeint, DDr. Balluch sei der Chef dieser Gruppe, weil er kritisiere, dass sich jemand negativ über die ALF geäußert habe. Da müsse man aber den Zusammenhang betrachten, es habe damals einen Buttersäureanschlag gegeben und einige DemonstrantInnen hätten sich sehr darüber aufgeregt. DDr. Balluch habe dann sein Email geschrieben, um keine AktivistInnen zu verlieren. Das belege auch das Email von Richter, in dem er sich gewundert habe, warum jemand solche Anschläge mache. Wenn es sich um eine kriminelle Organisation gehandelt hätte, dann hätte Richter ganz anders reagiert.</p>
<p>DDr. Balluch habe die Demonstrationen und die ALF-Aktionen nicht als Einheit betrachtet. Er habe sich zwar mit der gesamten Tierrechtsbewegung identifiziert, er selbst würde aber einer eigenen Strategie folgen, die nichts mit der ALF zu tun habe. Es gebe keine Doppelstrategie.</p>
<p><strong>Weitere Merkmale einer kriminellen Organisation</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ein arbeitsteiliges Vorgehen im Rahmen einer kriminellen Organisation sei nicht nachgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft habe im <strong>Fadinger-Forum</strong> eine Infrastruktur einer kriminellen Organisation gesehen. Fadinger sei aber kein Forum einer kriminellen Organisation sondern eine österreichische Tierrechtsemailliste. Das Forum sei zwar geschlossen und man könne nur mit Nominierung Mitglied werden, aber es handle sich nichtsdestotrotz um eine normale Liste. Ca. 200 Personen seien Mitglieder gewesen, es hätte ca. 20.000 Emails gegeben. Nur ein kleiner Teil davon sei in den Abschlussberichten zitiert worden. Und nur ein noch kleinerer Teil habe Bekennerschreiben betroffen. Das habe der umfassenden Information der Mitglieder gedient. „DDr. Balluch ist ein Infojunky“, setzte die Richterin fort, er sammle alle Informationen.</p>
<p>Der SOKO-Computerexperte Breitsching habe festgestellt, dass es auch andere Emaillisten gebe. Sie, die Richterin, habe Breitsching beauftragt, die Fadinger-Emails nach Planungsgesprächen für Straftaten abzusuchen. Es habe nie welche gegeben.</p>
<p>Wenn Moser auf Fadinger von illegalen Handlungen schreibe, dann meine er nur Verwaltungsübertretungen. Fadinger sei nicht verschlüsselt gewesen. Wenn man den Gesamtzusammenhang der Emails betrachte, dann sei das sehr instruktiv. Die Angeklagten hätten Verwaltungsübertretungen aber keine Straftaten begangen.</p>
<p>Auch die <strong>Funkgeräte</strong> seien kein Hinweis auf Straftaten. Sie seien für VGT-Aktionen angekauft worden, das habe die verdeckte Ermittlerin der Polizei bestätigt.</p>
<p><strong>Kommandozentrale </strong>habe es keine gegeben.</p>
<p>Eine chemische Analyse eines Polizeilabors vom 3. Juli 2008, also während der Untersuchungshaft, habe ergeben, dass keine <strong>Substanz im VGT-Lager</strong> für Straftaten verwendet worden sei.</p>
<p>Auch der <strong>Handypool </strong>habe nicht kriminellen Zwecken gedient. Das habe ebenfalls die verdeckte Ermittlerin ausgesagt.</p>
<p>Die <strong>VGT-Computer </strong>hätten nichts mit einer kriminellen Organisation zu tun. Das habe sich aus der Aussage der Vertrauensperson Esther Hofbauer ergeben. Sie habe auf die VGT-Computer Zugriff gehabt. Zum Vorwurf gegen DI Völkl, er sei der EDV-Experte einer kriminellen Organisation, sagte die Richterin, er habe zwar auf diesem Gebiet ein überdurchschnittliches Wissen, aber er sei deswegen nicht Experte einer kriminellen Organisation.</p>
<p>Auch die Mitgliedschaft einer <strong>größeren Zahl von Personen </strong>sei Voraussetzung für eine kriminelle Organisation nach § 278a. Dazu bedürfe es der gleichzeitigen Mitgliedschaft von Personen der BAT und des VGT. Es habe sich aber im Beweisverfahren ergeben, dass es keine Kontakte und kein Zusammenwirken gegeben habe. Die BAT habe mit dem VGT nichts zu tun haben wollen. Es gebe zwar wenige Telefonate zwischen Personen aus der BAT und dem VGT, aber diese seien unbedeutend gewesen. Die diesbezügliche Statistik der Polizei sei insofern verfälscht, als dass dort überwiegend Kontakte angeführt seien, die gar nicht zustande gekommen wären. In der Kampagne gegen P&amp;C habe es zwar eine Zusammenarbeit gegeben, aber diese sei nicht kriminell gewesen. DDr. Balluch sei von der BAT massiv kritisiert worden, man habe ihn Volltrottel und Idiot geheißen.</p>
<p><strong>Ist die ALF eine kriminelle Organisation?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dann fragte die Richterin, ob die ALF eine kriminelle Organisation sei. Die ALF sei keine unternehmensähnliche Verbindung. Das folge aus der Selbstdarstellung. Es handle sich um autonome Zellen ohne Hierarchie. Das Gemeinsame der Personen, die sich als ALF bezeichnen würden, sei die Ansicht, dass Tiere und Menschen bzgl. der Leidensfähigkeit gleich seien. Das sei eine Ideologie, die auf Homepages verbreitet werde. Die TäterInnen würden anonym bleiben. Es gebe also keine Organisationsstruktur. Die einzelnen Personen würden frei entscheiden, ob sie Anschläge begehen. Der Zusammenhang sei nur die Ideologie. Es handle sich bei der ALF also um keine kriminelle Organisation.</p>
<p>Der englische Polizeizeuge habe von englischen StraftäterInnen aus dem Tierschutz berichtet. Diese AktivistInnen hätten leitende Positionen bei den Demonstrationen gehabt und sich gleichzeitig an Straftaten beteiligt. Letzteres habe nachgewiesen werden können. Das sei im vorliegenden Verfahren nicht der Fall. Es könne zwar sein, dass einige der Angeklagten mit der ALF sympathisieren, aber das sei keine Straftat.</p>
<p><strong>Zur Computerverschlüsselung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Voraussetzungen für das Vorliegen einer kriminellen Organisation nach § 278a seien auch wiederkehrende und geplante schwere Straftaten, die Intention, einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft auszuüben und die Abschirmung gegen Strafverfolgungsmaßnahmen.</p>
<p>Es habe unter den Angeklagten massiv Computerverschlüsselungen gegeben. Aber es sei dabei um eine Protestkultur mit politischen Anliegen gegangen, die unter Umständen im Widerstreit mit den Interessen der Polizei stehen kann. Deshalb sei die Verschlüsselung nachvollziehbar. „Es gibt eine lange Geschichte der Bewegung, man muss die Geschichte der Konfrontation sehen, die die Angeklagten erleben mussten“.</p>
<p>Deshalb liege hier keine kriminelle Organisation vor. Das begründe den Freispruch aller Angeklagten nach § 278a.</p>
<p><strong>Zur Verfahrensdauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Strafanträge der Staatsanwaltschaft seien umfassend und komplex gewesen. Das habe langwierige Erhebungsaufträge durch das Gericht notwendig gemacht. Es habe deshalb auch viele Sachverständige gegeben.</p>
<p>Die Angeklagten hätten eine exzessive Verteidigung betrieben. Das sei aber durch das Gesetz gedeckt. So würden sich aber die 14 Monate Prozessdauer erklären. Das Verfahren habe aber auch eine Eigendynamik entwickelt, z.B. dadurch, dass bekannt geworden sei, dass eine verdeckte Ermittlerin 16 Monate im VGT aktiv gewesen sei. Auch das Sachverständigengutachten zur Linguistik habe sehr lange gedauert.</p>
<p>Die Verhaltensweisen der Angeklagten und der Verteidigung hätten es dem Gericht nicht leicht gemacht. Aber die Angeklagten hätten Unzulänglichkeiten bei den Ermittlungen der Polizei herausarbeiten können. Im Nachhinein seien daher die Rundumschläge der Angeklagten wegen dem Vorgehen der Behörde verständlich. Sogar der Oberste Gerichtshof habe ja die Untersuchungshaft für gerechtfertigt erklärt. Die Rundumschläge und die Angst vor einer Verurteilung seien im Gesamtzusammenhang zu sehen.</p>
<p>Aber man müsse auch sehen, dass dieses Thema für die SOKO völliges Neuland dargestellt habe. Im Nachhinein könne man leicht „klugscheißen“.</p>
<p>Das Gericht habe zuerst die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgearbeitet. Wenn man dann zum Schluss gelange, „das war nichts“, dann würden viele Beweisanträge der Verteidigung nicht mehr relevant sein. Das Gericht habe das eben schon als erwiesen erachtet.</p>
<p><strong>Zur verdeckten Ermittlerin</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Aussage der verdeckten Ermittlerin sei in diesem Verfahren ein wesentlicher Beweiswert zugekommen. Auffälliger Weise sei die verdeckte Ermittlerin nur beim VGT eingesetzt worden. Die SOKO habe VGT-DemonstrantInnen verdächtigt. Die Richterin sei diesbezüglich medial geprügelt worden und könne dazu erst bei der Urteilsbegründung Stellung nehmen.</p>
<p>Im Jahr 2007 sei die verdeckte Ermittlerin zur Gefahrenabwehr eingesetzt worden. Das sei zulässig und schlüssig. Der Rechtsschutzbeauftragte sei auch in Kenntnis gesetzt worden, wie es das Gesetz vorschreibe. Ab 2008 habe sich aber eine andere Rechtslage ergeben, es sei eine Anordnung der Staatsanwaltschaft erforderlich geworden. Wenn es nicht um Strukturermittlungen gegangen sei, dann wäre keine Anordnung notwendig gewesen, es habe sich aber um Strukturermittlungen gehandelt. Also wäre eine Anordnung nötig gewesen, die aber nicht vorlag.</p>
<p>Am 18. Dezember 2007 habe es eine Mitteilung an den Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit darüber gegeben, dass es eine verdeckte Ermittlung gebe. Dabei sei gesagt worden, dass bei den Strukturermittlungen große Fortschritte erzielt worden seien. Es seien aber noch weitere Strukturermittlungen notwendig und dafür brauche man eine Fortsetzung der verdeckten Ermittlung. Es habe dazu aber keine Anordnung des Staatsanwalts gegeben.</p>
<p>Der Zeuge Mag. Erich Zwettler, SOKO-Leiter, habe ausgesagt, dass die verdeckte Ermittlerin nur einige Monate aktiv gewesen sei. Das sei falsch, sie sei 16 Monate im VGT gewesen. Ab 1. Jänner 2008, habe Mag. Zwettler vor Gericht angegeben, habe man die verdeckte Ermittlung beendet. Das sei auch falsch, es habe sich um eine Schutzbehauptung gehandelt. Die Ergebnisse der verdeckten Ermittlerin seien angeblich nicht in den Akt aufgenommen worden, weil sie irrelevant seien. In Wirklichkeit habe die SOKO aber die ganze verdeckte Ermittlung aus dem Akt herausgehalten, weil sie illegal gewesen sei, weil es für sie keine Anordnung gegeben habe.</p>
<p>Mag. Zwettler habe auch gesagt, dass er nichts von einer Vertrauensperson wisse. Aber die SOKO habe selbst um eine Vertrauensperson angefragt. Das sei also auch ein Widerspruch.</p>
<p>Auf die Frage von DDr. Balluch, was die ALF sei, habe Mag. Zwettler gesagt, dass die ALF in autonomen Zellen aktiv und keine Organisation sei. Mag. Zwettler habe also die ALF richtig erfasst. Die SOKO habe erkannt, dass die Ergebnisse der verdeckten Ermittlung nicht ihren Vorwurf, es gebe eine kriminelle Organisation, gestützt hätten. SOKO-Chefinspektorin Bettina Bogner habe dem Staatsanwalt mitgeteilt, dass es eine verdeckte Ermittlerin gebe, sie habe aber keine Berichte an den Staatsanwalt geschickt. Die Aufträge an die verdeckte Ermittlerin seien aber von der SOKO-Leitung gekommen.</p>
<p>Wegen Tiertransportblockaden und Jagdstörungen habe man die verdeckten Ermittlungen fortgesetzt. Die verdeckte Ermittlerin habe nichts von Weisungshierarchien oder strafbaren Handlungen herausgefunden. Sie habe sich szenetypisch verhalten und voll Fuß gefasst. In der Radiosendung Tierrechtsradio auf Radio Orange sei sie sehr gut rübergekommen, sie habe sich als Aktivistin gut eingelebt. Sie sei auch während ihrer Tätigkeit nicht enttarnt worden, und das in einer Szene, die sehr misstrauisch sei.</p>
<p>Die verdeckte Ermittlerin habe DDr. Balluchs Vertrauen gewonnen, auch das von Mag. Hnat, und sie mit DDr. Balluch illegale plakatieren gewesen. Sie habe bestätigt, dass es einen Streit zwischen BAT und VGT gebe, und dass deshalb kein Kontakt bestünde. Sie sei auch beim Animal Liberation Workshop in Luzern in der Schweiz gewesen, bei dem es um Recherchen und Aktionen gegangen sei. Sie sei auch auf Fadinger eingetragen worden und habe angegeben, DDr. Balluch habe empfohlen, auf Aktionen die Handys abzudrehen. Die verdeckte Ermittlerin habe auch einen Verschlüsselungsworkshop besucht, bei dem es zwar um Abschirmung gegangen sei, aber nicht als kriminelle Organisation. Laut Aussage der verdeckten Ermittlerin seien die Diskussionen beim VGT alles andere als hierarchisch gewesen.</p>
<p><strong>Zu den Bekennerschreiben</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Gutachten des linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang Schweiger sei unbestimmt und nicht nachvollziehbar gewesen. „Es kann nicht festgestellt werden, dass die Bekennerschreiben von DDr. Balluch stammen“. Es gebe ein Originalflugblatt aus der Mitte der 1990e Jahre und einen Brief, jeweils von Dr. Franz Plank. Das Bekennerschreiben zur Nerzbefreiung habe hauptsächlich aus diesen Texten bestanden.</p>
<p>DDr. Balluch sei bis 2. Juni 1997 im Ausland gewesen und habe sich ab 10. Juni 1997 in Österreich arbeitslos gemeldet. „Der Verantwortung des Dr. Balluch wurde gefolgt, dass er A die Nerzbefreiung nicht begangen hat und B auch nicht das Bekennerschreiben geschrieben hat, denn und jetzt komme ich zum Zeugen Plank: Der Zeuge Plank war für das Gericht nicht glaubwürdig.“ DDr. Balluch sei zunächst in England gewesen. Wenn man nach so langer Zeit von dort zurück komme, dann orientiere man sich neu. Es sei undenkbar, dass das Erste, was man dann mache, eine Nerzbefreiung mit unbekannten Personen sei.</p>
<p>Dr. Plank habe 2002 mit dem VGT einen rechtlichen Konflikt gehabt. Dr. Plank sei nicht auf Fadinger gewesen und habe mit DDr. Balluch gestritten. „Dann plötzlich in der Hauptverhandlung sagt der Dr. Plank: &#8216;Ja, ich habe die Nerzbefreiung gemacht und es war der Faulmann dabei und der Dr. Balluch war auch dabei.&#8217; Also plötzlich in der Hauptverhandlung, das hat er nicht vorher gesagt. Wenn eine Nerzbefreiung 1997 stattfindet und die Hauptverhandlung jetzt ist, und davon gehe ich aus, dass der Dr. Plank sich diesbezüglich erkundigt hat, dann ist das ja schon verjährt. Das heißt: Selbst belasten tut er sich ja dann nicht mehr, es kann ihm ja nichts passieren, wenn er das in der Hauptverhandlung jetzt behauptet.“</p>
<p>Dr. Plank habe auch ausgesagt, dass er DDr. Balluch am 4. Jänner 2000 nach St. Pölten gebracht habe. Das habe sich als falsch erwiesen. DDr. Balluch habe glaubwürdig ausgeführt, dass er am 5. Jänner 2000 auf Schiurlaub gewesen sei.</p>
<p>„Die Aussagen des Dr. Plank werden als unglaubwürdig erachtet, denn es ist nicht nachvollziehbar warum sich ein Zeuge bitte nach so langer Zeit erinnern kann, und das erstmalig sagt in der Hauptverhandlung, dass er am 4. Jänner 2000 den Dr. Balluch in der Nähe eines Brandanschlags aussteigen ließ und ihm die Möglichkeit eingeräumt hat, ein Bekennerschreiben aufzugeben. Dann ist auch gesagt worden vom Dr. Plank, zu dem Zeitpunkt da hat der Dr. Balluch bereits das Haus in Gollrad gehabt, das Beweisverfahren hat ergeben, nein, da hat er es noch nicht gehabt.“ „Eine Beweiswürdigung auf so einen unverlässlichen Zeugen aufzubauen, das konnte das Gericht nicht.“ DDr. Balluch habe auch dieses Bekennerschreiben nicht geschrieben, sicher nicht in Normschrift mit der Hand.</p>
<p>Die SOKO habe von Insiderwissen gesprochen, weil DDr. Balluch das Wort „Luke“ in einem Bericht über diesen Vorfall verwendet habe. Es handle sich aber um kein Insiderwissen, da 1993 ein NEWS-Artikel zu Recherchen in genau diesem Betrieb mit Luken erschienen sei.</p>
<p>Das Bekennerschreiben zum Zirkus Knie stamme aus dem TaTblatt, mit einem Originaltext und Hintergrundinformationen. Zwei Zeugen seien dazu einvernommen worden, die ausgesagt hätten, DDr. Balluch habe mit dem TaTblatt nichts zu tun gehabt. Das Bekennerschreiben sei zur Information im TaTblatt veröffentlicht worden. Das TaTblatt habe von verschiedenen Aktivitäten berichtet und scharfe Kritik an staatlichen Autoritäten geäußert. Die beiden Zeugen seien sehr glaubwürdig gewesen.</p>
<p>Das Sachverständigengutachten sei unbestimmt und nicht nachvollziehbar geblieben. DDr. Balluch sei kein Bekennerschreiben zuordenbar. Aber das Verfassen eines Bekennerschreibens wäre nicht ausreichend, um die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zu begründen. Deshalb sei vom Gericht kein neuer Sachverständiger bestellt worden.</p>
<p>Die Untersuchungsmethode des Sachverständigen habe Konkordanztabellen mit statistischen Parametern umfasst. Nachdem der Sachverständige ausreichend dazu habe Stellung nehmen können, habe er am 29. Februar 2011 nicht die Unterschiede in den Parametern erklärt. Die Unterschiede seien sehr groß gewesen und trotzdem habe er die Texte DDr. Balluch zugeordnet. Außerdem habe der Sachverständige nicht erklären können, warum DDr. Balluch Autor eines Großteils der Leserbriefe von einem Presseforum gewesen sein soll. Der Zeuge, ein Forschungsassistent der Universität Wien, habe glaubwürdig angegeben, dass er einen der Leserbriefe verfasst habe. Zusätzlich habe der SOKO-Computerexperte Breitsching angegeben, dass DDr. Balluch die Leserbriefe von der Presse Webseite mittels Copy und Paste heruntergeladen habe.</p>
<p>Es  habe auch zahlreiche Abweichungen zwischen den Originalen und den befundeten Texten gegeben. Der Sachverständige Dr. Schweiger habe behauptet, die Originale zuerst befunden zu haben. Das habe sich als falsch herausgestellt. Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, welche Texte befundet worden seien.</p>
<p><strong>Zur Nötigung von Fürnkranz und Kleider Bauer durch Mag. Hnat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Androhen von Demonstrationen sei keine gefährliche Drohung. Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wegen Geschäftsschädigung habe sich nur auf einzelne Demonstrationen bezogen. Auch der Link zu einer Homepage, der in Mag. Hnats Email an Fürnkranz und Kleider Bauer angegeben worden sei, habe nicht nachweislich einen Bezug zu kriminellen Handlungen enthalten. Die Besitzer von Kleider Bauer habe zwar der Polizei ein Dossier mit Ausdrucken aus diesem Link vorgelegt, allerdings erst 6 Monate nach Mag. Hnats Email.</p>
<p><strong>Zur Sachbeschädigung in Gumpoldskirchen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Bzgl. der Sachbeschädigung in Gumpoldskirchen sei Mag. Hnat im Zweifel freizusprechen. Es habe keine ZeugInnen und kein Video vom Einschlagen der Scheiben gegeben. 2 Steine hätten die DNA von Mag. Hnat zusammen mit Spuren anderer Personen getragen. Mag. Hnat habe aber laut Aussage einer Zeugin, die einen guten Eindruck hinterlassen und Mag. Hnats Aussage bestätigt habe, die Steine aus Angst vor Angriffen durch Nazi-Sympathisanten aufgehoben. Seine damalige Lebensgefährtin und ein Kollege hätten dann als ZeugInnen sein Alibi bestätigt.</p>
<p><strong>Zum Widerstand gegen die Staatsgewalt</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt handle es sich immer um einen schwierigen Sachverhalt, das gebe es immer wieder vor Gericht. Mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit sei aber eine Schuld von Mag. Hnat nicht nachweisbar. Die beiden Security Männer hätten in ihren Zeugenaussagen der Polizei widersprochen. Es sei deshalb zu einem Freispruch im Zweifel gekommen.</p>
<p><strong>Zur Schweinebefreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Faulmann sei mit Personen der Vier Pfoten am Abend des Vorfalls um 18 Uhr in dieser Schweinefabrik gewesen. Das Bekennerschreiben habe er dann um 4 Uhr früh erhalten. Die Rufdatenrückerfassung zeige, dass Faulmann um 18 Uhr dort gewesen sei und mit der damaligen Lebenspartnerin von DDr. Balluch telefoniert habe. Er habe dabei gesagt, dass er sich diesen Betrieb anschaue und in 30 Minuten in Wr. Neustadt sein wolle. Um 18:15 Uhr habe er am Telefon gefragt, wie Schweinepest aussehe. Faulmann habe also nicht gewusst, dass die Schweinepest in Österreich gar nicht existiere. Er dachte, es gebe in diesem Betrieb ein Problem.</p>
<p>Von 18:15 Uhr an sei zu wenig Zeit, um da die Schweine zu befreien. Die Fotos, die an das Bekennerschreiben angehängt gewesen seien, hätten die befreiten Schweine im Dunkeln gezeigt. Wann die Schweine, die nach der Befreiung gefunden worden seien, gestorben seien, sei nicht klar. Aber Faulmann habe in seinem Telefonat um 18:15 Uhr so gesprochen, als würde er die toten Schweine schon sehen.</p>
<p>Es sei zwar ein auffälliger Zufall, dass Faulmann am Vorabend der Befreiung in diesem Betrieb gewesen sei, das heiße aber nicht, dass er der Täter sein müsse.</p>
<p><strong>Zur Nerzbefreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Interview, das Faulmann über die Nerzbefreiung 1997 gegeben habe, sei nicht als Nachweis seiner Schuld ausreichend.</p>
<p><strong>Zum Vorwurf Buttersäureanschlag durch den Sechstangeklagten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Schuld des Sechstangeklagten sei mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachweisbar. Es sei nicht klar, dass der Sechstangeklagte in der Tatnacht nicht zu Hause gewesen sei. Laut Videofalle habe er um 1:33 Uhr das Haus verlassen und sei um 3:36 Uhr zurück gekommen. Das Gericht habe aber die Aufnahmen dieser Videofalle angesehen und festgestellt, dass darauf nichts zu erkennen sei.</p>
<p>Der Sechstangeklagte sei unbescholten. Dass er zu Hause Einwegspritzen habe sei im Tierschutzbereich typisch, weil Tiere gepflegt würden. Der Text des Bekennerschreibens, wie er veröffentlicht wurde, sei mit dem Text auf seinem USB-Stick des Sechstangeklagten nicht identisch.</p>
<p><strong>Zum Vorwurf der Nötigung der Pressesprecherin von Kleider Bauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dass Kleider Bauer durch eine legale Demonstration genötigt worden sein soll, sei nicht erweislich. Daher könne man im Zusammenhang mit der Demonstration, in deren Verlauf sich die Pressesprecherin von Kleider Bauer bedroht gefühlt habe, nicht von einer Nötigung sprechen.</p>
<p><strong>Zur Sachbeschädigung am Auto der Pressesprecherin von Kleider Bauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Am 7. Februar 2007 habe der Neuntangeklagte einen Screenshot mit den Daten der Pressesprecherin von Kleider Bauer erstellt. Am 10. September 2007 hätten unbekannte TäterInnen das Auto dieser Pressesprecherin beschädigt. Die Daten seien aber dafür nicht erforderlich gewesen, sie hätten nur Fakten enthalten, die auch aus dem Internet abrufbar gewesen seien.</p>
<p>Es könne nicht festgestellt werden, dass Mag. Hnat in der Umgebung der Wohnung der Pressesprecherin recherchiert habe. Seine Handydaten seien nur im Umkreis von 1000 m der Wohnung mitten im 3. Bezirk in Wien registriert gewesen. Es könne sein, dass er dabei ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt habe. Das „F“ in Mag. Hnats Kalender sei der Anfangsbuchstabe seiner Hautärztin und nicht vom Namen der Pressesprecherin.</p>
<p><strong>Zur Sachbeschädigung am Auto der Besitzer von Kleider Bauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auf dem Computer des Siebtangeklagten sei ein Film von den Autos auf dem Parkplatz von Kleider Bauer gefunden worden. Aber kein Auto auf diesem Film sei später beschädigt worden. Man könne also nicht sagen, wer die Sachbeschädigung am Auto der Besitzer von Kleider Bauer begangen habe.</p>
<p><strong>Vorwurf der Nötigung gegen Escada</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dem Vorwurf, die Achtangeklagte habe mit einer Rede auf der Aktionärsversammlung von Escada diese Firma genötigt, könne nicht gefolgt werden. Die Rede habe keine Drohung und keinen Hinweis auf Sachbeschädigungen enthalten. Eine Drohung mit einer Kampagne reiche für den Vorwurf der Nötigung nicht aus.</p>
<p><strong>Zum Teleskopschlagstock</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Teleskopschlagstock, der beim Neuntangeklagten zu Hause gefunden worden sei, sei zwar eine Waffe, aber keine verbotene Waffe. Das Gericht folge bei seiner Beweiswürdigung dabei den Angaben des Bundeskriminalamtes nicht. Eine verbotene Waffe dieser Art müsse eine Stahlkugel am Ende tragen, die Waffe des Neuntangeklagten trage aber nur ein abgeflachtes Sphäroid am Ende. Sie sei noch dazu frei im Waffenhandel erhältlich.</p>
<p><strong>Schlussworte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>„Damit bin ich hier mit den Ausführungen am Ende. Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass dieses Verfahren für mich als Richterin die bisher größte Herausforderung in meinem Berufsleben war. Und ich habe mich dieser Herausforderung mit bestem Wissen und Gewissen gestellt. Und wenn ich mir eines wünschen darf als Richterin, dann wünsche ich mir, dass dieses Urteil rechtskräftig wird.“</p>
<p>Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Dann wurde die Verhandlung geschlossen.</p>
<p>ENDE 11:35 Uhr.</p>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 00:13:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Kirchmaier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[kriminelle Organisation]]></category>
		<category><![CDATA[Verdeckte Ermittlerin]]></category>
		<category><![CDATA[§ 278a]]></category>

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		<description><![CDATA[Freitag 1. April 2011 Inhalt: Schlussplädoyers von Staatsanwalt, Verteidigung und Angeklagten Der heutige Prozesstag begann erst um 12 Uhr mittags, eine Konzession, die die Richterin aufgrund der exorbitanten Verhandlungslänge des Vortages einzugehen bereit war. Abgesehen davon hatte DDr. Balluch schon Wochen vorher beantragt, dass der heutige Gerichtstag erst um 13 Uhr beginnen solle, weil er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Freitag 1. April 2011</strong></p>
<p><strong>Inhalt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Schlussplädoyers von Staatsanwalt, Verteidigung und Angeklagten<br />
</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der heutige Prozesstag begann erst um 12 Uhr mittags, eine Konzession, die die Richterin aufgrund der exorbitanten Verhandlungslänge des Vortages einzugehen bereit war. Abgesehen davon hatte DDr. Balluch schon Wochen vorher beantragt, dass der heutige Gerichtstag erst um 13 Uhr beginnen solle, weil er an der Wirtschaftsuniversität in Wien einen Vortrag zu halten hatte. Der heutige Prozesstag begann erstmals im sehr kleinen Gerichtssaal 180. Allerdings wurde um 13 Uhr der Große Schwurgerichtssaal frei und deshalb konnte glücklicherweise dorthin gewechselt werden. In diesem winzigen Gerichtssaal wären die Schlussplädoyers in keinem würdigen Rahmen gehalten worden.</p>
<p><span id="more-695"></span></p>
<p>Der Tag begann mit einem juristischen Geplänkel zur Erweiterung des Strafantrags durch den Staatsanwalt. Anwalt Mag. Traxler sagte, er sei durch einen Anrufer darüber informiert worden, dass Dr. Plank vor seiner Aussage vor Gericht mit dem Staatsanwalt persönlich gesprochen habe. Das sei insofern relevant, weil Dr. Plank nach diesem Gespräch völlig anders ausgesagt habe, als vorher. Nachher habe er sich plötzlich zu einer Nerzbefreiung bekannt, um gleich drei der Angeklagten mit zu beschuldigen. Dadurch stand der Verdacht im Raum, der Staatsanwalt habe seinem „Kronzeugen“ dafür Straffreiheit zugesichert. Und tatsächlich wurde Dr. Plank natürlich bisher nicht für diese von ihm selbst zugegebene Straftat angeklagt. Dabei ist seine diesbezügliche Äußerung bereits 1 Jahr her.</p>
<p>Die Richterin machte eine ergänzende Einvernahme von DDr. Martin Balluch und seinem Bruder Harald, die beide noch einmal alle Argumente nannten, warum Dr. Plank mit seiner Beschuldigung lügen müsse. Insbesondere wurde dabei betont, dass DDr. Balluch erst etwa um die Zeit dieser Nerzbefreiung nach Österreich gekommen sei und Dr. Plank noch gar nicht gekannt habe. Harald Balluch habe dann erst durch seinen Bruder Dr. Plank kennen gelernt. Die Richterin wies dann alle weiteren Beweisanträge ab und schloss das Beweisverfahren. Damit war der Weg frei für die Schlussplädoyers. Diese konnten dann alle im Großen Schwurgerichtssaal gehalten werden.</p>
<p>Den Reigen eröffnete der Staatsanwalt. Er wiederholte aber im Wesentlichen genau dieselben Vorhalte, wie er sie in seinem Eröffnungsplädoyer aufgetischt hatte. Die Verteidigung kommentierte das mit den Worten, dass der Staatsanwalt offenbar die letzten 13 Monate geistig nicht anwesend gewesen sei.</p>
<p>Die Schlussplädoyers der VerteidigerInnen zeichneten sich durch ihre politische Dimension aus. Sie griffen die SOKO und den Staatsanwalt an, zum Teil auch die Richterin, und kritisierten heftig insbesondere die Verhinderung der Akteneinsicht, aber auch den Verhandlungsstil der Richterin. Die Angeklagten zeigten ihre Entrüstung über die unglaublichen Gesetzesübertretungen, die sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft leisten konnte, offenbar ohne dafür belangt zu werden.</p>
<p>Der heutige Prozesstag begann pünktlich um 12 Uhr. 6 der Angeklagten fehlten. Mit 30 BesucherInnen war der Gerichtssaal 180 völlig überfüllt.</p>
<p><strong>Anträge der Verteidigung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zunächst ergriff Anwalt Mag. Traxler das Wort und erklärte, dass ihm ein Anrufer aus dem Umfeld von Dr. Plank mitgeteilt habe, dass Dr. Plank vor seiner Einvernahme vor Gericht persönlich mit dem Staatsanwalt ein nebuloses Gespräch geführt habe. Wäre das umgekehrt geschehen, wäre der Verteidigung Beeinflussung der ZeugInnen vorgeworfen worden. Nach diesem Gespräch habe Dr. Plank vor Gericht ganz anders ausgesagt, als vorher gegenüber der SOKO. Das lege den Verdacht nahe, dass der Staatsanwalt Dr. Plank Straffreiheit zugesagt habe, sollte er sich selbst einer Straftat bezichtigen, um einige der Angeklagten dadurch auch dieser Straftat bezichtigen zu können.</p>
<p>Dann beantragte Mag. Traxler eine Reihe von ZeugInnen, die bestätigen würden, dass DDr. Balluch zum Zeitpunkt dieser Straftat, einer Nerzbefreiung, Ende Juni und Anfang Juli 1997 noch nicht mit dem VGT in Kontakt gewesen sei.</p>
<p>Anwältin Dr. Stuefer erklärte, dass die Waffe ihres Mandanten in einem österreichischen Geschäft offen gekauft werden könne. Das Waffengesetz müsse aber überall in Österreich gelten und daher könne diese Waffe nicht illegal sein. Dr. Stuefer beantragte dazu ein Foto dieser neu gekauften Waffe vorlegen zu können, um zu beweisen, dass sie der inkriminierten Waffe entspreche. Die Richterin meinte, dabei handle es sich um eine Rechtsfrage, die sie in ihrem Urteile entscheiden werde.</p>
<p>Anwalt Dr. Karl sagte, er schließe sich dem Antrag von Mag. Traxler an beantrage selbst die ergänzende Einvernahme von DDr. Martin und Harald Balluch sowie von Jürgen Faulmann zu diesem Thema. Sie hätten zwar zu diesem Thema schon Stellung genommen, seien aber damals nicht wegen dieser Nerzbefreiung angeklagt gewesen. Anwalt Mertens beantragte ebenfalls die Einvernahme seines Mandanten Faulmann in dieser Frage. Dr. Plank habe persönliche Motive, den Angeklagten diese Straftat zu unterstellen.</p>
<p>Der Neuntangeklagte sagte, seine Waffe sei legal erhältlich gewesen und würde aus einem seriösen Waffenhandel stammen. Er habe sie nicht als Waffe sondern als Requisit für ein politisches Straßentheater erstanden.</p>
<p><strong>Stellungnahme von Harald Balluch zur erweiterten Anklage</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin rief Harald Balluch in den Zeugenstand und fragte ihn, wie er zur erweiterten Anklage Stellung nehme. Die Erweiterung sei für ihn sehr überraschend gekommen, sagte Balluch, er habe sich daher nicht über Nacht darauf vorbereiten können, dazu umfassend Stellung zu nehmen. Dr. Plank sei durch einen großen Hass motiviert, er verfolge DDr. Balluch aber auch ihn, Harald Balluch, mit übler Nachrede. Dr. Plank habe ausgesagt, er, Harald Balluch, sei Göring. Dr. Plank sei offensichtlich emotional nicht mehr zurechnungsfähig.</p>
<p>Er sei über seinen Bruder DDr. Balluch zum VGT gestoßen. DDr. Balluch sei erst Mitte 1997 nach Österreich und zum VGT gekommen. Er habe seine Unterlagen durchsucht, ob es noch irgendeinen Beweis gebe, der belegen könne, dass er nicht schon vorher Kontakt zum VGT gehabt habe.</p>
<p>Dr. Plank habe zur Polizei gesagt, dass er es bedaure, dass er nichts Belastendes gegen die Angeklagten vorbringen könne. Zur Nerzbefreiung habe Dr. Plank ausgesagt, dass die Nerze über den Zaun geworfen worden seien. Aber sowohl der Film von der Nerzbefreiung, als auch die Aussage des Pelzfarmers und der Polizeibericht würden bestätigen, dass dabei der Zaun aufgeschnitten worden sei. Es sei also Blödsinn, Nerze über einen aufgeschnittenen Zaun zu werfen. Das beweise, dass Dr. Plank gar nicht anwesend gewesen sein könne.</p>
<p><strong>Stellungnahme von DDr. Martin Balluch zur erweiterten Anklage</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dann befragte die Richterin DDr. Balluch zum selben Thema. Dieser sagte, dass die SOKO festgestellt habe, dass er am 2. Juni 1997 England verlassen habe. Er selbst habe dem Gericht seine Meldung als arbeitslos vorgelegt, und die sei am 10. Juni 1997 erfolgt. Das sei also der Tag gewesen, an dem er in Österreich angekommen sei, weil man sich natürlich sofort arbeitslos melde, um nicht ohne Versicherung und finanzielle Unterstützung dazustehen.</p>
<p>Am 10. Juni 1997 sei er also in Österreich angekommen und habe dann eine Wohnung gesucht und sich eingerichtet. Dieser Umzug habe natürlich entsprechend lange gedauert. Dann sei er noch einige Wochen lang mit einem australischen Pärchen durch Österreich gereist, um es als seine neue alte Heimat neu kennen zu lernen. Dann erst habe er, wahrscheinlich im August, Anschluss zum Tierschutz gesucht, den VGT gefunden und Dr. Plank kennen gelernt.</p>
<p>Die Nerzbefreiung habe an zwei Wochenenden hintereinander stattgefunden, Ende Juni und Anfang Juli 1997. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass jemand am 10. Juni in Österreich ankomme, nachdem er mehr als 10 Jahre im Ausland gelebt habe, um dann Menschen kennen zu lernen, mit denen er bereits 2 Wochen danach eine solche Aktion durchführe.</p>
<p>Es gebe aber neben den genannten ZeugInnen noch weitere Beweise, dass er zum VGT und zum Tierschutz in Österreich erst nach Juli 1997 Anschluss gefunden habe. In Graz würde jedes Jahr ein Seminar zur Ausbildung zum Tierschutzlehrer durchgeführt. Damals sei das in zwei Wochen aufgeteilt gewesen, eine Woche im Juli und die zweite Woche im September. Im Jahr 1997 habe er diese Ausbildung im Juli noch versäumt und sei dann erst im September in die zweite Ausbildungswoche eingestiegen. Das könnten jene Personen, die diese Ausbildung leiten würden, bestätigen.</p>
<p>Zusätzlich habe er dem Gericht bereits die Tierschutz Konsequent Zeitungen dieser Zeit vorgelegt. In jener Zeitung aus dem Mai 1997 nehme sein Vorgänger als Tierschutzlehrer Abschied. In der nächsten Zeitung aus dem Sommer 1997 sei DDr. Balluch noch nicht erwähnt. In der Zeitung vom September 1997 werde DDr. Balluch dann als der neue Tierschutzlehrer vorgestellt.</p>
<p>Dass Dr. Plank keine Ahnung von dieser Nerzbefreiung habe, sei bei seiner Befragung herausgekommen. Dr. Plank habe nichts vom beschädigten Zaun gewusst und geglaubt, dass die Nerze nicht fortgetragen worden seien. Aber der Film von dieser Befreiung, der vor Gericht bereits vorgeführt worden sei, die Aussage des Pelzfarmers und der Bericht der Polizei sowie das eigentliche Bekennerschreiben im Lauffeuer würden alle beweisen, dass der Zaun beschädigt und zwischen 120 und 300 Nerze mittels Säcken von den BefreierInnen mitgenommen worden seien. Das zeige ohne jeden Zweifel, dass Dr. Plank an dieser Nerzbefreiungsaktion gar nicht beteiligt gewesen sei.</p>
<p>Dr. Karl fragte DDr. Balluch noch, ob er mit Dr. Plank von England aus schon Kontakt gehabt habe. DDr. Balluch sagte nein, aber das würde auch der SOKO-Computerexperte Breitsching belegen, der seine alten Emails alle gelesen habe. Ob Harald Balluch über ihn, DDr. Balluch, Kontakt zum VGT bekommen habe, fragte Dr. Karl weiter. Ja, sagte DDr. Balluch.</p>
<p><strong>Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung zum erweiterten Strafantrag</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin sagte, dass Faulmann zu diesem Themenkreis schon ausgesagt habe. Er habe heute auf die Anwesenheit verzichtet, daher werde der Antrag auf seine Einvernahme abgewiesen.</p>
<p>Der Staatsanwalt sagte, er sei von mehreren Personen aufgesucht worden, nicht nur von Dr. Plank. Es stimme aber, dass Dr. Plank vor dessen Aussage vor Gericht bei ihm gewesen sei. Als Staatsanwalt sei er nach einer Aussage, wie der von Dr. Plank, verpflichtet, den Strafantrag auszudehnen.</p>
<p>Mag. Traxler sagte, dass Dr. Plank immer von sich behauptet habe, er sei kein Belastungszeuge. Nach dem Gespräch mit dem Staatsanwalt habe er das dann plötzlich völlig umgedreht und vor Gericht drei Angeklagte belastet. Das sei sicher nach einer staatsanwaltlichen Zusicherung geschehen, dass er nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde. Dr. Plank sei der einzige Zeuge, der Staatsanwalt spreche mit ihm und die Verteidigung werde darüber nicht informiert. Er wolle jetzt vom Staatsanwalt wissen, was der Inhalt dieses Gesprächs gewesen sei. Der Staatsanwalt sagte, er äußere sich nicht zu einer Rechtsfrage, die die Verteidigung nicht verstehe. Er weise zurück, dass mit Dr. Plank ein nebuloses Gespräch erfolgt sei. Die Verjährung des Vorfalls werde noch geprüft.</p>
<p>Mag. Traxler erwiderte, dass er dem Staatsanwalt nicht unterstellt habe, jemandem vorzuschlagen, eine Straftat zu erfinden. Es sei aber eigenartig, dass der Hauptzeuge vom Staatsanwalt befragt werde, es finde sich dazu aber nichts im Akt. Er wolle wissen, was bei diesem Treffen besprochen worden sei und wo dazu ein Protokoll oder ein Aktenvermerk zu finden wäre. Dazu mache er keine Stellungnahme, sagte der Staatsanwalt wütend.</p>
<p>Anwalt Mag. Bischof sagte, er schließe sich Mag. Traxler an, man werde doch darauf hinweisen dürfen, dass das etwas eigenartig sei. Er fürchte auch, dass Dr. Plank in Wirklichkeit nicht abgesondert verfolgt werden würde. Alle solchen Vorgänge seien durch Aktenvermerke schriftlich festzuhalten, damit sie nachvollziehbar sein würden, betonte Dr. Stuefer.</p>
<p><strong>Ablehnung aller offenen Beweisanträge</strong></p>
<p>On es noch Beweisanträge gebe, fragte die Richterin. Ja, sagten Verteidigung und Staatsanwalt. Die Richterin verkündete ihren Beschluss, dass alle noch offenen Beweisanträge mit Bezug auf das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH) abgelehnt würden. Der Staatsanwalt sagte, er behalte sich Nichtigkeit vor.</p>
<p>Mag. Bischof verlangte die sofortige Begründung der Ablehnung der Beweisanträge. Dann zitierte er das Gesetz, in dem stand, dass Beschlüsse sofort zu begründen seien. Als Verteidiger müsse er die Möglichkeit haben, die Gründe für die Ablehnung seiner Anträge zu kennen. Man müsse ja neue Anträge oder eine bessere Begründung liefern können.</p>
<p>Die Richterin sagte, sie brauche keine Belehrung über die rechtliche Grundlage. Dann sagte sie: „Sie brauchen halt immer wieder Ihre Bühne!“. Dr. Stuefer beantragte ebenfalls eine Begründung der Ablehnung und zitierte das juristische Fachbuch von Fabrizy, nach dem das Gesetz eine sofortige Begründung vorsehe. Die Verteidigung müsse wissen, ob die Richterin auf weitere Umstände der Unschuld aufmerksam zu machen sei oder nicht.</p>
<p>Die Richterin sagte, sie habe sämtliche Beweisanträge verstanden. Laut OGH sei zwar grundsätzlich gleich zu entscheiden, aber die Gründe würden auch nachgeliefert werden können. Dann unterbrach sie die Sitzung.</p>
<p>Pause 12:46 Uhr – 12:59 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause wurde in den Großen Schwurgerichtssaal gewechselt, weil der dort stattfindende Libroprozess für heute bereits beendet war.</p>
<p>Mag. Bischof sagte, dass die gesetzliche Bestimmung verfassungskonform zu interpretieren sei. Wenn er nicht wisse, mit welchem Argument die Richterin seine Anträge ablehne, dann könne er nicht reagieren. Das stehe im Widerspruch zur Menschenrechtskonvention. Es gebe auch das Verbot der gerichtlichen Überraschung.</p>
<p>Die Richterin verkündete, dass das Beweisverfahren jetzt geschlossen sei und forderte den Staatsanwalt auf, sein Schlussplädoyer zu halten.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gehe nicht um Tierschutz in diesem Verfahren, begann der Staatsanwalt, es gehe um materielles Recht. Das habe er bereits bei der Eröffnung des Prozesses gesagt und dabei bleibe er. Es handle sich ebenso um kein Verfahren gegen politische Gruppierungen, gegen Gesinnungen oder gegen Menschenrechte. Das sei leider auch von vielen Personen so unkritisch argumentiert worden. Tatsächlich gebe es 2 Strafanträge mit Sachverhalten, die eine Anklage gerechtfertigt hätten. Diese Sachverhalte müssten auch zu 13 Schuldsprüchen führen.</p>
<p>Die Darstellung, als ob SOKO und Staatsanwaltschaft gezielt gegen Personen vorgegangen sei, und zwar mittels § 278a und Untersuchungshaft, sei falsch. Es sei sogar von Beugehaft gesprochen worden. Dabei hätten die Hafturteile die Zustimmung des Wiener Oberlandesgerichts und des OGH gefunden. Das Justizministerium habe der Anklage zugestimmt und das trotz scharfem medialen Gegenwinds. SpitzenjuristInnen würden die Anklage für fundiert halten.</p>
<p><strong>Kleider Bauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im April seien 2 PKW der Firma Kleider Bauer beschädigt worden. Die Sachschäden hätten erst begonnen, nachdem es eine Kampagne gegen Kleider Bauer gegeben habe. Gegenüber der Firma wurde als OGPI aufgetreten. Kleider Bauer sei Opfer im Sinne des Strafgesetzbuches, Opfer einer verbrecherischen Kampagne durch militante TierschützerInnen. Das habe Ermittlungen der Polizei zur Folge haben müssen. Es sei ausgeschlossen, dass diese Anschläge zufällig erfolgt seien, es müsse sich um eine kriminelle Organisation handeln.</p>
<p>Die Auffälligkeiten seien, dass Faulmann am 6. November 2006 in einem Email eine härtere Gangart fordere. DDr. Balluch habe geantwortet, dass das anderswo geschehen solle. Am 1. Dezember 2006 werde dann bei Kleider Bauer eine Scheibe eingeschlagen. Dann gebe es Demonstrationen und Informationstische, um dem Ganzen ein legales Gesicht zu verleihen.</p>
<p>Kleider Bauer habe aber nicht eingelenkt. Dann seien die beiden Autos kaputt gegangen und die Achtangeklagte habe gegen Kleider Bauer demonstriert. Am 10. September 2007 sei das Auto der Pressesprecherin beschädigt worden. Die Anschläge seien unaufhörlich weiter gegangen. Es habe sogar noch eine Sachbeschädigung am selben Tag gegeben, an dem der Strafantrag erlassen worden sei. Es sei auszuschließen, dass diese Anschläge durch Personen verübt würden, die von der Kampagne unabhängig seien. Die Ermittlungen hätten bestätigt, was vermutet worden sei. Ein Blick nach England zur SHAC-Kampagne habe gezeigt, dort würde eine duale Strategie verfolgt. Im Vorfeld würden die Angeklagten die Opfer kontaktieren, dann würden sie die Anschläge dokumentieren. Das erfülle alle Voraussetzungen von § 278a.</p>
<p><strong>Eine kriminelle Organisation nach § 278a</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die erste Voraussetzung sei der Zusammenschluss von mehr als 10 Personen. Das sei gegeben, auch wenn nicht alle Personen identifiziert worden seien. Die Angeklagten seien zweifelsfrei subjektiv und objektiv schuldig. Diese kriminelle Organisation sei weder der VGT noch die BAT. Aber die kriminelle Organisation brauche Vereine und Zusammenschlüsse zur Tarnung, das sei bei kriminellen Organisationen immer so. Der Polizei gegenüber soll der Anschein einer legalen Kampagne geweckt werden.</p>
<p>Zweitens sei die kriminelle Organisation auf längere Zeit angelegt. Die Kampagnen würden über Jahre laufen.</p>
<p>Drittens habe die kriminelle Organisation eine Unternehmensähnlichkeit. Hier gebe es den organisierenden Bereich, DDr. Balluch würde strategische Informationen verteilen, die Fadinger Liste führen, Informationen zur ALF sammeln, Bekennerschreiben verfassen und die ALF glorifizieren. Mag. Hnat habe den Kontakt zur BAT und sei ein Mitarbeiter von DDr. Balluch. Auch wenn es zwischen BAT und VGT Differenzen gebe, so würden sie noch immer eine gemeinsame Vorgangsweise pflegen. Auch der Sechstangeklagte habe Kontakte gehalten. DDr. Balluch aber gebe die Linie vor und benutze Mag. Hnat als 1. Offizier. Am anderen Ende der Befehlskette stehe Chris Moser in Tirol.</p>
<p>Der Zehntangeklagte sei Internetchecker und Computerexperte, auch wenn er das bestreite. Den anderen Mitgliedern würden die Handys und die Funkgeräte des VGT zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Fadinger sei kein normales und offenes Forum. Das erkenne man bereits an den Fadingerstatuten. Moser habe nur Personen mit kriminellem Potential in diesem Forum sehen wollen, dabei habe er gegenüber der Polizei behauptet, er kenne Fadinger nicht. Dass die Strukturen der kriminellen Organisation auch legalen Zwecken dienen würden, sei kein Widerspruch.</p>
<p>Viertens habe es Schäden von mehr als  € 3000 gegeben.</p>
<p>Fünftens würde die kriminelle Organisation erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft anstreben.</p>
<p>Und sechstens schirme sich die kriminelle Organisation massiv gegen Strafverfolgung ab. Die Doppelstrategie sei nicht die „Methode-Handler“. Es habe zahlreiche Verschlüsselungen auf den Computern der Angeklagten gegeben. KeineR der Angeklagten habe das Passwort bekannt gegeben. Es habe einen Handypool gegeben und ein DNA-Pool sei angedacht worden. Laut Gesetz reiche eine einzige Maßnahme, von der auszuschließen sei, dass sie legalen Zwecken diene. Er kenne keinen Verein, der verschlüsselt kommuniziere.</p>
<p><strong>Die Rolle von DDr. Balluch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wenn DDr. Balluch behaupte, er sei nicht tonangebend, dann sei das eindeutig widerlegt. „Die Zahl 13 in Bezug auf die Angeklagten wurde zwar nicht in der Absicht gewählt, in diesem Verfahren den Messias der Tierrechtsbewegung und seine 12 Apostel vor Gericht zu bringen, dennoch ist der Herr DDr. Balluch eine, wenn nicht sogar die Führungsperson der kriminellen Organisation.“ Die kriminelle Organisation sei nicht der VGT. Der VGT habe keine SHAC-Kampagne geführt, das sei richtig, aber DDr. Balluch schon.</p>
<p>DDr. Balluch verbreite auch die ALF-Ideologie. DDr. Balluch habe auf seine Bücher verwiesen, in denen er sich von der ALF distanziere. Wie dumm müsste DDr. Balluch sein, und er sei es nicht, sich offen zur ALF zu bekennen. Aber da gebe es z.B. ein Email aus dem Jahr 1995 zu wilden Demonstrationen in England, bei denen es zu Sachbeschädigungen gekommen sei, an denen DDr. Balluch beteiligt gewesen wäre.</p>
<p>Die Lebenseinstellung von DDr. Balluch sei, wenn es legal nicht gehe, dann müsse man illegal vorgehen. DDr. Balluch habe sich an der Kampagne gegen P&amp;C und gegen Kleider Bauer beteiligt. Er habe auch nicht immer die Wahrheit gesagt. So habe er gesagt, er würde die Webseite Bite Back nicht kennen, habe aber ihren Link per Email verschickt.</p>
<p><strong>Zu den anderen Angeklagten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mag. Hnat und Faulmann seien enge Mitarbeiter von DDr. Balluch, obwohl sie mit dem VGT nicht viel zu tun hätten. Moser fungiere in voller Kenntnis der kriminellen Organisation als Kampagnenleiter in Tirol. Die Flugblätter mit „Jäger töten“ würden seine Gewaltbereitschaft demonstrieren.</p>
<p>DI Völkl unterstütze Mag. Hnat, habe EDV-Kenntnisse und helfe bei der Abschottung.</p>
<p>Die BAT-Angeklagten würden behaupten, eine eigene Tierrechtsgruppe zu bilden, tatsächlich seien sie aber bei jeder Kampagne mit Anschlägen dabei. Der Sechstangeklagte habe Kontakte zu Springer. Es sei aber egal, ob die Mitglieder miteinander können würden, die kriminelle Organisation sei schließlich eine Zweckgemeinschaft.</p>
<p>Die BAT-Protokolle würden zeigen, dass für die BAT SHAC, Kleider Bauer und P&amp;C Thema gewesen sei. In den Protokollen käme an einer Stelle vor, dass ein gewisses Thema hier nicht besprochen werden solle.</p>
<p>Welchen legalen Zweck sollten Recherchen zu Kleider Bauer haben? Der Neuntangeklagte nenne sich Journalist. Interessant sei, dass er sich über die Bespitzelung durch die Polizei beschwere, aber selbst Firmen recherchiere.</p>
<p>Der Zehntangeklagte interessiere sich für die ALF. Die gleiche Powerpoint Präsentation, die bei ihm gefunden worden sei, sei auch bei der Lebensgefährtin von Harald Balluch zu Hause gewesen. Nicht die SOKO, sondern der Zehntangeklagte habe sich für die kriminelle Organisation entschieden. Jetzt müsse er die Konsequenzen tragen.</p>
<p>Welchen Zweck könnte es haben, wenn Springer die Anzahl der Kinder der Besitzer von Kleider Bauer kenne? Harald Balluch habe die Computer des VGT verschlüsselt und die Ideologie vorgegeben.</p>
<p>Aus all dem könne man mit Sicherheit schließen, dass hier eine kriminelle Organisation vorliege.</p>
<p><strong>Zu den Skandalen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Einsatz des Polizeispitzels „Danielle Durand“ sei bereits am 13. September 2007 im Akt erwähnt worden. Der Antrag der Verteidigung auf Einvernahme der beiden Spitzel habe nichts ergeben, weil die beiden nur normale Aktivistinnen des VGT gewesen seien. Normale AktivistInnen seien nie eingeweiht worden, das wäre unlogisch und unvorsichtig. Die Aussagen der beiden Spitzel seien deshalb weder be- noch entlastend und zu Recht aus dem Akt herausgelassen worden.</p>
<p>Interessant sei, wie mit den Spitzeln umgegangen worden sei. Man habe einen Sexskandal aufgedeckt und von einer Alkoholsucht gesprochen. Das sei die Strategie der kriminellen Organisation, der mediale Angriff, egal um welchen Preis.</p>
<p>Es habe 11 Sachbeschädigungen bei Kleider Bauer gegeben. Wieso solle es ein Skandal sein, wenn da die Polizei tätig werde?</p>
<p><strong>Zu tierschutzprozess.at</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der erste Artikel auf der Seite <a href="http://www.tierschutzprozess.at/">www.tierschutzprozess.at</a> handle von Anwalt Walther Rode, der gesagt haben solle, einen politischen Prozess müsse man politisch führen. Er, der Staatsanwalt, habe Rode gegoogelt und auch ein Zitat gefunden: „Wer straflos delinquieren will, muss sich zur Institution ausgestalten“.</p>
<p><strong>Nötigungen</strong></p>
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<p>Die Nötigung gegen Fürnkranz sei im Versuchsstadium geblieben. Bei einer gefährlichen Drohung sei die objektive Wirkung relevant, nicht der Wortlaut. Die italienische Mafia verschicke als Drohung tote Fische. Das sei formal zwar irrelevant, aber für die Betroffenen eine eindeutige Botschaft.</p>
<p>Zur Nötigung der Pressesprecherin von Kleider Bauer sei zu sagen, dass das Nötigungsobjekt die Firma Kleider Bauer gewesen sei. Die Botschaft dieser Demonstration habe gelautet, es würden Anschläge folgen.</p>
<p><strong>Zu den konkreten Straftaten</strong></p>
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<p>Die ZeugInnen von Mag. Hnat bzgl. seiner DNA auf einem Stein seien unglaubwürdig. Die Frau habe angegeben, am Bahnhof ausgestiegen zu sein, sie habe nicht gewusst wo, aber sie habe gewusst, dass Mag. Hnat einen Stein aufgehoben habe. Es sei auch seltsam, dass der Trinkkumpan von Mag. Hnat genau an jenem Tag mit ihm getrunken habe, an dem es für Mag. Hnat wichtig sei.</p>
<p>Dr. Plank habe sich in der Nerzbefreiung selbst belastet, Faulmann habe dazu ein Interview gegeben. Das sei beides glaubwürdig.</p>
<p>Die Geschäftsführerin der Vier Pfoten habe zur Schweinebefreiung nichts Relevantes sagen können. Die Fotos von der Befreiung seien nicht überzeugend. Faulmann habe angegeben, dass er nicht gewusst habe, dass Schweine leiden, wenn man sie befreie. Am 31. Mai 1997 habe er sich aber an einer offenen Befreiung von Schweinen durch den VGT beteiligt. Er habe sich also ausgekannt. Faulmann habe das Tierleid wegen der Propagandawirkung in Kauf genommen, es sei also der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt.</p>
<p>Der Sechstangeklagte habe in der Tatnacht seine Wohnung verlassen und habe das Bekennerschreiben auf seinem USB-Stick gehabt.</p>
<p>Der Vorwurf gegen die Security Männer, sie hätten Mag. Hnat widerrechtlich fixiert, sei irrelevant und habe nichts mit dem Vorwurf gegen Mag. Hnat, er habe einen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet.</p>
<p>Von den Daten der Pressesprecherin von Kleider Bauer aus einem Fitnessstudio habe es einen Screenshot gegeben, den der Neuntangeklagte dem Siebtangeklagten gegeben habe.</p>
<p>Der Teleskopschlagstock des Neuntangeklagten sei eine illegale Waffe. Es sei interessant, dass diese Waffe jetzt ein Theaterrequisit sein solle.</p>
<p>Dann beantragte der Staatsanwalt einen Schuldspruch für alle Angeklagten in allen Punkten. Die Angeklagten seien zwar unbescholten, aber ob sie einen ordentlichen Lebenswandel führen würden, müsse das Gericht beurteilen.</p>
<p>In den Vorarlberger Nachrichten sei von den Lawinenversuchen an Schweinen in Sölden die Rede gewesen. Eine Person habe das kommentiert, dass eine Bombendrohung gegen Menschen die Grenze von akzeptablem Tierschutz überschreite. Dem könne er nur zustimmen.</p>
<p>Pause 14:01 Uhr – 14:31 Uhr.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Mag. Traxler</strong></p>
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<p>Er weise den Vergleich zwischen SHAC in England und der Situation in Österreich zurück, begann Mag. Traxler sein Referat. Dort hätten die Angeklagten ihre Schuld eingestanden und wären überführt worden, Straftaten begangen zu haben. In Österreich gebe es nur unbekannte TäterInnen, den Angeklagten seien keine Straftaten nachgewiesen worden.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe ein Kommentar zu einem Zeitungsartikel zitiert. Es habe auch einen Poster gegeben, der geschrieben habe „Hängtsas auf, die Angeklagten mit den Anwälten“.</p>
<p><strong>OGH-Entscheidung und Untersuchungshaft auf Basis falscher Vorwürfe</strong></p>
<p>Dann verwies Mag. Traxler auf die OGH-Entscheidung und sagte, dass diese auf einer falschen Beweiswürdigung der Untersuchungsrichterin basiere. Das sei eine Taktik der SOKO gewesen. Sie habe die Ersatzrichterin Toifl-Gostner vor der Haftprüfungsverhandlung getroffen, für  ihn, den Anwalt, habe sie keine Zeit gehabt. Im Beweisverfahren habe sich dann ergeben, dass Böck von der SOKO die Richterin mit Informationen versorgt habe, die alles andere als richtig gewesen seien. Bedenklich sei, dass Böck den Bericht der verdeckten Ermittlerin „Danielle Durand“ kannte, aber der Untersuchungsrichterin verheimlichte. Er habe ihr wider bessren Wissens falsche Behauptungen aufgetischt. Z.B. habe er behauptet, dass bei fast allen Verdächtigen eine Ausrüstung für Buttersäureanschläge gefunden worden sei. Das sei völlig falsch, so etwas sei bei niemandem der Verdächtigen gefunden worden. Er habe behauptet, dass Wurfgeschosse für Brandschläge gefunden worden seien und tatsächlich sei das nicht einmal irgendwo inkriminiert.</p>
<p>Der Schaden sei auch viel zu hoch angegeben gewesen. Im Verfahren habe sich gezeigt, dass darin auch Renovierungskosten aus anderen Gründen und Wasserschäden inkludiert gewesen seien. Die Verteidigung habe dazu die Mitteilung der Versicherung vorgelegt. Es habe 6 Mal Buttersäurevorfälle gegeben und immer sei der Schaden sehr gering gewesen. Eine Expertin der Polizei habe vor Gericht gesagt, dass sie in ihrer Arbeit jahrelang täglich Buttersäure auf ihre Wäsche bekommen habe und das sei einfach abwaschbar gewesen.</p>
<p>Moser wohne in Tirol in einem Haus, das mit Holz beheizt werde. Er brauche dafür natürlich Sägen. Diese Sägen seien dann als Begründung für die Untersuchungshaft herangezogen worden.</p>
<p>Die SOKO habe auch den Jagdhüttenbrand in Zurndorf um einige Tage verschoben, damit die Verdächtigen damit in Zusammenhang gebracht werden konnten. Auch das sei Basis der Untersuchungshaftentscheidung gewesen.</p>
<p>Herr Marent vom Innenministerium habe in einer Presseaussendung geschrieben, dass 9 Brandstiftungen, 2 versuchte Brandstiftungen und Bombendrohungen den Beschuldigten zugeordnet werden müssten. Diese sogenannte Faktenlage habe es nie gegeben, das Innenministerium sei offenbar falsch informiert worden.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe Walther Rode zitiert. Dieser habe Minderheiten und politisch Verfolgte unterstützt. Rode habe gesagt, „es ist unmoralisch und verbrecherisch, einen Unliebsamen erst festzunehmen und ihm dann Straftaten zuzuordnen“. Aber genau so sei das hier in diesem Verfahren gewesen. Dieser Staatsanwalt sei sogar in der Früh bei den Hausdurchsuchungen im Auto vor DDr. Balluchs Wohnung gesessen und habe live per Kamera mitverfolgt, wie SOKO-Chefinspektorin Bogner mit der Pistole herumgefuchtelt habe.</p>
<p><strong>Zur kriminellen Organisation</strong></p>
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<p>Warum seien genau 10 Personen festgenommen worden? Weil die Judikatur mindestens 10 Personen für § 278a brauche! Aber § 278a brauche auch eine Organisation, die einer Hierarchie bedarf. Die beiden Polizeispitzel hätten aber davon gesprochen, dass immer alle Entscheidungen nach einer Diskussion in der Gruppe gefallen seien, es habe keine Hierarchie und keine Weisungsgebundenheit gegeben.</p>
<p>§ 278a brauche auch eine Infrastruktur. Dafür könne man nicht die Infrastruktur des VGT hernehmen, sage doch der Staatsanwalt selbst, dass der VGT nicht die kriminelle Organisation sei.</p>
<p>Eine kriminelle Organisation müsse lange existieren. Sei das mit der Zeitdauer identisch, die es bereits das ALF-Logo gebe?</p>
<p>Es habe ein Strafverfahren gegen eine Bankdirektion wegen § 278a gegeben. Die Verurteilung sei vom OGH aufgehoben worden. Begründet wurde das damit, dass keine kriminelle Organisation vorliege, wenn die Vereinigung überwiegend legal auftrete. Wie könne das nicht auch hier gelten?</p>
<p>Eine kriminelle Organisation müsse erheblichen Einfluss auf Wirtschaft oder Politik nehmen. Für diesen „erheblichen“ Einfluss habe es zu geringe Schäden gegeben. Kleider Bauer habe sich selbst einen „kleinen Player“ in der Branche genannt. Selbst zusammen mit P&amp;C komme da kein erheblicher Einfluss auf die Wirtschaft zustande. Noch dazu habe die Bilanz gezeigt, dass P&amp;C während der Kampagne floriert habe. Die Bilanz von Kleider Bauer habe die Schäden nicht angeführt.</p>
<p>Zur Computerverschlüsselung habe der Sachverständige gesagt, diese lasse sich ohne Kosten innerhalb von 5 Minuten aus dem Internet herunterladen und installieren. Abgesehen davon hätten Faulmann, Moser und Springer überhaupt nicht verschlüsselt.</p>
<p>Dass die Fadingerliste nicht offen zugänglich sei, sei nicht seltsam. Auch in der Justiz gebe es das Intranet, das RichterInnen vorbehalten sei.</p>
<p>Bogner habe zugegeben, dass die Delikte hier alle im niederschwelligen Bereich gewesen seien.</p>
<p>Alle AktivistInnen seien als militant und extremistisch bezeichnet worden. Die SOKO habe die Kommandozentrale erfunden und eine militärische Sprache wie „Rekrutierung“ eingeführt, um eine gefährliche Wirkung zu suggerieren. Funkgeräte seien offensichtlich sinnvoll für die NGO-Arbeit.</p>
<p><strong>Zum „Kronzeugen“ Dr. Plank</strong></p>
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<p>Dr. Plank habe den Staatsanwalt heimlich getroffen. Hätte er, Mag. Traxler, als Anwalt jemanden der HauptzeugInnen getroffen, dann hätte man ihm eine Einflussnahme vorgeworfen. Dr. Plank habe ein persönliches Rachebedürfnis, er habe erst in der vierten Aussage diese Belastungen genannt. Der Vorwurf von Dr. Plank zu Pummersdorf sei einwandfrei widerlegt worden, Dr. Plank habe dazu wörtlich gesagt „na dann wars halt anders“.</p>
<p><strong>Zu konkreten Vorwürfen und Angeklagten</strong></p>
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<p>Zur Sachbeschädigung an einer Fasanerie bei Wildon habe sich im Prozess herausgestellt, dass es nie einen Verdacht gegen die Angeklagten gegeben habe.</p>
<p>Moser müsse seit über 1 Jahr 3 Mal pro Woche von Tirol nach Wr. Neustadt und zurück reisen. Er habe keine Arbeit mehr und kein Geld, er und seine Familie würden nur noch von Spenden leben. Moser sei Künstler und er, Mag. Traxler, hoffe, dass es nach diesem Prozess eine Ausstellung von Mosers Kunstwerken zu diesem Verfahren gebe.</p>
<p>Springer habe schon alle ihre Stellungnahmen abgegeben, deshalb sei sie heute nicht hier. Sie glaube an die Polizei und habe deshalb auch Anzeigen gemacht, z.B. bei der Belästigung durch eine Kleider Bauer Angestellte. Sie habe den Pelzverkauf recherchiert und daraus eine Positivliste jener Geschäfte erstellt, die grundsätzlich keinen Pelz verkaufen. Springer sei beim VGT als Kampagnenleiterin gegen Kleider Bauer für Wien angestellt gewesen. Sie habe also ihre Tätigkeit im Auftrag des VGT ausgeübt.</p>
<p>Die Geschäftsführer von Kleider Bauer und Fürnkranz hätten vor Gericht ausgesagt, dass sie sich nicht bedroht gefühlt hätten. Fürnkranz habe aus anderen Gründen den Pelzverkauf eingestellt, nicht aufgrund einer Nötigung. Die Judikatur sehe nicht vor, dass juristische Personen, die keine natürlichen Personen sind, also z.B. Firmen, genötigt werden können.</p>
<p>Mag. Hnat habe für den Steinwurf gegen das Nazitreffen ein Alibi. Die Werbetafeln, deren Zerstörung ihm in diesem Zusammenhang auch vorgeworfen würden, hätten mit € 1600 weniger als € 3000 Schaden ausgemacht und seien daher kein Delikt, das als Straftat einer kriminellen Organisation qualifiziere.</p>
<p>Zum Vorwurf, Mag. Hnat habe bei einer Aktion gegen eine Modeschau von Kleider Bauer Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet, sei zu sagen, dass die Verteidigung sofort die Sicherheitskameravideos des Donauzentrums angefordert hätte. Das wäre unsinnig, wenn man diese Tat wirklich begangen hätte. Einer der beiden Polizisten habe sich an keinen Stoß erinnern können, er habe weder falsch aussagen noch seinen Kollegen belasten wollen. Aber daraus folge, dass es diesen Stoß nicht gegeben habe. Der andere Polizist habe einfach übertrieben und habe in seinen Aussagen eine Reihe von Widersprüchen zu den Aussagen der Security Männer angegeben.</p>
<p>Beim Vorwurf, Mag. Hnat habe den Wohnort der Pressesprecherin von Kleider Bauer recherchiert, habe sich herausgestellt, dass die Rufdatenrückerfassung sehr fehlerhaft gewesen sei.</p>
<p><strong>Zur SOKO</strong></p>
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<p>Die SOKO habe alles Entlastende einfach nicht vorgelegt, wie z.B. den Bericht der verdeckten Ermittlerin. Auch die Richterin habe sich daran gestoßen. Dagegen sei die Korrespondenz, die er, Mag. Traxler, als Anwalt mit seinen KlientInnen geführt habe, schon im Akt. Ohne die lästige Verteidigung wären die entlastenden Fakten nicht gefunden worden.</p>
