Donnerstag 17. März 2011
Inhalt:
- Einvernahme des VP 481 Spitzel-Polizeiführers Franz Raab
- Verlesung des Abschlussberichts des Siebtangeklagten
- Verlesung des Abschlussberichts des Sechstangeklagten
Am heutigen Tag war der Polizeiführer der sogenannten Vertrauensperson 481, also des zweiten Spitzels namens Esther Hofbauer, im Zeugenstand. Die Richterin schien sehr darauf bedacht, alle Fragen zu behindern, die illegale bzw. in der Öffentlichkeit nicht positiv bewertete Polizeitätigkeiten aufdecken könnte. Es schien so, als ob die Polizei einfach völlig ohne jegliche gesetzliche Grundlage beliebig Spitzel gegen die BürgerInnen einsetzen kann. Jedenfalls machte Polizeiführer Franz Raab keine Anstalten, seine Tätigkeit als Führer von Spitzeln juristisch zu rechtfertigen geschweige denn einzuordnen. Bei allen Fragen zu seiner Tätigkeit verweigerte er mit Bezug auf seine Amtsverschwiegenheit die Antworten. Offensichtlich gibt es hier einen Bereich geheimpolizeilicher Tätigkeiten, der keiner Kontrolle durch die Öffentlichkeit und scheinbar nicht einmal durch das Gesetz zugänglich ist. Raab sagte nämlich, dass er keine Aufträge schriftlich erhalten habe, alle diesbezüglichen Emails längst gelöscht habe und sich an nichts erinnern könne. Angesichts derartiger Aussagen der Polizei fragt man sich schon, wer diese Menschen eigentlich kontrolliert und ob sie jemals bzgl. irgendeiner Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden könnten. Die heute besprochene Bespitzelung hätte ja auch geheim gehalten und vertuscht werden sollen.
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Artikel geschrieben von Daniel Kirchmaier