<p>Bemerkenswert sei auch, dass einige ZeugInnen vor Gericht nachweislich gelogen hätten und der Staatsanwalt sei trotzdem nicht aktiv geworden. SOKO-Leiter Mag. Zwettler habe z.B. die Existenz der verdeckten Ermittlerin ab Anfang 2008 geleugnet. SOKO-Chefinspektorin Bogner habe gesagt, sie habe die Flasche von Springer zur DNA-Analyse gar nicht wollen, aber Spitzel „Danielle Durand“ habe angegeben, sie habe diese Flasche im Auftrag der SOKO entwendet. Die Kleider Bauer Chefs hätten den Schaden übertrieben. Die Securities seien widerrechtlich gewalttätig geworden. Und wenn der Staatsanwalt Dr. Planks Aussage zur Nerzbefreiung ernst nehme, dann müsste Dr. Plank auch hier als Mitglied der kriminellen Organisation angeklagt werden.</p>
<p>Die SOKO habe DDr. Balluchs Alibi zu Pummersdorf nicht verfolgt. Trotz Beschluss eines Gerichts vom 15. März 2011 gebe es nach wie vor keine vollständige Akteneinsicht.</p>
<p>Das gesamte Verfahren habe mindestens € 7 Millionen gekostet, BeamtInnen seien von der Mordkommission abgezogen worden, PolizeischülerInnen seien dazu abkommandiert worden, hier anwesend zu sein.</p>
<p>Zusammengefasst müsse also ein Freispruch erfolgen.</p>
<p>Pause 15:21 Uhr – 15:35 Uhr.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Mertens</strong></p>
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<p>Mertens kündigte an, dass er sein Schlussplädoyer kurz halten werde. Der Staatsanwalt sei nicht auf die Ergebnisse der verdeckten Ermittlungen eingegangen. Diese seien aber ein so zentraler Entlastungsbeweis, dass die Richterin die Verhandlung deshalb gekürzt habe.</p>
<p>Die Verteidigung habe alle Fakten zusammengetragen und bewiesen, dass die Anklage ohne Belege sei. Das komme einem Freibeweisen gleich. Es habe keine Zuordnung von Straftaten gegeben. Es habe keine Hierarchie gegeben. Es habe keine Zusammenarbeit zwischen BAT und VGT gegeben.</p>
<p>Das Sachverständigengutachten von Dr. Schweiger sei willkürlich und pseudowissenschaftlich. Es sei vom Staatsanwalt bestellt worden und „wes Auftrag ich krieg, dessen Lied ich sing“ gelte.</p>
<p>Man habe in manchen Passagen dieser Verhandlung nicht mehr gewusst, wer angeklagt und wer VerteidigerIn gewesen sei.</p>
<p>Mittels § 278a seien Demonstrationen und Aktionen wie Jagdstörungen angeklagt worden. Diese seien aber strafrechtlich irrelevant. Es könne nicht alles strafbar werden, was störe. Das totale Strafrecht sei der Weg zum totalen Staat. Die Tatbestände von § 278a seien daher sehr restriktiv auszulegen.</p>
<p>Die Straftaten seien von den Angeklagten nicht begangen worden. Zur Schweinebefreiung habe der Sachverständige nur eine abstrakte Betrachtung über Rangkämpfe angestellt, aber über nichts gesprochen, das wirklich passiert sei. Es habe sich im Verfahren herausgestellt, dass Faulmann nichts von der Schmerzzufügung gewusst hätte, wäre er der Täter gewesen. Es habe also keinen Vorsatz gegeben. Zur VGT-Aktion vom 31. Mai 1997, bei der Schweine offen befreit worden seien, gebe es eigentlich keinen Unterschied, außer die Existenz einer SOKO ab 2007.</p>
<p>Das Strafrecht solle nicht dazu dienen, legale Aktivitäten zu kriminalisieren. Das Verfahren habe seinen Mandanten Faulmann sehr mitgenommen. Faulmann sei jemand, der eher handelt, als intellektuell vorzugehen. Er habe unter der Untersuchungshaft sehr stark gelitten. Auch bei einem Freispruch würde für Faulmann das Verfahren nicht abgeschlossen sein.</p>
<p>Dann forderte Mertens einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld, insbesondere bzgl. § 278a. Die Aussagen des Staatsanwalts seien reine Spekulation. Er hoffe, dass beim Staatsanwalt die Erkenntnis reife, dass das Verfahren nicht in die Instanz gezogen werden dürfe.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Mag. Bischof</strong></p>
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<p>Mag. Bischof sagte, er wolle sich seinen „Leidensgenossen“, den Anwälten, in ihren bisherigen Ausführungen anschließen. Er wolle sich bei den MitverteidigerInnen bedanken. Dieser Prozess sei sehr anstrengend aber auch sehr schön gewesen. Dann bedankte sich Mag. Bischof auch bei den Beschuldigten. Er habe noch nie erlebt, dass sich Beschuldigte so engagiert und herzhaft selbst verteidigt hätten. Er finde das beeindruckend.</p>
<p>Den Vorwurf der Doppelstrategie halte er für ein rechtsstaatlich bedenkliches Vorgehen der Staatsanwaltschaft.</p>
<p>Dann meinte Mag. Bischof, dass es völlig egal sei, ob er das Beweisverfahren zusammenfasse oder nicht, die Richterin habe sich schon bei den Stellungnahmen Notizen gemacht. Um der Republik keine weiteren Kosten zu verursachen – sie brauche ja das Geld von den linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger – wollte er eigentlich jetzt abbrechen.</p>
<p>Aber als Rechtsanwalt sei er seinem Gewissen verpflichtet und er sei ein Anhänger der österreichischen Verfassung. Und er müsse sagen, dass die Sachen, die hier passiert seien, wirklich unglaublich wären. „Wenn ich sehe, wie mit den Beschuldigten hier umgegangen wird, dann finde ich das wirklich unfassbar“. Die Angeklagten seien sehr lange hier gesessen und hätten sich alles anhören müssen, ohne Straftatbezug aber mit Anwesenheitspflicht. Aber die Richterin nehme ins Protokoll auf, dass es eine lustige 1 Jahr Prozess-Feier gegeben habe. Die Existenz der Angeklagten sei massiv beeinträchtigt worden. Der Vater eines der Beschuldigten habe Selbstmord verübt. Es spreche für die Beschuldigten, dass sie das mit Humor nehmen können.</p>
<p>Auch den Umgang mit der Verteidigung empfinde er als unglaublich. Mitten während den Reden der VerteidigerInnen würde die Sitzung mit einer Pause unterbrochen, und die Richterin interessiere sich dafür, ob die Verteidigung eine Bühne brauche. Er habe am Vortag nicht bis zum Schluss bleiben können, aber der Verhandlungstag sei 15 ½ Stunden ohne Mittagspause durchgezogen worden. Er habe zum Glück ein Leben neben diesem Verfahren. Aber er habe lesen müssen, dass sein Kollege Dr. Karl um 0:04 Uhr einen Beweisantrag gestellt habe. Die RechtsanwältInnen würden hier für ihre MandantInnen einstehen und sogar um 0:04 Uhr noch einen Antrag stellen, aber selbst das werde nicht von der Richterin gewürdigt, sie habe diesen Antrag als störend empfunden.</p>
<p><strong>Die Kosten des Verfahrens</strong></p>
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<p>Die Richterin habe immer wieder gesagt, die Verteidigung würde das Verfahren verzögern und dadurch Kosten für die Republik verursachen. Habe eigentlich jemand Polizeiführer Wappel gefragt, was 19 Monate Einsatz seines Spitzels gekostet habe? Nein. Habe irgendjemand die Herrschaften Mag. Zwettler, Böck, Bogner und Landauf gefragt, wie sinnvoll ihre Tätigkeit und der Einsatz ihrer Ressourcen gewesen sei? Nein. Habe jemand nach den Kosten für die PolizeischülerInnen gefragt? Nein. Nur die Arbeit der Verteidigung würde die Kosten des Verfahrens ins Astronomische wachsen lassen.</p>
<p><strong>Zur kriminellen Organisation</strong></p>
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<p>Man brauche nicht lange, fuhr Mag. Bischof, um zu sehen, dass der Strafantrag nur heiße Luft sei. Vielleicht habe es bei SHAC in England eine Doppelstrategie gegeben, aber dort habe man den Angeklagten Straftaten nachgewiesen. In Österreich wurde nur die Frage gestellt, ob das Megaphon bei einer legalen Demonstration zu laut gewesen sei. Solle das für § 278a relevant sein? Es gebe keinen Hinweis auf eine kriminelle Organisation, keinen einzigen. Wo solle es z.B. das Beweismittel geben, dass DI Völkl Anschläge geplant habe? Nirgends.</p>
<p>Beim Plädoyer des Staatsanwalts habe er, Mag. Bischof, den Eindruck gewonnen, dass der Staatsanwalt während des Verfahrens in einem anderen Verhandlungssaal gesessen sei. Aber, man müsse zugeben, dass der Staatsanwalt eine schwierigere Rolle gehabt habe. Mit einer so dünnen Beweislage könne man keine Anklage führen.</p>
<p>Er habe sich von der angeblichen Schlechtigkeit der Beschuldigten jahrelang überzeugen können. Es sei eindeutig, dass es hier keine kriminelle Organisation gebe. Die SOKO habe eine kriminelle Organisation gesucht, aber keine gefunden. Es sei zu einem monatelangen strafrechtlichen Nacktscannen gekommen, die SOKO habe nichts gefunden. Warum? Weil nichts da gewesen sei. Es gebe keine kriminelle Organisation. „Es ist genauso sinnvoll, auf dem Mond auf Palmensuche zu gehen. Aber wenn ich mir vorstelle, dass die Beamten der SOKO Mondpalme ein Jahr lang auf Mission geschickt würden, dann wäre mir das gar nicht so Unrecht.“</p>
<p><strong>Zu den Nötigungen</strong></p>
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<p>Seine Mandantin, die Achtangeklagte, habe bei der Aktionärsversammlung von Escada vor 500 ZuhörerInnen eine Rede gehalten. Er, Mag. Bischof, habe diese Personen als ZeugInnen beantragt, damit sie ihre Eindrücke widergeben könnten. Er sei völlig überzeugt, in der Türkei wäre das ein glatter Freispruch.</p>
<p>Zur Nötigung gegen die Pressesprecherin von Kleider Bauer sei zu sagen, dass es ohne kriminelle Organisation auch diese Nötigung nicht geben könne. Abgesehen sei die Frau vielleicht von der Demonstration beeindruckt gewesen, aber sie habe Maskierte gesehen, 2 Polizeizeugen sahen diese nicht. SOKO-Leiter Böck werde ihr entsprechende Geschichten über böse TerroristInnen erzählt haben. Er, Mag. Bischof, habe hier nur Konfettiterrorismus erlebt. Er habe bisher nicht den Eindruck gewonnen, dass die Richterin die historische Dimension wahrgenommen habe. Es gebe nur eine richtige Reaktion: ein glasklarer Freispruch und eine schallende Ohrfeige für die Art der Ermittlungsarbeit.</p>
<p>Pause 16:10 Uhr – 16:26 Uhr.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Dr. Stuefer</strong></p>
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<p>Nach der Pause kam der Staatsanwalt zu spät. Dr. Stuefer sagte noch in seiner Abwesenheit, dass er vielleicht vom Strafantrag zurückgetreten sei. Sie würde es verstehen.</p>
<p>Als der Staatsanwalt dann doch kam, sagte Dr. Stuefer zu ihm, sein Schlussplädoyer sei wie sein Eröffnungsvortrag gewesen. Wer denn diese SpitzenjuristInnen seien, die die Anklage für fundiert halten würden? Das Wiener Oberlandesgericht und der OGH hätten auf einer ganz anderen Tatsachengrundlage entschieden, als jetzt vorliegen würde. Z.B. hätten beide Gerichte nichts von der verdeckten Ermittlerin gewusst.</p>
<p>Was habe der englische Polizist Madigan zur Lage in Österreich sagen können? Die Angeklagten würden als BeitragstäterInnen belangt, aber wo seien die echten TäterInnen? Gebe es auch nur ein einziges BAT-Protokoll mit der Planung von Straftaten? Nein.</p>
<p>Sie kenne weder Rode noch die Webseite tierschutzprozess.at. Der Staatsanwalt hätte Beweise vorlegen müssen, er habe aber keine gehabt. Sie, Dr. Stuefer, sei Italienerin und wisse von dort was die Mafia sei. Ganze Wirtschaftszweige würden von ihr kontrolliert, RichterInnen würden gekauft oder sogar gesprengt, es gebe täglich 15 Delikte. Der Vergleich der Angeklagten hier zu einer echten Mafia sei zynisch.</p>
<p>Wichtige Aktenteile seien der Verteidigung nicht zugänglich gemacht worden. Was sei eigentlich die Erklärung dafür, dass Ermittlungen von 2006 erst 2010 in den Akt gekommen seien. Wenn das ein Versehen gewesen sein sollte, dann hätte man sich wenigstens entschuldigen müssen. Spitzel Danielle Durand sei eine Symbolfigur für diesen Prozess. Sie, Dr. Stuefer, würde gerne wissen, wie das Oberlandesgericht und der OGH geurteilt hätten, wenn sie vom Bericht dieses Spitzels gewusst hätten. Der Staatsanwalt habe jedenfalls gewusst, dass Danielle Durand nichts Belastendes herausgefunden habe. Eine verdeckte Ermittlerin, die nicht ermittelt, sondern Gefahren abwehren solle, sei bemerkenswert.</p>
<p>Die SOKO sei gegründet worden, weil einer Bekleidungskette die Demonstrationen nicht gefallen hätten. Es sei bemerkenswert, was diese 13 Angeklagten für die Gesellschaft leisten würden. Sie würden ihr ganzes Leben für ein Ideal einsetzen, abseits von Geld. Warum müsse der Staatsanwalt betonen, dass die Anklage sich nicht gegen den Tierschutz richte? Weil er in Wirklichkeit natürlich schon gegen den Tierschutz gerichtet sei. Der Gesetzgeber habe bei Erstellung von § 278a sicher nicht wollen, dass damit Menschen, die sich für Gutes einsetzen, kriminalisiert würden.</p>
<p>Es gebe eine Reihe von Straftaten, die verwerflich seien. Kleider Bauer habe die SOKO bestellt und sie auch bekommen. Aber es seien keine TäterInnen gefunden worden. Die Ermittlungen hätten sich dann immer mehr gesteigert, aber es sei immer noch nichts gefunden worden. Dann seien Untersuchungshaft und Beschlagnahmungen erfolgt. Noch immer habe es nichts Konkretes gegeben. Was habe also mit allen Ermittlungsergebnissen geschehen sollen? Es sei nicht reflektiert worden sondern man habe einfach Strafantrag gestellt. Die Hauptverhandlung habe aber gezeigt, wie es wirklich gewesen sei.</p>
<p>Es sei rechtsstaatlich bedenklich, dass monatelang legale Demonstrationen in einem Strafprozess beleuchtet würden. Der Staatsanwalt habe, wie die SOKO im Zeugenstand, immer auf den Akt verwiesen. Aber dort sei nichts gestanden. Was sei über die Fadingerliste herausgekommen, was zur Verschlüsselung? Wer verschlüssle eigentlich nicht? Sie, Dr. Stuefer, sei auch auf einer Fadinger-ähnlichen Liste. Der Staatsanwalt sei von den neuen Entwicklungen abgeschottet.</p>
<p>Was der Staatsanwalt angeklagt habe, sei in keiner Weise erwiesen worden. DDr. Balluch habe niemandem Befehle erteilt. Wo sei die Infrastruktur einer kriminellen Organisation, wie die Arbeitsteilung? Kein Aspekt einer kriminellen Organisation sei hier erfüllt. Sie ersuche deshalb um Freispruch.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Dr. Dohr</strong></p>
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<p>„Sehr geehrte Leser und Leserinnen des Standard“, begann Dr. Dohr sein Schlussplädoyer. Heute sei der 87. Verhandlungstag, der Akt habe 300.000 Seiten. Alle Geschichten würden ein Ende brauchen. Es werde kein Happyend für den Staatsanwalt geben, das könne es nicht. Es sei aber auch kein Happyend für die Verteidigung und die Angeklagten in Aussicht. Und das deswegen, weil in massivster Weise hier in die Menschenrechte eingegriffen worden sei. Die Untersuchungshaft sei nie wieder gut zu machen. Nach 1 Jahr Prozess stünden die Angeklagten vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Republik müsse sich jetzt etwas überlegen, weil sich das eine Entschuldigung verdient habe.</p>
<p>Der Strafantrag würde nicht einmal ein gutes Drehbuch abgeben, weil er ein Plagiat sei. Er sei wie ein James Bond Film aus den 1960er Jahren, mit dem bösen Mr. M und seiner Katze. Dort gebe es die Kommandozentralen, die Abschottung usw.</p>
<p>Es seien nur ZeugInnen der Anklage gefragt worden, keine ZeugInnen der Verteidigung zu § 278a. Es habe sich rein gar nichts Belastendes ergeben. Er, Dr. Dohr, sei von Anfang an optimistisch gewesen: Das könne nur ein Freispruch werden.</p>
<p>Es gebe die 7 goldenen Ws der Kriminalistik, Wer, Wann, Wo, Was, Wie, Womit und Warum. Das sei hier nicht beachtet worden. Die verdeckte Ermittlerin sei keine Entlastungszeugin, habe der Staatsanwalt gesagt. Aber das nur deswegen, weil es keine Belastung gegeben habe. Es sei sehr befremdlich, dass „Danielle Durand“ mehr als 16 Monate im Tierschutz beim VGT aktiv gewesen sei, außer Buttonkleben und friedlichen Demonstrationen nichts erlebt habe, und trotzdem habe man ihre Angaben völlig verschwiegen. Das sei mehr als unerklärlich, das sei ein Skandal! Als Angeklagter würde ich auch am Rechtsstaat zweifeln.</p>
<p>Bemerkenswert sei auch, wie es zur SOKO gekommen sei. Kleider Bauer habe innerhalb von 1 Tag einen Termin im Innenministerium bekommen. Das sei normalerweise nicht möglich.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe die 13 Angeklagten mit dem Messias und seinen 12 Aposteln verglichen. Das stimme irgendwo, weil auch der Messias sei als Unschuldiger für seinen friedlichen Aktionismus gekreuzigt worden. Diese 13 Personen hätten sich ohne pekuniäre Interessen für Tiere eingesetzt. Er selbst habe dadurch gelernt, auch über das Fleisch im Supermarkt nachzudenken. Auch Tiere hätten eine Würde, die durch Tierfabriken verletzt würden.</p>
<p>Schopenhauer habe gesagt, man solle das eigene Wesen in Tieren erkennen, Mitleid mit den Tieren hänge mit der Güte des Charakters zusammen. Wer gegen Tiere grausam sei, der könne kein guter Mensch sein. Die 13 Angeklagten hier seien aber gute Menschen.</p>
<p>Pause 17:00 Uhr – 17:18 Uhr.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Dr. Karl</strong></p>
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<p>Der Staatsanwalt habe gesagt, begann Dr. Karl sein Schlussplädoyer, dass dies hier kein Verfahren gegen den Tierschutz sei. Vor Gericht sei aber nur über den Tierschutz geredet worden. Die Angeklagten seien nur wegen ihrer Tierschutztätigkeit verfolgt worden.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe gesagt, die SOKO sei wegen beschädigter Autos gegründet worden. Es habe einen Schaden gegeben, aber der Aufwand der SOKO sei dafür nicht gerechtfertigt, weil er ungleich höher gewesen sei.</p>
<p>Letztendlich hätten sich alle Vorwürfe gegen die Angeklagten nur auf deren Ideologie reduziert. Aber es gebe nur eine einzige verbotene Ideologie in Österreich, und die sei der Nationalsozialismus. Alle anderen Ideologien seien frei.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe sein Eingangsstatement wiederholt. Am Abend vor den Schlussplädoyers habe er noch den Strafantrag erweitert. Harald Balluch habe erst 2 Wochen vor der Hauptverhandlung seinen ersten Strafantrag geschickt bekommen.</p>
<p>Der Vorwurf der Tierquälerei gegen TierschützerInnen kann nur zynisch gemeint sein. Es mangle dabei offensichtlich an einem Vorsatz. Aber, Dr. Plank sei in jedem Fall unglaubwürdig. Er habe DDr. Martin Balluch als Hitler und Harald Balluch als Göring bezeichnet, sei er vielleicht Gaddafi?</p>
<p>Weshalb sei der Strafantrag erweitert worden? Die Begründung sei nicht nachvollziehbar. Von den 1997 befreiten Minks würden heute noch Nachkommen in dieser Region im Waldviertel leben. Das sei doch schön.</p>
<p>Der Staatsanwalt behaupte, Balluch habe dazu aufgerufen, vor Gericht zu lügen. Das sei ein falscher Vorhalt, der vollständig aufgeklärt worden sei. Der Staatsanwalt wiederhole das trotzdem dauernd, und das sei bedenklich.</p>
<p>Die verdeckte Ermittlerin sei überall dabei gewesen, nach kürzester Zeit. Der VGT sei also ein sehr offener Verein. Der VGT sei von der SOKO gezielt angegriffen worden, um vernichtet zu werden. Es habe drei von der Polizei ausgelöste Finanzprüfungen gegeben, u.a. habe man die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt. Durch die Hausdurchsuchung seien die Mitgliederdaten mehr als 10 Monate entfernt worden.</p>
<p>Den Angeklagten sei in diesem Verfahren mehr als Unrecht angetan worden. Er, Dr. Karl, hoffe, dass jetzt mit gleicher Schärfe gegen Bogner, Böck und Mag. Zwettler vorgegangen werde. Diese hätten in der Vernehmung nur zynisch gesagt, „ich verweise auf den Akt“. Dabei seien sehr viele Ermittlungsergebnisse aus dem Akt herausgehalten worden. Das sei rechtsstaatlich bedenklich.</p>
<p>Er beantrage einen Freispruch.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von DDr. Balluch</strong></p>
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<p>DDr. Balluch führte in seinem Schlussplädoyer aus: „Ich hatte ein fünftägiges Schlussplädoyer angekündigt, das war aber unter anderen Voraussetzungen. Ich spüre, dass jetzt verständlicher- und berechtigterweise das Verfahren rasch beendet werden soll und deswegen werde ich mich auf das Wesentlichste konzentrieren. Auch ich möchte mich bei meinem Schlussplädoyer bedanken, ich habe tatsächlich auch viel, wofür ich mich bedanken kann. Es gab eine großartige Unterstützung von sehr vielen Menschen, Menschen, die hier sind, und natürlich auch welche, die jetzt nicht hier sind, und unseren VerteidigerInnen sowie die Mitangeklagten, ohne deren Solidarität das wahrscheinlich nicht zu überstehen gewesen wäre.</p>
<p><strong>Was wird im Strafantrag eigentlich vorgeworfen?</strong></p>
<p>Als erstes möchte ich versuchen zu verstehen, was eigentlich in dem Strafantrag steht. Und das ist in meinen Augen das kuriose Phänomen, ich verstehe immer noch nicht, was man mir eigentlich vorwirft. Am 21. Mai 2008, am Tag dieses polizeilichen Angriffs, wurde ich mit diesem obskuren und nicht nachvollziehbaren Vorwurf § 278a erstmals konfrontiert und bis heute verstehe ich nicht, was mir eigentlich vorgeworfen wird.</p>
<p>Der Herr Staatsanwalt hat z.B. ein Email von mir zitiert, in dem ich sage ‚machen wir Härteres anderswo’. Obwohl das falsch widergegeben ist, verstehe ich den Vorwurf dahinter nicht. Meint er dann, dass das Email bereits meine Unterstützungshandlung für eine kriminelle Organisation ist und mich damit nach § 278a schuldig macht, oder meint er, das ist ein Hinweis darauf, dass ich dann irgendwo Anschläge durchgeführt oder in Auftrag gegeben habe. Ich kann bis heute aus den staatsanwaltschaftlichen Ausführungen nicht entnehmen, ob er glaubt, dass ich Anschläge gemacht habe, oder glaubt, dass ich die Schergen schicke, oder ob er glaubt, dass ich diese Menschen nicht kenne, oder ob es vollkommen egal ist. Ich kann nicht verstehen, was hier eigentlich konkret gemeint ist.</p>
<p>Was ist jetzt das Verhältnis der Angeklagten zu diesen Straftaten? Was muss nach Ansicht des Staatsanwalts gegeben sein, damit § 278a erfüllt ist? Reicht es, eine Kampagne gegen Kleider Bauer durchzuführen und irgendwelche Personen, die man nicht kennt, üben parallel dazu Straftaten mit demselben Ziel aus? Ist man dann schon Mitglied einer kriminellen Organisation? Oder muss man diese Leute kennen und sie geschickt haben? Ich habe darauf keine Antwort bekommen und ich weiß nicht, ob ich die jemals bekommen werde. Ich habe die Frau Bogner im Gefängnis das gefragt, wie sie mich 20 Stunden vernommen hat. Bei dieser Einvernahme mitzumachen war eine dieser sinnlosen Aktivitäten, weil, wie wir von dem Herrn der SEO gehört haben, Entlastendes sowieso von der SOKO nicht verwendet sondern vertuscht wird. Also hätte ich mir auch sparen können, mit der Frau Bogner zu sprechen. Sie sitzt und wartet, sagt man etwas Belastendes, dann kommt es in den Akt, sagt man etwas Entlastendes, dann kommt es in den Mistkübel, da kann man sich jedes Gespräch sparen. Deswegen habe ich gefragt, ob sie eigentlich glaubt, dass ich die Personen kenne, die die Straftaten begangen habe, oder das ich diese Straftaten in Auftrag gegeben habe, und sie hat gesagt: „Das weiß ich selber nicht.“ Und das ist für mich wirklich bezeichnend für das Ganze. Es ist offensichtlich, dass der Staatsanwalt selber nicht weiß, was er mir eigentlich vorwerfen soll und er lässt alles so vage, dass man sich das sozusagen aussuchen kann. Da werden irgendwelche Straftaten aufgezählt und es wird nie gesagt, ich hätte sie getan oder ich hätte jemanden geschickt. Es gibt nur Kommentare in Emails und ob ich die Straftaten zu verantworten habe oder nicht, das soll dann irgendwer anderer klären.</p>
<p>Und wenn man dieses Urteil vom Oberlandesgericht Wien, das der Staatsanwalt so gerne zitiert, anschaut und wenn man sich das Urteil vom OGH anschaut, dann bleiben die genauso vage. Ich weiß nicht, ob das damit zusammenhängt, dass es um eine Untersuchungshaft gegangen ist. Aber da steht auch nirgends ‚ja wir glauben, die haben Straftaten gesetzt’ oder nicht, ich konnte das beim besten Willen diesen Urteilen nicht entnehmen. Das Verhältnis zu den Straftaten ist das zentrale Thema in meinen Augen. Die Richterin hat hier im Verfahren immer wiederholt, dass es keine bekannten TäterInnen sondern u.T., d.h. unbekannte TäterInnen, waren. Ist es also so, dass ich diese Straftaten in Auftrag gegeben habe, bestellt oder durchgeführt habe und das zu vertuschen versuche oder wirft man mir das gar nicht vor. Das wurde nie konkret gesagt und ich würde mir erwarten, dass in einem Strafverfahren das letztendlich konkret geklärt werden sollte, weil man muss auch verstehen, was einem vorgeworfen wird, man muss ja schließlich auch verstehen, was man in Zukunft nicht tun darf. Das wäre z.B. etwas ganz Neues, dass man mittels § 278a verfolgbar wird, wenn man eine vollkommen legale Demonstration vor einem Geschäft macht, gegen das auch irgendjemand irgendwann eine Straftat gesetzt hat. Wenn das ausreicht, nicht die TäterInnen zu kennen, um jemanden zu verurteilen, dann ist das eine Information, die man bitte schleunigst verbreiten soll, weil das machen viele Menschen, das haben viele Menschen gemacht, das werden viele Menschen machen und sie gehen nicht davon aus, deswegen strafbar zu sein. Aber wie gesagt, dass ist ja noch offen und mir kommt vor, wenn das nicht der Vorwurf wäre, dann hätte es in diesem Verfahren nicht um legale Demonstrationen sondern um Straftaten gehen müssen und es wäre entlastend gewesen, wenn man Alibis für die Tatzeiten hat. Aber weil der Vorwurf so vage ist, sehen das der Staatsanwalt und die SOKO so, dass man gar nicht entlastet werden kann, weil da ja überall irgendein ideologischer vager Zusammenhang besteht.</p>
<p><strong>Es gibt nicht nur im Tierschutz politisch motivierte Straftaten</strong></p>
<p>Politisch oder ideologisch motivierte Straftaten gibt es nicht nur im Tierschutz. Es wurde im Prozess ein Bekennerschreiben aus dem TaTblatt bezüglich einer Beschädigung von Baufahrzeugen auf irgendeiner Autobahnbaustelle verlesen. So etwas gibt es also offenbar auch im Umweltschutz, es gibt auch Bekennerschreiben dazu und es gibt auch DemonstrantInnen gegen den Bau der Autobahn. Sind die jetzt automatisch kriminell? Und wenn nicht, warum wirft man mir so etwas dann vor?</p>
<p>Oder zur Hainburger Au: es gab insgesamt ca. 10.000 Personen, die diesen Urwald besetzt haben und es gab viele Sachbeschädigungen. Es wurden Autos von der Polizei beschädigt, es wurden Autos von der Baufirma beschädigt, es wurden die Autos der Menschen, die mit Motorsägen die Bäume fällen wollten, beschädigt. Sind jetzt automatisch alle, die da drinnen im Wald gesessen sind, kriminell im Rahmen von § 278a? Wenn nein, warum sitze ich in diesem Verfahren hier, was habe ich anderes getan, als diese Menschen? Oder braucht man dazu noch ein Email, in dem jemand irgendetwas Radikales von sich gibt, meinungsmäßig, ohne dass es einen konkreten Zusammenhang zu diesen unbekannten StraftäterInnen gibt?</p>
<p>Interessanterweise hat mir jemand Maßgeblicher von der ÖVP erzählt, dass es im Mittel 25 Sachbeschädigungen gegen die ÖVP pro Jahr gibt. Das ist stabil, das passiert regelmäßig, manchmal ein bisschen weniger, manchmal ein bisschen mehr. Naja, 25 Sachbeschädigungen, das sind hier im inkriminierten Zeitraum 1988-2008 von 20 Jahren also auch schon einmal 1000, d.h. gegen die ÖVP gab es in derselben Zeit, die hier inkriminiert ist, 1000 Sachbeschädigungen. Muss man da nicht sofort wieder eine kriminelle Organisation riechen, die für diese Straftaten verantwortlich ist und wenn ja, wer ist die? Ist das die SPÖ oder sind das die Grünen, oder sind das LinksdemonstrantInnen? Muss man wissen, dass es diese Straftaten gibt und man ist bereits mitgefangen mitgehangen, oder ist für eine Strafbarkeit Voraussetzung, dass man die Menschen kennen muss, die diese Straftaten durchgeführt haben, und dass man sie aktiv unterschützen muss, aktiv fördern muss? Ich habe das bis heute nicht verstanden und ich fürchte auch nach dem Urteil werde ich das nicht verstehen.</p>
<p>Vom TaTblatt saß hier ein Redakteur im Zeugenstand, der gesagt hat, es wurden laufend zu alle möglichen politischen Themen Bekennerschreiben an dieses Magazin geschickt und dann veröffentlicht. Das war ganz normal und es ist weiterhin so normal. Sind das alles kriminelle Organisationen? Reicht es, wenn es ein Bekennerschreiben gibt, reicht es, wenn die Straftat ein politisches Thema hat? Ist es eigentlich so, dass jede Straftat mit einem politischen Ziel automatisch von einer kriminellen Organisation stammen muss, weil ja viele andere Personen dasselbe politische Ziel verfolgen, und das ganze über einen längeren Zeitraum? Es gibt ja wahrscheinlich auch irgendeine Organisation, die zu Aktionen gegen dieses politische Ziel aufruft und dadurch erheblichen Einfluss auf die Politik auszuüben versucht. Ist § 278a so zu verstehen, dass er sich grundsätzlich gegen jede politisch motivierte Straftat richtet und jede dieser Einzelstraftaten zusätzlich dadurch mit einer zusätzlichen Gefängnisstrafe von 5 Jahren bedroht ist? Das kann doch nicht mit diesem Paragraphen gemeint gewesen sein. Mit krimineller Organisation muss doch eine echte kriminelle Organisation im herkömmlichen Sinn gemeint sein. D.h. eine kriminelle Vereinigung, die gemeinsam plant, die Schergen hat, die sie ausschickt, um Straftaten zu setzen, die eine direkte Befehlsstruktur besitzt, in der jemand befiehlt und jemand die Befehle ausführt und nicht wenn nur irgendwelche Menschen Meinungen äußern und man eigentlich bunt aus irgend einer politischen Bewegung oder politischen Kampagnen Personen herausgreift. Letzteres ist jedenfalls das Einzige, was zumindest bzgl. mir in diesem Strafverfahren aufgetaucht ist.</p>
<p>Der Herr Staatsanwalts sagt, es sei eine SOKO gegründet worden, weil von irgendeinem großen Firmenchef das teure Auto mit Lack übergossen worden ist. Ich sage das mit einem gewissen Zynismus, weil der kleinen NGO VGT allein während der Kleider Bauer Kampagne dreimal das Auto mit Lack übergossen wurde. Da hat sich kein Staatsanwalt dafür interessiert. Dabei wurden auch immer wieder die Autoreifen aufgestochen. Ich habe sogar einmal zwei MitarbeiterInnen einer Schweinefabrik bei so einem Anschlag erwischt. Nichts ist passiert, niemand sprach von einer kriminellen Organisation, es wurde keine SOKO gegründet. Aber wenn das einem Firmenchef passiert, der bei Bällen mit der Frau Justizministerin tanzt und mit der Frau Innenministerin schäkert und dem Herrn Konrad die Hand schüttelt, dann bewegt sich sofort eine SOKO und der Herr Staatsanwalt wird aktiv. Die SOKO hat dann zu ihrem Entsetzen festgestellt, Wahnsinn, es gibt ja auch im Tierschutz Straftaten. Bitte, lesen Sie keine Verfassungsschutzberichte? Seit 1997 gibt es im sogenanntes Verfassungsschutzbericht das Kapitel ‚militanter Tierschutz’ und dabei zeigt sich übrigens, dass die Straftaten minimal sind, im Vergleich zu allen anderen politischen Themen. Müsste es da nicht schon längst SOKOs bezüglich aller anderen Themen geben? Warum gibt es diese plötzliche Verwunderung bezüglich politischer Straftaten im Tierschutz, die sind doch in keinster Weise außergewöhnlich! Man kann im Verfassungsschutzbericht jederzeit nachlesen, es gibt 30 Mal so viele rechtsradikale Straftaten wie Tierschutzstraftaten, 10 Mal so viele linksradikale Straftaten wie Tierschutzstraftaten, und trotzdem redet man beim Tierschutz plötzlich von einer außerordentlichen Bedrohung und einer kriminellen Organisation, die die ganze Wirtschaft und die Politik am Gängelband führt.</p>
<p>Der Staatsanwalt hat am Ende seines Schlussplädoyers die Tierversuche an den Lawinenschweinen in Vent in Tirol angesprochen, wo jemand scheinbar eine Bombendrohung gemacht hat. Für mich ist das ein Paradebeispiel für die Frage, wann § 278a zum Zug kommt. War diese Aktion, diese Bombendrohung, war das dieselbe kriminelle Organisation, ist sie noch immer da, war sie das und wenn nein, woran erkennt man das? Reicht es, dass es eine Tierschutzstraftat ist? Oder muss jemand von den Angeklagten in die Kampagne involviert sein, die dasselbe Ziel verfolgt? Wenn ja, dann ist das erfüllt, weil der VGT war vor Ort, der VGT hat sich engagiert, die Vier Pfoten übrigens genauso bei den Lawinenschweinen in Vent und es waren sogar Angeklagte, ich darf nur nicht sagen wer, in Vent dabei und haben dort mit demonstriert. Haben sie sich damit jetzt auch schuldig gemacht oder müssen sie diesen Menschen kennen, der diese Bombendrohung gemacht hat? Warum äußert sich der Staatsanwalt nicht dazu? Ich befürchte, er möchte das absichtlich offen lassen, weil, je nebuloser das Ganze ist, wenn meine konkreten kriminellen Vorwürfe hat, desto eher riecht irgendetwas nach Verdacht und man kann ahnungslose Personen beeindrucken. Wenn er jetzt konkret sagen würde, die Angeklagten haben die Schergen geschickt, dann würde ich fragen, wann und wo, und was ist der Beweis? Dann würde sich sehr schnell zeigen, dass der Staatsanwalt ganz nackt dasteht.</p>
<p><strong>Ist doch der VGT die kriminelle Organisation?</strong></p>
<p>Der Staatsanwalt sagt, den VGT verfolgt er eh nicht, der VGT ist eigentlich gar nicht betroffen, es gebe nur ein paar schwarze Schafe, die diesen ahnungslosen VGT für ihre kriminellen Ziele benutzen und missbrauchen. Da zeigt sich wieder dieses seltsame Zwitterverhalten, was jetzt eigentlich der Vorwurf ist und was nicht. Die Kleider Bauer Kampagne ist eine VGT Kampagne, da gibt es Plenarsitzungen, da gibt es die Mitglieder, die sagen, das sollen wir machen, da gibt es einen Vorstand, der stellt den Herrn Christian Moser an und der macht dann die Demonstrationen im Namen des VGT. Und weil der VGT nicht hierarchisch ist, agiert er im Namen aller aktiven Mitglieder, die ja mitentscheiden, was getan wird. Und der Herr Chris Moser macht seine Aktionen im Namen und Auftrag des VGT. Dass der Herr Moser diese Demonstrationen abhält, mache ihn verdächtig, aber der VGT steht nicht unter Verdacht. Komisch, hat er doch ausschließlich im Arbeitsauftrag gehandelt. Der Herr Harald Balluch, mein Bruder, hat genauso ausschließlich im VGT-Auftrag gehandelt, der Herr DI Völkl hat für den VGT im Arbeitsauftrag Verschlüsselungen eingerichtet. Das haben der Vorstand und das Plenum beschlossen, das haben die Mitglieder einstimmig beschlossen, das wollten alle. Entweder die sind jetzt alle kriminell oder niemand. Man kann doch nicht sagen, der Vorstand bestimmt einen Angestellten, eine Verschlüsselung einzurichten und der Herr Staatsanwalt sagt, der Angestellte ist wegen dieser Verschlüsselung kriminell, aber der VGT-Vorstand nicht. Wie kann das logisch möglich sein? Hier haben wir wieder dieses seltsam Zwitterverhalten wie vorher. Der Staatsanwalt müsste ja sagen, die legale Kampagne an sich ist schon kriminell, aber dann müsste der VGT kriminell sein. Nur lässt der Staatsanwalt dann in Schwebe, ob er meint, dass wer diese Kampagne gemacht hat, auch die Schergen geschickt und gekannt und finanziert haben muss. Aber das bleibt eben offen. Dem Herrn Chris Moser wirft man keine einzige konkrete strafbare Handlung vor. Das wird niemandem vorgeworfen, aber bei ihm ist das fast noch schlimmer. Er sei verdächtig,  weil – einer der Zentralpunkte – er Kampagnenleiter des VGT ist. Das macht ihn verdächtig. Mich als Obmann des VGT zu kennen übrigens genauso. Ich kann also auch aus dieser Zwitterhaltung nicht erkennen, was an der Anklage betrifft den VGT und was dieser Verein gemacht hat, und was ist jetzt die kriminelle Organisation. Woran erkenne ich, dass der Verschlüsselungsauftrag von einer kriminellen Organisation und nicht vom VGT gekommen ist, obwohl er vom VGT in Auftrag gegeben und finanziert wurde. Die VGT-Computer sind ja übrigens verschlüsselt worden. Soll das hinter dem Rücken des VGT und ohne sein Wissen geschehen sein? Soll der VGT gar nicht gemerkt haben, dass seine Computer verschlüsselt worden sind, und dass der Herr Chris Moser Kampagnen für ihn führt? Und wenn der VGT das schon gemerkt hat und es sein Wille war und mit seiner Zustimmung geschehen ist, wie kann man das dann trennen von der kriminellen Organisation? Es hat hier niemand außerhalb der Arbeitsaufträge des VGT agiert, die beim VGT angestellt sind. Ob es um Recherchen oder Jagdstörungen ging, die im Arbeitsauftrag des VGT durchgeführt wurden, immer werden die Personen dafür kriminalisiert, aber der VGT nicht. Das ist ein logischer Widerspruch, der aufzuklären wäre.</p>
<p>In diesem Zusammenhang fallen mir auch die Funkgeräte und der Handy-Pool ein. Auch die verdeckte Ermittlerin hat es bestätigt, und es steht in den Vorstandsprotokollen, das ist eine eindeutige Entscheidung des VGT gewesen, die alle mitgetragen haben. Meint der Herr Staatsanwalt jetzt, die Verwendung von Funkgeräten bei Recherchen und bei Jagdstörungen an sich macht den Besitz dieser Geräte schon kriminell oder ist es in seiner Phantasie so, dass diese Funkgeräte und Handys auch irgendwo anders kriminell verwendet worden sein könnten? Aber wo ist da der Hinweis drauf? Deswegen bleibt das eben wieder nebulos, bleibt das eben einfach so dahingesagt und als Angeklagter ist man dann verpflichtet sich frei zu beweisen. Wieso kann man in einen Strafantrag einfach reinschreiben, diese Funkgeräte werden schon für etwas Kriminelles verwendet worden sein, aber es gibt keinen Hinweis darauf. Das kann doch nicht wirklich ernst gemeint sein. Deswegen komme ich dauernd darauf zurück, dass wohl die legalen Tätigkeiten, wie sie hier nachgewiesen sind, nämlich die Anschaffung dieser Geräte an sich schon für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation ausreichen müssen, egal ob diese Geräte für Kriminelles verwendet worden sind oder nicht.</p>
<p><strong>EinzeltäterInnen oder eine kriminelle Organisation?</strong></p>
<p>Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, es kann ja wohl kein Zufall sein dass da jemand bei Kleider Bauer die Scheibe einschlagt, das muss ja wohl jemand aus einer kriminellen Organisation gewesen sein. Wie käme der sonst auf die Idee? Der Staatsanwalt stellt sich offenbar vor, wie Menschen durch die Straßen gehen und sagen, heute schlagen wir wo eine Scheibe ein, und das ist dann zufällig Kleider Bauer und morgen ist es irgendein vegetarisches Restaurant. Die EinzeltäterInnen-These ist aber anders. Die These ist dreiteilig.</p>
<p>Die erste Möglichkeit haben wir vor Gericht auf Filmen von Sicherheitskameras. Da gibt es zunächst einmal eine Person, die ärgert sich schon lange über die Grausamkeiten hinter diesen Pelzgeschäften und die denkt sich, heute reichts mir, heute bin ich angefressen. Dann geht sie da hin und spritzt irgendein Mittel auf die Scheibe. Man hat das in dem Film gesehen. Das wäre die erste EinzeltäterInnen-These. Das kann durchaus eine Person sein, die sich im Internet informiert oder auf Webseiten Sachen findet, die sie besonders aufregen. Diese Person muss niemanden kennen, der Tierschutzkampagnen durchführt. Sie denkt sich einfach, aha, das ist ja besonders grauslich, jetzt geh ich dort hin und mache die Scheibe kaputt. Diese These wurde mit keinem Wort widerlegt. Wir haben so eine Situation auf diesem Security Kamera Film gesehen.</p>
<p>Aber es kann auch durchaus sein, dass das noch etwas weiter geht, dass das nämlich Personen sind, die diese Kampagne bemerken, die dadurch inspiriert sind, die sich aber nicht daran beteiligen, sondern sich denken, ich unterstütze diese Kampagne dadurch, dass ich jetzt so einen Anschlag mache, so eine Stinkbombe werfe, eine Scheibe einschlage und ein Bekennerschreiben schreibe, damit alle wissen, worum es geht. Was widerspricht dieser These eigentlich? Dass das einfach eine Person ist, die sich selbst nicht dementsprechend politisch ausdrücken kann, dass sie befriedigt ist. Wir haben dieses monumentale Problem im Tierschutz. Die Person hat dann das Gefühl, sie kann sich nicht artikulieren, es hört ihr niemand zu. Und so setzt sie dann aus Verzweiflung so eine Aktion. Woran ist zu erkennen, dass das nicht das Täterprofil sein soll? Im Gegensatz zur ersten These ist diese Person explizit daran interessiert, eine legale Kampagne mit ihrer Straftat zu unterstützen – ohne dass sie jene Personen, die diese legale Kampagne führen, überhaupt kennt. Sie weiß nur aus Zeitschriften oder dem Internet, dass es diese Kampagne gibt.</p>
<p>Und dann könnte es natürlich prinzipiell auch sein, dass jemand mitten unter uns mit uns die Demos macht, mit keinem darüber redet aber in der Nacht dann einfach hingeht und eine Scheibe einschlägt. Und jetzt bin ich wieder bei meinem Problem, was ist jetzt hier konkret eine kriminelle Organisation? Ist es eine kriminelle Organisation, wenn ein Mensch, den ich kenne und der mit uns bei den Demos mitmacht, ohne mir etwas davon zu sagen dorthin geht und eine Scheibe einschlägt und dazu ein Bekennerschreiben verfasst? Bin ich dann mit dieser Person zusammen in einer kriminellen Organisation, weil ich sie kenne, weil es um dasselbe Thema geht, weil sie mit mir auf einer Demo steht, obwohl ich nichts von ihren Tätigkeiten weiß? Reicht das aus? Oder betrachten wir die zweite These, jener Täter, der durch die Kampagne inspiriert ist, aber nicht an ihr teilnimmt. Der liest unsere Webseite und unsere Berichte, die Presseaussendungen, ärgert sich über Kleider Bauer, macht einen Anschlag und verfasst ein Bekennerschreiben dazu. Bin ich mit dem zusammen jetzt auch in einer kriminellen Organisation, obwohl ich ihn nicht kenne, obwohl ich ihm nicht gesagt habe, was er tun soll und dass er das tun soll? Bin ich verantwortlich, vielleicht weil ich ihn indirekt inspiriert habe, weil es die Kampagne gibt, weil ich grausliche Bilder von Tierleid auf die Webseite stelle? Oder die erste EinzeltäterInnen-These, jene Person, die eigentlich gar nicht konkret von der Kampagne weiß und sich nur über Tierleid ärgert, und das einfach auf diese Weise ausdrückt. Fallen alle diese Täterprofile jetzt unter § 278a, bin ich zusammen mit diesen Personen in einer kriminellen Organisation, obwohl ich sie nicht kenne oder nicht? Ich habe es nicht verstanden und ich hoffe es dem Urteil entnehmen zu können.</p>
<p>Es wäre natürlich wichtig, so etwas zu wissen, weil dann müsste ich ja in Zukunft, wenn irgendwer irgendwo eine Straftat setzt und es handelt sich zufällig um dasselbe Ziel, gegen das ich demonstriere, sofort alles stehen und liegen lassen und auf eine ganz andere Kampagne umsatteln. Das wäre aber eine Einladung an jede Firma, die eine lästige Kampagne loswerden möchte, sich selbst die Scheibe einzuschlagen und dann müssen alle weglaufen und die Kampagne einstellen, sonst werden sie mit § 278a verfolgbar. Das kann es ja auch nicht sein.</p>
<p><strong>Zur Doppelstrategie</strong></p>
<p>Ich komme jetzt noch zu diesem seltsamen Begriff Doppelstrategie, der hier immer wieder auftaucht. Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, inspiriert dazu hat ihn die englische Doppelstrategie, wie er das nennt, bei dieser SHAC Kampagne. Das steht auch im Abschlussbericht drinnen und in verschiedenen Aktenteilen, das hat auch die Frau Bogner gesagt. Schauen wir uns einmal kurz an, was in England Doppelstrategie heißen könnte. Dort gab es offenbar eine Gruppe von Personen, die ein Kampagnenziel hatte und die dazu eine Webseite betrieben hat. Diese Gruppe hat aber auch nachweislich Anschläge gegen dieses Kampagnenziel selbst durchgeführt und dazu selbst Bekennerschreiben geschrieben und verbreitet. Diese Gruppe hat, laut Aussage des englischen Polizisten im Prozess, sehr viele Anschläge und sehr wenige Demonstrationen durchgeführt. Der Polizist zitierte den Richter in seinem Urteil der gesagt habe, die Demonstrationen waren die Spitze des Eisberges und der ganze untere Teil des Eisberges waren all die Anschläge. Viele Anschläge, wenig Demonstrationen. Die Leute, die beschuldigt wurden, sind selbst für die Anschläge verantwortlich gewesen. Das haben sie zum Teil auch vor Gericht eingestanden. Und die wenigen Demonstrationen, die stattgefunden haben, waren sehr aggressiv und konfrontativ aber kurz, und es wurden dabei die Angestellten nur angeschrien.</p>
<p>Jetzt schauen wir uns an, was wird uns hier vorgeworfen. Unsere Demonstrationen haben Infostände, es gibt freundliche Menschen, die dort stehen und Flugblätter verteilen. Im Akt selber steht, es habe 890 Demonstrationen zur gleichen Zeit, also in den 1 ½ Jahren gegebenm in denen auch 13 Straftaten durchgeführt worden seien. Also eine riesige Menge an friedlichen, freundlichen, öffentlichen Demonstrationen, die ganz anders verlaufen, als diese Demonstrationen in England, und es gibt ganz wenige Straftaten, von denen es keinen Bezug zu den Menschen gibt, die die Demonstrationen durchführen. Das ist also überhaupt nicht vergleichbar mit dieser englischen Situation. Noch einmal: Bei uns gibt es viele Demonstrationen und wenige Straftaten, in England umgekehrt, dafür waren in England die DemonstrantInnen nachweislich selbst für die Anschläge verantwortlich und in Österreich nicht. Und zuletzt hat diese SHAC-Gruppe in England eine einzige Kampagne nur gegen Europas größtes kommerzielles Tierversuchslabor durchgeführt, während in Österreich wird ja auch jeder Jagdstand, jede Schweinebefreiung, jede Nerzbefreiung, alles wird hier unter dieselbe Tätergruppe subsumiert, jedes Tierschutzthema isst betroffen. Wenn man bei uns die Demonstrationen anschaut, Infotische, Unterschriftenlisten, Spendendosen, da schreit doch keiner herum ‚Du Tierquäler komm spenden’, das ist doch ganz offensichtlich eine ganz andere Strategie, ein ganz anderes Vorgehen, vollkommen unvergleichbar. Und ich habe den englischen Polizisten im Zeugenstand auch persönlich gefragt, „Was halten Sie eigentlich von diesem Vorwurf, dass irgendeine Gruppe für alle ALF Anschläge zu allen Themen insgesamt verantwortlich sein soll?“ Und er hat gesagt: „So ein verrücktes Konzept hat er überhaupt noch nie gehört.“ Das ist das kryptische Konzept  hinter dem Strafantrag.</p>
<p>Aber bei diesem verrückten Konzept, bei dieser seltsamen Interpretation der Doppelstrategie, die ja eigentlich nur dazu dient, legale Kampagnen in irgendeiner Form in den Strudel krimineller Handlungen hineinziehen zu können, zeigt sich auch, dass es überhaupt nicht mehr möglich wird, bzgl. des Verdachts nach § 278a eine Grenze zu ziehen. Wenn man diese These verfolgt, merkt man ihre Bodenlosigkeit. Da kommt die nächste Demo gegen die Jagd und dann hat auch irgendwer einen Jagdstand umgesägt, und schon muss man ja diese Person in den Verdächtigenkreis dazu nehmen und so werden es mehr und mehr Personen. Es gibt ja diese parlamentarische Anfragebeantwortung des Justizministeriums, in der steht, dass gegen 267 Personen aus dem Tierschutz allein im Jahr 2008 optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden sind. 267 Personen, da merkt man, das ist vollkommen aus jedem Ruder gelaufen. Es gibt ja 46 Abschlussberichte, es gibt ja, wenn man sich die ganzen Namen anschaut, die dort stehen, über 200 verdächtige Personen. Da könnte man ja jeden hier hinsetzen, jeden. Jeden Menschen, der bei einer Demonstration dabei war, warum nicht auch jeden Menschen, der auf Fadinger ist, das sind ja auch schon weit über 200 vielleicht 300. Jeder, der auf ähnlichen Listen ist genauso, wir haben ja gehört, es gibt Emaillisten zu Pelz, es gibt die Tierrechtsnachrichten, es gibt die Emailliste für AnarchistInnen für Tierrechte, es gibt 100.000 Listen. Allein auf meinem Computer wurden Emails von 14 verschiedenen Listen gefunden.</p>
<p>Dazu führt dieses Konzept der Doppelstrategie und das kann doch nicht sein, da muss man hier klare Grenzen ziehen. Der Strafantrag muss doch klar unterscheiden, es muss ganz klar sein, was ist strafbar und was nicht. Und das ist bei dieser Interpretation mit diesem Strafantrag überhaupt nicht der Fall. Und das widerspricht der europäischen Menschenrechtskonvention eindeutig, die vorschreibt, dass für einen vernünftigen verständigen Bürger Gesetze nachvollziehbar und verständlich sein müssen. Und beim Versuch, diesen § 278a zu interpretieren, was darf ich tun und was nicht, da lese ich nicht heraus, dass ich keine Demonstrationen abhalten darf, dass ich keine Meinungsäußerungen machen darf. Es gibt ja auch in unserem Umfeld zahlreiche Personen, die man genauso hierher auf die Anklagebank setzen könnte, den gesamten VGT-Vorstand, der Harald Balluch aufgetragen hat, die Funkgeräte zu kaufen, und die Personen, die die Jagdstörungen organisieren, und die, die nächtliche Recherchen machen. Die sind ja alle der Polizei durch ihre intensiven Ermittlungen bekannt. Warum sind die eigentlich nicht hier? Man merkt, es soll ein Schlag sein, einerseits gegen den VGT und andererseits gegen den Tierschutz. Der soll eingeschüchtert werden, der soll sich fürchten. Aber mehr als 13 Angeklagte passen in diesen Saal nicht und das scheint irgendwie die Grenze gewesen zu sein, nach der beschlossen wurde, wie viele Personen angeklagt wurden.</p>
<p>Die Selbstanzeigen, die dann gemacht wurden, beweisen, dass diese Vorwürfe auf sehr viele Menschen passen. 220 Personen haben Selbstanzeige gemacht, in einer zweiten Welle noch einmal 80, die genau diese Dinge unterschrieben haben, die uns hier vorgeworfen werden. Diese Personen haben gegen dieselben Geschäfte demonstriert, an denselben Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen, haben Recherchen gemacht und sie haben die Angeklagten gekannt und trotzdem wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Warum eigentlich? Noch extremer, es haben sich 2 Personen wortwörtlich nach den Strafanträgen gegen Chris Moser und Elmar Völkl selbst angezeigt und auch das wurde sofort niedergelegt. Die Staatsanwaltschaft Wien und die Staatsanwaltschaft Linz sagen, da ist überhaupt nichts Kriminelles, strafrechtlich Relevantes erkennbar. Aber die Herren Moser und Völkl sitzen seit einem Jahr und einem Monat hier auf der Anklagebank und werden verfolgt, es wird gegen sie ermittelt, sie saßen 105 Tage in Untersuchungshaft. Und das wegen genau denselben Punkten, die bei diesen Personen sofort niedergelegt wurden. Das kann doch kein Rechtsstaat sein. Man muss wissen, was man nicht tun darf und was schon, und das muss mindestens die Staatsanwaltschaft wissen und dass die Staatsanwaltschaften Linz und Wien genau dieselben Vorwürfe für irrelevant halten, die die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hier zu diesem Monsterprozess geführt hat, das ist nicht mit einem Rechtsstaat kompatibel.</p>
<p>Die Frage aufgrund dieses Prozesses ist, was darf man eigentlich in Zukunft noch tun und was nicht. Es gibt ja weitere Straftaten im Namen des Tierschutzes, ich habe diese Fälle immer wieder als Beweismittel in das Verfahren eingebracht. Es gibt sogar weiter Straftaten gegen Kleider Bauer und die Demonstrationen gehen weiter. Heißt ein Schuldspruch hier, dass jetzt alle sofort mit allen Demonstrationen gegen Kleider Bauer aufhören müssen oder gegen die Jagd oder gegen irgendein Pelzgeschäft oder überhaupt gegen Pelz oder was muss man eigentlich einstellen? Herr Staatsanwalt, ich habe bei Ihrem Schlussplädoyer meinen Ohren nicht getraut, ich habe es hier mitgeschrieben, aber vielleicht irre ich mich. Sie haben behauptet, dass der mediale Angriff auf die Polizeispitzel wegen Sexaffäre und Alkoholismus von der inkriminierten kriminellen Organisation gekommen ist und für sie typisch sei. Das sei die duale Strategie. Man nutzt die Medien, um die eigenen Missetaten zu verbergen. Aber wenn dieser mediale Angriff von der kriminellen Organisation gekommen ist, dann ist sie ja noch immer aktiv, ich selbst habe ja dazu Presseaussendungen geschrieben. Habe ich damit wieder eine Handlung gesetzt, die mich zum Mitglied der kriminellen Organisation macht? Medienarbeit wird mittlerweile also auch schon als Teil der kriminellen Organisation gesehen. Man merkt, es gibt unter diesen Bedingungen keinen Rahmen, keine Grenze, es gibt nichts, was man nicht auch im Rahmen einer Doppelstrategie zu einer Mitgliedshandlung in dieser seltsamen kriminellen Organisation machen könnte.</p>
<p>Warum führen wir nicht noch gleich den Umweltschutz an, warum nicht auch gleich irgendwelche feministischen Ziele, oder linkspolitische, oder menschenrechtliche Ziele? Vielleicht ist überhaupt alles, was politisch ist, Teil einer Doppelstrategie einer großen kriminellen Organisation, die erheblichen Einfluss auf die Politik nehmen will? Und jeder Mensch, der eine Presseaussendung ausschickt, ist ein Teil davon.</p>
<p>Bezeichnend ist auch, dass es bei diesem Vorwurf einer Doppelstrategie nichts Entlastendes mehr gibt. Wir haben hier ein Verfahren, in dem es grundsätzlich nichts Entlastendes mehr geben kann, außer vielleicht, dass ich gar nicht Martin Balluch bin oder mich nicht für Tierschutz interessiere. Außer diesen Punkten fällt mir nichts ein, was mich entlasten könnte. Wenn ich sage, ich habe immer friedliche Demos gemacht, dann bin ich jemand, der sich besonders gut verstellen kann. Ich habe mich immer für Rechtsfragen eingesetzt, ich habe mich für Presseaussendungen interessiert, ja, das ist der legale Arm der kriminellen Organisation. Ich kann machen, was ich will, das ist niemals entlastend. Eine Anklage, bei der es grundsätzlich nichts Entlastendes gibt, da kann doch etwas nicht ganz stimmen.</p>
<p><strong>Wo ist die SOKO zu Straftaten gegen den Tierschutz?</strong></p>
<p>An dieser Stelle möchte ich auch sagen, dass der Herr Staatsanwalt gemeint hat, es sei ganz verständlich und für einen Rechtsstaat notwendig, wenn das Auto eines Firmenchefs beschädigt werde, dass dann sofort eine SOKO eingesetzt wird. Vielleicht ist das ein bisschen zynisch. Kleider Bauer ist eine Firma, die bereits aufgehört hatte, Pelz zu verkaufen. Pelz macht heute nur 1 % des Umsatzes aus. Und die Produktion von Pelz ist in Österreich bereits seit über 10 Jahren verboten. Ist es wirklich seltsam, wenn eine Tierschutzorganisation unter diesen Umständen an diese Firma herantritt, und eine Kampagne androht, wenn die Firma nicht mit dem Pelzhandel aufhört? Als Reaktion gab es eine SOKO.</p>
<p>Wer gründet eigentlich die SOKO wegen der Sachschäden gegen den VGT? Uns wurden mehr Autos und über einen längeren Zeitraum hinweg beschädigt, als Kleider Bauer. Und nicht nur das, seit Beginn des Prozesses hat es 10 Anschläge gegen den VGT gegeben, aufgeschnittene Reifen usw. Neben diesen Sachbeschädigungen gibt es auch physische Gewalt. Ich habe hier auf der Wange eine Narbe, die mir der Herr Lutschonig von der ÖVP zugefügt hat, das war in Kärnten im März 2004. Er hat mir ins Gesicht geschlagen, weil ich es gewagt hatte zu sagen, wer ÖVP wählt, der wählt Legebatterien. Und das auf einer von mir angemeldeten, legalen Demonstration. Das fand zwei Tage vor der Landtagswahl in Kärnten statt. Ich hielt ein Transparent und habe eine politische Rede gehalten und dieser Mensch, ein über 2 m großer Bauer, greift mich an, zerreißt mein Transparent und schlägt mir ins Gesicht, damit er mich zum Schweigen bringt. Das war eine politische Gewalttat, eine schwere Straftat in meinen Augen, mit dem Ziel, politischen Einfluss zu nehmen. Er selbst war Funktionär in der ÖVP. Die ÖVP hat Ziele, die denen des VGT widersprechen, sie wollten damals die Legebatterien erhalten. Warum ist das jetzt eigentlich keine kriminelle Organisation? Immerhin wurde ich dadurch schwer verletzt. Und was war die Reaktion? Die Reaktion war übrigens, dass er sich dann entschuldigen musste und mir € 700 Schmerzensgeld bezahlte. Dafür gab es für ihn eine Diversion und keinen Schuldspruch. Dann wurde er Spitzenkandidat für die ÖVP in Klagenfurt während ich hier vor Gericht sitze.</p>
<p>Es gab auch eine Reihe von anderen physischen Angriffen, nicht nur bei der Jagd, wie wir in der Verhandlung auf Filmen gesehen haben, sondern auch im Rahmen der Kleider Bauer Kampagne. Chris Moser sitzt neben mir, dem wurde ins Gesicht geschlagen, während er friedlich in Innsbruck vor einer Kleider Bauer Filiale gestanden ist. Zwei Schläger wurden offensichtlich von irgendjemandem bezahlt und haben ihm ins Gesicht geschlagen. Dasselbe ist in Graz passiert und dasselbe in Wien. In Wien wurden die Täter gefasst und sie haben gesagt, sie haben € 30 pro Person bekommen für den Angriff. Es gibt also jemanden, der bezahlt Schläger um friedliche Demonstranten vor Kleider Bauer schwer körperlich zu verletzen. Ist das nicht ein Grund für eine SOKO? Wo ist hier der Rechtsstaat? Warum greift er hier nicht ein? Warum lässt er zu, dass friedliche DemonstrantInnen schwer körperlich verletzt werden? Warum lässt er sie vollkommen im Stich? Und dann gibt es einen Herrn Graf, der ruft den Innenminister an und am nächsten Tag steht die SOKO vor der Tür, weil sein Auto mit Farbe überschüttet wurde.</p>
<p>Dabei haben die Besitzer von Kleider Bauer zur Gründung der SOKO angegeben, dass der Großteil ihres Schadens nicht durch die Sachschäden sondern durch einen Imageschaden durch die Kampagne entstanden ist. Die Kleider Bauer Besitzer haben das bei den Gesprächen mit dem Innenministerium deutlich gesagt. Der Imageschaden durch die Demonstrationen, der ist es, um den es hier geht. Und es gibt auch Berichte von Herrn Böck von der SOKO an das Innenministerium, in denen zwischen Mitte 2007 und Herbst 2007 steht, dass es mittlerweile darum geht, die Demonstrationen zu bekämpfen. Gegen friedliche Demonstrationen vorzugehen, darum geht es.</p>
<p>Kleider Bauer sagt, die Sachschäden sind vergleichsweise irrelevant, der Imageschaden ist viel höher, der Imageschaden durch legale, friedliche Demonstrationen und darauf sagt der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, ja jetzt machen wir eine SOKO, weil diesen Imageschaden, den können wir nicht hinnehmen. Es darf nicht sein, dass eine NGO einem Haberer von mir hier einen Imageschaden zufügt. Einem, der mit der Frau Justizministerin tanzt und der mit der Frau Innenministerin auf dem Jägerball flirtet, dem darf man keinen Imageschaden zufügen. Da machen wir eine SOKO, da müssen wir einschreiten, da müssen wir Leute wegsperren und verfolgen. Das sind die Fakten, die ich diesen Akten entnehme.</p>
<p><strong>Die Demonstrationen, ein cover up?</strong></p>
<p>Der Herr Staatsanwalt bestreitet gar nicht, dass die Demonstrationen friedlich waren. Also haben sie offenbar überhaupt keinen unterstützenden Charakter für irgendwelche kriminellen Kampagnen gehabt, sie sind ein reiner Cover up. Jetzt möchte ich das verstehen. Das ist wieder etwas an diesem Strafantrag, das ich nicht verstehe, wie ich überhaupt dieses ganze Konzept der kriminellen Organisation nicht verstehe. Wen oder was covert so etwas up, wenn man eine friedliche Demonstration vor Kleider Bauer durchführt? Ich stelle mir gerade so eine Gruppe von Leuten vor, die möchten jetzt Sachschäden gegen Kleider Bauer setzen und dann möchten sie Kleider Bauer dazu bringen, dass er mit dem Pelzhandel aufhört und jetzt haben sie die glorreiche Idee, sich auch friedlich davor zu stellen, um ein cover up zu machen? Was und wen wollen die denn eigentlich damit verdecken? Warum sollen die sich für eine mediale Präsenz interessieren? Warum sollen sie sich für Öffentlichkeitswirkung interessieren, wenn sie einfach nur durch Sachschäden Druck ausüben wollen? Dann ist es doch das Beste, möglichst böse zu wirken, möglichst kriminell aufzutreten und einfach nur Sachschäden zu machen. Wozu dort vor Kleider Bauer Leute hinsetzen, die ein cover up machen und dann noch 100 Mal mehr friedliche Demonstrationen durchführen, als es Sachschaden gibt? Stören die friedlichen Demonstrationen nicht das Image einer gefährlichen kriminellen Organisation, vor der man sich fürchten und der man sich beugen soll?</p>
<p>In gewissen Sinn ist es genau anders herum, diese friedlichen Demonstrationen sind eigentlich ein Schaden für diese Gang, für diese kriminelle Organisation, die hier einen Druck ausüben will. Diese friedlichen Aktivitäten lassen es ja für Kleider Bauer erscheinen, als ob da ja eigentlich nur ganz friedliche und nette Leute stehen und Flugblätter verteilen und Spenden sammeln. Dieses friedliche Image braucht man doch überhaupt nicht, wenn man eine kriminelle Organisation ist. Wozu sollte man das brauchen? Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, es gibt immer Tarnorganisationen bei kriminellen Organisationen und das sei typisch. Aber eine Tarnorganisation ist doch nicht eine, die wirklich aktiv ist, die verhältnismäßig ein Riesenbudget hat, sehr viele Kampangen durchführt, in der sich irrsinnig viele Menschen engagieren, das kann man doch nicht eine Tarnorganisation nennen. Wozu sollten sie das tun? Sie müssen sich ja überhaupt nicht öffentlich organisieren. Es reicht doch, ich weiß nicht wie viele es sind, 10, 5 Leute, wenn sie sich treffen, wenn sie einmal im Monat scheinbar eine Scheibe einschlagen, dazu brauchen sie doch überhaupt keine Tarnorganisation. Also was soll hier der Sinn dahinter sein? Warum wird das als cover up bezeichnet? Für mich ist das wieder ein Konzept, das ausschließlich dafür dient, legale Kampagnen und diese legalen Demonstrationen zu entfernen. Das ist das eigentliche Ziel. Das Ganze ist ein cover up, nämlich von Seiten der Ermittlungsbehörden, von wo aus man versucht zu verschleiern, dass man es eigentlich von vornherein gegen die legalen Aktivitäten abgesehen hat. Das ist der wirkliche cover up hier.</p>
<p>Mit Vernunft kann man sonst nicht nachvollziehen, was hier passiert. Auch Jagdstörungen und Ankettaktionen, warum bitte sollte eine kriminelle Organisation so etwas machen? Eine Ankettaktion! Also entweder man möchte einen kriminellen Druck ausüben, sodass sich die GegnerInnen fürchten,  oder nicht. Aber eine Ankettaktion liefert doch nur den Behörden Namen. Nachher weiß sie, wer man ist. Wenn das dann auch noch dieselben Personen sein sollen, die die Straftaten begehen, dann ist doch aufgelegt, was die Behörden als nächstes tun. Also warum sollte diese Person, die eine Straftat in der Nacht setzt, am Tag eine Ankettaktion durchführen? Ich kann nicht begreifen, was diese Person dazu treiben sollte.</p>
<p>Und die Staatsanwaltschaft erweitert ja dann diese ursprüngliche SOKO Kleider Bauer oder SOKO Pelztier, oder wie sie heißt, auf alle Straftaten im Tierschutz. Offensichtlich gab es bei Kleider Bauer zu wenig zu holen, offensichtlich hat sich der VGT zu wenig für diese Kampagne interessiert. Jetzt hat man möglichst viele andere radikale Themen auch noch mit einbezogen. In diesen Abschlussberichten finden sich ja elendslange Bericht über die Eierkampagne, sie wird ja sogar die zentrale Kampagne der kriminellen Organisation bezeichnet und das ist ja insofern lustig, als dass ja in dieser Kampagne überhaupt keine Straftaten vorkommen, außer den berühmten Wagerlaktionen. Dafür sammelt jemand lauter Produkte im Einkaufswagerl im Supermarkt und legt zuletzt einen Zettel darauf: „Solange ihr Legebatterieeier verkauft, nehme ich diese Produkte nicht, die ich sonst gekauft hätte.“ Diese Aktion war das Kriminellste, was es an dieser Eierkampagne gegeben hat und das ist die zentrale Kampagne der kriminellen Organisation! Da soll noch einer sagen, es geht nicht gegen Tierschutz, da soll noch einer sagen, es geht nicht gegen legale Demonstrationen. Natürlich geht es gegen die, das ganze ist ein cover up. Ein cover up der eigentlichen Intention, dass man es von vornherein auf die Meinungsfreiheit und auf NGO Kampagnen abgesehen hatte.</p>
<p><strong>Zum Schlussplädoyer des Staatsanwalts</strong></p>
<p>Ich möchte jetzt noch ganz konkret auf ein paar Punkte, die der Staatsanwalt in seinem Plädoyer genannt hat, eingehen. Es wurde schon gesagt, und ich kann mich nur wiederholen, mein Eindruck ist, dass der Staatsanwalt die letzten 13 Monate hier auf seinem großen Monitor offensichtlich irgendwelche Fußballspiele angeschaut hat. Jedenfalls kann er nicht aufgepasst haben, weil alle Punkte, die er genannt hat, wurden eindeutig entkräftet und es ist vollkommen klar, dass sie keine Verdachtsmomente mehr sein können. Nehmen wir z.B. die Phrase ‚Härteres anderswo’. Es wurde erst gestern ein Beweisantrag eingebracht, dass auch die Jungbauern ‚Härteres‘ im Rahmen ihrer Kampagne gegen eine Verbesserung der Schweinehaltung ankündigen. ‚Härteres anderswo’, dieses Email von mir ist ganz eindeutig, da gibt es überhaupt keine Zweifel, um was es da geht. Ich sage wortwörtlich in diesem Email: „Ich finde, wenn man Demonstrationen zu aggressiv macht, dann sind sie schon an der Grenze des demokratiepolitisch Legitimen.“ Dann sage ich in dem Email, „ich sehe überhaupt keinen Sinn, eine härtere Gangart einzuschalten (run ins, Medienaktion), aber wenn ihr das unbedingt wollt, dann macht es bitte dort, wo wir keine Demos machen, weil sonst bekommen wir Probleme bei der Anmeldung. Härteres bitte anderswo.“  Das ist das Email, das der Herr Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer von mir anführt. Hat er das nicht gehört oder will er uns reinlegen, will er, dass schnell einmal ‚härteres anderswo’ im Standard Ticker widergegeben wird? Warum hat er nicht Bezug genommen auf dieses tatsächliche Email, auf den Gesamttext, weil da steht genau das Gegenteil von dem, was er zu suggerieren versucht.</p>
<p>Der Staatsanwalt sagt auch, fast alle Angeklagten waren in die P&amp;C und die Kleider Bauer Kampagne involviert. Das muss er sagen, weil nämlich nur die P&amp;C und die Kleider Bauer Kampagnen welche sind, die auch nur irgendwie in dieses Konzept der dualen Strategie passen. Z.B. diese Pelztierbefreiung oder die Schweinebefreiung, wo könnte man hier ein  Konzept einer dualen Strategie sehen? Gegen diesen Schweinebauern hat es nie Demonstrationen gegeben, der hat nie jemanden der Angeklagten gekannt. Jetzt kommt jemand zu ihm und lässt die Schweine raus. Inwiefern ist hier eine Doppelstrategie zu sehen oder möchte der Staatsanwalt behaupten, das Grunzmobil, das grundsätzlich für eine bessere Schweinehaltung quer durch Österreich fährt, ist der legale Arm des Täters, der dann die Schweinetür geöffnet hat? Es gibt einen solchen Zusammenhang nicht, außer eben bei P&amp;C und Kleider Bauer. Deswegen muss der Staatsanwalt sagen, fast alle Angeklagten sind in diese Kampagnen involviert gewesen, aber er irrt sich. Ich bin nicht in diese Kampagnen involviert. Mein Involviertsein endet dort, wo ich die mir vorgelegten Demonstrationsanmeldungen als Obmann des VGT unterschrieben habe. Daneben war ich, ich zitiere Spitzel Danielle Durand, auf 3 von 76 Kleider Bauer Demonstrationen einfach nur dort, um ein bisschen zu helfen. Bei P&amp;C war ich noch viel seltener, ich kann mich überhaupt nur an eine Medienaktion mit PETA erinnern. Ich war in diese Aktivitäten überhaupt nicht involviert. Das war eine von 23 Kampagnen des VGT. Meine Kampagnen waren andere. Wenn die kriminelle Organisation sich auf diese Kampagnen reduziert, dann  kann ich nicht deren Chef sein.</p>
<p>Dann hat der Herr Staatsanwalt diese Fotos vom Brand  einer Schweinefabrik in Phyra angeführt, da sei ich sofort hingerast und hätte diese Fotos aufgenommen. Ich hätte das quasi intern den Leuten gezeigt, so als wäre ich stolz, so wie ein Jäger, der ein Tier erlegt hat und sich dessen Kopf an die Wand hängt – meine Trophäe. In Wirklichkeit war es so, dass ich in der Früh von den Medien angerufen wurde.“ An dieser Stelle fiel plötzlich mit großem Lärm etwas vom Tisch des Staatsanwalts. „Offenbar ist der Herr Staatsanwalt entsetzt über das, was ich zu sagen habe“, meinte DDr. Balluch und fuhr fort: „Die NÖN hat bei mir angerufen und gesagt, ‚haben Sie davon gehört, was da geschehen ist, was sagen Sie dazu?‘. Ich hatte keine Ahnung, nichts davon gehört, dann sagen sie, das ist ja ganz in ihrer Nähe, ganz bei der Westausfahrt bei unserem Büro und dann bin ich hingefahren und habe es mir angeschaut, um mir ein Bild zu machen. Die Medien haben mich gefragt, danach auch interviewt. Ich bin dort gewesen und habe mir angeschaut, um was es dort eigentlich geht. Ich sehe darin keinen Hinweis auf irgendwas, ich weiß auch nicht, warum das ein Hinweis sein sollte, dass ich das angezündet habe.</p>
<p>Der Staatsanwalt hat behauptet, mir eine Lüge nachgewiesen zu haben, dass ich dieses Bite back, diese Webseite, nicht kenne. Ich verweise noch einmal auf meine Entlastungszeuginnen, die Polizeispitzel Danielle Durand und Esther Hofbauer, die beweisen, dass ich nie von Straftaten gesprochen habe. Straftaten haben mich auch nicht interessiert. Aber ich habe schon im Internet, wenn ich über Email Listen ein Email bekommen habe, dieses als Information weitergeleitet. So habe ich offenbar auch ein Email weitergeleitet, in dem ein Link zu dieser Webseite stand. Das heißt trotzdem nicht, dass ich auf dieser Webseite gewesen bin.</p>
<p>Der Herr Staatsanwalt hat auch gesagt, Frau Springer war die Kontaktperson zwischen dem VGT und der BAT und hat mit dem Sechstangeklagten intern Dinge abgemacht. Auch das kann eigentlich nur darauf zurückzuführen sein, dass der Herr Staatsanwalt Fußball schaut, anstatt der Aussage von Frau Springer zuzuhören und ihre Beweisanträge zu verfolgen, weil nämlich ganz klar herausgekommen ist, dass die Frau Springer mit dem Sechstangeklagten nie auch nur das Geringste zu tun hatte. Sie hat mit ihm nie gesprochen, mit ihm nie kommuniziert. Es gibt ein Telefonat, in dem sie Herrn Hnat sagt, dass sie das vielleicht tun wird, sie hat es aber nie getan. Es gibt eine Liste von pelzführenden Geschäften, die von ihr erstellt wurde und die SOKO beim Sechstangeklagten gefunden hat. Diese Liste ist aber nie von ihr an ihn geschickt worden, sondern von ihr an eine Liste, und von jemand anderem von dieser Liste ohne ihr Wissen an ihn weiter. Das ist also kein persönlicher Kontakt.</p>
<p>Der Staatsanwalt hat gesagt, dass Frau Springer Recherchen über Kinder von Kleider Bauer angestellt hat und das kann wohl nicht als normale NGO Aktivität erklärt werden. Dazu kann ich auch nur sagen, dass er hier nicht aufgepasst haben kann, weil im Verfahren ist ja alles genau besprochen worden. Die Frau Springer hat bei einer Demonstration mit einer Mitarbeiterin von Kleider Bauer geredet, die sehr viel erzählt hat, unter anderem von diesen Kindern, und Springer hat das, ohne selbst etwas zu recherchieren, einfach eins zu eins weitergegeben und weitererzählt. Ich sehe darin nichts Verdächtiges. Abgesehen davon ist den Kindern von den Kleider Bauer Besitzern sowieso nie etwas passiert.“</p>
<p>Pause 18:19 Uhr – 18:28 Uhr.</p>
<p><strong>Man kann der Polizei nicht trauen</strong></p>
<p>Nach der Pause sagte DDr. Balluch: „Jetzt komme ich zum 2. Teil meines Schlusswortes. Ich habe viel gelernt durch diesen Prozess, ich habe z.B. Linguistik gelernt, ich habe auch neue Gesetze kennen gelernt. Ich habe erfahren, wie solche Verfahren ablaufen, aber am meisten habe ich durch dieses Verfahren gelernt, dass man leider in diesem Land der Polizei nicht trauen kann, dass die Polizei, zumindest jene, die sich mit dem Verfassungsschutz beschäftigt, sehr gefährlich ist. Gefährlich auch für die Demokratie und die Verfassung. Dass die Justiz, und damit meine ich nicht das hiesige Gericht sondern andere Gerichte, dass sie leider nicht die Tätigkeiten der Polizei in ihre Schranken weist, zumindest nicht in ausreichendem Maße, sodass man sich sicher fühlen kann. Überall werden die Überwachungsmaßnahmen gegen die BürgerInnen schärfer. Es gibt die Vorratsdatenspeicherung und überall Kameras, und diese Kameras dienen leider nicht dem Schutz der BürgerInnen, sondern dem Schutz der Wirtschaft oder mächtiger Gruppierungen hier im Land, um sich kritische Personen vom Leib zu halten.</p>
<p>In diesem Verfahren ist es in aller erster Linie um Meinungsäußerungen und ideologische Einstellungen gegangen. Unendlich viele Emails seit 1994 waren Thema, Interneteinträge, auch Interviews, und natürlich Telefongespräche, nicht über konkrete Straftaten, die man durchführen will, sondern einfach nur Meinungsäußerungen. Und die Polizei hat in ihren unfassbar weit gehenden Ermittlungsmaßnahmen zahlreiche Gesetze gebrochen und es war nicht möglich sie aufzuhalten. Man hat hier den Eindruck gewonnen, dass das Standard bei polizeilichen Ermittlungen ist, dass man so agiert, dass man einfach keine Aktenvermerke anlegt, dass man öffentlich die eigenen Tätigkeiten vertuscht und immer sagen kann ‚kann mich nicht mehr erinnern und Aktenvermerk gibt es ja eh keinen oder Aufträge oder eine entsprechende Korrespondenz’. Ich habe vor der Polizei eine Angst entwickelt und ich fürchte, dass die Polizei eine Bedrohung für die Demokratie und für die Verfassung wird.</p>
<p><strong>Die Polizei verfolgt legale Tierschutzproteste</strong></p>
<p>Wenn man verfolgt, wie sich dieses Verfahren entwickelt hat, dann sieht man das schon sehr gut, wenn man den Akt durchgeht. Der Älteste Eintrag dazu, den ich gefunden habe, findet sich in ON 23 Seite 93, und ist ein Bericht vom Herrn Autericky vom LVT vom 11. September 2006, also lange vor jeder Sachbeschädigung bei Kleider Bauer. Und da schreibt der Herr Autericky über den militanten Tierschutz, dass er Kontakt mit betroffenen Konzernen  bezüglich Tierschutzkampagnen aufgenommen hat und dass er sie berät, woran man aktionistische Handlungen erkennt und wie kann man dem entgegen wirken kann.</p>
<p>In einem weiteren Bericht ist dann vom 17. November 2006, immer noch vor jeder Sachbeschädigung bei Kleider Bauer, gibt es auch Treffen in der Bundespolizeidirektion mit einem Chef von Kleider Bauer, in dem über Maßnahmen gegen Demonstrationen gesprochen wird. Also auch hier schon liegt es in der Luft, um was es eigentlich geht. Zu diesem Zeitpunkt hatte es noch keine Sachbeschädigungen gegeben. Kleider Bauer ist nämlich nicht erst, als das Auto beschädigt wurde, zum Innenminister gegangen, sondern bereits während der legalen Demonstrationen. Statt, wie es für vernünftige Demokraten üblich sein sollte, in eine Diskussion mit einer NGO zu treten, wenn diese mit einer berechtigten Forderung an die Firma herangetreten ist, geht Kleider Bauer gleich zur Polizei. Sie hat jede Diskussion verweigert und stattdessen die Polizei zu Hilfe geholt und gemeint, sie könne sich darauf schon verlassen, dass hier jetzt etwas passieren wird. Wie wir sehen, war es dann ja auch so, obwohl es nur um legale, friedliche Proteste gegangen ist.</p>
<p>Hier steht dann auch in einem Bericht vom 4. April 2007, knapp vor Gründung der SOKO, geschrieben wieder von Autericky vom LVT, ein Text zum Thema ‚Vorgehensweise des VGTs’, also ganz spezifisch gegen unseren Verein. Autericky ist vom Referat ‚Extremismus’, also wenn man gegen eine Firma, die Pelz verkauft, demonstriert, dann ist das extremistisch, obwohl 9 Jahre davor die Pelzproduktion bereits in Österreich verboten wurde. In diesem Bericht steht, wie die Polizei gegen Versammlungen vorzugehen hat. Dass dort  immer ein LVT Beamter erscheinen soll, dass man den Leiter der Versammlung feststellen soll und den Versammlungsablauf dokumentieren soll – diese Dokumentationen haben wir übrigens nie gesehen –, dass man Bericht erstatten soll usw. Und dann hat Autericky auch die Firmen beraten und die betroffenen Angestellten gewarnt und sie auf die aktionistischen Handlungen und Vorgehensweisen der ‚Tierrechtsschützer‘ des VGT hingewiesen. Und Autericky hat angegeben, dass man darüber aufklären soll, dass unter Voraussetzung der Einhaltung der angemeldeten Vorgehensweise im Rahmen der Versammlung leider kein rechtlicher Untersagungsgrund gegeben sei. Der Herr Autericky würde ja so gerne unsere Demonstrationen untersagen, aber leider geht das ja nicht, weil leider die Menschenrechte im Weg stehen, entnehme ich seinen Berichten. Dieser Mann schützt unsere Verfassung, die uns das Demonstrationsrecht garantiert?</p>
<p>Und weiter schreibt er dem Eigentümer der Firma Kleider Bauer, es ist eine forcierte Kontaktaufnahme zu Medienvertretern vorgesehen, d.h. er  interessiert sich für das Image von Kleider Bauer, warum auch immer. Es sagen hier wirklich die Verfassungsschützer, dass sie das Image von Kleider Bauer aufpolieren wollen. Es geht ihnen also sehr nahe, was mit dem Image von Kleider Bauer passiert und deswegen werden unsere Steuern dafür eingesetzt, dass die Polizei im Interesse von Kleider Bauer agiert. Und Autericky schlägt dafür sogar eine Medienaktion im nahen Umfeld des Innenministeriums und des Bundeskanzleramtes vor. Also der Herr Autericky vom LVT betreibt Medienarbeit für Kleider Bauer. Interessant, dass der Herr Staatsanwalt in seinem Strafantrag gesagt hat, dass sich die kriminelle Organisation durch ihre Medienarbeit auszeichnet.</p>
<p>Am 5. April, am Tag nach dem vorherigen Bericht, gibt es dann einen Bericht vom Herrn Zwettler über die Gründung der SOKO. Es ist hier die gesamte Spitze der Polizei anwesend, einen Tag nachdem Kleider Bauer den Innenminister angerufen hat. Das gelingt wahrscheinlich niemandem sonst in Österreich, dass man wegen einem beschädigten Auto dermaßen rasch einen Termin mit den höchsten Polizeifunktionären erhält. Es wird dann vom Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit festgestellt, dass man sämtliche administrativen Möglichkeiten in Hinblick auf die Untersagung der Demonstrationen ausschöpfen soll. Also auch hier sollen die Menschenrechte möglichst eingeschränkt werden. Ich erinnere noch einmal daran, dass es um friedliche Demonstrationen geht. Selbst der Staatsanwalt sagt, er behauptet ja gar nicht, dass die Demonstrationen nicht friedlich sind. Es geht also um friedliche, informative Demonstrationen. Und dazu  sagt der Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, man werde alle Möglichkeiten ausschöpfen, sie zu verhindern. Warum müssen sie das?</p>
<p>Dann wurde die SOKO unter der operativen Leitung von Josef Böck, dessen Tochter eine Aktivistin des VGT war und der damals schon einen Hass gegen den Verein entwickelt hat, eingerichtet. Der Generaldirektor trug der SOKO die Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftskammer auf und dass Informationen über die angeordneten Maßnahmen regelmäßig weiter gegeben werden sollen. Ein Monat später berichtet dann schon der operative SOKO Leiter Böck, ON 23 Seite 5, dass bisher ein so und so großer Sachschaden entstanden sei. Dann steht hier, der Gesamtschaden vor allem durch die Demonstrationen vor großen Filialen, ist um ein Vielfaches höher. Also die friedlichen Demonstrationen bringen einen Imageschaden, wie das Kleider Bauer nennt. Auf Seite 47 steht hier wörtlich das Wort ‚Imageschaden’. Also direkt bei der SOKO war da bereits die Information, dass die Demonstrationen das Hauptproblem sind und dass man offenbar diese  Demonstrationen stoppen muss, koste es was es wolle.</p>
<p>Am 18. Dezember 2007 gibt es dann wieder einen Bericht von den SOKO Chefs Zwettler und Böck an den Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit. Hier steht dann: ‚Zu den betroffenen Zielpersonen konnte ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Die Problemstellung für die Unternehmen begibt sich von den Anschlägen weg in Richtung der geschäftsstörenden Demonstrationen‘. Also wenn man schon am Anfang gehört hat, dass der Schaden durch die friedlichen Demonstrationen viel höher ist, entwickelt sich das Problem für die SOKO jetzt, 8 Monate später, noch weiter in Richtung geschäftsstörenden Demonstrationen. Und weiter: ‚Die Demonstrationen werden derzeit überwacht, mittlerweile gibt es auch von Seiten der Bevölkerung starke  Missstimmung‘, also die ersten Erfolge der Medienarbeit der Polizei gegen den Tierschutz.</p>
<p>Und Herr Böck berichtet dann einen weiteren Monat danach, am 23. Jänner 2008, an den Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit, Franz Lang, und sagt hier ganz eindeutig, dass es ihm darum geht, österreichweit gegen die TierschützerInnen zu mobilisieren. Er sagt hier ‚aufgrund der bisherigen Erkenntnisse empfehle ich folgende Vorgehensweise bei angemeldeten Demonstrationen von militanten Tierschützern: bei jeder angemeldeten Demo, egal zu welchem Motto, muss im gesamten Bundesgebiet ausnahmslos‘ – also noch einmal: bei jeder angemeldeten Tierschutzdemo, egal zu welchem Thema, egal wo – muss ausnahmslos die Anwesenheit eines Kollegen vom LVT mit klaren Verhaltensrichtlinien von der Versammlungsbehörde ständig im oder vor dem Geschäft anwesend sein. Zusätzlich müssen mindestens zwei Wega Beamte, am besten mit Dienstfahrzeug, zur Prävention und bei Bedarf zur Repression vor dem Geschäft positioniert sein. Diese Maßnahme hat sich vor Weihnachten bewährt, außerdem werden die militanten Tierschützer so auch in der Öffentlichkeit in das Licht der außergewöhnlich gefährlichen Demonstranten gerückt, was die Rädelsführer ja schließlich auch sind. Optimale mittel- und langfristige Lösung: wie bereits in mehreren Ländern in Deutschland müssen‘, sagt SOKO Leiter Böck, der sich für kriminelle Dinge interessieren sollte,  ‚österreichweit die Geschäftsleute und die Kunden und die im Umfeld aufhältige  Bevölkerung von diesen Demonstrationen durch einen sogenannte Demomeile von  100 m geschützt werden. Der Herr Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler hat diese kriminelle Organisation schon in mehreren schriftlichen Anordnungen angeführt. Zielsetzung: der UVS müsse sich beschäftigen‘, sagt SOKO Leiter Böck, ‘wir haben Zeit bis zur Umsetzung der operativen Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung und Haftbefehl‘. Und dann verkündet er kühn, ‚die militanten Tierschützer erleben erstmals koordinierten Widerstand von der Sicherheitsbehörde in ganz Österreich.‘ Man merkt, es geht um Sachschäden bei Kleider Bauer. Nein, es geht in Wirklichkeit um legale Demonstrationen.</p>
<p>Am 19. Juni 2008, 10 Personen der hier anwesenden Angeklagten waren zu dieser Zeit in Untersuchungshaft, fand laut ON 575 Seite 11 eine Sitzung der SOKO Kleider in den Räumlichkeiten der SOKO in der Wasagasse 22 statt. Und was ist dort passiert? Das zeigt noch einmal ganz deutlich, um was es hier eigentlich geht. Hier die essenziellen Sätze: ‚Heute fand in den Räumlichkeiten Wasagasse 22 Zimmer 119 zwischen 13 Uhr und 14:15 Uhr die vereinbarte Besprechung der SOKO Mitglieder und Herrn Stark von der Steuerfahndung statt. Grundsätzliche Überlegungen folgen. Ein wesentlicher Punkt für weitere Finanzamtstätigkeiten wird der Aspekt Gemeinnützigkeit darstellen. Wenn es gelingt, dem VGT die Gemeinnützigkeit abzusprechen, sind weitere Maßnahmen sinnvoll‘. Die SOKO möchte also gerne dem VGT die Gemeinnützigkeit absprechen. Was hat das mit beschädigten Autos zu tun, was hat das mit der Aufklärung von Straftaten zu tun? Eine SOKO mit Mitgliedern der Mordkommission, mit 32 BeamtInnen, wird dafür eingesetzt, einer Tierschutzorganisation die Gemeinnützigkeit abzusprechen. Da ist ja wohl ganz offensichtlich, um was es hier wirklich geht. Dann geht es weiter: ‚Andernfalls erfolgt ein Negativbericht, wenn dem VGT die Gemeinnützigkeit nicht entzogen wird, an das Finanzamt und an die Staatsanwaltschaft. Die SOKO wird bei Spar die Unterlagen der Eierkontrolle anfordern‘. Der VGT hat im Namen des Tierschutzes und einer Kontrollstelle in Einvernahme mit Spar dort kontrolliert, ob die an Spar gelieferten Eier nicht aus Käfighaltung sind und dafür natürlich eine Geldentschädigung bekommen. Die SOKO will also Unterlagen über diese Zahlungen und evtl. Aufzeichnungen über Spenden anfordern. Die SOKO interessiert sich also für Spenden! Und wörtlich weiter: ‚Erbschaften nächster Punkt, diese müssen auf alle Fälle dem Finanzamt gemeldet worden sein, und die entsprechende Erbschaftssteuer sollte bezahlt worden sein. Überprüfung durch Steuerfahndung wird erfolgen‘. Die SOKO interessiert sich also dafür, ob der VGT Erbschaftssteuer bezahlt hat. Dafür setzen wir die Mitglieder der Mordkommission ein, anstatt Morde aufzuklären wird für Kleider Bauer sein politischer Gegner mit dem Finanzamt bedroht und wird geschaut, ob der politische Gegner auch Erbschaftssteuer bezahlt hat.</p>
<p>Im Bericht steht weiter: ‚Auf einem Memory-Stick wurden Daten von der Datensicherungsgruppe aus Hausdurchsuchungen gesichert und an Herrn Stark übergeben. Weitere Kontakte der Steuerfahndung folgen. Nächstes Treffen ist bereits am 24. Juni zu diesem Thema geplant‘, also 5 Tage später. Uns ist nur dieser eine Aktenvermerk bekannt, der ist ja auch aus Versehen da hinein gerutscht, die gesamte Operation hätte ebenfalls vertuscht werden sollen. Übrigens findet sich in ON 1366 Seite 332 ein Bericht von einem SOKO-Mitglied namens Hampel über die Finanzierung des VGT und zwar steht hier ‚Auftrag der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt‘. Also ich nehme einmal an, dass ihm die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen Auftrag erteilt hat. Und dieser Bericht endet mit den Worten: ‚Wie weit die Einnahmen und Ausgaben des VGT den Vereinsstatuten entsprechen und ob die Gemeinnützigkeit tatsächlich gegeben ist, wird derzeit geprüft‘. Also im Namen der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde geprüft, ob die Einnahmen und Ausgaben des VGT seinen Statuten entsprechen und das von Mitgliedern der Mordkommission anstatt Morde aufzuklären, weil einem Besitzer von Kleider Bauer ein halbes oder dreiviertel Jahr davor ein Auto beschädigt wurde und er einen politischen Gegner hat, den es auszuschalten gilt. Das sind alles Belege, die ohne irgendeinen Zweifel beweisen, um was es hier wirklich geht, nämlich einen cover up derart, dass man kriminelle Handlungen vorschiebt, um einen politischen Gegner auszuschalten.</p>
<p><strong>Keine Akteneinsicht</strong></p>
<p>Das Ganze ist nämlich ein cover up, weil niemand hat Verständnis dafür, dass von der Mordkommission Mitglieder gegen einen Verein vorgehen, um zu schauen, ob seine Statuten erfüllt sind, wenn er Geldausgaben macht und Erbschaftssteuer zahlt. So wollten sie eben diese ganzen Operationen vertuschen und das wurde in einem sehr weitreichenden Rahmen auch getan. Stichwort – Akteneinsicht. Wir haben von Anfang an Akteneinsicht verlangt, es gab dann ein Verfahren hier am Landesgericht Wr. Neustadt dazu. Der damalige Untersuchungsrichter Herr. Mag.  Andreas Pablik hat dann auch geurteilt, und zwar am 24. Februar 2009, und hat ganz deutlich gesagt, es ist höchst an der Zeit, dass sich die Polizei daran hält, dass das ein rechtsstaatlicher Strafprozess wird. Ich zitiere: ‚Schon allein die Tatsache, dass dieses Verfahren seit Oktober 2006 anhängig ist und den Beschuldigten im Oktober 2008, also 2 Jahre später, noch immer von der Polizei die Einsicht in den kompletten Akt verweigert wird, zeugt von einer maßlos überbordenden Heranziehung einer äußerst vorsichtig anzuwendenden Ausnahmebestimmung. Auch die Diktion von Informationsvorsprung und Nachteil für die Ermittlungen als Begründung der Polizei, warum keine Akteneinsicht gegeben werde, zeigt die Intention, die Beschuldigten im Dunkeln zu lassen. Ein Vorgehen, das mit einem rechtsstaatlichen Strafprozess nicht kompatibel ist. Die Kriminalpolizei wird nunmehr umgehend die Rechte des Beschuldigten für ein faires Verfahren  akzeptieren und ihm bzw. seinem Verteidiger die Einsicht in die von ihr geführten Akten zu gewähren haben‘.</p>
<p>Doch diese Akteneinsicht hat uns die Kriminalpolizei nie gegeben, stattdessen wurde 2 Wochen nach diesem Gerichtsbeschluss ein Abschlussbericht erstellt, d.h. eigentlich nur ein Wisch auf dem Abschlussbericht steht, weil die Ermittlungen weiter gegangen sind, aber der Wisch gibt der SOKO die Ausrede, dass die Akteneinsicht nicht gewähren muss. Es wurde bis zuletzt von der Kriminalpolizei nie Akteneinsicht gewährt. Herr Richter Mag. Pablik wollte dann weitere Gerichtstermine dazu einberufen, die SOKO hatte aber nie Zeit, war auf Urlaub, hat ein Fax nicht gefunden, hat ein Fax nicht lesen können und so hat es am 5. Jänner 2010 dann doch einen Sitzungstermin gegeben, nur wurde Mag. Pablik vier Tage vor diesem Termin ins Handelsgericht versetzt. Also wurde wieder vertagt, es kam eine neue Richterin, und bis die eingearbeitet war, ging sie in Karenz. Im Oktober 2010, 4 Jahre nach Beginn der Ermittlungen, hat Richterin Mag. Edelbacher noch einmal die SOKO verurteilt und jetzt, am 17. März 2011, durch eine andere Richterin ein drittes Mal. Aber wieder hat es niemals Akteneinsicht gegeben.</p>
<p>Die Vertuschung von verdeckten Ermittlungen und Vertrauenspersonen haben wir schon gehört, aber er gab viele ähnliche Fälle von Vertuschungen. Ich erinnere an die Chemieanalyse von Stoffen des Materiallagers. Es ist ja auch erstaunlich, dass hier behauptet wurde, dass wir dort Kampfmittel hätten, mit denen Anschläge gemacht werden. Verdächtige Substanzen wurden dann in ein Chemielabor gegeben und dessen Ergebnisse haben uns voll entlastet. Aber die SOKO hat empfunden, das ist ja nicht entlastend, weil eine geschickte  kriminelle Organisation wird nur harmlose Substanzen in ihrem Materiallager speichern und so wurde die Chemieanalyse nicht den Akt gegeben und wir hätten nie davon gehört. Wir haben nur zufällig hier vor Gericht eine Zeugin gehabt, die diese chemische Analyse durchgeführt und das nebenbei erwähnt hat, sonst hätten wir davon nie erfahren.</p>
<p>Ähnliches gilt für die technischen Überwachungen unseres Büros, Videofallen vor Privatwohnungen und Peilsender an meinem Auto. Immer befand die SOKO, dass die Ergebnisse, wenn keine Hinweise auf Straftaten gefunden wurden, irrelevant seien. Ich erinnere auch an diese abstruse Geschichte der Schutzgelderpressung und Nötigung durch unsere Tierschutz-Kontrollstelle.</p>
<p><strong>Josef Böck von der SOKO belügt die Untersuchungsrichterin</strong></p>
<p>Herr Mag. Traxler hat das erwähnt, was der Untersuchungsrichterin von der SOKO mitgeteilt wurde. Ich möchte es aber trotzdem noch ganz kurz durchgehen, weil es etwas tiefer geht, als von ihm ausgeführt wurde und sehr zentral ist, weil es die Grundlage des OGH Urteils ist und die Grundlage dafür war, dass wir 105 Tage in Untersuchungshaft gesessen sind. In dem Bericht der damaligen Untersuchungsrichterin ON 1a Seite 56 vom 5. Juni 2008 finden wir, was der Herr Böck von der SOKO ihr gesagt hat, während sie für unseren Verteidiger Mag. Traxler keine Zeit hatte. Er hat gesagt, fast alle Beschuldigten hätten Tarnanzüge, Sturmmützen und Einwegspritzen zu Hause gehabt, wie man das für Buttersäureanschläge brauche. So hat er das gesagt. Erstens braucht man Sturmmützen und Tarnanzüge für Buttersäureanschläge nicht, weil sie mitten in der Stadt stattfinden und ich nehme nicht an, dass das Buttersäure-Anschlags-Kommando in einem Tarnanzug durch die Straßen geht, vielleicht auch noch mit einem Nachtsichtgerät, sondern das sind natürlich Menschen die ganz normal angezogen sind und nicht auffallen wollen. Einwegspritzen hat es nur bei 5 der 10 Beschuldigten gegeben und Tarnanzüge und Sturmmützen nur bei einem. Also, Böck von der SOKO behauptet, fast alle Beschuldigten hätten das gehabt, aber das ist eine klare Lüge. Bei mir waren weder Tarnanzüge noch Sturmmützen oder Einwegspritzen zu finden.</p>
<p>Weiter hat Herr Böck der Untersuchungsrichterin gesagt, im Materiallager des VGT sind zahlreiche Chemikalien und Gegenstände für Anschläge. Ich habe schon ausgeführt, dass die chemische Analyse ergeben hat, dass das nicht stimmt. Es war dort Kunstblut und es gab vollkommen harmlose Substanzen. Der Herr Böck hat dort ja sogar eine Öllampe gesehen, von der er gleich gemeint hat, mit der könnte man einen Molotow Cocktail basteln. Das ist nie geschehen und eine Öllampe kann man auch einfach als Lampe benützen.</p>
<p>Im VGT Büro ist, laut Böck, ein hochprofessionelles, spezialisiertes Einbruchswerkzeug gefunden worden. Das ist insofern nur die halbe Wahrheit, weil wenn ich diesen Satz höre, dann denke ich an Brecheisen und Vorschlaghammer, aber in Wirklichkeit ist das ein Nachtsperrwerkzeug, ein Dietrich, mit dem man Tierfabriken aufsperren kann, ohne einen Schaden zu hinterlassen, um Fotos zu machen. Aber auch Herr Böck hat wissen müssen, dass sein Spitzel Danielle Durand mich dieses Werkzeug einige Monate davor präsentieren gesehen hat. Dabei habe ich genau erklärt, wozu man das braucht. Er hat es ganz genau gewusst, er braucht nicht so zu tun, als wollte ich damit irgendwelche Anschläge durchführen.</p>
<p>Dann hat Böck der Untersuchungsrichterin gesagt, die verschlüsselten Daten würden Anschlagspläne enthalten. Eine reine Mutmaßung des Herrn Böck, die sich nicht bewahrheitet hat, weil man von mir viele verschlüsselte Dateien gefunden hat. Der Herr Breitsching von der SOKO hat bestätigt, dass nirgendwo irgendetwas Kriminelles zu finden war. Der gesamte VGT Server wurde von ihm durchforstet.</p>
<p>Dann hat Böck der Untersuchungsrichterin gesagt, es gäbe Zusammenhänge der Beschuldigten zur Brandstiftung einer Jagdhütte in Zurndorf und einer Sachbeschädigung an einer Fasanerie in Wildon. Und beide diese Fälle sind Paradebeispiele für die unglaubliche Art und Weise, wie die SOKO hier ermittelt hat. Zurndorf war ein Brand einer Jagdhütte. Am nächsten Tag haben Brandsachverständige den Brandort untersucht, wir hatten sie als Zeugen hier vor Gericht. Die beiden haben gesagt, am Brandtag dem 11. November 2007 hat ein Polizist um 19:06 Uhr den Brand gesehen. Dann haben sie festgestellt, dass das ein fahrlässiger Brand und keine Brandstiftung war. 3 Monate später bekommt die SOKO dieselben Akten in die Hand. Dann steht hier nichts mehr vom 11. November 2007, sondern es steht Tatzeit 11. bis 13. November 2007 und es steht nicht mehr, dass am 11. November um 19 Uhr ein Polizist das Feuer gesehen hat. Und diese Fahrlässigkeit, die die Brandsachverständigen als Brandursache identifiziert hatten, wurde zur möglichen Brandstiftung und das ganze deswegen, weil ich 2 Tage später dort in der Region war. Ich hatte mich selbst fotografiert, um illegale Fasanerien zu dokumentieren und dann eine Anzeige in meinem Namen zu machen. Wir haben damals vor Gericht die Brandsachverständigen als Zeugen gehört und es ist klar heraus gekommen, dass das ein überhitzter Ofen war, von einem Ofenrohr, das nicht vernünftig gewartet wurde, und daher ein Kaminbrand stattgefunden hat.</p>
<p>Fast noch schlimmer ist der Vorwurf der Sachbeschädigung an einer Fasanerie in Wildon, weil auch hier sein Spitzel Herrn Böck vollkommen informiert hat. Sie hat gewusst, dass wir bei diesem ALW in Graz am nächsten Tag eine Jagdstörung organisieren wollen. Es hat am Samstag und am Sonntag eine gegeben, die am Sonntag wurde dann abgesagt. Danielle Durand hat das alles miterlebt und hat auch die Emails gelesen, in denen das besprochen wurde. Und am Telefon hat die SOKO Frau Springer zum Herrn Hnat sagen hören, dass es sich um einen jagdmäßigen Spaziergang handelt und dass man die Details persönlich bespricht. Das Kommentar der SOKO dazu war, dass die Jagdstörung abgesagt wurde ist vielleicht ein Codewort dafür, dass sie doch stattgefunden hat und dass es am Tag stattfinden soll könnte ein Codewort für die Nacht sein. Und so wurde von der  SOKO aus einer Verabredung zu einer Jagdstörung, die nicht stattgefunden hat und von der die verdeckte Ermittlerin gewusst hatte, weil sie mitten unter uns war, eine Verdächtigung  einer Sachbeschädigung an einer Fasanenvoliere konstruiert.</p>
<p>Alle Verdächtigungen, die der Herr Böck der Untersuchungsrichterin genannt hat, falsch und der Großteil davon wurde von Böck wissentlich falsch an diese Untersuchungsrichterin weitergegeben. Das Erstaunliche und das, was mich an der Justiz zweifeln lässt, ist, dass derartige Verfehlungen von PolizistInnen überhaupt keine Konsequenzen haben. Böck sitzt hier höhnisch lachend im Gerichtssaal, lacht seine Opfer aus und man kann ihn auch nicht dazu befragen, weil er nicht mehr kommt und vor Konsequenzen muss er sich offensichtlich auch nicht fürchten. Übrigens ist das derselbe Herr Böck, der bei meiner Festnahme zu mir in die Zelle gekommen ist und dort gesagt hat: „Jetzt haben wir dich und du kommst da nie wieder raus. Wir haben jetzt alles über dich, wir haben alles durchleuchtet und jetzt kommst du hier nie wieder raus.“ Er wollte mich also psychisch unter Druck setzen, psychisch belasten. Er wollte mich verzweifelt sehen und hat das weidlich ausgenutzt, grinsend durchgeführt. Dieser Herr Böck, durch dessen Lügengeschichten ich in Untersuchungshaft gekommen bin, der wird scheinbar von der Justiz nicht verfolgt, was mich wirklich entsetzt und am Rechtsstaat zweifeln lässt. Ich hätte eigentlich gehofft, dass allen klar ist, dass die Polizei als Gewaltmonopol im Staat einer besonders scharfen Kontrolle unterliegen muss, dass man der Polizei nicht blind vertrauen kann, weil überall, wo Macht ist, gibt es Machtmissbrauch. Und deswegen würde ich von den Gerichten, die dafür zuständig sind, erwarten, dass sie diesen Machtmissbrauch verhindern und einen Herrn Böck verfolgen lassen für das, was er uns hier angetan hat.</p>
<p><strong>Die Schlussworte</strong></p>
<p>Ich komme zum Schluss. Der § 278a, der hier in Stellung gebracht wurde, der lässt nichts Entlastendes zu. Er ist so diffus in der Interpretation des Staatsanwalts, dass man nicht wissen kann, was jetzt eigentlich verboten ist und was nicht. Man kann nicht einmal wissen, was gemeint ist, mit dem Vorwurf. Auch, ob es jetzt einen direkten Bezug zu Straftaten geben muss oder nicht, bevor der Paragraph anwendbar wird. Er erlaubt noch dazu alle Ermittlungsmaßnahmen, den großen Lauschangriff, den es ja auch gegeben hat, und das bei einem derartig diffusen Vorwurf, das ist doch sehr gefährlich. Legale Handlungen reichen ja scheinbar, man wirft mir ja nichts anderes vor, jedenfalls zu dieser Zeit hat man mir noch keine strafbaren Handlungen vorgeworfen. Also legale Handlungen reichen, um schon unter diesen Paragraphen zu fallen. Und er hat auch die perfide Eigenschaft, dass es keine Verjährung gibt. Eine politische Straftat, die einem zugeordnet wird, verjährt dann einfach nicht, solange der Vorwurf § 278a im Raum steht, weil es sozusagen ein Dauerdelikt ist und weil es politische Kampagnen gibt, die aufeinander folgen, aber sozusagen der politische Druck weiter bestehen bleibt in Richtung Tierschutz. Diese kriminelle Organisation kann dann von den verschiedensten Leuten weiter getragen werden und so können auch 20 Jahre alte Straftaten noch verfolgen werden.</p>
<p>Und man muss auch keine gemeinsame Gruppe bilden, man muss sich gar nicht kennen, wie das zwischen BAT und VGT ja nachgewiesen ist und man muss keine Organisation im herkömmlichen Sinn sein. BAT und VGT, oder auch die einzelnen Mitglieder, die hier angeklagt sind, bilden ja gemeinsam auch nicht in irgendeiner Form eine Vereinigung.</p>
<p>Und zweitens schlussfolgere ich aus diesem Prozess, dass die Polizei leider offen Gesetze brechen kann. Das sieht man z.B. an der nicht genehmigten verdeckten Ermittlung, dass die Polizei keine Akteneinsicht geben muss, dass sie eine Untersuchungsrichterin anlügen kann, dass sie die Daten eines Brandes verändern kann, um unschuldige Leute vorsätzlich zu belasten, dass sie diese Brandsachverständigen einfach uminterpretieren kann und dass sie auch Hausdurchsuchungen machen kann, ohne, wie es im Gesetz steht, ein spezifisches Objekt zu fordern, bevor sie die Hausdurchsuchung machen. Das ist nämlich nirgendwo geschehen und das ist eindeutig gesetzwidrig und als ich danach fragte, wurde mir von dem Richter, den ich angerufen hatte, in der Pause gesagt: ‚Schauen Sie, man muss bei der Polizei etwas toleranter sein, die haben halt eine sehr schwere Aufgabe‘. Für die Polizei gelten offensichtlich die Gesetze nicht. Erschütternd ist, dass es hier keine Konsequenzen gibt und keine Möglichkeit, von uns aus jedenfalls, sie zu einem gesetzmäßigen Handeln zu zwingen. Und es wird als Konsequenz dieses Gerichtsverfahrens, wie auch immer es ausgeht, eine sehr intensive Aufarbeitung des Geschehenen geben müssen und sehr weitgreifende Reformen, zu denen auch eine Änderung des § 278a gehört. Danke!“</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Moser</strong></p>
<p>Moser führte zu seinem Schlussplädoyer aus: „Heute ist der 1. April. Fast 3 Jahre sind seit meiner Verhaftung am 21. Mai 2008 vergangen – dem Tag, an welchem ich von bewaffneten Polizisten meinen weinenden Kindern und meiner völlig verzweifelten Frau entrissen wurde. Meine Familie blieb zurück in einem Chaos aus zerstörter Sicherheit, zerstörter Privatsphäre und zerstörtem Kinderspielzeug. KeineR der Verantwortlichen hat sich dazu geäußert! Stattdessen wurde ich eingesperrt!</p>
<p>Ich konnte während meiner knapp 3-monatigen Gefangenschaft meine Frau und meine Kinder nur alle 2 Wochen durch eine Trennscheibe sehen und über ein überwachtes Telefon sprechen.</p>
<p>Warum?</p>
<p>Bekannterweise habe ich von 2006 bis zum Tag meiner ungerechtfertigten Verhaftung die Kampagne gegen den Pelzverkauf des Kleider Bauer Konzerns in Tirol koordiniert und geleitet. Es handelte sich dabei um Kundgebungen, welche behördlich angezeigt und nicht untersagt wurden. Ich habe auch über den Verlauf der Kampagne, und speziell über deren kreative Schwerpunkte, öffentlich referiert.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Referiert habe ich auch auf den österrechtweiten Animal Liberation Workshops, und zwar über Tierrechte in der bildenden Kunst und politische Aktionen mit kreativem Schwerpunkt.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Ich habe einen Buchvorstellungsabend mitorganisiert, meine Mutter als Bibliothekarin macht sowas wöchentlich.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Ich habe an Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen, an go ins, run ins, Blockadeaktionen, Besetzungsaktionen und Jagdstörungen.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Ich habe auch politische Flugblätter – wie im Strafantrag richtig bemerkt – „ zur Verteilung bestimmt“, bei mir daheim gelagert.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Offenbar habe ich auch beunruhigende Kunstwerke geschaffen und Songtexte verfasst, beides findet sich in meinem polizeilichen Abschlussbericht. Meine künstlerische Arbeit war auch zentrales Thema bei meiner Einvernahme hier vor Gericht. Zur Illustration hier ein Zitat aus dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 22. 03. 2010 41 HV 68/09z-17, Seite 11): „Haben Sie in ihrer Kunst Ihre Gedanken und Ihre Gesinnung zum Ausdruck gebracht?“</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Und dann natürlich Emails. Aus mehreren Hundert, vielleicht Tausend Emails, welche ich als Diskussionsbeiträge auf eine Mailingliste gepostet habe, auf welcher die Mitglieder sicher alle um meine zum Teil provokativen und ironischen Ausdrucksformen und Ausdrucksweisen wissen, wurden im abschlussbericht etwa 20 und im Strafantrag 2 herausgenommen. –Teilweise wohl bewusst ohne dazugehörige Anführungsstriche und Ironietags, welche die Originalmails um einiges verständlicher machen, und immer<span style="text-decoration: underline;"> </span>aus dem Diskussionszusammenhang gerissen! als Beispiel hier nochmal das Email aus dem Abschlussbericht: „vgt = alf, nett eigentlich!“, im Originalmail steht darunter: „ich hoffe es ist hörbar, dass obiges spaßig geschrieben ist!“ Das erklärt alles. Und wenn, wie im Abschlussbericht, der zweite Satz fehlt, erklärt das auch alles, es ist nämlich beispielhaft für die Polizeiarbeit in diesem Verfahren, wo von vornherein ausschließlich Belastendes zugelassen wurde.  Und in den Strafantrag wurde derartiges entweder völlig unreflektiert oder absichtlich sinnverändernd übernommen.</p>
<p>Ich hatte an meinen 2 Einvernahmetagen die Möglichkeit – soweit ich ausreden durfte –, diese – wohlgemerkt privaten – Emails in ihrem Zusammenhang darzustellen und auf diese Weise deutlich zu machen, dass es sich hierbei höchstens um überzeichnete ironische oder bewusst provokante Statements handelt, was sich einerseits auch wie ein roter Faden durch meine künstlerischen Arbeit und andererseits auch meine verbalen Aussagen zieht! Und ob provokant, ironisch oder was auch immer, bei keinem dieser Emails wurden Straftaten nachbesprochen oder geplant.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>KeineR der ZeugInnen der Anklage hat irgendwas und schon gar nichts strafrechtlich Relevantes im Bezug auf mich erlebt, festgestellt oder ausgesagt! Diese ZeugInnen betonten, wenn ich ihnen denn überhaupt bekannt war – wenn ja, von nichtuntersagten Kundgebungen – sich lediglich an mein Aussehen erinnern zu können.</p>
<p>Das macht mich nicht kriminell!</p>
<p>Die sogenannten belastenden Depositen, die bei meiner Hausdurchsuchung mitgenommen wurden, waren Sojamilch, die die BeamtInnen offenbar für Buttersäure hielten, Scherzartikel mit der Aufschrift Stinkbomben, die meinen Söhnen gehörten, Spritzen zur homöopathischen Behandlung unserer Hühner, Kaninchen und Katzen. Weiter meine Text- und Skizzenbücher und unzählige andere private Dinge. Wir haben mittlerweile Vieles zurückbekommen, z.T. kaputt, aufgeweicht und schimmlig, ob wir alles zurückhaben, werden wir nie erfahren. – All die vielen Kisten voller persönlicher Gegenstände waren offenbar nicht belastend.</p>
<p>Zu allen meinen Anklagepunkten im Strafantrag hat die Verteidigung ZeugInnen beantragt, keinE einzigeR meiner ZeugInnen wurde geladen und angehört, ich schließe daraus, dass der Richterin meine Argumentation bei meiner Einvernahme schlüssig erscheint.</p>
<p>Am 7. Oktober 2010 erstattete eine Tierrechtsaktivistin aus Linz eine Selbstanzeige nach exakt denselben Punkten, die mir im Strafantrag vorgeworfen werden. Bereits am 18. Oktober 2010 wurde die Aktivistin von der „Einstellung des Verfahrens“ benachrichtigt. In dieser Benachrichtigung steht wörtlich: „Die von Ihnen angeführten Handlungen vermögen einen Anfangsverdacht in Richtung § 278a StGB nicht zu begründen“!!!!</p>
<p>Ich habe während des Prozesses hier wesentlich öfter das Bedürfnis gehabt, mich zu äußern, mich zu erklären und Begebenheiten klarzustellen, als ich es tatsächlich auch tat und es war für mich schwer und nicht zu gewöhnen, erleben zu müssen, wie hier die Beteiligten willkürlich unterbrochen und abgewürgt wurden. In meinem sozialen und politischen Umfeld zählt stets die Gewichtigkeit der Argumente und nicht die hierarchische Position der Sprecherin. Es war für mich schmerzlich feststellen zu müssen, dass das hier offenbar anders gehandhabt wird.</p>
<p>Ich habe pro Prozesswoche 2400 km zurückgelegt und saß 28 Stunden im Zug. Es war mir zeitlich unmöglich, als Künstler an Werken und Präsentationen zu arbeiten und als Restaurator Aufträge wahrzunehmen. Seit Prozessbeginn überleben meine Familie und ich ausschließlich durch Solidaritätsspenden aus der Bewegung.</p>
<p>– an dieser Stelle von ganzem Herzen danke dafür! Ohne Euch hätten wir das nie geschafft!</p>
<p>Den Ermittlungs- und Anklagebehörden war es von Anfang an egal, wie und ob wir als Familie, meine Kinder , meine Frau und ich, diese Art von Staatsterror überstehen können, bzw. war der existenzielle Ruin vielleicht sogar kalkuliert. Sei es bei der Hausdurchsuchung durch bewaffnete Polizisten, sei es während meiner Gefangenschaft oder sei es durch diesen alles lähmenden Prozess! Dieses Horrorerlebnis begann mit meiner Verhaftung am 21. Mai 2008 und endet mit meinem Freispruch am 2. Mai 2010. Dennoch macht auch der verdiente Freispruch all die Ängste, Tränen und traumatisierenden Erlebnisse meiner Familie, meiner Kinder, niemals rückgängig!</p>
<p>Wie wird durch den Freispruch die verzweifelte Angst meiner Kinder am Tag der Hausdurchsuchung relativiert? Wie relativiert das die resignative Ohnmacht meiner Kinder bei meiner Verhaftung und bei den Besuchen im Gefängnis? – hier im Prozess kamen auch immer wieder Zustände wie Angst, Bedrohung und psychischer Druck zur Sprache. Meine Kinder wissen um den psychischen Druck, wissen welche Bedrohung und was für Angst diese Art von Staatsterror für sie bedeuten! Wie relativiert ein Freispruch diesen Prozess, während welchem ich nicht bei meiner Familie, nicht bei meinen Kindern sein konnte, meiner Arbeit nicht nachgehen konnte, von politischer Tätigkeit ganz zu schweigen?</p>
<p>Die Verbrechen an fühlenden Wesen, rein zugunsten von Profitmaximierung und Bereicherung, die Verbrechen einer Gesellschaftm die nichtmenschliche Tiere ihrer Freiheit beraubt, sie ausbeutet und ermordet – diese Verbrechen wurden hier weder verfolgt noch angeklagt, das ist leider bezeichnend!</p>
<p>Einen grässlichen Nachgeschmack hinterlässt auch die Gewissheit, wie hier polizeilich gearbeitet wurde, wie hier vertuscht und manipuliert wurde (ich erinnere nur an die verdeckte Ermittlerin und an die Vertrauensperson, an die unvollständigen Emailzitate in den Berichten und an die bis zuletzt fehlende Akteneinsicht).</p>
<p>Ich bin weiterhin wütend über diese Zustände. Ich werde nicht auf Gerechtigkeit hoffen, sondern weiterhin dafür kämpfen!</p>
<p>Für die Befreiung von Mensch und Tier, für die Freiheit der Kunst!</p>
<p>Somit schließe ich mit einem Zitat Berthold Brechts: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“.“</p>
<p>Pause 19:17 Uhr – 19:28 Uhr.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von DI Völkl</strong><strong> </strong></p>
<p>Es müsse zu Freisprüchen kommen, begann DI Völkl sein Schlussplädoyer. Das sei von Anfang an klar gewesen. Dann beantragte DI Völkl die Aufnahme der Schlussplädoyers in das Protokoll. Die Richterin sagte, dass das nicht vorgesehen sei.</p>
<p>P&amp;C, fuhr DI Völkl fort, habe während der Kampagne ein Umsatzplus erlebt. Laut Staatsanwalt habe sich die Nötigung durch die Demonstration der BAT, in die die Pressesprecherin von Kleider Bauer geraten sei, nicht gegen sie sondern gegen die Geschäftsführung von Kleider Bauer gerichtet. Die Pressesprecherin habe sich so präsentiert, als ob sie durch den Vorfall gelitten hätte. Die Geschäftsführung hingegen habe nicht erkennen lassen, dass sie dadurch, dass ihre Pressesprecherin im Auto in einer Demonstration aufgehalten worden sei, sich genötigt gefühlt hätte.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe einen Vorsatz zur Tierquälerei bei der Schweinebefreiung geortet, weil die BefreierInnen die Qualen von Schweinen für eine Mediengeschichte in Kauf genommen hätten. Das sei absurd, weil, erstens, es keine Mediengeschichte gegeben habe und, zweitens, Tierquälerei nie eine gute Mediengeschichte darstellen würde. Es sei vielmehr um eine Rechtsabwägung gegangen, ob das niedrigere Rechtsgut des Besitzanspruchs der Schweinefabrik  für das höhere Rechtsgut „Tiereswohl“ geopfert werden dürfe.</p>
<p><strong>Zur SOKO</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es gebe 4500 Sachbeschädigungen pro Jahr in Österreich. Und es würde deshalb keine SOKO gegründet. Es habe laut der damaligen Ministerin Kdolsky 1400 Übertretungen des Tierschutzgesetzes pro Jahr gegeben, davon seien nur 9 % (also 139) sanktioniert worden, den Rest habe man als Kavaliersdelikt nicht verfolgt. Aber wegen 13 Sachbeschädigungen gegen Kleider Bauer habe man eine SOKO gegründet.</p>
<p>Jetzt müssten sich die Angeklagten seit 13 Monaten frei beweisen. Dabei sei irgendwie schade, dass das Verfahren jetzt schnell zu Ende gehe. Dadurch bestehe die Gefahr der Nichtigkeit. DI Völkl gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass es der Richterin gelingen werde, das gut zu begründen.</p>
<p><strong>Zu DI Völkl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ihm, DI Völkl, werde vorgeworfen, der EDV-Experte einer kriminellen Organisation zu sein. Dabei gebe es sehr gute Gründe für eine Computerverschlüsselung, wie Recherchen, die ungestörte Planung von Aktionen des zivilen Ungehorsams und der Schutz der Privatsphäre der AktivistInnen.</p>
<p>Zu den zitierten Emailprotokollen und Telefonüberwachungen sagte DI Völkl, dass es stimme, dass er ein technisches Interesse habe, er sei aber kein Experte. Er habe es z.B. bis jetzt nicht geschafft, sich im Standardforum zum Live Ticker als Poster zu registrieren.</p>
<p><strong>Zur Willkür der Untersuchungshaft</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der linguistische Sachverständige Dr. Schweiger habe laufend Bezug auf Noam Chomsky genommen, er kenne ihn aber offenbar nicht. Chomsky sei Anarchist und sage, Macht führe zu Entscheidungen, nicht die Demokratie. Dass er das, wie in diesem Verfahren, am eigenen Leib erfahren werde, habe er nicht gedacht. Eigentlich habe er Österreich für einen relativ gut funktionierenden Rechtsstaat gehalten, in dem man sich auf unabhängige Gerichte verlassen kann, obwohl die Polizei Aussagen verzerre. Bei seiner Festnahme habe er noch gemeint, er werde spätestens beim Haftprüfungstermin 48 Stunden später freigelassen. „Ich habe diese Festnahme erst meinen Eltern verschwiegen, aus Scham, auch meinem Arbeitgeber, weil ich davon überzeugt war, bald frei zu kommen“. Aber das Gegenteil sei der Fall gewesen, der Staatsanwalt habe einfach die Straftatenliste vorgelesen und mit ideologischen Überzeugungen aus Emails und der Computerverschlüsselung unterfüttert. Die Haftverhandlung habe 10 Minuten gedauert, den Großteil davon habe der Staatsanwalt gesprochen.</p>
<p>Er habe zum Vorwurf, er sei EDV-Experte gesagt, sein EDV-Wissen sei für einen echten EDV-Experten bestenfalls basic. Er sei dann in die Untersuchungshaft geschickt worden. Einige Tage danach habe er in der Haftbegründung gelesen, dass die Richterin gemeint habe, er habe angegeben, dass das, was er in der kriminellen Organisation mache, bestenfalls basic sei. Er habe dadurch erfahren, dass die Haftprüfungen nur formal existieren würden, die Haftrichterin habe sich überhaupt nicht für seine Verteidigung interessiert. DDr. Balluch habe zu seiner Verteidigung 100 Seiten voll geschrieben, aber gelesen habe das nur der Linguist, um ihm daraus einen Strick zu drehen.</p>
<p>Er, DI Völkl, habe dann vertraut, dass der OGH alles aufheben werde. Da sei er aber offenbar einer Marketingkampagne des Justizministeriums erlegen. Wiederum sei das Gegenteil der Fall gewesen, der OGH habe die Untersuchungshaft gerechtfertigt.</p>
<p>Die Oberstaatsanwaltschaft habe vor dem OGH-Erkenntnis die Weisung erteilt, die Untersuchungshaft nach 3 ½ Monaten abzubrechen. Wenn das OGH-Erkenntnis zuerst gekommen wäre, habe er das Gefühl, würden die Angeklagten noch immer in Untersuchungshaft sitzen. Dann hätten sie ihre Verteidigung aus ihrer Zelle führen müssen, Moser wäre nach der Verhandlung statt nach Tirol wieder in seine Zelle gegangen. Hätten sich die Angeklagten so gut aus der Zelle heraus verteidigen können? Hätte es dann auch Freisprüche gegeben?</p>
<p><strong>Zum Tierschutzprozess</strong></p>
<p>Das Vertrauen könne er der Justiz nicht mehr entgegen bringen, dass in dubio pro reo wirklich gelte. Sein Eindruck sei, die Richterin habe die Verteidigung eher gebremst als willkommen geheißen. Auch in der Hauptverhandlung sei es der Verteidigung durch die Richterin erschwert worden, ihre Gegenhypothese zu entwickeln. Das sei aber äußerst wichtig, dass eine Verteidigung diese Möglichkeit habe. Ihm werde schlecht, wenn er bedenke wie das sonst laufe. Z. B. der Sachverständige Dr. Schweiger hätte vielleicht, wenn man sich hätte allein verteidigen müssen, ohne andere Mitangeklagte und vielleicht nicht mit so guten AnwältInnen sondern PflichtverteidigerInnen, das Gericht beeindruckt. Er fürchte daher, dass in Österreich viele Menschen unschuldig verurteilt würden.</p>
<p>Er hoffe, dieses Verfahren werde ein Nachspiel haben. Er bereite gerade Anzeigen gegen die SOKO und den Staatsanwalt zu vielen Punkten vor. Schade, dass den Angeklagten das fragerecht gegenüber der SOKO, dem LVT und anderen ZeugInnen der Anklage verwehrt worden sei. Möglicherweise komme noch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu diesem Thema.</p>
<p><strong>Ein politischer Prozess</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt habe gesagt, der Bericht der verdeckten Ermittlerin sei irrelevant. Das sei eine gesetzwidrige Vorbeweiswürdigung gewesen. Dasselbe gelte für das Justizministerium, das gesagt habe. Die verdeckte Ermittlerin habe nichts gefunden, weil sie unglücklich ermittelt habe.</p>
<p>Dass es zu einem Freispruch komme, sei eigentlich immer schon klar gewesen, spätestens beim OGH oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Doch der Prozess habe als politischer Prozess dennoch sein Ziel erreicht. Er wisse nicht, ob der Staatsanwalt eine Marionette oder der Drahtzieher hinter diese, Angriff auf den Tierschutz sei. Aber dieser politische Prozess sei als generalpräventive Maßnahme geführt worden. Junge Leute seien jetzt zweifellos allein schon dadurch abgeschreckt, dass sie wegen ihrem Engagement beim VGT oder bei der BAT mit einem Prozess und der Untersuchungshaft bedroht worden seien. Die Eltern werden ihre Kinder abhalten, sich zu engagieren, weil das deren Zukunftschancen, deren Karrieren, zerstöre. Seine, DI Völkls, Karriere sei zerstört worden. Er wolle nicht sudern und eigentlich sei ihm das jetzt egal, weil es wichtigere Fronten gebe.</p>
<p>Der Rechtsstaat habe durch diesen Prozess einen immensen Schaden genommen. Ein Freispruch werde daran auch nicht viel ändern.</p>
<p>Die Rechtsphilosophie-Professorin Eva-Maria Maier vom Juridicum in Wien habe in einem Fachjournal zum Tierschutzprozess geschrieben, dass die Ablösung der Strafbarkeit vom Grunddelikt sehr problematisch sei. Bei Univ.-Prof. Maier sei der Eindruck entstanden, dass im Tierschutzprozess im großen Stil Organisation durch Ideologie ersetzt worden sei. Wer für Tierschutz sei, sei potentiell Mitglied einer kriminellen Organisation.</p>
<p>Am 20. März 1988 hätten 10 TierschützerInnen auf 96 Pelzgeschäfte Farbanschläge unternommen. Sie seien wegen § 278 angeklagt worden. Es sei zu einem Freispruch gekommen. Der Richter habe dabei die hehren Beweggründe der AktivistInnen gelobt.</p>
<p>Der Vorstand der Raikabank habe einmal organisierten Betrug an seinen KundInnen begangen. Es sei beim OGH zu einem Freispruch wegen § 278a gekommen, weil der Vorstand im Kern eine legale Tätigkeit durchgeführt habe.</p>
<p>Im Tierschutzfall würden keine Organisation, keine Hierarchie und keine Straftaten vorliegen. Es seien nach diesem Prozess viele Justizreformen notwendig, aber die vielleicht dringendste Reparatur wäre den viel zu diffusen § 278a genauer zu spezifizieren.</p>
<p>Es müsse einen Freispruch geben, aber nicht im Zweifel, sondern weil der Tatbestand nachweislich nicht erfüllt sei.</p>
<p>Pause 20:14 Uhr – 20:29 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause teilte die Richterin Mag. Traxler mit, dass er nicht im Zuschauerraum sondern auf der Bank der AnwältInnen zu sitzen habe.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer des Neuntangeklagten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er schließe sich allem bisher Gesagten an, begann der Neuntangeklagte sein Schlussplädoyer. Dann regte er an, den linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger von der Sachverständigenliste zu streichen. Man solle auch alle Urteile, die durch ihn zustande gekommen seien, überprüfen.</p>
<p>Die SOKO und der Staatsanwalt hätten immer, ohne Argumente vorzubringen, auf den Akt verwiesen. Die Vorwürfe seien ohne Substanz geblieben. Der Verdacht habe vielmehr an Substanz gewonnen, dass es ein gezieltes Vorgehen gegen die Tierschutz- und Tierrechtsbewegung gebe.</p>
<p>Das Verbreiten von Informationen an KundInnen von Geschäften solle also geschäftsschädigend sein.</p>
<p>In den beiden Stellen der BAT-Protokolle, die nicht explizit angeben würden, worum es ginge, würden einmal von einer Dachbesetzung und einmal von einer unangemeldeten homedemo handeln. Dazu habe der Staatsanwalt gesagt, dass das Beweise für eine kriminelle Organisation seien.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe behauptet, der Siebtangeklagte habe Ferienhäuser von Kleider Bauer recherchiert. Wäre er der Staatsanwalt und der Staatsanwalt angeklagt, dann würde er sagen, der Staatsanwalt sei verstockt und leugne trotz klarer Beweislast gegen ihn. Es sei längst geklärt, dass es um eine Firma gegangen sei, die Ferienhäuser vermiete, und nicht um Ferienhäuser der Besitzer von Kleider Bauer.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe belustigt gesagt, er, der Neuntangeklagte sei Journalist. Er habe damals eine Radiosendung gestaltet. Dazu habe er Informationen recherchiert, die öffentlich zugänglich seien.</p>
<p>SOKO und Staatsanwalt hätten gesagt, die verdeckte Ermittlerin sei nicht entlastend gewesen und deshalb nicht in den Akt gekommen. Die verdeckte Ermittlerin sei nur bei Demonstrationen dabei gewesen, aber Demonstrationen seien der zentrale Vorwurf. Jetzt sage der Staatsanwalt, die Demonstrationen seien eh friedlich gewesen.</p>
<p>Die kriminelle Organisation sei eine Verschwörungstheorie, die nicht widerlegt werden könne.</p>
<p>Die Besprechungen der SOKO mit ausländischen Behörden seien nicht im Akt. Es sei der Bezug zu einer Doppelstrategie in England daher nicht nachvollziehbar. Es sei ein schwaches Argument, es sei in England so und so gewesen, und deshalb werde es in Österreich auch so sein.</p>
<p>Die politisch unbequemen GegnerInnen seien durch Finanzprüfunden schikaniert worden, damit sie nicht mehr arbeiten könnten.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe für seine Rede im Internet recherchiert. Er werfe aber genau die gleichen Internetrecherchen den Angeklagten vor.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe es nicht ernst genommen, dass die Waffe als Theaterrequisit gedient habe. Aber Theater sei auch eine politische Aktionsform.</p>
<p>Tiere würde zu Waren degradiert, ihre Körper würden im Akkord zerstückelt. Es hätte in diesem Prozess um Tiere gehen sollen, der Schweinebetriebsbesitzer, die JägerInnen und die VivisektorInnen hätten angeklagt werden müssen. Der Schweinefabriksbesitzer habe die Tiere in enge Guchten gequetscht und sie für einen gewaltsamen Tod verkauft. Nun würden die Schweine auch noch als Mittel verwendet, zur Kriminalisierung von Tierschutzaktivismus beizutragen.</p>
<p>Das Vorgehen gegen die Angeklagten wundere ihn nicht, er sei aber durch die Intensität überrascht. Es gebe in Österreich viele politische Verfolgungen, wie die GegnerInnen des WKR-Balles und Personen, die deportiert werden sollen.</p>
<p>Ob der bürgerliche Rechtsstaat die beste aller schlechten Gesellschaftsformen sei? Nein, er glaube eine bessere Welt sei möglich. Ulrike Meinhof habe gesagt: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie zwingen, immer unverschämter zu lügen“.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer des Zehntangeklagten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Zehntangeklagte nannte das Plädoyer des Staatsanwalts ein Plagiat seiner Eröffnungsrede. Er habe offenbar dazwischen geschlafen oder nicht gemerkt, dass im letzten Jahr sein Strafantrag zerrissen worden sei. Oder ihn interessiere das nicht. D.h. er bleibe bei seiner Sicht, egal wie die Tatsachen aussehen würden.</p>
<p>Der Hauptvorwuf gegen den Zehntangeklagten basiere auf einer falschen Interpretation eines Telefonats. Das habe er dem Staatsanwalt gezeigt, aber das sei diesem egal, er bleibe dabei. Der Staatsanwalt habe offenbar nie die BAT-Homepage angesehen, sonst hätte er nicht sagen können, dass diese Webseite von einem EDV-Experten stamme.</p>
<p>Die Inhalte der Vorträge, die vom Staatsanwalt inkriminiert worden seien, seien diesem egal gewesen.</p>
<p>Zuerst habe er die Demonstrationen als gewalttätig inkriminiert, jetzt habe er sie als friedlich bezeichnet. Trotzdem sei das für ihn ein umso besserer Beweis für eine kriminelle Organisation.</p>
<p>Zum Prozess sagte der Zehntangeklagte, er habe sich gedacht, dass halt sei, was sein werde.</p>
<p>Scheinbar würden Schlussplädoyers immer mit Zitaten enden. Er wolle Walter Benjamin zitieren: „Das Erstaunen darüber, dass in einem Rechtsstaat solche Dinge möglich sind, bringt einen dazu, dass die Auffassung des Rechtsstaats nicht zu halten ist“.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer der Achtangeklagten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Achtangeklagte dankte ihrem Anwalt und allen solidarischen Menschen, die unermüdlich den Gerichtssaal besucht hätten. Sowohl für den Staatsanwalt als auch für die SOKO sei von Anfang an klar gewesen, dass sie nichts Kriminelles machen würde. Sie habe sich schon lange legal für Tiere eingesetzt und sehe keinen Grund dazu, sich davon zu distanzieren. Die SOKO habe deshalb gezielt ihre Existenz zerstören wollen.</p>
<p>Rudolf Plessl habe am Abend nach der Verhaftung in der Roßauerlände zum Siebtangeklagten gesagt: „Wenn wir mit Dir fertig sind, wirst Du auf allen Vieren nach Deutschland kriechen“.</p>
<p>Der Staatsanwalt und die SOKO würden massiv einschüchtern und hätten die Existenz von ihr, der Achtangeklagten, zerstört. Sie leide unter psychischen Zuständen, ihre finanzielle Existenz sei ruiniert. Sie sei in der Nacht überfallen worden, sei 3 ½ Monate in Untersuchungshaft gesessen, sei von ihrer Familie, ihren FreundInnen und ihren Hunden weggesperrt gewesen. Und jetzt habe es noch so einen langen Prozess gegeben. Dennoch stehe sie weiter zu ihren Idealen, das würden ihr SOKO und Staatsanwalt nicht nehmen können. Sie werde sich weiter für die Befreiung der Tiere einsetzen.</p>
<p>Nach den letzten 3 Jahren müsse sie aber fragen, wer schütze sie vor diesem Staatsanwalt und der SOKO? Das könne ihr niemand beantworten.</p>
<p>Pause 21:06 Uhr – 21:19 Uhr.</p>
<p><strong>Das Schlussplädoyer von Harald Balluch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zuletzt begann Harald Balluch mit seinem Schlussplädoyer. Als der Staatsanwalt vor 8 Stunden sein Schlussplädoyer gehalten habe, begann er, sei er noch verärgert gewesen. Jetzt sei er nur noch müde, es sei schon spät.</p>
<p>Das Verfahren sei erschütternd gewesen und habe ihm die Augen geöffnet. Der Mangel in der Durchführung des Tierschutzrechts sei eklatant. Er habe gedacht, dass sei bei Menschen anders. In diesem Verfahren sei aber alles Mögliche passiert. Die Kriminalpolizei sei zahlreich im Zeugenstand erschienen, ihr Auftreten sei unfassbar gewesen. Z.B. habe der SOKO-Leiter Mag. Zwettler einfach vor Gericht gelogen. Daraufhin sei er zum Leiter des LVT aufgestiegen. Diese Lüge habe in seiner Karriere keinen Knick hinterlassen. Er habe keine Konsequenzen zu fürchten. Die Strafverfolgungsbehörde sei immer anwesend gewesen, aber sie habe offenbar Fußball geschaut.</p>
<p>Nicht alle PolizistInnen seien so, aber die Mehrheit. Es werde alles vertuscht. Die PolizistInnen hätten sich als ZeugInnen an nichts erinnern können und sie hätten ihre mündlichen Aufträge vergessen. Dabei habe die Behörde die Pflicht, ihre Aktivitäten zu dokumentieren. Das Vertuschen gehöre offenbar zum Polizeistil – oder nur zum Stil der SOKO.</p>
<p>Die Fakten seien komplett entstellt worden, z.B. sei der Einsatz der verdeckten Ermittlerin als nicht lange und als irrelevant bezeichnet worden. Wenn die Angeklagten nicht ihren Namen herausgefunden hätten, wäre sie nie als Zeugin geladen worden. Oder bei der Handyortung habe der Polizist die Daten einseitig dargestellt. Dass er die Sektoren nicht angeschaut habe, sei unglaubwürdig. Viel wahrscheinlicher sei, dass die Sektorenanalyse entlastend gewesen sei und daher vertuscht wurde. Der Handystandort sei in wenigen Minuten um 50 km gesprungen. Der Beamte habe das einfach verschwiegen. Wie er gezwungen wurde, die Orte anzugeben, hab er einmal den Ort genannt, beim Sprung aber die GPS-Daten, sodass man das nicht erkennen habe können. Er habe den Sprung in den Daten einfach vertuschen wollen, um das Ergebnis belastend darstellen zu können.</p>
<p>Ähnlich die Korrekturen im SEO-Bericht.</p>
<p>Unglaublich sei auch der Vorwurf gegen den Zehntangeklagten, er sei EDV-Experte. In der Telefonüberwachung stehe das genaue Gegenteil und der Staatsanwalt halte trotz allem daran fest. Er sei einfach unbelehrbar.</p>
<p>Die Behauptung, dass die Wohnung seiner, Balluchs, Lebensgefährtin ein Tierrechtstreffpunkt sei, sei einfach frei erfunden. Es gebe dazu nicht den geringsten Hinweis. Die Kontakte der Lebensgefährtin zur BAT seien nur über die Hunde gelaufen. Auch das habe die SOKO völlig verdreht. „Wie können sich diese Menschen in den Spiegel schauen?“.</p>
<p>Wenn es weniger Angeklagte gewesen wären, weniger engagiert, weniger AnwältInnen, dann hätte es vielleicht trotz des Fehlens belastender Fakten einen Schuldspruch gegeben.</p>
<p>Die SOKO habe so hartnäckig die Akteneinsicht verhindert, obwohl sie das Gesetz dazu verpflichte, Akteneinsicht zu gewähren, dass man stutzig werde. Die Akteneinsicht lag einfach nicht im Interesse der SOKO. Dabei sollte die Polizei bei den Ermittlungen keine persönlichen Interessen haben.</p>
<p>Das Vertuschen der chemischen Analyse sei nur herausgekommen, weil die Person, die diese Analyse durchgeführt habe, zufällig zu einem anderen Beweisthema vor Gericht als Zeugin geladen gewesen sei und zufällig so eine Frage gestellt bekommen habe.</p>
<p>Die Überwachung des Eingangs des VGT-Büros, des VGT-Materiallagers und der Wohnungen von Mag. Hnat und Springer sei ebenfalls vertuscht worden. Was noch alles vertuscht worden sei, bleibe offen und werde wahrscheinlich nie geklärt.</p>
<p>Alle Beweisanträge der Verteidigung seien nicht verfolgt worden. Nichts davon werde im Akt erwähnt. Selbst ein essentielles Alibi würde im Abschlussbericht nicht vorkommen. Aber das scheine keine Konsequenzen zu haben, wenn die Polizei offen das Gesetz breche. „Wie soll man das aushalten, ohne Verdrängung?“. Die verantwortlichen Stellen würden das offenbar tolerabel finden.</p>
<p>Die Methode des Staatsanwalts sei gewesen, zu verhindern, dass die Beschuldigten zu ihren Rechten kommen würden. Er habe ihnen bis zuletzt ihr Recht auf Akteneinsicht verwehrt. Er habe gesagt, dass eine Notiz über die verdeckte Ermittlerin bereits im September 2007 auftauche. Er habe also immer schon von ihr gewusst, auch von ihren entlastenden Berichten. Er habe ständig taktiert, um zu verhindern, dass die Einsprüche der Angeklagten nicht behandelt werden. Er habe aktiv verhindert, dass die Angeklagten bei der Kriminalpolizei Akteneinsicht bekommen würden. Gegenüber dem Justizministerium habe er dann behauptet, es sei eh volle Akteneinsicht gewährt worden. Das habe jemand gesagt, der zu diesem Zeitpunkt genau gewusst habe, dass die Berichte der verdeckten Ermittlerin existieren würden, aber der Verteidigung nicht gegeben worden seien. Deshalb habe es auch 2 Mal einen Gerichtsbeschluss gegeben, dass die Polizei den Angeklagten das Recht auf Akteneinsicht verwehrt habe.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe rechtswidrig die Daten nicht aufgehoben. Er habe sie nicht bei Erstellung der Anklage dem Gericht übergeben, wie das das Gesetz vorschreibe. Er habe die Daten nicht selbst angehört und geprüft, wie er das hätte tun müssen. Diese Kompetenz habe der Staatsanwalt widerrechtlich an die SOKO abgegeben. Der Staatsanwalt habe auch sehr lange am linguistischen Sachverständigen Dr. Schweiger festgehalten, obwohl so offensichtlich gewesen sei, dass Dr. Schweiger Schwachsinn geredet habe.</p>
<p>Der Staatsanwalt habe alle Beweisanträge der Angeklagten ignoriert. Und trotz all dem gebe es keine Konsequenzen für ihn. Aber es werden noch Anzeigen folgen. Er, Balluch, habe den Vorgesetzten des Staatsanwalts darüber informiert. Dabei sei ihm gesagt worden, es sei alles Bestens. Man habe sich abgefeiert, in Österreich sei alles Bestens.</p>
<p><strong>Zum linguistischen Sachverständigen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dr. Schweiger habe keine Ausbildung gehabt. Es habe nur eine Prüfung ohne erkennbaren Inhalt gegeben. Er sei verantwortlich für Verurteilungen, potentiell lebenslänglich. Offenbar habe bisher niemand nachgerechnet, was er gemacht habe. Dabei sei das doch ganz offensichtlich Blödsinn. Die hier Angeklagten hätten Glück gehabt und die Autoren von Texten gefunden. Das Problem sei, dass Sachverständige nur sehr schwer wegzubringen seien, auch wenn sie wahnsinnig wären. Wenn man Pech habe, dann sitze man vor Dr. Schweiger, er rede irren Blödsinn und man sei ihm ausgeliefert, weil man das Gegenteil nicht beweisen könne. Er stelle daher die Frage, ob es eine Instanz gebe, die Dr. Schweiger stoppen könne.</p>
<p>Dazu sagte die Richterin, dass das Gericht das prüfen werde.</p>
<p><strong>Zur Schweinebefreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Kupieren von Schwänzen der Schweine sei, habe sich in der Verhandlung herausgestellt, eine flächendeckende Übertretung des Tierschutzgesetzes. Es werde nämlich automatisch gemacht. Auch der Schweinefabriksbesitzer habe das getan.</p>
<p>Die Schweine dort seien hartem Boden, Vollspalten, Ammoniakgeruch, geringem Platz, Beschäftigungslosigkeit und strukturlosen Buchten ausgeliefert gewesen. Man habe ihre Schwänze abgeschnitten, anstatt den Zustand zu ändern. Das sei deutlich auf den Fotos von diesem Schweinebetrieb zu sehen. Trotzdem sei es in den Augen des Staatsanwalts eine Tierquälerei gewesen, diesen Zustand durch eine Freilassung zu unterbrechen. Umgekehrt sei jene Person, die diesen Zustand vorsätzlich herbeigeführt habe, kein Tierquäler.</p>
<p>Dass er der gesetzlichen Verpflichtung, Kannibalismus und Beschäftigungsmaterial zu dokumentieren, nicht nachgekommen sei, habe für ihn keine Folgen. Dass diese Freilassung als Tierquälerei verfolgt worden sei, sei unfassbar. Anstelle des Staatsanwalts könnte er sich nicht in den Spiegel schauen.</p>
<p><strong>Zu § 278a</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>§ 278a bedeute die Ausweitung der Strafbarkeit auf legale Handlungen. Es entwickle sich dadurch ein Feindstrafrecht, d.h. die Verfolgung unerwünschter Personen, ohne dass sie eine Straftat begangen hätten.</p>
<p>Das Schlussplädoyer des Staatsanwalts sei doppelbödig gewesen. Er habe behauptet, es werde weder der Tierschutz noch der VGT verfolgt. In der Realität sei aber z.B. Moser verfolgt worden, weil er der VGT-Kampagnenleiter in Tirol gewesen sei.</p>
<p>Die Handys seien vom VGT angeschafft worden. Es gebe keinen Hinweis, dass sie für etwas Anderes verwendet worden seien. Trotzdem bezeichne der Staatsanwalt das als Infrastruktur einer kriminellen Organisation. Was würde das anderes heißen, als dass NGOs und die Zivilgesellschaft verfolgt werden sollen? Hier werde etwas hingebogen, um jemanden zu verfolgen, der einem nicht passe. Das werde gegenüber der Öffentlichkeit aber anders dargestellt.</p>
<p>Laut Staatsanwalt gebe es SpitzenjuristInnen, die dieses Vorgehen „super“ finden würden. Das sei eine richtige Anwendung von § 278a. Das heiße aber, es gebe einen Paradigmenwechsel. Er könne jetzt nicht mehr nachvollziehen, was eigentlich genau strafbar sei. Konkret habe er Tierschutz gemacht, sein Verein habe Tierschutz in einem Bereich gemacht, in dem es zu Straftaten gekommen sei, und schon sei er schuldig nach § 278a! Wenn das wirklich so sein solle, dann hätte es zu diesem Paradigmenwechsel zuerst eine öffentliche Diskussion gegen sollen. Die SpitzenjuristInnen des Herrn Staatsanwalt sollten aus ihren Löchern kommen und sich der öffentlichen Diskussion stellen.</p>
<p>Die Unvi.-Prof. Maier und Velten hätten dazu Fachartikel geschrieben. Ihr Vorwurf sei, dass sich die Anwendung von § 278a im Tierschutzfall übe den Sinn dieser Bestimmung hinwegsetze. Wenn es wirklich SpitzenjuristInnen geben solle, die dafür gute Argumente hätten, warum reagieren sie dann nicht? Sie würden öffentlich nicht Stellung nehmen, sondern würden den Deckel auf dieser Entwicklung halten, wie es das Justizministerium mache. Er wolle hören, was diese SpitzenjuristInnen zu den Argumten der Univ.-Prof. Maier und Velten zu sagen hätten. Also entweder es gebe die SpitzenjuristInnen gar nicht, oder sie hätten kein Verantwortungsbewusstsein und keine demokratische Kultur. Wenn so eine Änderung jetzt kommen solle, dann müsse es dazu eine öffentliche Diskussion geben. Vielleicht habe der Prozess den Sinn gehabt, in Zukunft eine solche Entwicklung zu verhindern. Die Konsequenzen seien noch nicht abzusehen.</p>
<p><strong>Das Schlusswort</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Zentrum der Tierschutzermittlungen würde die ÖVP stehen. Es handle sich dabei um eine reine Lobbypartei. Manchmal werde das öffentlich auffällig. Die ÖVP sei immer über alles in der Tierschutzcausa informiert gewesen. Sie sei aber die einzige Partei gewesen, die sich der Diskussion entzogen habe. Sie sei die einzige Partei, die keine Reform von § 278a wolle.</p>
<p>Was sei eigentlich los in Österreich? Er habe in den 1970er Jahren, wie er aufgewachsen sei, gemeint, Österreich sei ein liberales Land. Leider sei Österreich offenbar korrupt geworden. „Ich bin einfach entsetzt durch diese Erfahrungen“.</p>
<p>Er wolle über seine Unschuld nicht reden, weil er ganz offensichtlich nie etwas Strafbares gemacht habe. Es sei den Angeklagten gelungen, sich frei zu beweisen. Dazu habe es auch eins großen Glücks bedurft, z.B. dass die verdeckte Ermittlerin gefunden worden sei. Sie habe trotz immensen Drucks wahrheitsgemäß ausgesagt – Hut ab!</p>
<p>„Wer ist jetzt zuständig, den Karren aus dem Dreck zu ziehen?“.</p>
<p>Ende 22:02 Uhr.</p>
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		<pubDate>Wed, 27 Apr 2011 16:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Kirchmaier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Linguistisches Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Schweinebefreiung]]></category>

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		<description><![CDATA[Donnerstag 31. März 2011 Inhalt: Einvernahme der Geschäftsführerin der Vier Pfoten Einvernahme des Besitzers der Schweinefabrik Einvernahme des Sachverständigen zur Schweinebefreiung Prof. Josef Troxler Stellungnahmen einiger Angeklagter zu den Abschlussberichten Stellungnahmen einiger Angeklagter zu den Gutachten Der heutige Doppelprozesstag war rekordverdächtig, ging er doch von 9 Uhr vormittags bis nach Mitternacht, ohne eine Mittagspause bzw. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Donnerstag 31. März 2011</strong></p>
<p><strong>Inhalt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Einvernahme der Geschäftsführerin der Vier Pfoten</strong></li>
<li><strong>Einvernahme des Besitzers der Schweinefabrik</strong></li>
<li><strong>Einvernahme des Sachverständigen zur Schweinebefreiung Prof. Josef Troxler</strong></li>
<li><strong>Stellungnahmen einiger Angeklagter zu den Abschlussberichten</strong></li>
<li><strong>Stellungnahmen einiger Angeklagter zu den Gutachten<br />
</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der heutige Doppelprozesstag war rekordverdächtig, ging er doch von 9 Uhr vormittags bis nach Mitternacht, ohne eine Mittagspause bzw. eine Pause, die länger als 15 Minuten war. Die Richterin wollte offenbar alles daran setzen, den Prozess abzuschließen und für den nächsten Tag nur noch die Schlussplädoyers vorzusehen. Das ist letztendlich gelungen, allerdings nur durch die Ablehnung einiger Anträge. Darunter auch Anträge des Staatsanwalts auf einen neuen linguistischen Sachverständigen und neue ZeugInnen.</p>
<p><span id="more-692"></span></p>
<p>Nach Beendigung der Einvernahme des Sachverständigen Prof. Troxler zur Schweinebefreiung, als praktisch am Ende der Beweisaufnahme dieses Verfahrens, erweiterte der Staatsanwalt plötzlich den Strafantrag. Faulmann solle sich jetzt auch wegen Tierquälerei bzgl. der Nerzbefreiung verantworten, und DDr. Martin Balluch sowie Harald Balluch wegen Sachbeschädigung, dauernder Sachentziehung und ebenfalls Tierquälerei, alles in Bezug auf dieselbe Nerzbefreiung Anfang Juli 1997. Die Verteidigung reagierte darauf mit einer Reihe von eigenen Beweisanträgen bzgl. der Einvernahme von ZeugInnen, aber die Richterin zeigte sich von all dem unbeeindruckt, wies alle Anträge ab und drehte die Verhandlung zu.</p>
<p>Zum linguistischen Sachverständigen sagte die Richterin, sie lehne den Antrag auf seine Enthebung ab, aber „er war nicht ausreichend in der Lage, die aufgezeigten Unschlüssigkeiten auszuräumen“, er werde daher nicht mehr geladen. Der Staatsanwalt behielt sich einen Nichtigkeitsantrag vor, weil die Richterin keinen Ersatzsachverständigen zu laden bereit war. Das alarmierte wiederum die Verteidigung, weil nach deren Ansicht dadurch tatsächlich Nichtigkeit gegeben sei. Ein Staatsanwalt müsse während der Verhandlung in dieser Art seinen Nichtigkeitsantrag ankündigen, wenn er tatsächlich eine Berufung gegen das Urteil auf dieser Basis einbringen will. Doch die Richterin blieb bei ihrer Entscheidung.</p>
<p>Einvernommen wurde heute die Geschäftsführerin der Vier Pfoten, allerdings nur zu einem sehr eingeschränkten Beweisthema, nämlich die Schweinebefreiung Ende März 2008. Sie hatte dazu eigentlich gar nichts zu sagen. Anschließend wurden wieder der Besitzer der Schweinefabrik und der Sachverständige Prof. Troxler zur Frage, ob die Schweinebefreiung Tierquälerei gewesen sein könnte, befragt. Der Sachverständige bestätigte, dass die Schweine in diesem Betrieb unter den normalen Lebensbedingungen zu leiden haben und dass viele Aspekte der Befreiung diese Lebensumstände sehr kurzfristig verbessert hätten.</p>
<p>Der Rest des Tages wurde mit Stellungnahmen verbracht. Die Acht- und der Neuntangeklagte sowie Jürgen Faulmann kommentierten ihre Abschlussberichte. Danach gaben DDr. Martin Balluch, DI Elmar Völkl und Harald Balluch ihre Stellungnahmen zu den Sachverständigen Dr. Schweiger und Prof. Troxler ab. Insbesondere in den sehr langen Stellungnahmen zu den Aussagen des linguistischen Sachverständigen wurden zahlreiche neue Argumente gegen dessen Erkenntnisse aufgefahren, sodass die BeobachterInnen fast schon enttäuscht darüber waren, dass die Angeklagten diesem Sachverständigen gegenüber trotz mehrtägiger Befragung nie zu ihrem Fragerecht gekommen sind.</p>
<p>Weit nach Mitternacht, die Verhandlung war bereits über 15 Stunden alt, wurden noch Beweisanträge der Verteidigung bzgl. Schweine- und Nerzbefreiung gestellt.</p>
<p>Heute saßen 20 BesucherInnen im Zuschauerbereich, 6 Angeklagte fehlten. Die Verhandlung begann um 9:04 Uhr.</p>
<p><strong>Angaben der Richterin zur Akteneinsicht</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin verteilte an die Verteidigung ein Antwortschreiben des Innenministeriums zur Frage der Akteneinsicht. Die Abteilung IV/1 sei mit der Überspielung der Audiodateien beschäftigt. Da es nur begrenzte personelle Ressourcen gebe, würde diese Überspielung nur sehr langsam von statten gehen. In dem Schreiben meinte das Innenministerium, es sehe seit Beginn der Hauptverhandlung kein juristisches Recht der Angeklagten mehr auf Anhörung der Telefon- und Lauschangriffsaudiodaten.</p>
<p>Zusätzlich, sagte die Richterin, habe der Leiter des Büros für verdeckte Ermittlungen mitgeteilt, dass es keinerlei Aufzeichnungen von Aufträgen gebe, die sein Büro in der Tierschutzcausa erhalten habe, und es gebe auch keinerlei Aufzeichnungen zur Korrespondenz mit der SOKO.</p>
<p><strong>Beschlüsse zum linguistischen Sachverständigen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin verkündete dann ihren Beschluss auf Abweisung des Antrags der Verteidigung, den linguistischen Sachverständigen zu entheben. Es würden beim Sachverständigen keine Gründe vorliegen, die geeignet seien, seine Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Und eine Enthebung des Sachverständigen wegen fehlender Sachkunde sei nach Erstattung des Gutachtens nicht mehr möglich.</p>
<p>Sie verkündete auch ihren Beschluss auf Abweisung des Antrags der Verteidigung, ein weiteres linguistisches Gutachten einzuholen. Die Begründung dafür werde bei der Urteilsbegründung nachgereicht.</p>
<p>Und dann sagte die Richterin wörtlich: „Der Sachverständige war nicht ausreichend in der Lage die aufgezeigten Unschlüssigkeiten auszuräumen. Er wird daher nicht mehr geladen.“</p>
<p><strong>Kommentare und Anträge der Verteidigung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Anwalt Dr. Haberditzl machte seinem Ärger Luft, dass die Ermittlungspolizei in die Telefonprotokolle offenbar hineininterpretieren könne, was sie wolle, wenn die Verteidigung diese Protokolle nicht abhören könne.</p>
<p>Zum Sachverständigen sagte Dr. Haberditzl, dass der Staatsanwalt einen linguistischen Sachverständigen habe bestellen dürfen, die Verteidigung nicht. Das sei eine Verletzung des Prinzips der Waffengleichheit. Dazu verweise er auf einen Artikel im „Anwaltsblatt“, in dem dieses Problem angeschnitten werde. Dr. Haberditzl zitierte wörtlich: „In der Praxis sind vermehrt ständige Geschäftsbeziehungen zwischen der Staatsanwaltschaft und gewissen Sachverständigen zu erkennen“. Dann verwies Dr. Haberditzl noch auf das astronomische Honorar des linguistischen Sachverständigen und meinte, dass in dieser Sache der Artikel im Anwaltsblatt den Nagel auf den Kopf treffe.</p>
<p>Anwalt Mag. Bischof sagte, dass er im Hinblick auf die Äußerung der Richterin, dass der Sachverständige unschlüssige Argumente gebracht habe, auf seine Fragen und weiteren Stellungnahmen dazu verzichte.</p>
<p>Anwalt Mertens beantragte die Verlesung der Gegengutachten der Verteidigung zur Frage der Tierquälerei bei der Schweine- und der Nerzbefreiung, das von Prof. Loupal und Dr. Haferbeck stamme und bereits vorgelegt worden sei. Zusätzlich beantragte Mertens, dass ein Sachverständiger bestellt werden solle, und zwar zur Frage, wie sehr Schweine in dem vorliegenden Schweinebetrieb leiden und ob die Freilassung temporär dieses Leiden erleichtert hätte. Er beantragte die Feststellung der Entwicklung der Mastscheine vor, während und nach der Freilassung und welche Verletzungen konkret vorgelegen seien. Mertens beantragte auch die Vorlage des Sauenplaners dieses Betriebs der letzten 7 Jahre und der Daten der Tierkörperverwertung. Diese Anträge würden gestellt, weil der Sachverständige für die Schweinebefreiung kein Fachmann für Pathologie sei. Zusätzlich beantragte Mertens eine Reihe von ZeugInnen aus der Schweineindustrie zum Beweis dafür, dass 3 tote Schweine an einem Wochenende für derartige Betriebe normal seien.</p>
<p><strong>Kommt die Geschäftsführerin der Vier Pfoten als Zeugin?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin sagte, sie habe die Geschäftsführerin der Vier Pfoten als Zeugin bestellt, sie sei aber nicht da. Dann fragte die Richterin Faulmann, ob er deren Nummer habe. Faulmann sagte, er habe diese Zeugin schon vor mehr als 1 Jahr beantragt. Die Richterin antwortete, dass die Zeugin bereits geladen gewesen sei, aber Faulmann sei damals erkrankt. Dann wurde die Sitzung unterbrochen, um die Zeugin zu kontaktieren.</p>
<p>Pause 9:32 Uhr – 10:15 Uhr.</p>
<p>Die Richterin sagte nach der Pause, sie habe die Telefonnummer der Zeugin aus dem Akt erhoben und sie angerufen. Sie werde um 11 Uhr hier sein.</p>
<p><strong>Beschlüsse der Richterin zu den Anträgen der Verteidigung zur Schweinebefreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ein Sachverständiger sei ein Beweismittel, wie eine Zeugenaussage, sagte die Richterin. Der Sachverständige habe sein Gutachten lange nach der Freilassung der Schweine erstellen müssen. Der Betriebstierarzt, der als Zeuge ausgesagt habe, sei aber unmittelbar nach der Befreiung dort gewesen. Seine Aussage unterliege der Beweiswürdigung. Auch der Betriebsbesitzer und 2 AmtstierärztInnen hätten bereits Aussagen vor Gericht gemacht.</p>
<p>Faulmann sie laut Rufdatenrückerfassung zwischen 17:56 Uhr – 18:15 Uhr in der Gegend der Schweinebefreiung gewesen. Es sei aber nicht klar, wann die Befreiung stattgefunden habe. Jedenfalls muss die Tat in der Nacht vom 30. auf den 31. März 2008 stattgefunden habe. Es gebe zwei Fotos zur Befreiung auf der Bite Back Webseite. Im Verfahren seien dann noch zwei weitere Fotos vom Bekennerschreiben aufgetaucht.</p>
<p>Es gebe 3 tote Schweine von diesem Wochenende. Der Schweinebetriebsbesitzer sage, sei seien Sonntag vormittags noch nicht tot gewesen. Der Betriebstierarzt sage, die toten Schweine seien nie obduziert worden, ihre Todesursache also unklar. Faulmann sage, die Schweine seien schon vor der Befreiung tot gewesen.</p>
<p>Der Sachverständige Prof. Troxler habe bereits sein Gutachten erstattet, er käme heute wieder, aber es seien nur mehr 1-2 Fragen offen.</p>
<p>Dann verkündete die Richterin den Beschluss auf Abweisung des Antrags von Mertens, die Privatgutachten zu verlesen. Ebenso wurden die Anträge auf ein Ergänzungsgutachten, auf die Einvernahme weiterer ZeugInnen und auf die Einholung von Informationen zum Zustand der Tiere im Betrieb abgewiesen. Letzteres sei irrelevant, relevant sei nur der Zustand der Schweine vor der Befreiung und danach. Der Betriebsbesitzer habe ausgesagt, dass er den Zustand der Schweine vor der Befreiung nicht angeben könne.</p>
<p><strong>Stellungnahme und Antrag des Staatsanwalts zum linguistischen Sachverständigen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Staatsanwalt sagte, er wolle zu den Aussagen von Dr. Haberditzl bzgl. der Waffengleichheit Stellung nehmen. Der linguistischen Sachverständige Dr. Schweiger sei aus der Linguistiksachverständigenliste bestellt worden. Die Staatsanwaltschaft sei im Ermittlungsverfahren viel objektiver als ein Sachverständiger der Verteidigung, daher genüge es, wenn nur der Staatsanwalt einen Sachverständigen bestelle und dieser der einzige Sachverständige im Verfahren bleibe.</p>
<p>Der Staatsanwalt teile nicht die Ansicht des Gerichts, dass der Linguistik-Sachverständige irrelevant sei. Deshalb beantragte der Staatsanwalt einen neuen linguistischen Sachverständigen zu bestellen, ansonsten liege Nichtigkeit vor.</p>
<p>Die Richterin verkündete daraufhin ihren Beschluss zur Abweisung dieses Antrags des Staatsanwalts. Daraufhin sagte der Staatsanwalt, er behalte sich einen Nichtigkeitsantrag vor.</p>
<p>Dr. Haberditzl meinte, einen Sachverständigen des Staatsanwalts anders zu behandeln, als einen Sachverständigen der Verteidigung, sei eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Bestimmung erzwinge die Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Anklage und ein faires Verfahren.</p>
<p>Um 10:33 Uhr wurde der Besitzer der Schweinefabrik in den Zeugenstand gerufen. Auch der Sachverständige Prof. Troxler betrat den Gerichtssaal. Doch Mag. Bischof beantragte eine Unterbrechung der Sitzung, um sich mit seiner Mandantschaft zum Antrag des Staatsanwalts zu beraten.</p>
<p>Pause 10:34 Uhr – 10:48 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause sagte Mag. Bischof, dass nach Ansicht der Verteidigung der Staatsanwalt nicht so falsch liege. Wenn das Gutachten mangelhaft sei, dann müsse ein neuer Sachverständiger beigezogen werden. Der Staatsanwalt habe sich die Nichtigkeit vorbehalten, deshalb beantrage auch die Verteidigung einen neuen Sachverständigen.</p>
<p>Anwältin Dr. Stuefer ergänzte, dass die einzige gesetzlich vorgesehene Option die Beiziehung eines neuen Sachverständigen sei. Allerdings könne man in analoger Anwendung des alten Rechts aus verfahrensökonomischen Gründen keinen weiteren Sachverständigen bestellen, weil das Beweisthema irrelevant sei.</p>
<p>Anwalt Dr. Karl sagte dazu, das das Gesetz bei Unschlüssigkeiten im Gutachten die Neubestellung eines Sachverständigen vorsehe. Deshalb sei ein Zusatzgutachten zwingend.</p>
<p>Die Richterin verkündete daraufhin den Beschluss auf Abweisung sämtlicher Anträge der Verteidigung. Es gebe verschiedene juristische Überlegungen des Gerichts, die Begründung erfolge bei der Urteilsbegründung. Sie verweise auf eine diesbezügliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.</p>
<p><strong>Einvernahme der Geschäftsführerin der Vier Pfoten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Anschließend wurde die Geschäftsführerin der Vier Pfoten in den Zeugenstand gerufen. Der Sachverständige Prof. Troxler verließ den Verhandlungssaal. Was ihr zum vorliegenden Schweinebetrieb einfalle, fragte die Richterin die Zeugin. Der sei von hier aus der Gegend von Wr. Neustadt, sie kenne ihn vom Vorbeiradeln, meinte die Zeugin. Wieso, fragte die Richterin. Da sei ein Radweg daneben, gab die Zeugin an. Wann sie vorbeigeradelt sei, fragte die Richterin. Das sei so, wie bei vielen anderen Tierfabriken, sagte die Zeugin, sie sei einfach vorbeigeradelt, wisse aber nicht mehr wann. Ob sie zu zweit oder allein gewesen sei, fragte die Richterin. Immer zu zweit, sagte die Zeugin. Mit Jürgen Faulmann, fragte die Richterin. Die Zeugin bejahte. Ob das auch beim vorliegenden Schweinebetrieb so gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht, jedenfalls in der Gegend, meinte die Zeugin.</p>
<p>Was ihr Verhältnis zu Faulmann sei, fragte der Staatsanwalt. Er sei ihr Kollege, sagte die Zeugin. Was sie am 30. März 2008 gemacht habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, antwortete die Zeugin.</p>
<p>Ob sie schon im Gerichtssaal gesessen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, 2 Mal an Anfang, sagte die Zeugin.</p>
<p>Faulmann sage, die Zeugin sei mit ihm an diesem Tag beim vorliegenden Schweinebetrieb vorbeigeradelt, sagte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.</p>
<p>Der Privatbeteiligtenvertreter für den Schweinebetrieb fragte, was diese Radtour für einen Sinn habe. Sportliche Betätigung, antwortete die Zeugin. Warum bei Schweinebetrieben, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Dort sei ein Radweg, meinte die Zeugin. Warum gerade dort, fragte der Privatbeteiligtenvertreter, es gebe noch andere Radwege. Es gebe eben auch einen dort, sagte die Zeugin. Warum sie da beim Betrieb stehen geblieben sei, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Das habe sie nicht gesagt, unterbrach die Richterin. Ob sie sich Tierfabriken anschaue, fragte die Richterin. Sie sei von einer Tierschutz-NGO, sagte die Zeugin, da habe sie mit diesen Dingen zu tun. Ob sie spezielle Betriebe hier in der Gegend kenne, fragte die Richterin. Verschiedene, sagte die Zeugin. Auch Schweinebetriebe, fragte die Richterin. Lichtenwörth z.B., sagte die Zeugin, dort würden mehr Schweine als Menschen leben.</p>
<p>Ob sie den vorliegenden Betrieb kenne, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht konkret erinnern, sagte die Zeugin. Wie lange sie schon bei den Vier Pfoten arbeite, fragte die Richterin. 9-10 Jahre, sagte die Zeugin.</p>
<p>Ob sie auch Aufzeichnungen zu Betrieben mache, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Von außen schon, sagte die Zeugin. Auch vom vorliegenden Betrieb, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Das wisse sie nicht, sagte die Zeugin. Ob ihr dabei nichts aufgefallen sei, fragte der Privatbeteiligtenvertreter. Das dürfe nicht zugelassen werden, unterbrach Mag. Bischof, das sei eine Suggestivfrage. Es sei eine Wiederholung, meinte Mertens. Die Frage habe sich erübrigt, sagte der Privatbeteiligtenvertreter und die Zeugin wurde aus dem Zeugenstand entlassen.</p>
<p><strong>Einvernahme des Schweinefabriksbesitzers</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Um 11:05 Uhr wurde der Besitzer der vorliegenden Schweinefabrik in den Zeugenstand gerufen. Auch der Sachverständige Prof. Troxler betrat wieder den Gerichtssaal.</p>
<p>Ob jemand die Angaben des Betriebstierarztes auf Richtigkeit geprüft habe, fragte Dr. Haberditzl. Das sei Beweiswürdigung und nicht zugelassen, sagte die Richterin. Er wolle nur wissen, ob die Angaben des Tierarztes überprüft worden seien, das sei eine einfache Frage, meinte Dr. Haberditzl. Nicht zugelassen, sagte die Richterin. Das Gutachten von Prof. Troxler basiere nur darauf, sagte Dr. Haberditzl.</p>
<p>Wie viele Schweine seien in seinem Betrieb pro Monat gestorben, im Jahr der Schweinebefreiung, fragte Mertens. Das wisse er so nicht, sagte der Zeuge. Welche Behandlung und welche Kosten durch den Tierarzt Gelenksschäden bei Schweinen ausmachen würden, fragte Mertens. Diese Frage sei nur für den Zeitraum Jänner 2008 – 31. März 2008 zugelassen, sagte die Richterin. Das wisse er nicht, meinte der Zeuge. Im Film von seinem Betrieb habe man viele Verletzungen der Schweine gesehen, erklärte Mertens. Wie das behandelt worden sei. Das habe der Zeuge schon gesagt, warf die Richterin ein.</p>
<p><strong>Fragen von DDr. Balluch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob der Zeuge Aufzeichnungen über das Beschäftigungsmaterial seiner Schweine geführt habe, fragte DDr. Balluch. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Aufzeichnungen über das Schwanz- und Ohrenbeißen geführt habe, fragte DDr. Balluch weiter. Ja, sagte der Zeuge. Wie viel Schwanz- und Ohrenbeißen habe es denn 2008 gegeben, fragte DDr. Balluch und beantragte gleich, dass diese Aufzeichnungen dem Gericht vorgelegt würden. Die Richterin unterbrach und fragte, ob das mit Ohrnekrose zu tun habe. In seinem Betrieb schon, sagte der Zeuge. Die Richterin befragte dazu den Sachverständigen. Schwanz- und Ohrenbeißen würde auch unabhängig von Ohrnekrose auftreten, sagte Prof. Troxler, wenn das Beschäftigungsbedürfnis auf die PartnerInnen gerichtet werde. Ob das mit Rangkämpfen zusammenhängen würde, fragte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Ob es 2008 bei den Schweinen Schwanz- und Ohrenbeißen gab, fragte DDr. Balluch. So weit er sich erinnere zu dieser Zeit nicht, antwortete der Zeuge. Ob es zu dieser Zeit kupierte Schwänze bei seinen Schweinen gegeben habe, fragte DDr. Balluch. Zum Teil schon, meinte der Zeuge. Ob ihm das Tierschutzgesetz bekannt sei, fragte DDr. Balluch. Darin stehe nämlich, dass man nur dann die Schwänze kupieren dürfe, wenn Probleme dieser Art im Betrieb auftreten würden und wenn man Aufzeichnungen zum Beschäftigungsmaterial und zu diesen Problemen führen würde. Ob das ein Vorhalt sei, unterbrach der Privatbeteiligtenvertreter. Das sei eine Frage, sagte DDr. Balluch. Die Richterin sagte, das Gericht habe das Tierschutzgesetz nicht im Kopf. Die TierschützerInnen schon, meinte DDr. Balluch. Was der Sinn der Frage sei, wollte die Richterin wissen. Es gehe darum, wie sich das Befinden der Schweine durch die Befreiung geändert habe, erklärte DDr. Balluch. Dass die Schweine kupierte Schwänze hatten, wie man auch auf den Fotos von der Befreiung sehe, beweise, dass es Probleme auf diesem Betrieb vor der Befreiung gegeben haben müsse. Wenn er das Gesetz zitiere, dann solle er es auch vorlesen, sagte die Richterin. DDr. Balluch las aus dem Gesetz den entsprechenden Absatz vor und fragte den Zeugen, ob er diese Bestimmung gekannt habe. Er habe keine Aufzeichnungen über das Beschäftigungsmaterial geführt, sagte der Zeuge, aber er habe eine Materialbestätigung. Das sei keine Antwort auf die Frage, warf der Neuntangeklagte ein. Die Richterin ermahnte ihn daraufhin.</p>
<p>Der Betriebstierarzt habe ihm bestätigt, dass das Schwanzkupieren unerlässlich sei, sagte der Zeuge. Die Richterin fragte, von wann diese Bestätigung stamme. Vom 3. 8. 2010, sagte der Zeuge. Ob es das auch von 2008 gebe, fragte die Richterin. Er würde diese Bestätigung 3 Mal pro Jahr erhalten, sagte der Zeuge. DDr. Balluch beantragte daraufhin die Vorlage sämtlicher Unterlagen des Betriebstierarztes zu Problem in diesem Betrieb im Jahr 2008. Wozu, fragte die Richterin. Zum Beweis dafür, führte DDr. Balluch aus, dass schon vor der Freilassung die Schweine durch Kannibalismus verletzt worden seien. Ob der Sachverständige dazu etwas sagen könne, bat die Richterin. Dieser Betrieb habe einen angeschlossenen Zuchtbetrieb, sagte der Sachverständige. Dort würden die Schwänze der Ferkel grundsätzlich kupiert, obwohl zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht klar sei, ob Schwanzbeißen auftreten werde. Deshalb gebe es im Gesetz die Vorschrift dieser Dokumentation. Das sei aber in der Praxis sehr schwierig. Die Schwänze würden also in diesem Betrieb generell kupiert, fragte die Richterin erstaunt. Ja, sagte der Sachverständige, außer wenn die Ferkel an Biobetriebe verschickt würden.</p>
<p>Es habe also ein Kannibalismusproblem und kupierte Schwänze in diesem Betrieb gegeben, stellte DDr. Balluch fest. Was habe dieses Kannibalismusproblem 2008 ausgelöst. Die Richterin unterbrach und fragte, was das für eine Relevanz habe. Der Kannibalismus der Schweine sei ein Symptom, erklärte DDr. Balluch, man müsse also nach der Ursache fragen. Der Kannibalismus beweise aber, dass in diesem Betrieb für die Schweine ein so schweres Problem existiere, dass es sich durch Kannibalismus äußere. Anwalt Dr. Karl ergänzte, dass es bei Tierquälerei auch um den Vorsatz gehe. Wenn die Situation der Schweine so schlecht gewesen sei, dann könne der Vorsatz der Befreiung die Verbesserung der Situation der Schweine gewesen sein. Die Rahmenbedingungen seien also relevant.</p>
<p>Der Zeuge sagte, er habe damals kein Kannibalismusproblem gehabt. Ob er also 2008 die Schwänze seiner Schweine rechtswidrig ohne Kannibalismusproblem kupiert habe, fragte DDr. Balluch. Das habe er nie gesagt, meinte der Zeuge. Das sei ein falscher Vorhalt, versuchte die Richterin einzugreifen. Das Kannibalismusproblem habe ja 7 Monate zurückliegen können, warf der Zeuge ein. Ob ein Kannibalismusproblem dazu geführt habe, dass er die Schwänze seiner Ferkel kupieren ließ, fragte DDr. Balluch. Das könne sein, meinte der Zeuge. Unmittelbar vor der Befreiung, fragte DDr. Balluch. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. DDr. Balluch zitierte noch einmal das Gesetz, dass ein Schweinebetrieb nur bei Vorliegen eines Problems die Schwänze kupieren dürfe.</p>
<p>Die Richterin fragte wieder den Sachverständigen, ob das alles etwas mit den Verletzungen bei der Befreiung zu tun habe. Das Kupieren von Schwänzen habe nichts mit Rangkämpfen zu tun, sagte dieser. Dann seien diese Fragen nicht zugelassen, sagte die Richterin, „wir machen hier keine Kampagnenaufklärung“. Wie sich Kannibalismus äußere, fragte Mertens. Der Sachverständige sagte, Kannibalismus führe zum Benagen verschiedener Körperteile anderer Schweine. Durch Rangkämpfe würden andere Verletzungen entstehen. Das sei sehr gut zu unterscheiden.</p>
<p>DDr. Balluch beantragte die Zulassung von Fragen zur Situation der Schweine vor der Befreiung, weil die Schweine vor der Befreiung extrem belastet gewesen seien. Das sei für die Gesamtbetrachtung wesentlich.</p>
<p><strong>Fragen von Jürgen Faulmann zu den toten Schweinen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Faulmann schloss sich DDr. Balluchs Antrag an. Der Staatsanwalt habe behauptet, dass gegen diesen Schweinebetrieb keine Anzeige wegen Tierquälerei vorliege. Aber Tierquälerei sei ein Offizialdelikt. Der Staatsanwalt habe Fotos von dem Betrieb gesehen, er hätte also selbständig ein Verfahren einleiten müssen. Jetzt habe er, Faulmann, diese Anzeige nachgereicht. Die Freilassung sei durch das Notwehrrecht gerechtfertigt gewesen.</p>
<p>Um welchen Zeitraum es gehe, fragte die Richterin. Es gehe um die Zeit vor der Freilassung, sagte Faulmann. Dann legte er seine Anzeige wegen Tierquälerei vor. Die Schweine würden in diesem Betrieb Leiden und Qualen erleiden und mutwillig getötet werden. Die Freilassung sei Notwehrrecht wie beim Einschlagen der Scheibe eines bei heißer Sonne im Auto eingeschlossenen Hundes. Von welchem Sachverhalt er rede, fragte die Richterin. Er rede von den Zuständen in dieser Schweinefabrik am 30. März 2008, wie er, Faulmann, es damals gesehen habe und wie das die 4 Fotos vom Bekennerschreiben belegen würden. Auf den 2 Fotos des Bekennerschreibens auf Bite Back sehe man Striemen, sagte die Richterin.</p>
<p>Am 29. März 2011 habe Faulmann gegen diesen Schweinebetrieb Anzeige wegen Tierquälerei erstattet, gab der Staatsanwalt an. Es habe 4 Fotos beim Bekennerschreiben gegeben, sagte Faulmann. Diese würden zeigen, dass die toten Schweine schon lange tot gewesen seien. Sie hätten vor ihrem Tod Qualen erlitten, dazu gebe es das Gutachten von Prof. Loupal. Er habe diese Zustände am 30. März 2008 selbst gesehen, er habe alle 3 toten Schweine selbst gesehen. Der Fabriksbesitzer habe gelogen, er müsse die toten Schweine eigenhändig aus dem Betrieb ins Freie getragen haben, wenn er sie dort gefunden habe.</p>
<p>Die Richterin sagte, es sei der Unterschied im Zustand der Schweine vor und nach der Befreiung abzuklären. Was die ZeugInnen dazu ausgesagt hätten, unterliege der freien Beweiswürdigung. In welchem Zustand seien seine Schweine vor der Befreiung gewesen, fragte die Richterin den Zeugen. Das wisse er nicht, sagte dieser, das habe er schon gesagt. Ob es bei manchen eine Lahmheit gegeben habe, fragte die Richterin. Das könne schon sein, meinte der Zeuge, vielleicht bei 1-2. Ob er das wisse, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob es Striemen gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Lahmheiten können durch Rangkämpfe auftreten, wenn die Tiere lange auf rutschigen Böden stehen, sagte der Sachverständige auf Befragen der Richterin.</p>
<p>Sie halte dem Zeugen nun die Verantwortung von Faulmann vor, sagte die Richterin, die Schweine seien schon vor der Befreiung tot gewesen. Er sei Sonntag im Betrieb gewesen und habe keine toten Tiere gesehen, bekräftigte der Zeuge seine bisherige Aussage. Ob 1 Stunde später ein Tier gestorben sei, könne er natürlich nicht sagen. Am Montag um 9 Uhr früh seien jedenfalls 3 tot gewesen. Welches Gewicht die toten Schweine gehabt hätten, fragte die Richterin. 15-20 kg, sagte der Zeuge. Ob es vor der Befreiung Verletzungen von Ferkeln dieser Gewichtsklasse gegeben habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob davor schon Schweine dieser Gewichtsklasse gestorben seien, fragte die Richterin. Das komme vor, sagte der Zeuge. Grundsätzlich sei das also möglich, fragte die Richterin. Sicher, sagte der Zeuge. Wenn zwischen Sonntag Vormittag und der Schweinebefreiung Schweine gestorben seien, wo die liegen würden, fragte die Richterin. In den Buchten, sagte der Zeuge. Die Fotos würden die Schweine am Tor zeigen, sagte die Richterin. Das unterliege der Beweiswürdigung.</p>
<p>An den Sachverständigen gewandt fragte die Richterin, ob es zu Kannibalismus käme, wenn tote Schweine dort liegen würden und andere vorbeikämen. Ja, sagte dieser. Ob es zu Kannibalismus im Ausmaß wie auf den Fotos käme, fragte die Richterin. Das sei schwer zu sagen, sagte der Sachverständige, er wäre aber über das Ausmaß innerhalb einer einzigen Nach überrascht. Faulmann warf ein, dass er ein Gutachten des Pathologen Prof. Loupal habe, nach dem diese Schweine bei der Aufnahme mindestens schon 12 Stunden lang tot gewesen seien. D.h. aber, dass der Zeuge sie gesehen haben müsse. Dieses Gutachten sei nicht Teil des Verfahrens, sagte die Richterin. Prof. Loupal sei gerichtlich beeideter Sachverständiger, sagte Faulmann. Das ändere nichts, sagte die Richterin. Mertens fragte den Sachverständigen, ob er Pathologe sei. Nein, sagte dieser. Ob er beurteilen könne, wie lange die Schweine auf dem Foto schon tot seien, fragte Mertens. Nach dem Tod würden Gase entstehen und dann, wie auf dem Foto, wieder vergehen, sagte der Sachverständige. Ob er dafür das Fachwissen habe, fragte Mertens. Nein, sagte der Sachverständige. Da würde schon wieder eine Beweiswürdigung hineingemischt, sagte die Richterin. DDr. Balluch sagte, er könne persönlich bezeugen, dass dieses Foto ihm noch in der Dunkelheit vom 30. zum 31. März 2008 geschickt worden sei, man sehe aber Sonnenlicht auf dem Bild. Es müsse also spätestens am 30. März vor Sonnenuntergang aufgenommen worden sein. Mertens beantragte die Feststellung durch einen Sachverständigen, wann das Foto aufgenommen worden sein müsse. „Abgelehnt!“, sagte die Richterin schroff.</p>
<p>Die Schweine auf dem Foto würden vor dem Verladetor liegen, nicht in einer Bucht, sagte Faulmann. Jemand müsse sie also dorthin geschliffen haben. Ob StallhelferInnen das gewesen sein könnten, fragte er den Zeugen. Er habe keine StallhelferInnen, sagte dieser, er arbeite immer allein.</p>
<p><strong>Das Abschleifen der Zähne der Schweine</strong></p>
<p>Am 3. März 2011 habe er vor Gericht ausgesagt, hielt Faulmann dem Zeugen vor, dass die Zähne nicht abgeschliffen worden seien. Ob er das aufrecht erhalte. Ob abgeschliffene Zähne hier relevant seien, fragte die Richterin den Sachverständigen. Dieser erklärte, dass bei den Ferkeln in den ersten Lebenstagen die Eckzähne abgeschliffen würden, weil die Ferkel um die Zitzen kämpfen würden und weil in das Gesäuge gebissen würde. Ob Verletzungen im Zitzenbereich bei Rangkämpfen entstehen würden, fragte die Richterin. Selten, sagte der Sachverständige, könne aber manchmal vorkommen. Also sei diese Frage hier nicht relevant, sagte die Richterin, die Frage werde nicht zugelassen.</p>
<p>Ob es zu gegenseitigen Verletzungen kommen könne, wenn die Zähne nicht abgeschliffen würden, fragte Faulmann den Sachverständigen. Ja, aber diese würden bald abheilen, antwortete der Sachverständige. Das sei völlig irrelevant, sagte die Richterin. Wie lange denn Milchzähne, die kupiert wurden, vorhanden seien, fragte Faulmann. Diese Frage sei nicht relevant, sagte die Richterin. Es entstünden durch die Eckzähne Verletzungen an den Flanken der Schweine, erklärte Faulmann, und da würde das Zähneschleifen eine Rolle spielen. Ob er so etwas gesehen habe, fragte die Richterin. Auf den Fotos sei das nicht zu sehen, sagte der Sachverständige. Er wolle nur wissen, ob die Zähne abgeschliffen worden seien, fragte Faulmann. Irrelevant, bellte die Richterin. Die Eckzähne würden als Milchzähne abgeschliffen, sagte der Sachverständige. Im Alter von 5-6 Monaten würden die Zähne wechseln. Die Striemen auf den Schweinen würden durch die Eckzähne entstehen. Ob die Verletzungen anders aussehen würden, wenn die Zähne abgeschliffen wären, fragte die Richterin. Nein, sagte der Sachverständige, der Zahn sei ja noch da. Es gebe auch durch weggeschliffene Zähne Verletzungen.</p>
<p>Ob er aufgrund der Fotos allein Verletzungen feststellen könne, fragte Mertens. Ja, sagte der Sachverständige, er sei Tierarzt und er könne Schadensbilder beurteilen.</p>
<p>Faulmann stellte fest, dass der Sachverständige gesagt habe, dass die Milchzähne 5-6 Monate vorhanden seien. D.h. bei der Befreiung seien sie noch vorhanden gewesen. Ob das stimme, fragte die Richterin. Ja, aber auf seinem Betrieb würden keine Zähne geschliffen, sagte der Zeuge. Im Protokoll Seite 74 habe der Betriebstierarzt aber erwähnt, dass Zähne geschliffen würden, sagte Faulmann. Die Richterin sah nach und stellte fest, dass der Tierarzt von geschliffenen Zähnen sprechen würde. Was der Zeuge dazu sage. Er schleife keine Zähne, sagte der Zeuge, er habe noch nie Zähne geschliffen.</p>
<p><strong>Fragen von Faulmann zu toten Schweinen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Was der Zeuge mit toten Schweinen mache, die er im Betrieb finde, fragte Faulmann. Ob er die beim Verladetor ablege oder zum Zuchtbetrieb bringe. Kleinere Tiere würden sofort nach Hause in die Tonne gebracht, sagte der Zeuge, größere Tiere würden vor das Tor gelegt. Am Foto würden die beiden toten Schweine innerhalb des Gebäudes beim Tor liegen, sagte Faulmann. Er habe sie nirgends hingelegt, sagte der Zeuge. Wo er die Tiere hinlege, bis die Tierkörperverwertung sie abhole, fragte DDr. Balluch. Vor das Tor, sagte der Zeuge. Dann rufe er die Tierkörperverwertung an und die käme am nächsten Tag.</p>
<p>Welchen Prozentsatz an Ausfällen er bis zur Befreiung gehabt habe, fragte Faulmann. Das sei völlig irrelevant, sagte die Richterin. Der Zeuge habe angegeben, dass es nach der Befreiung Ausfälle gegeben habe, sagte Faulmann. Er, Faulmann, behaupte jetzt, dass die Anzahl dieser Ausfälle durch die Befreiung nicht größer geworden sei. Die Richterin drohte Faulmann mit der Entfernung aus dem Gerichtssaal, wenn er weiter so störend frage. DI Völkl beantragte die Zulassung der Frage, sie sei unbedingt notwendig, um den Gesamtschaden durch die Befreiung abzuschätzen. „Angelehnt!“, sagte die Richterin, das sei alles irrelevant, es sei nur wichtig, was mit den 3 toten Schweinen passiert sei. Der Sachverständige habe gesagt, dass der Schaden nicht nachvollziehbar sei. Dann unterbrach die Richterin die Sitzung.</p>
<p>Pause 12:27 Uhr – 12:44 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause sagte die Richterin, dass jene Angeklagten, die zu spät kommen würden, damit konkludent zum Ausdruck brächten, dass sie an der Verhandlung nicht mehr teilnehmen wollen würden. Jetzt würde man schon 5 Minuten warten, das sei ein konkludenter Verzicht. Im Namen seines Mandanten Faulmann sprach sich Mertens gegen diese Einschätzung aus.</p>
<p><strong>Fragen von Harald Balluch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er habe gesagt, zum Zeitpunkt des Vorfalls keine StallhelferInnen gehabt zu haben, stellte Harald Balluch fest. Ob das sonst anders gewesen sei. Die Richterin unterbrach und sagte, dass Faulmann 7 Minuten zu spät gekommen sei! In welchem Zeitraum er StallhelferInnen gehabt habe, fragte Balluch noch einmal. Im ganzen Jahr 2008 keine, sagte der Zeuge. Davor und danach schon, fragte Balluch. Das sei irrelevant, sagte die Richterin. „Wir waren alle nicht dabei, niemand weiß, wann die Schweine gestorben sind“, schnaubte die Richterin. Wir würden wissen, dass sie vor der Befreiung gestorben sein müssen, sagte Balluch. Ob noch jemand außer ihm die toten Schweine aus den Buchten bewegt haben könnte, fragte Balluch. Nein, sagte der Zeuge.</p>
<p>Ob er bei seiner Mast nur Schweine aus eigener Zucht verwende, fragte Balluch. „Irrelevant“, sagte die Richterin. Balluch beantragte die Zulassung der Frage, in seiner Zucht würde der Zeuge aufgrund von Kannibalismus die Schwänze kupieren. „Wir drehen uns im Kreis“, sagte die Richterin. Die Frage sei noch nicht gestellt worden, sie sei relevant, sagte Dr. Karl. Der Sachverständige sage, es würde präventiv kupiert, stellte Balluch fest. Wenn er Ferkel aus seiner Zucht in seiner Mast verwenden würde, warum würde er dann kupieren? Ob es also eine Kannibalismusgefahr gegeben habe. Das sei schon gefragt worden, sagte die Richterin. Ein Teil seiner Ferkel würde verkauft, der Rest wandere in seine Mast, sagte der Zeuge. Die Fragen von Balluch würden wie „schwafeln“ wirken, sagte die Richterin.</p>
<p>Wenn er selbst die Schwänze der Ferkel kupiere, die dann in seine Mast wandern würden, dann müsse es Probleme an seinem Betrieb gegeben haben, sagte Balluch. Die Richterin bat den Sachverständigen, ihr aus dieser „Endlosschleife“ herauszuhelfen. Auch in Betrieben, die Zucht und Mast kombinieren würden, sei nicht abschätzbar, ob Kannibalismus auftreten werde. Aber der Zeuge habe gesagt, dass nicht alle Ferkel kupierte Schwänze hätten. Das solle er erläutern. Heute würden dort sicherheitshalber alle Schwänze kupiert. Für Kannibalismus gebe es viele auslösende Faktoren, sogar das Wetter. Welche Verletzungen durch Kannibalismus es gegeben habe, fragte die Richterin den Zeugen. Gegenseitiges Behangen an Schwanz und Ohr, sagte dieser. Ob es zur Zeit der Befreiung kupierte Schwänze gegeben habe. Ja, aber nicht generell, sagte der Zeuge.</p>
<p>Ob im Mastbetrieb alle Schweine kupierte Schwänze hätten, fragte Balluch. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.</p>
<p>Was er Sonntag Vormittag am Betrieb gemacht habe, fragte Balluch. Gefüttert, sagte der Zeuge. Ob er dazu in den Betrieb hineingehen müsse, fragte Balluch. Er drehe die Maschinen auf und mache einen Kontrollgang, sagte der Zeuge. Ob er da in jede Bucht hineinschaue, fragte Balluch. Ja, sagte der Zeuge. Ob er zu 100% tote Schweine zu diesem Zeitpunkt ausschließen könne, fragte Balluch. Er habe kein totes Tier gesehen, gab der Zeuge zurück.</p>
<p>Wo die toten Schweine gelegen seien, wie er sie gefunden habe, fragte die Richterin. Es seien 50-60 Schweine im Freien gewesen, sagte der Zeuge, 2 tote Schweine seien heraußen gelegen, eines in einer Bucht.</p>
<p><strong>Fragen von DI Völkl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob er tote Schweine übersehen haben könnte, fragte DI Völkl. Das könne er nicht ausschließen, sagte der Zeuge. Ob tote Schweine von anderen Schweinen benagt würden, fragte DI Völkl. Das sei möglich, gab der Zeuge zurück.</p>
<p><strong>Die letzten Fragen von Faulmann</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob sich die Praxis im Betrieb zwischen 2008 bis 2010 nicht geändert habe, fragte Faulmann. Richtig, sagte der Zeuge. Ob sich beim Kupieren der Schwänze etwas geändert habe, fragte Faulmann. Es würden auch heute nicht immer alle Schwänze kupiert, sagte der Zeuge. Welche würden nicht kupiert, fragte Faulmann. Die Schwänze jener Schweine, die als Zuchtsauen verwendet würden, sagte der Zeuge. Wie viel % seien das, fragte Faulmann. 30%, die nicht kupiert würden, sagte der Zeuge. Auf den Videos von 2010 seien in der Mast sämtliche Schwänze kupiert, sagte Faulmann, es seien auf dem Video fast alle Schweine des Betriebs zu sehen. Das sei ein falscher Vorhalt, sagte die Richterin, es seien nicht fast alle Schweine zu sehen. Das sei schon so, wenn man alle Filme anschauen würde, sagte Faulmann. Man sehe sicher 100 Schweine und alle hätten kupierte Schwänze. Das sei falsch, sagte die Richterin. Aber die Anzahl der Schweine mit kupierten Schwänzen im Jahr 2010 sei irrelevant. Laut Gesetz dürfe man nur Schwänze kupieren, wenn das notwendig sei, um Verletzungen zu verhindern, sagte Faulmann. Und dann dürfe man nur die Hälfte des Schwanzes kupieren. Auf den Fotos würde man sehen, dass viel mehr als die Hälfte des Schwanzes kupiert worden sei. Der relevante Zeitraum sei 2008, sagte die Richterin. Er rede von den Fotos vom Bekennerschreiben, und das sei der tatrelevante Zeitraum. Das Kupieren der Schwänze sei nun ausreichend beleuchtet, sagte die Richterin und entließ den Zeugen um 13:12 Uhr aus dem Zeugenstand.</p>
<p>Mertens beantragte eine Mittagspause, doch die Richterin sagte, dass zuerst der Sachverständige einvernommen werde.</p>
<p><strong>Einvernahme des Sachverständigen Prof. Josef Troxler</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob es richtig sei, dass neben den zwei toten Ferkeln noch andere Schäden in Form von Verletzungen durch die Befreiung aufgetreten seien, fragte der Staatsanwalt. Die Angeklagten sagten, das sei ein falscher Vorhalt, weil die toten Ferkeln keine Schäden durch die Befreiung seien. Im Akt gebe es 4 Fotos, sagte dazu der Sachverständige, die würden eine Wunde durch Benagen zeigen. „Nein, nein, ich meine andere Verletzungen“, versuchte der Staatsanwalt den Sachverständigen zu den Rangkämpfen zu bringen. Er habe die Tierarztaufzeichnungen angesehen, sagte der Sachverständige, er wisse aber nicht, wie viele und welche Verletzungen es sonst auf diesem Betrieb gebe. Dass dieser Schweinebetrieb 2008 wie 2010 geführt worden sei, stellte der Staatsanwalt fest, ob Verletzungen, wie sie der Betriebstierarzt beschrieben habe, innerhalb von 24 Stunden durch den Normalbetrieb auftreten könnten. Verletzungen durch Rangordnungskämpfe und durch die Stresszustände bei der Befreiung seien nachvollziehbar, sagte der Sachverständige. Der Besitzer habe auch nicht Schweine beim Zurückbringen in die richtigen Buchten zuordnen können und dadurch habe es sicher noch einmal Rangkämpfe gegeben.</p>
<p>Ob es möglich sei, dass diese Verletzungen auch ohne Freilassung entstanden wären, fragte der Staatsanwalt. Durch plötzlich auftretenden Kannibalismus könnten Flankenverletzungen erklärt werden, sagte der Sachverständige, die Fundamentschäden aber nicht. Die Lahmheiten hätte es auch ohne Freilassung der Tiere gegeben. Er wolle noch einmal fragen, meinte der Staatsanwalt, weil er glaube nicht, dass der Sachverständige mit ihm auf einer Ebene sei. Ob er meine, dass diese Verletzungen innerhalb von 24 Stunden von Sonntag Vormittag bis Montag Vormittag auftreten könnten. Diese Art der Befragung sei nicht zuzulassen, griffen mehrere AnwältInnen ein, das sei spekulativ und eine Wiederholung. Ob alle die genannten Schäden bei einer normalen Haltung auftreten könnten, fragte der Staatsanwalt. Die Schäden durch Benagen und Kannibalismus ja, sagte der Sachverständige, die Verletzungen durch Rangordnungskämpfe nicht, die Fundamentschäden eher nicht, akute Lahmheit schon. Welche Schäden durch die Befreiung seien festgestellt worden, fragte der Staatsanwalt. Das sei nicht zuzulassen, sagten einige AnwältInnen. Die Richterin meinte, dass es nicht „geziemend“ sei, wenn die Verteidigung bei Fragen des Staatsanwalts lache, das sei beschämend. Der Sachverständige sagte, dass die betriebstierärztlichen Aufzeichnungen und die Fotos Schäden zeigen würden, die zum Teil durch die Freilassung zu erklären seien. Die Verletzungen durch den Kannibalismus seien auf die Haltungsform zurückzuführen.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mertens</strong></p>
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<p>Ob es stimme, dass er kein verletztes Schwein selber gesehen habe, fragte Mertens den Sachverständigen. Nein, sagte dieser. „Soll das Aktionismus sein?“, fuhr die Richterin den Anwalt an. Er versuche herauszuarbeiten, verteidigte sich Mertens, ob der Sachverständige den Gutachtensauftrag übernehmen hätten sollen. „Das kostet die Republik Geld“, sagte die Richterin und meinte, der Anwalt würde den Prozess verzögern.</p>
<p>Ob er vom Schweinezuchtverband Aufzeichnungen angefordert habe, fragte Dr. Haberditzl. Er habe sie nicht angefordert, sagte der Sachverständige, es seien unmittelbar nach der Befreiung auch keine Aufzeichnungen gemacht worden.</p>
<p>Ob die Unterlagen des Betriebstierarztes und die Fotos als einzige Grundlage für ein Gutachten ausreiche, fragte Mertens. Er habe sich bei seinen Aussagen zu den Fotos sehr zurückgehalten, sagte der Sachverständige. Er habe also eher prinzipiell über Freilassungen gesprochen, und nicht über den konkreten Fall, fragte Mertens. Die Grundlage zu seinem Gutachten hätten seine Fachkenntnisse, die Literatur und seine eigenen Erfahrungen gebildet. Er habe vor Ort nach der Freilassung keine Fakten aufnehmen können.</p>
<p><strong>Dürfen die Angeklagten Fragen stellen?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Betriebsbesitzer und der Sachverständige hätten mehrmals angegeben, dass sie Fragen wiederholt hätten beantworten müssen, sagte die Richterin. Es seien Wiederholungen von Fragen durch die Angeklagten und die Verteidigung geortet worden. Die Richtern sagte von sich, dass das Gericht feststelle, dass alle nur erdenklichen Fragen und Erörterungen fertig abgehandelt seien.</p>
<p>Wie man wissenschaftlich feststellen könne, ob ein Schwein Hunger habe, fragte DDr. Balluch. Die Richterin stöhnte „das war alles schon!“. Es gehe nicht an, sagte Mag. Bischof, dass die Richterin das Fragerecht einschränke. Alle Themen seien bereits gewesen, aber Zusatz- und Kontrollfragen seien nun einmal nötig. Die Richterin unterbrach die Sitzung zur Erholung.</p>
<p>Pause 13:40 Uhr – 13:51 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause sagte Dr. Stuefer, dass Kontrollfragen zulässig sein müssen. Weder die Verteidigung noch die Angeklagten würden der Republik Kosten verursachen wollen, aber es seien in diesem Verfahren monatelang ZeugInnen zu legalen Demonstrationen ohne strafrechtlich relevanten Vorfällen befragt worden. Angeklagt sei eine Doppelstrategie zwischen Straftaten und legalen Demonstrationen, sagte die Richterin.</p>
<p>Wenn die SOKO alle Ermittlungsergebnisse vorgelegt hätte, dann hätte sich die Republik sehr viel Geld ersparen können, sagte Dr. Karl. Der Neuntangeklagte meinte noch, dass sich alle viel hätten ersparen können, wenn die SOKO nichts vertuscht hätte.</p>
<p><strong>Fragen von DDr. Balluch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wie man feststellen könne, ob ein Schwein Hunger habe, fragte DDr. Balluch noch einmal und nahm damit darauf Bezug, dass der Sachverständige in seinem Gutachten behauptet habe, die Schweine hätten durch die Freilassung an Hunger gelitten. Man sehe, dass Schweine Hunger haben, wenn man ihnen Futter anbietet und sie es essen, sagte der Sachverständige. Dass die befreiten Schweine im Lagerraum des Schweinebetriebs Futtersäcke geöffnet und daraus gegessen haben, sei also ein Zeichen, dass sie Hunger gehabt hätten, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, es könnte aber auch Neugier sein.</p>
<p>DDr. Balluch legte dann eines der 4 Fotos von der Schweinebefreiung vor, auf dem viele Schweine in der Nacht auf einer Wiese zu sehen sind. Ob die Tiere auf diesem Foto grasen würden, fragte er dann. Ja, sagte der Sachverständige. Ob sich satte Tiere auch so verhalten würden, fragte DDr. Balluch. Das wäre möglich, meinte der Sachverständige. Die Tiere auf dem Bild würden aber Futter aufnehmen, stellte DDr. Balluch fest, ob man daraus schließen könne, dass sie Lust auf etwas zu Essen gehabt hätten. Wenn die Schweine nach einer Nährstofftabelle gefüttert würden, dann würde das nicht unbedingt einer Sättigung entsprechen, meinte der Sachverständige.</p>
<p>Dass die Schweine nach der Befreiung noch in der Nacht Futtersäcke aufgerissen und Gras gegessen hätten, erklärte DDr. Balluch, beweise, dass die Schweine vor der Befreiung Hunger gehabt hätten und dass durch die Befreiung dieser Hunger verringert worden sei. Ob das nicht stimme. Das sei nicht direkt mit einer Sättigung argumentierbar, meinte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Zur Authentizität des Fotos von der Befreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Was Schweine normalerweise in der Nacht tun würden, fragte DDr. Balluch. Sie würden schlafen, sagte der Sachverständige. Ob das auch in Freilandhaltungen so sei, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Auf dem Foto sehe man aber viele Schweine mitten in der Nacht hellwach auf einer Wiese, stellte DDr. Balluch fest. Wo man in Österreich hingehen müsse, ob so eine Aufnahme machen zu können. Das sei ja bei der Befreiung aufgenommen, meinte der Sachverständige. Das beweise, sagte DDr. Balluch, dass dieses Foto authentisch sei, weil es unmöglich wäre, so ein Foto aufzunehmen, außer bei einer Freilassung. Abgesehen davon habe der Sachverständige in einer vorherigen Einvernahme bereits bestätigt, dass die Wiese genau der Wiese bei dem vorliegenden Betrieb entsprechen würde. Und zusätzlich würde die gezeigte Schweinerasse der des vorliegenden Betriebs entsprechen.</p>
<p><strong>Schweinefabrik: eine reizarme Umgebung</strong></p>
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<p>DDr. Balluch wies auf ein Schwein auf diesem Foto hin und fragte den Sachverständigen, warum das Schwein einen blutigen Schwanz hätte. Das sei die Folge von Kannibalismus, das sei eindeutig, sagte der Sachverständige. Wie so etwas zustande käme, fragte DDr. Balluch. Wenn das Schwein mangelnde Gelegenheit habe, Erkundungsverhalten zu zeigen, dann würde es das Beschäftigungsbedürfnis auf den Körper anderer Schweine orientieren und diese anknabbern oder verletzen, sagte der Sachverständige. Ob das mit einer reizarmen Umgebung zusammenhänge, dem dieses Schwein ausgesetzt gewesen sein müsse, fragte DDr. Balluch. Es gebe Studien, die das bestätigen würden, ja, sagte der Sachverständige. Das würde nicht immer unmittelbar zu blutigen Wunden führen, aber wenn es über Tage und Wochen anhielte, schon. DDr. Balluch wies auf die Wunde am Körper eines anderen Schweins auf dem Foto hin. Ja, sagte der Sachverständige, das sei auch die Konsequenz von stereotypem Wühlen am Tierkörper. Ob auch das mit einer reizarmen Umgebung zusammenhänge, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige. Ob es in der vorliegenden Schweinefabrik denn eine reizarme Umgebung gebe, fragte DDr. Balluch. In diesem Betrieb sei das wie in anderen Schweinebetrieben, die Umgebung sei sehr reizarm und diese Wunden gebe es signifikant häufiger unter solchen Umständen.</p>
<p>DDr. Balluch zeigte auf die Schweine auf der Wiese bei der Befreiung. Ob so eine Umgebung auch reizarm sei, fragte er. Diese Umgebung sei sicher reizreicher, meinte der Sachverständige. Wenn den Schweinen die freie Wahl geboten würde zwischen einer reizarmen Umgebung, wie in der Schweinefabrik, oder einer reizreichen, wie auf der Wiese, was sie dann wählen würden, fragte DDr. Balluch. Die Schweine würden die reizreichere Umgebung wählen, sagte der Sachverständige. Die Schweine hätten aber nach der Befreiung wieder in die Buchten gehen müssen, der Betrieb sei nicht zu einer Freilandhaltung umfunktioniert worden, sagte die Richterin. Das sei aber die Tierquälerei, die der Betriebsbesitzer, nicht der Befreier, zu verantworten habe, sagte DDr. Balluch.</p>
<p><strong>Schweinefabrik: Vollspaltenböden</strong></p>
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<p>Ob die Schweine im vorliegenden Betrieb auf Vollspaltenböden leben müssten, also auf Böden, die durchgehend mit Spalten versehen seien, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, der Liegeplatz sei nicht ideal. Ob die Schweine einen Grasboden, wie auf dem Foto zu sehen, vorziehen würden, wenn sie die Wahl hätten, fragte DDr. Balluch. Für bestimmte Aktivitäten sicher, wie z.B. zum Grasen und zum Wühlen, meinte der Sachverständige. Wann sie denn lieber Vollspaltenböden wählen würden, fragte DDr. Balluch. Wenn ihnen zu heiß sei, sagte der Sachverständige. Ob den Schweinen zum Zeitpunkt der Befreiung zu heiß gewesen sein könnte, fragte DDr. Balluch, in der Nacht am 30. März. Vermutlich nicht, meinte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Schweinefabrik: zu wenig Platz pro Schwein</strong></p>
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<p>DDr. Balluch fragte dann, wie viel Platz pro Schwein der vorliegende Betrieb bieten würde. Wir würden in einer Demokratie leben, warf die Richterin ein, da dürfe der Besitzer seine Schweine halten, wie er wolle, solange das gesetzeskonform wäre. Er wolle erarbeiten, wie sich die Schweine selbst entscheiden würden, sagte DDr. Balluch.</p>
<p>Die Schweine hätten 0,7 m² pro 100 kg schwerem Tier, sagte der Sachverständige. Ob 0,7 m² Lebensraum so ein Tier zufriedenstellen würden, fragte DDr. Balluch. Die Richterin mochte offenbar die Richtung nicht, in die diese Befragung ging, und sagte, dass die Schweinehaltung in diesem Betrieb den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen würde, alles andere sei Kampagnentätigkeit und hätte mit dem Verfahren nichts zu tun. DDr. Balluch sagte, es ginge doch um Tierquälerei, um die Frage, ob die Befreiung eine Tierquälerei sei. Er wolle daher herausarbeiten, ob die Befreiung im Sinne der Schweine gewesen sei oder nicht.</p>
<p>Der Sachverständige meinte, dass 0,7 m² für die Bauch- und Seitenlage ausreichen würden, bei schweren Schweinen würde das allerdings eng. DDr. Balluch zitierte eine wissenschaftliche Arbeit, wonach ein 100 kg schweres Schwein in der Seitenlange 1 m² Platz einnehme. Der Sachverständige meinte, 0,7 m² würden reichen. Das Schwein nehme also physisch beim Liegen diesen gesamten Platz ein, sagte DDr. Balluch, der ihm in diesem Betrieb zugebilligt werde. Ob es nicht dann noch Platz für alle möglichen anderen Tätigkeiten brauche. Bei Vollspaltenbuchten sei das so, sagte der Sachverständige, aber es gebe noch zusätzlich den Futtertrog. DDr. Balluch wies dann auf das Foto mit den Schweinen frei auf der Wiese und fragte den Sachverständigen, wie viel Platz die Tiere hier hätten. Das sei nicht zu vergleichen, sagte dieser. Wenn den Schweinen so wenig Platz angeboten werde, wie 0,7 m² pro Tier, und für kleinere Schweine noch weniger, ob da nicht das größere Platzangebot auf der Wiese im Sinne der Schweine sein würde. Ja, sagte der Sachverständige, im Prinzip könnte es aber auch in der Freilandhaltung Kannibalismus geben.</p>
<p><strong>Schweinefabrik: Luftqualität</strong></p>
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<p>DDr. Balluch sagte dann, dass die Schweine in der vorliegenden Schweinefabrik auf den Vollspaltenböden über ihrem eigenen Kot leben würden. Wie gut da die Luftqualität und wie belastend der Ammoniakgeruch sei. Bei seinem Besuch des Betriebs sei die Lüftungsanlage in Ordnung gewesen, meinte der Sachverständige. Ob die Schweine gerne über ihrem eigenen Kot leben würden, fragte DDr. Balluch. Er müsse diese Aussage relativieren, erklärte der Sachverständige, weil der Vollspaltenboden auch gewisse Vorzüge hätte, was die Möglichkeit die Bucht sauber zu halten beträfe.</p>
<p>DDr. Balluch hielt wieder das Bild mit den freien Schweinen auf der Wiese hoch und fragte, wie gut wohl die Luftqualität für diese Schweine sei. Die Luft sei im Freien natürlich besser, sagte der Sachverständige. „Draußen ist die Luft auch besser als hier im Verhandlungssaal“, versuchte die Richterin lustig zu sein.</p>
<p><strong>Was war den Schweinen subjektiv lieber?</strong></p>
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<p>DDr. Balluch sagte, er habe hier einige wissenschaftliche Artikel, in denen Nutztieren wie Hühnern und Schweinen verschiedene Haltungsformen angeboten worden seien, und sie hätten frei wählen können. Ob der Sachverständige solche Arbeiten kenne. Dieser bejahte, sagte aber, dass es dabei immer um künstliche Situationen gehe. Diese wissenschaftlichen Arbeiten würden aber beweisen, dass Schweine für bestimmte bessere Haltungsformen bereit seien, hart zu arbeiten oder auch einen Aufwand in Kauf zu nehmen, stellte DDr. Balluch fest. Das müsse man situationsbezogen sehen, sagte der Sachverständige. Die Richterin unterbrach und fragte, wie lange das noch dauern würde. Er komme bald zum Ende, meinte DDr. Balluch. „Halleluja“, sagte die Richterin.</p>
<p>Die entscheidende Frage sei doch folgende, sagte DDr. Balluch. Wenn den Schweinen eine Alternative geboten würde, bei der sich die genannten 5 negativen Aspekte ihrer Haltung – reizarme Umgebung, Kannibalismus, harter Vollspaltenboden, Platzmangel, Luftqualität – verbessern würden, sie dafür aber einen gewissen Aufwand in Kauf nehmen müssten, sagen wir jenen, der sich durch die Gefahr von Rangkämpfen ergibt, was sie dann subjektiv von sich aus bevorzugen würden. Das sei mit Rangkämpfen nicht zu vergleichen, sagte der Sachverständige. Man müsse die Gefahr durch Verletzungen bei Rangkämpfen in einen Aufwand für die Schweine umlegen und dann fragen, wie sie bei dieser Abwägung des Vorteils im Freien gegenüber diesem Nachteil entscheiden würden, sagte DDr. Balluch. Würden sie lieber ins Freie gehen, selbst wenn es Rangkämpfe mit Verletzungen geben könnte, oder würden sie lieber in ihren Buchten eingesperrt bleiben, und dafür keine Rangkämpfe erleben. Rangkämpfe würden bei fremden Tieren immer stattfinden, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Interessant sei, dass die Schweine ja selbst eine Entscheidung getroffen hätten, sagte DDr. Balluch. Man habe ja ihre Buchtentüren geöffnet und sie hätten selbst entschieden, lieber das Wagnis der Freiheit einzugehen, als weiter den negativen Aspekten dieser Haltung ausgesetzt zu sein. Eine Freilassung sei keine Freilandhaltung, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Ob es auf der Wiese nicht genug Platz gegeben hätte, um den Rangkämpfen zu entgehen, fragte DDr. Balluch. Schon, gab der Sachverständige zu. Ob man dann die freie Entscheidung der Schweine nicht respektieren müsse, fragte DDr. Balluch. Die Schweine hätten wahrscheinlich nur die neue Situation erkundet, meinte der Sachverständige. Die Richterin unterbrach und sagte, DDr. Balluch solle zum Ende kommen. DDr. Balluch kündigte an, nur noch eine einzige Frage zu haben.</p>
<p><strong>Stress durch Hineintreiben</strong></p>
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<p>Ob nicht durch das Hineintreiben von der Wiese in enge, fremde Buchten ein viel größerer Stress und dadurch viel eher die genannten Verletzungen entstanden sein könnten, fragte DDr. Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, aber der Besitzer habe ja aufräumen müssen. Er habe dazu noch eine wirklich letzte Frage, versuchte DDr. Balluch die Richterin zu beschwichtigen. Ob man nicht einfache Unterstände hinstellen auf die Wiese stellen können, und einen Zaun herum, und den Betrieb in eine Freilandhaltung umfunktionieren. Die Richterin fragte den Sachverständigen, ob Unterstände vorhanden gewesen seien. Nein, sagte dieser.</p>
<p>Es habe ja eine offene Befreiung von Schweinen durch den VGT im Mai 1997 gegeben, sagte DDr. Balluch. Dabei seien Schweine aus einer Schweinefabrik geholt und in einen umzäunten Bereich im Freien gelassen worden. Dabei habe es keine Rangkämpfe gegeben. Er kenne diesen Fall nicht, sagte der Sachverständige. DDr. Balluch beantragte die ergänzende Einvernahme von Faulmann dazu, weil Faulmann damals bei dieser Aktion dabei gewesen sei.</p>
<p>Dann nahm DDr. Balluch noch einmal die Fotos von der Befreiung zur Hand und fragte den Sachverständigen, ob er auf diesen Fotos gestresste Tiere sehen würde. Man könne von den Fotos nicht auf Stress der Schweine schließen, meinte dieser. Ob er Rangkämpfe sehe, fragte DDr. Balluch weiter. Nein, sagte der Sachverständige. Ob er Verletzungen durch Rangkämpfe sehe, fragte DDr. Balluch noch. Nein, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Ob ein Schwein mehr wert auf seine wirtschaftliche Verwertbarkeit oder seine Bedürfnisse lege, fragte Dr. Haberditzl. Die Richterin ließ diese Frage nicht zu.</p>
<p><strong>Fragen von Jürgen Faulmann</strong></p>
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<p>Um 14:46 Uhr begann Faulmann mit seinen Fragen. Ob der Sachverständige für sein Gutachten weitere Fotos als im Gutachten angegeben erstellt habe. Er habe die Buchten und die Gänge im Betrieb fotografiert, sagte der Sachverständige. Ob er verletzte Schweine fotografiert habe, fragte Faulmann. Das sei irrelevant, sagte die Richterin, es ginge um März 2008. Ob es Beweisfotos der Verletzungen durch die Befreiung gebe, fragte Faulmann. Das sei nicht zugelassen, weil eine Wiederholung, sagte die Richterin. Ob ihm Papiere vom Schlachthof oder der Tierkörperverwertung zu den Schweineverlusten gezeigt worden sei, fragte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige, er habe nur den Tierkörperverwertungsbeleg für die toten Schweine gesehen. „Nicht zugelassen!“, rief die Richterin dazwischen. Ob er der Meinung sei, dass man dem Betriebstierarzt trauen könne, fragte Faulmann. „Nicht zugelassen“, sagte die Richterin. Sowas von einer Absurdität und einer Skurrilität, wie in diesem Prozess hier, das sei sagenhaft, stöhnte sie. Warum der Besitzer die Schweine nicht mehr in die richtigen Buchen habe zurückbringen können, fragte Faulmann. Es gebe keine eindeutige Zuordnung, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Pause 14:56 Uhr – 15:09 Uhr.</p>
<p>Er habe die Freilandhaltung mit der Verladung der Schweine auf einen Tiertransporter für die Fahrt zum Schlachthof verglichen, sagte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige, er habe nur gesagt, dass man Schweine freundlich oder brutal auf Tiertransporter treiben könne. Ob Freilandhaltung besser für die Schweine als die Haltung im vorliegenden Betrieb sei, fragte Faulmann. Das sei nicht zugelassen, weil irrelevant, sagte die Richterin.</p>
<p><strong>Zu den Verletzungen</strong></p>
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<p>Faulmann zeigte auf eines der Fotos von der Befreiung, auf dem die beiden toten Schweine zu sehen waren, und fragte, ob der Sachverständige das geschwollene Sprunggelenk sehe. Ja, sagte dieser. Ob das ein Fundamentschaden sei, fragte Faulmann. Ja, sagte der Sachverständige. Das heiße, dass es schon vor der Befreiung Fundamentschäden gegeben habe, sagte Faulmann. Er könne nicht sagen, ob diese Schwellung kurzfristig oder chronish gewesen sei, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Ob es möglich sei, dass die genannten Verletzungen durch die schlechten Haltungsbedingungen und nicht durch die Befreiung aufgetreten seien, fragte Faulmann. „Nicht zugelassen“, sagte die Richterin. Faulmann beantragte die Statistik der Tierkörperverwertung zum Beweise dafür, dass die Freilassung die Todesrate der Schweine gesenkt habe. „Abgelehnt“, sagte die Richterin gereizt.</p>
<p>Warum der gesamte Schlachtkörper nicht mehr verwendbar gewesen sein solle, wie der Fabriksbesitzer gesagt habe, fragte Faulmann. Normalerweise sei das nicht so, sagte der Sachverständige, außer wenn durch schwere Lahmheit weitere Schädigungen aufgetreten seien.</p>
<p>Laut einem Lehrbuch zur Schweinehaltung sei das hundeartige Sitzen, das man auf dem Film vom vorliegenden Betrieb sehe, ein Zeichen von Schmerzen, sagte Faulmann. Stimmt, sagte der Sachverständige. Die Schweine könnten also vor der Freilassung Schmerzen gehabt haben, sagte Faulmann. Dazu gebe es keinen Film, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Zum pathologischen Gutachten</strong></p>
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<p>Faulmann begann dann das Gutachten des Pathologen, den er beauftragt hatte, zu verlesen. Da die Richterin nicht reagierte, griff der Staatsanwalt ein und fragte, ob jetzt plötzlich Privatgutachten in den Akt aufgenommen würden. Sie habe bereits dagegen entschieden, sagte die Richterin. Faulmann würde nur den Sachverständigen mit den Schlussfolgerungen dieses Gutachtens konfrontieren, meinte Mag. Bischof. Es stehe im Kommentar von Fabrizy, dass das erlaubt sei, bezog sich Dr. Stuefer auf juristische Fachliteratur. Der Sachverständige sei vom Staatsanwalt bestellt worden, sagte Mertens, es könne nicht sein, dass dem kein Verteidigungsgutachten entgegen gehalten werden könne. Die Richterin unterbrach die Verhandlung.</p>
<p>Pause 15:46 Uhr – 15:51 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause erklärte die Richterin, dass der Wiener Kommentar diesbezüglich klar sei. Es dürfe kein Privatgutachten in die Verhandlung eingebracht werden. Man dürfe nur den Sachverständigen mit einer fundierten Lehrmeinung konfrontieren. Der Angeklagte habe durch die Verlesung versucht, den Gerichtsbeschluss zu umgehen.</p>
<p>Dr. Haberditzl zitierte aus dem Anwaltsblatt. Dort stand, dass Privatgutachten generell nicht zugelassen würden, dass das aber der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspräche, weil es nicht einem fairen Verfahren entspreche. Das Gericht könne den Schaden für die Justiz, der durch dieses Verfahren entstehe, verringern, indem sie das Gutachten zulasse. Das Menschenrecht sei das höchste geltende Recht. Es könne nicht angehen, dass man der Richterin die Meinung der Verteidigung aufzwingen wolle, sagte die Richterin. Sie halte sich an den Obersten Gerichtshof.</p>
<p>Faulmann wolle nur Fragen anhand dieses Gutachtens stellen, sagte Mertens. Er gehe das Gutachten durch und stelle jeden Satz als Frage, sagte Faulmann. Der Kollege Prof. Loupal, von dem dieses Gutachten stamme, werde das schon richtig gemacht haben, sagte der Sachverständige. Er selbst sei kein Pathologe wie Prof. Loupal.</p>
<p><strong>Fragen zu den toten Schweinen</strong></p>
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<p>Ob die Verletzungen der toten Schweine durch Rangkämpfe zustande gekommen sein können, fragte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige, weder durch Rangkämpfe noch durch Verletzungen an den Türen.  Ob man sagen könne, dass die Schweine auf dem Bild schon lange tot seien, fragte Faulmann. Ja, meinte der Sachverständige, sie seien nicht akut gestorben. Ob die Schweine dort nebeneinander umgefallen sein könnten, oder ob sie jemand so hingelegt haben müsse, fragte Faulmann. „Nicht zugelassen“, unterbrach die Richterin. Ob die Schweine dort gehalten würden, wo sie auf dem Foto liegen, fragte Faulmann. Das sei der Vorraum und keine Bucht, sagte der Sachverständige. „Nicht zugelassen“, fuhr die Richterin schon wieder dazwischen.</p>
<p>Ob ein Pathologe vom Foto auf den Zeitpunkt des Todes schließen könne, fragte Mertens. Ja, sagte der Sachverständige. Der Betriebsbesitzer habe gesagt, dass die Schweine tot am Acker gelegen seien, aber dass die Schweine am Bild jene seien, die er gefunden habe, sagte Faulmann. Die Tiere würden in der Halle und nicht draußen liegen, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Widersprüche</strong></p>
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<p>Der Betriebsbesitzer habe in seiner Aussage vor Gericht gesagt, er habe die Schweine eindeutig wieder in ihre richtigen Buchten zurücktreiben können, sagte Faulmann. Es habe dann dort keine Rangordnungskämpfe gegeben. Aber im Gutachten des Sachverständigen stehe, dass 24 Stunden lang noch Rangkämpfe stattgefunden hätten, weil die Tiere nicht in die richtigen Buchten gebracht worden seien. Das sei ein Widerspruch. Der Sachverständige meinte dazu, dass der Betriebsbesitzer ihm etwas Anderes erzählt habe. Vor Gericht sei die Einvernahme genauer gewesen, kommentierte die Richterin.</p>
<p>Dann zitierte Faulmann das Gutachten des Vorgängers von Prof. Troxler, nämlich Tschida, der gesagt hatte, die Schweine hätten sich am Gang in Panik verletzt. Prof. Troxler habe in seinem Gutachten gesagt, dass im Gang keine Verletzungen möglich seien. Dazu sagte der Sachverständige, dass Tschida ihn gefragt habe, ob Verletzungen am Gang möglich seien und er Tschida empfohlen habe, den Gang nach hervorstehenden Teilen abzusuchen. Er, der Sachverständige, habe das dann selbst gemacht und dabei nichts gefunden. Das sei der Hauptgrund für seinen Lokalaugenschein gewesen.</p>
<p><strong>Das dritte tote Ferkel</strong></p>
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<p>Es gebe auch ein Foto vom dritten toten Ferkel, sagte Faulmann. Auch dieses Foto sei Teil des Bekennerschreibens. Ob das ein Kümmerer sein könnte. Er glaube nicht, meinte der Sachverständige. Das zweite Schwein in der Bucht sei größer, ob es möglich sei, dass so verschiedene Schweine in einer Bucht seien, fragte Faulmann. Ja, sagte der Sachverständige. Was ein Kümmerer sei, fragte die Richterin. Ein Ferkel, das in der Entwicklung stark zurück bleibe, sagte der Sachverständige. Ob das außergewöhnlich sei, fragte die Richterin. Nur, wenn es häufig auftrete, sagte der Sachverständige. Ob er ausschließen könne, dass das tote Ferkel ein Kümmerer gewesen sei, fragte Faulmann. „Nicht zugelassen“, verhinderte die Richterin diese Frage.</p>
<p><strong>Feiern die Angeklagten?</strong></p>
<p>Ein Angeklagter fragte, ob es bald eine Pause gebe. Dazu sagte die Richterin, dass die Angeklagten fröhlich 1 Jahr Prozess gefeiert hätten, jetzt werde durchgearbeitet. 1 Jahr Prozess sei keine Feier gewesen, sagte Mag. Bischof, sondern ironisch gemeint. Sie habe gesehen, sagte die Richterin, dass die VerteidigerInnen Mehlspeisen mit Namen „Danielle Durand“ in den Gerichtssaal gebracht hätten.</p>
<p>Dr. Stuefer sagte, sie sehe keinen Grund, warum die Richterin dauernd das Verhalten der Verteidigung und der Angeklagten thematisiere. 1 Jahr Prozess sei mit Entsetzen aufgenommen worden. Sie möchte ihr Verhalten außerhalb der Verhandlung hier im Gerichtssaal nicht kommentiert bekommen. Sie kommentiere das Verhalten der Richterin auch nicht. Mag. Bischof sagte, er ersuche um eine Pause, weil das Verfahren sehr anstrengend sei. Mertens beantragte eine Pause und fragte, warum das Verfahren ohne Pause durchgezogen werde. Die Richterin unterbrach die Sitzung.</p>
<p>Pause 16:44 Uhr – 17:07 Uhr.</p>
<p><strong>War Faulmann 2008 ein Schweineexperte?</strong></p>
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<p>Die Richterin kam verspätet von der Pause zurück und erklärte, sie habe dem Sachverständigen Wasser gebracht. Dann meinte sie, dass Faulmann offenbar durch den Prozess zum Schweineexperten geworden sei, ob er das 2008 noch nicht gewesen sei. Er sei heute viel mehr Schweineexperte als damals, sagte Faulmann, aber die Zustände in diesem Schweinebetrieb seien entsetzlich.</p>
<p>Die Richterin sagte dann, sie mache jetzt eine allgemeine Aussage. Dem Vorsatz, der für eine Tierquälerei nötig sei, gehe Wissen über die Schweine voraus. Im Telefonat um 18:15 Uhr von Faulmann mit der Partnerin von DDr. Balluch habe Faulmann von Schweinepest gesprochen. Das unterliege der freien Beweiswürdigung, insbesondere die Aussage des Amtstierarztes, dass es keine Schweinepest hier gebe. Er habe keine Ahnung gehabt, sagte Faulmann.</p>
<p>Die Richterin unterbrach die Sitzung, damit Faulmann mit seinem Anwalt über die Fragen, die er noch stellen wolle, Rücksprache halten könne.</p>
<p>Pause 17:11 Uhr – 17:18 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause sagte Mertens, der Anwalt von Faulmann, dass sein Mandant nur mehr wenige Fragen habe.</p>
<p><strong>Zu den Kosten der Befreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Faulmann sagte, der Sachverständige habe die Kosten für den Schaden durch die Befreiung als schlüssig bezeichnet. Die SOKO habe aber den Besitzer gedrängt, Kosten von über  €3000 anzugeben, damit das Delikt als § 278a – Delikt gewertet werden könne. Ob er die Kosten noch immer für schlüssig halte. Diese Frage sei nicht zugelassen, sagte die Richterin. Ob der Sachverständige noch immer der Meinung sei, dass die Kosten für die Befreiung, wie sie der Besitzer angegeben habe, schlüssig seien, fragte Faulmann noch einmal. Er könne zu den Geldbeträgen nichts sagen, meinte der Sachverständige. Er habe nur als schlüssig empfunden, dass es geringere Futteraufnahmen nach der Befreiung gegeben habe. Ob er die Aufstellung als schlüssig betrachte und die Beträge nicht kommentiere, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige. Ob er die Kosten im Normalbetrieb dieser Schweinefabrik kenne, fragte Faulmann. Nein, sagte der Sachverständige. Er mache zu den Summen keine Angaben, suggerierte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Ob er auch zur Höhe der Tierarztrechnung keine Angaben mache, fragte Mertens. Nein, sagte der Sachverständige. Und die Anzahl der Verletzungen, fragte Faulmann. Die seien schlüssig gewesen, sagte der Sachverständige. Warum, fragte Faulmann nach. Aufgrund der tierärztlichen Aufzeichnungen, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Fragen von DI Völkl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Als nächstes wollte DI Völkl eine Frage stellen. Ob er nicht Rücksprache mit seinem Mandanten halten wollte, fragte die Richterin dessen Anwalt Mag. Bischof. Nein, sagte dieser, sein Mandant habe nur wenige Fragen.</p>
<p>Dass durch das gleichzeitige Hinaustreiben alle Tiere in große Panik verfallen seien, ob das eine reine Vermutung sei, fragte DI Völkl. Stimmt, sagte der Sachverständige, er wisse nicht, ob die Tiere gleichzeitig rausgetrieben worden seien. Aber die Buchtentüren seien ausgehängt gewesen und die Schweine in den Gängen. Ob es nicht sein könne, dass die Schweine sorgfältig Bucht für Bucht ins Freie gelassen worden seien, und alle Schäden und Verletzungen durch das Reintreiben zustande gekommen wären, fragte DI Völkl. Er glaube, dass die Tiere buchtenweise reingetrieben worden seien, sagte der Sachverständige. Er könne aber nicht ausschließen, dass die Tiere sorgfältig buchtenweise rausgetrieben worden seien.</p>
<p>In seinem Gutachten stehe, dass der Sachverständige nicht ausschließen könne, dass der Tod der Ferkel durch das Rauslassen der Tiere aufgetreten sei, stellte DI Völkl fest. Ob er sich da nicht sicher sei. Ja, er sei sich nicht sicher, antwortete der Sachverständige.</p>
<p><strong>Fragen von Harald Balluch</strong></p>
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<p>Zuletzt wurde Harald Balluch das Fragerecht erteilt. Er wolle noch kurz „schwafeln“, sagte dieser in Anspielung auf die Bemerkung der Richterin ihm gegenüber. Ob er überprüfen habe können, ob die Ausfälle und Verletzungen außerhalb nach der Befreiung außerhalb der normalen Schwankungsbreite gewesen seien, fragte Balluch. Nein, sagte der Sachverständige. Das sei nicht Gegenstand seines Gutachtens gewesen. „Weiter“, drängte die Richterin.</p>
<p>Ob die Anzahl der Tiere, die nach der Befreiung wegen mangelnder Gewichtszunahme ausgeschieden wurden, außerhalb der Norm gewesen sei, fragte Balluch. Das wisse er nicht, sagte der Sachverständige, das sei ihm nicht gesagt worden.</p>
<p>Ob es für Freilandhaltungen mobile Unterstände gebe, fragte Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, man würde eine Wechselweidehaltung durchführen, damit der Boden sich erholen könne. So etwas wäre also rasch zu installieren, fragte Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, das sei eine kurze Sache.</p>
<p>Ob es stimme, dass Ende März die Sonneneinstrahlung noch nicht so stark sei, dass die Schweine unbedingt sofort einen Unterstand gebraucht hätten, fragte Balluch. Das damalige Wetter sei so gewesen, meinte der Sachverständige, dass es die Schweine nicht bedroht hätte. Ob die Sonneneinstrahlung sonst das Hauptproblem sei, fragte Balluch. Ja, sagte der Sachverständige, Schweine könnten massiv Sonnenbrand bekommen. Aber im März sei das nicht so schlimm, fragte Balluch. Das könne schon sein, meinte der Sachverständige. Es sei dort strukturiert und gebe Schatten von Bäumen, ergänzte Balluch.</p>
<p><strong>Letzte Frage von DDr. Balluch</strong></p>
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<p>Ob der Sachverständige Schweinefleisch esse, fragte DDr. Balluch. Dieser sagte ja, aber die Richterin unterbrach und drohte DDr. Balluch den sofortigen Rauswurf an. Dann entließ sie um 17:49 Uhr den Sachverständigen aus dem Zeugenstand.</p>
<p><strong>Der Staatsanwalt erweitert die Anklage</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dann ergriff der Staatsanwalt das Wort und verkündete, dass er die Anklage erweitern wolle. Die Pelztierbefreiung aus dem Jahr 1997, und damit zusammenhängend Tierquälerei, dauernde Sachentziehung (die weggebrachten Nerze) und Sachbeschädigung (der Umgebungszaun), werde nun auch DDr. Balluch und seinem Bruder Harald Balluch vorgeworfen. Faulmann werde zusätzlich noch wegen Tierquälerei angeklagt.</p>
<p>Die Richterin sagte, dem Staatsanwalt stehe noch das Äußerungsrecht zu den Beweisanträgen der Verteidigung zu. Er wolle selbst Beweisanträge stellen, sagte der Staatsanwalt. Zu allen Beweisanträgen der Verteidigung wolle er nur sagen, dass er dagegen sei und diese irrelevant seien.</p>
<p>Dann beantragte der Staatsanwalt die Einvernahmen eines Angestellten der deutschen Tierschutzgruppe PETA aus Stuttgart und eines Angestellten der Pharmafirma Glaxo Smith-Kline. Beides würde beweisen, dass es eine kriminelle Organisation gebe und dass die Angeklagten deren Mitglieder seien. Die Richterin verlas die Aussage des Zeugen der Pharmafirma. Er sagte lediglich, dass er TierschützerInnen hinter einem Anschlag gegen seine Firma vermute.</p>
<p>Dr. Stuefer sagte, sie sei gegen diesen Beweisantrag. Er sei nicht einmal begründet worden. Der Staatsanwalt habe nicht angegeben, warum die Aussagen dieser beiden Zeugen das beweisen würden, was er vorgebe. Laut Akteninhalt könnten die beiden Zeugen nur angeben, dass es Tierschutzkampagnen gegeben habe. Mag. Bischof ergänzte, dass er keinen Grund sehe, warum die Zeugen eine kriminelle Organisation beweisen können sollten, vielmehr seien das Entlastungszeugen. Der pauschale Hinweis auf eine kriminelle Organisation genüge nicht, sagte Mertens, der Staatsanwalt habe kein Beweisthema genannt.</p>
<p><strong>Beweisanträge der Verteidigung zur verbotenen Waffe</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dr. Stuefer stellte fest, dass Teleskopschlagstöcke wie jener ihres Mandanten frei im Handel erhältlich seien. Das Waffengeschäft Interarms verkaufe genau solche Waffen. Sie habe dort eine Auskunft darüber eingeholt und ihr sei gesagt worden, dass diese Waffen legal seien. Kurze ausziehbare Stöcke ohne Biegsamkeit und ohne Stahlkugel seien zwar Waffen, aber nicht verboten. Das Modell „Bonowi“ würde jenem ihres Mandanten entsprechen. Zum Beweis, dass die Waffe also keine verbotene Waffe sei, beantragte Dr. Stuefer die Einvernahme des Geschäftsinhabers und eines Experten des Innenministeriums.</p>
<p>Der Staatsanwalt sagte, er lehne beide Beweisanträge ab, weil sie irrelevant seien. Wenn das Innenministerium nicht über verbotene Waffen Auskunft geben könne, wer dann, fragte Dr. Stuefer. Es handle sich nicht um exakt die gleiche Waffe, sagte der Staatsanwalt. Die Stimmung sei ihr zu emotional, meinte die Richterin und unterbrach die Sitzung.</p>
<p>Pause 18:14 Uhr – 18:31 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause verteilte die Richterin die Ausdehnung der Anklage in schriftlicher Form an die Verteidigung. Dann mahnte sie Faulmann, er würde noch essen.</p>
<p>Dr. Stuefer führte aus, dass sie diesen Teleskopschlagstock kaufen und hier vorführen werde. Das sei eine Wiederholung, sagte die Richterin. Sie bitte nicht unterbrochen zu werden, sagte Dr. Stuefer.</p>
<p><strong>Anträge auf Einvernahme weiterer ZeugInnen</strong></p>
<p>Aus prozessualer Vorsicht beantrage sie die Einvernahme der Anklagezeugen Böck, Bogner, die Besitzer von Kleider Bauer, Mag. Zwettler und Plessl. Sie erteile keine Zustimmung, dass die ZeugInnen des LVT nicht mehr einvernommen werden brauchen. Die Einvernahme aller dieser ZeugInnen würde ergeben, dass keine kriminelle Organisation vorliege.</p>
<p>Die Richterin sagte, dass Dr. Karl mit einem Handy hantiere und dass das ein ungeziemendes Benehmen sei.</p>
<p>Dr. Stuefer fuhr weiter fort, dass ein Video zur Dachbesetzung bei P&amp;C vom 26. 5. 2006 gebe, die inkriminiert sei. Sie beantragte dessen Vorführung zum Beweis, dass es sich um keine strafbare Handlung gehandelt habe, auch nicht im Sinne eine Doppelstrategie.</p>
<p>Der Staatsanwalt sagte, er beantrage die Einvernahme aller LVT-ZeugInnen. Er sei gegen Vorführung des Videos, weil die Dachbesetzung nicht ausdrücklich vorgeworfen werde.</p>
<p><strong>Zur Erweiterung des Strafantrags</strong></p>
<p>Auch Dr. Karl beantragte die Einvernahme von Bogner, Böck und Mag. Zwettler von der SOKO. Er beantragte weiter die Vertagung der heutigen Sitzung, weil die Erweiterung der Anklage einer Vorbereitung zur Verteidigung bedürfe. Mertens schloss sich an und sagte, auch er müsse das vorbereiten. Dr. Haberditzl beantragte, dass das Urteil auf die bisherige Anklage beschränkt bleiben möge und die Zusatzanklage separat zu führen sei. Dr. Stuefer sagte, dass die Erweiterung des Strafantrags eine Überraschung im Sinne des Gesetzes sei. Das Gericht sei daher verpflichtet, sie den Angeklagten zu erklären. Das bedürfe einer neuen Verteidigung. Die dafür relevanten Sachverhalte seien im Verfahren schon behandelt worden, sagte die Richterin. Es handle sich um keine Überraschung, die Angeklagten hätten dazu schon ausgesagt.</p>
<p>Dr. Karl sagte, dass der Staatsanwaltschaft seit Monaten die Faktenlage bekannt sei, dass sie erst am Abend vor den Schlussplädoyers mit dieser Erweiterung daher komme. Begründet sei sie, laut schriftlichem Text, durch die Aussage von Dr. Plank, die bereits im Juni 2010 stattgefunden habe. Im Zuge des Vorverfahrens habe es eine Weisung des Justizministeriums gegeben, sagte die Richterin, bzgl. der Anklage wegen Tierquälerei aufgrund der Nerzbefreiung die Ergebnisse der Hauptverhandlung abzuwarten. Das sei in Anspruch genommen worden. Der Zeuge Dr. Plank sei eingehend befragt worden.</p>
<p>Da die Schlussplädoyers in Kürze stattfinden würden, bat Dr. Dohr um Vertagung. Es werde nicht vertagt, sagte die Richterin streng. Sie müsse aber die neuen Eingaben der Verteidigung überdenken. Im Vorverfahren gegen DDr. Balluch und Harald Balluch habe es keine Weisung auf Erweiterung gegeben, sagte Dr. Karl. Das stimme, sagte der Staatsanwalt. Also sei das sehr wohl überraschend, sagte Dr. Karl.</p>
<p><strong>Weitere Beweisanträge und Verlesungen</strong></p>
<p>DI Völkl stellte den Beweisantrag, zum Fadinger Email von DDr. Balluch vom 8. November 2006 eine Presseaussendung der Bauernschaft vom 29. 3. 2011 in den Akt aufzunehmen. Darin stehe, dass es „wenn nötig auch härtere Protestmaßnahmen“ geben werde. Das habe nichts mit dem Verfahren zu tun, sagte die Richterin. DDr. Balluch habe man die Formulierung „härtere Gangart“ in seinem Email als verdächtig vorgeworfen, erklärte DI Völkl. Die Richterin anerkannte das und nahm die Presseaussendung auf.</p>
<p>Dann legte DI Völkl seinen Bericht zu den fehlenden Lichtbildern in den SOKO-Observationsberichten vor. Die Richterin sagte, das gelte als verlesen und werde aufgenommen.</p>
<p>Dann erklärte die Richterin, dass der Siebtangeklagte wegen Tierschutzaktionen in Deutschland aufgrund von Hausfriedensbruch eine Geldstrafe erhalten habe. In Österreich wäre das nur ein Verwaltungsdelikt gewesen, sagte der Neuntangeklagte dazu.</p>
<p>Jetzt sollen noch die Stellungnahmen zu den Abschlussberichten durchgeführt werden, sagte die Richterin. Die Achtangeklagte sagte, sie wolle noch auf ihren Anwalt warten, der gerade nicht im Gerichtssaal sei. Es gebe eine Substitution, sagte die Richterin. Dr. Stuefer bat die Richterin, zuerst den Neuntangeklagten Stellung nehmen zu lassen. „Ich leite die Verhandlung“, sagte die Richterin schroff. Die Achtangeklagte beantragte eine kurze Pause, um sich mit ihrem Anwalt besprechen zu können. Das sei nicht nachvollziehbar, meinte die Richterin, unterbrach aber die Sitzung.</p>
<p>Pause 19:00 Uhr – 19:07 Uhr.</p>
<p><strong>Stellungnahme der Achtangeklagten zu den Abschlussberichten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nach der Pause begann die Achtangeklagte mit ihrer Stellungnahme zu den polizeilichen Abschlussberichten. Auf Seite zwei werde ihr eine Homedemo vorgeworfen. Laut Polizeibericht sei dabei keine Sachbeschädigung passiert und es sei keine Nötigung gewesen. Also sei das irrelevant.</p>
<p>Dann werde ihr vorgeworfen, Aliasnamen zu haben. Das sei falsch.</p>
<p>Auf Seite 4 ihres Abschlussberichts werde behauptet, sie habe sich an der SHAC-Kampagne beteiligt. Es werde ein Informationsabend der Gruppe OFT erwähnt, der aber nichts mit SHAC zu tun gehabt habe. Dazu beantragte die Achtangeklagte den Bericht eines EBT-Spitzels, der im Abschlussbericht erwähnt werde.</p>
<p>Eine Homedemo gegen den Tierexperimentator, der im Prozess als Zeuge ausgesagt habe, habe ebenfalls nichts mit SHAC zu tun gehabt. Auch eine Demonstration vor einem Forschungsinstitut in Himberg habe keinen Zusammenhang zu SHAC. Auf die Garage eines Tierexperimentators habe jemand einen Farbbeutel geworfen. Das habe weder mit ihr noch mit SHAC etwas zu tun gehabt.</p>
<p>Dann stehe ein Email von DDr. Balluch ohne Zusammenhang zu ihr in ihrem Abschlussbericht.</p>
<p>Auf Seite 7 gehe es um Demonstrationen gegen die Firma Sankyo. Das habe mit ihr und mit SHAC zu tun, aber diese Demonstrationen seien legal gewesen. Die Drohemails, die dann erwähnt würden, würden von unbekannten Personen stammen.</p>
<p>Zur Pelzkampagne würde die SOKO nur legale Demonstrationen und Aktionen des zivilen Ungehorsams anführen, die mit ihr etwas zu tun hätten. Eine Pelzrecherche, die sie gemacht habe, sei nur der Fantasie der SOKO entsprungen und typisch.</p>
<p>Ihre Escada-Rede sei strafrechtlich irrelevant. Sie sei unter ihrem Namen aufgetreten. Dann beantragte die Achtangeklagte alle Anwesenden bei dieser Aktionärsversammlung als ZeugInnen. Das würde beweisen, dass keine Nötigung vorgelegen sei. Es habe nie eine Anzeige gegen sie gegeben.</p>
<p>Auf Seite 25 werde von der Demonstration gesprochen, die die Pressesprecherin von Kleider Bauer genötigt habe. Laut Polizeizeugen sei es aber nur zu einem Scheibeklopfen gekommen. Erst die SOKO habe daraus eine Nötigung gemacht.</p>
<p>Die SOKO würde Straftaten konstruieren, so werde eine Papierschnipselaktion zu einer Sachbeschädigung und eine Escada-Ankettung zu einem Freiheitsentzug. Auch der Pressesprecherin sei nur von der SOKO ihre Angst eingeredet worden. In ihrem Telefonat mit dem Polizeizeugen habe sie keine Todesangst erwähnt, sonst hätte sich dieser vor Gericht daran erinnert.</p>
<p>Unangemeldete Demonstrationen seien keine Straftaten. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) habe am 13. Dezember 2001 entschieden, dass die bloße Teilnahme an einer unangemeldeten Versammlung nicht strafbar sei. Dass bei einer unangemeldeten Demonstration von der SOKO Fingerabdrücke genommen wurden, um die TeilnehmerInnen zu identifizieren, sei unglaublich. Die Richterin nahm den UVS-Entscheid, den ihr die Achtangeklagte gab, zum Akt.</p>
<p>Die Hausdurchsuchung habe gezeigt, dass sie eine Tierrechtsaktivistin sei. Dazu wäre keine Hausdurchsuchung notwendig gewesen, sie habe das nie bestritten und sei immer zu ihren Aktivitäten gestanden. Dass sie Medienartikel zu Aktionen und Straftaten mit Tierschutzbezug gesammelt habe, sei strafrechtlich irrelevant.</p>
<p><strong>Mag. Bischof beantragt 500 ZeugInnen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mag. Bischof ergänzte diese Ausführungen mit einem nochmaligen Versuch, die etwa 500 Anwesenden bei der Escada-Rede der Achtangeklagten als ZeugInnen zu laden. Das würde beweisen, dass die Rede im Rahmen des Rederechts als Aktionärin von Escada stattgefunden habe.</p>
<p>„Frau Sterkl hat viel zu schreiben“, sagte die Richterin mit Blick auf die Standardredakteurin, die den Liveticker bediente.</p>
<p>Der Staatsanwalt sagte, er sei gegen diesen Antrag. Die Rede liege vor, die Ansicht der TeilnehmerInnen sei egal. Das sei keine Rechtsfrage, sagte Mag. Bischof, sondern es komme darauf an, ob die bedrohte Person objektiv den Eindruck gewinnen habe müssen, dass sie bedroht werde. Es habe niemand Anzeige erstattet.</p>
<p><strong>Stellungnahme des Neuntangeklagten zum Abschlussbericht</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die kriminelle Organisation sei ein reines Hirngespinst der SOKO, begann der Neuntangeklagte seine Ausführungen den polizeilichen Abschlussberichten. Der Staatsanwalt wollte dazu etwas sagen, doch der Angeklagte sprach mit dem Mikrophon einfach laut weiter und übertönte ihn. Der Abschlussbericht spreche für sich, so absurd sei er.</p>
<p>Er solle als Teilnehmer und Organisator von legalen Demonstrationen kriminell sein. Homedemos seien nicht strafrechtlich relevant. Das Teilnehmen und Anmelden von Demonstrationen sei offenbar polizeiliche bespitzelt worden. Die Demonstrationen würden im Akt die zentrale Begründung für Ermittlungen, Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft sein. Die Aussagen der im Gerichtsverfahren einvernommenen Spitzel würden den Aussagen der SOKO und des Staatsanwalts diametral widersprechen.</p>
<p>Die Observationsberichte seien erst sehr spät der Verteidigung gegeben worden. Dabei habe sich gezeigt, dass viele Demonstrationen bespitzelt worden seien. Deshalb beantrage er die volle Akteneinsicht.</p>
<p>Der Abschlussbericht habe einen Zirkelschluss. A sei verdächtig, weil er B kenne. B sei verdächtig, weil er C kenne. Und C sei verdächtig, weil er A kenne. An niemandem persönlich wären Straftaten festgemacht worden.</p>
<p>Ihm werde vorgeworfen, linksradikal aktiv zu sein. Es werde dafür keine Quelle genannt, es gehe nur um Stimmungsmache.</p>
<p>Alle BAT-Protokolle seien beschlagnahmt worden, dabei sei keine Planung oder Begehung von Straftaten aufgetaucht.</p>
<p>Den Jahresabschlussbericht von Escada könne sich jeder Mensch aus dem Internet herunterladen, das sei nicht kriminelle. Es werde ihm aber vorgeworfen, weil man diesen Bericht bei ihm gefunden habe. Er wolle aber Behauptungen, die er aufstelle, zuerst gründlich recherchieren. Er vermisse denselben Ethos bei Staatsanwalt und SOKO.</p>
<p>Ihm werde vorgeworfen, SHAC-Demonstrationen angemeldet zu haben. Sie seien aber nicht abgehalten worden. Aber er, der Neuntangeklagte, halte die SHAC-Kampagne für richtig und wichtig.</p>
<p>Er habe eine Radiosendung gemacht und darin objektiv über eine Nerzbefreiung in Deutschland berichtet. Das sei verdächtig.</p>
<p>Ihm werde Computerverschlüsselung vorgeworfen. Die Erfahrung mit diesem Verfahren zeige, dass jeder Mensch seinen Computer verschlüsseln solle.</p>
<p>Die Richterin habe gesagt, sie habe private Geräusche beim Lauschangriff auf den Sechstangeklagten gehört. Dabei habe sie, seinem Eindruck nach, zynisch gelacht. „Das weise ich zurück!“, sagte die Richterin.</p>
<p>Die Webseite directaction.info habe er in seinem Radiobeitrag erwähnt und gesagt, dass sie existiere. Das sei nicht strafrechtlich relevant.</p>
<p>Kleider Bauer selbst habe im tatrelevanten Zeitraum Informationen über ihre Filialen verbreitet. Er habe diese Informationen für die Kampagne gesammelt, sie seien offiziell von der Webseite von Kleider Bauer abrufbar.</p>
<p>Er sei stolz darauf, dass P&amp;C keinen Pelz mehr verkaufe, und das wegen einer Kampagne, an der er beteiligt gewesen sei.</p>
<p>Er schreibe auch Tierrechtsgefangenen Briefe und Postkarten und finde das gut. Amnesty International mache das auch.</p>
<p>An einem 28. Jänner habe es eine Sachbeschädigung gegeben, das Bekennerschreiben sei von einer anonymen Emailadresse „jan_28“ weggeschickt worden. Deshalb sei er verdächtigt worden, weil „Jan“ sein Vorname sei. Dabei sei natürlich „jan_28“ einfach der 28. Jänner. Das sei so offensichtlich, so dumm könne nicht einmal die SOKO sein. Deshalb müsse das ein vorsätzlich falscher Verdacht gewesen sein.</p>
<p>Die Pressesprecherin von Kleider Bauer sei nie bedroht worden, es gebe keinen objektiven Grund für eine Angst. Erst der SOKO-Chef Böck habe diese Angst bei der Frau erzeugt.</p>
<p>Seinen Schlagstock habe er einfach offen und legal in einem Geschäft gekauft. Er könne also nicht illegal sein.</p>
<p><strong>Wann endet heute die Verhandlung?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dr. Dohr unterbrach mit den Worten: „Ich bin so müde“, die Richterin möge die Verhandlung vertagen. „Nein!“, sagte die Richterin. Die Verhandlung dauere bereits 11 Stunden, sagte Dr. Stuefer, es habe nur Pausen mit weniger als 15 Minuten gegeben, die Leistungsfähigkeit habe Grenzen. Heute werde auf jeden Fall bis zum Ende verhandelt, sagte die Richterin. Es sei zwar 21 Uhr als Ende angekündigt gewesen, es werde aber länger verhandelt, wenn notwendig.</p>
<p>Pause 20:05 Uhr – 20:21 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause blieben die Achtangeklagte und der Neuntangeklagte der Verhandlung fern.</p>
<p>Ob es heute noch die Stellungnahmen zu den Gutachten gebe, fragte Dr. Haberditzl. Heute werde alles fertig gemacht, wiederholte die Richterin.</p>
<p><strong>Stellungnahme von Faulmann zu den Abschlussberichten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er werde erstmals auf Seite 18 seines Abschlussberichts namentlich erwähnt, begann Faulmann die Stellungnahme zu seinem polizeilichen Abschlussbericht. Seine Kampagnenmethoden seien immer legitim gewesen. Sein Arbeitgeber seien beide große, anerkannte Stiftungen mit zusammen vielen Millionen Mitgliedern gewesen, beide seien weltweit aktiv, PETA und die Vier Pfoten.</p>
<p>Es gebe in seinem Abschlussbericht keinen Observationsbericht. Die Ermittlungen seien so gestaltet worden, dass es einen sehr weiten Verdächtigenkreis gebe. Ihm sei die Akteneinsicht mit der Begründung verweigert worden, dass das die Ermittlungen gefährde. 2 Wochen später sei sein Abschlussbericht vorgelegt worden. Die Ermittlungen würden aber jetzt noch immer weitergehen, die Anklage sei eben erst erweitert worden. Offenbar solle das so lange weiter gehen, bis er dem Tierschutz abschwöre.</p>
<p>Entlastendes finde sich prinzipiell nicht im Abschlussbericht.</p>
<p>Die offene Schweinebefreiung vom 31. Mai 1997 sei nie wegen Tierquälerei angezeigt worden. Den Schweinen sei es dabei sehr gut gegangen, sie hätten die kurze Zeit in Freiheit genossen und nicht gekämpft.</p>
<p>Er habe den inkriminierten Computer auf seinem Dachboden nie benutzt.</p>
<p>Auf Seite 49 des Abschlussberichts sei von der Nerzfarm Seebauer in Deutschland die Rede. Er habe dort Demonstrationen geplant, durchgeführt und daran teilgenommen. Das sei alles legal gewesen, die Nerzfarm sei heute wegen Gesetzwidrigkeiten geschlossen. Es sei inkriminiert, dass er auf Fadinger gepostet habe, dass er eine offene Befreiung dort für gut gehalten habe. Seebauer habe als Zeuge angegeben, dass es nie eine offene Befreiung gegeben habe und dass sie keinen Faulmann kennen würden. Das Verfahren hier sei ein typischer Gesinnungsprozess.</p>
<p>Eine Frau aus Wien habe an PETA in Deutschland geschrieben. Er habe den Arbeitsauftrag erhalten, dieses Email weiterzuleiten. Die Frau sei aber nie kontaktiert worden. Jetzt werde ihm das vorgeworfen.</p>
<p>Das Geschäft Street One sei von den Vier Pfoten wegen dessen Pelzverkaufs kontaktiert worden. Warum werde jetzt Vier Pfoten nicht angeklagt? Das sei reine Willkür.</p>
<p>Auch das Weiterleiten von Demonstrationsaufrufen gegen P&amp;C sei ein Arbeitsauftrag von PETA gewesen.</p>
<p>Auf Seite 114 werde ein Schreiben der Vier Pfoten an Fürnkranz wegen dessen Pelzverkaufs erwähnt. Trotzdem sei nie gegen die Vier Pfoten ermittelt worden.</p>
<p>Auf Seite 123 werde ein Brief von PETA an Kleider Bauer vom 6. März 2007 erwähnt. Zu dieser Zeit sei er schon in Österreich gewesen.</p>
<p>Auf Seite 124 würde ein Schreiben eines Vier Pfoten Mitarbeiters an Hämmerle auftauchen. Wiederum ohne Folgen.</p>
<p>Auf Seite 131 habe er in einem Email von einer „härteren Gangart“ gesprochen. Wie DI Völkl bereits erwähnt habe, würden das die Bauern in einer Aussendung bzgl. Protesten gegen die Schweineverordnung auch schreiben.</p>
<p>Auf Seite 171 stehe, dass er in die Eierkampagne involviert sei. Das sei eine zentrale Kampagne der Vier Pfoten gewesen. Alle seine Telefongespräche diesbezüglich, die überwacht worden seien, habe er mit MitarbeiterInnen der Vier Pfoten geführt. Gegen die Legebatterie Latschenberger, die erwähnt sei, gebe es ein Verfahren wegen Tierquälerei. Endlich sei das ein Verfahren gegen einen echten Tierquäler.</p>
<p>Auf Seite 181 stünde, dass die Vier Pfoten in einer Blacklist die Firma Metro wegen deren Stopfleberverkauf erwähnen. Das sei ein Arbeitsauftrag seines damaligen Arbeitgebers, der Vier Pfoten, gewesen.</p>
<p>Die Richterin sagte, DI Völkl würde Papierflieger basteln.</p>
<p>Faulmann fuhr fort und sagte, er sei zwar auf Jagdsabotagen gewesen, aber dort seien die JägerInnen aggressiv und gewalttätig geworden.</p>
<p>Die Besetzung des Krebsforschungsinstituts sei super gewesen, dazu stehe er.</p>
<p>Auf Seite 230 werde er dem VGT als Arm der kriminellen Organisation zugeordnet. Es werde gesagt, dass der VGT nicht angeklagt sei. Jetzt stehe dort, dass der VGT einen Arm der kriminellen Organisation bilde. Dabei würden viele Namen genannt, die nicht angeklagt seien.</p>
<p>Auf Seite 223 werde die Achtangeklagte erwähnt, weil sie 1998 beim VGt Aktivistin gewesen sei. Damals habe es keine BAT gegeben. Das könne also nicht als BAT-VGT Zusammenarbeit gewertet werden.</p>
<p><strong>Mahnung von DI Völkl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin sagte, DI Völkl würde in seinen Laptop tippen. Das sei ein ungeziemendes Benehmen. DI Völkl sei deswegen immer wieder gemahnt worden. Deshalb werde er jetzt ausgeschlossen. Er müsse zuerst gemahnt werden, sagte Dr. Stuefer, das sehe das Gesetz vor. Warum DI Völkl in den Laptop tippe, wenn er wisse, dass das verboten ist, fragte die Richterin. Dr. Stuefer sagte, sie wolle dazu gerne das Gesetz verlesen. Die Richterin sagte, sie mahne DI Völkl, beim nächsten Mal werde er rausgeschmissen.</p>
<p><strong>Weiter in der Stellungnahme von Faulmann zu seinem Abschlussbericht</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es sei ein Interview von ihm und einer anderen Person mit einem deutschen Magazin inkriminiert, fuhr Faulmann fort. Er sei dafür nur von der Redaktion angeschrieben worden und habe schriftlich die Antworten gegeben. Er habe nicht gewusst, wer noch interviewt werde und wie das dann erscheine.</p>
<p>Der Vorwurf, er sei in den Kampagnen gegen Käfigeier, die Jagd, Zirkusse und Pelz involviert gewesen, betreffe seine Arbeit bei Vier Pfoten und PETA. Er habe dabei nur Arbeitsaufträge erfüllt.</p>
<p>Dem Vorwurf, er sei im engen Kreis um DDr. Balluch, fehle im Abschlussbericht die Quelle. Als Vier Pfoten Kampagnenleiter wäre das aber unmöglich gewesen. So eng seien VGT und Vier Pfoten nicht.</p>
<p>Die Richterin sagte, dass Dr. Karl und Dr. Dohr mit ihren Handys fummeln würden. Er mache das immer, sagte Mertens. Die Unterlagen der Verteidigung seien auch für die Richterin immun, sagte Dr. Stuefer. „Sie finden immer eine Antwort“, meinte die Richterin.</p>
<p>Im Abschlussbericht stehe, dass die Vier Pfoten sich AktivistInnen des VGT ausleihen würden. Warum sei dann nur der VGT aber nicht auch die Vier Pfoten als gemeinsame kriminelle Organisation angeklagt.</p>
<p>Ein Gespräch mit der Büroleiterin des VGT werde im Abschlussbericht erwähnt, weil es von Jagdständen handle. Dort habe sich ein illegaler Luderplatz befunden, um den es gegangen sei.</p>
<p>Seiner Mutter habe er, laut Abschlussbericht, einmal angekündigt, dass er in der Nacht unterwegs sein werde. In dieser Nacht sei aber keine kriminelle Handlung bekannt geworden. Es sei um Recherchen in Legebatterien gegangen. Das sei eine Nachtschicht im Sinne von Arbeit, weil er diese Recherchen im Arbeitsauftrag durchgeführt habe.</p>
<p>Der Vorwurf, er habe 12 Hochstände umgesägt, sei nie angeklagt worden. Der Verdacht habe nur darauf gegründet, dass in der Nähe dieser Hochstände sein Stammlokal sei.</p>
<p>Bei der zweiten Hausdurchsuchung bei ihm am 30. September 2008 sei ein Computer beschlagnahmt worden. Bis heute gebe es dazu keinen Auswertungsbericht.</p>
<p>Er habe seine Handsäge, die inkriminiert sei, ins Gericht mitbringen wollen. Die Security am Eingang hätten sie ihm aber abgenommen.</p>
<p>Pause 21:09 Uhr – 21:20 Uhr.</p>
<p><strong>Stellungnahme von DDr. Balluch zum linguistischen Gutachten</strong></p>
<p>Nach der Pause gab die Richterin den Angeklagten die Gelegenheit, zu den letzten ZeugInnen und den Gutachten Linguistik und Schweine, Stellung zu nehmen. DDr. Balluch begann damit, dass er meine, der linguistische Sachverständige Dr. Schweiger habe ein sehr seltsames Verhältnis zu Tieren. In einem Brief  an den Herrn Rechtsanwalt Dr. Tögel vom Okt. 2007 habe er wörtlich gesagt: „ich habe zu Hunden keine gute Beziehung, sondern empfinde sie als stinkende Köter, die Wohnungen verdrecken.“ DDr. Balluch: „Ich kann diesen Brief auch vorlegen. Ich hätte das dem Herrn Schweiger vorgehalten. Ich entnehme diesem Satz, dass er Tiere hasst und daher auch TierschützerInnen hasst und daher auch gerne gegen TierschützerInnen Gutachten verfasst.“ Die Richterin sagte, dass das nicht verfahrensrelevant sei.</p>
<p><strong>Zur Methode von Dr. Schweiger</strong></p>
<p>DDr. Balluch: „Zu seiner konkreten Methode: sie ist, kurz gesagt, für die Vorgabe vollkommen unbrauchbar. Das beginnt schon damit, dass ein anständiges linguistisches Gutachten einen Vergleich zu den großen deutschsprachigen Datenbanken vornehmen muss. Es gibt eine Reihe von Datenbanken, die die deutsche Sprache und deutschsprachige Publikationen umfassen und jedes linguistische Gutachten, das alle anderen Autoren und Autorinnen außer einen gewissen ausschließen will, muss auf solche Datenbanken zugreifen und feststellen, ob sich der Autor von den Autoren und Autorinnen in diesen Datenbanken relevant und signifikant unterscheidet. Zu diesen Datenbanken gehört die Wortdatenbank der Uni Bonn, die Wortschatzdatenbank der Uni Leipzig das digitale Wörterbuch der deutschen Sprache des 20 Jahrhunderts usw. Diese Datenbanken sind alle öffentlich zugänglich und werden normalerweise von linguistischen GutachterInnen verwendet. Gutachter Schweiger verweigert ja die Computernutzung und kann daher auch mit Megadatenbanken nichts anfangen, daher ist ja auch das Gutachten von vornherein fragwürdig. Es ist ja eine, wie er es nennt, ‚Hosenbodenmethode’ angewandt worden. Selbst Texte mit 3000 Worten sind ihm schon zu viel, wörtlich sagt er „da sitzt man ja zwei Wochen“, mit dem Computer sitzt man zwei Millisekunden. Ähnliches zur nicht verwendeten Software. Es gibt zahlreiche linguistische Software, ich möchte ein paar nennen. Es gibt WordCruncher, JVocalyse, CopyCatch Gold, Signature Stylometric System, Simple Concordance Program, AntCone, Yoshikoder usw. Das ist alles Software, mit der man diese Analysen machen kann, aber auch Vergleiche von textlichen Phrasen mit den deutschsprachigen Datenbanken. So führt man normalerweise linguistische Gutachten durch. Man braucht sich nicht hinzusetzen und mit der Hand selber irgendetwas zu zählen. Es gibt für alle statistischen Parameter Software, die das mit einem Schnipp durchführt und dann auch fehlerfrei, im Gegensatz zum Herrn Schweiger. Ich habe sehr viele seiner Zahlen und Statistiken nachgerechnet und in praktisch jeder einzelnen Fehler gefunden die zum Teil sehr starke Divergenzen zu seinen Ergebnissen ausmachen.</p>
<p>Herr Schweiger hat dann Konkordanztabellen vorgelegt und uns diese Zahlen stundenlang vorgelesen, aus denen er einen gewissen Schreibstil, insbesondere von mir, deduzieren will. Konkordanztabellen sind in Wirklichkeit etwas ganz anderes, als das, was Herr Schweiger als Konkordanztabellen bezeichnet. Wenn man z.B. in Wikipedia Konkordanztabellen nachschaut, wenn man aber auch einschlägige wissenschaftliche linguistische Artikel nachliest und dort die Konkordanztabellen betrachtet, dann sind das immer Wortphrasen von denen gesagt wird, in welcher Datenbank sie wie oft vorkommen und beim Autor in welchen Texten sie wie oft vorkommen. Also Konkordanztabellen bestehen in Wirklichkeit immer nur aus Wortphrasen mit einer Lokalisation dahinter. Ich kenne keine linguistische Arbeit, und ich habe mich leider aufgrund dieses linguistischen Gutachtens  sehr viel mit denen beschäftigen müssen, die Konkordanztabellen in dem Sinne auffasst, wie das der Herr Schweiger gemacht hat. Das kommt wahrscheinlich von der Autodidaktik, da macht man dann ganz andere Dinge als universitär oder von der forensischen linguistischen Wissenschaft normalerweise angewandt.</p>
<p><strong>Die Statistiken im linguistischen Gutachten</strong></p>
<p>Das findet sich dann auch in den Statistiken des Herrn Schweiger wieder. Ich habe diese Statistiken mit meinem mathematischen Wissen untersucht, ich bin ja Mathematiker und habe 12 Jahre lang an 3 Universitäten in der Mathematik auch geforscht. Ich würde in eventu oder prophylaktisch oder, wie hier oft gesagt wird, aus prozessualer Vorsicht, einen Sachverständigen der Statistik beantragen, der diese Statistiken des Herrn Schweiger analysieren sollte. Er wird nämlich zu dem Ergebnis kommen, dass sie alle statistisch insignifikant sind. Man kann nämlich sehr wohl Signifikanztests machen. Schweiger sagt immer, seine Statistik sei nicht mathematisch. Aber natürlich, wenn man Zahlen addiert und Mittelwerte berechnet macht man das mit mathematischen Regeln. Es gibt sehr viele verschiedene Arten z.B. Mittelwerte zu berechnen. Herr Schweiger wählt den arithmetischen Mittelwert, es gibt aber auch einen geometrischen, einen harmonischen, es gibt einen analytischen, es gibt einen algebraischen und Herr Schweiger hat sich wahrscheinlich, ich hätte ihn gefragt wäre ich dazu gekommen, nie Gedanken gemacht, welchen Mittelwert er eigentlich verwendet und was für mathematische Eigenschaften der hat. Er hat einfach, behaupte ich einmal, das ist mein Eindruck, von Statistik überhaupt keine Ahnung und deswegen nimmt er die Ausflucht, es sei eh nicht Mathematik, was er da macht, sodass er seine Methode keiner mathematischen Kritik aussetzen muss.</p>
<p>Ich habe seine Statistiken jetzt am Beispiel des Ausschnitts des Denunziationtextes, die 252 Worte, die Schweiger davon benutzt hat, einer Signifikanzanalyse unterzogen. Mit den ganz normalen statistischen Methoden, die es dazu gibt, konnte ich feststellen, dass alle die von ihm errechneten Mittelwerte überhaupt nicht signifikant sind. Das bedeutet, 252 Worte geben in den von ihm angegebenen Mittelwerten nicht wider, was der Gesamttext Denunziation in diesen Mittelwerten aussagt. Diese Signifikanzanalyse, wenn man z.B. Prof. Troxler gefragt hätte, ist eine ganz normale und übliche Methodik, Troxler verwendet genau dieselben Signifikanztests selbst für seine Arbeiten. Man gibt immer diese P Werte an und nur, wenn die Signifikanz kleiner als 1 % ist, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass man mit dieser Stichprobe falsch liegt, 1 zu 100 ist, erst dann nimmt man solche Werte ernst. Beim Herrn Schweiger sind die Statistiken zwischen 22 % und 48,5 %. Und 48,5 % heißt praktisch bei jedem zweiten Mal liegt er falsch und damit kann er gleich würfeln und braucht nicht mehr die Hosenbodenmethode anzuwenden. D.h. 252 Worte sind in diesen Statistiken nicht signifikant, man kann sie daher nicht auf Wortmengen dieser Größenordnung anwenden. Das hat Prof. Kienpointner gemeint, wie er gesagt hat, man muss mindestens 1000 Worte nehmen, erst dann entwickeln sich die statistischen Parameter zu einem halbwegs aussagekräftigen Wert, der aber natürlich über den Stil eines Autor auch nicht viel mehr aussagt, sondern nur über den richtigen statistischen Mittelwert dieses spezifischen Textes.</p>
<p>Ich habe dann auch eine Analyse seiner Standardabweichungen vorgenommen. Die Standardabweichung ist etwas, das mit jedem Mittelwert einhergeht, jede MittelschülerIn weiß genau, was das ist, man kann mit einer Excel Tabelle in Microsoft Word mit einem Mausklick sofort die Standardabweichungen jedes Mittelwerts bekommen – das ist ganz normal und das versteht jeder Mensch, außer wahrscheinlich jemand, der seine Ausbildung zu einer Zeit genossen hat, in der es Computer noch nicht gab und der dann nicht auf Computer umsteigen wollte und dann die Hosenbodenmethode bevorzugt. Diese Standardabweichungen sind deswegen so relevant, weil sie genau das angeben, was Herr Schweiger als eine natürliche Variation bezeichnet hat. Eine einfache Wahrscheinlichkeitsstatistik ist eben eine Gauß-Verteilung. Das ist eine gewisse mathematische Funktion, die eine gewisse Breite hat und diese Breite gibt an, wie groß die durchschnittliche Variation um einen Mittelwert ist. Das ist das, was der Herr Schweiger eine natürliche Variation nennt. Wenn er sagt, ein Mittelwert, den er mir als typisch zuordnet, wäre in einem anderen Text wieder zu finden, obwohl der Text, sagen wir, 2 % falsch liegt, dann wäre das eben nur dann richtig, wenn diese Variation von 2% innerhalb der Standardabweichung liegt. Die Standardabweichung ist also der mathematische Ausdruck dessen, was man als Variation um einen Mittelwert bei einer gewissen Statistik zu erwarten hat.</p>
<p>Auf der anderen Seite unterscheiden sich zwei Texte und deren Mittelwerte erst dann, wenn die Standardabweichungen so klein sind, dass die Mittelwerte weiter als eine Standardabweichung auseinander liegen. Mit anderen Worten, man kann einem Autor mit einem gewissen Mittelwert, wie z.B. die Anzahl der Buchstaben pro Wort, erst dann eine Charakteristik zuordnen, wenn dieser Wert um mehr als die Standardabweichung von den Mittelwerten anderer AutorInnen abweicht. Jetzt haben wir aber bei Schweiger das Problem, dass die Standardabweichungen wahnsinnig groß sind, weil die Texte sehr kurz sind, also nur 200 oder 300 Worte umfassen und weil die Wortlängen z.B. sehr variieren. So gibt es kurze Worte wie „die“, „er“ und „es“, die nur 2-3 Buchstaben haben und es gibt lange Worte wie „BekennerInnenschreiben“ mit über 20 Buchstaben. Wenn man mit so etwas eine Statistik macht, dann erhält man eine riesengroße Standardabweichung, in den Worten des Herrn Schweiger eine „natürliche Variation“, und damit wird eine Abgrenzung verschiedener AutorInnen aufgrund solcher Mittelwerte unmöglich, weil sie alle sozusagen in denselben Variationsbereich fallen. Das belegt einmal mehr, dass die von Schweiger angeführten Mittelwerte nicht dafür taugen, um einen Autor von einem anderen Autor zu unterscheiden, jedenfalls nicht mit den von ihm angegebenen statistischen Parametern und Mittelwerten. Ich habe mir auch die Mühe angetan, eine Reihe von Tierethikbüchern mit der entsprechenden Software so einer Analyse, wie sie Schweiger gemacht hat, zu unterziehen und ich habe festgestellt, dass diese Bücher um mehr oder weniger denselben Mittelwert variieren, wie es in meinen Texten der Fall ist. Alle Bücher variieren im Mittelwert an Buchstaben pro Wort zwischen 5,5 und 7,25. Wenn man also bedenkt, dass es Milliarden deutscher Texte gibt und diese Milliarden von Texten haben alle Mittelwerte zwischen 5,5 und 7,25, dann kann man sich vorstellen, dass um den Mittelwert 6, den Herr Schweiger mir zuordnet, hunderte Millionen wenn nicht Milliarden von Texten ihren Mittelwert haben. Noch dazu, wenn man die große Variation durch die Standardabweichung berücksichtigt. Mit anderen Worten, man kann mit diesen Parametern zumindest tierethische Bücher in deutscher Sprache nicht voneinander unterscheiden.</p>
<p>Man könnte das sehr gut und leicht beweisen, man könnte Herrn Schweiger einen Doppelblindversuch machen lassen, indem man 10 AutorInnen Texte in der Länge von 200 bis 300 Worten schreiben lässt, wie er sie analysiert hat, und dann soll er versuchen, diese Texte den richtigen AutorInnen zu zuordnen. Ich wette um jeden Preis, dass Schweiger mit seiner Methode überhaupt keinen Text richtig zuordnen kann, sondern eine reine Zufallsverteilung finden wird.</p>
<p><strong>Zur Ranking Methode</strong></p>
<p>Was jetzt seine Ranking Methode betrifft, ist es richtig, dass diese Kraftausdrücke des Power Rankings das Neue an dieser Methode ist, dass er hier nur die verschiedensten statistischen Parameter in eine Hierarchie gegossen hat. Wenn man sich seine 56 Kriterien anschaut, dann sind nur wenige keine statistischen Parameter. Dazu gehören z.B. diese Kongruenzfehler oder eben Attribuierungen, Genitive und dergleichen. Nun, mein Bruder hat jetzt diesen Indizienkatalog ernst genommen und eine Analyse dieser 56 Indizien nach den Kriterien Schweigers an einem Artikel des Journalisten Manfred Seeh von der Presse durchgeführt. Er hat auch eine komplette Tabelle mitgeliefert, was er wie bewertet hat, sodass das nachvollziehbar ist, im Gegensatz zu Herrn Schweiger, der uns eigentlich im Dunkeln lässt, wie er das genau gemacht hat, d.h. welche Worte er jetzt zählt. Ob er z.B. ALF als Animal Liberation Front zählt, oder gar nicht, oder zählt er es als 3 Buchstaben. All diese Dinge sind ja offen geblieben. Wenn man jetzt auf diese Weise einen Artikel von Manfred Seeh analysiert, dann findet man, dass laut diesem Power Ranking mehr Indizien mit den von Schweiger mit zugeordneten Werten übereinstimmen, als die Bekennerschreiben, mit Ausnahme des Bekennerschreibens Nerz, das zumindest zu 5/6 von Herrn Plank stammt. Also allein diese Analyse zeigt, dass die Methodik des Herrn Schweiger überhaupt nicht dafür geeignet ist, eine konkrete Zuordnung zu einem Autor zu treffen. Das ist vielmehr eine Bauchsache. Herr Schweiger sagt ja auch immer, wenn eine Methode nicht anwendbar ist, in diesem Zusammenhang, dann nimmt man einfach die nächste. Er meint, man berechnet einen Mittelwert, wenn der nicht mit dem des Autors übereinstimmt, dann lässt man das wegfallen und nimmt den nächsten. Das ist natürlich wissenschaftlich nicht redlich, weil wenn man die Methodik ernst nimmt, und die Mittelwerte nicht übereinstimmen, dann müsste das ja ein Argument sein, dass das nicht derselbe Autor ist. Stattdessen sagt Herr Schweiger, diese Methode ist jetzt nicht anwendbar und man nehme einfach eine neue und das macht man dann solange, bis von den vielen möglichen Mittelwerten ein paar übereinstimmen und sagt dann aus dem Bauch heraus, dass das derselbe Autor ist.</p>
<p>Insbesondere ist bemerkenswert, dass Schweiger Kongruenzfehler als die zentralen Merkmale oder linguistischen Fingerabdrücke von mir bezeichnet. Kongruenzfehler sind ja meistens, behaupte ich, Tippfehler, man muss ja unterscheiden zwischen einem – so nennt man das in der Linguistik – Kompetenzfehler und einem Performance ehler. Performance Fehler ist das, was man als Tippfehler kennt, ein Flüchtigkeitsfehler, ein Fehler, den man einfach macht, weil man müde ist, weil es schon 21:39 Uhr ist, aber nicht weil man glaubt, dass das so gehört. Und einem Autor einen Text zuzuordnen, weil er Müdigkeitsfehler macht, ist offensichtlich nicht möglich. Wenn man mich jetzt fragt, ob der Futterbrei sächlich ist, dann würde ich natürlich sagen „nein“, jeder normale deutschsprachige Mensch würde „nein“ sagen, es kann sich also nur um einen Performance Fehler und keinen Kompetenzfehler handeln. Trotzdem sieht Herr Schweiger darin das untrügliche Zeichen, dass ich der Autor wäre. Immerhin bezeichnet er ja diese linguistischen Fingerabdrücke als eine ganz sichere Zuordnung. Er hat hier in seinem Ergänzungsgutachten ja ausgeführt, was er unter Ultimate Power versteht. Da steht, „Ultimate Power“ soll heißen, dass dieses Indiz mit größter Sicherheit bereits auf einen bestimmten Autor hinweist. Mit anderen Worten, Herr Schweiger sagt, wenn jemand einen Geschlechtskongruenzfehler macht, dann kann es nur der Balluch gewesen sein. Das ist allein schon deshalb absurd, weil der Herr Schweiger selbst in seinem Ergänzungsgutachten einen Kongruenzfehler macht und zwar schreibt er ‚eine Professor’. Das ist auch ein Geschlechtsfehler, ‚Professor’ ist männlich, ‚eine’ ist weiblich und damit macht er selbst Kongruenzfehler und trotzdem behauptet er, aus einem Kongruenzfehler kann man bereits mit größter Sicherheit daraus schließen, dass ich das geschrieben habe. Allein schon diese Behauptung deklassiert seine Sachverständigenkompetenz, weil das ja vollkommen nicht nachvollziehbar ist und sein kann. Dabei findet sich in meinem Text überhaupt kein Kongruenzfehler.</p>
<p>Herr Schweiger hat, wie er sein 1. Gutachten geschrieben hat, den Kongruenzfehlern noch keine große Bedeutung zugemessen. Tatsächlich hat er das erst getan, nachdem ihm bewusst wurde, dass 5/6 des Nerzbefreiungstextes vom Herrn Plank stammen oder zumindest von seinem Flugblatt und seinem Brief. Dann erst, wie er gemerkt hat, dass die überbleibende Textmenge viel zu gering ist, um damit eine ernsthafte Statistik zu machen, hat er sich darauf verlegt, Fehlern eine sehr sehr große Bedeutung zuzumessen und z.B. zu sagen, dass ein Kongruenzfehler direkt und unwiderruflich auf mich als Autor hinweist. Zu diesem Zeitpunkt hat er noch nicht gewusst, dass dieser Kongruenzfehler im Text letztendlich ein Kongruenzfehler war, den Plank selbst gemacht hat. Das wissen wir jetzt, seitdem wir gesehen haben, dass in der Nationalbibliothek bereits im Jahr 1994 von Herrn Plank mit seiner Unterschrift der komplette Text mit Kongruenzfehler abgeheftet worden ist. Herr Schweiger identifiziert in meinem Text „Aussage“ einen einzigen Geschlechtskongruenzfehler. Wie gesagt, dem gibt er in seinem Gutachten noch keine Bedeutung. Auf Seite 26 findet sich der Fehler. Er lautet: „Diese Aussage wurde – wenn es denn wahr wäre – mehr als 6 Jahre“ usw. Das Wort Aussage ist weiblich, wenn ‚es‘ denn wahr wäre, das ‚es‘ also, sächlich. Schweiger glaubt, es handelt sich um einen Kongruenzfehler. Wenn man aber den Inhalt des Textes liest, dann merkt man, dass sich das ‚wahr sein’ niemals auf die Aussage beziehen kann, weil ich spreche hier von dem Text ‚offene Lagerfeuer’ in einem Telefonat mit Herrn Faulmann. Bis heute bestreite ich, diese Phrase benutzt zu haben, aber nehmen wir einmal an, ich hätte sie benutzt. Die Phrase ‚diese Aussage’ bezieht sich auf ‚offene Lagerfeuer‘. Mit ‚wenn es denn wahr wäre’ kann ich also nur gemeint haben, wenn es denn wahr wäre, dass ich wirklich ‚offene Lagerfeuer‘ gesagt hätte, d.h. nicht die Aussage ist wahr, sondern ‚es’ ist wahr, dass ich diese Aussage gesagt habe. ‚Offene Lagerfeuer’ ist keine Aussage, die wahr sein kann. Es kann also nur das Faktum wahr sein, dass ich sie gesagt habe. Man merkt also, es ist gar kein Kongruenzfehler, ich beziehe mich auf das Faktum es gesagt zu haben und nicht auf den Wahrheitsgehalt der Aussage selbst. Also selbst dieser einzige Kongruenzfehler, den Herr Schweiger in meinem Gutachten findet, ist nicht einmal wirklich ein Kongruenzfehler, sondern nur ein Interpretationsfehler des Herrn Schweiger. D.h. nicht ein einziger Kongruenzfehler ist mir überhaupt zuzuordnen und trotzdem sind Kongruenzfehler dieser Art für Schweiger ein untrügliches Zeichen, dass ich der Autor sei.</p>
<p><strong>Hapax</strong></p>
<p>Herr Schweiger hat in seinem Ergänzungsgutachten eine neue Methode verwendet. Er ist mit einem zusätzlichen statistischen Parameter aufgefahren, diesem Hapax Wert. Das Ziel dieses Hapax Wertes ist es, eine Beziehung zwischen dem Zirkus Knie Bekennertext und dem Hintergrundinformationstext vom TaTblatt herzustellen und da hat er jetzt, weil er sozusagen sein Feuer bereits verschossen hatte, eine neue Methodik finden müssen. Er selbst sagt über die Hapax Methode, dass der Hapaxwert normalerweise so stark variiert, dass man die Methode nicht verwenden kann, um Texte zu vergleichen. Nur in meinem Fall kann man sie plötzlich doch verwenden, weil der Hapaxwert hier zufällig wenig variiert. Also entweder kann man eine Methode verwenden oder nicht. Man kann nicht sagen, zufällig variiert der Mittelwert in dem Fall wenig, so wende ich sie diesmal an und sonst nicht, wie es mir eben passt. Aber selbst hier irrt Schweiger. Man kann für diese Texte sehr leicht, sehr rasch und sehr einsichtig – es handelt sich um sehr kurze Texte – die Hapaxwerte berechnen. Und Herr Schweiger kommt beim Bekennerschreiben Knie auf einen Hapaxwert von 88,7 %, was ihm Recht ist, weil es sich um wenige Worte handelt und da soll der Hapaxwert groß sein. Ich habe das ganz sorgfältig nachgerechnet und komme auf 83,0 % Hapax. Ich vermute, d.h. ich weiß, der Großteil des Unterschiedes liegt darin, dass er einfach die Überschrift dazu genommen hat, was natürlich in dem Fall nicht geht, weil die Überschrift erstens von der TaTblatt-Redaktion stammt und zweitens durch 2 Zeilen von dem eigentlichen Bekennertext getrennt ist, nämlich von der Zeile ‚das folgende Schreiben ist uns am 4. Juli zugegangen’ und von der Zeile ‚TaTblatt Originaltext Service’. Beides sind Zeilen, die in der Originalvorlage der SOKO zu finden sind, die Schweiger aber einfach raus gestrichen hat, ohne das zu begründen, bevor er den Text nachher analysiert hat. Da also die Überschrift von dem eigentlichen Bekennertext durch diese eindeutigen Marker getrennt ist, die deutlich machen, dass es sich nicht um eine Überschrift handelt, die zu diesem Text gehört, sondern zu dem Gesamtkomplex der Ankündigung des Bekennerschreibens, des Bekennerschreibens selbst und der Hintergrundinformation, kann man natürlich diese Überschrift nicht dazu nehmen. Wenn man also die Überschrift streicht, kommt man auf einen wesentlich geringeren Hapaxwert und plötzlich sieht man, dass seine großartige Gerade, seine schulmäßige Hapax Kurve, überhaupt nicht mehr stimmt. Dasselbe trifft auf diese Hintergrundinformationen zu, hier rechnet Schweiger einen Hapax von 86,8 aus. Ich kann es ganz langsam vorführen, in Wirklichkeit ist es 81,6, also um 5 % Punkte weniger. Wenn man die richtigen Werte in seine Kurve malt, dann bekommt man ein großes Zickzack und überhaupt keine Übereinstimmung und keine Gerade mehr.</p>
<p>Um zu zeigen, dass Hapax gar nichts aussagt, habe ich aus Schweigers Ergänzungsgutachten einen ebenso langen Text genommen, willkürlich ausgewählt, und dort Hapax ausgerechnet. Es handelt sich um Aktenseite 37 ab 2 die nächsten 84 Wörter und dabei findet sich ein Hapax von 82,1. Wir haben also das Originalbekennerschreiben 83,0 %, Hapax für Hintergrundinformationen 81,6 %, Hapax für Schweiger 82,1 %. Nimmt man das ernst, muss man schließen, Schweiger hat das Bekennerschreiben geschrieben. Man sieht, diese Art von Statistik lässt sich nicht wissenschaftlich auf die Identifikation der Autorenschaft anwenden. Das kann man sehr leicht sehen, man muss nur verschiedene Texte analysieren, und das hat Schweiger wohlweislich nicht getan. Alle Texte, die ihm vorgelegt wurden, hat er entweder mir zugeordnet oder gesagt, er würde sie mir gern zuordnen, kann es aber nicht, weil sie zu kurz sind, aber er hat bei keinem Text gesagt, das ist eindeutig nicht Balluch und das deswegen, weil alle von ihm errechneten Parameter immer zu ähnlich sind, als dass er das hätte sagen können. Das spricht aber nur dafür, dass einfach deutschsprachige Texte bezüglich dieser Parameter so ähnlich sind, dass man sie mittels dieser Parameter nicht unterscheiden kann.</p>
<p><strong>Ein Beispiel zur Ranking Methode</strong></p>
<p>Um aber noch einmal deutlich zu machen, wie absurd die Methode des Herrn Schweiger ist, möchte ich ein Beispiel bezüglich des Rankings bringen, bei dem jeder Mensch rasch nachvollziehen kann, wie vollkommen aussagelos diese Methode ist. Schweiger hat ja sogenannte High Power Indizien angegeben und dazu wörtlich gesagt: diese Indizien weisen bereits für sich alleine genommen auf einen bestimmten Autor hin. Ein High Power Indiz, nämlich Nummer 47, ist, wenn der Text die Aussage hat, ‚ich verändere die Gesellschaft’ – also allen Ernstes sagt Wolfgang Schweiger, dass wenn ein Text den Inhalt hat ‚ich verändere die Gesellschaft’, ist das bereits für sich allein genommen ein deutliches Indiz für Martin Balluch als Autor. Das ist doch vollkommen lächerlich, weil es Tausende und Millionen Texte gibt, die diese Aussage haben und die natürlich nicht von mir stammen. Ähnlich Indiz 48. Dort steht, dass wenn ein Text den Inhalt hat, ‚Schaden anrichten ist Hilfe für Tiere’, ist das ein deutliches Indiz für Martin Balluch. Jeder Mensch, der das sagt oder einen Text mit diesem Inhalt schreibt, muss schon einmal Martin Balluch sein oder zumindest ist es ein sehr deutlicher Hinweis, dass es so ist. Ein sehr deutlicher Hinweis kann nur heißen, fast niemand außer mir schreibt solche Texte. Bekennerschreiben zum Tierschutz werden wohl alle diese Aussage haben, d,h, jedes Bekennerschreiben zum Tierschutz ist fast sicher von Martin Balluch. Und dann schreibt Schweiger noch: ein High Power Indiz reiche für die sichere Zuordnung, wenn es durch Medium Power Indizien und Low Power Indizien gestützt werde.</p>
<p>Also gehen wir das Beispiel durch: Ein Text, der besagt ‚ich verändere die Gesellschaft’ und der zusätzlich dem Medium Power Indiz 49 genügt, also einfach ein Plusquamperfekt verwendet, also irgendetwas mit ‚hatte gehabt‘ oder so enthält, und ein Low Power Indiz wie zu Übertreibungen zu neigen (‚Tiere sind auch Menschen’ oder ‚Menschen sind Tiere’), ist bereits eindeutig Martin Balluch zuzuordnen. Und welcher Text aus dem Tierrechtsbereich macht so etwas nicht? Natürlich wollen TierrechtlerInnen die Gesellschaft verändern, das Plusquamperfekt verwendet jeder und jede irgendwann und Menschen als Tiere betrachten ist typisch für die Tierrechtsposition. Ein weiteres Low Power Indiz wären Platzierungen von Tippfehlern oder Flüchtigkeitsfehlern am Ende eines Textes. Ich denke, wenn man lange Texte schreibt ist man am Ende immer müde und tendiert dazu, eher Fehler zu machen. Das kann doch nicht auf mich hindeuten. Wenn man das Ergänzungsgutachten von Schweiger liest besteht das fast nur aus Fehlern, jedenfalls auf jeder Seite. Wir haben ja auch die von ihm abgetippten Vorlagen seines Gutachtens angeschaut, es sind meiner Zählung nach 178 Fehler drinnen, also Herr Schweiger tendiert zu sehr vielen Fehlern und am Ende sieht man sehr deutlich, dass sich die Fehler häufen, z.B. beim Abtippen der Aussage auf der letzen Seite hat er die meisten Fehler gemacht. Also auch er macht am Ende die meisten Fehler. Es ist wirklich für jeden, der der Vernunft mächtig ist, sofort verständlich, dass diese Kriterien niemals auf mich hindeuten können, zumindest nicht auf mich allein, und keinesfalls ausreichend sein könnten, mich als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für irgendeinen Text verantwortlich zu machen.</p>
<p><strong>Dr. Schweiger platziert Fehler in den zu begutachtenden Texten und ordnet sie DDr. Balluch zu</strong></p>
<p>Ich komme zum 2. Abschnitt. Ich habe jetzt die Methode allgemein kritisiert, jetzt möchte ich konkret noch einmal auf die Fehler eingehen, die Schweiger gemacht hat. Es wurden hier sehr systematisch und lange seine von ihm uns übergebenen Originalkopien, die Kopien der Originaltexte, mit jenen Texten verglichen, die im Gutachten angegeben sind und es haben sich 178 Fehler gefunden. Schweiger sagt dazu, das war der Scanner, das war der Kopierer oder es ist eh irrelevant, weil es sich nur um kleine Buchstabenverdrehungen handelt. Das ist aber eindeutig nicht richtig. Erstens einmal, wenn man einen Punkt weglässt, wir haben das bei den Fragen des Herrn Mag. Traxler gesehen, oder sogar zwei Punkte zu Beistrichen verändert, dann werden die Statistiken bezüglich Satzlängen vollkommen anders. Die ändern sich gleich um 20, 30, 40 % und können wohl nicht mehr mit meinen übereinstimmen, wenn sie das anfangs getan haben sollten. Aber Herr Schweiger hat ja auch Phrasen verändert, auch Genitive eingefügt, und meint gleichzeitig, ich würde am liebsten Genitive verwenden. Er hat Fehler gemacht, die ganz sicher nicht von einem Scanner stammen können. Ich erwähne z.B. das Bekennerschreiben Brandanschlag Huber, wir haben da das Original mit dem Schablonendruck angeschaut. Übrigens sind bei einem normalen linguistischen Gutachten immer die Originale in Kopie im Gutachten enthalten, also der Schablonendruck und nicht etwas von Herrn Schweiger Abgetipptes. Es geht sonst sehr viel Information verloren, das würde niemand machen, der anständige linguistische Gutachten durchführt. Aber hier im letzten Drittel steht der Satz oder die Phrase ‚Tiere sind unabhängige Individuen mit dem Bedürfnis nach Leben, Freiheit und Unversehrtheit’. Es werden also drei Kriterien angegeben: Leben, Freiheit und Unversehrtheit. Im nächsten Satz wird auf diese drei Grundbedürfnisse sogar Bezug genommen. Herr Schweiger hat das offenbar beim übermüdeten Abtippen zu dem Satz abgeändert ‚Bedürfnis nach einem Leben in Freiheit und Unversehrtheit’. Da wurde die drei Grundbedürfnisse also nur noch auf zwei reduziert und ein ‚einem’ dazu gefügt. Ich lasse mir nicht einreden, dass ein Scanner aus einem Leerzeichen ein ‚einem’ macht. Ein Scanner kann vielleicht ‚für’ zu ‚der’ wechseln, wenn man den Scanner zur Schrifterkennung einsetzt, aber ein ‚einem’ aus einem Leerzeichen macht ein Scanner ganz sicher nicht. Das ist ein eindeutiger Beweis, dass Herr Schweiger diese Texte selbst abgetippt hat und durch seine Schusseligkeit einen Haufen von Fehlern hinein gemacht hat, um dann diese Fehler zu analysieren und darin dann auch noch Indizien zu erkennen, dass ich das gewesen sein soll.</p>
<p>Diese Indizien hat Herr Mag. Traxler ja angeführt. So hat Schweiger z.B. gesagt ‚dieses Refugium der Tierquäler’, ein Genitiv, sei typisch für mich, oder dass ein Wort ‚Sabotageakte’ groß geschrieben ist, in einem sonst klein geschriebenen Text. Aus Letzterem hat er geschlossen, es muss ein Autor sein, der sich verstellt, der normalerweise Großschrift verwendet, sonst wäre ihm dieser eine Fehler nicht passiert. In Wirklichkeit war das ein Fehler von Herrn Schweiger selbst und was er damit suggerieren wollte, ist natürlich, ich bin der Autor, weil ich mich verstelle, weil ich nicht die anderen Fehler eingebaut habe und daher musste er einen Grund finden, um von einer Verstellung des Autors ausgehen zu können. Und da hat er gleich seinen eigenen Fehler, nämlich das groß geschriebene Wort, dafür benutzt. Aber auch die Phrase ‚Refugium für Tierquäler’ bzw. ‚Refugium der Tierquäler’ lässt sich nicht mit den Worten des Herrn Schweiger oder mit seiner Darstellung in Einklang bringen. Selbst wenn sein Scanner das verändert hätte, steht in der Kopie des Originals, das wir von ihm bekommen haben, die Phrase ‚Refugium für Tierquäler’ drinnen. Jetzt hat er behauptet, er hätte das nicht lesen können und hätte deshalb ‚Refugium der Tierquäler’ verwendet. Wir haben das an die Wand projiziert, da steht ganz deutlich ‚Refugium für Tierquäler’ in der von ihm uns übergebenen Kopie. Er hat dann offensichtlich diese Kopie abgetippt und daraus ‚Refugium der Tierquäler gemacht’. Es gibt keine andere Erklärung für diesen Fehler, weil er uns ja bereits die Kopien übergeben hatte. Also auch hier hat Herr Schweiger sich erstens geirrt und zweitens seinen Irrtum dann bei seiner Einvernahme nicht zugeben wollen und so getan, als würde er nicht verstehen worum es ginge und als gäbe es 100 verschiedene Versionen des Originaltextes. In Wirklichkeit gibt es nur eine Version und er hat diese anderen Versionen selbst produziert. Auch der Unterschied ‚dramatisch’ und drastisch’ lässt sich nicht durch einen reinen Scannerfehler erklären.“</p>
<p>Pause 21:58 Uhr – 22:10 Uhr.</p>
<p><strong>Zum Bekennerschreiben Zirkus Knie</strong></p>
<p>DDr. Balluch: „Ich komme zum dritten Punkt, zu den konkreten Texten, die Schweiger mir zuordnet, und zu meinen Argumenten diesbezüglich. Herrn Schweiger ist es nicht einmal aufgefallen, oder vielleicht hat er nur nicht gedacht, dass er damit so detailliert konfrontiert wird, dass der von der SOKO an ihn übergebene Text zum Bekennerschreiben Zirkus Knie ja eigentlich aus 3 Teilen besteht. Die Überschrift, dann das abgegrenzte und markierte Stück des Bekennerschreibens selbst, und darunter die Hintergrundinformation. Schweiger hat für sein Gutachten die Zeile ‚das folgende Schreiben ist uns am 4. Juli zugegangen’ einfach ignoriert, ebenso die Marker ‚TaTblatt Originaltextservice‘ vor und nach dem Bekennerschreiben sowie unten die Quellenangaben. Den restlichen Text hat er dann analysiert, als wäre er von einem Autor. In seinem ersten Gutachten hat er mit keinem Wort erwähnt, dass das möglicherweise 2 bis 3 verschiedene Textteile sind. Er wurde dann darauf hingewiesen, insbesondere auf Basis der Zeugenaussagen, weil ja bestätigt wurde, dass die Überschrift und die Hintergrundinformation von Herrn Gerhard Kettler stammen. Er hat dann behauptet, aber dazu gibt es keinen Beleg in seinem Gutachten, dass er diese beiden Textteile, er hat sie K1 und K2 genannt, nämlich den Originalbekennertext und die Hintergrundinformationen, zuerst verglichen hätte. Der Originalbekennertext besteht aus 74 Worten. Schweiger hat immer gesagt, er hat keinen Text unter 200 Worten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mir zugeordnet. Viele der Leserbriefe sind unter 200 Worte lang und er hat deswegen keine konkrete Zuordnung getroffen, sondern nur den sogenannten Großteil.</p>
<p>Dieses Bekennerschreiben Zirkus Knie, K1 genannt, besteht aber nur aus 74 Worten, aus 4 Sätzen. Trotzdem hat er das mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet. Wenn man dann seine 56 Power Indizien im Power Ranking durchgeht, dann hat er selbst gesagt, dass nur 6 Punkte übrig bleiben, in denen dieser Text K1, das Bekennerschreiben, und der Text K2, die Hintergrundinformation, übereinstimmen würden. Da ist zunächst einmal der Hapax, das habe ich schon widerlegt, der war nämlich vollkommen falsch berechnet. Schweiger hat nämlich die Überschrift dazu genommen, die nicht dazu gehört, und so stimmt der Hapax nicht überein. Und dann hat er von den Statistiken nur die Buchstaben pro Wort und den Prozentsatz der Worte mit mehr als 6 Buchstaben ausgewählt. Es ist natürlich nicht legitim, von allen möglichen Mittelwerten zwei herauszugreifen, weil die zufällig ähnlicher sind, und den Rest einfach zu ignorieren. Ich habe bezüglich dieser beiden Texte alle seine Mittelwerte errechnet und die variieren dramatisch. Die Worte pro Satz variieren zwischen dem Text K1 mit 18,5 und dem Text K2 mit 10,7. Wir haben also einen Faktor 2 Unterschied. D.h. die Sätze im Bekennerschreiben sind doppelt so lang, wie die in der Hintergrundinformation. Nimmt man Schweigers Statistik-Aussagen ernst, dann kann das nicht derselbe Autor gewesen sein.</p>
<p>Auch z.B. beim Prozentsatz der Worte zwischen 7 und 9 Buchstaben, ein Indiz, das für Schweiger sehr sehr wichtig ist und in seinem Power Ranking sehr weit oben eingereiht wurde, ist der Unterschied 20,83 % im Bekennerschreiben und 8,7 % in der Hintergrundinformation, also ein Faktor 3 auseinander. Ich hätte gerne Herrn Schweiger gefragt, wie er bei diesen dramatischen Unterschieden auf die Idee kommt, innerhalb seines falschen Methodenschemas, auf denselben Autor zu schließen. Auch die anderen beiden Kriterien, die er angibt, die Satzkonstruktion und der Genitiv, lassen sich aus 4 Sätzen einfach nicht feststellen. Da sind viel zu wenige Genitive enthalten, um überhaupt sagen zu können, dass das typisch für das Schreiben eines 74 Wort Textes sein könnte. Besonders seltsam wird es dann, wenn er von den Anführungszeichen spricht. Die Beistriche, bei denen auffällt, dass hier kein Vergleich besteht, lehnt er als Kriterium ab, aber bei den Anführungszeichen stellt er plötzlich fest, in K1 gibt es eines und in K2 ebenso, und das würde auf denselben Autor hinweisen. Er verheimlicht dabei, dass in K1 die Anführungszeichen einfache Gänsefüßchen sind und in K2 doppelte. Bei seiner ersten Befragung hat er das auf unterschiedliche Schreibmaschinen zurückgeführt. Da spricht er auch eher von sich selbst, weil welcher Mensch, ich jedenfalls nicht, hat im Jahr 2000 noch Schreibmaschinen benutzt oder gar Schreibschablonen, außer Herr Schweiger selbst, der auch die Schreibschablone sofort aus seiner Jackentasche gezogen hat, um zu demonstrieren, wie ein Bekennerschreiben damit geschrieben werden kann. Ich für meinen Teil habe eine Schreibschablone überhaupt noch nie gesehen, weil ich in meiner gesamten wissenschaftlichen Karriere und in meinem Studium immer schon mit Computern geschrieben habe. Ich habe in den 80er Jahren die ersten Computer benutzt, damals noch mit Lochkartenkartons, was die heutigen BenutzerInnen wahrscheinlich belustigen würde. Aber nie habe ich mit Schreibmaschine auch nur irgendetwas geschrieben, geschweige denn mit Schreibschablonen. Herr Schweiger gibt also 6 Kriterien an, warum K1 und K2 vom selben Autor stammen sollen, aber alle 6 lassen sich leicht widerlegen und entschärfen.</p>
<p>Stattdessen lässt sich eine Reihe von Kriterien dafür finden, dass das nicht derselbe Autor gewesen sein kann. Erstens einmal sind da die anderen 56 minus 6, heißt 50, Kriterien in seinem Power Ranking zu nennen, in denen es keine Übereinstimmung gibt. Zusätzlich kann man eine Reihe von weiteren Hinweisen anführen, dass diese Texte von verschiedenen Personen stammen: z.B. steht in einem ‚jeglicher Wille’ und im anderen ‚jede Person’, d.h. der Autor von K1 benutzt ‚jeglicher’ statt ‚jeder’, der Autor von K2 umgekehrt ‚jeder’ statt ‚jeglicher’. Im Teil 1 befindet sich ‚weltweit’, im anderen ‚auf der ganzen Welt’. Das sind Synonyme, aber andere Worte, also ein leichter Hinweis auf einen anderen Autor. So finden normalerweise forensische linguistische Analysen statt. Im Teil 1 findet sich ‚wirksam schädigen’, im Teil 2 ‚möglichst großer finanzieller Verlust’, also einmal ist es der Schaden, einmal der Verlust, das sind auch zwei Worte für dasselbe, aber andere Worte. Das weist daher auch auf verschiedene AutorInnen hin. Alleine schon vom Layout ist zu sehen, dass das verschiedene AutorInnen sind, weil der erste Text ja mit einer Unterschrift endet, nämlich ALF, und der zweite Text eine Hintergrundinformation bietet. Man würde die Unterschrift doch unter den Gesamttext setzen, wenn es ein Gesamttext wäre, bevor man ihn an das TaTblatt schickt. Zusätzlich ist der Hintergrundinformationstext in einer 3. Person geschrieben. Der Autor, jedenfalls nach seiner Zeugenaussage, Gerhard Kettler, hat das ja auch bestätigt. Er hat geschrieben: Menschen oder Tiere und dann in Klammer ‚in der Diktion der TierrechtlerInnen „Menschen oder nichtmenschliche Tiere“‘. D.h. er wollte diese Phrase nicht verwenden. Wäre dieser Text von mir oder von einem Menschen aus der Tierrechtsbewegung, dann wäre doch von vornherein gestanden ‚Menschen oder nichtmenschliche Tiere’ Dass dieser Autor geschrieben hat ‚Menschen oder Tiere’ und dann in Klammer ‚In der Diktion dieser anderen Personen, die oben das Bekennerschreiben geschrieben haben, würde das menschliche oder nichtmenschliche Tiere lauten‘, ist ein untrüglicher Beweis, dass der Text Hintergrundinformation von einer anderen Person sein muss, als der darüber befindliche Text des Bekennerschreibens.</p>
<p>Dazu kommt noch die Beobachtung des Herrn Schweiger, die er nicht erklären konnte, dass im unteren Text ALF zweimal mit Punkten ist, also A.L.F., und mehrmals ohne, also ALF, während im oberen Text A.L.F. zweimal mit Punkten geschrieben ist. Das erklärt sich ganz einfach und bestätigt auch die Zeugenaussage des Herrn Kettler, dass er eben diese Texte, zumindest inhaltlich, aus anderen Quellen bezogen hat. Und tatsächlich findet man ALF in dem einen Quelltext mit Punkten geschrieben und im anderen ohne. Und so lässt sich also einmal mehr bestätigen, dass dieser Text tatsächlich von Herrn Kettler geschrieben wurde, weil die Erklärung stimmt.</p>
<p>Ich möchte aber noch ausführen, warum dieser Text nicht von mir sein kann. Dazu habe ich eine Reihe von Vergleichen gezogen, mit Texten aus der Zeit, also zeitnahen Texten von mir. Da gibt es nämlich sehr viele im Internet, auch das ein Vorwurf gegen Herrn Schweiger, weil wenn er hier eine ernsthafte Analyse meiner Texte machen hätte wollen, dann wäre das ganz einfach gewesen, er hätte nur im Internet zu suchen brauchen und hätte sofort gefunden, dass die Denunziation ein wesentlich längerer Text ist, dann hätte er 20.000 Worte zur Verfügung gehabt, er hätte aber auch von mir zahlreiche zeitnahe Text gefunden. Und hier wurden 36.000 Worte benutzt, um Phrasen zu finden, die bei mir auftreten oder nicht. Wenn man jetzt diesen Bekennungstext anschaut, dann sieht man als 5. Wort das Wort ‚unweigerlich’ und es zeigt sich, dass ich dieses  Wort in meinen Texten nie verwendet habe, das ist nicht mein typischer Wortschatz. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist jetzt Zufall, dass es dieses Wort in diesen 36.000 Worten nicht gibt, aber es ist immerhin ein Hinweis, dass dieser Text nicht von mir stammt. Der einzige Hinweis, dass das doch von mir ist und ich bin ehrlich genug, das gleich zu sagen ist, dass ‚Mißhandlung’ mit scharfem S geschrieben wurde und ich das tendenziell auch so schreibe. Aber eine Analyse der deutschsprachigen Datenbanken zeigt, dass 30 % aller heute geschriebenen Texte die alte Rechtsschreibung verwenden. Der zu untersuchende Text stammt aus dem Jahr 2000, knapp nach der Einführung der neuen Rechtschreibung, und daher waren damals sicher viel mehr Texte so verfasst. 30 % von allen Texten von nativen erwachsenen Schreibern mit deutscher Sprache sind in der alten Rechtschreibung. Also selbst dieser Hinweis, der einzige der auf mich hinweisen könnte, deutet auf mich und auf alle 30 % der 120 Millionen Menschen, die deutsch schreiben können, hin.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt, der dagegen spricht, dass ich das geschrieben haben könnte, ist, dass die Kunststücke hier mit einem einfachen Anführungszeichen gemacht sind. Wenn man meine Texte analysiert, dann habe ich immer konsistent doppelte Anführungszeichen genommen und Einzelanführungszeichen nur, wenn im Rahmen eines Doppelanführungszeichen ein weiteres Anführungszeichen auftritt, also entweder bei einem Zitat oder einer direkten Rede. Erst dann verwende ich konsistent immer Einzelanführungszeichen. Wir haben für dieses 4 Satz Bekennerschreiben, trotz des so kurzen Textes, mehrere Argumente gefunden, dass er nicht von mir stammt. Da ist einerseits das Wort ‚unweigerlich’, andererseits die einfachen Anführungszeichen, drittens befinden sich zwei Beistrichfehler in dem Text, der eine nach dem Wort ‚zwingen’ und der andere nach dem Wort ‚ist es’ in der letzten Zeile. 2 Beistrichfehler in 4 Sätzen ist sehr untypisch für meinen Stil. Selbst Schweiger sagt, dass ich in meinem Aussagetext sehr wenige Beistrichfehler gemacht habe. 2 Beistrichfehler in 4 Sätzen, das spricht gegen meine Autorenschaft.</p>
<p>Aber das wichtigste Argument, in meinen Augen, warum ich den Text nicht geschrieben haben kann, ist das Wort ‚beispielsweise’. Ich habe wirklich sehr sehr viele Texte geschrieben, ich habe Bücher und wissenschaftliche Publikationen geschrieben und ich habe das Wort ‚beispielsweise’ noch nie in meinem ganzen Leben verwendet. Das ist mir nicht aufgefallen, bis mich Herr Drommel darauf aufmerksam gemacht hat und dann habe ich das angesehen und festgestellt, es stimmt. ‚Beispielsweise’ ist ein Wort, das ich nie verwende. Es steht aber hier in Klammer nach dem Wort ‚Gewalt’ in diesem Bekennerschreiben und daher ist das ein starkes Argument, dass dieses Bekennerschreiben nicht von mir stammen kann. Dem Herrn Schweiger ist weder aufgefallen, dass ich das Wort ‚unweigerlich’ nicht verwende, noch hat er diese Beistrichfehler für relevant gehalten, noch hat er gemerkt, dass ich Einzelanführungszeichen nur im Rahmen von Zitaten mache oder dass ich das Wort ‚beispielsweise’ nie verwende. All das findet sich in dem Gutachten nicht. Herr Schweiger hat, im Gegensatz zu einem anständigen linguistischem Gutachten, nie versucht nachzuweisen, dass ich nicht der Autor sein kann, was aber der 1. Schritt eines vernünftigen linguistischen Gutachtens sein müsste. Daraus schließe ich, dass er von vornherein das Verständnis hatte, einen gewissen Auftrag zu haben. Schweiger sagt dann, dass sich in dem Text K1 insgesamt 19 Indizien fänden, die sich in seinem 56 Indizien Power Ranking wieder finden. Auch hier stimmt das so nicht, weil eben das, was er ‚natürliche Relation’ nennt, ein reines Bauchgefühl ist, weil wenn man Standardabweichungen hernimmt, kommt man auf ganz andere Werte. Aber selbst wenn man Schweiger folgt und sagt, es sind 19 von 56 Kriterien erfüllt, so heißt das doch gleichzeitig, dass 37 Kriterien nicht erfüllt sind. Und wenn diese Kriterien meinen Schreibstil beschreiben sollen, dann müssen sie doch besagen, dass meine Texte letztendlich alle Kriterien erfüllen. Wenn also ein Text 37 Kriterien nicht erfüllt und 19 schon, dann muss das ein starker Hinweis darauf sein, dass ich diesen Text nicht geschrieben habe. Diese Schlussfolgerung vermisse ich in Herrn Schweigers Gutachten.</p>
<p><strong>Zum Bekennerschreiben Pelztierbefreiung</strong></p>
<p>Ich komme zum zweiten relevanten, mir zugeordneten Text. Dieser hat jetzt offenbar noch an Brisanz gewonnen, weil der Staatsanwalt die Anklage gegen mich auf diese Pelztierbefreiung erweitert hat. Zunächst einmal war mir dieser Text nicht bekannt, bis er hier im Akt aufgetaucht ist. Das bestätigt sich unter anderem darin, dass er in meiner Datenbank nie vorkommt, dass er auch in dem Lauffeuer nicht vorkommt. Dieser Text ist ja scheinbar der APA gefaxt und dann nie veröffentlicht worden, also hat niemand, außer dem Autor, der APA und der Polizei, gewusst, dass es diesen Text gibt. Und entsprechend der These, dass ich diesen Text nicht geschrieben habe, habe ich ihn auch überhaupt nicht gekannt. Auch hier war Herr Schweiger in seiner Analyse sehr schlampig, er hätte nämlich dasselbe, was ich gemacht habe, als ich den Text das erste Mal gesehen habe, tun können. Ich habe sofort eine sogenannte open sources Recherche gemacht, wie das die SOKO beschrieben hat. Ich habe im Internet gesucht, ob diese Texte oder ähnliche Formulierungen sich irgendwo finden und tatsächlich bin ich fündig geworden. Der 2. Teil der 1. Seite ist zu einem Großteil wörtlich einem Brief von Herrn Plank an den Landesrat Wagner, der auf der VGT-Webseite veröffentlicht war, entnommen und der 2. Teil ist fast wörtlich ein Teiltext aus einem Flugblatt von Herrn Plank. Ich habe auch dieses Flugblatt hier. Das 1. Flugblatt von 1994 und dann die Neuversion von 1998 – das wurde ja alles Herrn Schweiger vorgelegt und er hat dann damit eine Art von Analyse getrieben. Dazu hat er die Unterschiede dieser beiden Texte, wir haben sie an die Wand projiziert, angeschaut. Er hat den zweiten Teil des Bekennerschreibens N2 genannt. Er war ja jetzt in der Position, dass er diese von ihm fälschlich so genannten Konkordanztabellen nicht mehr als Unterscheidungskriterium heranziehen konnte.  Ein Text, der sich in so wenigen Worten unterscheidet, weist auch in der Statistik – der Text hat 541 Wörter – jedes beliebigen Mittelwerts überhaupt keinen Unterschied auf. D.h. wir haben hier 2 Texte, bei seinem Vergleich der Mittlere und der ganz Rechte, die sich bis auf den Promillebereich in jeder Statistik seiner angegebenen Mittelwerte aufs Haar gleichen. Er musste sich also von dieser These verabschieden, um bei seiner Ursprungsthese bleiben zu können, dass ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor bin und daher war er gezwungen, aus den wenigen Unterschieden Kriterien zu destillieren, die eine Zuordnung zu mir erlauben.</p>
<p>Nachdem die Unterschiede aber so harmlos sind, hat er sich letztendlich auf 2 kapriziert. Im Originaltext steht ‚verdanken tun wir’ und im Bekennerschreiben steht ‚wir verdanken’, übrigens beides unter Anführungszeichen, in seinem Gutachten hat er diesen Aspekt vergessen. Also, ein ‚verdanken tun wir’ wurde zu einem ‚wir verdanken’ umgestellt, man möchte meinen, das kann jeder gemacht haben, der diesen Text hernimmt und dem ‚verdanken tun wir‘ nicht gefällt. Das ist doch mit Sicherheit nicht typisch für mich. Für Schweiger aber schon, der ist schon dieser Ansicht. Und der 2. Unterschied, den er mir zuordnet, ist dieses berühmte ‚zu mehrt’ statt ‚zu zweit’. Das Wort ‚zu mehrt’ kommt in keinem meiner Texte vor. Herr Schweiger behauptet trotzdem, dass dies ein untrüglicher Beweis wäre, dass ich diesen Text geschrieben habe, weil es ein typisch neu konstruiertes Wort ist und so etwas würde offenbar nur ich machen; ich hätte ja auch das Wort ‚Hühnermaststätten’ erfunden. Auch bei diesem Wort, genauso wie ‚Öffentlichkeitswirksamkeit’, genauso wie ‚Bekennung’ usw. kann man durch Googeln sehen, wie oft es verwendet wird. In Schweigers sozialer Umgebung gibt es diese Worte nicht und vielleicht auch nicht im Duden, aber unter sozialen Bewegungen, in der Tierschutzszene, sind solche Worte vollkommen normal. Keine NGO verwendet das Wort ‚Öffentlichkeitswirksamkeit’ nicht, das ist ein zentrales Thema für ihre Tätigkeit und daher ein ganz typisches NGO-Wort. Es kommt, wie gesagt, in keinem Bekennerschreiben vor, aber in meiner Aussage. So sagt Schweiger jetzt, analog würde das Wort ‚zu mehrt’ auch von mir stammen. Herr Traxler hat schon vorgelegt, dass es sogar in einem Buch aus dem Jahr 1933 steht. Dieses Buch heißt „Die landwirtschaftliche Versuchsstation“ von G. Schönfeld und da steht auf Seite 264 der Satzeil ‚…sie können zu mehrt zusammenwirken‘. Also nachdem ich 1933 nicht gelebt habe, kann ich das nicht erfunden haben. Auf diesen Vorhalt hat Herr Schweiger gesagt, na ja, dann hat Balluch es halt parallel erfunden – das Rad wurde auch mehrmals erfunden. Noch einmal, ‚zu mehrt’ findet sich in keinem meiner Texte, es ist eine reine Mutmaßung des Herrn Schweiger, dass ich dieses Wort auch erfunden haben könnte. Wenn man also mit einiger Vernunft diese Analyse macht, wird sich kein Linguist dieser Welt finden, der aus diesen Unterschieden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf mich als Autor schließt. Das ist vollkommen unmöglich und undenkbar.</p>
<p>Komme ich zum ersten Teil dieses Bekennerschreibens, von Schweiger N1 genannt. Dieser Teil besteht aus einem ersten Absatz und dann dem Brief vom Herrn Plank. Wenn man sich anzeichnet, was in dem Brief vom Herrn Plank und im Bekennerschreiben steht, dann sieht man, es sind nur einzelne Phrasen, die nicht vorkommen, obwohl ganze Sätze weggelassen sind. Aber es sind wieder wahnsinnig viele Übereinstimmungen, bis ins kleinste Detail. Offensichtlich hat jemand diesen Brieftext hergenommen und für das Bekennerschreiben leicht abgeändert. Aber mit linguistischen Methoden kann man nicht feststellen, wer das war, weil einen Text mit ganz wenigen Phrasen abzuändern kann man niemandem auf linguistische Weise zuordnen, da muss man andere Methoden anwenden. Herr Schweiger ist aber zu unredlich, um das zuzugeben. Analysieren könnte man also nur diesen einen ersten Absatz, von dem ja zunächst einmal nicht klar ist, wer ihn geschrieben haben könnte.</p>
<p>Wenn man das analysiert, dann findet man wieder zahllose Worte, die nicht von mir stammen können. Ich möchte sie hier noch einmal für das Protokoll anführen: Zunächst einmal steht in der Überschrift das Wort ‚Pelztier KZ’. Ich verwende den Begriff KZ für Tierhaltungen grundsätzlich nicht. Auch dazu habe ich schon sehr früh in meiner Tierschutzlaufbahn einen längeren wissenschaftlichen Artikel geschrieben, warum ich KZ nicht für Tierhaltungen verwenden möchte, sondern diesen Begriff für das singuläre Ereignis des Holocaust erhalten will. Herr Plank ist z.B. jemand, wie man in seinem Flugblatt sieht, der das Wort ‚Pelztier-KZ’ sehr gerne und häufig verwendet. Es gibt noch andere AutorInnen, die das tun. Ich bin jemand, der das grundsätzlich nicht tut. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ich etwas, was mir ideologisch sehr wichtig ist, hier in einen Bekennertext zur Veröffentlichung hätte hineinschreiben sollen.</p>
<p>In der 2. Zeile steht das Wort ‚Pelztier-Farm’ unter Anführungszeichen, auch das ist überhaupt nicht in meinen Texten zu finden, ich habe sehr viele Texte und Flugblätter über Pelztierfarmen geschrieben. Ich habe immer ‚Pelztierfarm’ als ein Wort geschrieben und nie mit Bindestrich und Anführungszeichen. In der 5. Zeile findet sich die Phrase ‚sie wurden jenseits des Gefängniszauns entlassen’. ‚Jenseits des’ ist wieder eine Phrase, die sich in meinen zeitnahen Texten aus dem Jahr 2000 plus minus mit über 36.000 Worten nie findet. Man kann also mit einfachen linguistischen Methoden nachweisen, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass ich diesen Absatz geschrieben habe. Dann steht hier ‚für die endgültige Abschaffung’, das ist jedenfalls eine Wortfolge, die selten bei mir vorkommt und ‚jedoch’ ist hier benutzt anstelle von ‚aber’, auch das ist sehr untypisch für mich, wenn auch nicht ausgeschlossen. Und auch die Phrase ‚nach wie vor’ findet sich praktisch nie oder nur ausnahmsweise bei mir, sie ist also untypisch. Weiter steht hier „barbarisch“ als Bezeichnung für den Umgang mit Tieren. Dafür verwende ich dieses Wort grundsätzlich nicht, Herr Plank übrigens schon, der hat dieses Wort sogar in der Überschrift seines Pelzflugblattes hingeschrieben.</p>
<p>Man kann also mit einiger Wahrscheinlichkeit daraus schließen, dass ich diesen Absatz nicht geschrieben haben kann, obwohl natürlich zugegeben werden muss, dass dieser Text grundsätzlich sehr kurz ist und daher auch eine Widerlegung meiner Autorenschaft nur schwer möglich ist. Bemerkenswert bleibt, dass es in dem gesamten Text (dem ersten Absatz, der weder Planks Brief noch Planks Flugblatt zuzuordnen ist) keine Phrasenmerkmale gibt,  die typisch für mich sind. Es gibt Phrasenmerkmale, die weder bei mir noch beim Herrn Plank vorkommen. Ich habe Planks Schriften bezüglich zeitnaher Texte, die er für den VGT geschrieben hat, analysiert und es kommen einige Phrasen vor, die auch bei ihm vorkommen, aber bei mir nie. Dazu gehört:</p>
<ul>
<li>endgültig</li>
<li>nach wie vor</li>
<li>jedoch</li>
<li>„Pelztier-Farm“</li>
<li>barbarisch</li>
<li>Tier-KZ</li>
</ul>
<p>Bis heute glaube ich, Plank hält am Begriff „Tier-KZ“ fest und findet dessen Verwendung auch sehr wichtig und er freut sich immer, wenn sich Menschen darüber ärgern. Er möchte provozieren. Also wenn man diesen Text halbwegs ehrlich und objektiv analysiert, dann sieht man, dass es unwahrscheinlich ist, dass ich ihn geschrieben habe. Und wenn es ich oder der Herr Plank gewesen sein soll, dann spricht viel mehr für den Herrn Plank. Er war damals mit diesen Pelztierfarmen, insbesondere mit der des Herrn Pfeiffer, beschäftigt, er war scheinbar auch dort und hat diese Farm gefilmt. Ich war in dieser Farm nie und er hat möglicherweise mitbekommen, dass es diese Befreiungsaktion gegeben hat. Es kann durchaus sein, dass er daraus eine Art Presseaussendung gemacht hat. Aber man erkennt ja aus dem Text, dass der Autor des Textes sich nicht zu der Tat bekennt, es steht nicht ‚wir haben’ sondern ‚jemand hat’ sie verübt. Und man erkennt auch aus dem Text, dass der Autor nicht dabei gewesen ist, weil er nichts von einem beschädigten Zaun weiß und auch nichts davon, dass Nerze in Säcken mitgenommen wurden, wie wir von den Aussagen des Pelzfarmers, von einem zweiten Bekennerschreiben, das sich im Lauffeuer und im Internet befunden hat und das mit Tierbefreiungsfront unterschrieben ist, und von einem Filmstück wissen.</p>
<p>Aus dieser Analyse schließe ich, dass auch das Bekennerschreiben Nerzbefreiung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von mir ist, aber jedenfalls ganz sicher, dass es nicht möglich ist, diesen Text mir zuzuordnen. Noch einmal ganz kurz die zentralen Punkte. Weil Text N2, die 2. Seite, zu 99,9 % identisch ist mit Planks Texten, kann also nicht mehr gesagt werden, wer der Autor war, der diesen Text so leicht verändert hat. Und N1 besteht zu zwei Drittel aus dem Brief von Plank, d.h. der gesamte Text N1+N2 besteht zu 5/6 aus Planks Texten. Wenn man Schweigers Analyse in seinem Gutachten anschaut, dann sind dort Aspekte dieses Textes angeführt, auf Grund deren er mir den Text zuordnet. 4/5 dieser Zuordnungskriterien sind im wörtlichen Plank Text zu finden. D.h. im wörtlichen Plank Text befinden sich 4/5 jener Indizien, die für den Herrn Schweiger dafür sprechen, dass ich das geschrieben haben soll. Also auch das hier ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Schweigers Methode der Zuordnung nicht verlässlich ist.</p>
<p><strong>Zum Bekennerschreiben Pummersdorf</strong></p>
<p>Ich komme zum dritten und letzten Text, der mir zugeordnet wurde, dem sogenannten Bekennerschreiben Pummersdorf. Ich habe natürlich Glück gehabt, dass ich für die anderen 2 Bekennerschreiben Originaltexte gefunden habe und jene Autoren, die sie geschrieben haben. Ich möchte nur in den Raum stellen, was passiert, wenn man dem Herrn Schweiger ausgesetzt ist und zufällig solche Texte nicht findet. Es hätte ja sein können, dass das Bekennerschreiben sind, zu denen sich kein Quelltext findet, dann sitzt man schön da und wenn man nicht in der Lage ist, Linguistik schnell nachzulernen oder die Mathematik von Statistik zu verstehen, dann landet man vielleicht sogar im Gefängnis für solche Gutachten vom Herrn Schweiger. Ich komme also zum 3. Teil und dieses Bekennerschreiben Pummersdorf hat von meinem Standpunkt aus den großen Nachteil, dass es keinen Text gibt, von dem man jetzt sagen kann, dass er abstammt. Ich  muss also den Text an sich nehmen. Er ist auch etwas länger als die anderen Texte und da wäre daher tendenziell eher eine Zuordnung möglich. Es ist aber trotzdem ein zu kurzer Text. Ich möchte jetzt noch auf die wesentlichen Punkte eingehen, warum auch aus diesem Text gefolgert werden kann, dass ich ihn mit großer Wahrscheinlichkeit nicht geschrieben habe.</p>
<p>Dieser Text hat überhaupt keine Beistriche. Dadurch kann man natürlich nicht sagen, aus den Beistrichfehlern schließt man etwas. Er hat, wenn man das ernst nimmt, natürlich viele Beistrichfehler, aber vernünftigerweise kann man daraus nichts schließen. Auch die Groß- und Kleinschreibung befolgt dieser Text nicht. Er ist mit einer Schablone geschrieben, das ist vielleicht schon einmal das 1. Argument, dass ich das nicht gewesen sein kann, weil es wäre sehr seltsam, würde ich, der ich schon seit 30 Jahren mit Computern arbeite, plötzlich mit Schablone arbeiten. Aber ein Wort in diesem Text ist wieder sehr zentral für mich, das ist ‚der Konsum von tierischen Produkten’, wie das hier vorkommt. ‚Tierisch’. Ich habe das auch vor Gericht nachgewiesen (dieser Text stammt vom 5. Jänner 2000), ich habe schon im Jahr 1999, im Internet bis heute abrufbar, einen Artikel geschrieben und dann in meinem Buch veröffentlicht, warum ich mich von dem Begriff ‚tierisch’ distanziere. Wenn man alle meine Texte analysiert, dann fällt einem auf, dass ‚tierisch’ nur dann vorkommt, wenn ich mich davon distanziere oder wenn ich jemanden anderen zitiere. Aber nie habe ich in irgendwelchen Texten das Wort ‚tierisch’ verwendet. Es ist mir ein ideologisches Anliegen, das nicht zu tun, und deswegen wäre es eher unwahrscheinlich, dass ich das in so einem zur Veröffentlichung gedachten Bekennerschreiben tun würde.</p>
<p>Dann gibt es die Phrase ‚einzig und allein um Profitmaximierung’, das ist eine sehr untypische Phrase für mich. Es gibt das Wort ‚finanziellen Schaden’. In den Texten, die ich zu einem ähnlichen Thema geschrieben habe, nenne ich das ‚wirtschaftlicher Schaden’, also auch hier ein Indiz, dass ich das tendenziell nicht geschrieben habe. Es kommen dann noch Worte wie ‚gewährleistet’ vor, die auch bei mir selten sind.</p>
<p>Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ich dieses Bekennerschreiben nicht geschrieben haben kann. Ich darf ja scheinbar Drommels Gutachten nicht zitieren, er kommt aber darin zu dem Schluss, dass ich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht der Autor dieses Bekennerschreibens bin. Ich habe schon argumentiert, warum die Schweigersche Interpretation, warum ich das gewesen sein soll, nicht zutrifft. Abgesehen davon erinnere ich noch einmal daran, dass ich um den 5. Jänner 200 auf einer Schitourenwoche mit ZeugInnen war, dass ich das in meinem Schitourenbuch festgehalten habe, und dass ich das Tagebuch meiner Mutter vorgelegt habe, indem das auch steht. Ich habe mehrere ZeugInnen genannt, die bestätigen können, dass ich in dieser Zeit mit ihnen unterwegs war. Jetzt wurde dieses Bekennerschreiben aber auf jeden Fall zwischen 7 Uhr früh und 19 Uhr abends in St. Pölten in einen Postkasten geworfen. Ich hätte also am 5. Jänner zwischen 7 und 19 Uhr in St. Pölten sein müssen. Das ist aber unmöglich und daher kann ich jedenfalls nicht dieses Bekennerschreiben in die Post geworfen haben. Verfolgt man die These, dass ich der Autor bin, dann hätte ich jedenfalls jemanden anderen schicken müssen, der das für mich getan hätte. Das hätten diese Menschen, mit denen ich in dieser Zeit um den 5. Jänner 2000 zusammen war, bemerken müssen. Wir haben ja auch in einem gemeinsamen Raum übernachtet, d.h. auch in der Nacht hätte ich nicht heimlich verschwinden können.</p>
<p>Das beendet im Großen und Ganzen meine Stellungnahme zum Gutachten Schweiger.“</p>
<p>Pause 22:53 Uhr – 23:04 Uhr.</p>
<p><strong>Abschließende Punkte von DDr. Balluch zum linguistischen Gutachten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nach der Pause sagte DDr. Balluch, er wolle noch ein paar kritische Punkte zum Gutachten nennen. In der Ranking-Methode würde Dr. Schweiger 56 Kriterien angeben. Diese seien aber nicht unabhängig voneinander, mehrere Kriterien sind entweder beide gleichzeitig erfüllt oder nicht. Dr. Schweiger versuche also mit einer größeren Fülle zu beeindrucken, als eigentlich vorliege.</p>
<p>Dr. Schweiger würde den Text zum Pelzbekennerschreiben u.a. deswegen DDr. Balluch zuordnen, weil er in alter Rechtsschreibung geschrieben sei. Die neue Rechtschreibung wurde 1998 eingeführt, der Text stamme von 1997. Es sei also selbstverständlich, dass er in alter Rechtschreibung verfasst sei, das sei kein Indiz für irgendetwas. Das zeige die schlampige Weise, in der Dr. Schweiger vorgehen würde.</p>
<p>Dr. Schweiger halte die Anzahl zweiteiliger Subjekte für typisch DDr. Balluch. In einem Bekennerschreiben, das von einer Sachbeschädigung bei Kleider Bauer handle, sei natürlich Kleider Bauer öfter Subjekt eines Satzes. Dr. Schweiger zähle „Kleider Bauer“ als zweiteiliges Subjekt. Wäre also das Bekennerschreiben gegen Fürnkranz verfasst, dann hätte es nicht DDr. Balluch geschrieben, weil „Fürnkranz“ ein einteiliges Subjekt sei.</p>
<p>Dr. Schweiger habe auch eine Attribuierung zweiten Grades als typisch für DDr. Balluch bezeichnet. Dr. Schweiger sehe Animal Liberation Front als eine solche Attribuierung zweiten Grades an. Mit anderen Worten, laut Dr. Schweiger sei jeder Text über die Animal Liberation Front bereits wahrscheinlich von DDr. Balluch verfasst.</p>
<p>Dr. Schweiger habe manchmal Überschriften in Textanalysen einbezogen und manchmal nicht. Das sei unredlich, offenbar habe er so die Statistiken zu jenen Mittgelwerten hinbiegen wollen, die ihm genehmer gewesen seien.</p>
<p>In einem Text habe er 55 Sätze gefunden, in der Analyse aber nur 51 Sätze angeführt. Tatsächlich habe dieser Text auch nur 51 Sätze. Auch die Satzglieder und Wortanzahl sei falsch angegeben und für die Mittelwerte falsch verwendet. In einem anderen Text habe er laufend die Anzahl der Subjekte verwechselt, einmal seien es 20, dann 18, dann 16 und zuletzt 13. Und das, obwohl Dr. Schweiger mit den Subjekten Statistik betreibe und das Ergebnis DDr. Balluch zuordne.</p>
<p>Zusammengefasst könne man sagen, dass in jeder einzelnen Rechnung in Schweigers Gutachten Rechenfehler oder Zählfehler stecken. Allein schon deswegen könne man mit Schweigers Gutachten niemanden belasten.</p>
<p><strong>Stellungnahme von DDr. Balluch zum Schweinegutachten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zum Gutachten zur Schweinebefreiung sagte DDr. Balluch, dass herausgearbeitet werden hab können, dass die Tiere in diesem Betrieb sehr schlecht gehalten würden. Man sehe Verletzungen aus der Haltung auf den Fotos von der Befreiung. Die Schweine hätten dann selbst entschieden, ins Freie zu gehen. Diese Entscheidung müsse man respektieren, sie zeige, dass die Tiere die Freilandhaltung gegenüber den engen Buchten in der Schweinefabrik bevorzugen würden.</p>
<p>Auf dem Foto der Befreiung würde man sehen, wie die Schweine stressfrei und friedlich nebeneinander grasen würden. Auf keinem der vier Fotos sehe man Verletzungen wegen Rangkämpfen. Man müsse also folgern, dass diese Verletzungen erst durch das Hineintreiben und das Zusammensperren nach der Freilassung entstanden seien.</p>
<p>„Dieses Faktum betrifft Sie nicht!“, rief die Richterin. Vielleicht würde der Staatsanwalt plötzlich die Anklage auch auf die Schweinebefreiung erweitern, meinte DDr. Balluch. Abgesehen davon sei das ja angeblich die Tat einer kriminellen Organisation, dessen Mitglied er, DDr. Balluch, sein solle.</p>
<p>Die Haltung in diesem Betrieb sei zwar offenbar legal aber dennoch tierquälerisch. Zur Profitmaximierung würden die Schweine einer starken Belastung ausgesetzt. Deshalb hätten die Schweine selbst den Ausgang ins Freiland gewählt. Der Standpunkt der Schweine sei bzgl. Tierquälerei das Zentrale. Sie hätten subjektiv die Vorteile des Freilands gewählt und dafür mögliche Verletzungen durch Raufereien in Kauf genommen. Auch er, DDr. Balluch, hätte die Freilandhaltung vorgezogen, hätte man ihm das während der U-Haft angeboten. Er könne das nachvollziehen.</p>
<p><strong>Stellungnahme von DDr. Balluch zu den ZeugInnen bzgl. Mag. Hnat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die drei ZeugInnen zum Steinwurf gegen das Nazi-Treffen hätten sehr vertrauenswürdig gewirkt, sagte DDr. Balluch. Die einzige Evidenz gegen Mag. Hnat sei ja, dass eine von drei DNA-Spuren auf dem Stein von ihm stamme. Durch diese Aussagen würde sich diese Spur aber zwanglos erklären. Diese Straftat könne Mag. Hnat also nicht zugeordnet werden.</p>
<p>Zum Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einem Protest gegen eine Modeschau von Kleider Bauer hätten die beiden Security Männer Mag. Hnat nicht belastet. Sie hätten aber zugegeben, ihn widerrechtlich am Boden fixiert zu haben. Außer einem einzigen Polizisten hätte also niemand den angeblichen Stoß, den Mag. Hnat einem Polizisten versetzt hätte, gesehen. Nicht einmal der Kollege dieses Polizisten habe den Stoß bestätigt.</p>
<p><strong>Zum linguistischen Gutachten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Staatsanwalt sagte nach DDr. Balluchs Stellungnahme, dass er den Vorwurf zurückweise, den linguistischen Sachverständigen beauftragt zu haben, DDr. Balluch etwas anzudichten. Ob ihn das nicht beunruhige, fragte Dr. Haberditzl, dass wegen Dr. Schweiger Unschuldige verurteilt worden sein könnten. Dr. Schweiger habe einen Auftrag gehabt, meinte Dr. Karl, er habe ja geschrieben, dass er bereits eine „heiße Spur“ habe, um die These von Bogner zu bestätigen.</p>
<p><strong>Stellungnahme von DI Völkl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dr. Schweiger sei Mitglied der Grazer FPÖ, begann DI Völkl seine Stellungnahme. Er halte Rhetorikkurse für die FPÖ ab und werde dafür bezahlt. Dr. Schweiger habe aber gleichzeitig ein Bekennerschreiben zu einem Anschlag gegen ein rechtsradikales Treffen untersuchen sollen. Es werde also sein Anliegen gewesen sein, linke TierschützerInnen mit dieser Straftat in Verbindung zu bringen.</p>
<p>Dr. Schweigers Methode  sei nicht objektiv und seriös sondern subjektiv. Wenn Parameter nicht übereinstimmen würden, dann finde er dafür Ausreden wie die Jahreszeit. Zu kurz gekommen sei, dass Schweigers Parameter innerhalb der Texte eines Autors bereits sehr stark variieren würden.</p>
<p>Dr. Schweiger habe gesagt, er habe Altphilologie studiert, d.h. die Sprache aus der Zeit von 800 vor Christus bis 600 nach. Er habe keine Linguistik studiert, sondern bestenfalls einen Textvergleich zwischen damals und heute.</p>
<p>Es sei unerträglich, dass Dr. Schweiger nicht zeige, wie seine Methode bei einem Text, dessen Autor sicher nicht DDr. Balluch ist, funktioniere.</p>
<p>Dr. Schweiger habe gesagt, die Hapaxmethode liefere normalerweise kein brauchbares Ergebnis. Es sei aber logisch zwingend, dass der Hapaxwert mit zunehmender Wortanzahl abnehme. Die Steigung in dieser Abnahme sei relevant, nicht der Abfall selbst. Doch Dr. Schweiger habe diesen Aspekt ignoriert.</p>
<p>Dr. Schweiger sei ein gefährlicher Scharlatan. Er, DI Völkl, habe Hapaxkurven für verschiedene Texte geplottet. Die Werte würden sehr variieren, die Kurven würden ineinander verschwimmen. Wenn man die Texte bei einer beliebigen Wortlänge abbreche, könne man fast beliebige Autorenzuordnungen erreichen. Bei einer Suche der Datenbanken wissenschaftlicher Publikationen habe es keine einzige wissenschaftliche Arbeit zu den Themen „Hapax“ und „Forensic“ gegeben. Zusätzlich habe er ein Gutachten zum Hapaxwert von Mag. Erich Hartig vorzulegen. Die Richterin sagte, dass das nicht zugelassen werde. Die Schwankungsbreite sei dabei sehr groß. Das beweise, dass Hapax für die Autorenzuordnung nicht verwendbar sei.</p>
<p>Es gebe im Übrigen auch keine wissenschaftlichen Publikationen von Dr. Schweiger.</p>
<p>Die ZeugInnen von Mag. Hnat seien sehr glaubwürdig gewesen. Er, DI Völkl, könne bestätigen, dass die Partnerin von Mag. Hnat damals immer darauf bestanden habe, die Nacht zusammen zu verbringen. Das sei ein Reibpunkt in der Beziehung gewesen.</p>
<p>Die Securities hätten glaubwürdig gewirkt, sie hätten freizügig über ihre Rambomethoden gesprochen.</p>
<p>Der Sachverständige Prof. Troxler habe nicht mit Sicherheit feststellen können, welche Ursachen für die Verletzungen verantwortlich zu machen seien. Es sei auch nicht klar, ob die Schweine geordnet oder chaotisch die Buchten verlassen hätten. Der Gutachtensauftrag sei zu kurz gefasst gewesen. Es sei essentiell, welche Änderungen insgesamt sich für die Schweine durch die Freilassung ergeben hätten. Das zu beantworten sei der Sachverständige aber nicht beauftragt worden. Die Basis des Gutachtens seien die Aussagen des Besitzers und seines Tierarztes gewesen, also einseitige ZeugInnen.</p>
<p>Zu Dr. Schweiger sagte DI Völkl noch, dass er rhetorisch versucht habe, das Gericht zu manipulieren. Er halte ja Rhetorikkurse ab. Dann legte DI Völkl die Ergebnisse seiner Hapaxkurven vor. Was der Staatsanwalt dazu sage, fragte die Richterin. Der wollte nicht Stellung nehmen. Dann nehme sie diese Kurven in den Akt auf, sagte die Richterin, und ergänzte „is eh scho wurscht, wenn Sie damit besser schlafen können!“. Ja, es beruhige ihn, meinte DI Völkl.</p>
<p><strong>Stellungnahme von Harald Balluch zum linguistischen Gutachten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er habe jetzt die undankbare Aufgabe, begann Balluch, um 23:47 Uhr mit seiner Stellungnahme zu beginnen.</p>
<p>Dr. Schweiger habe keine wissenschaftliche Publikation veröffentlicht. Es sei erstaunlich, dass der Staatsanwalt so lange an Dr. Schweiger festgehalten habe.</p>
<p>Er, Balluch, habe das Indizienranking untersucht. Es gebe darüber Auskunft, wie Dr. Schweiger verschiedene Parameter bewerte. In der Gesamtschau könne man sagen, wenn man diese Methode der Autorenzuordnung ernst nehme, dann wären sehr viele Personen DDr. Balluch. Dann müsste DDr. Balluch sogar den Strafantrag geschrieben haben. Das sei keine wissenschaftliche Methode. Es sei bestenfalls ein Ansatz, um Soziolekte zu untersuchen. Jedenfalls sei es keine forensische Methode für Autorenerkennung.</p>
<p>Bei der Hapaxberechnung würden ganz andere Werte herauskommen, als Dr. Schweiger angegeben habe. In Wirklichkeit würden die Kurven ein Zick-Zack Muster zeigen.</p>
<p>Dr. Schweiger habe seine Befundlage nicht klar gemacht. Er habe seine Befunde nicht nachvollziehbar angegeben. Er habe laufend unterschiedliche Angaben über seine Zählregeln gemacht. Sein Befund sei völlig falsch, er habe sich laufend verzählt und falsch addiert. Die von ihm gefundenen Ähnlichkeiten zu DDr. Balluchs Schreibweise hätten keine faktische Grundlage.</p>
<p>Weil er statt Computer die „Hosenbodenmethode“ verwende, brauche er sehr lange und könne keine langen Texte untersuchen. Wenn man dann Software verwenden würde, dann sehe man rasch, wie stark Dr. Schweigers Parameter variieren würden. Sie würden sich nie einpendeln, wie das von echten Mittelwerten zu erwarten wäre.</p>
<p>„Ich hoffe, Schweiger kann gestoppt werden“, sagte Balluch, er fürchte aber nicht. Mehr wolle er zu diesem Gutachten nicht sagen, weil er seine Vorwürfe in petto halten wolle, falls Dr. Schweiger doch noch aufgerufen werde.</p>
<p><strong>Stellungnahme zu den ZeugInnen von Mag. Hnat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die EntlastungszeugInnen von Mag. Hnat hätten für ihn sehr glaubwürdig gewirkt, fuhr Balluch fort. Er hätte sie gerne noch mehr gefragt. Bzgl. der Aussagen der Securities schließe er sich den Ausführungen von DDr. Balluch und DI Völkl an. Er schließe sich aber auch dem ergänzenden Antrag auf Akteneinsicht an. Dazu beantragte Balluch noch die Vorlage des Berichts, der beweise, dass noch weitere Spitzel im VGT existieren würden. Das wären zentrale ZeugInnen.</p>
<p><strong>Stellungnahme zur Schweinebefreiung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Laut Sachverständigen sei der Aufwand für eine Freilandschweinehaltung sehr gering, sagte Balluch. Der Aufbau entsprechender Unterstände sei rasch möglich. Auch die Sonne sei zu dieser Jahreszeit für die Schweine kein Problem gewesen. Der Besitzer hätte also die befreiten Schweine in eine Freilandhaltung überführen können. Dann wären ihnen das Zurücktreiben und die Kämpfe in den falschen Buchten erspart geblieben. Nur darauf resultiere eine Tierquälerei.</p>
<p>Auffallend sei, dass die Befunde des Gutachtens auf den Angaben des Besitzers der Schweinefabrik und seines Tierarztes beruhen würden. Diese beiden seien aber nicht glaubwürdig. Auch die Angaben des Schweinezüchterverbandes würden im Widerspruch zu jenen stehen, die die Interessen der Schweine vertreten.</p>
<p>Entscheidend sei, dass der angeblich durch die Befreiung entstandene Schaden nie objektiviert worden sei, obwohl dafür Quellen existiert hätten. Dasselbe gelte auch für die normale Schwankungsbreite für solche Verletzungen. 2-3% von Ausfällen pro Jahr sei normal. Im Jahr 2008 habe es also insgesamt weniger Ausfälle als sonst gegeben. Das heiße doch, dass die Freilassung sich auf die Schweine positiv ausgewirkt habe.</p>
<p>Die Art der Freilassung sei unbekannt, aber für die Einschätzung ihrer Wirkung entscheidend.</p>
<p>Es gebe in diesem Betrieb permanent ein Kannibalismusproblem. Die Schwänze würden ja laufend kupiert. Das sei typisch für Schweinefabriken. Der Normalzustand für Schweine sei einfach katastrophal, der Ammoniakgestank, die Vollspaltenböden, die Reizarmut und der Kannibalismus. Balluch beantragte deshalb, das Gericht möge in diesem Betrieb einen Lokalaugenschein vornehmen. Dieser werde zeigen, dass die von der Befreiung vorgelegten Bilder nicht manipuliert worden seien und dass der Zustand dort permanent Tierquälerei bedeute. Die Freilassung sei also eine Erleichterung für die Schweine gewesen.</p>
<p>Balluch stellte den Beweisantrag, dass jetzt die Gefangenen des an das Landesgericht angeschlossenen Gefängnisses gefragt werden sollten, wie sich der täglich einstündige Hofgang auf ihre Psyche auswirke. Diese Befragung werde ergeben, dass der Hofgang für die Psyche von großer Wichtigkeit sei. Das Dauereingesperrtsein, wie bei den Schweinen, sei psychish katastrophal. Die auch nur kurzfristige Freilassung werde sich also positiv ausgewirkt haben.</p>
<p>Die auf den Fotos zu sehenden Schweine seien nicht die Folge sondern die Ursache der Befreiung gewesen. Laut Prof. Loupal seien die Schweine auf den Fotos schon länger tot gewesen. Prof. Troxler habe diesen Befund von Prof. Loupal nicht in Frage gestellt. Die Richterin habe sich dazu nur süffisant geäußert.</p>
<p><strong>Der Sachverständige isst Schweinefleisch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zuletzt erklärte noch DDr. Balluch, warum er den Sachverständigen gefragt habe, ob er Schweinefleisch esse. Er habe hier nämlich einen wissenschaftlichen Artikel, der beweise, dass Personen, die gewisse Tiere essen, dazu tendieren würden, diesen Tieren seelische Zustände und moralischen Wert abzusprechen. In diesem Sinne würden nur vegane Sachverständige unabhängig und objektiv über Schweinebefreiungen Gutachten erstellen können. DDr. Balluch wollte diesen Artikel dem Gericht übergeben, doch die Richterin nahm ihn nicht an.</p>
<p><strong>Beweisantrag von Dr. Karl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zuletzt stellte Dr. Karl einen Beweisantrag zum Beweisthema Nerzbefreiung, um zu beweisen, dass Harald Balluch nicht beteiligt gewesen sei. Er nannte 9 ZeugInnen, die aussagen würden, dass Balluch zu dieser Zeit noch nicht im VGT aktiv gewesen sei. Balluch habe sich erst Ende 1997 dem VGT angeschlossen. Balluch habe Dr. Plank erst über seinen Bruder DDr. Balluch kennen gelernt. Alle genannten ZeugInnen seien im fraglichen Zeitraum Juni-Juli 1997 für den VGT tätig gewesen, eine davon sei damals Balluchs Lebensgefährtin gewesen. Die Richterin sagte, sie verschiebe die Entscheidung über diesen Antrag. Dann schloss sie die Verhandlung.</p>
<p>Ende 0:11 Uhr.</p>
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		<title>Tierschutzprozess 92. + 93. Tag</title>
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		<comments>http://tierschutzprozess.at/tierschutzprozess-92-93-tag/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Apr 2011 21:50:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Kirchmaier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Linguistisches Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Nötigung durch Demonstration]]></category>

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		<description><![CDATA[Dienstag 29. März 2011 Inhalt: Einvernahme zweier Polizeizeugen der BAT-Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale Einvernahme des linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang Schweiger Am heutigen Doppelprozesstag wurden zunächst einmal 2 Polizisten einvernommen, die jene Demonstration der BAT vor der Kleider Bauer Zentrale beobachtet hatten, die dann als Nötigung inkriminiert worden ist. Die Beamten zeichneten in ihren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Dienstag 29. März 2011</strong></p>
<p><strong>Inhalt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Einvernahme zweier Polizeizeugen der BAT-Demonstration vor der Kleider Bauer Zentrale</strong></li>
<li><strong>Einvernahme des linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang Schweiger<br />
</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p>Am heutigen Doppelprozesstag wurden zunächst einmal 2 Polizisten einvernommen, die jene Demonstration der BAT vor der Kleider Bauer Zentrale beobachtet hatten, die dann als Nötigung inkriminiert worden ist. Die Beamten zeichneten in ihren Aussagen ein friedliches Bild der Demonstration, es habe keine Auffälligkeiten gegeben, niemand sei aggressiv oder vermummt gewesen. Beide Polizisten seien zwar nicht Zeugen des konkreten Vorfalls mit der Pressesprecherin von Kleider Bauer gewesen, aber sie seien später telefonisch informiert worden, dass die DemonstrantInnen an das Autofenster geklopft hätten. Nach gefährlicher Drohung klangen die Ausführungen dieser beiden Polizeizeugen jedenfalls nicht.</p>
<p><span id="more-689"></span></p>
<p>Anschließend wurde wieder der linguistische Sachverständige Dr. Wolfgang Schweiger den Rest des Doppelgerichtstages bis 21:12 Uhr einvernommen. Dabei wurde viel Zeit damit verbracht, die Zahlen aus den vom Sachverständigen so bezeichneten Konkordanztabellen zu verlesen. Diese Zahlen gaben verschiedene statistische Parameter der verschiedenen Texte wider, wie z.B. die mittlere Wortlänge, die mittlere Satzlänge oder den Prozentsatz der Hauptwörter von allen Worten eines Textes. Der Sachverständige konnte nicht angeben, nach welchen Kriterien er diese statistischen Parameter als gleich oder als verschieden betrachtete. Das schien hauptsächlich seinem persönlichen Bauchgefühl zu entspringen. Die Unterschiede zwischen den Texten von DDr. Balluch und die Unterschiede der Bekennerschreiben zu den Texten von DDr. Balluch erklärte er mit der verschiedenen Stimmungslage des Autors, mit dem verschiedenen Thema, das behandelt wird, und mit der unterschiedlichen Jahreszeit, in der die Texte geschrieben worden sein könnten.</p>
<p>Zu seiner Ausbildung gab der Sachverständige an, Autodidakt zu sein, sich aus dem Internet über Methoden der forensischen Linguistik informiert und einen guten Deutschlehrer in der Schule gehabt zu haben.</p>
<p>Beim Textvergleich meinte der Sachverständige, dass er ausschließlich an den Phrasen „wir verdanken“ und „zu mehrt“ erkennen könne, dass DDr. Balluch diesen Text geschrieben habe. In allen anderen Parametern war nämlich kein Unterschied zu einem Text von Dr. Plank zu finden. Das Wort „zu mehrt“ hatte der Sachverständige zwar in keinem Text von DDr. Balluch gefunden, es sei aber typisch für DDr. Balluch, Worte dieser Art zu erfinden und daher sei das ein 100% eindeutiger Beweis für seine Autorenschaft.</p>
<p>Am Beginn des heutigen Prozesstages fehlten 6 der Angeklagten, etwa 50 Gäste befanden sich im Zuschauerbereich. Die Verhandlung begann um 9:05 Uhr.</p>
<p><strong>Vorstellung der Waffe des Neuntangeklagten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin reichte bei Prozessbeginn die beschlagnahmte Waffe des Neuntangeklagten herum. Es schien sich um einen schwarzen Griff zu handeln. Dann nahm der Staatsanwalt diesen griff an sich, drehte sich zu den AnwältInnen und schwang ihn in der Luft, sodass er teleskopartig ausfuhr, was die Anwesenden überraschte. Deshalb sei diese Waffe gefährlich, sagte der Staatsanwalt in Bezug auf das Erschrecken der AnwältInnen triumphierend.</p>
<p>Die AnwältInnen Mertens und Dr. Stuefer nahmen den Teleskopstock auch an sich und versuchten ihn zu biegen, was ihnen nicht gelang. Dieser Stock sei nicht elastisch sondern wie ein Regenschirm, und deshalb keine verbotene Waffe, sagten sie.</p>
<p>Die Richterin verkündete noch, dass die Verhandlung am folgenden Donnerstag nicht in Saa 180 sondern im großen Schwurgerichtssaal stattfinden werde.</p>
<p><strong>Einvernahme des ersten Polizisten zur Demonstration der BAT vor Kleider Bauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dann wurde der Polizeibeamte Wolfgang Laschober als Zeuge aufgerufen. Die Richterin fragte ihn zur Überwachung der Demonstration am 20. Februar 2008. Aufgrund eines Auftrags der Bezirkshauptmannschaft sei er bei der Demonstration Streife gefahren, sagte Laschober. Er habe die Veranstaltung im Zuge des Streifendienstes verstärkt überwachen sollen. Welche Veranstaltung er meine, fragte die Richterin. Die Kundgebung zum Tierschutz vor Kleider Bauer in Perchtoldsdorf, sagte Laschober.</p>
<p>Er sei mit seinem Kollegen mehrmals vorbeigestreift. Dabei habe er keine nennenswerten Vorfälle beobachten können. Um ca. 16 Uhr sei er etwa 30 Minuten lang bei der Demonstration vor Ort geblieben. Es habe eine Meinungsverschiedenheit mit den DemonstrantInnen wegen der Benützung des Megaphons gegeben. Dieses Gerät sei zwar bewilligt gewesen, er habe aber die DemonstrantInnen gebeten, Sirenengeräusche damit zu unterlassen, weil das mit einem Einsatzfahrzeug verwechselt hätte werden können. Ob die DemonstrantInnen der Bitte nachgekommen seien, fragte die Richterin. Nein, sagte Laschober. Deshalb habe er um 16 Uhr die Bezirkshauptmannschaft angerufen. Die habe gesagt, er solle darauf einwirken, dass die Sirenengeräusche unterbunden werden. Da es aber keine Anzeigen von umliegenden Firmen gegeben habe, habe er die Sirenengeräusche nicht unterbunden und sei weggefahren. Die Kundgebung sei friedlich verlaufen, er sei aber nur selten vorbeigefahren.</p>
<p>Ab wann er die Demonstration beobachtet habe, fragte die Richterin. Er glaube ab Mittag, sagte Laschober. Wie viele Personen teilgenommen hätten, wollte die Richterin wissen. Ca. 10, antwortete Laschober. Wie die Demonstration abgelaufen sei, fragte die Richterin. Es seien mit dem Megaphon Parolen gesprochen worden, sagte Laschober, und man habe Transparente gezeigt.</p>
<p>Ob ihm der Sachverhalt mit der Pressesprecherin bekannt geworden sei, fragte die Richterin. Nachher sei er darüber von Kleider Bauer informiert worden, sagte Laschober, dass die DemonstrantInnen ein Auto umkreist und an die Scheibe geklopft hätten. Das sei aber durch Kleider Bauer und nicht durch die Betroffene der Polizei mitgeteilt worden.</p>
<p>Wie oft er vorbeigefahren sei, fragte die Richterin. Er selbst etwa 5 Mal, andere zusätzlich 5-10 Mal, sagte Laschober. Aber den Vorfall mit der Pressesprecherin habe er selbst nicht persönlich wahrgenommen, fragte die Richterin. Laschober verneinte.</p>
<p>Ob es einen Bericht über den Ablauf der Demonstration gebe, fragte die Richterin. Ja, sagte Laschober, er habe ihn auch mit. Ob er den verfasst habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Laschober, unmittelbar nach der Kundgebung. An was er sich jetzt noch erinnere, fragte die Richterin. An sein Telefonat mit der Bezirkshauptmannschaft, an die Transparente, an das Megaphon, das die DemonstrantInnen am Straßenrand gegenüber Kleider Bauer gestanden seien und nicht vor dem Eingang, zählte Laschober auf. Die Sprüche auf den Transparenten stünden im Bericht, ebenso die gerufenen Parolen. Ob es dort einen Parkplatz oder eine freie Fläche gegeben habe, fragte die Richterin. Dort, wo die DemonstrantInnen gestanden seien, sagte Laschober, sei ein nicht-befestigter Bereich. Dort seien auch Autos gestanden und dahinter sei ein Feld.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Was er mit dem Begriff „vorbeigestreift“ meine, fragte der Staatsanwalt. Mit dem Dienstfahrzeug vorbeigefahren, sagte Laschober. Dabei sei er 5-10 Minuten stehen geblieben. Ob er auch ausgestiegen sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, ein Mal sei er für mindestens 30 Minuten dort geblieben, sagte Laschober. Ob er auch um 17:45 Uhr vorbeigefahren sei, fragte der Staatsanwalt. Laut Bericht habe sich die Demonstration um diese Zeit aufgelöst, sagte Laschober. Er sei da also offenbar vorbeigefahren, um das zu sehen.</p>
<p>Wer danach mit Kleider Bauer telefoniert habe, fragte der Staatsanwalt. Sein Chef Gruber, gab Laschober an.</p>
<p><strong>Fragen der Anwälte Mertens und Mag. Bischof</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mertens sagte, er habe ein Satellitenfoto vom Tatort ausgedruckt und würde den Zeugen gerne bitten, auf diesem Foto zu zeigen, was vorgefallen sei. Die Richterin lehnte das ab und sagte, der Zeuge solle aus dem Gedächtnis eine Skizze anfertigen. Polizeibericht und Skizze wurden als Beilagen 240 und 241 in den Akt aufgenommen. Die Richterin projizierte die Skizze an die Wand. Die Demonstration war vom Zeugen auf der dem Haus gegenüber liegenden Straßenseite eingezeichnet worden. Wie breit diese Straße zwischen Eingang zu Kleider Bauer und der Demonstration gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Sehr breit, mindestens 10 m, sagte Laschober.</p>
<p>Wie groß der unbefestigte Bereich vor der Demonstration gewesen sei, fragte Mag. Bischof. Nicht länger als ein PKW, sagte Laschober. Ob es da je ein Problem mit dem Vorbeifahren gegeben habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte Laschober, die DemonstrantInnen seien ja nicht auf der Straße sondern im Parkbereich gestanden.</p>
<p>Die Richterin las dann den Bericht des Zeugen über die Demonstration vor. Sie habe von 15-17:45 Uhr gedauert, 11 Personen hätten sich beteiligt, 3 Transparente und ein Megaphon habe es gegeben. Es seien keine Probleme aufgetreten. Dann habe Kleider Bauer angerufen und davon gesprochen, dass die DemonstrantInnen einen PKW umstellt und an die Scheibe geklopft hätten. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Josef Böck, habe dann den Fall übernommen.</p>
<p>Der Vorfall mit dem Scheibenklopfen sei dann also von Böck von der SOKO übernommen worden, stellte Mag. Bischof fest. Ob der Zeuge Kontakt zu Böck gehabt habe. Nein, sagte Laschober. Ob es ihn gewundert habe, dass sich der Verfassungsschutz für Scheibenklopfen interessiert, fragte Mag. Bischof. Er habe sich nichts dabei gedacht, gab Laschober an.</p>
<p><strong>Fragen von Anwältin Dr. Stuefer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob der Zeuge zwischen 15-17:45 Uhr gestreift sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Laschober, in dieser Zeit sei er die meiste Zeit bei der Demonstration anwesend gewesen. Um 16 Uhr vielleicht sogar 1 Stunde. Wie viele Streifungen es durch andere PolizistInnen gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Es seien noch 1-2 weitere Streifen unterwegs gewesen, sagte Laschober. Auch zwischen 15-17:45 Uhr, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Laschober. Ob alle 3 Streifen mit Autos unterwegs gewesen seien, fragte Dr. Stuefer. 2-3 Autos, meinte Laschober. Wie viele Personen pro Auto, wollte Dr. Stuefer wissen. 2, sagte Laschober. Also insgesamt 6 Personen, sagte Dr. Stuefer. Eine Streife sei vormittags unterwegs gewesen, sagte Laschober.</p>
<p>Wenn es außergewöhnliche Wahrnehmungen oder gefährliche Angriffe gegeben hätte, wäre das festgehalten worden, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Laschober, das wäre jedenfalls ihm gemeldet worden. Ob ein Megaphon bei einer Demonstration bewilligt werden müsse, fragte Dr. Stuefer. Die Bezirkshauptmannschaft sei da zuständig, meinte Laschober, er wisse das nicht. Das Megaphon sei angemeldet und nicht untersagt worden, stellte Dr. Stuefer fest. Dann könne es doch verwendet werden. Ja, sagte Laschober, nur die Sirene nicht. Ob nicht die Verwendung des Megaphons auf welche Weise auch immer dann erlaubt sei, fragte Dr. Stuefer. Er habe ja eh nichts dagegen unternommen, sagte Laschober.</p>
<p>Die Richterin verlas die Anmeldung der Demonstration. Das Megaphon wurde dabei erwähnt, 5-15 Personen angekündigt. Ob es eine Bestimmung gebe, dass Sirenen nur von Einsatzfahrzeugen verwendet werden dürfen, fragte die Richterin. Ja, sagte Laschober, er könne die genaue Gesetzesstelle jetzt aber nicht angeben. Es könne also nicht jeder Mensch mit Sirenen in der Gegend herumfahren, sagte die Richterin.</p>
<p>Ob der von ihm im Bericht zitierte Spruch „Millionen Tiere sterben für sie, stoppt die Pelzindustrie“ typisch für solche Demonstrationen sei, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Laschober. Wenn gefährliche Drohungen verbreitet worden wären, fragte Dr. Stuefer, ob der Zeuge das in seinen Bericht geschrieben hätte. Laschober bejahte. Das betreffe jetzt nur die Parolen, sagte die Richterin. Wenn er etwas in irgendeiner Form strafrechtlich Relevantes gesehen hätte, fragte Dr. Stuefer, hätte er das in seinen Bericht geschrieben? Ja, sagte Laschober.</p>
<p>Wer ihm die Information zum Anruf von Kleider Bauer gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. Das wisse er nicht mehr, sagte Laschober, aber wahrscheinlich sei er bereits auf der Dienststelle bei diesem Anruf gewesen. Solche Anrufe würden vom Journaldienst entgegen genommen. Ob er seinen Bericht der SOKO übermittelt habe, fragte Dr. Stuefer. Nein, sagte Laschober. Ob die SOKO den Bericht habe übermittel haben wollen, fragte Dr. Stuefer, ob die SOKO deshalb an ihn herangetreten sei. Schon möglich, meinte Laschober. Ob er das wisse oder nicht, fragte die Richterin. Am 19. August 2008 habe es eine Anfrage von der SOKO um eine Stellungnahme seiner Polizeidienststelle zur Demonstration gegeben. Ob er das gemacht habe, fragte die Richterin. Chefinspektor Gruber habe das gemacht, sagte Laschober. Ob das weiter geschickt worden sei, fragte die Richterin. Das befinde sich eh im Akt, ergänzte Dr. Stuefer, unter ON 1469, Seite 33. Ob der Dienststellenleiter persönlich anwesend gewesen sei. Nicht mit ihm, meinte Laschober, er sei aber selber als Streife bei der Demonstration vorbeigefahren.</p>
<p><strong>Letzte Fragen der Verteidigung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Woher der Zeitraum 15-17:45 Uhr für die Demonstration stamme, fragte Mag. Bischof. Ab 15 Uhr sei erstmals jemand von den DemonstrantInnen gesehen worden, sagte Laschober. Ob das jemand der Angeklagten gewesen sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte Laschober. Woher der Endzeitpunkt stamme, fragte Mag. Bischof, ob die Bestreifung bis zur Auflösung weiter gegangen sei. Ja, sagte Laschober, die letzte Bestreifung dürfte um 17:45 Uhr gewesen sein. Wer da die letzte Wahrnehmung gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Das sei jetzt nicht mehr feststellbar, sagte Laschober. Ob sämtliche Wahrnehmungen der KollegInnen auch Eingang in seinen Bericht gefunden hätten, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Laschober.</p>
<p>Warum er nach dem Anruf von Kleider Bauer nicht mehr hingefahren sei, fragte Dr. Stuefer. Da sei niemand mehr dort gewesen, sagte Laschober.</p>
<p>Ob er verdeckt oder offen gestreift habe, fragte DI Völkl. Offen, sagte Laschober. In einer für die DemonstrantInnen einsehbaren Weise, fragte DI Völkl. Richtig, sagte Laschober.</p>
<p>Um 9:53 Uhr wurde Laschober aus dem Zeugenstand entlassen.</p>
<p><strong>Einvernahme des zweiten Polizisten zur Demonstration der BAT vor Kleider Bauer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dann wurde der Polizeibeamte Wilfried Gruber als Zeuge aufgerufen. Er solle zum Vorfall aussagen, forderte die Richterin ihn auf. Die Bezirkshauptmannschaft habe ihm mitgeteilt, dass eine Demonstration stattfinden werde, sagte Gruber. Diese solle durch Streifung überwacht werden. Er selbst sei ein Mal für ein paar Minuten dort gewesen. Es habe ca. 10 TeilnehmerInnen gegeben. Die Kundgebung habe vor Kleider Bauer stattgefunden, alles sei ruhig verlaufen, die DemonstrantInnen seien auf dem Gehsteig gestanden. Er sei dann wieder weg gefahren.</p>
<p>Ob er nur ein Mal vorbeigekommen sei, fragte die Richterin. Nur ein Mal, bekräftigte Gruber. Ob er von den KollegInnen Kenntnis von der Veranstaltung erhalten habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Gruber, er habe telefoniert, es habe einen Megaphonlärm gegeben und er habe dazu bei der Bezirkshauptmannschaft angefragt. Da es aber keine Anrainerbeschwerden gegeben habe, habe man nichts unternommen.</p>
<p>Ob er vom Vorfall mit der Pressesprecherin Kenntnis erlangt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte Gruber. Beim Verlassen sollen die AktivistInnen ein Fahrzeug umstellt und an die Scheibe geklopft haben. Er habe die Pressesprecherin angerufen und sie habe das bestätigt. Er bat sie zur Polizeistation zu kommen, aber sie habe das direkt woanders mit der Polizei abhandeln wollen. Wann dieser Anruf stattgefunden habe, fragte die Richterin. Am selben Abend, sagte Gruber. Was sie gesagt habe, fragte die Richterin. Sie sei mit dem PKW weggefahren, erzählte Gruber, die AktivistInnen hätten sich vor den PKW gestellt, etwas gerufen und an die Scheibe geklopft. Wie die Pressesprecherin auf ihn gewirkt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte Gruber.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er sei nur ein Mal dort gewesen, wiederholte der Staatsanwalt. Wann das gewesen sei. Nachmittags, sagte Gruber. Und der Kontakt mit der Pressesprecherin, fragte der Staatsanwalt. Auch nur ein Mal, sagte Gruber.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mag. Bischof</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wer von Kleider Bauer ihn angerufen habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht mehr, sagte Gruber. Ob er gewusst habe, dass LVT-Böck sich dafür interessiert habe, fragte Mag. Bischof. Ja, sagte Gruber. Ob er mit Böck gesprochen habe, fragte Mag. Bischof. Er kenne ihn persönlich, das habe aber nichts mit dem Fall zu tun, sagte Gruber. Worüber er mit ihm gesprochen habe, fragte Mag. Bischof. Böck habe gesagt, er solle Kleider Bauer überwachen, weil es Anschläge geben könne, sagte Gruber. Ob dann überwacht worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte Gruber. Wie oft und wie lange, wollte die Richterin wissen. Ein ganzes Jahr durchgehend, sagte Gruber. Und ob etwas passiert sei, fragte die Richterin. Nein, sagte Gruber. Wie diese Überwachung ausgesehen habe, fragte die Richterin. Die Polizei sei 2 Mal zwischen 19-7 Uhr vorbeigefahren, sagte Gruber. In welchem Zeitraum, fragte die Richterin. Von Mitte 2007 bis Mitte 2008, sagte Gruber.</p>
<p>Mag. Bischof wollte wieder auf das Gespräch mit Böck zurückkommen. Böck habe ihm gesagt, erzählte Gruber, dass er bei Kleider Bauer im Tierrechtsschutz engagiert sei. Laut Polizeibericht habe Böck den Vorfall mit der Pressesprecherin übernommen, sagte Mag. Bischof. Was er sich dabei gedacht habe, da es doch nur um Scheibenklopfen gegangen sei. Er habe gewusst, gab Gruber an, dass eine SOKO existiere, die für Kleider Bauer zuständig sei. Ob ihn das gewundert habe, fragte Mag. Bischof. „Gewundert hat mich nichts“, sagte Gruber und der Zuschauerraum lachte.</p>
<p><strong>Fragen von Anwältin Dr. Stuefer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wer den Anruf von Kleider Bauer entgegen genommen habe, fragte Dr. Stuefer. Ein Journalbeamter, nicht er selbst, sagte Gruber. Sein Kollege habe gesagt, dass die Demonstration friedlich verlaufen sei, stellte Dr. Stuefer fest. Ob das stimme. „Ja, kann man sagen“, meinte Gruber. Ob von einem gefährlichen Angriff berichtet worden wäre, wenn es den gegeben hätte, fragte Dr. Stuefer. Ja, sagte Gruber. Warum er ein Interesse an dem Vorfall mit der Pressesprecherin gehabt habe, fragte Dr. Stuefer. Ob er das für eine Straftat gehalten habe. Wenn der PKW dabei beschädigt worden wäre, dann wäre es eine Straftat gewesen, sagte Gruber. Die Pressesprecherin habe aber nur vom Scheibenklopfen erzählt, sagte Dr. Stuefer. Scheibenklopfen oder auf die Windschutzscheibe schlagen, sagte Gruber.</p>
<p><strong>Frage von Anwalt Mertens</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wie groß der Aufwand für die Überwachung von Kleider Bauer gewesen sei, fragte Mertens. Nicht groß, antwortete Gruber.</p>
<p><strong>Fragen von DI Völkl</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob Kleider Bauer auch privat durch einen Sicherheitsdienst überwacht worden sei, fragte DI Völkl. Das wisse er nicht, sagte Gruber. Ob es Observationen der Kleider Bauer Zentrale durch das LVT gegeben habe, fragte DI Völkl. Das sei ihm nicht bekannt, sagte Gruber. Dann wurde der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen.</p>
<p>Pause 10:07 Uhr – 10:25 Uhr.</p>
<p><strong>Beginn der Einvernahme des linguistischen Sachverständigen Dr. Wolfgang Schweiger</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Es seien jetzt keine Zeichen des Missfallens oder des Beifalls aus dem Publikum zulässig, begann die Richterin nach der Pause mit einer Drohung. Nach § 27 (3) der Strafprozessordnung müsse der Sachverständige eine Stellungnahme abgeben können. Bisher habe der Sachverständige aufgrund des juristischen Störfeuers der Verteidigung nicht die Gelegenheit gehabt, sein Gutachten zur Gänze vorzutragen.</p>
<p>Anwalt Dr. Karl meldete sich zu Wort und sagte, DDr. Drommel habe ein Buch mit Bezug auf dieses Gutachten geschrieben. Er beantrage, dieses Buch in den Akt aufzunehmen. Die Richterin schrie: „Das ist eine Wiederholung, das hatten wir schon!“. Er habe eine Urkundenvorlage zu machen, sagte Dr. Karl. Zur Begründung las er ein paar Zitate aus dem Buch von DDr. Drommel vor, in denen der Sachverständige scharf kritisiert wurde. Die Entscheidung über diesen Antrag werde vorbehalten, sagte die Richterin. Mag. Bischof beantragte, über diesen Antrag sofort zu entscheiden. Das Kapitel im Buch von DDr. Drommel über den Tierschutzprozess enthalte massive verfahrensrelevante Dinge. Der Sachverständige solle zuerst sein Gutachten erstellen, sagte die Richterin. Dann wandte sie sich dem Sachverständigen zu und bat ihn, zu den vier Bekennerschreiben ab Seite 92 seines Gutachtens auszuführen.</p>
<p><strong>Das Bekennerschreiben zum AFP-Vorfall</strong></p>
<p>Er habe verschiedene Versionen der Texte dieser Bekennerschreiben erhalten, sagte der Sachverständige. Die würden alle von der SOKO stammen. Er solle bitte die Prüfungs- und Befundungsmethoden vortragen, unterbrach die Richterin. Die Texte seien i.a. sehr kurz. Aber forensische LinguistInnen müssten auch kurzen Texten gerecht werden, es handle sich da ja nicht um einen universitären Forschungsauftrag. Er mache keine Statistik sondern Relationsmathematik. Bekennerschreiben 6.5.1 zur AFP habe nicht DDr. Balluch als Autor. Warum, fragte die Richterin. Weil ein englischer Text darin nicht richtig geschrieben sei, „humen“ statt „human“, und DDr. Balluch würde immer alle englischen Texte richtig schreiben, meinte der Sachverständige. Ob ihm sonst noch etwas aufgefallen sei, fragte die Richterin. Alles, was auf DDr. Balluch hindeute, sei zu dünn, sagte der Sachverständige. Was alles nicht auf DDr. Balluch gepasst habe, fragte die Richterin. Der Mittelwert der Teilsätze pro Gesamtsatz z.B., sagte der Sachverständige. Das erlaube einem nicht zu behaupten, DDr. Balluch habe das geschrieben.</p>
<p><strong>Andere Bekennerschreiben</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin forderte den Sachverständigen auf, zu den anderen 3 Bekennerschreiben Stellung zu nehmen. Kleider Bauer Meidling finde sich unter Abschnitt 6.6 auf Seite 94 in seinem Gutachten, sagte der Sachverständige. Das Schreiben habe einen polemisch angriffigen Stil, der nicht typisch für DDr. Balluch sei. Die Häufigkeit der zweiteiligen Subjekte – gemeint war, dass „Kleider Bauer“ häufig Subjekt in dem Schreiben über Kleider Bauer war – sei untypisch für DDr. Balluch. Na zum Glück war es kein Bekennerschreiben zu Fürnkranz, das wäre nur ein einteiliges Subjekt, entfuhr es einem der Angeklagten.</p>
<p>Das Bekennerschreiben zu Kleider Bauer Graz in 6.7 auf Seite 97 enthalte nur 89 Wörter, es sei deshalb nicht mit Sicherheit zuordenbar. Das Bekennerschreiben zum Graf-Imperium sei auch nicht DDr. Balluch zuzuordnen.</p>
<p><strong>Der Nerzbefreiungstext</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er solle als nächstes die Nerzbefreiungstexte vergleichen, sagte die Richterin. Er habe den Text von Dr. Plank aus dem Tierschutz konsequent mit dem Folder aus der Nationalbibliothek verglichen, sagte der Sachverständige. Einer davon sei von der Verteidigung am Anfang der Verhandlung vorgelegt worden, kommentierte der Staatsanwalt, das andere sei von Dr. Karl aus der Nationalbibliothek geholt worden. Die Version aus der Nationalbibliothek sei sie ältere, sagte Dr. Karl. Es gebe Unterschiede, sagte der Sachverständige. Er habe aber noch 2 andere Versionen. Der restliche Text sei identisch, fragte Dr. Karl. Ja, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Er solle jetzt die Werte aus den Konkordanztabellen vergleichen, sagte die Richterin. Der gesamte Nerzbefreiungstest stimme in 13 Parametern mit DDr. Balluchs Werten überein, sagte der Sachverständige. Und die Planktexte, fragte die Richterin. Es sei nicht notwendig, diese zu vergleichen, meinte der Sachverständige. Welche Schlussfolgerungen er nun gezogen habe, fragte die Richterin. Er solle zuerst alles vorlesen und dann schlussfolgern, sagte der Staatsanwalt. Nach der Verlesung der statistischen Zahlen sagte der Sachverständige: „Die Schlussfolgerung kann nur lauten, diesen Text kann nur DDr. Balluch geschrieben haben“. Es gebe aber Unterschiede in den statistischen Parametern zur Aussage von DDr. Balluch und zu seinem Denunziationstext, sagte die Richterin. Das  zeige lediglich die Bandbreite von DDr. Balluchs Schreibstil, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Das Denunziationsschreiben habe er nicht verwendet, weil es so kurz sei, fragte die Richterin. Richtig, sagte der Sachverständige. Der Denunziationstext sei mit Computer geschrieben und habe ein anderes Thema. Ob die Abweichungen einen Zusammenhang mit der unterschiedlichen Anzahl an Worten pro Text zu tun habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige, aber nicht nur, es gehe ja auch um ein anderes Thema. Er nehme an, dass DDr. Balluch nicht alleine den Denunziationstext geschrieben habe. Vielleicht würden sich auch Unterschiede ergeben, weil der Text zu einem anderen Zeitpunkt geschrieben worden sei. Es würde ein Mathematiker hier sitzen, sagte die Richterin mit Bezug zu DDr. Balluch, er solle daher exakt erklären, was die teilweise minimalen Abweichungen bedeuten würden. Der Prozentsatz der Hautwörter im reinen Fall sei einmal 46% und einmal 53%, das sei ein kleiner Unterschied, sagte der Sachverständige. Was er daraus schlussfolgere, fragte die Richterin. Dass die Aussage von DDr. Balluch und das Bekennerschreiben zur Nerzbefreiung vom selben Autor stammen würden, sagte der Sachverständige. Je weniger Text er habe, desto unsicherer wäre er. Ob das eine wissenschaftliche Methode sei, fragte die Richterin. Ja, diese Methode würde man in allen linguistischen Abhandlungen finden, meinte der Sachverständige. Ob das auch Chomsky zurückgehe, fragte die Richterin. Ja, das würde seit 1966 in linguistischen Gutachten verwendet, antwortete der Sachverständige. Es gebe den Einwand, dass die Chomsky-Methode veraltet sei, sagte die Richterin. Die Universität Wien halte die Chomsky-Methode bis heute für die Beste, sagte der Sachverständige. Und weiter: „Ich maße mir nicht an, wenn Universitätsprofessoren über eine Methode streiten, Schiedsrichter zu spielen“.</p>
<p>Es gebe noch weitere Tabellen mit statistischen Zahlen zum Nerztext zu verlesen, sagte der Staatsanwalt. Was es denn noch gebe, fragte die Richterin. Die Statistik der Wortlänge z.B., sagte der Sachverständige, aber die habe in diesem Gutachten keine Rolle gespielt. Damit meinte er, sie stimme mit der von DDr. Balluch überhaupt nicht überein. Man könne hier kein statistisches Kriterium anwenden, wann ein Parameter für den Vergleich verwendbar sei und wann nicht, meinte der Sachverständige.</p>
<p>Dr. Stuefer warf ein, dass der Sachverständige immer dann die statistischen Zahlenwerte nicht vorlese, wenn sie nicht ähnlich zu DDr. Balluchs Text sei. „Stören Sie nicht!“, schrie die Richterin. Der Sachverständige sagte, es handle sich um die Zahlen 3%, 10% und 20%. Das könne man als dieselbe Zahl ansehen. Welche Variation er für den gleichen Wert erachte, fragte Mag. Traxler. Die Richterin ermahnte daraufhin Mag. Traxler, weil er die Verhandlung gestört habe. Mag. Traxler protestierte dagegen und sagte, er habe lediglich einen berechtigten Einwand vorgebracht.</p>
<p>Der Sachverständige solle jetzt seine Zahlen weiter vorbringen, sagte die Richterin, danach dürfen erst der Staatsanwalt und dann die Verteidigung Fragen stellen. „Es kann nicht jede Vergleichszahl stimmen“, kommentierte der Sachverständige die Variation der Parameter, „sonst wäre es derselbe Text. Diese Zahlen hängen von der Laune des Autors ab, vom Thema, von der Jahreszeit, in der der Text geschrieben wurde“.</p>
<p>Mittagspause 12:23 Uhr – 13:19 Uhr.</p>
<p><strong>Zum Antrag Drommel-Buch in den Akt aufzunehmen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nach der Mittagspause sagte die Richterin, sie weise den Antrag ab, das Drommel-Buch in den Akt aufzunehmen. Es handle sich um eine privatgutachterliche Meinung. Sie habe in der Mittagspause das Kapitel über den Tierschutzprozess gelesen, d.h. es schreibe also jemand während eines laufenden Verfahrens ein Buch darüber. Aber das Buch sei amüsant zu lesen.</p>
<p>Dr. Stuefer beantragte noch einmal, das Buch in den Akt aufzunehmen. § 125 der Strafprozessordnung zwinge das Gericht ein Privatgutachten aufzunehmen, wenn das gerichtliche Gutachten nicht die gleiche Qualität habe. Der Sachverständige sei vom Staatsanwalt und nicht vom Gericht bestellt worden. Der Qualitätsunterschied zwischen den Gutachten von DDr. Drommel und Univ.-Prof. Kienpointner zu dem des Sachverständigen sei sehr groß. Die Gutachten von DDr. Drommel und Univ.-Prof. Kienpointner müssten also in die Verhandlung Eingang finden.</p>
<p>Das Gutachten des Sachverständigen sei noch offen, eine „offene Baustelle“, sagte die Richterin. Deshalb werde jetzt fortgesetzt.</p>
<p><strong>Wieder zum Nerztext</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Sachverständige sagte dann, dass die Subjektgestaltung im Nerztext anders als bei DDr. Balluch sei. Aber das sei aus Unterschieden in Textlänge, Wortlänge, Thema und Schreibabsicht erklärbar. Die Wortlänge sei bzgl. des Prozentsatzes an Worten mit mehr als 7 Buchstaben, der besonders wichtig sei, ähnlich. Bei allen Texten sei dieser Prozentsatz höher als 30, da werde eine Schallmauer durchbrochen, sogar in den Leserbriefen.</p>
<p>Wenn er den Nerztext mit dem Text von Dr. Plank vergleiche, was sei da die Schlussfolgerung, fragte die Richterin. Der Autor des Pelzfolders von Dr. Plank und der Autor des Bekennerschreibens Nerze seien verschieden, sagte der Sachverständige. Warum, fragte die Richterin. Es gebe bei 562 Worten insgesamt 8 Unterschiede im Text, sagte der Sachverständige, ansonsten seien sie wortwörtlich gleich. Ein Unterschied sei, dass der Planktext eine Autorenadresse enthalte, das anonyme Bekennerschreiben nicht. Der Nerztext im Bekennerschreiben sei eine Fußnote, im Planktext nicht. Die statistischen Parameter seien aber natürlich bei so minimalen Unterschieden völlig identisch.</p>
<p>Was er zum Unterschied zwischen dem Text aus der Nationalbibliothek und dem Bekennerschreiben sagen könne, fragte die Richterin. Es gebe 2 Unterschiede weniger als vorher, sagte der Sachverständige, aber es gebe noch immer 6 Unterschiede. Man könne aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von verschiedenen AutorInnen ausgehen.</p>
<p><strong>Das (dritte) Ergänzungsgutachten des Sachverständigen</strong></p>
<p>Die Richterin sagte dann, sie habe das Ergänzungsgutachten des Sachverständigen, das sie jetzt durchgehen wolle, liegen gelassen und müsse es holen. Die Sitzung wurde unterbrochen.</p>
<p>Pause 13:56 Uhr – 14:05 Uhr.</p>
<p>Der Sachverständige solle ab Seite 16 sein Gutachten vorstellen, sagte die Richterin. Er habe zu Dr. Plank schon gesprochen, meinte dieser. Deshalb rede er jetzt über die Leserbriefe. Er habe keinen einzelnen davon DDr. Balluch zugeordnet, sondern nur alle zusammen „großteils“. Das erkenne man am Geschlecht des Wortes „Makake“. Der Sachverständige konnten momentan die Stelle nicht finden und sagte: „Herr Balluch, wo haben Sie das geschrieben?“. „Bitte weiter, Sie sind der Sachverständige“, sagte die Richterin ungeduldig.</p>
<p>Die zu vergleichenden Texte sollten plus/minus 5 Jahre auseinanderliegen und nicht mehr, sagte der Sachverständige. Man nenne das Zeitnähe. In der Forensik habe man das praktisch nie, man müsse dennoch den Vergleich ziehen. Der Denunziationstext sei nicht von der Polizei falsch abgeschrieben worden, er habe offenbar einen anderen Text bekommen. Im Ergebnis könne man nur von Wahrscheinlichkeit und keiner Sicherheit bei Autorenvergleichen sprechen, weil bei auch noch so große Ähnlichkeiten in den Parametern verschiedene AutorInnen verantwortlich sein könnten.</p>
<p>Im Denunziationstext würden sich aber die Worte „Denunziationsklima“ und „Denunzierungsklima“ finden, sagte die Richterin. Das sei doch ein Abschreibfehler. Das könne kein Abschreibfehler sein, sagte der Sachverständige, niemand mit Vernunft könne so einen Fehler machen. „Moment“, sagte die Richterin, es sei doch bereits erwiesen, dass das ein Abschreibfehler gewesen sei. Er bleibe dabei, sagte der Sachverständige, das sei sicher kein Abschreibfehler. „Da gibt’s nichts zu diskutieren“, sagte die Richterin ungeduldig, „Sie haben das von der Polizei mit diesem Abschreibfehler bekommen, Sie können ja nichts dafür“. Es würde sowieso nichts ändern, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Richterin forderte den Staatsanwalt auf, jetzt seine Fragen zu stellen. Dieser schreckte auf, als hätte er gerade geschlafen und sagte „ich kenn mich grad nicht aus“. Dann sagte er zu Dr. Stuefer, dass Privatgutachten nicht vom Gesetz umfasst seien. Mit dem Drommel-Buch könne man nur Fragen stellen, es aber nicht in die Verhandlung einbringen. Die Schlussfolgerungen eines Privatgutachtens könnten vollständig ignoriert werden.</p>
<p>Dann fragte der Staatsanwalt den Sachverständigen, ob er alle seine Schlussfolgerungen aufrecht erhalte. „Ja, sicher“, sagte dieser. Wann die Interpunktion eine Rolle spiele, fragte der Staatsanwalt. Beistriche würden keine Rolle spielen, meinte der Sachverständige, aber DDr. Balluch würde Doppelpunkte als Beistriche verwenden und das sei eine „kräftige Feststellung“. Und DDr. Balluch verwende „überbordend“ Anführungszeichen. Welche Rolle die Groß- und Kleinschreibung spiele, fragte der Staatsanwalt. Das sei ein Indiz mit hohem Wert, meinte der Sachverständige.</p>
<p>Aufgrund welcher Umstände er seine Zuordnungen im Gutachten getroffen habe, fragte der Staatsanwalt. „Aufgrund aller Untersuchungen“, antwortete der Sachverständige. D.h. trotz hoher Abweichungen in manchen Parametern könne die Zuordnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getroffen werden, fragte der Staatsanwalt. „Natürlich“, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Dass manche Unterschiede vernachlässigbar seien, ob das eine mathematische Aussage wäre, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Sachverständige, das sei die linguistische Statistik und habe überhaupt nichts mit mathematischer Statistik zu tun. Damit wischte der Sachverständige den Vorwurf, er habe keine Standardabweichungen und Signifikanzwerte angegeben, beiseite. Wenn „Sie oder ich“ an zwei verschiedenen Tagen zu zwei verschiedenen Themen zwei verschiedene Texte schreiben, dann gebe es unterschiedliche Werte in den Parametern, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Sachverständige und weiter: „Die Übereinstimmung in den Parametern zwischen dem Nerzbekennerschreiben und der Aussage von DDr. Balluch ist so hoch, wie ich das in 30 Jahren nicht erlebt habe“. Lustig nur, kommentierte ein Angeklagter, dass genau dieses Nerzbekennerschreiben sich in genau diesen Parametern überhaupt nicht von den Texten von Dr. Plank unterscheide. Es bleibe dem Sachverständigen und der Richterin ein eigener Spielraum, darüber zu entscheiden, meinte der Sachverständige.</p>
<p>Bei vier Bekennerschreiben sei sein gutachterliches Ergebnis gewesen, dass diese Schreiben DDr. Balluchs „linguistischen Stempel“ tragen würden, fragte der Staatsanwalt. Er verweise dazu auf den Vormittag, sagte der Sachverständige. D.h. es gebe einzelne Hinweise auf DDr. Balluch, fragte der Staatsanwalt. Ja, meinte der Sachverständige, aber er traue sich nicht, den Text DDr. Balluch zuzuweisen.</p>
<p>Was ein linguistischer Fingerabdruck sei, fragte der Staatsanwalt. Es gebe keine 100% Sicherheit in der Linguistik, erklärte der Sachverständige, das sei nicht wie bei der DNA. Aber er verwende diesen Begriff doch. Er habe die Nerztexte verglichen, wiederholte der Staatsanwalt, und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Bekennerschreiben DDr. Balluch zugeordnet. Ob das heiße, dass die AutorInnen des Bekennerschreibens und des Nerzfolders verschieden seien. „Richtig“, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Fragen der Verteidigung: zur Ausbildung des Sachverständigen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mag. Traxler fragte, ob der Sachverständige seit 2002 gerichtlich beeideter Linguist sei. Richtig, antwortete der Sachverständige. Von wem er da geprüft worden sei, fragte Mag. Traxler. Von einem Gremium am Landesgericht in Graz, gab der Sachverständige an.</p>
<p>Ob er in der forensischen Linguistik über eine wissenschaftliche Ausbildung verfüge, fragte Mag. Traxler. Er habe den Magistertitel, meinte der Sachverständige. In Linguistik, fragte Mag. Traxler. In Altphilologie, sagte der Sachverständige. Das sei dasselbe. Das sei nicht dasselbe, verbesserte ihn Mag. Traxler. Es gehe um seine Ausbildung, griff die Richterin ein, was er in Altphilologie gemacht habe. Er habe bis zum Rigorosum studiert und dann den Mag.-Titel gemacht, sagte der Sachverständige. Wann er Altphilologie abgeschlossen habe, fragte Mag. Traxler. In den 1970er Jahren, sagte der Sachverständige. Mit Altphilologie meine er Latein und Griechisch, fragte Mag. Traxler. Und indogermanisch und althochdeutsch und mittelhochdeutsch und gotisch, sagte der Sachverständige. Um was es dabei gegangen sei, fragte die Richterin verwirrt. Woher die deutsche Sprache komme, sagte der Sachverständige. Ob es da einen Zusammenhang zur forensischen Linguistik gebe, fragte Mag. Traxler. Es setze eine Analyse der Sprache voraus, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Es dürfe nicht gelacht werden, mahnte die Richterin das Publikum. Und Mag. Traxler solle den Sachverständigen ausreden lassen und ihn in seinem Gedankenfluss nicht stören, sonst werde es eine Mahnung geben.</p>
<p>Woher er seine Ausbildung in Linguistik habe, fragte Mag. Traxler. „Seit dem 9. Lebensjahr mache ich das selbst“, sagte der Sachverständige. Er sei also ein Autodidakt, fragte Mag. Traxler. Nicht nur, meinte der Sachverständige, er habe auch einen guten Deutschlehrer in der Schule gehabt. Ob dieser Deutschlehrer Linguistik studiert hatte, fragte Mag. Traxler. Deutsch sei Linguistik, antwortete der Sachverständige.</p>
<p>Woher er die Kenntnisse von seinen Methoden habe, fragte die Richterin. „Z.B. in dem ich Linguistik im Internet google“, meinte der Sachverständige. Ob er an einem Institut gearbeitet habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige, 20 Jahre lang, das Institut für Schriftwesen IUS. Was dort gemacht worden sei, fragte die Richterin. Texte seien befundet worden, meinte der Sachverständige. Ob es auch Gerichtsaufträge gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, er habe da mitgeholfen, meinte der Sachverständige.</p>
<p>Ob die Institutsadresse seine Heimadresse gewesen sei, fragte Mag. Traxler. „Ähh, nein“, stotterte der Sachverständige. Ob er das ausschließen könne, fragte Mag. Traxler. „Vielleicht sei das ohne sein Wissen geschehen“, meinte der Sachverständige. Ob es sich um ein Universitätsinstitut gehandelt habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte der Sachverständige. Ob der Chef und er das gesamte Institut ausgemacht hätten, fragte Mag. Traxler. Nein, meinte der Sachverständige, es habe auch Angestellte gegeben. Wie viele, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht mehr, meinte der Sachverständige. 1 oder 100, fragte Mag. Traxler. Wenig, gab der Sachverständige zu.</p>
<p>Ob er eine Ausbildung zur Methodenentwicklung in Linguistik habe, fragte Mag. Traxler. „Äh“, wusste der Sachverständige nichts zu antworten. Er habe doch die Rankingmethode entwickelt, meinte Mag. Traxler. Diese Frage sei schon gewesen, unterbrach die Richterin. Er habe diese Methode zwar entwickelt, aber auch andere Methoden verwendet. Mag. Bischof und Dr. Stuefer baten um Worterteilung, doch die Richterin schrie förmlich „nein!“.</p>
<p>Eine neue Methode heiße denklogisch, dass sie noch keine Anwendung erlebt habe, sagte die Richterin. Ob man die Rankingmethode also als Fleißaufgabe für dieses Gutachten bezeichnen könne. Ja, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Mag. Bischof beantragte, dass Mag. Traxler uneingeschränkt fragen dürfe. Er stelle fest, dass stundenlang hier Fehler des Sachverständigen vorgeführt worden seien. Jetzt müsse die Verteidigung ungestört dazu fragen dürfen, der Sachverständige sei ja bereits den 6. Tag hier. Dr. Stuefer beantragte ebenfalls, dass Mag. Traxler in einem Fluss Fragen stellen können dürfe.</p>
<p>Es gehe um die Qualifikation des Sachverständigen, sagte Mertens, und ob sein Institut wissenschaftlichen Charakter gehabt habe. Wenn eine Frage von Mag. Traxler nicht nachvollziehbar sei, dann müsse das Gericht nachfragen, sagte die Richterin. Ob sich etwas am Gutachten ändere, wenn die Rankingmethode nicht dabei sei, fragte sie dann. Natürlich nicht, antwortete der Sachverständige.</p>
<p>Ob er eine Ausbildung dafür habe, neue Methoden in der Linguistik zu entwickeln, fragte Mag. Traxler noch einmal. Er habe keine neuen Methoden entwickelt, sagte der Sachverständige. Der Herr Sachverständige solle nicht emotional werden, griff die Richterin wieder ein.</p>
<p>Ob das IUS-Institut kommerziell tätig gewesen sei, um Gutachten zu erstellen, ob es also mehr eine Firma als ein Forschungsinstitut gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Es sei dort schon auch geforscht worden, meinte der Sachverständige. Ob es dazu wissenschaftliche Publikationen gebe, fragte Mag. Traxler. Er habe einmal in der Zeitschrift „Der Gutachter“ einen Artikel geschrieben, gab der Sachverständige an.</p>
<p><strong>Die Originaltexte von der SOKO</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er habe gesagt, dass die SOKO zu ihm gekommen sei und ihm einen Koffer voller Texte gegeben habe, sagte Mag. Traxler. Im Gutachten würden sich ca. 20 Texte finden, welche Texte es sonst noch gebe. Er habe alle Texte 6 Mal bekommen, behauptete der Sachverständige, er sei dabei nicht auf die Idee gekommen, dass diese Texte alle kleine Änderungen enthielten. Ein Koffer voller Texte seien aber 100e Texte, meinte Mag. Traxler. „Dann haben Sie einen größeren Koffer“, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Vergleich der Pelztexte</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>In seinem Ergänzungsgutachten würden sich drei Pelztexte befinden, die verglichen worden seien, sagte Mag. Traxler. Einmal der Text von Dr. Plank aus dem Pelzflugblatt von 1998, einmal der Text von Dr. Plank aus demselben Pelzflugblatt von 1994 aus der Nationalbibliothek und die zweite Seite des Nerzbekennerschreibens. Welchen dieser drei Texte ordne er jetzt DDr. Balluch zu. Das Bekennerschreiben, sagte der Sachverständige. Die anderen beiden nicht, fragte Mag. Traxler. Beim Flugblatt von 1994 wisse er das nicht genau, aber die Version von 1998 sei definitiv nicht von DDr. Balluch. Der gesamte Text habe 562 Wörter, sagte Mag. Traxler. Die Version von 1994 würde sich von der Version von 1998 nur in 3 Punkten unterscheiden, im Impressum seien andere Adressen, „Viertelquadratmeter“ statt „viertel Quadratmeter“ und „es enthält“ versus „er enthält“. Die Version von 1994 unterscheide sich vom Bekennerschreiben von 1997 auch um die Adresse, die im Bekennerschreiben naturgemäß fehle, es fehle das Wort „drollig“, „verdanken tun wir“ versus „wir verdanken“, „zu zweit“ versus „zu mehrt“, ein fehlender Klammerausdruck und die Abkürzung „z.T.“ sei im selben Satz um einige Worte nach rechts gerückt. Wegen so kleinen Unterschieden käme der Sachverständige zu einer sicheren Überzeugung? Die Unterschiede würden eindeutig auf DDr. Balluch hinweisen, sagte der Sachverständige. Die Konkordanztabellen für diese drei Texte seien völlig gleich, fragte Mag. Traxler. Natürlich, meinte der Sachverständige. Dann wolle er, sagte Mag. Traxler, dass die einzelnen Unterschiede jetzt sorgfältig durchgegangen würden. Die Richterin sagte, sie verstehe nicht wozu. Mag. Bischof meinte, es gebe klare Beweisergebnisse, dass die Methode des Sachverständigen nicht zuverlässig sei. Dr. Plank habe doch bereits zugegeben, den Text geschrieben zu haben, den der Sachverständige DDr. Balluch zuordne.</p>
<p>Pause 15:40 Uhr – 15:54 Uhr.</p>
<p><strong>Streit ums Essen</strong></p>
<p>Chris Moser fehlte nach der Pause. „Frau Sterkl, bitte das Essen weg!“, sagte die Richterin zur Standardredakteurin, die mit dem Live Ticker beschäftigt war. „Dr. Dohr, Essen weg!“, sagte die Richterin auch zum Anwalt. Dieser wollte sein Brot in die Lade seines Tisches geben, doch die Richterin sagte, auch dort habe das Brot nichts verloren, er solle es hinausbringen. In seine Tasche dürfe er es geben, die gehöre ihm, sagte Dr. Dohr.</p>
<p><strong>Detailvergleich der Nerztexte</strong></p>
<p>Mag. Traxler ließ dann die vom Sachverständigen angegebenen Unterschiede der drei Nerztexte, das Plank-Flugblatt von 1998, das Plank-Flugblatt von 1994 und die zweite Seite des Bekennerschreibens von 1997, an die Wand projizieren. Er würde den Text von 1994 nicht DDr. Balluch zuordnen, den von 1997 schon, stellte Mag. Traxler fest. Er wolle jetzt die Unterschiede durchgehen. Einmal fehle im Bekennerschreiben die Adresse. Ob das auf DDr. Balluch hinweise. Nein, sagte der Sachverständige. Das Wort „drollig“ sei im Text von 1997 gestrichen, sagte Mag. Traxler. Das sei egal, meinte der Sachverständige. „Verdanken tun wir“ aus dem Text von 1994 sei zu „Wir verdanken“ im Text des Bekennerschreibens von 1997 abgeändert, sagte Mag. Traxler. Das sei ein Hinweis auf DDr. Balluch, weil er ein besseres Deutsch schreibe.</p>
<p>„Zu zweit“ aus dem 1994-Text sei zu „zu mehrt“ im 1997-Text abgeändert, sagte Mag. Traxler. Das sei ein 100% Hinweis auf DDr. Balluch, behauptete der Sachverständige, DDr. Balluch habe dieses Wort erfunden. Mag. Traxler legte einen Google-Abruf zu „zu mehrt“ vor und stellte fest, dass dieses Wort mehr als 500 Mal verwendet würde. Es finde sich auch in einem Buch aus dem Jahr 1933, das im Internet abgedruckt sei. Mag. Traxler legte auch diesen Internetausdruck vor. DDr. Balluch würde häufig neue Worte kreieren, dann habe er hier eben „zu mehrt“ ein zweites Mal erfunden, ließ sich der Sachverständige nicht beeindrucken. Was er unter Wortkreation verstehe, fragte die Richterin. Wenn das Wort nicht im Duden stehe, erklärte der Sachverständige.</p>
<p>Woher er glaube, dass DDr. Balluch das Wort „zu mehrt“ erfunden habe, fragte Mag. Traxler. Ob das irgendwo in seinen Texten zu finden gewesen sei. DDr. Balluch würde laufend solche Worte erfinden, behauptete der Sachverständige, er habe auch das Wort „Öffentlichkeitswirksamkeit“ erfunden. Das habe aber 511.000 Einträge in einer Googlesuche, sagte Mag. Traxler. Er verwende es trotzdem und es sei selten, sagte der Sachverständige. Nur daraus würde er also schließen, dass DDr. Balluch auch das Wort „zu mehrt“ erfunden habe, fragte Mag. Traxler. Ein Lachen aus dem Zuschauerbereich brachte die Richterin dazu, wiederum die ZuschauerInnen zu mahnen. Warum er „zu mehrt“ DDr. Balluch so sicher zuordne, fragte Mag. Traxler wieder. Das sei ja nicht der einzige Unterschied, griff die Richterin ein, da der Sachverständige nichts sagte. Stimmt, meinte dieser. Die Konkordanztabelle sei ja unterschiedlich, sagte die Richterin. Das sei falsch, warf Mag. Traxler ein, die Konkordanztabelle stimme vollständig überein. Das sei richtig, meinte der Sachverständige, da müsse er dem Verteidiger Recht geben.</p>
<p>Mag. Traxler setzte den Vergleich  des 1994-Textes mit dem 1997-Bekennerschreibentext fort. Es gebe einen Klammerausdruck, der 1994 dabei sei und 1997 fehle. Irrelevant, sagte der Sachverständige. Der Kongruenzfehler im Geschlecht, „es“, was der Sachverständige als „ärgsten linguistischen Fingerabdruck seines Lebens“ bezeichnet habe, sei in beiden Texten gleich, stellte Mag. Traxler fest. „Dann hat Balluch auch den mittleren Text [Version 1994] geschrieben“, sagte der Sachverständige. Die Abkürzung „z.T.“ sei nur um einige Worte verschoben, sagte Mag. Traxler. Die Richterin glaubte das zunächst nicht, konnte aber durch einen Textvergleich überzeugt werden. „So kann man es formulieren“, kommentierte der Sachverständige. Ob das Verschieben von „z.T.“ typisch für DDr. Balluch sei, fragte Mag. Traxler. „Das kann jeder gemacht haben“, sagte der Sachverständige.  Mag. Traxler erinnerte an das Protokoll der Hauptverhandlung vom 14. 4. 2010, in dem der Sachverständige den Kongruenzfehler im Geschlecht als den ärgsten linguistischen Fingerabdruck jemals bezeichnet habe. Es gebe diesen Fehler auch im Text von 1994, erkannte die Richterin. Was das zu bedeuten habe, unterliege der Beweiswürdigung. Aber unter der Annahme, dass das nicht von DDr. Balluch stamme, was wäre die Schlussfolgerung, fragte sie. Auch der ärgste linguistische Fingerabdruck könne von anderen Menschen verwendet werden, sagte der Sachverständige, und fügte hinzu: „Vielleicht hat Balluch das per Email hingeschickt!“.</p>
<p>Mag. Traxler fasste zusammen, dass der Sachverständige also nur die Unterschiede „zu zweit – zu mehrt“ und „verdanken tun wir – wir verdanken“ für relevant erachtet habe. Ob das richtig sei. Der Sachverständige ordne den 1994-Text ja nicht zu, sagte die Richterin. Ob der relevante Unterschied zwischen dem 1994-Text und dem 1997-Text also nur in zwei Punkten liege, fragte Mag. Traxler. Das sei doch ein ganz anderes Deutsch, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Eigene Fehler DDr. Balluch zugeordnet</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Originaltext des Nerzbekennerschreibens sei „Refugium für Tierquäler“ gestanden, im vom Sachverständigen analysierten Text „Refugium der Tierquäler“, sagte Mag. Traxler. Er habe diesen Fehler in seiner Analyse auf Seite 9 im ersten Gutachten DDr. Balluch zugeordnet. „Mea culpa“, sagte der Sachverständige, das sei ein Fehler in 9000 Worten. Er habe Genitive DDr. Balluch zugeordnet, jetzt wüssten wir, dass das kein Genitiv gewesen sei, ob das nicht gegen DDr. Balluch als Autor spreche, fragte Mag. Traxler. Er hätte das als Zuordnung zu DDr. Balluch angeführt, bekräftigte die Richterin. Das ändere gar nichts am Gutachten, sagte der Sachverständige, „ist halt im Präpositionsfall das Attribut statt der Genitiv“. Er habe also einen von ihm falsch abgeschriebenen Text analysiert, fragte Mag. Traxler. Das sei ein Fehler seines Scanners, sagte der Sachverständige. Er hätte aber gesagt, dass er vor dem Scannen befundet habe, sagte Mag. Traxler. „Ähhh“, meinte der Sachverständige. Beim Scannen würden Fehler passieren können, sagte die Richterin. Wenn er aber vor dem Scannen befundet hätte, sagte Mag. Traxler, dann könne ein Scan-Fehler nicht in seiner Analyse auftauchen. Er habe es nicht lesen können und dann eben „der“ statt „für“ verwendet, sagte der Sachverständige. Er solle das Original vorweisen, sagte Mag. Traxler, damit man sehen könne, ob das wirklich schlecht zu lesen sei. Das habe er nicht da, meinte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Dürfen Angeklagte miteinander sprechen?</strong></p>
<p>Die Richterin unterbrach und mahnte den Zehntangeklagten, er habe mit seinem Nachbarn geredet. Beim nächsten Mal würde er aus dem Gerichtssaal verwiesen. Der Neuntangeklagte sagte dazu, es sei notwendig die Aktenteile zu besprechen, wenn das nicht während der Verhandlung ginge, müsse man eben unterbrechen. Die Angeklagten dürften in keinem Fall miteinander sprechen, sagte die Richterin scharf. Sie solle ihm den Gesetzestext zeigen, wo das stehe, konterte der Neuntangeklagte. Noch ein Wort, dann werde er hinausgeworfen, fuhr die Richterin den Neuntangeklagten an. Dr. Stuefer beantragte eine Unterbrechung, um ihrem Mandanten die Rechtslage zu erklären.</p>
<p>Pause 16:36 Uhr – 16:42 Uhr.</p>
<p>Nach der Pause sagte die Richterin, dass § 245 der Strafprozessordnung normiere, dass sich die Angeklagten mit ihren AnwältInnen besprechen dürfen, außer während der Einvernahme.</p>
<p><strong>Weiter mit Fehlern im Original, die der Sachverständige DDr. Balluch zugeordnet hat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er habe in seiner Analyse das Wort „AktivistenInnen“ erwähnt, im Original stehe aber „AktivistInnen“, sagte Mag. Traxler. Das sei ein Abschreibfehler eines Polizeibeamten, sagte der Sachverständige. Ob er davon ausgegangen sei, dass ein Beamter das fehlerhaft abgeschrieben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Jetzt habe er das Original zum vorherigen Fehler, sagte Mag. Traxler, und es sei eindeutig zu erkennen, dass es „für“ und nicht „der“ heiße. Sein Text sei aber schlecht zu lesen gewesen, verteidigte sich der Sachverständige. Dieses Original habe er aber von ihm, dem Sachverständigen, bekommen, sagte Mag. Traxler. „Sie haben nicht den Originalzettel, den mir [SOKO-Chefinspektorin] Bogner gegeben hat“, sagte der Sachverständige. Es gebe Scanfehler, das sei möglich, sagte die Richterin. Mag. Traxler ließ das Original, das er hatte, an die Wand projizieren und fragte, ob dieser Text vor oder nach dem Scannen so ausgesehen habe. Das sei nach dem Scannen, sagte der Sachverständige, das wirke sich aber nicht so aus. Das sei unmöglich richtig, dass das nach dem Scannen sei, weil es den Fehler noch nicht enthalte, sagte Mag. Traxler. „Das ist irrelevant“ warf die Richterin ein.</p>
<p>Ob Groß- und Kleinschreibung wichtig sei, fragte Mag. Traxler. Für die Analyse schon, für die Konkordanztabellen nicht, sagte der Sachverständige. Im Leserbrief 8, stellte Mag. Traxler fest, stehe „Sabotageakte“ im Gutachten groß geschrieben, im Original sei es aber klein. Er würde auch diesen Fehler in seiner Analyse erwähnen. Die Leserbriefe würden sowieso nicht zugeordnet, sagte die Richterin. Er arbeite die schlampige Arbeitsweise des Sachverständigen heraus, sagte Mag. Traxler. Er solle nicht dauernd dasselbe Fragen, fuhr die Richterin den Anwalt an.</p>
<p>Leserbrief 14, ließ sich der nicht beirren, dort stehe Zivilcourage groß geschrieben, im Original sei es klein. In der Analyse stehe, dass das beweise, dass der/die AutorIn normalerweise die Großschreibung gebrauche und sich nur verstelle. Das sei im Original klein, das sei eine berechtigte Frage, sagte die Richterin. Er habe den Text vor sich gehabt, in dem Zivilcourage groß geschrieben war, sagte der Sachverständige. Das sei aber total irrelevant, sagte er dann, das würden die Konkordanztabellen beweisen.</p>
<p><strong>Verstellen sich die LeserbriefautorInnen?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Ergänzungsgutachten auf Seite 9 stehe, dass wenn Mängel einander widersprechen, man schließen könne, dass sich die AutorInnen verstellen, sagte Mag. Traxler. Woran er das erkenne. Wenn ein Bauer einen Leserbrief schreibe, erklärte der Sachverständige, und er benutze das Wort „etc.“, dann sei klar, dass er sich verstellt habe, weil ein Bauer nicht Latein könne. Das könne das Gericht nicht nachvollziehen, sagte die Richterin. Ein einfaches Deutsch eines Bauern passe nicht mit „etc.“ zusammen, meinte der Sachverständige. Der angebliche Doktorand in einem Leserbrief würde besonders schlechtes Deutsch schreiben, fügte er an, und bezog sich dabei auf jenen Leserbrief, zu dem sich ein Zeuge bereits bekannt hatte. Warum er von schlechtem Deutsch spreche, fragte die Richterin. Der Nebensatz in der 5. Zeile hätte einen schwachen Satzbau, sagte der Sachverständige. Was noch, fragte die Richterin. Es gebe Fallfehler, meinte der Sachverständige. Und noch etwas, bohrte die Richterin nach. Im letzten Satz sei ein Fehler, sagte der Sachverständige. Er würde daraus was schließen, fragte die Richterin. Dass dieser Leserbriefschreiber sich absichtlich verstellt habe, sagte der Sachverständige. Ob er das aus dem Umstand folgere, dass diese Person wirklich ein Doktorand sei, fragte die Richterin. Der Sachverständige bejahte. Das sei aber ohnehin egal, meinte die Richterin, die Leserbriefe seine ja im Strafantrag nicht erwähnt. Zur Überprüfung der Sachkunde des Sachverständigen seien solche Fragen aber wichtig, warf Dr. Stuefer ein. Das seien nur immer wieder dieselben Sachen, die hier angesprochen würden, meinte die Richterin und unterbrach die Sitzung.</p>
<p>Pause 17:27 Uhr – 17:41 Uhr.</p>
<p><strong>Diskussion zur Befragung des Sachverständigen</strong></p>
<p>Zum allgemeinen Verständnis, hub die Richterin nach der Pause zu sprechen an, es gehe darum, dass im Strafantrag stehe, dass gewisse Bekennerschreiben DDr. Balluch zugeordnet würden. Nachvollziehbar sei, dass die Verteidigung mit juristischen Mitteln das Gutachten zu untergraben versuche. Aber unabhängig davon, zu welchen Schlussfolgerungen der Sachverständige käme, nur weil aus Sachverständigensicht die Bekennerschreiben DDr. Balluch zuzuordnen wären, müsse das Gericht das nicht auch so sehen.</p>
<p>Die Verteidigung habe nur versucht, sich bei der Aufarbeitung des Gutachtens einzubringen, sagte Mag. Bischof. Dabei wurde sie auf das Fragerecht verwiesen. Deshalb müsse man jetzt alles neu aufarbeiten. Der Vorwurf, DDr. Balluch habe die Leserbriefe geschrieben, stehe im Übrigen schon im Strafantrag.</p>
<p>Dr. Stuefer sagte, dass der Staatsanwalt habe fragen dürfen. Jetzt müsse dieses Fragerecht im Sinne eines fairen Verfahrens auch der Verteidigung eingeräumt werden. Es gehe nur darum, dass es keine Wiederholungen geben dürfe, sagte die Richterin.</p>
<p><strong>Zurück zu LeserbriefschreiberInnen, die sich verstellt hätten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob er in den Leserbriefen noch absichtlich gemachte Fehler gefunden habe, fragte Mag. Traxler. Im 6. Leserbrief auf Seite 74 im Gutachten, sagte der Sachverständige. Woran er das erkenne, fragte Mag. Traxler. Weil es komplexe Begriffe in diesem Leserbrief gebe, aber primitive Fehler, meinte der Sachverständige. So würde also ganz sicher niemand auf der ganzen Welt schreiben, fragte Mag. Traxler. Man könne nicht ausschließen, dass es in Hamburg z.B. jemanden gebe, der so schreibe, sagte der Sachverständige. Ob sich bei Verstellung durch die AutorInnen auch andere Konkordanztabellen ergeben würden, fragte Mag. Traxler. Ja, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Auswirkung eines Fehlers des Sachverständigen in einem Leserbrief</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der letzte Satz dieses Leserbriefes sei in der Satzanalyse des Sachverständigen sehr lange, im Original würden an zwei Stellen Punkte statt Beistrichen stehen, es würden also im Original 3 Sätze stehen, wo beim Sachverständigen nur 1 stehe, stellte Mag. Traxler fest. Ob das stimme, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige. Er solle bitte vorrechnen, wie das die mittlere Anzahl von Worten pro Satz verändere, bat Mag. Traxler. Diese mittlere Anzahl sei 34,4 in seiner Analyse, wenn man das richtige Original betrachte würde sich das auf 24,96 reduzieren, rechnete der Sachverständige vor. Das ergebe einen Unterschied von 33%, hielt Mag. Traxler fest, der durch einen Fehler des Sachverständigen entstanden sei. Die mittlere Anzahl der Buchstaben pro Wort würde sich aber nicht verändern, meinte der Sachverständige. Wie es aber mit der mittleren Anzahl der Teilsätze pro Gesamtsatz aussehe, oder mit der mittleren Anzahl der Teilsätze pro Position, fragte Mag. Traxler. Die mittlere Anzahl der Teilsätze pro Gesamtsatz würde von 4,2 auf 3 reduziert, zählte der Sachverständige die Sätze. Er habe diesen Leserbrief aber sowieso nicht DDr. Balluch zugeordnet. Er hätte aber behauptet, die durch ihn in den zu begutachtenden Texten entstandenen Fehler würden nur im Promillebereich einen Einfluss auf die Mittelwerte ausüben, sagte Mag. Traxler. Er habe die Leserbriefe eh nie konkret jemandem zugeordnet, wiederholte sich der Sachverständige. Aber alle Leserbriefe zusammengenommen hätten auch mit den Fehlern eine nur wenig geänderte Statistik.</p>
<p>Wie er denn einfach alle Leserbriefe zusammen für die statistischen Parameter nehmen könne, wenn er gar nicht wisse, wie viele davon von wie viel verschiedenen AutorInnen geschrieben worden seien, kritisierte Mag. Traxler. Er habe durch eine Analyse vorher festgestellt, dass alle Leserbriefe ein und demselben Autor zugeordnet werden können, meinte der Sachverständige. Dann habe er doch alle Leserbriefe einem Autor zugeordnet, fragte Mag. Traxler verblüfft. Nur den Großteil, antwortete der Sachverständige.</p>
<p><strong>Wortkreationen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Auf Seite 10 seines Ergänzungsgutachtens, in der obersten Zeile, behaupte der Sachverständige, dass DDr. Balluch sprachlich doch nicht so gut sei, wie von ihm vorher eingeschätzt, sagte Mag. Traxler. Worauf er da Bezug nehme, fragte die Richterin den Sachverständigen. Auf das Wort „Bekennung“, sagte der Sachverständige. Was er mit „wie vorher eingeschätzt“ meine, fragte Mag. Traxler. DDr. Balluch sei der beste Schreiber gewesen, den er in seiner gesamten 30 jährigen Laufbahn erlebt habe, sagte der Sachverständige. Und in wie fern sich das geändert hätte, fragte Mag. Traxler. Es gebe nur eine Änderung im Tausendstelbereich, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Spottet DDr. Balluch die Polizei?</strong></p>
<p>Mag. Traxler zitierte das Ergänzungsgutachten, in dem stand, dass DDr. Balluch die Polizei mit „Hohn, Spott und Beschimpfungen“ verfolge. Was er damit meine. Das mache DDr. Balluch im Internet, sagte der Sachverständige. Im Internet stehe, dass die Polizei ihn, DDr. Balluch, verfolge und aus dem Englischen falsch übersetze. Was er konkret meine, fragte Mag. Traxler. Der Sachverständige sagte, er verfolge die Webseite des VGT, <a href="http://www.vgt.at/">www.vgt.at</a>, und den Blog von DDr. Balluch, <a href="http://www.martinballuch.com/">www.martinballuch.com</a>, und dort würde stehen, dass die Polizei falsch vor Gericht ausgesagt habe.</p>
<p>Der Sachverständige solle den Satz aus seinem Ergänzungsgutachten erklären, in dem stehe, dass DDr. Balluch die Polizei mit Spott verfolge und den Polizeijargon angenommen habe, bat Mag. Traxler. Er finde das gerade so interessant, weil es widersprüchlich sei, sagte der Sachverständige. Warum solle DDr. Balluch den Polizeijargon übernehmen, fragte Mag. Traxler. Er solle ihn doch selber fragen, wies der Sachverständige auf DDr. Balluch hin. Das hätte man schon, er solle weiter fragen, drängte die Richterin.</p>
<p>Warum der Sachverständige ausschließe, dass andere TierrechtlerInnen nicht denselben Jargon besitzen könnten, fragte Mag. Traxler. Er habe sich andere Tierrechtszeitungen angeschaut, sagte der Sachverständige, wie das TaTblatt, das Lauffeuer und die VGT-Webseitenlinks. Ob man das wissenschaftlich machen müsse, fragte die Richterin. Nein, aber man sollte, meinte der Sachverständige. Wo sich das im Gutachten niederschlage, dass er diese Texte angeschaut habe, fragte Mag. Traxler. Er habe z.B. den Artikel „Geschichte der ALF“ angeschaut, sagte der Sachverständige. Er habe diesen Artikel aus dem TaTblatt mit dem Artikel von der SOKO verglichen. Wie sich das niedergeschlagen habe, fragte die Richterin. Er habe es verglichen, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Wer schrieb den TaTblatt-Artikel „Geschichte der ALF“?</strong></p>
<p>Warum er das TaTblatt als eine Tierrechtszeitung bezeichne, fragte Mag. Traxler. Dort sei ja ein Bekennerschreiben veröffentlicht worden, sagte der Sachverständige. Er solle jetzt die Konkordanztabelle der Geschichte der ALF verlesen, sagte die Richterin. Der Sachverständige begann statistische Parameter über Wort- und Satzlänge zu nennen. Es gebe große Unterschiede zu den statistischen Werten von DDr. Balluchs Aussage, aber das sei im anderen Zweck dieses Schreibens begründet. Er schließe daraus, dass DDr. Balluch nicht der einzige Autor dieses Artikels gewesen sei. Wie viele Parameter nun mit den Werten von DDr. Balluchs Aussage-Text übereinstimmen würden, fragte die Richterin. 9 würden passen, sagte der Sachverständige, 4 nicht. Was er daraus schließe, fragte die Richterin. Dass DDr. Balluch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor dieses Artikel gewesen sei, sagte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Streit zwischen Richterin und Verteidigung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Die Verteidigung würde miteinander sprechen, unterbrach die Richterin die Verhandlung, und das sei ein ungeziemendes Benehmen. Er habe mit seinem Mandanten gesprochen, sagte Anwalt Dr. Karl. Sie verwahre sich gegen diese dauernden Disziplinierungen, sagte Dr. Stuefer. Es sei beschämend, was in diesem Verfahren alles schon vorgekommen sei, echauffierte sich die Richterin. Die Richterin habe den Jahrestag des Prozesses nicht so, wie die Angeklagten, gefeiert. Dr. Karl wollte dazu etwas sagen, aber die Richterin brach ihn ab und mahnte ihn, weil er sie unterbrochen habe. Er habe nur eine sachlich bezogene Anmerkung machen wollen, sagte Dr. Karl.</p>
<p><strong>Weiter zu wer schrieb den TaTblattartikel „Geschichte der ALF“?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wenn man sich die Subjektstellung anschaue, dann würden 7 von 12 Parametern zwischen der Geschichte der ALF und dem Aussagetext von DDr. Balluch übereinstimmen, sagte der Sachverständige. Die Richterin unterbrach aber zur Beruhigung der Gemüter die Sitzung.</p>
<p>Pause 19:23 Uhr – 19:38 Uhr.</p>
<p>Welche Schlussfolgerung er aus seinen Statistiken gezogen habe, fragte die Richterin den Sachverständigen nach der Pause. DDr. Balluch sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor aller genannten Schriften, sagte dieser.</p>
<p>Vorher habe er gesagt, dass der Artikel „Geschichte der ALF“ auch andere AutorInnen haben könnte, stellte Mag. Traxler fest. Das sei durchaus möglich, räumte der Sachverständige ein. Wie wahrscheinlich es sei, dass es andere MitautorInnen gebe, fragte Mag. Traxler. Das könne er nicht angeben, sagte der Sachverständige. Aber der Anfang und das Ende seien anders als der Mittelteil, vielleicht handle es sich da um ein Zitat ohne Quellenangabe.</p>
<p>Warum er vorher gesagt habe, dass DDr. Balluch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Autor sei, und jetzt spreche er von Mitautor, fragte Mag. Traxler. Bei den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten könne man sich sehr rasch Textteile zuschicken, meinte der Sachverständige.</p>
<p><strong>Eigenheiten des Denunziationstextes</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Er habe als eine von zwei Grundlagentexten von DDr. Balluch den Denunziationstext gewählt, sagte Mag. Traxler. Ob der von DDr. Balluch sei oder es MitarbeiterInnen gegeben habe. Er habe den Verdacht, dass DDr. Balluch MitarbeiterInnen gehabt habe, sagte der Sachverständige. DDr. Balluch würde sich aber zu diesem Text bekennen, damit werde er zu seinem Text. Ob aus dem Denunziationstext zu erkennen sei, dass Teile davon nicht von DDr. Balluch stammen würden, fragte Mag. Traxler. Wenn das Wort „Denunzierungsklima“ kein Abschreibfehler eines Polizisten wäre, dann wäre das ein Beispiel für ein Wort, das nicht von DDr. Balluch stamme, meinte der Sachverständige. Ob es möglich sei, dass Teile dieses Textes nicht von DDr. Balluch stammen würden, fragte Mag. Traxler. „Das ist immer möglich“, sagte der Sachverständige. Ob das nicht für die Konkordanztabelle von Bedeutung sei, fragte Mag. Traxler. Es gebe keine einzige Messzahl, die beweise, dass DDr. Balluch der Autor sei oder nicht, sagte der Sachverständige. Ob das nicht heiße, dass DDr. Balluchs Schreibcharakteristik in der Konkordanztabelle falsch sei, fragte Mag. Traxler. Nur im Hundertstelbereich, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Warum er Unterschiede in den statistischen Parametern nur auf den Stil und nicht auf andere AutorInnen zurückführe, fragte Mag. Traxler. Die Hinweise auf DDr. Balluch seine so deutlich, sagte der Sachverständige, wie er das in 30 Jahren linguistischer Arbeit nie gesehen habe.</p>
<p>Ob er wisse, dass der Denunziationstext in Wirklichkeit nicht nur die wenig mehr als 300 Worte, die er benutzt habe, sondern insgesamt 20.000 Worte umfasse, fragte Mag. Traxler. Das habe er jetzt gehört, sagte der Sachverständige, aber es mache keinen Unterschied, er habe den Denunziationstext eh nicht verwendet. Ob sich, wenn man alle 20.000 Worte verwenden würde, nicht eine ganz andere Statistik ergebe, fragte Mag. Traxler. Bei einem derart gefestigten Schreiber, wie DDr. Balluch, nicht, meinte der Sachverständige.</p>
<p><strong>War DDr. Balluch in der TaTblattredaktion?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Ergänzungsgutachten auf Seite 16 schreibe der Sachverständige „dass Balluch in der TaTblattredaktion saß, streitet er nicht ab“, meinte Mag. Traxler. Das sei eine Beweiswürdigung durch den Sachverständigen, das hätte er nicht machen sollen, es sei aber unbeachtlich. Der Sachverständige würde die Autorenschaft von DDr. Balluch für einen Text damit begründen, dass er in der TaTblattredaktion gesessen sei, sagte Mag. Traxler. Er habe die Teile des Textes aus dem TaTblatt einzeln befundet, behauptete der Sachverständige. Er habe dann im Internet gelesen, dass zwei Zeugen diese Texte zusammengestellt haben sollen. Daraufhin habe er den Artikel „Grundsätze der ALF“ auch rasch analysiert und sei darauf gekommen, dass auch dieser von DDr. Balluch stammen müsse. DDr. Balluch habe offenbar in der TaTblattredaktion zwei Freunde. Woher er zu wissen glaube, dass DDr. Balluch in der TaTblattredaktion saß und dort zwei Freunde habe, fragte Mag. Traxler. Er habe dazu hier im Gericht draußen am Gang ein Gespräch belauscht, meinte der Sachverständige. Er halte dem Sachverständigen die Zeugenaussage der beiden TaTblattredaktionsmitglieder vor, die hätten das Gegenteil ausgesagt, stellte Mag. Traxler fest. Er habe jetzt DDr. Balluchs Schreiben nicht da, meinte der Sachverständige. Ob er eine Beweiswürdigung gemacht habe, fragte die Richterin den Sachverständigen. Er habe das aus DDr. Balluchs Text geschlossen, sagte der Sachverständige. DDr. Balluch habe in seinem Schreiben eine Beweiswürdigung gemacht, sagte die Richterin.</p>
<p><strong>Vergleich zwischen Bekennerschreiben Zirkus Knie und den „Hintergrundinformationen“</strong></p>
<p>Unter der Annahme, dass der Text „Hintergrundinformationen“ im TaTblatt nicht von DDr. Balluch stamme, ob der Sachverständige dann etwas zu den Textteilen sagen könne, fragte sie. Hinweise auf die Sprache von DDr. Balluch seien in beiden Textteilen zu finden, sagte der Sachverständige. Er solle die Unterschiede zwischen den Texten des Bekennerschreibens Zirkus Knie und der „Hintergrundinformationen“ aufzählen, sagte die Richterin.</p>
<p>Das Bekennerschreiben habe einen geschachtelten Titel, Anführungszeichen, Attributkonstruktionen und einen Passivbau des Hauptsatzes, sagte der Sachverständige. In den Hintergrundinformationen sei ein Tippfehler, ALF einmal ohne und einmal als A.L.F. mit Punkten, was darauf hinweise, dass es von mehreren AutorInnen stamme, und zwei Mal stehe dort das Wort „dürfen“ im selben Satz, also noch einmal ein Tippfehler. Was er daraus schlussfolgere, fragte die Richterin. Dass DDr. Balluch der Autor beider Texte sei, meinte der Sachverständige.</p>
<p><strong>War DDr. Balluch doch in der TaTblattredaktion?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mag. Traxler kam wieder auf seine Frage zurück. Woher die Behauptung im Ergänzungsgutachten stamme, dass DDr. Balluch in der TaTblattredaktion sein solle. DDr. Balluch gebe ja zu, den halben Text im TaTblatt geschrieben zu haben, sagte der Sachverständige. „Woher haben Sie das?“, fragte Mag. Traxler. Das habe er irgendwo gelesen, er wisse aber nicht mehr wo, sagte der Sachverständige. Im Ergänzungsgutachten stehe das nicht, dass DDr. Balluch den halben Text anerkenne, meinte die Richterin zu Mag. Traxler. Der Sachverständige habe das selbst gerade gesagt, betonte Mag. Traxler. „Ruhe!“, schrie die Richterin ihn an. Was dieser Satz heiße, fragte sie den Sachverständigen. Aus dem Beschwerdeschreiben von DDr. Balluch lese er heraus, dass DDr. Balluch den halben Text anerkenne, meinte der Sachverständige. Ob das ein Missverständnis sein könne, fragte die Richterin. Er habe DDr. Balluch so interpretiert, erklärte der Sachverständige. „Jetzt ist es aufgeklärt!“, sagte die Richterin.</p>
<p>Der Sachverständige habe gesagt, dass DDr. Balluch seine Autorenschaft bzgl. der ersten Hälfte des Textes im TaTblatt zugegeben habe, und die zweite Hälfte aus der TaTblattredaktion stamme auch von DDr. Balluch, stellte Mag. Traxler fest. Er habe bereits die Merkmale genannt, aus denen er das geschlossen habe, sagte der Sachverständige. Er halte dem Sachverständigen jetzt die Aussage zweier Zeugen vor, dass sie die zweite Hälfte geschrieben haben, sagte Mag. Traxler. Ob die Begründung des Sachverständigen aus gutachterlicher Sicht erfolgt sei, fragte die Richterin. Er habe den Artikel „Grundsätze der ALF“ untersucht und gefunden, dass auch da DDr. Balluch der Autor gewesen sei, sagte der Sachverständige.</p>
<p>Woher er das Wissen zu haben glaube, dass DDr. Balluch in der TaTblattredaktion gesessen sei, fragte Mag. Traxler noch einmal. DDr. Balluch müsse ja nicht in der TaTblattredaktion gesessen sein, sagte der Sachverständige, er hätte auch Emails mit dem Text für die Artikel hinschicken können. Die Zeugen haben nicht gesagt, dass DDr. Balluch etwas mit der TaTblattredaktion zu tun habe, sagte die Richterin, wie der Sachverständige darauf komme. Das Wort „virtuell“ würde diesen Knoten lösen, erklärte der Sachverständige, DDr. Balluch habe einfach seinen Text hingeschickt. Er habe also den Artikel „Grundsätze der ALF“ verglichen, fragte die Richterin. Ja, sagte der Sachverständige. „Danke, darauf gründet sich also die Aussage“, sagte die Richterin.</p>
<p><strong>Anträge auf Enthebung des Sachverständigen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Mertens beantragte dann die Enthebung des Sachverständigen. Die jetzige Aussage von ihm zeige seine Befangenheit, er suche Gründe für die Schuld von DDr. Balluch.</p>
<p>Dr. Stuefer beantragte die Verteidigung endlich fragen zu lassen, sie möchte endlich zu ihren Fragen kommen.</p>
<p>Der Sachverständige habe gesagt, dass die zwei Zeugen von der TaTblattredaktion Freunde von DDr. Balluch seien, sagte Mag. Traxler. Wie er darauf komme. Das stehe nirgends im Gutachten, sagte die Richterin.</p>
<p>Daraufhin ergriff Mag. Bischof das Wort und beantragte auch die Enthebung des Sachverständigen. Der Sachverständige belausche Zeugen ohne Gerichtsauftrag und führe Analysen von neuen Artikeln ohne Gerichtsauftrag durch. Er sei also persönlich offenbar sehr in die Sache involviert.</p>
<p>DI Völkl schloss sich dem Antrag an. Laut Gutachten würde die Zunahme an Texten, die DDr. Balluch zugeordnet worden seien, die Variationsbreite der statistischen Parameter von DDr. Balluch erweitern. Wären aber die statistischen Parameter tatsächlich charakteristisch für DDr. Balluch, dann müsste eine Zunahme an Text die Variationsbreite verringern. Das allein beweise schon, dass die Methodik des Sachverständigen mit statistischen Parametern nicht funktionieren könne.</p>
<p>Die Richterin forderte den Staatsanwalt auf, zu diesen Anträgen Stellung zu nehmen. Dieser sagte aber nur, dass er bei seinen bisherigen Äußerungen bleibe. Daraufhin unterbrach die Richterin die Sitzung, um über die Anträge nachzudenken.</p>
<p>Pause 20:27 Uhr – 21:11 Uhr.</p>
<p>Die Pause war letztendlich wesentlich länger als erwartet, offenbar hatte die Richterin eine schwere Entscheidung zu fällen. Tatsächlich kam sie erst nach einer Dreiviertelstunde in den Verhandlungssaal zurück und sagte: „Folgendes. Das Gericht hat juristische Überlegungen angestellt und möchte das noch überdenken“. Dann sagte sie, sie behalte sich die Entscheidung über die Anträge vor und beendete den Gerichtstag.</p>
<p>Ende 21:12 Uhr.</p>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 22:47:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Kirchmaier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abschlussberichte]]></category>
		<category><![CDATA[Nazi-Treffen]]></category>
		<category><![CDATA[Widerstand gegen die Staatsgewalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Montag 28. März 2011 Inhalt: Einvernahme einer Anti-Nazi Demonstrantin Einvernahme der ehemaligen Partnerin von Mag. Hnat Einvernahme eines Freundes von  Mag. Hnat Einvernahme zweier ehemaliger Security Männer des Donauzentrums Stellungnahme von Mag. Hnat zu den Zeugenaussagen Stellungnahme von Harald Balluch zu den Abschlussberichten Stellungnahme des Siebtangeklagten zu den Abschlussberichten Stellungnahme des Zehntangeklagten zu den Abschlussberichten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Montag 28. März 2011</strong></p>
<p><strong>Inhalt:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Einvernahme einer Anti-Nazi Demonstrantin</strong></li>
<li><strong>Einvernahme der ehemaligen Partnerin von Mag. Hnat</strong></li>
<li><strong>Einvernahme eines Freundes von  Mag. Hnat</strong></li>
<li><strong>Einvernahme zweier ehemaliger Security Männer des Donauzentrums</strong></li>
<li><strong>Stellungnahme von Mag. Hnat zu den Zeugenaussagen</strong></li>
<li><strong>Stellungnahme von Harald Balluch zu den Abschlussberichten</strong></li>
<li><strong>Stellungnahme des Siebtangeklagten zu den Abschlussberichten</strong></li>
<li><strong>Stellungnahme des Zehntangeklagten zu den Abschlussberichten<br />
</strong></li>
</ul>
<p><strong> </strong></p>
<p>Am heutigen Prozesstag wurden zunächst 3 ZeugInnen zur DNA-Spur auf einem Stein bei der Anti-Nazi Demonstration in Gumpoldskirchen einvernommen. Eine Frau sagte, sie sei mit Mag. Hnat zu der Demonstration gefahren, dabei seien sie auf aggressive Männer gestoßen und Mag. Hnat habe deshalb einige Steine eingesteckt, die er dann am Demonstrationsort liegen gelassen habe. Die damalige Partnerin von Mag. Hnat sagte aus, dass sie sich sicher sei, dass Mag. Hnat in der Tatnacht zur Tatzeit nicht unterwegs gewesen sei. Ein Mann erklärte, er habe in der Tatnacht mit Mag. Hnat Alkohol getrunken und zuletzt bei ihm und dessen Partnerin übernachtet. Diese Zeugenaussagen wirkten sehr real und überzeugend. Damit wäre zwanglos erklärt, wie Mag. Hnats DNA-Spur auf die Steine gekommen sein könnte. Mit denselben Steinen hat dann offenbar später in der Nacht jemand die Scheibe des Gasthauses, in dem das Nazitreffen stattgefunden hat, eingeschlagen. Auf den Steinen waren mehrere DNA-Spuren zu finden, nicht nur die von Mag. Hnat.</p>
<p><span id="more-686"></span></p>
<p>Anschließend wurden zwei Security-Angestellte zum Vorfall, aufgrund dessen Mag. Hnat wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde, einvernommen. Beide hatten den Vorfall des Widerstands gegen die Staatsgewalt nicht beobachtet. Stattdessen hatten sie gesehen, dass Mag. Hnat eine Modeschau von Kleider Bauer im Donauzentrum in Wien gestört hatte und deshalb fielen sie über ihn her und fixierten ihn am Boden. Wie sie zugeben mussten, ohne rechtliche Grundlage.</p>
<p>Danach nahmen Harald Balluch sowie der Neunt- und der Zehntangeklagte zu den polizeilichen Abschlussberichten Stellung.</p>
<p>Am heutigen Prozesstag waren 20 BesucherInnen anwesend, 5 Angeklagte fehlten. Die Verhandlung begann um 9:03 Uhr.</p>
<p><strong>Einvernahme einer Anti-Nazi Demonstrantin</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zunächst wiederholte die Richterin für Mag. Hnat, der nach langer Krankheit wieder im Gerichtssaal war, was in den letzten Verhandlungstagen passiert ist. Um 9:31 Uhr wurde die erste Zeugin des Tages in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin fragte, ob es gegen die Zeugin Vorerhebungen seitens der Staatsanwaltschaft gegeben habe. Die Zeugin verneinte.</p>
<p>Was sie noch von der Demonstration in Gumpoldskirchen wisse, fragte die Richterin. Die sei mit Mag. Hnat am Bahnhof angekommen. Auf dem Weg zur Demonstration hätten sie sich verlaufen und dann zwei Männer getroffen, die sie nach dem Weg zur Demonstration fragten. Die beiden Männer hätten sie dann bedroht, fast angegriffen, worauf Mag. Hnat und die Zeugin weggelaufen seien. Mag. Hnat habe dabei Steinchen aufgehoben. Dann hätten die beiden die Demonstration gefunden. Mag. Hnat habe dann die Steinchen wieder auf den Boden gelegt. Es seien auch Medien auf der Demonstration gewesen.</p>
<p>Wann das gewesen sei, fragte die Richterin. Im Oktober 2006, sagte die Zeugin. Um was für eine Demonstration es sich gehandelt habe, fragte die Richterin. Anti-Nazi, sagte die Zeugin. Wie lange sie Mag. Hnat damals gekannt habe, fragte die Richterin. Ca. 1 Jahre, sagte die Zeugin. Wie sie ihn kennen gelernt habe, fragte die Richterin. Beide seien sie bei der Veganen Gesellschaft Österreich aktiv, meinte die Zeugin.</p>
<p><strong>Zur Bedrohung durch die beiden Männer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wie das Treffen mit den beiden Männern abgelaufen sei, fragte die Richterin. Die seien ihnen auf der Straße entgegen gekommen, sagte die Zeugin. Wie alt sie gewesen seien, fragte die Richterin. Mittleren Alters, meinte die Zeugin. Sie seien dann sehr aggressiv geworden, weil sie wahrscheinlich selber Nazis gewesen seien. Warum sie das glaube, fragte die Richterin. Sie hätten ja sie, die Zeugin, und Mag. Hnat fast angegriffen, meinte die Zeugin. Was die beiden Männer angehabt hätten, wie sie ausgeschaut hätten, fragte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.</p>
<p>Wo sie die Männer getroffen hätten, fragte die Richterin weiter. Ein paar Mal ums Eck von der Demonstration, gab die Zeugin an. Ob sie die Männer später auf der Demonstration gesehen habe, fragte die Richterin. Die Zeugin verneinte. Wie viele Leute auf der Demonstration gewesen seien, wollte die Richterin wissen. Etwa 10-30 Leute, antwortete die Zeugin.</p>
<p><strong>Zu den Steinen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wo die Steine geblieben seien, fragte die Richterin. Irgendwo auf der Straße, meinte die Zeugin. Wer sie aufgehoben habe, fragte die Richterin. Mag. Hnat, gab die Zeugin an. Warum, fragte die Richterin. Aus Angst, zur Selbstverteidigung, meinte die Zeugin. Was dann mit den Steinen passiert sei, fragte die Richterin. Sie seien am Demonstrationsplatz liegen geblieben, sagte die Zeugin.</p>
<p>Wann die Demonstration stattgefunden habe, fragte die Richterin. Am Vormittag, sagte die Zeugin. Ob sie gesehen habe, wer die Scheiben eingeschlagen habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin. Wie lange sie an diesem Tag mit Mag. Hnat zusammen gewesen sei, fragte die Richterin. Bis kurz vor Ende der Demonstration, sagte die Zeugin, zu Mittag.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Sie erinnere sich offenbar sehr gut an die Demonstration, sagte der Staatsanwalt süffisant. Sie solle das ganze noch einmal erzählen, aber in der Früh beginnen. Warum das relevant sei, warf Anwältin Dr. Stuefer ein. Es ginge um die Glaubwürdigkeit der Zeugin, sagte der Staatsanwalt. Es solle nicht unterbrochen werden, sagte die Richterin. Die Zeugin antwortete auf die Frage des Staatsanwalts, dass sie sich an die Früh nicht mehr erinnern könne. Ab wann sie sich denn erinnern könne, fragte der Staatsanwalt. Wie sie im Zug gewesen seien, meinte die Zeugin. Wo sie ausgestiegen sei, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, sagte die Zeugin.</p>
<p>Ob sie bei der Demonstration dabei gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Sie seien etwas zu spät gekommen, gab die Zeugin an. Warum sie nach dem Weg gefragt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Sie hätten sich verlaufen, meinte die Zeugin. Sie habe von Steinchen gesprochen, stellte der Staatsanwalt fest. Diese seien ca. 4 cm im Durchmesser gewesen, sagte die Zeugin. Woher die gekommen seien, fragte der Staatsanwalt. Von der Straße, meinte die Zeugin. Um wie viele es sich gehandelt habe, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin. Wozu Mag. Hnat die Steine aufgehoben habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Zur Selbstverteidigung, meinte die Zeugin, aber der Staatsanwalt solle Mag. Hnat das doch selbst fragen. Ob Mag. Hnat denn jemand sei, der Steine werfe, fragte der Staatsanwalt. Sie habe das nie gesehen, sagte die Zeugin. Ob sie Mag. Hnat schon auf aggressiven Demonstrationen erlebt habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, nur auf Tierrechtsdemonstrationen, sagte die Zeugin.</p>
<p>Wer die Demonstration organisiert habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Diese Frage sei nicht zuzulassen, warf Anwalt Mag. Bischof ein. Die Frage werde zugelassen, sagte die Richterin. Sie denke die Partei der Grünen, meinte die Zeugin.</p>
<p>Wie weit die 2 Männer ihnen nachgelaufen seien, fragte der Staatsanwalt. Ca. 100 m vielleicht, meinte die Zeugin. Ob man die Demonstration schon habe hören können, fragte der Staatsanwalt. Das wisse sie nicht mehr, meinte die Zeugin.</p>
<p><strong>Fragen der Verteidigung</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Anwalt Mag. Traxler hatte als nächster das Fragerecht. Ob es sich bei der Demonstration um eine Tierschutzdemonstration gehandelt habe, fragte er. Nein, sagte die Zeugin. Ob sie Herrn Podgorski kenne, fragte Mag. Traxler dann. Dieser Mann sei lange Zeit als erster in den Ermittlungen in der Tierschutzcausa geführt worden, sei aber kein Tierschützer, sondern nur Organisator dieser Demonstration. Sie kenne ihn nicht, sagte die Zeugin.</p>
<p>Ob sie sich deshalb so genau an den Vorfall erinnern könne, weil es so außergewöhnlich gewesen sei, fragte Anwalt Mag. Bischof. Ja, sagte die Zeugin. Das sei eine Suggestivfrage gewesen, meldete sich der Staatsanwalt zu Wort, und fragte noch, wann Mag. Hnat die Zeugen gebeten habe, eine Zeugenaussage zu machen. Vor ca. 1 Jahr, gab die Zeugin an. Wie sich das abgespielt habe, fragte der Staatsanwalt. Er habe sie gefragt, ob sie sich an die Demonstration und die Situation erinnere, meinte die Zeugin, und sie habe sich erinnert.</p>
<p>Dann wurde die Zeugin aus dem Zeugenstand entlassen.</p>
<p><strong>Einvernahme der damaligen Partnerin von Mag. Hnat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Anschließend wurde die damalige Partnerin von Mag. Hnat als Zeugin in den Gerichtssaal gerufen. Ob sie ein persönliches Verhältnis mit Mag. Hnat gehabt habe, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin. Welche, wollte die Richterin wissen. „Wir hatten eine Beziehung“, sagte die Zeugin. Ob diese Beziehung im Oktober 2006 aktuell gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte die Zeugin.</p>
<p>Was am Tag des Vorfalls geschehen sei, fragte die Richterin. Daran könne sie sich nicht erinnern, meinte die Zeugin. Ob es um den Tag gehe, der auf ihrer Ladung stehe. Ja, sagte die Richterin. Daran habe sie keine konkrete Erinnerung, sagte die Zeugin. Es soll eine Demonstration stattgefunden haben, sagte die Richterin. Das wisse sie nicht mehr, es sei sehr lange her, gab die Zeugin an. Es sei eine Demonstration beim Rathaus in Gumpoldskirchen gewesen, gegen die AFP, sagte die Richterin. Sie könne sich nicht erinnern und sei auch nicht auf dieser Demonstration gewesen, sagte die Zeugin. Ob Mag. Hnat ihr etwas von dieser Demonstration erzählt habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, bzw. sie wisse das nicht mehr.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob sie mit Mag. Hnat damals gemeinsam zusammen gewohnt habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sie hätte mit ihm im gleichen Bett geschlafen, sagte die Zeugin. Von wann bis wann es diese Beziehung gegeben habe, fragte der Staatsanwalt. Von 2003 bis in den Dezember 2006, meinte die Zeugin, „da wurde ich verlassen“. Zwischen 21. und 22. Oktober 2006, wann sei Mag. Hnat da nach Hause gekommen, fragte der Staatsanwalt. Es sei Mag. Hnat und ihr immer wichtig gewesen, sie Nächte zusammen zu verbringen, sagte die Zeugin. Sie sei sich daher absolut sicher, dass Mag. Hnat auch in dieser Nacht mit ihr im Bett geschlafen habe. Es sei immer so gewesen. Wann sie denn an diesem Tag zu Bett gegangen sei, fragte der Staatsanwalt. Unter der Woche i.a. vor Mitternacht, meinte die Zeugin. Ob Mag. Hnat nie mit Freunden auf Sauftour gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. In der Wohngemeinschaft, in der sie damals gelebt habe, würden manchmal Betrunkene über Nacht hängen bleiben, sagte die Zeugin. Ob Mag. Hnat in dieser Nacht spät betrunken nach Hause gekommen sein könnte, fragte der Staatsanwalt. Das habe es schon manchmal gegeben, meinte die Zeugin. Wie das konkret in diesem Zeitraum gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Sie könne sich konkret nicht erinnern, gab die Zeugin zurück.</p>
<p><strong>Weitere Fragen an die Zeugin</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wie sie denn Entlastungszeugin geworden sei, fragte die Richterin. Sie habe von dem Prozess gehört, Mag. Hnat habe ihr davon erzählt. Sie habe sich dann gedacht, dass der Vorwurf gegen Mag. Hnat nicht stimmen könne. Sie habe eigentlich nicht aussagen wollen, aber es gehe ja um die Wahrheitsfindung. Wann sie gefragt worden sei, ob sie Zeugin sein wolle, fragte die Richterin. Das sei schon sehr lange her, sagte die Zeugin, einige Monate. Was ihre Erinnerung sei, fragte die Richterin. Sie habe keine konkrete Erinnerung an den Tag, aber sie habe gewusst, dass der Vorwurf nicht stimmen könne, weil Mag. Hnat jede Nacht bei ihr gewesen sei.</p>
<p>Mag. Traxler fragte, ob sich die Zeugin an den nächsten Zeugen erinnern könne, ob der betrunken zu ihr nach Hause gekommen sei. Das sei schon einmal passiert, sagte die Zeugin und lächelte, aber sie wisse nicht mehr wann. Ob dieser Mann öfters bei ihr übernachtet habe, fragte die Richterin. Regelmäßig nicht, sagte die Zeugin, aber 1-5 Mal schon. Und in dieser Nacht, fragte die Richterin. Sie führe leider kein Tagebuch, sagte die Zeugin. Ob sie den Mann schon vorher gekannt habe, wollte die Richterin wissen. Über Mag. Hnat schon, sagte die Zeugin, er sei ein sehr stiller Mann, aber zu behaupten, sie kenne ihn, ginge zu weit.</p>
<p>Wenn dieser Mann bei ihr übernachtet habe, wo habe er geschlafen, fragte Mag. Traxler. Es gebe eine Couch im Vorraum, sagte die Zeugin, manchmal sei in der Wohngemeinschaft auch ein Zimmer frei. Ob Mag. Hnat immer bei ihr in der Wohngemeinschaft übernachtet habe, fragte die Richterin. Nein, sagte die Zeugin, aber sie seien dennoch jede Nacht zusammen gewesen, auch woanders, das sei für die Beziehung sehr wichtig gewesen.</p>
<p>Ob die Zeugin auf Fadinger gepostet habe, fragte die Richterin. Diese Frage sei ihr unangenehm und sie wolle das nicht beantworten, sagte die Zeugin. Sie müsse aber aussagen, sagte die Richterin. Nicht, wenn sie sich dadurch selbst belasten würden, erklärte die Zeugin. Es gehe doch nur um ein Internetforum, meinte die Richterin. Dieses Forum sei aber im Strafantrag inkriminiert, stellte Mag. Traxler fest. Es sei auch gegen die Zeugin ermittelt worden, erklärte Dr. Stuefer, es habe bei ihr auch eine Hausdurchsuchung gegeben. Das habe sie nicht gewusst, winkte die Richterin ab, dann brauche sie nicht auszusagen.</p>
<p><strong>Einvernahme des Saufkumpans von Mag. Hnat</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Als nächstes wurde ein Mann in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin fragte ihn gleich, ob es Vorerhebungen gegen ihn gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge. Es gehe um eine Demonstration im Oktober 2006 in Gumpoldskirchen, sagte die Richterin. Am selben Abend, am 21. Oktober 2006, sei er mit Mag. Hnat fortgegangen, stellte der Zeuge fest. Wer dabei gewesen sei, fragte die Richterin. Nur Mag. Hnat und er, sagte der Zeuge, sie seien nur zu zweit unterwegs gewesen. Was da geschehen sei, fragte die Richterin. Laut seinem Kalender seien sie ab 21 Uhr im Lokal „Rupps“ gewesen. Nach Mitternacht seien sie dann in die Wohnung der Freundin von Mag. Hnat gegangen und hätten dort übernachtet. Wo das sei, fragte die Richterin. Der Zeuge gab die Gasse an, die Hausnummer wisse er jetzt nicht. Er sei außer diesem einen Mal nie dort gewesen. Ob er vorher schon mit Mag. Hnat zusammen gewesen sei, fragte die Richterin. An dem Tag nicht, sagte der Zeuge, sie hätten sich dieses Treffen am Vortag ausgemacht. Wie er lange er Mag. Hnat kenne, fragte die Richterin. Etwa 12 Jahre, gab der Zeuge an. Ob er mit ihm befreundet sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Was Mag. Hnat ihm damals erzählt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, er könne sich nicht an die Einzelheiten erinnern. Ob Mag. Hnat von dem Tag erzählt habe, fragte die Richterin. Es habe eine Demonstration in Gumpoldskirchen gegeben, meinte der Zeuge. Woher er das wisse, fragte die Richterin. Das könne er nicht mehr sagen, ob er das von Mag. Hnat oder von anderswo wisse, meinte der Zeuge.</p>
<p>Ob er mit Mag. Hnat demonstrieren gewesen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er einmal für Mag. Hnat schon Zeuge gewesen sei, z.B. bzgl. eines Kleidergeschäfts oder Pelz, fragte die Richterin. „Nein, wovon sprechen Sie?“, fragte der Zeuge. Ob er Tierrechtsaktivist sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Ob er Mag. Hnat in der Tierrechtsarbeit unterstützt habe, fragte die Richterin. Sie hätten über Fleisch diskutiert, sagte der Zeuge, aber Konkretes wisse er nicht. Was ihm Mag. Hnat über seine Aktivitäten erzählt habe, fragte die Richterin. Nichts Genaues, meinte der Zeuge. Wenn man gut befreundet sei und sich lange kenne, ob man da nicht über so etwas rede, fragte die Richterin. Sie hätten hauptsächlich moralische Diskussionen geführt, sagte der Zeuge, keine Erörterungen einzelner Aktivitäten.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Woher er wisse, dass er am 21. Oktober 2006 Mag. Hnat getroffen habe, fragte der Staatsanwalt. Ob er sich so etwas merke. Er wisse das von seinem Kalender, sagte der Zeuge, er habe ihn mit. Ob er ihn vorlegen solle. Der Staatsanwalt sagte ja. Der Zeuge brachte den Kalender an den Richtertisch. Er solle die Eintragungen verlesen, sagte die Richterin. Am 20. Oktober 2006 stehe Geburtstagsfeier, 13 Uhr Greenway, Treffen Felix. Dann stehe dort ein Pfeil zum 21. Oktober und die Worte „Felix 21 Uhr Rupps“. Ob er seine Termine immer eintrage, fragte die Richterin. Ja, meistens, sagte der Zeuge.</p>
<p>Ob er 2006 viele oder wenige private Treffen gehabt habe, fragte die Richterin. Wenige, meinte der Zeuge. Es stehe wenig im Kalender, bemerkte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, in den Ferien gebe es wenige Einträge. Ob er auch Kalender von anderen Jahren habe, fragte die Richterin. Er habe schon meistens Kalender geführt, sagte der Zeuge. Warum er den Kalender von 2006 aufgehoben habe, fragte der Staatsanwalt. Der sei noch zufällig vorhanden gewesen, sagte der Zeuge. Warum er diesen Kalender rausgesucht habe, fragte der Staatsanwalt. Er sei benachrichtigt worden, dass er als Zeuge aussagen solle, sagte der Zeuge. Daraufhin habe er nachgeschaut, weil er sich nicht mehr genau habe erinnern können.</p>
<p>Ob er mit Mag. Hnat im Lokal, in dem er sich getroffen habe, auch geblieben sei, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Was konsumiert worden sei, und wie viel, und ob er betrunken gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Er habe schon recht viel getrunken, sagte der Zeuge. Wie lange, fragte der Staatsanwalt. Bis nach Mitternacht oder länger, sagte der Zeuge. Und dann, fragte der Staatsanwalt. Seien sie zu Fuß in die Wohnung der Partnerin von Mag. Hnat gegangen, sagte der Zeuge. Wer dort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Die Partnerin von Mag. Hnat, sagte der Zeuge. Und sonst, fragte der Staatsanwalt. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er öfter dort gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Ob er wisse, wo er geschlafen habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte der Zeuge. Auf dem Boden, versuchte es der Staatsanwalt. Er wisse das nicht mehr, meinte der Zeuge. Ob das daran liege, dass er betrunken gewesen sei, fragte der Staatsanwalt. Das sei eine Erklärungsmöglichkeit, meinte der Zeuge.</p>
<p>Ob Mag. Hnat etwas von Nazis, von einer Bedrohung oder von Steinen erzählt habe, fragte der Staatsanwalt. Nur, dass es bei der Demonstration um Nazis gegangen sei, meinte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen zum Kalender</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Kalender sei nur ein Eintrag mit Bleistift, sagte die Richterin, einmal sei ein brauner Buntstift und sonst nur ein Kugelschreiber verwendet worden. Der Staatsanwalt und die Verteidigung nahmen Einsicht in den Kalender.</p>
<p>Ob sich der Zeuge erinnern könne, ob er nach dem Rupps in der Nacht noch nach Gumpoldskirchen gefahren sei, fragte Mag. Traxler. Das könne er ausschließen, sagte der Zeuge. Ob er in seinen Kalender immer mit demselben Stift schreibe, fragte Mag. Traxler. Er schreibe immer mit dem Stift, der vorhanden sei, meinte der Zeuge.</p>
<p>Ob er im Jahr 2006 öfter Mag. Hnat getroffen habe, fragte der Staatsanwalt. Ja, sagte der Zeuge. Sonst seien aber keine Treffen eingetragen, meinte der Staatsanwalt. Wenn das nur kurzfristig ausgemacht werde oder wenn viele Leute dabei seien, dann schreibe er nicht „Felix“ dazu, sagte der Zeuge.</p>
<p>Am 10. Juni sei ein Bleistifteintrag, am 4. Juni ein weiterer mit dem Text „Brunos Geburtstag“, stellte Mag. Traxler. Einmal stehe auch „Training Felix“. Stimmt, meinte der Zeuge, sie hätten öfter gemeinsam trainiert. Er schreibe aber nicht immer alles auf.</p>
<p>Die erste Eintragung sei erst am 21. März, sagte die Richterin. Stimmt, sagte der Zeuge, das sei der erste Tag des Semesters. Es gebe weitere Bleistifteintragungen, sagte jetzt die Richterin, es gebe aber keinen Eintrag im Juli und im August. Da seien Ferien, gab der Zeuge an. Dann wurde der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen.</p>
<p>Pause 10:33 Uhr – 10:45 Uhr.</p>
<p><strong>Wer kommt zu spät?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nach der Pause erklärte die Richterin, dass die Leute pünktlich zurück zu kommen hätten. Wer zu spät komme, werde abgemahnt. Mag. Bischof sagte, dass die Richterin auch schon zu spät gekommen sei.</p>
<p><strong>Einvernahme des ersten Security Mannes</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Dann wurde ein weiterer Zeuge in den Zeugenstand gerufen. Welchen Beruf er habe, fragte die Richterin. Er sei jetzt Angestellter in der Autobranche, Autoverkäufer, sagte der Zeuge. Ob er sich an den Vorfall im Donauzentrum im März 2007 erinnere, fragte die Richterin. Er sei damals beim Sicherheitsdienst gewesen, sagte der Zeuge. Er sei zum Kleider Bauer gerufen worden, um einen Herrn hinaus zu begleiten. Dann habe es eine Rangelei mit diesem Herrn gegeben, er habe einen Tritt und den Ellbogen in die Weichteile bekommen. Ob er sich an den Herrn erinnere, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge und zeigte auf Mag. Hnat.</p>
<p>Jetzt solle er die ganze Geschichte erzählen, forderte die Richterin den Zeugen auf. Mag. Hnat habe „Pelz ist Mord“ geschrien, meinte der Zeuge. Kleider Bauer habe ihn, den Zeugen, gebeten, Mag. Hnat rauszubringen. Was sei dann geschehen, wollte die Richterin wissen. Mag. Hnat sei im Kleider Bauer gewesen, er, der Zeuge, habe ihn rausbringen wollen, dadurch sei die Rangelei entstanden. Mag. Hnat habe sich nicht rausbringen lassen wollen, deshalb habe er, der Zeuge, ihn am Boden fixiert. Die Polizei habe ihn dann mitgenommen.</p>
<p>Und dann, fragte die Richterin. Irgendetwas sei vor dem Geschäft passiert, sagte der Zeuge. Was geschehen sei, wie die Polizei gekommen sei, wollte die Richterin wissen. 2 PolizistInnen hätten Mag. Hnat fixiert und rausgebracht, sagte der Zeuge. Wie Mag. Hnat reagiert habe, fragte die Richterin. Er sei am Boden gelegen, sagte der Zeuge. Was die Polizei dann gemacht habe, fragte die Richterin. Sie habe Mag. Hnat vom Boden aufgehoben, sagte der Zeuge. Bei der Polizei habe sich Mag. Hnat nicht gewehrt. Ob ihm Handschellen angelegt worden seien, fragte die Richterin. Daran könne er sich nicht erinnern, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat hinaus gebracht werden konnte, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Ob das glatt gelaufen sei oder mit „troubles“, fragte die Richterin. „Keine troubles“, sagte der Zeuge.</p>
<p>Und dann, fragte die Richterin. Da sei er nicht mehr dabei gewesen, sagte der Zeuge. Es gebe eine Einvernahme von ihm durch die Polizei, sagte die Richterin, in ON 13 vom 9. März 2007. Das sei derselbe Tag, an dem der Vorfall passiert sei. Dort habe der Zeuge gesagt, dass sich Mag. Hnat von der Polizei losgerissen habe. Heute habe der Zeuge das nicht erzählt. Das sei schon lange her, meinte der Zeuge, er wisse das nicht mehr. Mag. Hnat sei dann von einem Kollegen zu Boden gerissen worden, zitierte die Richterin aus der Aussage vor der Polizei. Das habe er damals nicht gesehen, meinte der Zeuge. Ob die Erinnerung damals nicht besser gewesen sei als heute, fragte die Richterin. Schon, sagte der Zeuge, er habe das eben alles erzählt bekommen.</p>
<p><strong>Eine Frage des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wer eigentlich die Polizei gerufen habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mag. Traxler</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob er denn laut Gesetz eine Person niederringen dürfe, weil diese laut gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Er sei mit Mag. Hnat zusammen umgeflogen, sagte der Zeuge. Er habe gesagt, dass er Mag. Hnat zu Boden gerungen habe, stellte Mag. Traxler fest. Das werde schon so stimmen, meinte der Zeuge. Von wem er denn Angestellter gewesen sei, fragte Mag. Traxler. Vom Donauzentrum, sagte der Zeuge. In § 80 (2) der Strafprozessordnung stehe, dass er niemanden niederringen dürfe, nur weil der laut gewesen sei, sagte Mag. Traxler. „Herr Mag. Traxler“, sagte die Richterin, das Gesetz dürfe hier nicht verlesen werden. Dann fragte sie den Zeugen, ob es ähnliche Vorfälle davor schon gegeben habe. Nein, sagte der Zeuge, das sei das erste und einzige Mal gewesen. Ob es vorher jemals erforderlich gewesen sei, jemanden aus einem Geschäft zu bringen, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Was für eine Ausbildung er eigentlich bekommen habe, wollte die Richterin wissen. Wie in der Polizeischule, sagte der Zeuge. Welche Informationen er im Rahmen seiner Ausbildung bekommen habe, fragte die Richterin. Er dürfe Leute anhalten und er dürfe sie festhalten, wenn sie eine Straftat begangen hätten. Wer diese Einschätzung vorgenommen habe, fragte die Richterin. Sein Vorgesetzter habe ihm im vorliegenden Fall gesagt, dass er einschreiten müsse, meinte der Zeuge. Wie das begründet worden sei, fragte die Richterin. Kleider Bauer habe nicht wollen, dass jemand schreie, sagte der Zeuge. Ob er versucht habe, Mag. Hnat hinaus zu bringen, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, aber er habe sich gewehrt. Was er denn anhatte, fragte die Richterin. Eine Uniform, sagte der Zeuge. Ob er als Mann vom Sicherheitsdienst zu erkennen gewesen sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Dann sei die Polizei gekommen, sprach die Richterin weiter. Welche Informationen diese erhalten habe. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, die Polizei sei aber zu Mag. Hnat gegangen und habe ihn mitgenommen. Ob er der Polizei etwas gesagt habe, fragte die Richterin. Er nicht, sagte der Zeuge, aber vielleicht sein Vorgesetzter. Ob Mag. Hnat dann noch etwas geschrien habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.</p>
<p>Welche Straftat Mag. Hnat denn begangen habe, sodass er ihn habe niederringen dürfen, fragte Mag. Traxler. Der Zeuge schaute verlegen. Ob er beim Niederringen mitgemacht habe, fragte Mag. Traxler. Kleider Bauer habe es wollen, sagte der Zeuge. Ob ein Wunsch von Kleider Bauer dafür reiche, fragte Mag. Traxler. Er solle nur Fragen stellen, nicht kommentieren, sagte die Richterin zum Anwalt. Es gehe darum, erklärte Mag. Traxler, ob der Zeuge Mag. Hnat widerrechtlich niedergerungen habe. Ob er strafrechtliche Handlungen von Mag. Hnat wahrgenommen habe, fragte die Richterin. Was er damals unter strafrechtlichen Handlungen verstanden habe. Das könne er heute nicht mehr beantworten, sagte der Zeuge.</p>
<p>Die Richterin mahnte zwei Besucherinnen. Wenn sie noch einmal stören würden, gebe es einen Ausschluss. Der Zeuge sagte noch einmal, dass er das nicht mehr wisse. Ob er dann in einem Verwaltungsverfahren einvernommen worden sei, fragte die Richterin. Auch das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er von der Behörde befragt worden sei, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge. Was er da gesagt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.</p>
<p>Mag. Traxler legte die Aussage des Zeugen, die dieser beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) im Verwaltungsstrafverfahren gegen Mag. Hnat gemacht hatte. Die Richterin las aus der Aussage vor, dass der Zeuge Mag. Hnat am Boden fixiert habe, bis die Polizei gekommen sei. Mag. Hnat habe sich nicht freiwillig auf den Boden gelegt. Wenn er das so ausgesagt habe, meinte der Zeuge, dann werde das schon stimmen. Er könne sich nicht mehr erinnern. Nach dem Weglaufen habe er Mag. Hnat wieder angehalten, zitierte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Mag. Hnat sei die Luft ausgegangen. Einige Securities hätten Mag. Hnat umstellt, die Polizei habe ihn dann mitgenommen.</p>
<p>Laut seiner Aussage vor dem UVS habe er Mag. Hnat niedergerungen, weil sich dieser gewehrt habe, sagte Mag. Traxler. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Er habe behauptet, eine Ausbildung wie die Polizei genossen zu haben, stellte Mag. Traxler fest. Wie lange diese Ausbildung gedauert habe. Einen Nachmittag, sagte der Zeuge.</p>
<p>Die Festnahme durch die Polizei habe erst vor dem Geschäft stattgefunden, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mertens</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Wie er habe Mag. Hnat aus dem Geschäft führen wollen, fragte jetzt Anwalt Mertens. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er rechts oder links von Mag. Hnat gestanden sei, fragte Mertens. Er glaube rechts, meinte der Zeuge. Was er getan habe, fragte Mertens, die Hand verdreht oder Mag. Hnat geschoben? Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat Schmerzen gehabt habe, fragte Mertens, ob er sich beschwert habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er ihn dann zu Boden gerungen habe, fragte Mertens. Zu zweit, sagte der Zeuge. Ob der dritte Security Mann dabei einfach zugeschaut habe, fragte Mertens. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Vielleicht sei er auf Mag. Hnat drauf gelegen. Er scheine ein schlechtes Erinnerungsvermögen zu haben, sagte Mertens, er selbst würde sich schon an so etwas erinnern. „Sie sind aber nicht ich“, sagte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mag. Bischof</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zur Ausbildung, fragte Mag. Bischof, ob er wisse, was die „EMRK“ ist. Nein, sagte der Zeuge. Ob das Niederringen zu zweit ein Standard sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge. Warum er es dann diesmal gemacht habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Wie er Mag. Hnat am Boden fixiert habe, fragte Mag. Bischof. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er sich nicht mehr erinnern wolle oder könne, fragte Mag. Bischof. Ob ihm wer das empfohlen habe, sich nicht zu erinnern. Wer das denn sein solle, fragte der Zeuge. Er könne das nicht beantworten. Woher das Wort „fixiert“ komme, fragte Mag. Bischof. Aus der Ausbildung, sagte der Zeuge. Auf Wunsch von Kleider Bauer werde also jemand am Boden fixiert, fragte Mag. Bischof. „Äh“, sagte der Zeuge. Warum er nicht auf die Polizei gewartet habe, fragte Mag. Bischof. „Das ist eine gute Frage“, sagte der Zeuge. „Das glaube ich auch“, antwortete Mag. Bischof.</p>
<p>Die Richterin stellte fest, dass der Zeuge der Polizei gesagt habe, Mag. Hnat habe nicht mehr geschrien, aber beim UVS habe er ausgesagt, Mag. Hnat habe schon geschrien. Er wisse das nicht mehr, sagte der Zeuge. „Geht es Ihnen nicht gut? Sie zittern!“, sagte Anwältin Dr. Stuefer. Er sei aufgeregt, sagte der Zeuge, das erlebe man nicht jeden Tag. Ob er wahrgenommen habe, dass Mag. Hnat Widerstand gegen die Polizei geleistet habe, fragte Mag. Traxler rundheraus, ob er die Polizei gestoßen habe. Nein, sagte der Zeuge.</p>
<p><strong>Frage von Harald Balluch</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Den Vorfall am Gang außerhalb des Geschäfts von Kleider Bauer habe er nicht selbst erlebt, sondern kenne das nur vom Hörensagen, fragte Balluch. Ja, er kann sich daran nicht erinnern, meinte der Zeuge.</p>
<p>Er konnte dann um 11:31 Uhr den Zeugenstand verlassen.</p>
<p><strong>Einvernahme des zweiten Security Mannes</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Anschließend wurde der zweite Security Mann als Zeuge aufgerufen. Was sein Beruf sei, fragte die Richterin. Er sei bei der Gemeinde Wien angestellt, sagte der Zeuge. Ob er sich an den Vorfall am 9. März 2007 erinnern könne, fragte die Richterin. Es habe da einen Zwischenfall bei Kleider Bauer mit TierschützerInnen gegeben, sagte der Zeuge. Er sei damals beim Sicherheitsdienst gewesen. Was geschehen sei, wollte die Richterin wissen. Es seien Parolen gerufen worden, jemand habe Konfetti geworfen, sagte der Zeuge. Was dann, fragte die Richterin. Er habe Mag. Hnat angetroffen, der habe geschrien, sagte der Zeuge. Langsam, meinte die Richterin. Was Mag. Hnat gemacht habe, wollte sie wissen. Er sei auf und ab gelaufen und habe Wirbel gemacht, sagte der Zeuge. Was er daraufhin getan habe, fragte die Richterin. Er habe ihn festgehalten, sagte der Zeuge. Warum, fragte die Richterin. Weil die Situation für Kleider Bauer nicht tragbar gewesen sei, sagte der Zeuge. Welchen Auftrag er gehabt habe, fragte die Richterin. Der Chef habe ihn zu Kleider Bauer geschickt, er habe dann selbst entschieden, Mag. Hnat festzuhalten, bis die Polizei eintreffe. Wie er das gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe ihn am Boden fixiert, sagte der Zeuge. Was Mag. Hnat dann gemacht habe, fragte die Richterin. Er habe sich gewehrt, er habe geschrien, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat habe erreichen wollen, dass er ihn loslasse, fragte die Richterin. Er wisse nicht mehr, was Mag. Hnat gesagt habe, meinte der Zeuge.</p>
<p>Jetzt würde die Polizei kommen, spann die Richterin die Geschichte weiter. Er habe Mag. Hnat dann übergeben, sagte der Zeuge. Wer dazu was gesagt habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, er habe dann alles am Polizeirevier ausgesagt. Mag. Hnat sei also am Boden fixiert gewesen, sagte die Richterin. Was habe die Polizei dann gemacht. Das wisse er nicht, er sei dann schon wieder gegangen, sagte der Zeuge. Was das heiße, dass er Mag. Hnat der Polizei übergeben habe, fragte die Richterin. „Ich werde ungeduldig!“. Er wisse das nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob es damals noch etwas gegeben habe, fragte die Richterin. Ja, sagte der Zeuge, Mag. Hnat habe sich losgerissen und sei ihn seine Richtung gelaufen. Konkret, fragte die Richterin, ob die Polizei Mag. Hnat festgehalten habe. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Wo er denn zu dieser Zeit gewesen sei, fragte die Richterin. Ein Stück vor Mag. Hnat, sagte der Zeuge, vor der Kleider Bauer Filiale. Ob Mag. Hnat bewusst auf ihn zugelaufen sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge, Mag. Hnat habe fliehen wollen. Und dann, fragte die Richterin. Er habe ihn gestoppt, sagte der Zeuge. Wie, wollte die Richterin wissen. Er habe sich ihm in den Weg gestellt, sagte der Zeuge, sie seien dann beide gegen die Glasscheibe und auf den Boden geflogen. Warum er das getan habe, fragte die Richterin. Das sei sein Job gewesen, sagte der Zeuge.</p>
<p>Welche Ausbildung er gehabt habe, fragte die Richterin. Einen Selbstverteidigungskurs, sagte der Zeuge. Ob ihm auch gesagt worden sei, was er tun dürfe, z.B. zum Thema Anhaltung, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Ob er vorher schon einmal so einen Vorfall erlebt habe, fragte die Richterin. Nein, das sei das erste Mal gewesen, sagte der Zeuge. Ob die Polizei ihm gesagt habe, was er tun solle, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Was nach dem Flug gegen die Scheibe passiert sei, fragte die Richterin. Die Polizei habe Mag. Hnat wieder mitgenommen, sagte der Zeuge. Konkreter, drängte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Da sei auch noch ein Kollege auf ihm gelegen. Was die Polizei gemacht habe, fragte die Richterin. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er habe nicht hingeschaut. Warum, fragte die Richterin, ob er das nicht interessant gefunden habe. „Nicht unbedingt“, sagte der Zeuge.</p>
<p>Laut Anzeige der Polizei habe sich der Zeuge vor Ort „in den Dienst gestellt“, sagte die Richterin. Und es seien 6-7 Sicherheitsleute dort gewesen. Stimmt, sagte der Zeuge. Laut Polizeibericht habe Mag. Hnat nicht um sich geschlagen, aber versucht sich loszureißen, sagte die Richterin. Stimmt, sagte der Zeuge. Ob der Zeuge dort in Zivil gewesen sei, fragte die Richterin. Dieser bejahte. Ob er Mag. Hnat gesagt habe, wer er sei, fragte die Richterin. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Im Polizeibericht stehe, dass der Zeuge gesagt habe, „offenbar“ habe sich Mag. Hnat losgerissen, wie er auf ihn zulief, stellte die Richterin fest. Das sei seine Vermutung gewesen, sagte der Zeuge, er habe das nicht gesehen. Und er habe gesagt „ich habe gehört, dass an diesem Tag Mag. Hnat noch zwei Mail davongelaufen sei“, sagte die Richterin. Das hätten ihm BeamtInnen erzählt, sagte der Zeuge. Und weiter „als wir beide am Boden lagen, hat er sich nicht gewehrt“, sagte die Richterin, stehe im Polizeibericht. Ja, sagte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen des Staatsanwalts</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob sich andere an der Verfolgung von Mag. Hnat beteiligt hätten, fragte der Staatsanwalt.  Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Ob die KollegInnen Dienstkleidung angehabt hätten, fragte der Staatsanwalt, ob sie als Security zu erkennen gewesen seien. Ja, sagte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mag. Traxler</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob der Zeuge gesehen habe, dass Mag. Hnat einem Polizisten einen Stoß versetzt habe, fragte Mag. Traxler. Nein, sagte der Zeuge. Ob der Zeuge weiß, unter welchen Umständen er als Security einen Menschen anhalten dürfe, fragte Mag. Traxler. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge, er habe es einfach getan. Mag. Traxler verwies auf die Aussage des Zeugen vorher, laut dem der jetzige Zeuge im Kleider Bauer Geschäft nicht dabei gewesen sei. Er wisse nicht warum dieser Zeuge das behauptet habe, sagte der Zeuge.</p>
<p>Die Richterin unterbrach den Anwalt und fragte, ob die Polizei etwas zu Mag. Hnat gesagt habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Vielleicht dass er ruhig sein solle, versuchte die Richterin es suggestiv. Er wisse das nicht, blieb der Zeuge bei seiner Aussage. Ob Mag. Hnat um seinen Ausweis gefragt worden sei, wollte die Richterin wissen. Das könne er nicht sagen, meinte der Zeuge. Ob die Polizei gesagt habe, dass es sich um eine Verwaltungsübertretung handle, fragte die Richterin. „Nicht, dass ich wüsste“, sagte der Zeuge. Ob Mag. Hnat im Geschäft kooperativ mit der Polizei gewesen sei, fragte die Richterin. Da wisse er nichts darüber, sagte der Zeuge. Ob die Polizei die Festnahme ausgesprochen habe, fragte die Richterin. „Nicht, dass ich wüsste“, sagte der Zeuge wieder. Laut Polizei sei Mag. Hnat absichtlich auf ihn, den Zeugen, gesprungen, um sich seinen Weg zu bahnen und habe ihn dabei an Kopf und Schulter verletzt, sagte die Richterin. Nur am Kopf, meinte der Zeuge. Aber die Polizei habe behauptet, Mag. Hnat habe ihn, den Zeugen, angesprungen, sagte nun Mag. Traxler. Der Zeuge sage aber jetzt, dass Mag. Hnat nur habe flüchten wollen. „Mein Eindruck war nicht, dass Mag. Hnat mich anspringen wollte“, sagte der Zeuge. Laut Polizei habe Mag. Hnat bemerkt, dass er den Zeugen verletzt habe und sei deshalb stehen geblieben, stellte Mag. Traxler fest. Der Zeuge würde aber sagen, dass beide am Boden gelegen seien. Ja, meinte der Zeuge, beide seien am Boden gelegen.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mertens</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Im Geschäft, begann Mertens seine Fragen, wie viele Leute hätten Mag. Hnat fixiert. 2-3, sagte der Zeuge. Wie fixiert, bohrte Mertens nach. Das wisse er nicht, sagte der Zeuge. Was Mag. Hnat dazu gesagt habe, fragte Mertens. Das wisse er nicht, sagte der  Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen von Anwalt Mag. Bischof</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Welche Ausbildung er erhalten habe, fragte Mag. Bischof. Die Standardausbildung beim Sicherheitsdienst, sagte der Zeuge. Auch eine Rechtsbelehrung, fragte Mag. Bischof nach. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge. Warum er Mag. Hnat niedergerungen habe, fragte Mag. Bischof. Er habe seinen Auftrag darin gesehen, für Ruhe zu sorgen, sagte der Zeuge. „Sie ringen also jeden nieder, der ein bisschen laut ist?“, fragte Mag. Bischof. Nicht unbedingt, meinte der Zeuge. Auf welcher Rechtsgrundlage er so handeln würde, fragte Mag. Bischof. Das komme auf das aggressive Verhalten an, sagte der Zeuge. Hier habe es aber kein aggressives Verhalten gegeben, sagte Mag. Bischof. Warum er also Mag. Hnat fixiert habe. Das wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge, es werde schon einen Grund gegeben haben. Ob Mag. Hnat aus dem Geschäft gegangen sei, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge, das hätte er von Mag. Hnat wollen. Ob er ihn deshalb fixiert habe, fragte Mag. Bischof. Damit er nicht weiter herumläuft und herumschreit, sagte der Zeuge.</p>
<p>Wie der Zeuge üblicherweise fixieren würde, fragte Mag. Bischof. So, wie man die Person zu fassen bekomme, gab der Zeuge an. Ob er eine Ausbildung dafür habe, fragte Mag. Bischof. Nein, sagte der Zeuge. Ob der Kopf von Mag. Hnat fixiert worden sei, fragte Mag. Bischof. Er sei mit dem Gesicht Richtung Boden da gelegen, meinte der Zeuge.</p>
<p><strong>Fragen von Anwältin Dr. Stuefer</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ob er gewusst habe, dass er nur wen festhalten dürfe, wenn es eine Straftat gegeben habe, fragte Dr. Stuefer. „Jetzt weiß ich es“, sagte der Zeuge. Dieses Fixieren könnte selbst eine Straftat gewesen sein, sagte Dr. Stuefer. Sie wundere sich, dass der Staatsanwalt bei alldem so auffallend ruhig bleibe. Ob der Zeuge von der Polizei wegen seinem Vorgehen belangt worden sei, fragte die Richterin. Nein, sagte der Zeuge. Dann wurde er um 12:07 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen.</p>
<p><strong>Stellungnahme von Mag. Hnat zu den Zeugenausssagen</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nach den Aussagen der EntlastungszeugInnen bzgl. Gumpoldskirchen sei klar geworden, begann Mag. Hnat seine Stellungnahme zu den Zeugenaussagen, dass er, Mag. Hnat, nicht für die eingeschlagene Scheibe verantwortlich sein könne. Seine Verantwortung bzgl. des Steins, wann er die zum ersten Mal vorgebracht habe, fragte die Richterin. Das sei bereits seine erste Aussage zu diesem Vorwurf gewesen, gab Mag. Hnat an, vorher habe er dazu keine Aussage gemacht.</p>
<p>Die Security Männer hätten keine Wahrnehmung zum Vorwurf, er habe einen Polizisten gestoßen, gemacht, fuhr Mag. Hnat fort. Es gebe also nur einen Polizisten, der aussagen würde, er sei gestoßen worden. Aber die Aussage dieses Polizisten stehe in vielen Details im Widerspruch zu den Aussagen der Security Männer heute. Die beste Erklärung für den Vorfall scheine ihm, Mag. Hnat, jene zu sein, dass der Polizist seine Anzeige prophylaktisch eingebracht habe, um gegen eine Beschwerde von ihm, Mag. Hnat, ein Gegengewicht zu haben.</p>
<p>Zusätzlich zeige ON 14, dass es eine dringliche Anfrage von Mag. Traxler an das Donauzentrum gegeben habe, die Videos von den Sicherheitskameras anzusehen. Wäre er, Mag. Hnat, wirklich gewalttätig gewesen, hätte er diese Videos sicher nicht verlangt.</p>
<p>Ob er im Vorverfahren einen Antrag auf die Einvernahme dieser drei ZeugInnen zur Anti-Nazi Demonstration gestellt habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, sagte Mag. Hnat, er habe zuerst Akteneinsicht nehmen wollen. Die Videoanforderung sei sofort gestellt worden, weil da Gefahr im Verzug gewesen sei, dass die Videos gelöscht würden.</p>
<p>Mittagspause 12:15 Uhr – 13:03 Uhr.</p>
<p><strong>Jürgen Faulmann ist verhandlungsfähig</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nach der Mittagspause kündigte die Richterin die Einvernahme von zwei Polizisten für den morgigen Tag an, die die Demonstration, bei der die Pressesprecherin von Kleider Bauer bedroht worden sein soll, gesehen hätten.</p>
<p>Dann sagte die Richterin, der Amtsarzt Dr. Feulenschlag habe Jürgen Faulmann untersucht und festgestellt, dass er verhandlungsfähig sei.</p>
<p><strong>Stellungnahme von Harald Balluch zu den Abschlussberichten</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Der Vorwurf der Teilnahme an einer Jagdsabotage auf Seite 3 seines polizeilichen Abschlussberichts, begann Harald Balluch seine Stellungnahme zu den Abschlussberichten, sei falsch. Er wisse nicht, wie das festgestellt hätte werden können. Diese Jagdstörung sei aber Anlass für sein Email zum Thema Aussagen vor Gericht gewesen. Sein Email sei im Abschlussbericht aber so unvollständig zitiert, dass – gewollt oder ungewollt – der Eindruck entstanden sei, er plädiere dafür, vor Gericht zu lügen. Tatsächlich habe er in diesem Emails geschrieben, dass man nur etwas in der Öffentlichkeit behaupten solle, von dem man glaubwürdig beweisen könne, dass es stimmt. Es reiche nicht, dass etwas nur wahr sei.</p>
<p>Im Abschlussbericht dort stehe auch der Vorwurf, es seien Fahrtspesen für Fasanerierecherchen vom VGT bezahlt worden. Das werde von der SOKO wider besseren Wissens mit einer Fasaneriebeschädigung ganz woanders in Zusammenhang gebracht. Die VGT-Plena seien auch vom Spitzel „Danielle Durand“ erwähnt worden. In diesen Plena werde demokratisch und nicht hierarchisch entschieden, was vom VGT finanziert werde. Auch zu illegalen Kistlfasanen würden ein Email von ihm, Balluch, im Abschlussbericht als kriminell zitiert. In diesem Email erwäge er die Frage, ob die Freilassung solcher illegal gehaltenen Tiere nicht vor Gericht dadurch gerechtfertigt werden könne, dass das Tierwohl den Schaden für die BesitzerInnen überwiege.</p>
<p><strong>Gartengasse ein krimineller Treffpunkt?</strong></p>
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<p>In der Gartengasse in Wien habe er eine Wohnung gemietet und an eine vegane Wohngemeinschaft untervermietet. Auf Seite 18 in seinem Abschlussbericht werde das in Zusammenhang mit der BAT gebracht, was aber nicht richtig sei. Die BAT habe mit dieser Wohngemeinschaft nichts zu tun.</p>
<p>Von Mai – September 2007 habe es eine technische Überwachung dieser Wohnung gegeben. Faulmann sei dabei beobachtet worden, einmal die Wohnung zu betreten, Mag. Hnat ebenfalls, und auch der Zehntangeklagte. Diese drei seien aber nie gleichzeitig dort gewesen. Es können dort also keine, wie die SOKO behaupte, „strategischen Treffen“ stattgefunden haben. Die Ermittlungen gegen die Menschen, die in dieser Wohnung wohnen, seien alle eingestellt worden. Das Treffen einzelner Angeklagte mit diesen Personen könne also für dieses Verfahren nicht relevant sein.</p>
<p>Er selb
